Totalrevision des Gewerbegesetzes vom 10.12.1969 (GewG; LGBl. 1970 Nr. 21) (Nr. 52/2006), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 27: Totalrevision des Gewerbegesetzes vom 10. Dezember 1969 (GewG; LGBl. 1970 Nr. 21) - Stellungnahme der Regierung Nr. 52/2006. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Gibt es Wortmeldungen?Abg. Jürgen Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich werde mich ganz kurz allgemein zu Wort melden: Heute Morgen war zu hören, dass man etwas Gutes auch schlecht reden kann. Dasselbe gilt auch, dass man etwas Gutes schlecht schreiben kann. Ich war sehr erstaunt, als ich am 3. Juni dieses Jahres im «Liechtensteiner Volksblatt» einen Artikel mit dem Titel «Nein zur Unternehmerprüfung» fand. Als interessierter Leser beider Landeszeitungen überraschte mich dann der erste Teil des Artikel schon ein wenig. Ich möchte, falls sie nicht die Gelegenheit hatten, diesen Artikel zu lesen, Ihnen ein paar Auszüge nicht vorenthalten:
«Ein revidiertes Gewerbegesetz kommt in Kürze zur 2. Lesung in den Landtag. Und Wirtschaftsminister Klaus Tschütscher musste aufgrund der zahlreichen Anregungen des Landtages ordentlich über die Bücher und die Gesetzesvorlage entsprechend anpassen». So weit, so gut. In einem gewissen Sinne ein Kompliment an den Landtag und an die Flexibilität des Vize-Regierungschefs. Der zweite Teil der Einleitung hatte dann folgenden Wortlaut:
«Schwerfällig, sprachlich eher dürftig und unleserlich gestaltete sich die erste Vorlage zur Revision des Gewerbegesetzes, die Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher im Landtag eingebracht hatte». Ich verzichte darauf, weitere Passagen zu zitieren. Ich kann ja verstehen, dass Redaktoren einem gewissen politischen Druck nachgeben müssen und dann dementsprechend solche Artikel schreiben.
In diesem Fall sollte man aber ein wenig vorsichtig sein, wenn man nämlich bedenkt, dass die Gesetzesvorlage schon länger und vor Amtsantritt des jetzigen Ressortinhabers in Bearbeitung war. Man kann also davon ausgehen, dass der Bericht und Antrag für die Totalrevision des Gewerbegesetzes in wesentlichen Teilen schon zu Beginn der Amtszeit Tschütscher fertig war. Im Sinne des Kollegialitätsgedankens war es ja auch sinnvoll, dass diese ausgearbeitete Vorlage nicht wieder von Grund auf abgeändert wurde, das heisst, in wesentlichen Teilen vom Regierungschef-Stellvertreter übernommen wurde.
Die Anpassung dieses umfassenden und für das Gewerbe existenziell wichtigen Themas hat dann auch der Landtag in einer ersten Lesung vorgenommen. Der Vollständigkeit halber erlaube ich mir, auf einige mir wichtige Punkte einzugehen: Zunächst freut es mich, dass nun ein gut leserliches und nachvollziehbares Gewerbegesetz vorliegt. Betrachtet man das Gesetz unter dem Gesichtspunkt der Handels- und Gewerbefreiheit, ist es ein gutes, ein modernes Gesetz. Man sieht also, wozu ein gutes Parlament und eine gute Regierung fähig sind.
Die Regierung ist überzeugt, dass Unternehmer weitere Einschnitte in ihre Eigenverantwortung hinsichtlich der unternehmerischen Tätigkeiten nicht wollen und solche auch nicht nötig sind. Die Gründe, eine Unternehmerprüfung nicht einzuführen, sind plausibel, berücksichtigt man das Staatsgerichtshofurteil 2004/76 und die EWR-rechtlichen Verknüpfungen. Ist es nicht sehr sinnvoll, einen anderen Weg zu gehen, obwohl ich nach wie vor davon überzeugt bin, dass ein gutes Fundament an Wissen die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Unternehmer sind? Nachvollziehbarerweise können wir also niemanden zum Glück zwingen. Vertrauen wir halt auf die
Eigenverantwortung der Unternehmer.
Ich brauche nicht näher auf den Umstand einzugehen, dass das Transportgesetz in einem Spezialgesetz geregelt wurde und das äusserst sinnvoll ist.
Äusserst sinnvoll ist die Prüfungsliberalisierung im Gastgewerbe, was hierfür ein Spezialgesetz hinfällig macht. Begrüssenswert ist der Umstand, dass Inhalt und Umfang der Gastgewerbeprüfung nochmals geprüft wurden. In diesem Zusammenhang macht es auch Sinn, ein zweigliedriges System einzuführen. Wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang, dass mit einer reduzierten Fachprüfung die wesentlichen Fachkenntnisse im Bereich der Lebensmittelhygiene, Jugendschutz und Alkoholmissbrauch auf einer breiteren Basis berücksichtigt werden.
Dies so weit meine Meinung zum vorliegenden Gewerbegesetz. Auf die einzelnen Artikel werde ich gegebenenfalls bei deren Lesung eingehen.
Danke.
Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz: Herr Abg. Jürgen Beck, Sie nehmen das, was im «Volksblatt» steht, anscheinend sehr wichtig. Ich finde, es führt zu weit, wenn wir bei Gesetzesrevisionen oder bei Vorlagen zur 2. Lesung Zeitungsartikel zitieren und dann noch unterstellen, dass die Journalisten auf politischen Druck solchen - aus Ihrer Sicht - Quatsch schreiben. Ich würde das nicht so wichtig nehmen und würde darauf in Zukunft verzichten. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen. Art. 1 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 (neu) steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte nur eine legistische Anmerkung machen: Am Schluss müsste ein Punkt und nicht ein Strichpunkt stehen. Wir hatten einmal einen Bst. d. Der ist dann in der Diskussion in der Regierung herausgefallen. Und hier müsste einfach ein Punkt stehen. Besten Dank. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir abstimmen. Wer dem Art. 1 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb:
Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich habe mit Abs. 5 grosse Mühe. Ich habe ihn mehrmals gelesen und immer noch nicht herausgefunden, wann jetzt ein Verein unter das Gewerbegesetz fällt und wann nicht. Meine Frage lautet: Könnte man das nicht viel einfacher machen?Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Abg. Heeb, wenn Sie das vereinfachen wollen, müssen Sie einen Vorschlag einbringen. Aber ich gebe das Wort gerne dem Regierungschef-Stellvertreter. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich weiss, dass dieser Absatz schon anlässlich der 1. Lesung Anlass zu Diskussionen gab. Wir haben versucht, auf den Seiten 13 und 14 diesbezügliche Erklärungen zu geben. Ich möchte auch daran erinnern, dass diese Bestimmung insbesondere von den Fachkräften, die an der Front hier arbeiten, gewünscht wird. Ich habe nach der 1. Lesung auch den Auftrag erteilt, das zu überprüfen. Und das gibt der Praxis eben die Handhabung, die Abgrenzung zwischen Vereinen, die unterstellt werden und solchen, die nicht unterstellt werden, vorzunehmen. Ich weiss, dass diese Debatte vornehmlich vom Gastgewerbe dominiert und überlagert ist, aber es gibt mittlerweile - so habe ich mir auch berichten lassen - viele Tätigkeiten, die in Vereinsform ausgeübt werden. Es geht eben nicht nur um die Gastgewerbebetriebe, die nach aussen auftreten. Und bei denen sollte man nicht von Anfang an das Gefühl haben, nur weil sie in Vereinsstruktur organisiert sind, dass diese eben nicht unter das Gewerbegesetz fallen. Wir haben hier auch versucht, im Bereich der Ausführungen in der Stellungnahme auf Seite 14 auszuführen, dass dort mit diesem Abs. 5 geregelt wird, dass der Tatbestand der Gewerbsmässigkeit bei Vereinen eben speziell hier definiert wird und eben eine Tätigkeit, die über den eigentlichen Vereinszweck die Gewerbsmässigkeit dokumentiert wird, dass das hier so festgeschrieben wird. Das entspricht auch der geltenden Praxis, wie diese heute unter dem geltenden Gewerbegesetz gehandhabt wird.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Abg. Heeb, ich frage Sie: Wir befinden uns in der 2. Lesung und in der 2. Lesung können Sie Änderungsanträge einbringen. Ich bin mir schon bewusst, dass das jetzt aus dem Stegreif nicht so einfach ist. Ich gehe davon aus, dass Sie mit dieser Formulierung zwar nicht glücklich sind, aber ich glaube, dass Sie im Moment keine Alternative anbieten können. Oder gehe ich falsch in der Annahme? Ich gebe Ihnen das Wort. Abg. Franz Heeb:
Herr Präsident, vielen Dank. Das grundlegende Problem bei dieser Vorlage ist ja, dass sehr einschneidende Änderungen und Kürzungen vorgenommen wurden und dass es natürlich kaum möglich ist in dieser kurzen Zeit, auch legistische Arbeit zu machen und entsprechende Anträge vorzubereiten. Ich bitte deshalb um das Verständnis und ich werde hier und jetzt auch keinen Gegenvorschlag einreichen. Abg. Rudolf Lampert:
Meines Erachtens ist es der schlechteste Weg, wenn wir jetzt einfach sagen: Wir können in dieser kurzen Zeit keine Änderungsvorschläge vorbereiten und dann einfach zur Tagesordnung übergehen. Wir haben hier im Grunde genommen beinahe eine neue Vorlage mit sehr vielen Änderungen. Wir haben auch die Stellungnahmen beispielsweise des Wirteverbandes bzw. der früheren GWK in Bezug auf die Gastronomiebetriebe. Es hat sehr einschneidende Änderungen in diesem Gesetz und es wäre nicht das erste Mal, dass wir beschliessen, erneut eine 1. Lesung durchzuführen und die Änderungswünsche einzubringen bzw. die Anmerkungen zu bringen und die Regierung kann das überarbeiten. Ich habe auch versucht, diese Artikel aus 1. Lesung mit der 2. Lesung zu vergleichen. Es stimmen weder die Artikel noch die Inhalte überein. Dies jetzt nicht bei diesem Absatz, der gerade erwähnt wurde. Aber es stellt sich wirklich die Frage, ob man bei derart krassen Änderungen nicht noch einmal auf eine 1. Lesung zurückkommen sollte. Ich stelle aber keinen Antrag - möchte das nur dem Abg. Heeb mitgeben. Es gäbe also die Möglichkeit, hier eine 1. Lesung durchzuführen und die Anregungen der Regierung mitzugeben. Aber ich weiss jetzt nicht, ob das zielführender ist, ob die Regierung aufgrund der Diskussion überhaupt noch weiss, was das Parlament ändern möchte. Das einfach auch zum Schutz der Regierung. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich muss Ihnen sagen, Herr Abg. Lampert, wir führen jetzt eine 2. Lesung durch. Die Vorlage ist rechtzeitig an die Abgeordneten abgegeben worden. Und wenn es auch Änderungen - wie aus Ihrer Sicht dargestellt - gravierender Art gegeben hat, wir kehren nicht zu einer 1. Lesung zurück, sondern wir behandeln diese Vorlage heute in 2. Lesung. Sonst hätten Sie oder andere vor dem Eintreten auf die Gesetzesvorlage den Antrag stellen müssen, diese nochmals in einer 1. Lesung zu behandeln. Sie haben ja aber selber klar gesagt: Ich stelle keinen Antrag für eine 1. Lesung. Ich habe Ihr Votum auch nicht in dem Sinne verstanden, dass Sie wieder eine 1. Lesung beantragen. Aber ich möchte dem Abg. Henrik Caduff das Wort geben. Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Mich erstaunen diese Diskussionen etwas, denn den zeitlichen Aspekt haben wir praktisch bei jeder Gesetzesvorlage. Wir bekommen diese Vorlagen entsprechend der Geschäftsordnung in den allermeisten Fällen drei Wochen vor dem Landtag zugestellt. Das ist jetzt bei dieser Vorlage wirklich nichts Neues, sonst könnte man mit diesem Argument praktisch jedes Mal eine nochmalige 1. Lesung beantragen. Ich möchte dann gleich auch erwähnen, dass wir beim Traktandum 29, beim Hundegesetz, gleich auch wieder eine 1. Lesung beantragen, weil das ist auch mit den vielen Änderungen, die verdankenswerterweise von der Regierung aufgenommen wurden, praktisch komplett neu aufgestellt worden. Da ist die Situation also dieselbe. Dann zum Argument, dass man jetzt noch neue Informationen einen Tag vor dem Landtag erhalten hat, das mag sein. Aber das ist sicherlich das Problem des Wirteverbandes. So weit ich weiss, wurde die Gewerbe- und Wirtschaftskammer mit diesen Informationen beliefert und zur Vernehmlassung auch eingeladen. Und wenn das intern nicht klappt, dann können wir das hier nicht austragen. Ich warne auch vor einem Präjudiz, dass dann verschiedene Interessengruppen das nützen könnten und jeweils kurz vor der Landtagssitzung neue Informationen den Landtagsabgeordneten in der Hoffnung mitgeben, dass dann das bezügliche Gesetz wieder in 1. Lesung gelesen würde. Da würden wir wirklich in einen Teufelskreis geraten. Ich plädiere ganz klar dafür, wie es auch der Landtagspräsident erwähnt hat: Die 1. Lesung hat stattgefunden und wir befinden uns jetzt in der 2. Lesung. Ich möchte an alle Abgeordneten appellieren, dass jetzt sachliche Änderungen und Ergänzungen vorgebracht werden. Alles andere kostet uns nur Zeit. Danke. Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung, aber nur weil es Zeit kostet, können wir nicht auf eine seriöse Beratung dieses Gesetzes verzichten. Sie behaupten, dass die Gewerbe- und Wirtschaftskammer zu einer Stellungnahme eingeladen wurde. Zu dieser Vorlage wurde sie nicht eingeladen, obwohl auch sehr einschneidende Punkte darin enthalten sind. Ich weiss, dass Gespräche zwischen dem Wirteverband, der GWK und dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter stattgefunden haben. Ich möchte das aber nicht irgendwie in Frage stellen. Aber es kann nicht angehen, dass, wenn der Landtag das Gefühl hat - ich weiss jetzt nicht, ob es anderen auch so geht - wenn der Landtag das Gefühl hat, dass eine Vorlage derart neu ist, dann ist das kein Präzedenzfall. Wir haben das schon des Öfteren gemacht. Aber wie gesagt, ich stelle deshalb auch keinen Antrag, weil ich jetzt nicht das Gefühl habe, dass wir hier das Wagenrad neu erfunden haben. Aber mir und auch dem Abg. Heeb geht es darum, diese Möglichkeit aufzuzeigen, wenn die Vorlage seines Erachtens derart stark abgeändert wurde, dass er Antrag stellen kann. Das kann auch während der Lesung passieren. Dem steht aufgrund der Geschäftsordnung meines Erachtens nichts im Wege. Es kann auch so passieren, dass wir bis zur 3. Lesung, wenn jetzt sehr viel passiert und in diesem Gesetz viele Änderungen kommen, dass wir nach der 2. Lesung keine Schlussabstimmung durchführen, sondern eine weitere Lesung machen. All das kann passieren und das steht uns frei gemäss Geschäftsordnung. Die Opfer sind nämlich dann diejenigen, die mit diesem Gesetz leben müssen. Abg. Wendelin Lampert:
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Wir sollten schon primär auf die Qualität und nicht auf die Quantität achten - sprich die Anzahl der Lesungen. Nur am Rande zur Debatte, die ja noch betreffend die Gastronomie folgen wird: Mich hat auch ein Vertreter angerufen und gesagt, wieso ich in der 1. Lesung zu diesen Punkten nichts gesagt hätte. Dazu habe ich gesagt: Ich bin leider kein Prophet, ich kann nicht erahnen, was dann in der 2. Lesung stehen wird. Ich kann ja nicht bereits in der 1. Lesung auf Argumente eingehen, die ich erst faktisch in der 2. Lesung vor mir sehe. Tatsache ist, in der 1. Lesung hatten wir vier Buchstaben, in der 2. Lesung haben wir sieben Buchstaben an Ausnahmen im Bereich des Gastgewerbes. Und das ist schon ein Problem. Aber ich denke mir auch, mitunter werden wir dieses heute noch in den Griff bekommen. Aber Tatsache ist, die Vorlage hat sich sicherlich wesentlich geändert und insofern ist der Vorschlag sicher diskutabel. Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Ich verstehe jetzt die Argumente nicht ganz. Die Überarbeitung beruht ja gerade auf den Anträgen und Änderungen aus der 1. Lesung. Diese wurden sehr weit von der Regierung aufgenommen und eingearbeitet. Es wurde also eigentlich das umgesetzt, was der Landtag verlangt hat, unter anderem auch der Abg. Heeb. Diese Sachen wurden berücksichtigt und dies ist nun auch wieder nicht richtig. Ich frage mich: Was wäre denn gewesen, wenn diese Sachen nicht berücksichtigt worden wären? Ich kann jetzt der Argumentation wirklich nicht ganz folgen. Und zum Votum des Abg. Rudolf Lampert: Der Wirteverband wurde darüber informiert. Danke. Abg. Rudolf Lampert:
Herr Abg. Caduff, ich habe nie gesagt, dass diese Vorlage schlecht oder unbrauchbar sei oder was auch immer Sie mir jetzt in den Mund gelegt haben. Ich habe lediglich gesagt, dass sie sich auch strukturell verändert hat, dass sie sich inhaltlich verändert hat und dass auf diese Inhalte eventuell der Wunsch besteht, zusätzlich einzugehen. Nichts anderes habe ich gesagt. Ich habe diese Vorlage nicht etwa verurteilt oder schlecht geredet, und zwar mit keinem einzigen Satz. Es ging mir um das Verfahren, das ich dem Abg. Heeb darstellen wollte. Abg. Paul Vogt:
Ich möchte einen Appell starten, dass man sich wirklich überlegt, ob das jetzt sinnvoll ist, was Sie sagen wollen. Wir diskutieren jetzt seit einer Viertelstunde darüber, ob wir zurückkommen wollen auf eine 1. Lesung oder nicht. Vom Abg. Franz Heeb, wenn ich das richtig verstanden habe, wurde lediglich reklamiert, dass das Ganze zu kompliziert geschrieben sei, aber der Inhalt ist an sich klar. Und wenn man sich bemüht, das zu verstehen, was gemeint ist, dann versteht man es auch. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte einfach auch daran erinnern, um was es hier eigentlich geht: Es geht um ein Gesetz, das im letzten September in 1. Lesung behandelt wurde. Es geht um die Stärkung des Gewerbes und des Unternehmertums. Wir wollen das heutige bald vierzigjährige Gesetz durch ein modernes und schlankes Gesetz ablösen. Es waren formelle Aspekte, die den Landtag damals bewogen haben, mir mitzugeben, ein schlankes, ein griffiges Gesetz zu machen. Wir haben das gemacht. Wir haben es von 51 auf 39 Artikel reduziert. Es war der Wunsch des Abg. Franz Heeb, ein Rahmengesetz daraus zu machen. Das haben wir jetzt gemacht. Es hat der Wunsch bestanden, viele Artikel in eine Verordnung zu giessen. So weit das der Staatsgerichtshof und die Verfassungsmässigkeit zulassen, werden wir das machen. Wir haben verschiedene Schreiben schon an die Verbände und Sektionen - insbesondere auch die GWK - geschickt. Wir wollen sie einladen, bei diesen Verordnungen mit zu schaffen. Deshalb auch das In-Kraft-Treten auf den 1. Januar 2007. Wir wollen das in einer sehr sachlichen und die Zusammenarbeit pflegenden Art und Weise tun. Wir haben die Synchronisierung mit dem nächsten Traktandum, mit dem Transportgesetz, hergestellt. Das war auch ein Wunsch des Landtages, die Transportbelange hier herauszunehmen. Das haben wir gemacht. Dann haben wir, glaube ich, auch in der Stellungnahme immer in Klammern zu jedem Artikel den Verweis geschrieben, wo man das in der alten Vorlage findet. Also man findet sich zurecht, wenn man die alte Vorlage vor sich hat. So erinnere ich einfach an die Seiten 12 ff., Art. 1 (neu), zu Art. 2 (Art.1) Verweis des alten Berichtes und Antrages.Dann, was haben wir inhaltlich gemacht? Inhaltlich haben wir einen Zweckartikel aufgenommen. Das war eine sehr gute Anregung des Abg. Franz Heeb. Und dass sich dadurch Verschiebungen ergeben, glaube ich, ergibt sich aus der Natur der Sache. Insbesondere im Gastgewerbe haben wir eine Liberalisierung vorgenommen, eine Vereinfachung dem Gastgewerbe entgegenkommend vorgenommen. Mir ist das Schreiben der Sektion Gastgewerbe auch bekannt. Wir haben da bestes Einvernehmen. Wir haben am 17. Juni eine Sitzung miteinander gemacht. Wenn Sie die 1. Lesung noch in Erinnerung haben, so kommen wir dem Gastgewerbe mit dieser Vorlage entgegen. Wir unterstellen die Imbiss-Buden und Take-away's - wir kommen auf diesen Artikel noch - jetzt neu auch der Prüfung. Wir entschlacken die Prüfung. Das war der Wunsch des Landtages in der 1. Lesung, eine Liberalisierung hier herbeizuführen. Die Buchstaben, die im Schreiben der Sektion Gastgewerbe erwähnt waren, waren in 1. Lesung und heute unverändert. Dazu gab es keine Anregung des Gastgewerbes. Da bitte ich einfach, diesbezüglich das nachzusehen. Ich komme dann bei diesen Artikeln separat darauf zu sprechen. Diese konkreten Artikel, was das Malbun und was diese Alphütten betrifft, waren und sind heute unverändert. Da habe ich keinen Auftrag des Landtages bekommen und dementsprechend war ich auch nicht erfinderisch, hier etwas anderes zu tun, als was mir der Landtag eben mitgegeben hat. Dann haben wir die Unternehmerprüfung hier nochmals ausführlich dargelegt, warum die Regierung schon in der 1. Lesung und jetzt in der 2. Lesung darauf nicht eintritt. Die deutsche Sprache haben wir abgeklärt. Das war die Abg. Claudia Heeb-Fleck, die damals darauf ein paar Worte verwendet hat. Das haben wir gemacht. Wir haben das auch dargestellt. Wir haben das EWR-rechtlich prüfen lassen. Es gab verschiedene Abgeordnete, die die Landwirtschaft und die Paralandwirtschaft gestärkt haben wollten. Das finden Sie jetzt auch in der Vorlage. Das Transportgewerbe habe ich bereits erwähnt. In der Zwischenzeit ist ein Staatgerichtshofurteil ergangen. Das haben wir eingebaut und die diesbezüglichen Ergänzungen gemacht. Das finden Sie jetzt in dieser Vorlage. Und wenn Sie alles in einem Guss sehen, so entspricht diese Vorlage meines Erachtens den Vorstellungen, welche der Landtag im September artikuliert hat und welches sich aus der Notwendigkeit dieses Staatsgerichtshofsurteils ergeben hat. Im Übrigen hat am 7. Juni ein Gespräch mit den Wirtschaftsverbänden und der GWK dazu stattgefunden. Wir haben uns auch darüber unterhalten. Und auch die GWK als massgeblich davon betroffene Institution war in diesem ganzen Prozess eingebunden. Und meines Wissens, wenn die Post nicht versagt hat, ist diese Stellungnahme auch rechtzeitig bei den Abgeordneten eingetroffen, und zwar fristgerecht, wie es das Geschäftsverkehrsgesetz vorsieht. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir abstimmen. Wer dem Art. 2 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
22 Stimmen bei 23 Anwesenden. Dann können wir weiterlesen. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt:
Beim Bst. e sind die Berufe der Gesundheitspflege vom Gewerbe ausgenommen. Das ist auch richtig. Ich möchte dazu keinen Antrag auf eine Abänderung stellen. Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass die Zahntechniker zu den Gesundheitsberufen gehören, dass sie aber in der 1. Lesung bei den geregelten Gewerben auch aufgenommen waren. Ich möchte jetzt einfach wissen: Gehören die Zahntechniker zu den Berufen der Gesundheitspflege und sind damit vom Gewerbegesetz ausgenommen, oder gehören sie zum Gewerbegesetz?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Der Bst. e zielt darauf ab, die Berufe der Gesundheitspflege - das ist ja dann der Auffangtatbestand in diesem Bst. e - welche bereits im Besitze einer anderen Konzession sind, hier auszunehmen. Ob das für die Zahntechniker gilt, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich gehe davon aus, dass diese eine Konzession der Sanitätskommission nach dem Sanitätsgesetz brauchen. Dann sind sie hier selbstverständlich ausgenommen. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann würden sie hier unterstellt sein. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir abstimmen. Wer dem Art. 3 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt:
Ich stelle den Antrag, dass beim Bst. c die Anzahl Jahre von zwölf auf sechs reduziert wird. Er würde dann wie folgt lauten: «die Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz besitzt oder als Drittstaatsangehöriger einen ununterbrochenen Wohnsitz von mindestens sechs Jahren im Inland hat und diesen dauernd aufrechterhält».Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Ich nehme an, Sie haben antizipiert, dass ich etwas sagen möchte. Ich möchte bitten, natürlich am Regierungsantrag festzuhalten. Das war auch eine Diskussion, welche wir natürlich mit den Gewerbevertretern geführt haben. Ich kann mich noch erinnern, dass der Abg. Elmar Kindle diese Frist anlässlich der 1. Lesung - und vielleicht nicht ganz ernst gemeint - auf 30 Jahre erhöhen wollte. Aber wir haben ja damals ausgeführt, dass das WTO-konform ist, wie dieser Antrag hier auf zwölf Jahre lautet. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Entschuldigung, der Abg. Paul Vogt meldet sich zu Wort.Abg. Paul Vogt:
Vielleicht steht es irgendwo, aber ich weiss es nicht. Könnten Sie den Begriff «die notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache» erläutern? Was versteht man unter «notwendig»? Muss sich jemand einfach schriftlich und mündlich ausdrücken können - oder wie weit geht das?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank. Ich bin froh um die Frage. Anlässlich der 1. Lesung wurde es in Zweifel gezogen, ob das überhaupt EWR-rechtlich konform ist. Das haben wir abklären lassen. Dazu erging in der Zwischenzeit ein Urteil. In der Berufsqualifikationsrichtlinie steht das jetzt auch drin. Und dort ist genau diese Terminologie der notwendigen Kenntnisse der jeweiligen Sprache im jeweiligen Land angeführt. Ausgeführt ist in den Erläuterungen zu dieser Richtlinie, dass man im normalen Amtsverkehr mit den Behörden kommunizieren können muss. Das sind natürlich alles unbestimmte Rechtsbegriffe, die wahrscheinlich nicht ganz einfach handzuhaben sind. Aber ich denke, hier muss die Praxis den notwendigen Weg weisen. Abg. Paul Vogt:
Hängt das dann auch von der Art des Gewerbes ab? Man kann also nicht ein für alle Mal für alle Gewerbe festlegen, was «notwendige Kenntnisse» heisst, sondern das hängt auch von der Art des Gewerbebetriebes ab.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Ich denke, grundsätzlich eher nicht, weil in der Kommunikation mit dem Amt für Volkswirtschaft spielt es eigentlich keine Rolle, ob das ein einfaches oder ein qualifiziertes Gewerbe ist. Das andere, die notwendigen Kenntnisse: Wenn ich sage, im Amtsverkehr müssen die notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache vorherrschen, so heisst das nicht, dass im Geschäftsverkehr unter den verschiedenen Gewerbezweigen absolut Spitzenkenntnisse vorhanden sein müssen. Da spielt dann der Markt. Aber die notwendigen Kenntnisse gegenüber den Behörden werden wahrscheinlich für alle in ungefähr demselben Mass entsprechen müssen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Abg. Andrea Matt, Art. 8 lit. c wir folgt abzuändern: «die Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz besitzt oder als Drittstaatsangehöriger einen ununterbrochenen Wohnsitz von mindestens sechs Jahren im Inland hat und diesen dauernd aufrechterhält». Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
4 Stimmen bei 22 Anwesenden. Diesem Antrag ist somit nicht zugestimmt. Dann stimmen wir über Art. 8 ab. Wer dem Art. 8 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert:
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. In der 1. Lesung wurde der Vorschlag eingebracht, dass insolvente Wirtschaftsteilnehmer für eine längere Zeit ausgeschlossen sein sollten. Die Regierung führt dann aus, dass in Österreich indirekt eine solche Frist bestehe. Österreich verfüge über eine Insolvenzdatei - und konkret wird dann drei Jahre aufgeführt. Mich würde interessieren: Besteht indirekt in Liechtenstein auch eine solche Frist? Und wenn diese besteht: Wie lange dauert diese Frist des Ausschlusses?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Eine solche Insolvenzdatei existiert bei uns nicht. Wir kennen in unserem Konkursrecht den Privatkonkurs nicht. Wir würden hier meines Erachtens mit einer Frist auch eine gewisse Ungleichbehandlung herbeiführen. Die Regierung ist insbesondere auch deshalb nicht darauf eingegangen, weil das eine Abwägung zwischen einer liberalen Wirtschaftsordnung und einer den Marktzugang beschränkenden Wirtschaftsordnung ist. Eine indirekte Frist gibt es nicht. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir abstimmen. Wer dem Art. 9 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
22 Stimmen bei 23 Anwesenden. Dann können wir weiterlesen. Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 19:30 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 19:00 Uhr).
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir behandeln nach wie vor Traktandum 27 - Totalrevision des Gewerbegesetzes vom 10. Dezember 1969. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung und kommen nun zu Art. 13.Ich bitte, mit der Verlesung von Art. 13 fortzufahren. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt:
Ich beantrage die Streichung von Abs. 3 Bst. e: «die Verabreichung bestimmter Speisen und den Ausschank bestimmter Getränke in einfachen Betriebsformen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen zur Ausübung von Wintersportaktivitäten». Für mich ist so eine Einrichtung - beispielsweise eine Schneebar oder eine Imbissbude neben einem Skilift - einfach tatsächlich eine Imbissbude oder eine der Imbissbude betriebsähnliche Form, also das, was unter Abs. 1 Bst. a eine Bewilligung braucht. Sollte zum Beispiel ein Verein anlässlich eines Festes oder eines Skirennens eine Imbissbuden ähnliche Sache machen wollen, dann könnte er es problemlos mit Abs. 3 Bst. b tun, da ja die Verabreichung bestimmter Speisen und der Ausschank bestimmter Getränke durch Vereine und Verbände auch keiner Gewerbebewilligung bedarf. Abg. Gebhard Negele:
Danke, Herr Präsident. Ich habe zum Art. 13 Abs. 3 Bst. d und e zwei konkrete Änderungsanträge. Zuerst zu lit. d. Da heisst es: «die Verabreichung bestimmter Speisen und den Ausschank bestimmter Getränke in den durch die Alpgenossenschaften betriebenen Alpbetrieben» usw. Wir wissen alle, dass es mittlerweile Bürgergenossenschaften gibt, die auch Alpbetriebe haben, wahrscheinlich noch mehr als Alpgenossenschaften. Ich finde, da müsste man einfach Bürgergenossenschaften auch noch schreiben - und dann würde es stimmen. Beim Bst. e bin ich der Meinung, dass der so eigentlich drinnen bleiben sollte, aber ich habe trotzdem eine Änderung. Hier muss meines Erachtens eine Anpassung erfolgen. Es geht wieder einmal um das Naherholungsgebiet Steg. Im Steg hat es keine Skilifte, dafür aber umso mehr Langläufer, die ohne Skilifte auskommen. Es macht für den Steg keinen Sinn, die Betriebszeiten an die Betriebszeiten der Skilifte zu binden. Ich schlage vor, dass unter dem Bst. e folgende Anpassung gemacht wird. Da heisst es in der vierten Zeile «Malbun und Steg» - und hier muss meines Erachtens folgender Text hinein: «wobei die Betriebszeiten für Malbun weitgehend an die Betriebszeit der Skilifte und jene für den Steg weitgehend an die Zeiten der Ausübung des Langlaufsportes gebunden sind». Das würde meines Erachtens passen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich verstehe Ihre Intention schon. Ich lache nur über die Formulierung. Dann gebe ich das Wort dem Abg. Wendelin Lampert.Abg. Wendelin Lampert:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich komme auf die anfängliche Diskussion bei diesem Traktandum zurück. Dabei hat Regierungschef-Stellvertreter Tschütscher ausgeführt, dass es keine Unterschiede gäbe zwischen der Vorlage zur 1. und der zur 2. Lesung. Und mit diesen Ausführungen habe ich doch meine Mühe. Mitunter hat er inhaltlich Recht, wenn man sehr viel versucht, in die erste Vorlage hineinzuinterpretieren. Aber ich möchte doch vom Herrn Regierungschef-Stellvertreter konkret wissen: Wo sind die Hütten des Liechtensteinischen Alpenvereins erwähnt in der Vorlage zur 1. Lesung? Und auch das Wintersportgebiet Malbun/Steg, wo ist das explizit in der Vorlage zur 1. Lesung erwähnt? Und aus dieser Antwort komme ich im Prinzip auf das E-Mail, welches uns von der Gastronomie zugestellt wurde. Hier möchte ich doch die Regierung fragen: Wie sieht sie es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der ja konkret auch in Steg und Malbun grundsätzlich und nach meiner Ansicht gelten sollte? Sprich, gewisse Unternehmungen müssen dann diese Bewilligungen beantragen und auch entsprechend bezahlen. Und hier würde man dann für andere Unternehmen eine Ausnahme definieren. Dazu hätte ich doch noch gerne einige Ausführungen. Abg. Andrea Matt:
Meine Frage zielt auf die gleiche Frage hin. Für mich ist es eine Imbissbude, ob sie neben einer Loipe oder neben einem Skilift steht oder ein auf den Winter bezogener Stand im Tal. Wo ist denn hier wirklich ein Unterschied zu sehen? Ich denke, da sollte doch eine Gleichbehandlung für alle sein. Oder was ist in Steg denn konkret beabsichtigt, dass der Artikel für den Steg ausgeweitet werden soll?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich darf hier ganz kurz ein wenig ausholen, was die Regelungen im Gastgewerbe betrifft und was wir hier geändert haben. Anlässlich der 1. Lesung war ja eine weitgehende Liberalisierung die Tendenz im Hohen Haus. Was wir gemacht haben, ist, vom dreigliedrigen System auf ein zweigliedriges System umzustellen. Das dreigliedrige System war so aufgebaut, dass es Gastgewerbe gab, die eine Gastgewerbeprüfung erforderlich machten. Der zweite Bereich war derjenige, wo nur eine Gewerbebewilligung ohne Prüfung erforderlich war, und der dritte Bereich war gänzlich aus dem Gesetz ausgenommen. Wir haben uns dann überlegt, was wir hier machen sollten. Wir haben auf ein zweigliedriges System umgestellt auch in Absprache - ich komme dann nachher noch kurz darauf - mit dem Amt für Lebensmittelkontrolle. Das zweigliedrige System sieht nun so aus, dass wir im Wesentlichen die Imbissbuden und die den Imbissbuden betriebsähnlichen Formen und Einrichtungen, die vorher im Art. 27 Abs. 1 Bst. a geregelt waren, nun neu der Gewerbebewilligung unterstellen und als Liberalisierungsschritt an und für sich nicht absehen wollen von einer Gastgewerbeprüfung, aber die Prüfung entschlacken wollen. Das haben wir auch ausgeführt, dass die Prüfung auch dem Staatsgerichtshofsurteil Rechnung tragend auf den Polizeigüterschutz, das heisst, Jugendschutzbestimmungen, die Alkoholbestimmungen und die Hygienebestimmungen eingeschränkt werden soll. Dann auch zur Frage, wie das kommuniziert wurde: Wir hatten mit der GWK eine Sitzung und auch separat mit der Sektion Gastgewerbe. Und von der Sektion Gastgewerbe kam die Mitteilung, die Ihnen jetzt auch vom Gastgewerbe zugestellt worden waren. Und ich kann Ihnen aus dem Protokoll, das wir dazu gefertigt haben, berichten. Sie waren mit diesem zweigliedrigen System sehr einverstanden. Sie hatten selbstverständlich ihre Freude damit, dass die Imbissbuden jetzt neu auch der Gastgewerbeprüfung unterstellt werden. Sie hatten offensichtlich im Hinblick auf die 1. Lesung diese Bestimmungen, wie sie hier in den Ausnahmen des Abs. 3 enthalten sind, nicht gekannt. Und ich komme nachher auf Ihre Frage zurück, wo wir das in der 1. Lesung der Vorlage dort gefunden haben. Im Übrigen ist das auch nichts Neues. Was hier im Abs. 3 steht, findet sich heute im Wesentlichen im Art. 4 der Verordnung über die fachliche Qualifikation im Gastgewerbe. Dieser Art. 4 ist mit der Überschrift «Befreiung vom Nachweis der Fachkenntnisse» bezeichnet. Und dort steht zum Beispiel unter dem Bst. a: Die Alpenvereinshütten und die Betriebe in den Alpen. Im Bst. b stehen die Verpflegungsstätten in Malbun bei den Skiliften. Im Bst. f die anerkannten Kultur-, Sport- und Jugend- und Freizeitzentren. Im Prinzip haben wir jetzt das, was früher in einer Verordnung war und was meines Erachtens nach dem Staatsgerichtshofsurteil nicht mehr geht, das alles, die Ausnahmen in einer Verordnung zu regeln, haben wir hier jetzt auf Gesetzesstufe gehoben. Und nun zur Frage: Wie sieht das im Hinblick auf die Vorlage anlässlich der 1. Lesung aus? Der Abg. Wendelin Lampert hat vor allem die Hütten des Alpenvereins angesprochen und meines Erachtens, glaube ich, auch den Bst. e mit Malbun und Steg. «Steg» war Gegenstand zweier Eingaben der Abgeordneten Kindle und Negele, die damals gesagt haben, sie möchten in der 2. Lesung dann das Wort «Steg» in diesem Bst. e sehen. Ich habe damals gesagt, wahrscheinlich wird dies in einer Verordnung sein. Und nachdem der Staatsgerichtshof dieses Urteil gefällt hat, haben Sie Recht bekommen, dass das jetzt im Gesetz stehen muss, wenn es so bleibt. Wo war das geregelt? Im Art. 27 der ursprünglichen Vorlage sind in Abs. 1 Bst. d die Hütten des Alpenvereins im Alpengebiet aufgeführt und in Bst. b findet sich praktisch wortgleich die Bestimmung, wie sie jetzt im Bst. e enthalten ist, mit Ausnahme derjenigen, dass jetzt der Steg hinzugekommen ist.Dann zu den gemachten Anregungen: Ich muss mich die Bürgergenossenschaften betreffend auf die Angaben des Landtages verlassen. Wenn das zutrifft, macht es meines Erachtens Sinn, dass wir das in diesem Bst. d aufnehmen würden. Und in der Tat, glaube ich auch, dass es wenig Sinn macht, wenn es in Steg keine Skilifte gibt, dass wir das an die Betriebszeiten dieser Skilifte binden. Dann könnte in Steg das das ganze Jahr betrieben werden. Meines Erachtens macht eine Einschränkung Sinn, wie sie wahrscheinlich dann dieser Formulierung entsprechen könnte. Zur Frage der Gleichbehandlung: Das war bislang kein Problem aufgrund von Art. 4. Das ist also geltendes Recht. Diese Betriebe sind heute ausgenommen von der Gastgewerbebewilligung. Sie sind von diesen Fachkenntnissen ausgenommen. Und wir schreiben hier das geltende Recht an und für sich wieder weiter fest und fort. Und der Gleichbehandlungsgrundsatz wäre nur dann strapaziert, wenn man nicht aus sachlichen Gründen davon abweichen würde. Und hier schränken wir ja die Betriebszeiten ein. Ich sehe da aus heutiger Sicht kein verfassungsrechtliches Problem. Es bleibt aber selbstverständlich dem Landtag überlassen, wie er die Breite der Gastgewerbeprüfung sehen will. Ich habe Ihnen jetzt die Situation geschildert, wie es dem geltenden Recht entspricht und wie sich das aus der ursprünglichen Vorlage der 1. Lesung Art. 25 bis 27 entwickelt hat. Besten Dank.Abg. Andrea Matt:
Bisher musste man für eine Imbissbude auch keine Gewerbebewilligung und keine Gastgewerbeprüfung machen. Deswegen sehe ich da schon noch einen Unterschied zu der vorhergehenden Vorlage, weil in der vorhergehenden Vorlage waren wirklich auch Imbissbuden ausgenommen. Neu müssen die Imbissbuden die hygienischen Vorschriften kennen. Und ehrlich gesagt sehe ich nicht ein, warum jemand, der neben einer Loipe oder neben einem Skilift bewirtet, die hygienischen Bestimmungen nicht kennen soll und darüber nicht auch diese einfache Prüfung ablegen soll. Ich würde mich dabei einfach wohler fühlen und möchte vielleicht jetzt auch, wenn man vorhin gelacht hat, doch wissen: Ist ein Maronistand eine Imbissbude? Braucht er künftig eine Gastgewerbeprüfung und eine Schneebar neben einem Skilift nicht?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank. Wir werden diese Anregung mitnehmen müssen. Ich kann Ihnen hier jetzt dazu keine verlässliche Auskunft geben. Sie sehen die Restriktion im Bst. e und wie in den meisten Buchstaben dieses Abs. 3, wo es heisst: «Die Verabreichung bestimmter Speisen und den Ausschank bestimmter Getränke» usw. Die Einschränkung ist also auf jeden Fall gegeben, was an diesen Ständen - wenn ich das so untechnisch bezeichnen darf - ausgegeben werden darf. Ob ein Maronistand dazugehört, da möchte ich von der Zusammenarbeit mit der entsprechenden Sektion auch Gebrauch machen. Diese hat auch die Arbeit angeboten, dass wir dazu in der Verordnung einen gemeinsamen Weg gehen.Abg. Andrea Matt:
Es steht schon da: «Die Verabreichung bestimmter Speisen» usw. Aber einmal sind es Vereine und Verbände - und das ist ja wahrscheinlich eine Maronibude nicht. Es ist auch kein Kultur-, Sport-, Jugend-, Freizeit- und Seniorenzentrum. Es gehört nicht zu den Alpgenossenschaften oder Bürgergenossenschaft und ist keine paralandwirtschaftliche Aktivität. Ich sehe also noch nicht, wo eine Maronibude von der Prüfung befreit wäre. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann gebe ich das Wort nochmals dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter Tschütscher. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Ich habe nicht gewusst, dass Sie jetzt das Thema «Maronibude» generell behandelt wissen wollen. Ich habe gemeint, Sie wollen das in Malbun und Steg behandelt wissen. Darum habe ich mich auch zum Bst. e geäussert.Wenn eine Maronibude schlussendlich eine Imbissbude ist, kann natürlich auch bei einer Maronibude aus der Optik eines Konsumenten es angebracht sein, dass dieser die Hygienevorschriften kennt. Die Kenntnis der Jugendschutzbestimmungen macht dabei wahrscheinlich keinen grossen Sinn. Aber wenn das im Grossen und Ganzen einer Imbissbude entspricht, dann fällt sie darunter und dann muss halt die entsprechende Prüfung vorhanden sein. Aber ich weiss nicht, ob es Sinn macht, wenn wir kaskadenhaft jedes Beispiel jetzt durchgehen. Ich glaube, die Praxis muss da auch ihre Praxis erleben. Und sonst bin ich mir sicher, dass die Sektion Gastgewerbe dann für die Verordnung, die dann auch flexibler ausgestaltet ist, jederzeit wieder Anpassungen machen kann. Schlussendlich geht es meines Erachtens hier bei den Bst. d und e, die jetzt vor allem in der Richtung diskutiert wurden, darum, ob man das geltende Recht weiter tragen will bei den Hütten des Alpenvereins und den Aktivitäten in diesen Gebieten Malbun und Steg. Ich denke, das ist die Frage, die hier zu entscheiden ist.Abg. Heinz Vogt:
Ich bin gleicher Meinung wie Sie. Ich gebe nur zu bedenken: Was wollen Sie dann bei einer Maronibude als Betriebsstätte nachweisen? Zwei Quadratmeter Eisscholle in Malbun? Die können ja gar nicht existieren in der kurzen Zeit. Ich verstehe die Frage nicht ganz, weil die ziehen ja von Ort zu Ort. Da müsste man sich grundsätzlich Gedanken machen, was das für eine Betriebsform ist. Abg. Elmar Kindle:
Wir müssen nur achten, dass wir nicht alles einschränken und noch komplizierter machen als es ohnehin schon ist. Ich meine, solche Betriebe wie ein Maronistand, das sind Individualisten. Die sind nicht das ganze Jahr, sondern nur periodisch tätig. Die brauchen auch keine Küche und gar nichts. Man muss einfach auf dem Boden bleiben.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich bin Ihnen noch eine kurze Bemerkung schuldig, was die Lebensmittelinspektion anbelangt. Ich habe mich im Nachgang zu diesem Schreiben der Sektion Gastronomie beim Amt für Lebensmittelkontrolle erkundigt. Und es wurde mir bestätigt, dass auch in den Hütten des Alpenvereins jährlich Lebensmittelkontrollen durchgeführt werden. Diese Kontrollen werden nach genau denselben Kriterien durchgeführt, wie entsprechende Kontrollen auch im Tale. Diese Kontrollen erfolgen auch unangemeldet.Im Übrigen sollten wir bei diesen Hütten auch ein Interesse haben; wenn wir unseren Leuten die schöne Landschaft dort zeigen, sollten diese Hütten auch bewirtet werden. Ein gewisses Interesse sollten wir daran auch haben.Abg. Rudolf Lampert:
Keine Angst, ich stelle keine Anträge, gar nichts. Ich habe nur eine kurze Frage: Wenn hier die Verabreichung erwähnt ist, um bei diesem Maroni-Beispiel zu bleiben, dort geht es doch um einen Verkauf. Und meines Erachtens wird hier schon unterschieden zwischen Verabreichen - also Essen dort und mit entsprechender Infrastruktur - und Verkauf. Und bei diesem Beispiel, das die Abg. Matt gebracht hat, geht es meines Erachtens nur um den Verkauf eines Produktes und nicht um die Verabreichung, was wir hier regeln. Abg. Andrea Matt:
Ich wollte nur betonen, dass ich nicht den Antrag auf Streichung des Bst. d gestellt habe. Mir ist es auch wichtig, dass auf den Alpen die Bewirkung so weitergeführt werden kann, wie es hier ist. Es geht mir lediglich um Schneebars, die doch stark wirtschaftlichen Gewinn wollen, sonst würden sie sich ja da nicht die Arbeit machen. Bei diesen Schneebars gibt es ja oftmals auch zum Beispiel Hot Dogs, also Speisen, bei denen doch Hygienevorschriften auch Sinn machen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frau Abg. Andrea Matt, ich habe mir notiert, dass Sie gesagt haben: «Bst. e: streichen».Abg. Andrea Matt:
Nur Bst. e, nicht Bst. d, sondern nur Bst. e.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ja, Bst. e ersatzlos streichen. Abg. Elmar Kindle:
Ich habe noch eine Verständnisfrage zu Bst. e: Ich gehe einmal davon aus, dass dieser auf die neue Talstation bei den Liften in Malbun abzielt. Wenn dort jetzt eine Betriebsstätte erstellt wird, die eine regelkonforme Küche und zum Beispiel 20 oder 30 Sitzplätze hat, dann unterliegt der Betrieb dieser Betriebsstätte keiner Bewilligung - ist das richtig? - so lange sie während der Betriebszeit tätig ist, das heisst, von 9:00 bis 16:00 Uhr. Wenn die aber bis 20:00 Uhr offen hätten - dazu heisst es hier: «Wobei die Betriebszeit weitgehend an die Betriebszeit der Skilifte gebunden ist». Was heisst hier weitgehend? Weitgehend kann zum Beispiel auch drei oder vier Stunden länger bedeuten. Das ist für mich noch entscheidend, weil sonst wäre es dann wirklich ein Restaurantbetrieb, wie es in Malbun gang und gäbe ist. Und dann hätte ich wieder damit Mühe. Wenn hier also ein Küchenbetrieb inkludiert ist, wo wirklich warme Speisen in Form einer Speisekarte mit Menüs ausgegeben würden, dann müsste das meines Erachtens einer Bewilligung unterliegen. Und wenn eine solche Lokalität einer Bewilligung unterliegt, dann ist es für mich klar, dann kann es so stehen bleiben, wie es ist und ansonsten nicht. Abg. Wendelin Lampert:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich denke mir, der stellvertretende Regierungschef Tschütscher hat es auf den Punkt gebracht. Aktuell steht es in der Verordnung, jetzt soll es neu ins Gesetz. Sie haben dann von einem Gerichtsentscheid gesprochen. War das konkret der Anlass, dass jemand gesagt hat: Diese Verordnungskompetenz wird hier von der Regierung überschritten, deshalb müssen wir eingreifen - oder was war der Anlass für diese Entscheidung?Abg. Peter Lampert:
Herr Präsident. Wir haben ja schon ein Restaurant in Malbun, das an die Betriebszeiten der Skilifte gebunden ist, nämlich das Restaurant Schneeflucht. Es ist nur offen, wenn der Lift in Betrieb ist und, ich glaube, noch eine Stunde länger.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich beginne beim letzten Votum: In der heutigen Verordnung steht, um auch klarzustellen, was es heisst: «Weitgehend an die Betriebszeit gebunden». In der Verordnung steht heute, dass diese Verpflegungsstätten bei Skiliften bis höchstens eine Stunde nach Betriebseinstellung offen halten dürfen. Dann zum Beispiel des Abg. Elmar Kindle: Ich denke, hier müssen wir die Einleitung dieses Bst. e ansehen, wo es heisst: «Die Verabreichung bestimmter Speisen und den Ausschank bestimmter Getränke». Wenn in dieser Küche Menüs angeboten werden, dann fällt das als Restaurant unter die Betriebsbewilligung. Das macht auch aus Sicht des Kunden Sinn. Ich glaube, jeder in diesem Saal hat ein Interesse, dass er gesund nach Hause geht und dass diese Bestimmungen auch bekannt sind.Zur Frage des Abg. Wendelin Lampert: Da geht es um diesen Gerichtsentscheid, den wir hier zitiert haben. Der hat unmittelbar mit dieser Frage nichts zu tun, sondern, wenn wir uns diesen Blumenbinderfall ansehen, dann wird ja verlangt, dass das Gesetz bestimmt umschrieben werden muss. Und daraus haben wir bestätigt gesehen, dass die Fragen der Ausnahmen von der Gastgewerbeprüfung eben im Gesetz bleiben, und nicht, wie es anlässlich der 1. Lesung angeregt wurde, das wieder in einer Verordnung zu regeln. Wir haben das in einer Rechtsmeinung so gebildet. Es hatte keinen Anlassfall zu dieser unmittelbaren Frage gegeben, sondern er erging aus diesem Urteil zu diesem Blumenbinderfall, den wir in der Stellungnahme aufgeführt haben. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir über die Anträge abstimmen. Ich versuche, die formulierten Anträge in der Reihenfolge des Eingangs nun zur Abstimmung zu bringen.Die Abg. Andrea Matt beantragt, in Art. 13 Abs. 3 lit. e ersatzlos zu streichen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit ist dem Antrag nicht stattgegeben.Dann hat der Regierungschef-Stellvertreter in Art. 13 Abs. 3 lit. d die Anregung des Abg. Gebhard Negele bereits übernommen, das Wort «Bürgergenossenschaften» einzufügen. Es würde dann heissen: «... in den durch die Alpgenossenschaften, Bürgergenossenschaften» usw. Ist das zutreffend, Herr Regierungschef-Stellvertreter?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank. Ich könnte mir folgende Formulierung vorstellen, dass wir sagen: «... in den durch die Bürger- oder Alpgenossenschaften betriebenen Alpbetrieben» usw.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gut, dann ist das auch Gesetzestext, sofern dem Artikel dann zugestimmt wird.Dann hat der Abg. Gebhard Negele unter lit. e noch folgende Formulierung vorgeschlagen: «insbesondere im Skigebiet Malbun und Steg, wobei die Betriebszeit für Malbun weitgehend an die Betriebszeit der Skilifte gebunden ist und für Steg» usw. Soll man die drei Worte «und für Steg» einfach weglassen? Herr Regierungschef-Stellvertreter, haben Sie dazu eine gute Formulierung? Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich wäre zunächst froh, wenn ich die gute Formulierung des Abg. Gebhard Negele nochmals hören könnte.Abg. Gebhard Negele:
Danke, Herr Präsident. Das geht jetzt ganz schnell. Ich habe bei der ursprünglichen Formulierung von Betriebszeiten beim Langlaufen geredet. Das ist natürlich nicht glücklich. Ich habe jetzt einen Vorschlag, der wie folgt lauten soll: «... und jene für den Steg weitgehend an die Zeiten der Ausübung des Langlaufsportes gebunden sind». Damit wäre die Nachtloipe abgedeckt. Wir haben ganz andere Betriebszeiten als die Skilifte.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich hoffe, dass dann niemand mit Stirnlampen unterwegs ist. Dann stellen Sie diesen Antrag. Ich gebe aber zuerst nochmals das Wort dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Ich denke, eine Differenzierung macht sicherlich Sinn. Wir müssen einfach hoffen, dass nicht so viel Geld beim Malbun-Projekt übrig bleibt, dass auch in Steg noch ein Skilift gebaut wird. Dann müssen wir hier eine neue Formulierung suchen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Der Abg. Peter Lampert meldet sich noch zu Wort.Abg. Peter Lampert:
Herr Präsident, aber das Wort «Steg» bleibt schon drin?Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ja.Abg. Peter Lampert:
Denn die Möglichkeit für einen Skilift besteht. Und da profitiert auch die Loipe, wenn die Kinder Ski fahren und der Vater und die Mutter langlaufen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Regierungschef-Stellvertreter, möchten Sie nochmals das Wort?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Ja, dann würde ich aber vorschlagen, dass wir wie folgt schreiben: «insbesondere im Skigebiet Malbun und Steg, wobei die Betriebszeit» - und dann «für Malbun» weglassen - «weitgehend an die Betriebszeit der Skilifte oder an die Zeiten der Ausübung des Langlaufsports gebunden ist». Dann sind wir offen und dann kann munter gebaut werden.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sind Sie einverstanden? Besten Dank.Dann können wir abstimmen über diese Formulierung. Wer dieser Formulierung bzw. Präzisierung von Art. 13 Abs. 3 Bst. e zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
19 Stimmen bei 25 Anwesenden. Somit hat dieser Vorschlag die Zustimmung erhalten und der Artikel wird dementsprechend geändert. Nachdem der Abg. Wendelin Lampert keinen Antrag gestellt hat, stehen also keine Anträge mehr im Raum. Dann stimmen wir noch über den Art. 13 in der geänderten und ergänzten Form ab. Wer dem Art. 13 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt:
Ich beantrage, in Abs. 1 Bst. b eine längere Frist einzuführen, und zwar statt zwei neu vier Jahre. Das Gleiche müsste dann später bei Art. 19 passieren. Ich habe folgende Begründung: Wenn jemand zum Beispiel ein Studium absolvieren oder wenn er wirklich sein Gewerbe einem Kind weitergeben will, dann kann es durchaus sein, dass eine Frist von zwei Jahren nicht genügt. Das wurde auch schon anlässlich der 1. Lesung gesagt. Die Regierung hat dann ausgeführt - ich zitiere: «Zusätzlich ist festzuhalten, dass bei der Anwendung einer ähnlich lautenden Bestimmung im geltenden Gewerbegesetz bis dato nie Probleme aufgetreten sind». Ich möchte darauf hinweisen, dass es bisher mit dem Entzug der Gewerbebewilligung äusserst lasch gehandhabt wurde und auch Leute nach drei, vier Jahren noch die Gewerbebewilligung nicht entzogen wurde. Und wenn man diesen Hintergrund kennt, ist es logisch, dass es deswegen eigentlich keine Probleme gab. Ich stelle deshalb jetzt einfach den Antrag, statt zwei Jahre vier Jahre mit dem Entzug zu warten.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich knüpfe an die Diskussion, die auch anlässlich der 1. Lesung schon aufgebracht wurde, an. Ich kann mich erinnern, dass der Abg. Peter Lampert vor allem auch gefragt und moniert hat, dass sehr viele Gewerbebewilligungen nicht ausgeübt werden. Und ich denke, es kann nicht im Interesse eines funktionierenden Gewerbes sein, hier lange Zeit ungenutzte Gewerbebewilligungen auf dem Markt zu haben. Im Übrigen ist mit diesen ungenutzten Gewerbebewilligungen in den letzten eineinhalb Jahren weitgehend aufgeräumt worden. Und ich denke, die Frist von zwei Jahren ist eine lange Frist, wenn diese nicht genutzt wird. Ich glaube, es kann nicht im Interesse unseres Gewerbes und auch nicht im staatlichen Interesse sein, hier möglichst viele Gewerbebewilligungen zu produzieren. Und das Beispiel, das Sie genannt haben oder auch andere Beispiele beim Übergang eines Betriebes, ich denke, da finden sich Lösungen. Aber es macht meines Erachtens einfach keinen Sinn, hier eine längere Frist zu machen. Auch das Beispiel mit dem Studenten: Es ist ja ein Leichtes, wieder eine Gewerbebewilligung zu lösen. Aber ich meine, man sollte nicht auf lange, lange Frist hier ungenutzte Gewerbebewilligungen hier auf dem Markt haben.Abg. Andrea Matt:
Ich möchte doch zu bedenken geben, dass es auch bei uns für einen Mann oder eine Frau Firmengewerbebewilligungen braucht, dass es Veröffentlichungen in den Landeszeitungen braucht, und das gerade einfach für kleine Unternehmen auch Kosten sind, die man ihnen vielleicht ersparen könnte.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir ab. Die Abg. Andrea Matt beantragt, in Art. 17 Abs. 1 lit. b die Frist wie folgt abzuändern: «das Gewerbe ununterbrochen während mindestens vier Jahren nicht mehr ausgeübt wurde». Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit nicht stattgegeben.Dann stimmen wir über Art. 17 der Regierungsvorlage ab. Wer dem Art. 17 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt:
Ich denke, da ist ein kleiner Textfehler enthalten. Es muss wohl in Abs. 2 Bst. a heissen: «... die betreffende Tätigkeit im Herkunfts- oder Heimatstaat rechtmässig ausübt».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich denke, dieser Änderung kann man zustimmen. Aber ich möchte noch offiziell die Zustimmung des Regierungschef-Stellvertreters.Das ist mit Kopfnicken soeben erfolgt.Dann stimmen wir über Art. 22 ab. Wer dem Art. 22 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir haben hier im Nachgang zur 1. Lesung das Gegenrecht eingebaut. Hier muss aber natürlich der Vorbehalt zugunsten anderslautender staatsvertraglicher Bestimmungen aufgenommen werden. Das ist hier untergegangen. Es muss am Schluss ein Satz eingefügt werden im Abs. 1. der wie folgt lautet: «Vorbehalten bleiben anderslautende staatsvertragliche Bestimmungen».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es dazu keine Wortmeldungen gibt, stimmen wir ab. Wer dem Art. 23 in der ergänzten Form zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb:
Ich meine, dass hier das Amt für Volkswirtschaft das Recht und auch die Pflicht haben sollte, grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer ebenfalls zu kontrollieren und beantrage daher einen entsprechenden Zusatz. Ich führe diesen Zusatz gerade aus, dass es in Abs. 1 wie folgt heissen soll: «... die Kontrolle und Durchsuchung von Betrieben bzw. die Kontrolle grenzüberschreitender Dienstleistungserbringer veranlassen und durchführen» usw. Dies gilt ebenfalls für Abs. 2. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich glaube, ich weiss, auf was der Abg. Franz Heeb abzielen will. Um was es hier in Art. 29 geht, ist, ob die Betriebsstätte in Ordnung ist, ob ein Bewilligungsinhaber, der nach diesem Gesetz eine Bewilligung hat, diese Erfordernisse, die vorne in Art. 11 geregelt sind, dass diese eingehalten werden. Bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung kann man ja nur die Einhaltung im Rahmen des Entsendegesetzes prüfen. Und dafür ist das Ausländer- und Passamt zuständig. Dort gibt es einen entsprechenden Passus. Ich glaube, dass diese ergänzende Formulierung hier ins Leere greifen würde und im Rahmen des Entsendegesetzes diese Überprüfung stattfinden muss, diese personenrechtlichen Prüfungen, die Lohnbedingungen und diese Prüfungen. Dort gibt es schon eine Bestimmung. Die haben wir auch im Massnahmenpaket, welches jetzt in der Vernehmlassung ist, nochmals verschärft. Dort finden auch nicht nur Kontrollen statt, sondern dort wird eine verschärfte Meldepflicht eingeführt.Abg. Franz Heeb:
Herr Vizeregierungschef, ich würde es hier doch von Vorteil finden, wenn nicht nur unsere Betriebe kontrolliert werden, sondern dass das Amt auch die Möglichkeit hat, Dienstleistungserbringer vom Ausland zu kontrollieren.Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke schön. Ich glaube, hier liegt ein Irrtum vor, weil solche Dienstleistungserbringer keine Betriebsstätte im Inland haben. Ich sehe gar nicht, was hier in dieser Form geprüft werden soll oder kann.Abg. Franz Heeb:
Einfach als Hinweis: Da ist es nur beschränkt auf Betriebe. Es kann gut sein, dass die Papiere falsch waren. Es ist einfach, dass das Amt für Volkswirtschaft solche Überprüfungsmöglichkeiten nachträglich noch hat, wenn es eine Genehmigung erteilt hat. Abg. Paul Vogt:
Der Einwand des Landtagsvizepräsidenten ist absolut richtig. Das Amt kann sicher keine Kontrollen im Ausland durchführen. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Ich glaube, die Kontrollen im Ausland waren nicht die Absicht des Abg. Franz Heeb. Ich glaube, er wollte die Dienstleistungserbringer hier im Lande kontrollieren, wenn sie diese Dienstleistung hier erbringen. Und ich wollte mit meinen ersten Ausführungen klarstellen, dass diese Zuständigkeit eigentlich schon gegeben ist, auch beim Ausländer- und Passamt nach der PVO-Verordnung. Ich denke, wir sollten einfach keine doppelten Zuständigkeiten machen, weil im Rahmen des Entsendegesetzes diese Bestimmungen kontrolliert werden. Dazu gehören auch die gewerberechtlichen Bestimmungen, auch zum Beispiel die Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages und weitere Bestimmungen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Abg. Heeb, können Sie bitte den Antrag nochmals formulieren. Ich habe ihn nicht notiert.Abg. Franz Heeb:
Das wäre im Abs. 1, zweite Zeile: «... Durchsuchung von Betrieben» und dann eingefügt «bzw. die Kontrolle grenzüberschreitender Dienstleistungserbringer» und dann wiederum im Abs. 2 nach «Gewerbebewilligung» ebenfalls «bzw. die Kontrolle grenzüberschreitender Dienstleistungserbringer».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben den Antrag gehört. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erhebenAbstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Der Antrag ist nicht angenommen.Dann stimmen wir über Art. 29 ab: Wer dem Art. 29 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
19 Stimmen bei 22 Anwesenden.Dann können wir weiterlesen.Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt:
Ich habe keinen Abänderungsantrag, sondern eine Bitte an die Regierung. Es gibt in diesem Gewerbegesetz einige Verordnungen, insbesondere zum Beispiel die Öffnungszeiten von Betrieben, die einfach auch von öffentlichem Interesse sind. Man kann die Regierung nicht verpflichten, die Verordnungen zur Vernehmlassung auszuschreiben. Ich ersuche aber die Regierung, die Verordnungen, die einfach von öffentlichem Interesse sind, freiwillig auszuschreiben. Ich denke, das sind zum Beispiel die fachliche Eignung, ganz sicher die Öffnungszeiten von Betrieben, die für die Erteilung einer Gewerbebewilligung erforderlichen Nachweise. Dann kann jede Partei oder jeder Einzelne entscheiden, ob er sich an der Vernehmlassung beteiligt oder nicht.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Im Einzelnen bestehen heute auch schon Verordnungen, insbesondere was die Öffnungszeiten anbetrifft. Die Bestimmung in Art. 31 regelt ja die Betriebszeiten. Hier werden wir nicht ohne Not von den bestehenden Verordnungen abweichen, sondern mitunter diese Regelungen - so weit es möglich ist - auch übernehmen. Wir haben zum Teil auch eine Verpflichtung, die Wirtschaftsverbände und Berufsvereinigungen anzuhören. Wir haben das in den Artikeln vorne gelesen. Und im Übrigen haben wir den Verbänden auch versprochen, dass wir diese einbeziehen. Wir werden auch, so weit es möglich ist - und wir kommen nachher noch zu dieser Bestimmung - alle Gewerbeinhaber informieren, dass an den bestehenden Gewerbeberechtigungen auch nichts geändert wird und dass sie selbstverständlich eingeladen sind, über ihre Interessenvertretungen ihre Meinungen einzubringen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir noch abstimmen: Wer dem Art. 35 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe das bereits bei der 1. Lesung gesagt, dass das meines Erachtens so nicht stattfinden kann. Es ist erstmalig, dass hängige Gesuche nach neuem Recht beurteilt werden. Leider sind keine Ausführungen gemacht worden in den Erläuterungen zu dieser Anmerkung, die ich damals gemacht habe. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Gesuche, welche beispielsweise im Oktober eingereicht werden, dann, wenn sie Anfang Januar bearbeitet werden, dass diese Gesuche dann nach neuem Recht begutachtet werden. Ich muss mich gutgläubig auf ein bestehendes Gesetz verlassen können, wenn ich ein Gesuch einreiche. So ist es beispielsweise bei einem Baugesuch und bei anderen Gesuchen auch, dass das aufgrund der gültigen Rechtslage, die ich zum Zeitpunkt der Einreichung habe, dass das nach dieser Rechtslage beurteilt wird und nicht nach neuem Recht.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte mich entschuldigen, dass wir keine Ausführungen dazu gemacht haben. Wir haben aber diese Frage dem Rechtsdienst beim zweiten Durchgang der Legistik nochmals vorgelegt. Die Bestimmung, wie sie jetzt hier in Abs. 1 steht, hat jetzt zweimal den Rechtsdienst passiert. Und die bestätigen mir, dass das möglich ist. Und zudem werden ja mit diesem Gesetz Erleichterungen geschaffen im Zugang, in der Berufsqualifikation. Und dementsprechend, denke ich, dass diese Bestimmung so ihre Richtigkeit hat. Ich muss mich auch auf diese Auskunft des Rechtsdienstes verlassen können.Abg. Rudolf Lampert:
Wir haben beispielsweise auch beim Wohnbauförderungsgesetz Erleichterungen geschaffen. Trotzdem wurden die alten Gesuche nach altem Recht beurteilt. Selbstverständlich kommen dort andere Argumente ins Spiel, weil dort beispielsweise eine Planung bereits durchgeführt wurde auf Kubikmeterbasis und dann auf Quadratmeter umgestellt wurde. Aber meines Erachtens ist das schwierig so durchzuführen. Aber ich habe keine Patentlösung.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Verstehe ich Sie richtig, Sie stellen keinen Antrag?Abg. Rudolf Lampert:
Ich stelle keinen Antrag, weil ich mich hier auf die Aussagen der Regierung verlassen muss. Das Argument, dass Erleichterungen geschaffen werden, kann ich nachvollziehen. Trotzdem scheint es mir nach wie vor unlogisch. Aber ich stelle keinen Antrag.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann stimmen wir ab: Wer dem Art. 36 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 37 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsiden. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich muss einen Zusatz anbringen, und zwar einen Bst. q. Wir haben im Mai das Versicherungsvermittlungsgesetz gelesen und dort auch das Gewerbegesetz abgeändert. Dementsprechend müssen wir diese Abänderung hier auch wieder aufheben. Das müsste dann wie folgt lauten: «Bst. q) Gesetz vom 17. Mai 2006 über die Abänderung des Gewerbegesetzes, LGBl. 2006». Die Nummer müssen wir noch offen lassen. Das Gesetz ist noch nicht kundgemacht. Es liegt momentan zur Unterschrift beim Fürsten.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es dazu Wortmeldungen?Abg. Paul Vogt:
Ich habe eine Vorgehensfrage. Könnte man nicht einfach schreiben: «Das Gewerbegesetz vom 10. Dezember 1969 in der geltenden Fassung»?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Ich kann Ihnen keine Antwort geben. Aber ich sehe wiederum eine Person des Rechtsdienstes. Er wird die Frage sicher mitnehmen. Das wird ja nicht nur für dieses Gesetz gelten, sondern für jede Totalrevision, die wir in Zukunft durchführen. Dasselbe könnte man sich auch fragen bei den Durchführungsverordnungen, ob man immer das ganze Gesetz nochmals durchforsten muss, wo man Durchführungsverordnungen erlassen muss, wenn es schon in einem Artikel drinsteht. Ich denke, der Vertreter des Rechtsdienstes hat den Auftrag mitgenommen und wird das in Zukunft berücksichtigen. Vielleicht können wir dazu einmal ein kurzes Papier dem Landtag abgeben, wie das gehandhabt wird.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stimmen wir über den ergänzten Art. 38 ab: Wer dem ergänzten Art. 38 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer der Totalrevision des Gewerbegesetzes zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch Traktandum 27 erledigt. -ooOoo-