Totalrevision des Medienförderungsgesetzes (Nr. 36/2006), 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 19: Totalrevision des Medienförderungsgesetzes. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 36/2006 steht zur Diskussion. Abg. Rudolf Lampert:
Das vorliegende Medienförderungsgesetz hat schon eine längere Geschichte hinter sich. Die Regierung hat im Auftrag des Landtages diesen Teil aus dem Mediengesetz herausgenommen, damit das damals mit Ausnahme der Medienförderung unbestrittene Mediengesetz ohne Verzögerung verabschiedet werden konnte. Die heute zur Debatte stehende eigenständige Vorlage hat vor allem als Zielsetzung die Förderung von meinungsbildender Berichterstattung zu politischen Themen und Ereignissen in Liechtenstein und die Verhinderung von Medienmonpolen. Damit soll die Gewährleistung einer gewünschten Medienvielfalt sichergestellt werden. Dies ist in einem so kleinen Raum wie Liechtenstein ohne staatliche Förderung nicht oder nur eingeschränkt möglich. Mit einer modernen Medienförderung soll damit die demokratische Diskussion gefördert werden.
Die Medienförderung soll auf zwei Arten geschehen.
Zum einen durch die direkte Medienförderung, worunter die Abgeltung der journalistisch-redaktionellen Leistung zu verstehen ist. Dabei soll, gestützt auf eindeutig und einfach zu bestimmende standardisierte Lohnkosten der Medienmitarbeiter, die journalistisch-redaktionelle Leistung pauschal abgegolten werden.
Zum Zweiten durch die indirekte Medienförderung, womit die Abgeltung der Kosten im Bereich der Verbreitung des Mediums sowie der Aus- und Weiterbildung gemeint ist. Dafür werden die nachweislich angefallenen Kosten eines Medienunternehmens herangezogen und anteilsmässig erstattet.
Grundsätzlich sollen nur liechtensteinische Medienunternehmen gefördert werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Inhalt der Medienberichte muss mit Liechtenstein-Themen besetzt sein.
- Das Verbreitungsgebiet des Mediums soll in Liechtenstein sein.
- Die Häufigkeit der Publikation von mindestens 12 Mal pro Jahr erfolgen.
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Der Liechtenstein-Bezug in der Erzeugung muss vorhanden sein.
Die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe empfiehlt, ausländische Medien ohne Liechtenstein-Bezug sowie Einzelpersonen als journalistische Zulieferer der Medienunternehmen von der Medienförderung auszuschliessen. Die Regierung ist in der Vorlage dieser Empfehlung gefolgt.
So werden künftig beispielsweise Journalisten als Zulieferer inländischer und ausländischer Medien, Fotografen, Presseagenturen und dergleichen nicht mehr gefördert.
Ich persönlich begrüsse dies, da ich - bei allem Verständnis für Pressefreiheit - nicht einsehe, dass Journalisten, welche sich in ihren Artikeln beinahe ausschliesslich gegen unser Land richten, auch noch staatlich subventioniert werden sollen.
Bei der konzeptionellen Ausrichtung wird davon ausgegangen, dass ein Medienunternehmen sich grundsätzlich privatwirtschaftlich finanziert und der Staat nur unterstützend eingreifen soll.
Um die Willkür und damit den Ermessensentscheid bei der Vergabe möglichst auszuschalten, benötigt es objektive, transparente und zielgerichtete Kriterien, welche die Förderung nachvollziehbar machen.
Beim Blick über die Grenzen stellen wir fest, dass umliegende europäische Staaten unterschiedliche Arten von Medienförderung kennen. Diese Modelle lassen sich aber aufgrund der Kleinheit nicht ohne weiteres auf Liechtenstein übertragen. Festzuhalten ist aber, dass die meisten Staaten ähnliche Kriterien anwenden, um die Förderungswürdigkeit und auch die Höhe der Förderung festzulegen.
Die Gesamtförderung für das jeweilige Jahr soll mit dem Landesvoranschlag jährlich durch den Landtag festgelegt werden. Die Aufteilung erfolgt gemäss den in der Vorlage festgelegten Kriterien.
Hier scheint es mir aber wichtig, in den entsprechenden Artikeln 6 und 7 Maximalförderungslimiten in Form von Prozenten der gesamten Ausschüttungen festzulegen. Ich werde bei der Behandlung der Artikel entsprechende Hinweise platzieren. Dies soll vor allem den kleineren Unternehmungen zugute kommen, welche mit einer anteilsmässigen Kürzung bei Überbeanspruchung der Förderung, wie sie in Art. 9 des Gesetzes vorgesehen ist, überproportional benachteiligt wären.
Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.
Abg. Paul Vogt:
Meine Damen und Herren. Der heutige Tag ist ein Trauertag in der liechtensteinischen Mediengeschichte, denn ich befürchte, dass eine Mehrheit von Ihnen die Förderung der Meinungsvielfalt nur noch dem Namen nach im «Medienförderungsgesetz» beibehalten will, tatsächlich aber der pluralistischen Medienförderung den Todesstoss versetzen wird. Ich weiss, dass einige unter Ihnen fest entschlossen sind, alles zu tun, damit das «fl info» in Zukunft keinen Franken mehr bekommt. Gute Argumente dafür fehlen - gute Argumente für eine faire Medienförderung haben wir aber von unserer Seite immer wieder vorgebracht. Wir werden Sie aber wahrscheinlich nicht umstimmen können. Beginnen möchte ich mit einem Hinweis auf die Verweigerung der Diskussionsbereitschaft. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass die Kommission, die diese Vorlage erarbeitet hat, sehr einseitig zusammengesetzt war, nämlich aus Interessenvertretern der beiden Parteizeitungen. Die Vertreter von «Vaterland» und «Volksblatt» konnten dann auch praktisch alle ihre Anliegen durchbringen. Es ist eine Vorlage ganz nach ihrem Gusto herausgekommen. Vertreter der Freien Liste bzw. des «fl info» haben wiederholt gefordert, dass wir Einsitz in diese Kommission bekommen. Das wurde nicht zugestanden. Der zuständige Regierungsrat hat uns wenigstens versprochen, dass man mit uns reden würde, bevor eine Vorlage an den Landtag verabschiedet würde. Selbst dieses Versprechen wurde nicht eingehalten. Erst am letzten Freitag wurden dann doch noch drei Vertreter der Freien Liste empfangen, konnten aber natürlich keinen Einfluss mehr auf die Vorlage nehmen. Diese verweigerte Gesprächsbereitschaft ist symptomatisch für das Vorgehen. Man wollte kein Gespräch, man wollte keinen Kompromiss, man wollte keine Lösung, die von allen mitgetragen werden könnte. Es ging um pure Interessenvertretung, reine Machtpolitik. Medienförderung ist staatspolitisch und demokratiepolitisch ein sehr heikles Thema. Es geht um Pluralismus, es geht um Chancengleichheit, Fairness, Demokratie. Das sind Grundwerte, die wir hochhalten wollen und die wir auch immer wieder in fundierter Weise in die Diskussion eingebracht haben. Ich möchte das nicht alles wiederholen. Sie können das nachlesen in den vergangen Debatten zu diesem Thema. Wenn es nun im vorliegenden Bericht und Antrag heisst, die Einwände der Abgeordneten in den bisherigen Landtagsdebatten seien bei der neuen Vorlage berücksichtigt worden, dann ist das aus meiner Sicht reiner Zynismus. Ich erlaube mir, einige Zitate von Abgeordneten der VU aus der Debatte vom 21. Oktober 2004 zu bringen. Ich möchte nicht immer nur Abgeordnete der Freien Liste zitieren. Der stv. Abgeordnete Roland Büchel sagte - ich zitiere: «In der Konsequenz würde das bedeuten, dass die quantitativen Kriterien dieses Gesetzesartikels nur noch eine Förderung der beiden liechtensteinischen Tageszeitungen ermöglichen würden. Dies insbesondere darum, weil der kleine liechtensteinische Verbreitungsraum wohl keinen Platz für ein weiteres oder gar weitere Printmedien mit einer derart hohen jährlichen Erscheinungsfrequenz von 52 Mal ermöglichen würde». (52 Mal stand damals noch im Gesetz). «Solche Vorgaben verdienen den Begriff "Medienförderung" nicht, sondern müssen eher als Medienstrukturerhaltung bezeichnet werden. Das ist keine Förderung der Medienvielfalt, son-dern eine Wettbewerbsverzerrung». Der Abg. Peter Sprenger sagte - ich zitiere: «Wenn aber die Medienförderung, so wie in der Vorlage in diesem Hause verabschiedet wird, wird künftig nicht die Vielfalt, sondern der parteipolitisch gewürzte Einheitsbrei gefördert. Die Medienvielfalt wird mit dieser Vorlage leider zu Grabe getragen».Die Abg. Ingrid Hassler-Gerner sagte - ich zitiere: «Zum Kapitel "Medienförderung" ist die Lösung, die faktisch nur die zwei bekannten Tageszeitungen nebst dem liechtensteinischen Rundfunk berücksichtigen kann, für mich nicht akzeptabel. Ich kann mir auch vorstellen, dass es zwischen den grossen etablierten Medien - ich spreche jetzt von Medien und nicht von Medienunternehmen - und den anderen meinungsbildenden Publikationen, die noch entstehen können oder die schon bestehen, vielleicht zweierlei Arten von Bedingungen der Zulassung zur Medienförderung geben könnte».Der Abg. Donath Oehri führte aus - ich zitiere: «So, wie die Regierungsvorlage jetzt ist, werden wir eine sehr enge Medienförderung haben, eine enge Förderung in Richtung der zwei Landeszeitungen. Im Sinne einer Medien- und Meinungsvielfalt spreche ich mich für eine breitere Förderung aus».Die Abg. Dorothee Laternser sagte - ich zitiere: «Wo sehen Sie eine Erhaltung der Meinungsvielfalt, wenn infolge dieses Mediengesetzes im Prinzip nur noch zwei Parteizeitungen gefördert werden und sonst keine Zeitung mehr? Da kann nicht mehr die Rede von einer Meinungsvielfalt sein. Diese Meinungsvielfalt ginge schlicht und ergreifend auf diese Art und Weise verloren. Ich würde meinen, dass auch Medienunternehmen, die Produkte produzieren, die bloss drei bis vier Mal im Jahre erscheinen, durchaus zur Meinungsbildung beitragen können. Und dafür ist das «fl info» das beste Beispiel, das im Land eine sehr weite Verbreitung hat und auch gelesen wird».Und dann noch einmal mein Lieblingsabgeordneter Peter Sprenger: «Trotz aller Schönrede-Versuche auf Seiten der FBP ist diese Lex-Volksland oder - wenn Sie so wollen - Lex-Vaterblatt trotz der Beteuerungen, wo man sehr nobel von der Erhaltung der Meinungsvielfalt spricht, schlicht und ergreifend medienvielfaltsfeindlich». So weit einige Zitate von VU-Abgeordneten. Die neue Vorlage ist meines Erachtens alter Wein in einem neuen Schlauch. Die erste Vorlage wurde in den Grundzügen beibehalten, sie wurde nur in einigen wenigen Punkten überarbeitet. Der wesentlichste Unterschied besteht darin, dass ein eigenes Medienförderungsgesetz geschaffen werden soll, das eben nicht mehr Teil des Mediengesetzes ist. Ich habe bereits mit der Kritik an der Zusammensetzung der Kommission begonnen. Hier noch die Fragen an die Regierung: Es geht aus dem Bericht nicht hervor, wie die Kommission zusammengesetzt war. Ich nehme an, dass es die alte Kommission war. Ich möchte aber trotzdem, dass die Regierung hier noch aufführt, wer in dieser Kommission vertreten war. Ich bedaure insbesondere, dass hier keine Medienfachleute mit einbezogen wurden, sondern ausschliesslich Interessenvertreter und vielleicht noch ein Mediator. Ich möchte auch von der Regierung wissen: Warum wurden hier keine Medienfachleute, die einen breiteren Horizont eingebracht hätten, berücksichtigt? Die zentrale Kritik an dieser Vorlage geht in die Richtung, dass es nicht um Medienförderung geht, nicht um Förderung der Meinungsvielfalt, sondern um Strukturerhaltung. Gefördert werden die beiden Parteizeitungen, deren Zukunft finanziell abgesichert wird. In Zukunft werden nur noch die beiden Parteizeitungen «Vaterland» und «Volksblatt» gefördert, eventuell noch die Zeitschrift «Der Monat», die allerdings meines Erachtens auch nicht viel zur Meinungsvielfalt beitragen kann. Sie zeichnet sich vor allem durch grosse Regierungsnähe aus. Das einzige kritische Medium in diesem Land, das «fl info», wird ohne staatliche Förderung nicht mehr wie bisher viermal erscheinen können. Ein monatlicher Erscheinungsrhythmus ist finanziell nicht möglich, weil er finanziell nicht tragbar ist. Wir haben - genauso wie das «Vaterland» und «Volksblatt» oder wie das die beiden anderen Parteien gemacht haben - ausgerechnet, was denn für uns am Schluss noch allenfalls herausschauen könnte. Wenn das Gesetz in unveränderter Form durch-geht, werden wir bei einer viermaligen Erscheinungsweise gar nichts bekommen. Das «fl info» erscheint heute viermal mit je 24 Seiten. Die Gesamtkosten dafür betragen zirka CHF 90'000. Aus der staatlichen Medienförderung erhält das «fl info» CHF 35'000 bisher. Würde das «fl info» in Zukunft achtmal pro Jahr erscheinen mit einem reduzierten Umfang von 12 Seiten, also wenn die Gesamtzahl der Seiten gleich bliebe und nur der Erscheinungsrhythmus erhöht würde, dann stiegen die Produktionskosten auf zirka CHF 170'000. Die staatliche Förderung würde aber - falls wir überhaupt etwas bekommen - auf CHF 33'000 sinken. Wenn Sie mitgerechnet haben, dann sehen Sie, dass wir heute einen Verlust von etwa CHF 55'000 haben. Wenn wir achtmal erscheinen würden, dann wäre der Verlust bei CHF 137'000 pro Jahr. Das sind Hochrechnungen, die wir angestellt haben. Es ist aber einleuchtend, dass CHF 137'000 Defizit pro Jahr schlicht und einfach nicht tragbar sind für eine so kleine Partei. Bereits heute geht der grösste Teil der staatlichen Parteienförderung in dieses Publikationsorgan. Die Fixkosten bei Printmedien sind enorm hoch. Es leuchtet ein, dass die variablen Kosten relativ klein sind. Es ist nicht so entscheidend, ob eine Zeitung einmal gedruckt wird oder zehntausend Mal. Die variablen Kosten fallen weniger ins Gewicht als die Fixkosten. Das Argument, das Sie wahrscheinlich vorbringen werden, dass sich das «fl info» in Zukunft über Abonnemente und Inserate finanzieren soll, ist wenig hilfreich. Das «fl info» will keinen Profit erwirtschaften, es will einen ideellen Beitrag leisten. Es lebt von freiwilligen Beiträgen von Leuten, die Themen aufgreifen, die sie ohne Bezahlung bearbeiten. Wir wollen strittige Themen aufgreifen, Diskussionen auslösen. Es geht uns um Meinungsvielfalt. Inserate würden den Verwaltungsaufwand beträchtlich erhöhen. Es würde zudem eine redaktionelle Abhängigkeit entstehen und am Schluss rechnet sich das Ganze nicht. Ich möchte das einfach hier auch festgehalten haben, obwohl Sie diese Informationen sicher nicht überraschen werden. Das Ganze dürfte Ihnen bekannt sein. Die Regierung sieht diese Zusammenhänge vermutlich auch. Trotzdem soll dem «fl info» mit dieser Gesetzesvorlage die finanzielle Basis entzogen werden. Meines Erachtens ist das politische Absicht. Die Regierung hat es unterlassen, Zahlen über die Medienförderung vorzulegen. Ich hoffe, dass Regierungsrat Meyer dies nun nachholen wird, da ich ihn wiederholt dazu aufgefordert habe. Ohne diese Zahlen ist eine vernünftige und fundierte Diskussion über die Medienförderung gar nicht möglich. Einige wichtige Zahlen - falls sich die Regierung nicht erinnern kann - waren bereits im Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Information zur Liechtensteinischen Rundfunkanstalt Nr. 90 aus dem Jahr 2005 enthalten. Darin werden auf Seite 15 folgende Zahlen genannt: Das Medienhaus erhielt im Jahre 2004 CHF 455'000 aus der ordentlichen Medienförderung, CHF 250'000 aus der Leistungsvereinbarung und zirka CHF 680'000 über die amtlichen Kundmachungen. Insgesamt erhielt das Medienhaus also CHF 1'385'000. Dazu kamen weitere Erlöse aus Leistungen für den Staat, nämlich für Inserate der Verwaltung und der Gerichte, Werbespots, die geschaltet wurden, und für Stellenausschreibungen. Dazu kamen weiter Publikationen und Inserate der Gemeinden. Alles zusammen bekam das Medienhaus deutlich über CHF 1,5 Mio. aus den öffentlichen Mitteln. Die Zahlen für das «Liechtensteinische Volksblatt»: Dieses erhielt CHF 285'000 aus der ordentlichen Medienförderung, CHF 250'000 aus der Leistungsvereinbarung und CHF 673'000 über die amtlichen Publikationen. Insgesamt CHF 1'208'000. Dazu ebenfalls die anderen Inserate von Staat und Gemeinden, die ich schon beim «Vaterland» erwähnt habe. Die übrigen Medien und Medienschaffenden erhielten zusammen CHF 209'000 an Medienförderung. Das «fl info» - wie bereits erwähnt - CHF 35'000. Die Regierung nennt leider keine Zahlen, wer aufgrund des neuen Mediengesetzes wie viel Förderung erhalten wird. Es kann aber wohl davon ausgegangen werden, dass die Medienförderung insgesamt weiterhin in der bisherigen Höhe ausgerichtet werden soll, neu aber nur noch auf die beiden Parteizeitungen verteilt wird. Das heisst «Vaterland» und «Volksblatt» werden deutlich mehr erhalten. Ich ersuche die Regierung, auch hier ihre Berechnungen vorzulegen. Zweifellos wurden solche angestellt. Ich habe mir das auch überlegt, wie das heraus-kommen wird. Das Resultat war, dass das «Volksblatt» an Medienförderung zwischen CHF 600'000 und 700'000 erhalten wird und das «Vaterland» zwischen CHF 800'000 und 900'000. Vielleicht kann die Regierung diese Zahlen ergänzen oder korrigieren. Insgesamt trägt das neue Medienförderungsgesetz nichts zur Meinungsvielfalt bei - entgegen der Beteuerung im Bericht und Antrag. Es wird nicht danach gefragt, ob die beiden geförderten Parteizeitungen auf die staatlichen Förderungen überhaupt angewiesen sind. Es ist davon auszugehen, dass sowohl das «Vaterland» wie auch das «Volksblatt» überleben würden auch ohne die staatlichen Beiträge. Dies vor allem Dank der amtlichen Publikationen. Vor zehn Jahren erhielten die beiden Parteizeitungen noch keine staatlichen Förderbeiträge. Die Regierung hat sich im vorliegenden Bericht bemüht, die Medienförderung in anderen Ländern kurz vorzustellen. Allerdings hat sie sich deswegen nicht gerade ein Bein ausgerissen, sondern sich mit minimalen Angaben begnügt. Festzuhalten ist auch, dass diese Angaben aus einer Untersuchung aus dem Jahre 1994 stammen und zum grössten Teil bereits überholt sind. Ich möchte Ihnen die Medienförderung nicht im Detail vorlesen, Sie finden die entsprechenden Informationen gut übersichtlich dargestellt im Internet, so zum Beispiel unter der Adresse www.verdi.de/archiv. Wenn Sie sich also für die Medienförderungsmodelle in anderen Ländern interessieren, schauen Sie da nach. Es ist meines Erachtens auch nicht wichtig, dass man diese Medienförderungsmodelle hier vorstellt, denn eines ist entscheidend. Es gibt keine zwei Länder in Europa, die ein gleiches Modell verfolgen. Jedes Land hat aufgrund der Situation im eigenen Land ein eigenes Medienförderungsmodell erstellt. Gemeinsam ist diesen Ländern vor allem, dass die schwachen Medien gefördert werden, dass die Förderung nach oben begrenzt wird und dass auf die tatsächliche Situation abgestimmt wird. Gefördert wird der Pluralismus und eben nicht das Monopol oder auch wie bei uns im Land das Duopol. Es sind die kleinen Medien, die einen Beitrag zur Meinungsvielfalt leisten - nicht die grossen. Auch wenn ich absolut anerkenne, ich möchte hier keinen Zweifel darüber aufkommen lassen, ich halte eine Medienförderung auch für die beiden grossen Parteizeitungen in unserem Land für richtig. Ich möchte ihren Beitrag zur Meinungsbildung nicht gering einschätzen. In Liechtenstein soll nun die Bemessung für die Beiträge im Wesentlichen auf die standardisierten Lohnkosten der Medienschaffenden abgestellt werden. Ich spreche jetzt von der direkten Medienförderung. Das heisst je grösser ein Medium ist, je mehr Mitarbeiter es beschäftigt, desto mehr bekommt es. Das kann doch nicht der Sinn einer Medienförderung sein. Die Kleinen gehen dagegen leer aus. Im Gegensatz zu ausländischen Modellen werden die staatlichen Förderungsbeiträge weder in der Beitragshöhe noch in der Beitragsdauer beschränkt. Solange nach diesem neuen Gesetz gefördert wird, sofern es denn in Kraft tritt, teilen das «Vaterland» und das «Volksblatt» die Gelder nach Anzahl der Medienschaffenden unter sich auf. «Vaterland» und «Volksblatt» werden deutlich mehr erhalten als sie das heute tun. Ich wiederhole: Das neue Gesetz trägt nichts zur Meinungsvielfalt bei. Ich komme zum ersten Ergebnis: Für mich wird offensichtlich, dass die Medienförderung in dieser Form zu einem Selbstbedienungsladen der beiden Regierungsparteien verkommt. Die Finanzmittel, der Finanztopf, wird prall gefüllt, verteilt wird aber nur noch auf die beiden Parteizeitungen. Wie das auch in den kritischen Voten der VU-Abgeordneten im Herbst 2004 ausgedrückt wurde, wird ein politischer Einheitsbrei gefördert. Ausgangspunkt für eine Revision des Medienförderungsgesetzes hätte eine Bestandesaufnahme sein müssen. Man hätte eine kritische Analyse machen müssen: Wie hat sich das Medienförderungsgesetz von 1999 ausgewirkt? Meines Erachtens ist es richtig, dass keine Beiträge mehr an ausländische Medien ausgerichtet werden sollen. Ich kann auch unterstützen, dass einzelne Medienschaffende nicht unterstützt werden. Im Übrigen aber glaube ich, dass das Giesskannenprinzip bei der Medienförderung durchaus Sinn macht. Man darf das Giesskannenprinzip bei der Medienförderung nicht einseitig negativ beurteilen. Wenn Sie in der Fachwelt nachlesen, dann werden Sie feststellen, dass ausländische Medienwissenschaftler dem Giesskannenprinzip bei der Medienförderung durchaus etwas abgewinnen können, weil damit eben auch eine politische Beurteilung vermieden wird. Der liechtensteinische Markt ist so klein, dass ohne staatliche Förderung keine Medien überleben und keine neuen Medien aufkommen können. Das ist eine Realität, die von der staatlichen Medienförderung gebührend berücksichtigt werden müsste. Wir sind der Auffassung, dass dieses neue Medienförderungsgesetz nicht nur nichts zur Meinungsvielfalt beiträgt, sondern darüber hinaus auch den Wettbewerb zwischen den Parteien massiv verfälscht. Die beiden Regierungsparteien werden dank der staatlichen Förderung ungleich bessere Artikulierungsmöglichkeiten haben in der Politik als kleine Parteien, die kein eigenes Organ haben. Ich beantrage daher, das Gesetz zur Weiterbehandlung an eine Kommission zu überweisen, und zwar nach der 1. Lesung. Die Aufgabe der Kommission soll darin bestehen, eine Vorlage zu erarbeiten, die die tatsächliche Mediensituation in Liechtenstein gebührend berücksichtigt und keine Verzerrung des politischen Wettbewerbs bewirkt, dafür die Meinungsvielfalt tatsächlich fördert. Die Kommission soll sich insbesondere mit folgenden Fragen auseinander setzen: Welche Medien sollen gefördert werden? Meines Erachtens dürfen das nicht nur Tageszeitungen sein, sondern es müssen auch andere Medien - ich spreche in der Mehrzahl - die Möglichkeit für eine staatliche Förderung erhalten. Ich denke auch an wissenschaftliche Publikationen. Das nächste Problem, das angegangen werden soll: Wie häufig sollen Medien erscheinen müssen, damit sie gefördert werden können? Ich meine, dass auch Publikationen, die nur viermal erscheinen pro Jahr, durchaus etwas zur Meinungsvielfalt beitragen. Es ist keine haltbare Behauptung, dass Publikationen, die weniger als zwölfmal erscheinen, keinen Beitrag zur Meinungsvielfalt leisten. Dann die Frage: Wie soll die staatliche Förderung bemessen werden? Eine einseitige Orientierung an standardisierten Lohnkosten ist keine sachgerechte Lösung. Kleine Medien müssen stärker gefördert werden. Ich verweise hier etwa auf das Beispiel Luxemburg, wo ein Drittel der staatlichen Beiträge gleichmässig auf die verschiedenen Medien verteilt werden. Ich möchte daher auch für Liechtenstein anregen, dass geprüft wird, ob hier nicht ein Sockelbetrag ausgerichtet werden müsste. Schliesslich soll die Kommission auch prüfen, ob die Beitragshöhe begrenzt werden soll. Abg. Pepo Frick:
Danke. Mein kurzes Votum stelle ich unter den Titel «Der Kuchen wird aufgeteilt». Das neue Medienförderungsgesetz sollte gegenüber dem bestehenden und dem ersten Bericht und Antrag eine Verbesserung darstellen. Herausgekommen ist ein Verteilungsschlüssel, der den Medienförderungstopf zwischen den zwei Medienhäusern «Vaterland» und «Volksblatt» aufteilt und damit leerfegt. In der Summe sieht das so aus, dass das «Vaterland» und «Volksblatt» an direkter und indirekter Medienförderung zusammen einen ungefähren Betrag von CHF 1,25 Mio. erhalten werden. Bereits beim ursprünglichen Gesetzesentwurf war dies offensichtlich das vorrangige Ziel, beide Parteizeitungen so zu stützen, dass sie mindestens gleich viel wie früher bekommen und keine Grenzen nach oben gesetzt sind. Mit dem neuen Medienförderungsgesetz werden alte Verhältnisse nicht nur zementiert, sondern noch ausgebaut. Beim neuen Entwurf standen die Parteienvertreter der beiden Medien Pate und hatten nichts anderes im Auge, als ihre Zeitungen möglichst gut abzusichern und auf lange Sicht ihre Parteiorgane zu erhalten. Auch wenn es heisst, dass künftig nurmehr die Medienunternehmen gefördert würden, weiss doch jeder und jede, dass mit den CHF 1,2 Mio. die Parteizeitungen gemeint sind. Ein neues Medienförderungsgesetz sollte dem Aspekt der Meinungspluralität und demokratischen Anforderungen gerecht werden. Es wäre angebracht - der Abg. Paul Vogt hat es erwähnt -, dieses neue Gesetz noch einmal in einer neuen Landtagskommission neu zu überdenken und so zu gestalten, dass parteinahe Medien wenigstens mit gleichen Spiessen ausgestattet werden können. Für mich das Fazit: Wenn dieses Gesetz in dieser Form gültig wird, betrachte ich es als staatlich geförderte Monopolisierung der marktbeherrschenden Parteizeitungen bzw. Parteimedienhäuser. Danke. Abg. Jürgen Beck:
Danke, Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir haben nun sehr viele Argumente der Vertreter der Freien Liste gehört. Ich möchte die Diskussion - wie sie schon seit längerem andauert - nicht unnötig anheizen. Ich denke, Sie haben Ihre Ansicht und meine Ansicht ist nicht die gleiche. Das können Sie sich sehr wahrscheinlich vorstellen. Es ist legitim, dass Sie für Ihr Parteiblatt «fl info» einstehen - das kann ich absolut verstehen. Es sind Schlagworte gefallen, man müsste ihnen eigentlich widersprechen, aber es lohnt sich fast nicht. Wenn Sie von politischem Einheitsbrei und von Machtgebaren reden, dann ist das Ihre Ansicht. Wenn Sie das «fl info» als das einzige kritische Medium betrachten, dann ist das genauso gut Ihre Ansicht. Wie gesagt. ich bin anderer Meinung, denn ich denke, dass auch unsere Blätter - also das «Liechtensteinische Vaterland» und das «Liechtensteiner Volksblatt» - sehr wohl kritisch sein können und Sie sehen es ja auch selbst, wie Sie darin berücksichtigt werden. Ich werde mich nun darauf beschränken, aus meiner Sicht grundsätzliche Gedanken zu machen. Ich denke, das sei mir auch vorbehalten. Ich denke die Bedeutung der freien Medien für die demokratische Willensbildung und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist anerkannt - da sind wir uns einig. Dennoch darf die staatliche Unterstützung nicht grenzenlos sein. Gewisse solide Grundlagen, wie sie die Regierung nun vorschlägt, müssen vorhanden sein. Für Medienunternehmen sollen auch die Spielregeln der freien Marktwirtschaft gelten, das heisst, sie müssen sich wie jeder andere Wirtschafter auch bewähren und behaupten. Für mich bedeutet das, dass diejenigen Medienunternehmer, die sich um zahlende Leser kümmern und eine entsprechende Infrastruktur unterhalten, auch in erster Linie förderungsberechtigt sind. Innovative Unternehmen mit vielfältigen Produkten und ausgebildeten Mitarbeitern sind für mich die Garantie für eine breite Informationsplattform. Wirtschaftliches Denken darf nicht bestraft werden. Leider ist der Markt - das haben Sie, Herr Abg. Vogt, erwähnt - einfach zu klein, um von sich aus genügend Potenzial für das Überleben von freien Medienunternehmen zu haben. Dass das Medienförderungsgesetz nun in dieser Form vorliegt ist für mich begrüssenswert und lässt hoffen, dass wir nun das Mediengesetz bzw. das Medienförderungsgesetz in Bälde abgehandelt ansehen können. Dies ist auch der Grund, warum ich einer Bildung einer Kommission nicht schon vor Eintreten auf die Gesetzesdebatte zustimmen kann. Denn seien wir doch ehrlich: Auch wenn eine Kommission gute Arbeit leistet, es braucht sehr viel Zeit, bis Lösungen präsentiert werden können. Ich bin der Meinung, dass wir eine Gesetzesvorlage vor uns haben, die meiner Meinung nach eine gute und solide Basis darstellt. Um zum Schluss zu kommen: Wir sollten das Thema nun endlich zum finalen Abschluss bringen. Deshalb bin ich für Eintreten auf die Gesetzesvorlage. Danke. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Gemäss den Ausführungen im vorliegenden Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Medienförderungsgesetzes sei das geltende Medienförderungswesen an mangelnder Sachgerechtigkeit und fehlender Treffsicherheit kaum zu überbieten. Des Weiteren wird das bestehende Gesetz im internationalen Vergleich als atypische Erscheinung bezeichnet und von einem Liechtensteiner Zeitungsverleger wörtlich als «Gurke» bezeichnet.
Die letztlich unvereinbaren Ziele bzw. das derzeitige Medienförderungsmodell, welches neben der eigentlichen Presseförderung auch die Kultur-, Wissenschafts- und Journalismusförderung sowie die Imagebildung umfasst, weist nach überwiegender Meinung mannigfaltige Unzulänglichkeiten auf, dessen tief greifende Novellierung ein dringendes Bedürfnis der Praxis - sowohl im Vollzug als auch der Medienunternehmen selbst - darstellt.
Anhand dieser Ausführungen dürfte der dringende Handlungsbedarf - sprich die Totalrevision - unbestritten sein, jedoch stellt sich die Frage: Zu welchem Ziel soll diese Totalrevision des Medienförderungsgesetzes in letzter Konsequenz führen?
Ein zentraler Begriff ist für mich die Meinungsvielfalt. In einem demokratischen Staatswesen ist es von essenzieller Bedeutung, dass die Medienunternehmen die Bevölkerung über politische Themen und Ereignisse in Liechtenstein informieren und damit zu einer freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung beitragen. Die Kleinheit des Marktes in Liechtenstein ist potenziell jedoch geeignet, die Koexistenz mehrerer meinungsbildender und gegenseitig unabhängiger, einheimischer Medien zu erschweren, wenn nicht gar zu gefährden.
In diesem Punkt sehe ich eine Gefahr für die Meinungsvielfalt - nota bene das Elixier des demokratischen Meinungsbildungsprozesses - in Liechtenstein. Der Staat muss nach meiner Ansicht ein fundamentales Interesse an der Meinungsfreiheit und der Meinungsvielfalt haben und diese nach Möglichkeit gewährleisten.
Wie wird in anderen europäischen Staaten verhindert, dass die jeweiligen Marktführer noch mächtiger werden und für die kleineren Medien weniger oder keine Förderung mehr resultiert, was in letzter Konsequenz mitunter eine Minderung der Meinungsvielfalt zur Folge hätte und somit der Meinungsmonopolisierung Vorschub leisten würde? Der vorliegenden Bericht und Antrag gibt zu dieser Frage die folgenden Antworten:
In Frankreich darf die Auflage der nationalen Presse 250'000 bzw. 150’000 verkaufte Exemplare nicht überschreiten. Im Weiteren wird der jeweilige Marktführer von der Förderung ausgeschlossen. In Norwegen darf eine Auflage maximal 6'000 für die Erstzeitung bzw. 80'000 Exemplare für die Zweitzeitung aufweisen. In Österreich darf die Auflage maximal 100'000 Exemplare betragen und das Medium darf nicht über die Marktführerschaft verfügen. In Schweden darf die Verbreitung einer Tageszeitung im verbreiteten Gebiet eine Haushaltsabdeckung von 40% nicht überschreiten. In den anderen aufgeführten Ländern wie Deutschland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz ist kein Ausschluss des Marktführers bzw. eine maximale Anzahl Exemplare vorgesehen.
Im Übrigen hat die Regierung darauf verwiesen, dass diese Studie aus dem Jahre 1994 herrührt. Das sieht man auf der Seite 25 in der Fussnote. Also daraus hat die Regierung kein Geheimnis gemacht. Selbstverständlich wird es interessant sein, mitunter auf die 2. Lesung die vom Abg. Paul Vogt zitierte Homepage dann in die Stellungnahme einfliessen zu lassen, wenn es so weit kommt.
Wenn wir uns nun den Vorschlag der Regierung in den Artikeln 6 und 7 betrachten, sind folgende Medienförderungen vorgesehen: Als direkte Medienförderung: Maximal 30% der standardisierten Lohnkosten der Medienmitarbeiter, welche die inhaltliche Gestaltung eines Mediums besorgen, welches die Kriterien zur Medienförderung erfüllt. Und als indirekte Medienförderung: 25% der für die Verbreitung des förderberechtigten Mediums im Inland nachweislich angefallenen Kosten sowie 40% der für die Aus- und Weiterbildung von Medienmitarbeitern, welche die inhaltliche Gestaltung eines förderberechtigten Mediums besorgen, nachweislich angefallenen Kosten.
Anhand dieser Förderbestimmungen lässt sich unschwer erkennen, dass Medienunternehmen mit vielen Mitarbeitern für die inhaltliche Gestaltung als auch in der Aus- und Weiterbildung höhere Beiträge erhalten sollen. Im Weiteren werden Medienunternehmen mit einem höheren Aufwand für die Verbreitung des Mediums auch eine höhere Förderung erhalten.
Daraus resultiert die Konsequenz, dass jene Unternehmen, welche jetzt bereits gross sind, in Zukunft eine entsprechend höhere Förderung erhalten sollen.
Wie vorab bereits erwähnt finde ich solche Förderungen, welche die Grossen immer noch grösser machen, nicht zum Vorteil der Medienvielfalt. Wie wir gesehen haben, wird in anderen Ländern der Marktführer von der Förderung ausgeschlossen und die Förderung wird an eine maximale Auflage gekoppelt. Diese beiden Lösungsansätze - sprich der Ausschluss des Marktführers oder eine maximale Auflage - sehe ich nicht als zielführend für unser kleines Land.
Beim Durchlesen des bestehenden Gesetzes ist mir aufgefallen, dass in Art. 15 Abs. 3 die folgende Begrenzung definiert wird: Der Anteil, welcher einem einzelnen Medium gemäss Art. 4 Abs. 1 Bst. a zugesprochen werden kann, beträgt maximal 20% der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel. Kein Medium wird mit mehr als 30% seiner gesamten jährlichen Aufwendungen gefördert. Dies ist in den Bei-lagen zum Bericht und Antrag im grünen Bereich - sprich das bestehende Gesetz - so ausgeführt. Nach meiner Ansicht beinhaltet auch die «Gurke» - sprich das bestehende Mediengesetz - durchaus vernünftige Ansätze, zumindest in diesem Art. 15 Abs. 3.
Um die Meinungsvielfalt eher zu gewährleisten müssen wir uns überlegen, inwiefern es nicht von Vorteil wäre, die direkte Medienförderung gemäss Art. 6 und 7 nach oben zu begrenzen. Mit dieser Plafonierung könnten wir erreichen, dass die grossen Medienunternehmen ab einem gewissen Maximalbetrag keine Gelder mehr erhalten und somit für die anderen Medienunternehmen auch noch eine Förderung resultiert bzw. keine Kürzung erfolgt.
Das Ziel der Meinungsvielfalt kann besser erreicht werden, wenn der zur Verfügung stehende Teilbetrag im Extremfall nicht durch einzelne Medienunternehmen derart stark beansprucht wird, dass die vorgesehenen Beiträge an alle förderberechtigten Medienunternehmen übermässig gekürzt werden müssen, wie dies in Art. 9 Abs. 2 der Regierungsvorlage vorgesehen ist.
Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich anmerken, dass ich diese Vorlage grundsätzlich als eine Verbesserung betrachte. Vor allem die wesentliche Verbesserung der Effektivität und der Effizienz der Medienförderung und die klare Zielsetzung sowie die Objektivierung der Förderung sind für die meinungsbildende Berichterstattung zu politischen Themen von Vorteil. Deshalb bin ich für Eintreten auf diese Vorlage.
Zu den Vorrednern möchte ich das Folgende anmerken: Einer Kommission stehe ich auch eher kritisch gegenüber, denn ich habe am Anfang erwähnt: Es ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Wie bereits zweimal ausgeführt, handelt es sich gemäss einem Zeitungsverleger um eine «Gurke». Ich frage mich schon, ob wir hier dann nicht wieder sehr viel Zeit verlieren werden. Deshalb bin ich aus meiner persönlichen Sicht gegen diese Kommission. Zumindest würde ich sicherlich einmal die Stellungnahme der Regierung zur 2. Lesung abwarten. Dann können wir dieses Thema mitunter nochmals diskutieren. Dann zur Periodizität: Das ist ein Dilemma - würde ich jetzt einmal sagen. Sie sehen hier vielleicht den Stapel, den ich zu diesem Traktandum habe, den ich die letzten paar Jahre gesammelt habe. Am Anfang war die Periodizität ja bei 52 Tagen. Inzwischen ist sie bei 12. Das Problem ist einfach - der Abg. Pepo Frick hat es aufgezeigt - der Kuchen wird nach seiner Ansicht jetzt durch zwei geteilt. Wenn wir die Periodizität reduzieren, habe ich nicht unbedingt vor dem «fl info» Angst. Ich habe einfach die Angst, dass im Endeffekt der Kuchen durch sehr viele andere aufgeteilt wird - und dann bleibt nicht mehr sehr viel übrig. Und dann frage ich mich schon: Haben wir dann den Medien in diesem Land einen Dienst erwiesen und damit natürlich auch der Medien- und der Meinungsvielfalt? Und insofern habe ich ein gewisses Problem. Aber ich sehe auch durchaus das Problem des «fl info». Und wir müssen jetzt hier gemeinsam nach einer Lösung suchen. Abg. Andrea Matt:
Vor ziemlich genau einem Jahr hat die Freie Liste eine Kommission zu diesem Thema beantragt. Damals wurde von den Abgeordneten die Kommission abgewiesen mit dem Hinweis darauf, man würde deswegen zu viel Zeit verlieren. Es wurde versprochen, die Freie Liste würde in die Gespräche um eine Medienförderung informell mit einbezogen. Es ist überhaupt nichts passiert. Wir haben einfach ein Jahr verloren. Und wenn wir jetzt wieder mit der Kommission vertröstet werden auf eine 2. Lesung, dann könnte man sie wieder beantragen und vielleicht dann machen, dann stehen wir wieder in einem Jahr da und sind genau gleich weit wie heute. Ich denke, dieses eine Jahr hat gezeigt, dass sich nichts tut, wenn man nicht wirklich miteinander spricht. Und deswegen möchte die Freie Liste eine Kommission.
Abg. Paul Vogt:
Ich wehre mich dagegen, dass das bisherige Medienförderungsgesetz so schlechtgeredet wird. Die Behauptung, es handle sich um eine «Gurke» oder es sei ein Musterbeispiel für fehlende Treffsicherheit, das sind einfach Aussagen, die in den Raum gestellt wurden, ohne dass sie je begründet wurden. Natürlich ist es spektakulär, wenn ein Medienunternehmer, der glaubt, er bekomme zu wenig Geld, nun sagt, das sei eine «Gurke». Aber schauen Sie sich die Zahlen an: Die wesentlichen Zahlen sind «Radio Ri», das CHF 55'000 bekommen hat und regelmässig über Liechtenstein berichtet. Die «Schweizerische Depechenagentur» hat CHF 50'000 bekommen, «Tele Ostschweiz» hat CHF 30'000 bekommen. Alle anderen Beiträge, die - abgesehen vom «fl info» - ausgerichtet wurden, das sind kleine, bescheidene Beiträge. Ich meine, man könnte auch das bisherige Mediengesetz sehr leicht verbessern, indem man die Ausrichtung von Beiträgen an Medien im Ausland und an einzelne Medienschaffende herausstreicht. Das braucht keine Totalrevision des bisherigen Mediengesetzes, sondern man kann eine Teilrevision vornehmen. Ich glaube, es dient der Meinungsvielfalt, wenn auch kleine Magazine die Chance haben auf einen Beitrag von CHF 10'000, 20'000 oder 30'000. Man braucht hier keinen radikalen Schnitt und schon gar nicht mit der Begründung, dass, wenn man das beibehält, kleine Medien etwas bekommen können und dass dann die beiden grossen zu wenig bekommen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Meyer. Regierungsrat Martin Meyer:
Danke, Herr Präsident.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Der Hohe Landtag hat anlässlich der Behandlung des Mediengesetzes im Mai 2005 die Regierung aufgefordert, das ursprünglich als Teil des Mediengesetzes vorgesehene Medienförderungsrecht in einer eigenständigen Vorlage vorzulegen. Diesem Auftrag kommt die Regierung hiermit nach.
Die Behandlung des Medienförderungsrechts in einer eigenständigen Vorlage gab der Regierung nochmals die Gelegenheit, im Bericht und Antrag ausführlich auf die Thematik einzugehen.
Im Wesentlichen - und das haben Sie jetzt auch in Ihren verschiedenen Voten ausgeführt - basiert die gegenständliche Vorlage auf dem Konzept, welches eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe im März 2004 der Regierung vorgelegt hat und dem Landtag im Rahmen der Behandlung des Mediengesetzes vorgelegt wurde. Die Debatten sowohl im Oktober 2004 als auch im Mai 2005 zeigten, dass zwar einzelne Formulierungen sehr intensiv diskutiert wurden, grundsätzlich aber weder die Existenz und Notwendigkeit einer Medienförderung bestritten noch das vorgeschlagene Konzept in seinem Grundsatz in Frage gestellt worden war.
Die Geister haben sich immer wieder anhand von zwei oder drei Artikeln geschieden. Es ging vor allem um die Förderungsberechtigung. Welche Medien sind förderungsberechtigt? Und es ging dann auch um die Ausgestaltung des Medienförderungsmodells. Aus diesen Gründen basiert das heute zur Debatte stehende Medienförderungsgesetz stark auf der bisher schon im Rahmen des Mediengesetzes behandelten Vorlage. Einzelne Bestimmungen wurden jedoch aufgrund der im Landtag geäusserten Vorschläge und Bedenken überarbeitet. Ich komme später noch einmal darauf zu sprechen.Einleitend möchte ich auf einige grundsätzliche, zentrale Aspekte der Medienförderung eingehen, wie sie die gegenständliche Regierungsvorlage aufgreift. Im Wissen, dass jede Fördermassnahme einen Eingriff in die Privatwirtschaft darstellt, lässt sich dieser Eingriff nur rechtfertigen, wenn dadurch elementare Bedürfnisse des Staates befriedigt werden und privatwirtschaftliche Entscheidungen möglichst nicht verzerrt werden. Ein vitales Interesse liegt deshalb nach Ansicht der Regierung in der Sicherstellung der politisch-demokratischen Willensbildung der Bevölkerung Liechtensteins. Diese Willensbildung basiert zu einem wesentlichen Teil im Zugang zu meinungsbildenden Medien, welche auch kontrovers zu politischen Themen berichten und die Voraussetzung für eine Meinungsvielfalt sind. Die Grösse respektive die Kleinheit des liechtensteinischen Markes erschwert oder gefährdet sogar die Koexistenz mehrerer meinungsbildender Medien. Deshalb rechtfertigt sich eine Medienförderung von Medien, welche journalistisch-redaktionelle Nachrichten, Analysen, Kommentare und Hintergrundin-
formationen zu politischen Themen und Ereignissen in Liechtenstein publizieren.
Dieser Grundsatz hat sich auch in den Förderungskriterien niedergeschlagen. Die Kriterien der Förderungsberechtigung sollen dieses Staatsinteresse widerspiegeln. Die ersten drei Kriterien der Förderungsberechtigung, so wie sie in der Regierungsvorlage vorgesehen sind, fordern eine eigenständige Berichterstattung zu politischen Themen und Ereignissen in Liechtenstein, einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung und eine überwiegend eigenständig journalistisch-redaktionelle Verarbeitung von Inhalten. Insbesondere diese Kriterien wurden in dieser Vorlage nochmals im Hinblick auf die eigentliche Existenzberechtigung der Medienförderung präzisiert und verdeutlicht. Die Mindestperiodizität, welche in der Vergangenheit kontrovers diskutiert wurde, hat die Regierung bei 12 Ausgaben pro Jahr belassen, was im internationalen Vergleich eine einmalige Ausnahme darstellt, jedoch den Gegebenheiten in Liechtenstein angepasst ist. Nach Ansicht der Regierung sollte ein Medium, welches den Anspruch hat, meinungsbildend in Liechtenstein zu sein, diese Mindestperiodizität erreichen.
Ein weiteres zentrales Element ist die schon im ursprünglichen Konzept der Arbeitsgruppe vertretene Ansicht, dass antrags- und förderberechtigt ausschliesslich Medienunternehmen sind. Neben der Tatsache, dass ein Medium über keine Rechtspersönlichkeit verfügt und vielmehr ein Produkt eines rechtsfähigen Medienunternehmens darstellt, sprechen auch grundsätzliche Überlegungen für diesen Ansatz. Gefördert werden soll die journalistisch-redaktionelle Leistung. Es wäre nicht angebracht, eine und dieselbe Leistung, welche in verschiedenen Medien Eingang findet, doppelt und dreifach zu fördern. Ebenso ist nicht einsichtig, weshalb eine bestimme Menge einer journalistisch-redaktionellen Leistung unterschiedlich gefördert werden soll, nur weil diese in einem Fall auf ein Medium konzentriert wird und sich in einem anderen Fall auf mehrere Medien aufteilt. Die Regierung spricht sich deshalb klar für die vorgeschlagene Lösung aus.
Diesen Überlegungen folgend wurde die Regierungsvorlage zum Medienförderungsgesetz ausgearbeitet. Die Regierung ist der Überzeugung, dass das vorliegende Konzept einer für die liechtensteinischen Bedürfnisse zugeschnittenen Lösung entspricht, welche sowohl grössenverträglich ist als auch dem lokalen Medienmarkt entspricht.
In Ihrer Debatte haben Sie insbesondere auch auf die Arbeitsgruppe verwiesen. Die Arbeitsgruppe hat die entsprechenden Grundlagen für dieses Medienförderungsrecht ausgearbeitet und im Zusammenhang mit der Arbeitsgruppe haben Sie auch verschiedene Fragen gestellt, auf die ich jetzt eingehen möchte. Die Ausgangsfrage war, wie sich diese Arbeitsgruppe zusammengesetzt hat. Sie finden diesbezüglich eine Aufstellung im Bericht und Antrag der Regierung Nr. 82/2004 auf der Seite 14. Es war eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, die von der Regierung eingesetzt worden ist. Teilnehmer waren aus dem Bereich «Printmedium» das «Liechtensteiner Volksblatt» mit Daniel Sigel, aus dem Bereich «Printmedium» das «Liechtensteiner Vaterland» mit Reinhard Walser, aus dem Bereich «Radio» «Radio Liechtenstein» mit Benno Heer, aus dem Bereich «Fernsehen» «Schweizer Fernsehen DRS Schweiz tpc» mit Günther Kaiser und aus dem Bereich «Internet» war die Firma «Cityweb Design Schaan» mit Marcel Ritter vertreten. Es war auch ein Jurist mit in der Arbeitsgruppe dabei, nämlich Samuel Ritter von der Landesverwaltung. Es war das Amt für Kommunikation vertreten mit dem Amtsleiter Kurt Bühler. Es war auch das Ressort «Verkehr und Kommunkation» durch den zuständigen Mitarbeiter in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Die Arbeitsgruppe hat sich insgesamt zu acht Sitzungen zwischen September 2003 und 2004 getroffen und hat sowohl das Medienförderungsrecht als auch das Mediengesetz, welches Sie schon verabschiedet haben, erarbeitet. Aus den Unterlagen des Jahres 2004, welche mir zur Verfügung stehen, geht also hervor, dass es sich um eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe gehandelt hat. Und wenn ich mir die Zusammensetzung ansehe, dann sind hier einige namhafte Medienexperten mit vertreten gewesen. Wenn man sich den Bericht und Antrag der Regierung aus dem Jahre 2004 durchliest, dann sieht man auch, dass diese Arbeitsgruppe eine Ist-Analyse gemacht hat. Es wurde ja heute diskutiert, dass es keine Ist-Analyse gegeben hat. Sie finden unter dem Kapitel 2.4 - Analyse Ist-Zustand - verschiedene Informationen, wie die Arbeitsgruppe konzeptionell vorgegangen ist und welche Schlüsse sie daraus gezogen hat. Sie haben es in Ihren Voten selbst erwähnt: Das Thema «Medienförderung und Medienförderungsrecht» hat eine längere Geschichte hinter sich. Das Medienförderungsgesetz gibt es erst seit den Jahren 1999/2000. Und anschliessend wurde über eine Revision diskutiert. Wie ich bereits erwähnt habe, erstmals mit dem Bericht und Antrag Nr. 82/2004 und dann vor gut einem Jahr mit dem Bericht und Antrag Nr. 6/2005, wobei wir uns dazumal geeinigt haben, dass wir diese Vorlage separieren. Die Regierung hat also die Vorlage mitgenommen und überarbeitet. Und es ist schon so, dass einige Bereiche noch einmal sehr intensiv diskutiert worden sind. Das zuständige Regierungsressort hat diesbezüglich noch einmal mit der Medienkommission Gespräche geführt, hat verschiedene Kriterien überprüft und hat jetzt eine abgeänderte Vorlage vorgelegt, die einigen Voten Rechnung trägt. Es ist ganz klar - das hat auch die Diskussion im vergangenen Frühjahr gezeigt -, dass gerade das Thema rund um die Periodizität und die Frage, was denn überhaupt gefördert werden soll, sehr umstritten waren. Die Regierung hat sich aber bei der Ausarbeitung dieser Vorlage, wie ich das einleitend bereits erwähnt habe, auf das Konzept der Arbeitsgruppe abgestützt, hat aber die Voten aus dem vergangenen Landtag sehr intensiv analysiert. Wenn Sie die beiden Berichte vergleichen, dann sehen Sie, dass der Art. 4, die Förderungsberechtigung, doch einige wesentliche Unterschiede zur ersten Vorlage aufweist. Ich möchte das kurz skizzieren: Zum Beispiel wurden die Förderungskriterien 1 bis 3 sehr stark überarbeitet. Das hat dazu geführt, dass zum Beispiel Art. 4 Abs. 1 lit. a eine sehr wichtige Funktion in diesem Gesetz erhalten wird. Darin steht nämlich, dass Medien gefördert werden, die in ständigem und in bedeutendem Umfang Nachrichten, Analysen, Kommentare und Hintergrundinformationen zu politischen Themen und Ereignissen in Liechtenstein enthalten. Dieses Kriterium ist sehr wichtig und entspricht auch der Meinung und der Auffassung, warum der Staat überhaupt Medienförderung betreiben soll. Die Einarbeitung dieses Kriteriums bringt es mit sich, dass andere Kriterien, wie zum Beispiel die Förderungsberechtigung, weniger relevant sind, weil diese Formulierung, wie sie in Bst. a und Buchstabe b oder c enthalten ist, ein hartes Ausschlusskriterium ist. Wir haben aber auch zum Beispiel das Hauptverbreitungsgebiet Liechtenstein aus der Vorlage gestrichen. Die Regierung hat die Periodizität - entgegen dem ursprünglichen Konzept - von 52 auf 12 reduziert bzw. diese bei 12 belassen. Wir haben das Kriterium der Entgeltlichkeit gestrichen - das war in der alten Vorlage auch noch drin - und wir haben uns noch einmal intensiv um das Thema «hauptberuflicher Medienmitarbeiter» bemüht. Weiters haben wir dieses Kriterium bzw. die Anzahl erforderlicher hauptberuflicher Medienmitarbeiter im Vergleich zur ursprünglichen Vorlage von zwei auf eins reduziert. Sie haben dann auch noch verschiedene Fragen gestellt, wie das mit der Medienförderung in den vergangenen Jahren war: Ich habe die Zahlen zwischenzeitlich feststellen lassen. Der Abg. Paul Vogt hat ja die beantragten und ausgerichteten Medienförderungen aus dem Jahre 2005 bereits kommuniziert. Ich habe hier auch noch die Förderpraxis der Medienkommission aus dem Jahre 2004 vorliegen. Ich möchte dem Landtagssekretariat beliebt machen, diese Liste zu kopieren und den Landtagsabgeordneten zur Verfügung zu stellen. Was die Modellrechnungen angeht: Hier können unterschiedlichste Rechnungen angestellt werden. Dazu muss ich einfach sagen: Das hängt auch davon ab, wie die Kriterien schlussendlich ausgestaltet sind und welche Kriterien schlussendlich vom Landtag verabschiedet werden.Dann war noch folgende Frage: Warum schaut man sich jetzt Modelle im Ausland an und warum macht man nicht eine spezielle liechtensteinische Lösung? Wir haben zu Vergleichszwecken die Medienförderungspraxis im Ausland analysiert und das auch im Bericht und Antrag aufgeführt. Ich bin schon der Meinung, dass wir hier eine liechtensteinspezifische Lösung gefunden haben. Dies aus zwei-erlei Gründen. Erstens: Die Regierung war gezwungen, einen Systementscheid zu fällen. Also, realisieren wir ein System einer Presseförderung im engeren Sinne oder machen wir ein Mischsystem? Das heisst, machen wir ein System, das sowohl Presseförderung, Kulturförderung, Imageförderung und anderes mit inkludiert? Die Regierung hat sich hier für ein reines Presseförderungssystem entschieden. Dann habe ich ausgeführt, dass wir gerade bei den Förderungsberechtigungskriterien oder bei den Anspruchsvoraussetzungen sehr wohl liechtensteinspezifische Kriterien eingearbeitet haben. Und nicht zuletzt, wenn man sich das Förderungsmodell ansieht, nämlich diese Kombination von direkter Medienförderung, die ja auf die journalistische Leistung abzielt in Kombination mit der indirekten Förderung, wo es um eine Vertriebsförderung und um die Förderung der Aus- und Weiterbildung geht, haben wir hier doch ein Mischmodell gefunden, bei dem die Regierung der Ansicht ist, dass die liechtensteinischen Bedürfnisse optimal abgedeckt sind. Vom Entstehungsprozess her standen immer wieder dieselben Fragen im Vordergrund, nämlich: Wer wird gefördert? Was wird gefördert? Und wie wird schlussendlich gefördert? Wir haben das auch im Bericht und Antrag entsprechend aufgeführt. Ich denke, die Regierung hat hier ihre Argumentation dargelegt und die entsprechenden Vorschläge unterbreitet. Es obliegt jetzt dem Landtag, ob er diese Vorschläge jetzt in Behandlung ziehen möchte oder ob er eine Landtagskommission einsetzen möchte. Das liegt nicht im Ermessen oder im Entscheid der Regierung. Besten Dank.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?Abg. Paul Vogt:
Ich möchte nur festhalten, dass ich nicht kritisiert habe, dass man hier keine liechtensteinische Lösung angestrebt hat. Selbstverständlich ist es eine liechtensteinische Lösung. Wenn man nach diesen Kriterien geht, die hier bei den ausländischen Presseförderungsmodellen im Bericht und Antrag Seite 13 ff. aufgezählt wurden, würde vermutlich keine der liechtensteinischen Zeitungen im Ausland eine Presseförderung erhalten. Kritisiert habe ich, dass dieses liechtensteinische Modell ausschliesslich den Interessen der beiden Parteizeitungen dient. Deren Bedürfnisse werden vollumfänglich abgedeckt. Das vorhandene Geld wird nach diesem Modell ausschliesslich auf diese beiden Parteizeitungen verteilt. Das ist der Kritikpunkt und deshalb ist es völlig illusorisch, wenn man sagt: Das Medienförderungsgesetz diene der Meinungsvielfalt. Das ist tatsächlich nicht der Fall. Im Übrigen habe ich zur Kenntnis genommen, dass diese neue Vorlage offenbar nicht mehr von einer Kommission erarbeitet wurde, sondern ressortintern. Die Zusammensetzung der alten Kommission war mir bekannt aus dem Bericht und Antrag. Ich bezweifle allerdings, dass es darin wirklich Medienwissenschaftler hatte. Das waren alles Praktiker, die ihre eigenen Interessen vertreten haben. Abg. Andrea Matt:
Danke. Ich habe noch zwei ganz konkrete Fragen zu «geförderten Medien», dies auch zum besseren Verständnis des Medienförderungsgesetzes. Ich möchte ganz konkret wissen: Entspricht die «LIEWO» aus Ihrer Sicht den in Art. 4 genannten Bedingungen? Wird die «LIEWO» im Rahmen des gesamten Medienunternehmens gemeinsam mit dem «Vaterland» gefördert oder fällt die «LIEWO» aus der Förderung heraus, weil sie eigentlich nur einen fast vernachlässigbaren liechtensteinischen politischen Inhalt hat und sehr stark auf Anzeigen beruht? Ich kenne die prozentualen Verhältnisse nicht, aber der Anzeigenanteil erscheint mir doch relativ hoch.Regierungsrat Martin Meyer:
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ob die «LIEWO» zukünftig Förderungsgelder erhalten wird oder nicht, kann ich heute nicht beurteilen. Es wird Aufgabe der Medienkommission sein, die vom Landtag verabschiedeten Förderungskriterien zu prüfen und dann die entsprechenden Eingaben, die von den Unternehmen gemacht werden, zu überprüfen. Und wenn es Medien gibt, die die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, dann werden diese auch entsprechend gefördert. Ich weiss zum Beispiel nicht, wie heute die Verteilung innerhalb der «LIEWO» ist, was zum Beispiel Werbung und Inseratekosten betrifft, und was die eigentliche journalistische redaktionelle Leistung ist. Abg. Paul Vogt:
Ich habe den Regierungsvertreter auch gefragt, wie viel finanzielle Unterstützung die einzelnen Medien nach Schätzung der Regierung in Zukunft erhalten werden. Sie können mir nicht sagen, dass Sie keine Schätzungen oder Berechnungen angestellt haben, weil ich Ihnen das nicht glaube. Selbstverständlich können Sie es sagen, aber ich glaube es Ihnen nicht. Ich möchte nachfragen: Wie sehen die Schätzungen der Regierung aus? Regierungsrat Martin Meyer:
Es ist natürlich immer schwierig, über Schätzungen zu diskutieren. Ich kann jetzt meine Argumentation einfach noch einmal wiederholen: Das hängt schlussendlich von den Kriterien ab, wie sie ausgestaltet sind. Und wenn der Landtag die Kriterien anders setzt und auch die Prozentsätze anders definiert, als sie hier in der Regierungsvorlage enthalten sind, dann wird das auch entsprechend andere Sätze geben. Mehr möchte ich dazu nicht sagen. Abg. Paul Vogt:
Ich denke schon, dass Sie verpflichtet sind, hier den Landtag umfassend zu informieren. Ich möchte wissen: Wie viel Mittel wird nach diesem Gesetz - wie es von der Regierung vorgeschlagen wird und wenn der Landtag das nicht abändert - auf die einzelnen Medien verteilt? Regierungsrat Martin Meyer:
Ich schlage Folgendes vor, dass, wenn Eintreten auf die 1. Lesung beschlossen wird und die Regierung dann die Vorlage zur Überarbeitung erhält, dass wir dann das Gespräch mit der Medienkommission suchen und entsprechend einmal Modellrechnungen aufstellen. Abg. Paul Vogt:
Ich möchte einfach festhalten, dass Sie die Frage nicht beantworten wollen, dass Sie der Frage ausweichen, obwohl Sie entsprechende Zahlen haben. Abg. Heinz Vogt:
Dann verstehe ich aber die Frage der Abg. Andrea Matt nicht, wenn sie sich auf ein Medium oder eine Zeitung bezieht. Wenn Sie das schon haben wollen, dürfen Sie aber nicht einfach ein Produkt herauswählen und fragen: Was kriegen die dann und werden die dann auch förderungsberechtigt sein? Abg. Doris Beck:
Ich habe mich bis jetzt zurückgehalten, möchte jetzt aber doch noch zwei, drei Aussagen machen. Ich denke, ganz zu Beginn des Votums des Abg. Paul Vogt, dass die Intention ist, dass das «fl info» keinen Franken bekommt. Ich möchte hier ganz offiziell sagen: Das ist nicht meine Intention. Ich bin der Meinung, dass es wichtig ist, dass sich jede Partei irgendwie mitteilen kann und dazu ein Medium braucht. Ich habe auch herausgehört nach diversen Umschweifen über die Medienvielfalt, Meinungsfreiheit usw., dass wir schlussendlich wieder beim Thema gelandet sind: «fl info» fördern oder nicht? Der Name des Magazins «der monat» ist noch gefallen. Nun sind wir beim Thema «Förderungsberechtigung»: Wer wird gefördert? Dann wurde die «LIEWO» herausgezupft und ich möchte jetzt einfach noch sagen zum Art. 4 Abs. 1 am Beispiel «LIEWO». Ich weiss nicht, ob die «LIEWO» gefördert wird bzw. was sie bekommt. In Abs. 1 lit. a heisst es: «Kommentare und Hintergrundinformationen zu politischen Themen und Ereignissen in Liechtenstein enthält». Ich glaube, die Intention der «LIEWO» ist es, gerade am Sonntag möglichst unpolitisch zu Ereignissen vom Wochenende aus Liechtenstein informieren zu können. Ich sehe nicht ganz, was daran falsch sein könnte, was die Meinungsvielfalt oder auch die Informationspolitik des Landes durchaus befruchtet. Dann zum Thema «Periodizität»: Mir ist ganz klar, dass das ein heikles Thema ist. Ich kann mich hier auch mit acht oder zehn Ausgaben pro Jahr anfreunden. Für mich ist hier einfach das Thema: Wenn ein Medium gefördert wird und - wie gesagt - zu politischen Themen Hintergrundinformationen und Analysen als Aufgabe hat, dann ist es für mich auch richtig, dass es möglich ist, kurzfristig Richtigstellungen zu solchen Artikeln einbringen zu können. Und dazu muss ich sagen, dass das bei viermal im Jahr natürlich schwierig ist. Wenn mir ein Artikel oder ein Kommentar in einem viermal erscheinenden Medium, wenn ich dem widersprechen möchte oder durchaus auch Richtigstellungen, die auch von der Redaktion akzeptiert sind, hereinbringen will, dann habe ich natürlich keine Chance. Das ist drei Monate später für alle Leute dann wirklich Schnee von gestern. Ich würde diesbezüglich dem «fl info» irgendwie gerne entgegenkommen, aber für mich ist dann zehnmal oder achtmal wirklich absolut das untere Spektrum, abgesehen vom Kuchenteil und der ganzen Diskussion. Ich möchte das jetzt wirklich so einmal auf den anderen Level bringen. Dann etwas, was wirklich nur mir persönlich nicht so gefallen hat, ist, dass wir das entgeltlich herausgenommen haben und nun auf unentgeltlich gegangen sind. Ich möchte dazu das ansprechen, was der Abg. Paul Vogt mit dem Beispiel «der monat» gesagt hat. Ich teile dazu seine Meinung. Das Magazin «der monat» ist aber unentgeltlich. Ich kann gar nichts daran ändern, dass das in meinem Briefkasten landet. Das heisst, hier war ich vorher eigentlich glücklicher mit dem entgeltlich, weil ich denke, alles, was wir nicht bestellen wollen und wir beglückt werden damit, das dann auch noch staatlich zu fördern, das ist dann auch wieder so ein Aspekt. Ich bin aber zu dem Thema jetzt ganz ruhig und will das auch nicht irgendwo einfliessen lassen, weil ich weiss, das würde dann bei der «LIEWO» wieder einen nächsten Stachel setzen. Und das liegt mir jetzt wirklich fern. Mein Anliegen wäre einfach, dass wir bezüglich «fl info» vielleicht wirklich versuchen, auf die 2. Lesung zu schauen, was das jetzt halt heisst. Vielleicht kommt auch von der Redaktion des «fl info» ein Änderungsvorschlag zur Periodizität. Also wie auch immer, aber ich möchte hier schon noch einmal festhalten: Es geht nicht darum, hier ein «fl info» zu kannibalisieren - oder wie auch immer. Mindestens mir liegt das fern. Danke. Abg. Andrea Matt:
Ich denke, wenn wir hier im Landtag sind, dann sollten wir auch über Konsequenzen eines Gesetzes nachdenken. Dieses Medienförderungsgesetz mit seinen diversen Wenn, dann ja, und Wenn, dann nein, führt dann doch bei letztendlich jedem Abgeordneten zur Frage: Welches Medium wird nun konkret gefördert und welches nicht? Und ich muss ehrlich sagen, wenn man so einen Bericht und Antrag ausarbeitet, dann ist es aus meiner Sicht eigentlich selbstverständlich, dass man sich diese Frage stellt und diese Frage sich auch beantwortet. Wenn das die Regierung nicht gemacht hat - es tut mir leid - dann fehlt mir ein wesentlichen Beitrag. Es ist doch unsinnig, über Medienförderung zu diskutieren und dann keine Zahlenspiele oder Überlegungen konkreter Art anzustellen. Ich halte das einfach nicht für seriös. Ich finde es berechtigt, anhand konkreter Beispiele als Landtagsabgeordnete herausfinden zu können, welches Medium gefördert wird oder nicht. So, wie das heisst, wenn ich mich einfach auf die Ereignisse beziehe, dann könnte ja auch ein sonntägliches Sportblatt herauskommen. Das berichtet auch über die Fussballergebnisse. Ich finde es legitim zu wissen, was konkret gefördert werden soll.Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Guten Tag. Ich möchte nur auf das Grundsätzliche eingehen, was mir aus der Diskussion jetzt geblieben ist. Wir müssen einfach unterscheiden zwischen einem Gesetz, das die Medienförderung festlegt und der Parteienfinanzierung. Es ist richtig, dass das «fl info» ein Medium ist, wo sich die FL mitteilen kann, Beiträge leisten kann und dort im Wesentlichen eben Beiträge, die zur Information über das, was die FL geleistet hat, über anstehende Wahlen und zur Wahl stehende Kandidaten berichtet. Das ist berechtigt und legitim. Aber dann sprechen wir bitte über Parteienfinanzierung. Ich bin bereit, die bestehende Parteienfinanzierung zu diskutieren, aber ich bitte einfach darum, diesen Aspekt aus dieser Diskussion herauszulassen. Und wenn wir das trennen können, dann bin ich der Meinung, dann ist dieses Medienförderungsgesetz, wie es jetzt vorgeschlagen ist, absolut ein Mittel, um in Zukunft das, was bis jetzt geschehen ist, zu optimieren. Es bietet die Möglichkeit für alle Medien, sich mit einer zwölfmaligen Erscheinungsweise und einem Inhalt, der eben nicht nur rein parteipolitisch ist, sich in diesen Markt einzubringen und auch Medienförderungsmittel nach den bestehenden und hier festgelegten Richtlinien zu bekommen. Ich möchte darum bitten, dass wir wirklich diesbezüglich die Inhalte ansehen und diese beiden Themen trennen. Und da bin ich der Meinung, können wir berechtigt diesen Vorschlag der Regierung jetzt in die 1. Lesung bringen. Und wenn es konkrete Verbesserungs- und Optimierungsmöglichkeiten oder Ansichten gibt, dann soll man die dort auch einbringen. Aber ich bitte, dass wir hier weiterkommen. Abg. Paul Vogt:
Wir sind alle daran interessiert weiterzukommen, aber in die richtige Richtung, Herr Abg. Büchel. Ich möchte ganz klar die Behauptung, dass das «fl info» nur parteipolitische Inhalte präsentiert, zurückweisen. Wenn Sie das «fl info» lesen, dann werden Sie unschwer feststellen, dass dem nicht so ist. Ich möchte beispielsweise auf das Hauptthema der letzten Nummer hinweisen, das Thema «TaK». Das ist kein parteipolitisches Thema. Sie wissen, dass dieses Thema allerhöchste Brisanz hat. Wenn Sie an der Informationsveranstaltung des Verwaltungsrates des «TaK» waren, dann werden Sie auch festgestellt haben, dass die Aussagen, die im «fl info» gemacht wurden, zum allergrösten Teil bestätigt wurden. Es gab ganz wenige punktuelle Kritiken an der Berichterstattung. So zum Beispiel, dass nicht nachgefragt worden sei über die Besoldung des Intendanten. Es wurde nachgefragt, nämlich beim Intendanten selber - das steht auch so im «fl info» - aber nicht beim Präsidenten des Verwaltungsrates. Ich möchte das Thema «TaK» hier nicht vertiefen, obwohl es sich sicher anbieten würde, einmal auch auf politischer Ebene nachzuhaken. Wichtig ist mir einfach die klare Aussage: Es werden nicht nur parteipolitische Themen behandelt, sondern es werden Themen aufgegriffen, die von den beiden grossen Zeitungen häufig nicht augegriffen werden. Das war auch beim «Radio Liechtenstein» so, das war beim Abfall so usw. Ich könnte weitere Beispiele bringen. Hier geht es sehr häufig um Themen von allgemeinem Interesse. Selbstverständlich werden auch parteipolitische Inhalte präsentiert. Das machen die beiden anderen Zeitungen aber auch, und zwar anteilsmässig in mindestens ebenso grossem Ausmass. Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auf das Thema «TaK» eigentlich hier im Landtag nicht eingehen, aber ich möchte doch darauf verweisen, dass wir wahrscheinlich in diesem Fall nicht an der gleichen Veranstaltung waren, die Sie jetzt zitiert haben. Ich habe an dieser Veranstaltung eindeutige Aussagen vom Verwaltungsrat bekommen, die das, was im «fl info» steht, absolut widerlegen oder zumindest beweisen, dass das schlechte Recherche war, dass das wirklich zum Teil Behauptungen sind, die auf tönernen Füssen stehen. Und ich bitte Sie, diese Diskussion hier im Landtag nicht mit der Medienförderungsdiskussion zu verflechten. Dieses ist nicht würdig, wenn man diese Themen miteinander verknüpft. Und da möchte ich Sie bitten: Wenn dieses eine Thema nur um der Schlagzeile Willen in einer «fl info» den grossen Platz bekommt, den es absolut unberechtigterweise hat, dann darf ich mit Fug und Recht behaupten, dass dieses «fl info» absolut nur parteiaktuelle Themen bringt und nicht andere Themen. Sie sind im «Vaterland» wie im «Volksblatt» besser mit Ihren Aussagen und Anliegen vertreten, die Sie hier im Landtag und offiziell machen, als wie im «fl info». Sie können zu diesen Aussagen zum Teil nicht stehen. Und darum möchte ich das «TaK» hier auf jeden Fall heraushalten. Das ist ein hängiges Verfahren und hat hier wirklich nichts zu tun. Das zu den Informationen. Und die Medienvielfalt wird dadurch gefördert, dass ich aktuelle Informationen bekomme - die Abg. Doris Beck hat es gesagt - damit ich auch die Chance habe, überhaupt zu Behauptungen, die dort aufgestellt werden, Gegendarstellungen zu verlangen und aktuell die Bevölkerung darüber zu informieren.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Diese Aussage finde ich jetzt doch auch ein bisschen gar absurd. Und das bestätigt ja genau das, was die Abg. Doris Beck gesagt hat. Dieser Bericht im «fl info» war schon relativ krass. Man konnte aber keine Stellung im «fl info» zu diesen Aussagen beziehen und sonst nur drei Monate später. Und dann ist es wirklich Schnee von gestern. Wenn ich mich richtig erinnere, hat es zumindest einen Leserbrief in den Landeszeitungen gegeben, der dann doch einiges relativiert hat. Selbstverständlich ist es eine Ansicht einer anderen Person, die anscheinend einen anderen Betrachtungswinkel hatte. Beim «fl info» hat man einfach keine Chance, um am nächsten Tag eine Reaktion mittels Leserbrief oder Forumsbeitrag hineinzuschreiben. Und diese Möglichkeit hat man eben bei den Landeszeitungen. Und wenn Sie jetzt hier sagen, es ist von allgemeinem Interesse, da sind wir natürlich bei einem schmalen Grat zwischen dem, was politisch von Interesse ist und dem, was von allgemeinem Interesse ist. Ich denke, sehr oft ist es eben so, dass sich die Politik um die Interessen der Allgemeinheit bemüht. Ich denke, das ist die Kernaufgabe. Und hier jetzt zu sagen, man sei nicht politisch, also da denke ich mir, das ist für mich ganz klar: Das «fl info» ist das Blatt der Freien Liste - und ich habe mit dem im Prinzip nicht ein grosses Problem, wenn ich das hier ehrlich sagen will. Aber wie gesagt, gerade das Thema «TaK» ist jetzt ein ganz schlechtes Beispiel. Das muss ich Ihnen schon sagen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, darf ich Sie bitten, dass wir wieder zurück auf das Medienförderungsgesetz kommen und uns nicht über Inhalte im «fl info» unterhalten. Das macht keinen Sinn, weil das hat nichts mit dem Medienförderungsgesetz zu tun. Ich bitte Sie, Ihre Voten ausschliesslich dieser Gesetzesvorlage zu widmen.Abg. Pepo Frick:
Danke. Ich werde auf Ihren Hinweis eingehen, ich werde aber nichts zum «TaK» sagen. Aber ich möchte die Gedankengänge des Abg. Markus Büchel ganz kurz noch weiterentwickeln. Er hat jetzt hier gesagt, man müsse das Medienförderungsgesetz von der Parteifinanzierung trennen. Ich glaube, das habe ich richtig verstanden. Das heisst für mich einfach - das war auch mein Votum, der Kuchen wird aufgeteilt - es wird jetzt von den anderen zwei Parteien einfach einmal abgeholt, was es im Medienförderungsgesetz gibt und dann gibt es noch einen Zuschlag betreffend die Parteienfinanzierung. Da sehe ich meine Probleme und das wird von der Öffentlichkeit nicht verstanden. Ich kann das in dem Sinn nicht trennen. Wenn das «fl info» nicht mehr produziert werden kann - das wurde dargelegt, bei diesem Gesetzesvorschlag wird das nicht mehr möglich sein - dann ist das für mich jetzt nicht statthaft zu sagen: Ihr bekommt dann mehr Parteienförderung. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann möchte ich jetzt die Sitzung für 15 Minuten unterbrechen. Ich beabsichtige nämlich, die Sitzung dann bis zum Ende - inklusive der Beantwortung der Kleinen Anfragen - durchzuziehen. Die Sitzung ist unterbrochen (um 11:15 Uhr).
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am zweiten Tag der Mai-Landtagssitzung fort. Die Eintretensdebatte zu dieser Gesetzesvorlage ist abgeschlossen. Der Abg. Paul Vogt hat den Antrag gestellt, nach der 1. Lesung diese Gesetzesvorlage an eine Kommission zu überweisen. Dann gehe ich davon aus, dass Eintreten auf diese Gesetzesvorlage unbestritten ist und wir können mit der 1. Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick:
Ich möchte hier vorschlagen, dass im Abs. 2 etwas ergänzt wird, und zwar sollte es meiner Meinung nach wie folgt heissen: «Im Interesse der Erhaltung der Meinungs- und Medienvielfalt ...». Ich glaube, es wurde jetzt auch diskutiert. Ich meine, Meinungsvielfalt wird in Liechtenstein häufig verstanden, dass es mit zwei Parteizeitungen genügt. Ich denke, es wäre in diesem Gesetz wichtig, dass man die Medienvielfalt betont. Abg. Harry Quaderer:
Ich möchte zum Abs. 1 etwas Allgemeineres sagen. Es heisst dort: «Medien sind grundsätzlich privatwirtschaftlich zu finanzieren. Eine Finanzierung privater Medien aus öffentlichen Gebühren ist unzulässig». Ich bin der Ansicht, dass zu diesem Absatz nichts einzuwenden ist, jedoch möchte ich hier der Regierung eine Anregung geben. Wenn wir zum Beispiel auf die Webseite www.liechtenstein.li gehen, können wir festestellen, dass eine liechtensteinische Medienfirma im Zusammenhang mit der Stiftung «Image Liechtenstein» unser Land via Internet mit bewegten Bildern - oder besser gesagt - per Film im Internet präsentiert. Ich möchte hiermit sagen: Es gibt Medienschaffende in Liechtenstein, aber natürlich auch im Ausland, welche durch neue innovative Ideen zur Medienvielfalt Liechtensteins beitragen. Diese Firmen sind ausschliesslich privat finanziert und erhalten auch keine Förderung. Das ist auch gut so. Ich möchte aber anregen, dass sich die Regierung für die nähere Zukunft Gedanken machen könnte, diese neue Wirtschaftskette etwas genauer unter die Lupe zu nehmen, da hier ein grosses wirtschaftliches Potenzial für Liechtenstein sein könnte. Danke. Abg. Rudolf Lampert:
Entgegen der Meinung des Abg. Pepo Frick bin ich nicht der Ansicht, dass es auf die Medienvielfalt, sondern auf die Meinungsvielfalt ankommt. Es nützt mich nichts, wenn ich fünf Medien aus einem Medienhaus habe, die dann alle über dasselbe und in der gleichen Meinungsrichtung publizieren. Mir scheint es viel wichtiger, die Meinungsvielfalt aufrechtzuerhalten. Wie gesagt, ein Medienhaus, das dann fünf oder sechs Medien hat, die immer wieder dasselbe berichten bzw. einzutrichtern versuchen, macht mir keinen Sinn. Um Ihr Anliegen und das «fl info» wieder als Beispiel heranzuziehen: Dort ist wahrscheinlich die Meinungsvielfalt wesentlicher als wie die Medienvielfalt, dass dann eine andere Meinung in diesem Medium steht. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrat Martin Meyer:
Danke, Herr Präsident. Wir nehmen die Anregungen zur Kenntnis. Folgen wir jedoch der Argumentation, wie wir sie jetzt auch in der 1. Lesung oder im Bericht und Antrag zur 1. Lesung aufgeführt haben, dann möchten wir eigentlich am Wort «Meinungsvielfalt» festhalten, weil wir die Ansicht vertreten, dass Meinungsvielfalt und Quantität der Medien, also Medienvielfalt, nicht dasselbe sind. Aber wir werden das selbstverständlich auf die 2. Lesung noch einmal prüfen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich gehe davon aus, dass in Art. 4 Abs. 1 Bst. d davon ausgegangen wird, dass von einer monatlichen Erscheinung ausgegangen wird und dort deshalb die Zahl 12 Mal pro Kalenderjahr eingefügt wurde. Mir scheint es in diesem Fall kaum möglich, dass eine Monatszeitung, die vielleicht nur einen Redaktor hat, der nur Teilzeit beschäftigt ist, dass diese 12 Mal erscheinen kann scheint mir unwahrschein-lich. Beispielweise über die Sommerferien, über den Winter. Ich denke an Weihnachten und solche Zeiten. Ich würde anregen, hier mindestens auf 10 zu reduzieren, wie das beispielsweise auch auf Seite 19 des Berichtes und Antrages ausgeführt ist, dass man hier auf 10 Publikationen zurückgeht. Ich kann auch mit 8 Publikationen - das wurde heute schon in den Raum geworfen - leben. Ich möchte nicht irgendeine Zeitung verhindern, dass diese Förderung bekommt, aber ich gehe davon aus, dass man sich bei 10 Mal oder auch bei 8 Mal finden könnte. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 1 Bst. e: Hier wird ausgeführt, dass die inhaltliche Gestaltung mindestens ein hauptberuflicher Medienmitarbeiter besorgen muss. Wenn man die Erläuterungen auf Seite 26 liest, wird hierzu unter Bst. e ausgeführt: «wenn ein Beschäftigungsverhältnis von mehr als 50% besteht». Das heisst, hier steht eben «von mehr als 50%». Ich frage mich schon: Immer wieder wird die Debatte im Hohen Hause geführt, dass man Teilzeitstellen anbieten sollte. Könnte man sich hier nicht zumindest dahingehend einigen, dass man sagt: «50% und mehr entspricht hauptberuflich». Dazu möchte ich die Regierung fragen: Wie ist ihre Meinung dazu? Denn gemäss den Erläuterungen ist nur mehr als 50% zulässig, damit es als hauptberuflich akzeptiert wird. Interessant wäre es natürlich auch, die Meinung der anderen Mitglieder dieses Hohen Hauses zu erfahren. Abg. Paul Vogt:
Ich habe mehrere Anmerkungen zu diesem Artikel: Einmal hat der Regierungsrat in seinem Eintretensvotum darauf hingewiesen, dass hier nicht mehr von einem Erscheinungsort die Rede ist. Das heisst, es können grundsätzlich auch Medien gefördert werden, die nicht in Liechtenstein herausgegeben werden. Ob «Vaterland» und «Volksblatt» in Liechtenstein herausgegeben werden, wäre noch eine Frage, weil sie sicher nicht hier gedruckt werden. Aber die Vermutung steht dann im Raum, dass auch weiterhin «Radio Ri» als Beispiel Anspruch erheben wird, weil es ständig - und das ist eine Interpretationssache - in bedeutendem Umfang Nachrichten zu Liechtenstein publiziert. Ich denke, «Radio Ri» ist auch immer, wenn auch nicht vorwiegend, mit dem Thema «Liechtenstein» beschäftigt. Es bringt Diskussionsbeiträge über Liechtenstein, Informationen usw. Meines Wissens hat es auch ein Studio in Vaduz. Da müsste man sich schon klar werden, ob nun solche Medien gefördert werden sollen oder nicht. Das zweite Anliegen - und ich möchte das wieder aufgreifen - ist, dass auch Fachzeitschriften gefördert werden sollen. Das ist auch ein Punkt, der in der aktuellen Diskussion in der Schweiz immer wieder aufgegriffen wird. In der Schweiz hat man sich noch nicht entschieden, in welche Richtung die Medienförderung gehen wird. Aber es wird immer wieder gefordert, dass auch Quartalszeitschriften gefördert werden sollen.Dann zum Abs. 1 Bst. d, zur Periodizität: Meines Erachtens hat die Erscheinungshäufigkeit in untergeordnetem Masse damit zu tun, ob nun die Meinungsvielfalt gewährleistet ist oder nicht. Auch ein Medium, das nur viermal erscheint, trägt zur Meinungsvielfalt bei. Übrigens ist es nicht richtig, dass es kein Modell im Ausland gibt, das vierteljährliche Publikationen fördert. Ich möchte hier auf das Beispiel Italien verweisen, das vielleicht im Bericht der Regierung nicht ganz aktuell wiedergegeben wird. Aber gemäss Bericht der Regierung werden in Italien auch vierteljährliche Zeitschriften gefördert. Also, wenn man wirklich die Meinungsvielfalt und die Medienvielfalt in Liechtenstein fördern will, dann muss man mit der Erscheinungshäufigkeit heruntergehen. Regierungsrat Martin Meyer:
Danke, Herr Präsident. Zur Periodizität, zum Art. 4 Abs. 1 Bst. d: Die Regierung hat das schon so verstanden, dass das, so wie das jetzt im Bericht und Antrag aufgeführt, eigentlich die monatliche Erscheinung sein sollte. Und wie der Abg. Rudolf Lampert richtig ausgeführt hat, führen wir auf Seite 19 aus, dass monatlich mindestens 10 Erscheinungen pro Jahr umfasst. Aber wir werden das im Detail noch einmal prüfen. Wir werden ebenso prüfen, ob wir diese Periodizität herabsetzen sollen oder nicht, wie das jetzt der Abg. Paul Vogt angemerkt hat. Diese Diskussion werden wir innerhalb der Regierung sicher noch einmal im Detail führen müssen. Dann war noch die Frage bezüglich des Erscheinungsortes: Hier möchte ich auf Art. 1 zurückverweisen, wo es heisst: «Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Förderung von Medien in Liechtenstein». Der Erscheinungsort wurde bewusst nicht mehr mit aufgenommen. Das hat auch EWR-rechtliche Gründe, warum wir hier das nicht so stark einschränken möchten. Ob dann «Radio Ri» zukünftig in den Genuss von Fördermitteln kommt oder nicht, diesbezüglich gebe ich Ihnen eine ähnliche Antwort, wie ich sie schon in der Eintretensdebatte gesagt habe. Auch das wird zu überprüfen sein. Dann war noch die Frage des Abg. Wendelin Lampert: Was ist ein hauptberuflicher Medienmitarbeiter? Wir haben im Bericht und Antrag von einem Beschäftigungsverhältnis von mehr als 50% gesprochen. Ich denke, der Beschäftigungsgrad von mehr als 50% ist eine Interpretation. Genauso wichtig ist die Definition, wie wir sie im Mediengesetz verabschiedet haben, nämlich: «Ein Medienmitarbeiter ist unter anderem eine Person, die als freier Medienmitarbeiter diese journalistisch-redaktionelle Tätigkeit ständig und nicht bloss als wirtschaftlich unbedeutende Nebenbeschäftigung ausübt». Das heisst, es sollte nicht nur ein Teilzeitjob von 10 oder 20% sein, sondern er sollte sich umfassender mit dem Inhalt beschäftigen können. So ist das jetzt einmal vorgesehen. Ich denke aber, auch das können wir diskutieren. Abg. Andrea Matt:
Ich ersuche die Regierung bis zur Vorlage bei der 2. Lesung doch die konkreten Auswirkungen dann im Bericht und Antrag aufzuführen. Wir haben in der Zwischenzeit verdankenswerterweise ja die Zahlen der Medienförderung 2005 bekommen. Es sind vielleicht 20 Medien, die das betrifft. Ich könnte mir vorstellen, dass der Arbeitsaufwand zu entscheiden, welches Medium dann gefördert wird oder nicht, zu bewältigen ist. Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur eine Bemerkung zur Änderung der Periodizität. Ich möchte einfach zu bedenken geben: Wir haben in Art. 4 Abs. 1 Bst. a festgehalten, dass nur Medienunternehmen förderungsberechtigt sind, die ein periodisches Medium publizieren, das ständig und in bedeutendem Umfang informiert. Und dazu möchte ich ganz klar sagen, wenn das unter diese 10 oder 12 geht, dann kann man ganz sicher nicht von ständig und in bedeutendem Umfang sprechen. Wenn das korrigiert würde, dann müsste man sich auch Gedanken über die Formulierung dieses Artikels machen.Und zu «Radio Ri» möchte ich Folgendes bemerken: Wir haben ein staatliches, liechtensteinisches Radio und dieses ist parteiunabhängig. Es ist also allen möglich, hier ihre Meinung kundzutun, die Informationen zu verbessern und Anregungen zu machen. Darum hätte ich Bedenken, wenn wir ein anderes Radio mit Förderbeiträgen versehen, obwohl wir ein staatliches Radio produzieren. Abg. Harry Quaderer:
Ich finde es jetzt unsinnig, wenn wir heute schon darüber reden, was wir fördern und nicht fördern sollen. Warten wir doch ab bis zur 2. Lesung und dann haben wir auch vielleicht konkretere Zahlen und konkretere Angaben. Danke. Regierungsrat Martin Meyer:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur noch einmal auf Folgendes hinweisen: Es ist schwierig für die Regierung, Modellrechnungen anzustellen, und zwar aus zwei Gründen: Erstens einmal würden wir dann, wie das jetzt auch der Abg. Quaderer formuliert hat, die künftigen Entscheidungen der Medienkommission vorwegnehmen. Weil je nachdem, wie das Gesetz ausgestaltet ist, muss dann die Medienkommission anders entscheiden. Nur schon darum ergibt sich eine Unsicherheit bei der Berechnung. Und zweitens hat der Landtag es selbst in der Hand, wie er fördern möchte. Ich möchte dann einfach daran erinnern und das werden Sie dann bei den Artikeln später sehen, dass der Landtag die Höhe der zur Verfügung stehenden Beiträge und der entsprechenden Prozente festlegt. Und wenn Sie hier Änderungen vornehmen, dann gibt das logischerweise auch andere Modellrechnungen. Ich kann hier und heute nicht prognostizieren, wie das dann herauskommt. Diese Bemerkung einfach noch der Vollständigkeit halber. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich bin grundsätzlich damit einverstanden, dass man zwischen direkter und indirekter Medienförderung unterscheidet. Das finde ich richtig. Ich finde es aber nicht richtig, dass man bei der direkten Medienförderung allein auf die Stellenprozente der eingesetzten Medienmitarbeiter abstellt. Ich denke, man müsste hier auf die gesamten Produktionskosten abstellen, weil sich einfach die Entstehungskosten je nach Medium sehr unterschiedlich zusammensetzen und gestalten. Wenn man von einer fairen Lösung ausgehen will, dann muss man auf die gesamten Produktionskosten abstellen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Regierung hat das zur Kenntnis genommen. Dann lesen wir weiter. Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Wie in meinem Eintretensvotum des Längeren ausgeführt und auch begründet, möchte ich in der grünen Beilage auf Art. 15 Abs. 3 verweisen, wonach die einzelnen Medien gemäss der aktuellen Rechtslage maximal 20% der zur Verfügung stehenden Mittel erhalten und kein Medium mehr als 30% seines gesamten jährlichen Aufwandes erhält. Hierzu möchte ich die Regierung fragen oder mitunter bis zur 2. Lesung bitten, die folgenden Abklärungen zu treffen - dies bezieht sich auf Art. 6 und dann auch auf Art. 7: Inwiefern könnte sich die Regierung hier im Prinzip die bestehende Rechtslage auch für diese beiden Artikel vorstellen? Wie ich die Eintretensvoten noch in Erinnerung habe, hat auch der Abg. Paul Vogt und auch der Abg. Rudolf Lampert in ähnlicher Weise argumentiert. Ich frage mich hier, ob das nicht mitunter ein Teillösungsansatz für die Zukunft wäre. Wir haben dann ja auch den Vergleich gesehen in den anderen europäischen Ländern, dass es hier durchaus Be-grenzungen gibt. Ich habe dann aber auch gesagt, ich sehe das nicht, dass man hier Marktführer ausschliesst, denn dafür ist der Markt im Land zu klein. Aber zumindest eine gewisse Begrenzung für einzelne Medien könnte ich mir vorstellen. Ich bitte die Regierung, dies bis zur 2. Lesung abzuklären. Abg. Rudolf Lampert:
Meiner Meinung nach kann das Ziel der Meinungsvielfalt besser erreicht werden, wenn der zur Verfügung stehende Teilbetrag im Extremfall nicht durch ein Medienunternehmen derart stark beansprucht wird, dass die ausgerichteten Beiträge an alle förderberechtigten Medienunternehmen übermässig gekürzt werden müssen. Vor allem kleinere und mittlere Medienunternehmen wären hiervon am stärksten betroffen, was zu einer Einschränkung der meinungsbildenden Beiträge in diesen Medien und damit einer Gefährdung der Meinungsvielfalt führen könnte. Ich würde hier anregen - das unterstützt eigentlich das Votum des Abg. Wendelin Lampert -, dass man in Art. 6 Abs. 1 einfügen würde - ich lese kurz vor: «Die Höhe der direkten Medienförderung beträgt pro Medienunternehmen höchstens 30% der standardisierten Lohnkosten der Medienmitarbeiter, die die inhaltliche Gestaltung eines Mediums im Sinne von Art. 4 Abs. 1 besorgen, höchstens jedoch ein Drittel des dafür zur Verfügung stehenden Teilbetrages». Ob es ein Drittel ist oder nicht, das muss dann die Regierung vielleicht abklären, was das heisst, aber ich könnte mir hier einen Drittel vorstellen. Es geht hier einfach darum, dass nicht ein Medium im Grunde genommen, das unheimliche Kosten verursacht, plötzlich die meisten Beiträge bekommt und dann proportional, so wie das im Art. 9 vorgesehen ist, proportional gekürzt wird auch bei kleinen Unternehmen. Ich möchte die Regierung bitten, das zu untersuchen und eventuell hier möglicherweise einzufügen. Abg. Paul Vogt:
Ich unterstütze grundsätzlich auch das Ansinnen, dass hier die Höhe begrenzt wird. In der ersten Regierungsvorlage hiess es ja in Abs. 1: «maximal jedoch 30% des dafür zur Verfügung stehenden Teilbetrags». Dieser Halbsatz wurde herausgestrichen. Ich meine aber, dass es durchaus Sinn macht, dass man die Höhe, die ein einzelnes Medium bekommt, begrenzen soll. Wichtiger ist mir jedoch der Hinweis darauf, dass die standardisierten Lohnkosten kein geeignetes Bemessungskriterium sind. Wenn man ausländische Modelle anschaut, dann sieht man, dass es Staaten gibt, die hier ganz klar verlangen, dass die Situation der Medien offen gelegt werden muss. Das braucht nicht gegenüber der Öffentlichkeit sein, aber gegenüber der Medienkommission. Medien bzw. Verlage, die deutliche Gewinne machen, brauchen keine staatliche Förderung und die sollten deshalb von der staatlichen Förderung auch ausgenommen werden. Ich kritisiere nicht nur, dass allein auf die Lohnkosten abgestellt wird, sondern dass diese Lohnkosten auch nicht offen gelegt werden müssen, sondern dass man hier von einem branchenüblichen Lohn der einzelnen Medienmitarbeiter ausgeht und dies zur Berechnungsgrundlage macht. Abg. Harry Quaderer:
Ich kann mich hier ganz kurz fassen: Ich stimme mit der Meinung der Abgeordneten Wendelin und Rudolf Lampert sowie Paul Vogt überhaupt nicht überein. Ich glaube, Medienunternehmen, wenn sie innovativ sind, wenn sie mehr Arbeiter und neue Produkte haben, die soll man doch nicht bestrafen. Das sehe ich überhaupt nicht ein. Danke. Abg. Jürgen Beck:
Danke, Herr Präsident. Mein Votum geht in die ähnliche Richtung. Es geht nicht darum, wie das der Abg. Rudolf Lampert vorhin erwähnt hat, dass es Medienunternehmen gibt, die unheimliche Kosten verursachen, sondern schauen wir das doch realistisch an. Ich habe schon im Eintretensvotum bemerkt, dass der Markt in Liechtenstein sehr klein ist. Und mit einer Regelung nach oben würden Sie eigentlich wirklich die innovativen Unternehmen, die sich einen entsprechenden Mitarbeiterstab leisten und auch leisten müssen, damit sie auch mehrere Produkte herausbringen können, würden Sie bestrafen. Unternehmerischer Innovationsgeist wird damit unterbunden. Und es geht wirklich nicht darum, dass einfach ein Medienmonopol entsteht, sondern hier geht es darum, dass Qualität und - Sie haben das vorhin festgehalten - Medien- und Meinungsvielfalt erhalten bleibt. Darum kann ich einem solchen Ansinnen absolut nichts abgewinnen. Abg. Rudolf Lampert:
Zum Teil gebe ich Ihnen Recht. Mit dem Vorschlag des Abg. Paul Vogt, der die Ertragslage des Unternehmens heranziehen will, damit kann ich auch nichts anfangen. Es kann nicht sein, dass - wie Sie gesagt haben - ein innovatives Unternehmen, das rationell arbeitet, dafür dann bestraft werden soll, damit kann ich auch nichts anfangen. Aber was ich sagen wollte oder was ich beantragt habe, dass die Regierung das untersuchen soll, dabei geht es darum, dass nicht irgendein oder zwei grosse Unternehmen, wie es vielleicht diese im Land gibt, hier den ganzen Kuchen im Grunde genommen unter sich aufteilen, sondern, dass dann ein Rest, wenn jetzt beispielsweise zwei oder drei Unternehmen in diese Höhe kommen, dass trotzdem ein Rest bleibt, ohne und damit die kleinen Unternehmen nicht prozentual gekürzt werden müssen. Es kann nicht sein, dass, wenn ein Unternehmen noch CHF 30'000 bekommt, dass dieses dann prozentual gekürzt wird, weil es das Gesamtbudget ausgeschöpft ist. Deshalb komme ich auf diese Obergrenze von vielleicht einem Drittel. Mir ist auch 40% egal. Es geht mir einfach darum, dass für die Kleinen etwas übrig bleibt und diese dann nicht prozentual gekürzt werden, so wie das jetzt in Art. 9 Abs. 2 vorgesehen ist. Das ist eigentlich die einzige Intention, die ich damit verfolge, nämlich dass die Kleinen nicht zusätzlich noch geschröpft werden. Aber selbstverständlich, ich erfreue mich über jedes Medienunternehmen, das positive Zahlen schreibt - und dafür sollte es wirklich nicht bestraft werden. Abg. Paul Vogt:
Ich denke nicht, dass es um eine Bestrafung innovativer Unternehmen geht, wenn man hier die Höhe beschränkt. Es geht doch darum, ob das Gesetz dem eigentlichen Zweck gerecht wird oder nicht. Wenn man die Meinungsvielfalt fördern will, dann muss man doch auch darauf abstellen, ob das Unternehmen so oder so bereits Gewinne schreibt oder nicht. Wenn es nicht in der Gewinnzone ist, dann wird die Medienarbeit sicher behindert. Wenn es aber bereits in der Gewinnzone ist, dann macht eine staatliche Förderung einfach keinen Sinn. Dann erhöht man damit nur den Gewinn des Unternehmens und das kann nicht der Zweck eines Medienförderungsgesetzes sein, weil die Meinungsvielfalt schlicht nicht vergrössert wird. Im Übrigen möchte ich hier noch einmal auf mein Eintretensvotum zurückkommen und daran erinnern, dass ich gerne einen Sockelbeitrag sehen würde. Und das müsste in diesen Artikel eingebracht werden. Abg. Doris Beck:
Ich möchte noch kurz Stellung zu dieser Plafonierung nehmen, die hier quasi vorgesehen ist. Ich möchte hier einfach zu bedenken geben: Es gibt immer Ziele, die man damit erreichen will. Und ich möchte hier zu bedenken geben, ob die Ziele dann schlussendlich auch erreicht werden. Wir haben Medienunternehmen und wir haben Medienunternehmen, die das Wort «Unternehmen» - sage ich einmal - ernst nehmen und auch verschiedene Produkte lancieren - ob innovativ oder nicht, das habe ich vorhin gehört - innovative Produkte lancieren, teilweise sogar Produkte in ihr Medienunternehmen aufnehmen, die eigentlich Einzelunternehmer produzieren und somit können die gewinnbringend unter einem Dach verschiedene Funktionalitäten mit nutzen. Das heisst, Medienunternehmen, die ganz verschiedene Produkte lancieren, die damit entsprechend sehr viele Mitarbeiter haben, sind auch in der Lage, diese ganzen Einheiten in Firmen, in einzelne Unternehmen, auszulagern. Wie wirtschaftlich sinnvoll das dann ist, das erste Ziel, das man wirtschaftlich erreicht hat, nämlich das Zusammenführen und das gemeinsame Nutzen von Funktionalitäten oder Investitionen dann wieder auseinander zu nehmen, also ein relativ wirtschaftlich unsinniges Splitting von Firmen, das Transparenz nur - sage ich einmal - verschlimmert als verbessert, das dient ganz sicher nicht dem Thema, wobei ich empfunden habe, das es den Leuten darum geht, nämlich, keine Machtstellung - sage ich mal - Berlusconi in Italien zu forcieren. Ich glaube, der liechtensteinische Markt ist wahrlich noch so überblickbar, dass wir hier noch nicht von Machtstellungen sprechen können. Ich spreche mich gegen diese Plafonierung aus. Regierungsrat Martin Meyer:
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Verhältnisse wie in Italien haben wir zum Glück noch nicht. Wir haben auch keine Fernsehsender, die wir direkt beeinflussen können und anderes dergleichen, wie das jetzt ja in der Vergangenheit öfters in Italien vorgekommen ist. Die Frage der Plafonierung wurde jetzt hier sehr kontrovers diskutiert. Ihre Anmerkungen sind allesamt protokolliert, und wir werden diese Diskussion in der Regierung sicher auch noch einmal führen müssen. Die Plafonierung betrifft ja dann ja Art. 6 und Art. 7. Es gibt gute Gründe für eine Plafonierung, aber auch genauso viele Gründe dagegen. Das hat jetzt auch die Diskussion gezeigt. Zwei Hinweise möchte ich noch geben: Es wurde jetzt auch öfters davon gesprochen, warum die standardisierten Lohnkosten jetzt als Bemessungsgrundlagen und nicht die Produktionskosten verwendet wurden. Hier haben wir uns einfach Folgendes überlegt: Standardisierte Lohnkosten sind klar bemessbar, sind eindeutig bestimmbar. Und was im Bereich der direkten Medienförderung wichtig ist, bei der es ja um die journalistische Leistung geht, sie sind direkt der Leistung zurechenbar. Und wenn wir hier von diesem Konzept abweichen, dann müsste man zuerst einmal evaluieren, was der Begriff der Produktionskosten überhaupt genau umfasst und wie dies der Leistung zurechenbar wäre. Ich möchte einfach in Erinnerung rufen, dass Art. 6 die direkte journalistische Leistung fördern möchte. Und dann noch eine zweite Bemerkung zum Sockelbeitrag, den der Abg. Paul Vogt ins Spiel gebracht hat: Wenn man so einen Sockelbeitrag diskutieren möchte, dann bin ich mir nicht sicher, ob Art. 6 und Art. 7 hier die richtigen Anknüpfungspunkte sind, weil ja das vorliegende Konzept in sich schlüssig ist. Falls man so etwas wünscht, müsste man sich eventuell überlegen, ob man hier an anderer geeigneter Stelle im Gesetz eine Möglichkeit finden würde. Und dann stellt sich auch noch die Frage: Wer soll dann darüber verfügen? Wir können aber auch dieser Frage noch einmal gerne nachgehen. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich nochmals zur Begrenzung melden und hier auf die «Gurke» - Art. 15 Abs. 3 - verweisen. So gurkenhaft ist diese eben nicht. Die Ausführungen der Abg. Doris Beck sind berechtigt, wenn sie sagt: Es kann doch nicht sein, dass wir jetzt hingehen und irgendein Medienunternehmen dazu zwingen, sich wieder aufzusplittern. Das ist berechtigt. Aber wenn man sich den Art. 15 Abs. 3 betrachtet: Genau mit dieser Formulierung wäre auch dies im Prinzip verhindert, denn hier steht - einmal ist die Begrenzung der einzelnen Medien, dass sie 20% des Gesamtbudgets erhalten - und im zweiten Satz «kein Medium wird mit mehr als 30% seiner ...» - dann bezieht man es eben auf das einzelne Medium. Und auch hier ist im Prinzip eine Begrenzung vorgesehen. Dies nur, um dieses Argument hier doch zu relativieren. Mit dem bestehenden Art. 15 Abs. 3 wären auch diese Bedenken im Prinzip wieder ausgeräumt. Der Herr Regierungsrat Meyer hat es treffend ausgeführt. Die Debatte zeigt wirklich Pro und Kontra auf - und das ist auch berechtigt. Auch die Abgeordneten Beck und Quaderer haben nach meinem Ansinnen gute Argumente gefunden. Aber ich habe im Prinzip das gleiche Dilemma wie der Abg. Rudolf Lampert mit Art. 9 Abs. 2. Denn wenn die gesamte Förderung überschritten wird, dann werden eben alle förderungswürdigen Medien entsprechend gekürzt. Wenn es also bei den grösseren eine entspre-chende Kürzung von 10% gibt, dann gibt es dann auch diese Kürzung bei den kleineren Unternehmen. Und hier unterscheiden wir uns schon, wenn man Meinungs- und Medienvielfalt betrachtet. Ich habe auch mehr von der Meinungsvielfalt als von der Medienvielfalt. Ich möchte diese Meinungsvielfalt durchaus fördern und ich bin aber dankbar, wenn wir dann in der Stellungnahme zur 2. Lesung hier noch von der Regierung einige Ausführungen erhalten, die mitunter diese Pro- und Kontra-Argumente relativieren. Abg. Rudolf Lampert:
Ich könnte mir auch vorstellen, um irgendwo einen Konsens zu finden: Wenn Art. 9 Abs. 2 in der Art abgeändert würde, dass es beispielsweise hiesse, dass bei jenen Unternehmen, die mehr als 35% der Förderung beziehen, dass bei diesen dann die prozentuale Kürzung erfolgt und nicht bei allen. Das aber nur als Hinweis. Das wäre auch eine Variante, damit dann nur bei den grossen gekürzt wird und nicht etwa bei jenen Unternehmen, die schon relativ wenig bekommen, dass man dort sagt: Es wird bei den Medien gekürzt, die über dieser Limite von 33% oder einem Drittel der Medienförderung sind. Ich möchte das einfach noch der Regierung auf den Weg mitgeben. Abg. Paul Vogt:
Ich möchte noch einmal auf das Thema «Meinungsvielfalt und Medienvielfalt» zurückkommen: Wir sollten doch nicht so tun, als ob Meinungsvielfalt ohne Medienvielfalt möglich wäre. Wir haben zwei Parteizeitungen und die transportieren hauptsächlich die Meinung der eigenen Partei. Das hat auch mit qualitativem Journalismus zu tun. Wir alle wissen, dass die Meinung der Journalisten gezügelt wird - um das einmal vornehm auszudrücken. Die Journalisten sind nicht frei zu schreiben, was sie denken, sondern hier wird von den Parteien sehr massiv Einfluss genommen. Seien Sie nicht so blauäugig zu tun, als ob dem nicht so wäre. Qualitativer Journalismus hat vor allem auch mit der Unabhängigkeit der Medienschaffenden zu tun - und das ist bei unseren beiden Parteizeitungen nur bedingt der Fall. Nochmals zurück zur bedarfsgerechten Medienförderung: Ich denke, wir sollten wirklich, wenn wir verantwortungsvoll mit Steuergeldern umgehen, schauen, dass die Medienförderung bedarfsgerecht erfolgt. Sie haben in anderem Zusammenhang das Giesskannenprinzip immer wieder erwähnt. Wenn wir nicht schauen, was der effektive Bedarf ist, dann machen wir auch eine Art Giesskannenförderung, aber halt nur auf zwei Parteizeitungen beschränkt. Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte den Abg. Paul Vogt darauf hinweisen, dass er von zwei Parteizeitungen gesprochen hat. Nach meiner Ansicht nach sind es drei. Ich bezeichne das «fl info» auch als Parteiblatt. Dann möchte ich die Ausführungen von der Abg. Doris Beck unterstützen: Die Beschränkung der Förderung der Medien auf 30% geht meiner Ansicht nach an der Realität vorbei. Sobald sich ein Unternehmen dieser Grenze nähern wird, wird das passieren, was die Abg. Beck bereits ausgeführt hat. Es wird logischerweise eine Aufsplittung des Unternehmens geben, dann vielleicht mit einem Unternehmen, das die Tageszeitungen produziert, ein anderes Unternehmen, das die Wochen- oder Monatszeitung produziert, und dieser Schlüssel ist mit einigem wirtschaftlichen Aufwand umgangen. Aber vielleicht rechnet sich das noch. Und wir müssen uns fragen, ob wir das wirklich so wollen. Danke. Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung, aber dafür haben wir glaube ich Art. 4 Abs. 5, dass sämtliche Medienunternehmen eines Medienkonzerns als ein Medienunternehmen zu betrachten sind. Dort wird nicht nur das juristische Konstrukt angeschaut, denn dort sprechen wir von wirtschaftlich Berechtigten. Und wenn die wirt-schaftlich Berechtigten identisch sind oder aus demselben Medienkonzern kommen, so ist dem schon Einhalt geboten. Ich sehe das Problem dieser Aufsplittung jetzt nicht, dass plötzlich ein Medienunternehmen zwei oder drei Unternehmen gründet. Dann sprechen wir von diesem Medienkonzern, wie er eben in Art. 4 Abs. 5 abgedeckt ist. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ohne jetzt die Diskussion erneut entfachen zu wollen, möchte ich darauf hinweisen, dass dieselben Argumente, die in Art. 6 von meiner Seite vorgebracht wurden, auch für Art. 7 gelten, dass bei Abs. 1 Bst. a und b eventuell über eine Plafonierung von möglicherweise einem Drittel innerhalb der Regierung nachgedacht wird. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte hier einfach noch einmal auf Abs. 2 hinweisen, der ausserordentlich problematisch ist, dass alle Förderungsbeiträge in gleicher Weise anteilsmässig gekürzt werden sollen. Ich denke, das geht am Ziel des Medienförderungsgesetzes vorbei. Wenn man das ernst nimmt, müssen kleine Medien gefördert werden, Medien, die auf dem Markt kleinere Chancen haben. Und wenn man die nun in gleicher Weise bestraft, weil es grosse Medien gibt, die viel Geld bekommen, dann denke ich, entspricht das nicht dem Zweck dieses Gesetzes. Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte dasselbe in Bezug auf meine Äusserungen in Art. 6 und 7 auch sagen, dass man hier eventuell eine Variante wählen könnte - ich lese den Schluss einmal vor: «So sind im betreffenden Jahr die Förderungsbeiträge jener Unternehmen, die ein Drittel der zur Verfügung stehenden Mittel überstei-gen, in gleicher Weise anteilsmässig zu kürzen». Wenn man eventuell eine solche Variante wählen würde, dann sind die ganz Kleinen - möchte ich mal sagen - nicht mehr bestraft und bei den Grossen ändert das nicht viel. Es geht einfach darum, die kleinen Unternehmen hier nicht zusätzlich noch kleiner zu halten. Abg. Jürgen Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich hier kurz halten, nur dass ich einfach auch noch widersprochen habe. Sie haben vorhin darauf hingewiesen, dass Art. 6, 7 und 9 eigentlich zusammenhängen. Das sehe ich auch so, aber ich spreche mich aus genannten Gründen nach wie vor gegen eine Plafonierung aus. Ich möchte aber die Gelegenheit doch noch nutzen, um auf eine Bemerkung des Abg. Paul Vogt einzugehen, der vorhin anlässlich einer Artikeldiskussion gemeint hat, dass die journalistische Freiheit unserer Journalisten eingeschränkt sei und unsere Journalisten nicht das schreiben dürfen, was sie schreiben wollen. Ich meine, das ist eine sehr gewagte Aussage. Wir befinden uns in einem freien Land und ich denke mir, das gibt es bei uns in dieser Form nicht. Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte nur präzisieren: Meine Änderung, die ich in Art. 9 angeregt habe, kommt nur zum Tragen, wenn keine Plafonierung stattfindet. Ich möchte dann mit Art. 9 nicht mehr plafonieren, sondern nur die prozentuale Kürzung auf die grossen Unternehmen beschränken und nicht mehr auf die ganz kleinen Unternehmen. Es ist also nicht mehr von einer Plafonierung zu sprechen, denn das kommt nur zum Tragen, wenn keine Plafonierung stattfinden soll, wenn man sich dort einigt, dass das nicht stattfinden soll. Aber es geht mir darum, dass die kleinen Unternehmen nicht zusätzlich geschröpft werden. Abg. Doris Beck:
Danke schön. Ich schätze das Bemühen des Abg. Rudolf Lampert die Plafonierung betreffend. Ich mache es ganz einfach und möchte Folgendes noch zu bedenken geben: 10% von viel ist mehr als 10% von wenig. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Regierung hat die Voten zur Kenntnis genommen. Dann lesen wir weiter. Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick:
Eine Verständigungsfrage: Gehe ich richtig in der Annahme, dass für das Jahr 2007 noch das alte Gesetz zur Anwendung kommt? Regierungsrat Martin Meyer:
Danke, Herr Präsident. Nein, da gehen Sie nicht richtig in der Annahme. Für das Jahr 2006 gilt noch das alte Gesetz. Hier werden ja die Medienförderungsbeiträge im Voraus ausgerichtet. Und für das Kalenderjahr 2007 gilt dann das neue Gesetz, das heisst, Sie werden im Frühjahr 2008 Ihre Anträge ein-reichen müssen. Diese beziehen sich dann auf das Kalenderjahr 2007 und werden dann zu diesem Zeitpunkt rückwirkend für das Jahr 2007 ausbezahlt werden. Abg. Pepo Frick:
Das heisst, für das Jahr 2007 gibt es keine Medienförderungsbeiträge. In diesem Jahr werden keine ausbezahlt. Regierungsrat Martin Meyer:
Es werden keine für das nächste Jahr budgetiert, aber sie werden selbstverständlich dann im Jahr 2008 budgetiert und rückwirkend ausbezahlt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Mir scheint dieser Artikel in sich nicht ganz stimmig, denn bei Verfahren - und hier denke ich beispielsweise an Einsprachen und dergleichen - die müssen sich doch auf die alte Rechtslage beziehen, um hier auch Rechtssicherheit zu haben. Wenn es hingegen um Verfahren - sprich, wenn es um neue Gesuche und dergleichen geht, da kann ich mir schon vorstellen, dass das nach neuem Gesetz beurteilt wird. Aber Verfahren, so wie ich sie verstehe - und dabei denke ich vor allem an Einsprachen - können sicher nicht nach neuem Gesetz beurteilt werden. Dass man das vielleicht noch anschaut bis zur 2. Lesung.Abg. Paul Vogt:
Ich unterstütze die Auffassung des Abg. Rudolf Lampert. Ich denke, auf Verfahren, die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes anhängig sind, muss das alte Recht Anwendung finden. Das andere macht keinen Sinn. Regierungsrat Martin Meyer:
Danke, Herr Präsident. Die Regierung wird hier die Argumentation des Landtages aufnehmen und die Bestimmung auf das alte Recht abändern. Ich stimme Ihnen hier zu. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Medienförderung erledigt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Es steht noch ein Antrag des Abg. Paul Vogt im Raum. Der Abg. Paul Vogt beantragt, dass diese Gesetzesvorlage an eine Landtagskommission zu überweisen ist. Wird vorgängig noch das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann können wir abstimmen: Wer dem Antrag des Abg. Paul Vogt zustimmen will, diese Gesetzesvorlage an eine Landtagskommission zu überweisen, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Diesem Antrag ist nicht zugestimmt. Damit haben wir auch Traktandum 19 erledigt. -ooOoo-