Abänderung des Gesetzes über die Durchführung der Wettbewerbsregeln im EWR [Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln und der Verordnung Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen]
(Nr. 63/2006), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 31: Abänderung des Gesetzes über die Durchführung der Wettbewerbsregeln im Europäischen Wirtschaftsraum [Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln und der Verordnung Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen]. Die Stellungnahme der Regierung (Nr. 63/2006) behandeln wir ebenfalls in 2. Lesung. Wird das Wort gewünscht?Abg. Paul Vogt:
Ich beantrage die Durchführung der 2. Lesung durch Artikelaufruf. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben den Antrag gehört. Wer dem Antrag des Abg. Paul Vogt zustimmen will, diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung durch Artikelaufruf zu behandeln, möge bitte die Hand erheben. Ich möchte allerdings bei dieser Gelegenheit noch Folgendes bemerken: Es sind drei Seiten und es sollte nicht zur Regel werden, dass wir, wenn es nur drei Seiten sind, die Lesung mittels Artikelaufruf machen. Aber ich lasse jetzt abstimmen. Wer dem Antrag des Abg. Paul Vogt zustimmen will, diese Gesetzesvorlage mittels Artikelaufruf in Behandlung zu ziehen, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 15 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit ist dem Antrag des Abg. Paul Vogt stattgegeben und wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung durch Artikelaufruf. Art. 2 Abs. 2 Bst. c, e, f und g(bis) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 Abs. 2 Bst. c, e, f und g(bis) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 3 bis 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 3 bis 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4b (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Durchführung der Wettbewerbsregeln im Europäischen Wirtschaftsraum die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir Traktandum 31 erledigt. -ooOoo-