Schaffung eines Gesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen und die grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransporte auf der Strasse (Strassentransportgesetz; STG) (Nr. 58/2006), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 28: Schaffung eines Gesetzes über die Personen- und Gütertransporte auf der Strasse - sprich Transportgesetz (TG).
Die Stellungnahme der Regierung
Nr. 58/2006 behandeln wir in 2. Lesung.
Wird das Wort gewünscht?Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke, Herr Präsident. Ich beantrage, dass wir diese 2. Lesung mittels Artikelaufruf durchführen.Abg. Jürgen Beck:
Danke, Herr Präsident.
Damen und Herren Abgeordnete. Ich erspare es jetzt Ihnen, einen ausführlichen Kommentar über die vorangegangene Debatte abzugeben. Nur eines, Herr Abg. Büchel, kann ich mir doch nicht nehmen lassen: Ich nehme das, was in den Zeitungen steht, sehr ernst. Insbesondere, wenn es in einer Parteizeitung abgedruckt ist. Glauben muss ich es ja schliesslich nicht.
Anlässlich der 1. Lesung hatte ich bereits die Gelegenheit, meine Freude über das neu geschaffene Transportgesetz auszudrücken.
Aus diesem Grund und aus Rücksicht auf Ihre wertvolle Zeit und im Wissen um unser dicht gedrängtes Programm, möchte ich nur ein paar grundlegende Anmerkungen anbringen, die mir in diesem Zusammenhang wichtig erscheinen.
Die Vorlage ist nun in dieser Form ein praktikables Gesetz, das in seiner Struktur und Kompatibilität mit dem Gewerbegesetz als gelungen betrachtet werden kann.
Zusätzlich möchte ich mich beim Vize-Regierungschef dafür bedanken, dass er meine Anregung, dem neuen Amt, das jetzt «Amt für Handel und Transport» heissen soll, noch weitere Aufgaben zu übertragen, geprüft und aufgenommen hat.
In einem ersten Schritt ist die Regierung zum Schluss gekommen, dass die technische Prüf-, Mess- und Normenstelle (TPMN-Stelle) sachlich richtiger bei diesem Amt zuzuordnen sei.
Zielführend ist in diesem Zusammenhang dann auch die Namensgebung in «Amt für Handel und Transport», da es sich bei der zu behandelnden Materie nun auch um nicht-tarifäre Handelshemmnisse bzw. um Warenverkehr und Zollformalitäten handelt.
Ein gelungenes Beispiel, wie mir scheint, und sicherlich ein zukunftsträchtiger Weg in Richtung Reform der Landesverwaltung.
Die strukturelle Überarbeitung und sprachlichen Anpassungen komplettieren nun dieses Gesetz.
Danke.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir über den Antrag des Landtagsvizepräsidenten ab. Der Landtagsvizepräsident beantragt, diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung durch Artikelaufruf in Behandlung zu ziehen, da anlässlich der 1. Lesung nur wenige Änderungen erfolgt sind. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann beginnen wir mit der 2. Lesung. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 5 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 6 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 11 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 12 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 14 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 15 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 16 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 17 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 18 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 19 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 20 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 21 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 22 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 23 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 24 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 25 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 26 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 27 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 28 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 29 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 30 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 31 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 32 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 33 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert:
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zum Abs. 2. Hier wird ausgeführt: «Diese Personen haben ihre nach bisherigem Recht erworbene Gewerbewilligung bzw. Urkunde innerhalb eines Jahres an das Amt für Volkwirtschaft zurückzugeben und es wird von Amtes wegen eine Bewilligung nach diesem Gesetz gebührenfrei ausgestellt». Ich frage mich: Wieso ist das so? Wieso müssen diejenigen Personen, die bereits über eine Gewerbebewilligung verfügen, diese zurückgeben und erhalten dann eine neue Bewilligung? Könnten wir hier nicht noch eine effizientere Lösung finden? Es ist schon einiges passiert seit der 1. Lesung, aber wieso braucht es hier diesen Abs. 2?Abg. Rudolf Lampert:
Der Art. 34 hat massive Verbesserungen zugunsten der bisherigen Inhaber der Bewilligungen erfahren. Trotzdem geht er mir noch zu wenig weit, und zwar deshalb: Wenn jemand diesen Umtausch versäumt oder aus irgendwelchen Gründen nicht mitbekommt, vergisst - oder was auch immer -, so erlischt diese Gewerbebewilligung. Und sofern nicht irgendwelche andere Argumente der Regierung dagegen sprechen, stelle ich Antrag, in Abs. 3 zu ergänzen: «Wird die nach bisherigem Recht erworbene Gewerbebewilligung» - und jetzt kommt der Einschub - «trotz vorgängiger Ermahnung durch das Amt für Volkswirtschaft» - und dann geht es weiter - «nicht innerhalb der in Abs. 2 genannten Frist zurückgegeben, so erlischt diese Bewilligung im Umfang der nach diesem Gesetz bewilligungspflichtigen Tätigkeit». Es geht mir einfach darum, dass der Konzessionsinhaber nicht ohne irgendeine Nachricht nun plötzlich erfährt bzw. gar nicht erfährt, dass er keine Bewilligung mehr hat und dass er ohne Bewilligung fährt. Das kann es nicht sein. Er muss irgendeine Nachricht bekommen, wenn er das nicht innerhalb von 14 Tagen jetzt einreicht, dass er dann diesen Entzug zu gewährleisten hat. Irgendeine Nachricht muss er einfach bekommen. Er weiss ja nicht einmal, dass er diese Konzession nicht mehr hat, wenn er keine Nachricht bekommt. Und wenn man ihm schon eine Nachricht zustellen kann, dass er diese Konzession nicht mehr hat, dann muss man auch in der Lage sein - die Adressen sind ja bekannt - ihm mitzuteilen, dass er das umtauschen muss. Hier muss doch irgendwas passieren, dass Aktivitäten durch den Konzessionsinhaber gesetzt werden.Abg. Alois Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur noch eine generelle Anmerkung: Normalerweise wird in den Stellungnahmen die Änderung jeweils unterstrichen. In letzter Zeit ist jedoch zu beobachten, dass das von der Regierung nicht mehr durchgängig so gemacht wurde. Ich möchte deshalb die Regierung ersuchen, diese Praxis, die sich meiner Ansicht nach bewährt hat, durchgängig wieder einzuführen. Das erleichtert die Arbeit der Abgeordneten doch sehr. Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte dieses Votum auch unterstützen. Nur gerade in diesem Gesetz und auch im vorgängigen Gesetz hätten wir nur unterstrichene Passagen, weil obwohl inhaltlich relativ wenig geändert hat, sich das stark verändert hat durch die Verschiebung der Artikel, durch Zusammenlegung von Artikeln und dergleichen. Deshalb scheint es mir bei dieser Vorlage entschuldbar. Aber ich möchte das auch unterstützen, dass das bei anderen Vorlagen wieder gemacht wird. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich wollte genau dasselbe sagen. Hier hätten wir durchgängige Unterstreichungen gehabt. Ansonsten sehe ich diesen Service für den Landtag natürlich auch. Es erleichtert auch das Lesen der Vorlagen. Ich kann nur für meine Vorlagen jetzt auch sprechen. Wir werden dann in Traktandum 31 noch die Abänderung des Gesetzes über die Wettbewerbsregeln lesen. Dort hoffe ich, dass ich das gemacht habe. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es gemacht worden ist. Wir beherzigen das und wir werden das berücksichtigen. Dann, glaube ich, dass wir diesen Antrag des Abg. Rudolf Lampert nicht übernehmen müssen. Ich glaube, wir müssen hier auch ein bisschen den gesunden Menschenverstand walten lassen. Das Gesetz wird heute, hoffe ich, jetzt dann in der 2./3. Lesung verabschiedet. Es wird gleichzeitig mit dem Gewerbegesetz in Kraft treten. Wir werden hier dasselbe wie beim Gewerbegesetz machen. Wir werden diejenigen, die eine Bewilligung vom Amt für Volkswirtschaft heute haben, anschreiben und ihnen mitteilen, dass dieses Gesetz am 1. Januar 2007 in Kraft treten wird und dass sie innerhalb einer Frist von einem Jahr diese Möglichkeit haben. Wir warten also nicht bis zum nächsten Jahr, sondern wir werden schon in diesem Jahr die Personen anschreiben und dann auch eine entsprechende Mahnung versenden, wenn nicht reagiert wird im Laufe des nächsten Jahres. Ich glaube, hier kann man durchaus dem Amt für Handel und Transport dieses Vertrauen entgegenbringen, ohne dass wir das hier wahrscheinlich festschreiben müssen. Und dann zur Frage des Abg. Wendelin Lampert: Er hat gefragt, warum man die Bewilligung zurückgeben soll. In Zukunft wird ja das Amt für Handel und Transport neue Bewilligungen ausstellen. Wir möchten an und für sich nur noch Transportbewilligungen, wo auch das Amt für Handel und Transport als ausstellende Behörde drauf ist. Und deshalb werden wir diese Bewilligung gebührenfrei geben. Ich denke, es hat auch Rechtssicherheitscharakter, wenn eine neu geschaffene Behörde dann auch einfach das wiedergibt, was heute schon gilt. Sonst haben wir Bewilligungen seitens des Amtes für Volkswirtschaft, Bewilligungen des neuen Amtes für Handel und Transport. Und ich denke, das könnte gerade im grenzüberschreitenden Verkehr entsprechende Verwirrungen auslösen. Ich glaube, es ist auch kein grosser Aufwand. Wir kennen ja auch diese Betriebe. Es sind ja nicht hunderte davon, sondern das ist ein überblickbarer Rahmen. Der Abg. Rudolf Lampert hat das auch ja auch erwähnt, dass die ja bekannt sind und heute schon beim Amt für Volkswirtschaft so unter dieser Rubrik erfasst sind. Und das ist jetzt einfach Aufgabe des neuen Amtes für Handel und Transport. Abg. Rudolf Lampert:
Wie bereits angetönt, ist dieser Artikel viel kundenfreundlicher geworden. Und wenn der Herr Regie-rungschef-Stellvertreter mir jetzt sagt, dass diese einen Brief bekommen, dann erübrigt sich mein Antrag. Ich ziehe ihn somit zurück. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Besten Dank für die Ausführungen. Ich kann diese Argumente teilen. Zum Antrag des Abg. Rudolf Lampert: Diese Überlegungen habe ich mir auch gemacht. Auf Seite 12 - in den Erläuterungen - heisst es: «wenn dies trotz amtswegiger Kontaktaufnahme» usw. Und darunter habe ich dann subsumiert, dass hier zumindest schriftlich oder telefonisch - das ist jetzt noch die Frage. Aber ich entnehme Ihrem Nicken, dass Sie sagen: Es erfolgt schriftlich. Insofern ist das in den Erläuterungen des Berichtes und Antrages klargestellt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir abstimmen. Wer dem Art. 34 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 35 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 36 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 37 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen und die grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransporte auf der Strasse (Strassentransportgesetz; STG) die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und Traktandum 28 erledigt. -ooOoo-