Zusatzprotokoll vom 8. Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III) sowie Änderung des Gesetzes vom 27. Mai 1957 über den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes, 1. + 2. Lesung (Nr. 41/2006)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 26: Zusatzprotokoll vom 8. Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III) sowie Änderung des Gesetzes vom 27. Mai 1957 über den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes. Ich möchte noch Folgendes anmerken: Falls Eintreten auf die Vorlage unbestritten ist, wünscht die Regierung, dass man dieses Gesetz abschliessend behandelt, das heisst, in einer 1. und 2./3. Lesung und mittels Schlussabstimmung. Selbstverständlich werde ich, wenn Eintreten unbestritten ist, die 1. Lesung durchführen und dann abstimmen lassen, ob die 2./3. Lesung und die Schlussabstimmung ebenfalls heute erfolgen soll.Dann gebe ich das Wort der Abg. Renate Wohlwend.Abg. Renate Wohlwend:
Danke, Herr Präsident. Geht man in die Geschichte der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, so gibt es interessante Details zu berichten:Die Bewegung umfasst das Internationale Komitee vom Roten Kreuz - IKRK - die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften - Föderation - sowie derzeit, das heisst, bis gestern 183, ab heute 185 anerkannte nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften. Alle diese Organisationen sind voneinander rechtlich unabhängig und innerhalb der Bewegung durch gemeinsame Grundsätze, Ziele, Symbole, Statuten und Organe miteinander verbunden. Die weltweit gleichermassen geltende Mission der Bewegung ist der Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Würde sowie die Verminderung des Leids von Menschen in Not, ohne Ansehen von Nationalität und Abstammung oder religiösen, weltanschaulichen oder politischen Ansichten der Betroffenen und der Hilfeleistenden.Das rote Kreuz auf weissem Grund ist das ursprüngliche Schutz- und Kennzeichen. So wird es auch in Art. 7 der Genfer Konvention 1864 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken, der Streitkräfte im Felde, beschrieben. Rot-Kreuz-intern gilt, dass sich das Kreuz aus fünf Quadraten zusammensetzt. Offiziell jedoch ist jedes Rote Kreuz auf weissem Grund anzuerkennen. Von den bis gestern 183 anerkannten nationalen Gesellschaften verwenden 151 das Rote Kreuz. Im russisch-türkischen Krieg, der von 1876 bis 1878 gedauert hat, benutzte das Osmanische Reich anstelle des Roten Kreuzes den Roten Halbmond, weil die türkische Regierung meinte, dass das Kreuz das religiöse Empfinden ihrer Soldaten verletzen würde. Als Russland sich 1877 gegenüber dem IKRK verpflichtete, die Unantastbarkeit aller mit dem Roten Halbmond versehenen Personen und Einrichtungen anzuerkennen, erklärte auch die türkische Regierung die volle Anerkennung des Roten Kreuzes. Das Internationale Komitee befürwortete prompt für nicht christliche Staaten ein weiteres Schutzzeichen, nämlich den Roten Halbmond in die Genfer Konvention aufzunehmen. Seit 1878 waren Kreuz und Halbmond de facto gleichgestellt. Formal wurde der Rote Halbmond 1929 durch eine Konferenz der Unterzeichnerstaaten der Genfer Konvention als gleichberechtigtes Schutz-zeichen anerkannt. Seit der offiziellen Anerkennung nutzen die nationalen Gesellschaften fast aller islamisch geprägten Länder seit ihrer jeweiligen Gründung den Roten Halbmond als Schutz- und Kennzeichen. Der Rote Halbmond wird von 32 der 183 anerkannten nationalen Gesellschaften als Kennzeichen verwendet. Seit gestern zusätzlich von der nationalen Gesellschaft Palästinas, die eben bei der in dieser Woche stattfindenden Konferenz, die gestern ihren Abschluss gefunden hat, als neue nationale Gesellschaft aufgenommen wurde. Daneben besitzt auch der Rote Löwe mit roter Sonne - das vom Iran 1924 bis 1980 verwendete Zeichen - den Status eines offiziell anerkannten Schutzzeichens. Trotz Wechsels zum Roten Halbmond 1980 behält sich der Iran das Recht der Verwendung dieses Zeichens vor. Das alles eine Geschichte am Rande, die ich aber sehr interessant fand. Der Gegenstand unserer heute zu behandelnden Vorlage ist ein neues, nach einigen Anlaufschwierigkeiten im Dezember 2005 beschlossenes Schutzzeichen. Zeichen des III. Zusatzprotokolls wird es genannt oder Roter Kristall, bildlich dargestellt als ein auf der Spitze stehendes rotes Quadrat. Mit diesem Zeichen wird primär das seit Jahrzehnten bestehende Problem Israels gelöst, dessen Roter Davidsstern der nationalen Gesellschaft Magen David Adom vor allem durch Blockade seitens arabischer Staaten nicht als Schutzzeichen anerkannt werden wollte. Israel hat sich dann bereit erklärt, mit dem Roten Kristall quasi als Kompromisslösung seine Aktivitäten im Sinne der Rotkreuzorganisationen weiter fortzusetzen. Da die Statuten vorsehen, dass nur dann eine nationale Gesellschaft auch anerkannt wird, wenn ihr Schutzzeichen anerkannt war, mussten sich die Vertragsstaaten und Organisationen neuerlich zu einer Konferenz treffen. Dies war, wie schon gesagt, erstmals im Dezember 2005 und in dieser Woche, um auch die Statutenänderung zur Aufnahme des neuen Schutzzeichens zu beschliessen. Das wurde letzte Nacht mit einem klaren Stimmenmehr beschlossen. Sohin ist heute gerade der richtige Zeitpunkt für uns gegeben, das Zusatzprotokoll III zu ratifizieren und auf die Vorlage zur entsprechenden Gesetzesänderung einzutreten.Abg. Harry Quaderer:
Herr Präsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich glaube, die Abg. Renate Wohlwend hat uns ziemlich eindrücklich und mit einem Ausflug in die Geschichte erzählt, worum es bei diesem Zusatzprotokoll geht. Und ich kann nur hinzufügen, dass die APK dem Landtag einhellig empfiehlt, dass man dieses Zusatzprotokoll in Behandlung zieht und ihm auch zustimmt. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Gibt es seitens der Regierung Meldungen?Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich kann mich dem Votum des Abg. Harry Quaderer anschliessen. Die Abg. Renate Wohlwend hat sehr eindrücklich und ausführlich den Inhalt dieses Antrages des Zusatzprotokolls geschildert. Da gibt es nichts hinzuzufügen. Die Ratifikation des Zusatzprotokolls III durch Liechtenstein ist als Fortsetzung des liechtensteinischen Engagements zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts und als Beitrag zur Stärkung der internationalen Rotkreuzbewegung zu verstehen. Ich bedanke mich für die positive Aufnahme dieses Berichtes. Die Regierung möchte gerne mit dem Depositarstaat Schweiz die Ratifikation vornehmen. Deshalb auch der Antrag der Regierung, dass das entsprechende Gesetz heute abschliessend gelesen wird.Ich entschuldige mich noch für den mangelhaften Antrag. Dieser hätte unter lit. b auf Seite 19 des Berichtes und Antrages wie folgt lauten sollen: «sowie die beiliegende Regierungsvorlage abschliessend in Behandlung zu ziehen». Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank, Herr Regierungschef. Dann scheint Eintreten auf diese Gesetzesvorlage unbestritten zu sein.Ich zögere aber im Moment noch aus folgenden Gründen: Wenn wir die Ratifikation bzw. lit. a des Antrages der Regierung beschliessen, dann bedingt das, dass wir natürlich auch das Gesetz ändern. Beschliessen wir aber, das Zusatzprotokoll nicht zu ratifizieren, dann brauchen wir auch das Gesetz nicht zu ändern. Wenn Sie einverstanden sind, würde ich zuerst darüber abstimmen lassen. Wenn wir über lit. a abstimmen und zustimmen, dann treten wir ein in die Lesung der Gesetzesvorlage. Und wenn wir dem nicht zustimmen, dann entfällt die Behandlung der Gesetzesvorlage.Dann lasse ich also zuerst abstimmen über den Antrag der Regierung, der wie folgt lautet: «a) der Ratifikation des Zusatzprotokolls vom 8. Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III) die Zustimmung erteilen». Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit können wir uns der Gesetzesvorlage zuwenden. Wir lesen die Gesetzesvorlage also in 1. Lesung. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 Abs. 2 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 Abs. 2 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs. 1bis (neu) und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Abs. 1bis (neu) und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes betreffend den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes behandelt.Ich stelle nun den Antrag, die 2. Lesung und die Schlussabstimmung jetzt vorzunehmen. Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stelle ich den Antrag, die 2. Lesung mittels Artikelaufruf durchzuführen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann beginnen wir mit der 2. Lesung.Art. 1 Abs. 2 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 Abs. 2 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 Abs. 1bis (neu) und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Abs. 1bis (neu) und 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes betreffend den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und damit auch Traktandum 26 erledigt. -ooOoo-