Schaffung eines Gesetzes über die Zusammenlegung des Amtes für Berufsbildung und der Berufsberatungsstelle zu einem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, 1. und 2. Lesung (Nr. 49/2006)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 33: Schaffung eines Gesetzes über die Zusammenlegung des Amtes für Berufsbildung und der Berufsberatungsstelle zu einem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 49/2006 steht zur Diskussion.Abg. Doris Beck:
Danke schön. In der Zusammenfassung des Berichtes und Antrags steht, dass diese Vorlage als Folge des Projekts zur Reorganisation von Regierung und Amtsstellen zu verstehen ist. Im Zusammenhang mit diesem Projekt soll mittelfristig die Zahl der Amtsstellen reduziert werden. Der Anstoss für eine Initiative soll jeweils anlassbezogen sein. Zum einen, wenn ein personeller Wechsel ansteht, oder wenn eine Überprüfung zum Schluss kommt, dass dies aus rechtlichen und organisatorischen Gründen notwendig ist.
Ich konsultiere dann natürlich zuerst das Regierungsprogramm, um nachzulesen, was sich denn die Regierung im Gesamten für Ziele gesteckt hat und welche Schritte in dieser Legislaturperiode zu erwarten sind.
Unter «Regierungs- und Verwaltungsreform» wird die Zielsetzung wie folgt beschrieben - ich zitiere: «Die Regierungs- und Verwaltungsreform wird in der laufenden Legislaturperiode beschlossen und schrittweise umgesetzt».
Unter «Schwerpunkte» finde ich dann aber etwas genauere Angaben - ich zitiere wieder:
«Durch eine Delegation von Regierungsgeschäften an die Ressorts und an die Amtsstellen kann die Regierung entlastet werden. Im Umfeld der Regierung werden neue organisatorische Strukturen geschaffen und damit die Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen den einzelnen Ressorts und den Amtsstellen abgegrenzt. Daneben wird ein neues Personalgesetz geschaffen, welches den Anforderungen einer modernen Eingriffs- und Leistungsverwaltung gerecht wird».
Zu diesem Teil vielleicht meine ersten Fragen: Ist hiermit gemeint, dass auf Regierungsebene eine Reorganisation erfolgen wird, damit die einzelnen Regierungsmitglieder auch klare Kompetenzen erhalten? Ich denke nicht nur an weitergehende Kompetenzen in Finanzangelegenheiten, welche ja sowieso innerhalb des Budgets «im Groben» geregelt sind und somit eigentlich kein Problem bestünde, diese Kompetenzen neu zu fixieren und die Bürokratie etwas zu minimieren. Nein, beim Durchlesen des vorliegenden Berichtes und Antrages habe ich mich auch gefragt: Wie kann heute ein Ressortinhaber eigentlich sein Ressort optimal führen, wenn er nicht in Organisations- und Personalfragen weitgehend selbstständig agieren kann? Wieso ich hierauf komme? Ich hatte verwundert festgestellt, dass dieser vorliegende Bericht und Antrag nicht von Regierungsrat Quaderer, sondern vom Regierungschef selbst vorgelegt wurde.
Meine Fragen hierzu: Plant die Regierung eine Regierungsreform, in welcher die finanziellen Kompetenzen als auch die Personal- und Organisationskompetenzen überdacht und zugunsten der jeweiligen Ressortinhaber justiert werden sollen? Welche Umsetzungsschritte sind hier in welchem Zeitraum geplant?
Ich habe mich nämlich dann gleich auch gefragt: Müsste dieser Schritt nicht eigentlich vor demjenigen passieren, für welchen wir den Bericht und Antrag vor uns haben? Eigentlich ja, ich habe aber aus der Begründung im Bericht und Antrag gelesen, dass man in diesem Fall aus aktuellem Anlass - die Pensionierung des jetzigen Amtsleiters - diese Reorganisation durchführen möchte. Hierfür habe ich natürlich vollstes Verständnis. Es macht Sinn, diesen konkreten Fall durchzuführen und nicht auf eine Regierungsreform zu warten.
Teilen Sie, Herr Regierungschef, meine Meinung, dass aber versucht werden sollte, möglichst den hierarchisch obersten Schritt zuerst zu tun und danach die nächsten Ebenen in Angriff zu nehmen, dies dann durchaus auch anlassbezogen? Aus meiner Sicht wäre dies auch der ideale Weg, die neu verteilten Kompetenzen in der Praxis umzusetzen und in naher Zukunft Erfahrungen damit zu sammeln. Allfällig notwendige Justierungen werden am einfachsten kurz nach einer Einführung umgesetzt und nicht irgendwann Jahre später.
Wie sehen Sie dies? Und wie will die Regierung hier vorgehen?
Bevor ich zum vorliegenden Bericht und Antrag komme, habe ich noch eine weitere Frage zum Regierungsprogramm. Es werden darin folgende Ziele aufgeführt:
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Die Zusammenführung folgender Verwaltungs- und Organisationseinheiten: Zum einen im Bereich der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, zum anderen im Bereich der Berufsbildung und Berufsberatung. Diesen Bericht und Antrag haben wir nun auf dem Tisch. Wie sieht dies zeitlich im Bereich der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit aus?
Dann werden weitere Ziele aufgeführt:-
Die Aufgaben im Gesundheitswesen beim Amt für Gesundheitsdienste zu konzentrieren, ein Amt für Justiz zu schaffen,
eine verstärkte Ämterkoordination in Bewilligungs- und Planungsverfahren herbeizuführen sowie die Koordinationsgruppe der umweltbezogenen Organisationseinheiten zu stärken. Zudem wird eine Regorganisation im Bereich der Kulturinstitutionen durchgeführt. Und dabei soll eine Organisation mit einer effizienten Struktur geschaffen werden.
Mich würde interessieren: In welcher Reihenfolge sollen diese Projekte angegangen werden? Welche Stellen sollen noch zusammengelegt werden? Der Auslöser kann kaum nur anlassbezogen sein. Dann würde man bei dieser Vielfalt Gefahr laufen, in dieser Legislaturperiode womöglich keinen Teil davon realisiert zu haben.
Ohne wieder penetrant auf Terminen herumhacken zu wollen: Können Sie mir die Vorhaben für 2006 und 2007 nennen? Diese müssten ja eigentlich konkret geplant sein, wenn man in den nächsten drei Jahren einen Schritt vorwärts kommen will.
Nun aber zum vorliegenden Bericht und Antrag: Ich begrüsse vorbehaltlos diesen ersten Schritt und finde es richtig, diesen vorliegenden Anlass zu nutzen und einen Aspekt aus den geplanten Vorhaben umzusetzen.
Die Zusammenführung ist positiv, weil sich die im Bericht und Antrag ausgeführten Aspekte in drei Kategorien einteilen lassen:
Zum einen haben wir Vorteile wie die Schaffung einer Anlaufstelle für den Kunden und somit einen einfachen und transparenten Zugang zu den Dienstleistungen des Berufsberatungs- und Berufsbildungsbereichs. Ein zweiter Punkt ist die Ermöglichung eines einheitlichen und abgestimmten Auftretens in der Öffentlichkeit, was wiederum zu einer hohen Transparenz und Klarheit für den Kunden führt. Diese zwei Punkte erachte ich als sehr wichtig. Die Aussenwirkung zu verbessern wird bei Reorganisationen vielfach vergessen oder zu tief bewertet. Hier sind zwei Aspekte sehr prominent aufgeführt. Ich denke, dass hier aber auch das örtliche Zusammenlegen ein wichtiger Aspekt sein wird. Gibt es hier bereits konkrete Vorstellungen?
Die weiteren Punkte sind: Reduktion der Führungsspanne und eindeutige Anlaufstelle für das zuständige Ressort, was eine gezielte Kommunikation zwischen Amtsleitung und Ressort bewirkt, gezielte Nutzung von Synergiemöglichkeiten und somit abgestimmter Ressourceneinsatz und Verminderung von Doppelspurigkeiten und der Punkt verbesserter Informationsfluss innerhalb der Amtsstelle sowie Optimierung der bestehenden Schnittstellen, was beschleunigte sowie abgestimmte Prozesse ermöglicht.
Diese drei Punkte möchte ich subsumieren unter Effizienz- und Prozessoptimierungen. Ein wichtiger Aspekt um - salopp gesagt - das Leben einfacher zu gestalten. Ist hierfür bereits ein konkretes
Vorgehen geplant, damit diese Vorteile nicht nur Ziele bleiben, sondern in der Praxis wirklich umgesetzt werden können?
Es ist auch ein wichtiger Führungsprozess, hier die Weichen richtig zu stellen, damit wirklich optimal reorganisiert wird. Hier kommen dann eben die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten und somit die Möglichkeiten für eine optimale Begleitung des Reorganisationsprozesses in der Umsetzung durch den zuständigen Ressortinhaber ins Spiel. Wie ist dies in diesem konkreten Fall angedacht, da ja die Regierungsreform noch nicht umgesetzt ist?
Der letzte Punkt: Die Ermöglichung der Erweiterung von Aufgabengebieten - job enrichment - und somit Schaffung von anforderungs- und
abwechslungsreichen sowie attraktiven Arbeitsplätzen. Als dritter Erfolgsfaktor wird hier noch auf mögliche Einsparungen respektive Optimierung der Nutzung der bestehenden Ressourcen hingewiesen.
Dies führt mich dann zu Seite 7 - «Personelle und finanzielle Konsequenzen». Ich verstehe, dass in der aktuellen Situation noch keine konkreten Aussagen gemacht werden können. Zum einen ist die Grössenordnung der Einsparungen noch nicht klar und zum anderen wird hier aufgeführt, dass eine Aufgabe ist, die «World Skills», die internationalen Berufsweltmeisterschaften, in das neue Amt zu integrieren. Wie viel Aufwand oder Stellenprozente sind bisher durch diese Aufgabe gebunden gewesen? Es wird von Synergieeffekten gesprochen bei der Integration in das neue Amt. Gibt es hierzu vielleicht bereits konkrete Vorstellungen über eine Grössenordnung?
Zum Schluss möchte ich festhalten, dass ich diese konkrete Umsetzungsmassnahme begrüsse. Es ist zu hoffen, dass dieses Beispiel auch in anderen Ressorts bzw. Bereichen, wie das im Regierungsprogramm aufgeführt ist, Schule macht und Nachahmung findet.
Ich bin für Eintreten.
Abg. Doris Frommelt:
Danke, Herr Präsident. Mit dem Projekt zur Reorganisation von Regierung und Landesverwaltung hat sich die Regierung das Ziel gesetzt, die Amtsstellen mittelfristig zu reduzieren. Mit dem nun vorliegenden Bericht und Antrag aus dem aktuellen Anlass der Pensionierung eines Amtsleiters wird vorgeschlagen, die beiden Ämter - Amt für Berufsbildung und die Berufsberatungsstelle - organisatorisch zusammenzuführen. Das neue Amt soll «Amt für Berufsbildung und Berufsberatung» heissen und die Aufgaben der bisherigen beiden Ämter wahrnehmen. Das Projektteam der Regierung verspricht sich durch die Zusammenlegung der beiden Ämter verschiedene Vorteile. So soll eine einzige Anlaufstelle für die Kunden geschaffen werden mit einem transparenten Zugang zu den Dienstleistungen des Berufsberatungs- und Berufbildungsbereiches. Verschiedene Synergiemöglichkeiten, verbesserter Informationsfluss und Kommunikation, auch mit dem Ressort der Regierung, Verminderung von Doppelspurigkeiten usw. sind die Vorteile dieser Ämterzusammenführung. Was für personelle und finanzielle Konsequenzen die Zusammenlegung der beiden Ämter mit sich bringen wird, ist derzeit noch offen, da weitere Abklärungen und Anpassungen - auch in räumlicher Hinsicht - notwendig werden. Ich finde die Zusammenlegung der beiden Ämter sinnvoll und spreche mich für die Behandlung der Gesetzesvorlage aus.Abg. Pepo Frick:
Danke. Die Zusammenlegung ist sicher sinnvoll. Die beiden Amtsstellen liegen nahe beisammen und pflegten auch in der Vergangenheit eine enge Zusammenarbeit. Das eigentlich Trennende waren in letzter Zeit persönliche Differenzen zwischen den Amtsleitern. Nicht ganz klar ist das Organigramm der Amtsstelle. Hier bedarf es sicher einer Klärung. Die Zusammenlegung der beiden Stellen passiert in der Zeit eines Führungsvakuums auf der Berufsberatungsstelle. Von daher sind Unsicherheiten, Ängste etc. der Mitarbeitenden ernst zu nehmen. Es werden zwei Stellen zusammengelegt, die bisher getrennt waren. Zwei verschiedene Aufgabenbereiche, zwei verschiedene Arbeitskulturen kommen zu-sammen. Auf die unterschiedlichen Bedürfnisse ist zu achten, soll die Zusammenlegung erfolgreich sein. Wenn es nur darum geht, ein paar Franken zu sparen, wird die Zusammenlegung nicht gelingen. Wenn wirklich gemeinsam gute Lösungen gesucht werden, kann die Zusammenlegung sehr erfolgreich sein. Es gilt hier, den Prozess zu beachten. Logisch ist selbstverständlich auch eine örtliche Zusammenlegung des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung. Ich kann mich auf kein Regierungsprogramm beziehen, aber ich darf auch sagen, dass die Freie Liste in der Stellungnahme zum Kinder- und Jugendgesetz diese Zusammenlegung angeregt, das heisst, vor längerer Zeit bereits angeregt hat. Danke.Abg. Franz Heeb:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit dem vorliegenden Bericht beantragt die Regierung die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Zusammenlegung des Amtes für Berufsbildung und der Berufsberatung. Die Zusammenlegung kleinerer Ämter und Amtsstellen zu grösseren Verwaltungseinheiten entspricht den Zielsetzungen zur Reorganisation der Landesverwaltung. In der Vergangenheit haben sich in der Verwaltung viele kleinere Ämter gebildet, die zu teils kritischen Schnittstellen und zu einer grösseren Führungsspanne für die Regierung führten. Die Bildung grösserer, überschaubarer Organisationseinheiten mit zusammengehörigen Aufgaben steht im Interesse einer effektiven Verwaltungsführung. Die Berufsberatung und Berufsbildung sollen künftig auch organisatorisch unter einem Dach zusammengefasst werden. Damit hat es der so genannte Kunde in der Beratung und in der Berufsausbildung nur noch mit einer Anlaufstelle zu tun. Berufsberatung und Unterstützung der beruflichen Ausbildung können damit als übergreifender Leistungsauftrag im Interesse aller wahrgenommen werden. Interessen von Lehrstellensuchenden als auch in Ausbildung stehenden Menschen sowie die Interessen der für die Ausbildung verantwortlichen Betriebe, Schulen und Institutionen können somit aufeinander abgestimmt und synergetisch genutzt werden. Die Zusammenlegung der beiden Ämter erfolgt im Zusammenhang mit der Pensionierung des bisherigen Leiters der Amtsstelle für Berufsberatung. Anstehende Personalwechsel sind der richtige Zeitpunkt, solche Reorganisationen zu überprüfen und umzusetzen. Mit der vorgesehenen Neubestellung eines Gesamtleiters bzw. -leiterin für das Amt der Berufsbildung und Berufsberatung soll auch die einheitliche Führung des Amtes gewährleistet werden. Auf die Amtsstelle kommen im Zusammenhang mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes vermutlich auch neue Aufgabenschwerpunkte zu. Ich frage deshalb die Regierung, ob mit der Reorganisation des Amtes auch der Leistungsauftrag hinsichtlich des neuen Berufsbildungsgesetzes überprüft wurde bzw. neu ausgerichtet werden soll. Die Zusammenlegung des Amtes für Berufsbildung und der Berufsberatungsstelle zu einem Amt ist der richtige Schritt in die richtige Richtung. Ich empfehle daher Eintreten auf die Vorlage.Abg. Heinz Vogt:
Danke schön, Herr Präsident. Ich erlaube mir an dieser Stelle, dem scheidenden Amtsleiter der Berufsberatungsstelle, Dr. Karl Jehle, meinen Dank auszusprechen. Dr. Karl Jehle hat die Berufsberatungsstelle, die mit dem vorliegenden Gesetz mit dem Amt für Berufsbildung zu fusionieren ist, aufgebaut und auch massgeblich geprägt. Ich hoffe, dass sein «Kind» in gute Hände kommt und das vom Abg. Pepo Frick angesprochene Vakuum baldmöglichst geschlossen wird. Dr. Karl Jehle, meinem ehemaligen Lehrmeister, wünsche ich für seine persönliche Zukunft alles Gute. Im Übrigen begrüsse ich die Intention dieser Vorlage. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann frage ich: Wünscht die Regierung das Wort?Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuerst einmal herzlichen Dank für die positive Aufnahme dieses Berichtes. Es wurden hier Fragen ganz allgemeiner Natur gestellt, Fragen nach dem Stand und dem weiteren Vorgehen bezüglich der Regierungs- und Verwaltungsreorganisation und dann konkrete Fragen im Zusammenhang mit dieser Zusammenführung der Berufsberatung und der Berufsbildung.Zum Prozess betreffend die Regierungs- und Verwaltungsreorganisation: Selbstverständlich muss man wissen, wohin man gehen will, wenn man einzelne Schritte in die Wege leitet, damit diese Schritte auch in die richtige Richtung gehen. Das Projekt «Regierungs- und Verwaltungsreorganisation» läuft nun schon seit rund drei Jahren. Es ist eine Expertengruppe daran, hier Vorarbeiten zu leisten. Diese Experten- oder Arbeitsgruppe besteht sowohl aus einem externen Experten wie auch aus internen Kräften, seien das Amtsleiter oder Mitarbeiter in einzelnen Ressorts. Dazu wurde ein Zwischenbericht vorgelegt. Und dieser Bericht wurde in der Regierung vor rund drei oder vier Wochen intern beraten. Wir haben uns über die Ausgestaltung des Umfeldes der Regierung unterhalten. Wir haben uns aber auch über andere Fragen, natürlich über die Fragen der nachgeordneten Stellen und dann auch der Gestaltung der Amtsstellen, unterhalten. Und da haben wir auch gesehen: Wir müssen zwar den Kopf, also die Regierung, die beigeordneten Stellen der Regierung, also die Führungsstruktur, reorganisieren, aber ebenso wichtig ist natürlich auch der Weg von der Basis her, also von den Amtsstrukturen her. Man kann das eine nicht ohne das andere machen. Wenn wir nun an die Regierungsreorganisation denken, so haben wir uns ganz einfach innerhalb unseres verfassungsrechtlichen Rahmens zu bewegen, nämlich innerhalb des Rahmens, der eine Kollegialregierung vorsieht und der da auch die Stellung des Regierungschefs regelt. Er hat besondere Verantwortungen. Das unterscheidet sich also zum Beispiel grundlegend von einem Departementsystem, wie es anderswo ausgestaltet ist. Wir wollen uns innerhalb dieses Rahmens bewegen und dann auch die Verantwortlichkeiten der einzelnen Ressorts festlegen. Wir haben aber auch gesehen, dass noch grundsätzlicher Diskussionsbedarf besteht. Nach dieser ersten Sitzung, die wir abgehalten haben, wird das Ressort Präsidium in einem weiteren Auftrag formulieren, welche Fragen noch abgeklärt werden müssen. Gleichzeitig sind wir aber überzeugt, dass auf jeden Fall dort, wo es Reorganisationsnotwendigkeiten auf Amtsstellenebene gibt, dass wir die vornehmen sollen. Erstens einmal ist es wichtig - und wir finden das auch vom Führungsprinzip her richtig -, dass Amtsstellen - wenn immer möglich - einem Regierungsmitglied bzw. einem Ressort zugeordnet werden sollen. Zweitens sollen dort Stellen zusammengeführt werden, wo Synergien geschaffen werden können, wo letztendlich aber auch Aufgaben kompetenter wahrgenommen werden können. Das bin ich überzeugt, ist gerade hier der Fall, nämlich die Berufsberatung und Berufsbildung. Da wird der gleiche Mensch einmal beraten, welche Berufslehre er angehen soll und er wird nachher weiter beraten von der gleichen Stelle, wenn es um die Berufsbildung geht. Wir finden, dass es sicher richtig ist, dass solche Amtsstellen zusammengelegt werden. Deshalb laufen einige Projekte, die in diese Richtung gehen. Ganz konkret zum Beispiel das, was Sie aufgeführt haben, das Amt für Gesundheitsdienste. Da läuft jetzt konkret ein Projekt und das soll demnächst auch abgeschlossen werden können, dass die Abteilung Sozialversicherungen ins Amt für Gesundheitsdienste wechselt und nicht mehr im Amt für Volkswirtschaft ist. Das macht auch Sinn, auch hier wieder von der Führungszuständigkeit und von der Materie her. Der Projektauftrag betreffend die Zusammenlegung verschiedener Stellen im Bereich Kommunikation und Medien ist ressortintern in Diskussion. Dieser Auftrag wird vorbereitet, damit er dann der Regierung - wann immer möglich - vorgelegt werden kann.
Das Projekt bezüglich Reorganisation Kultur/Kulturinstitutionen: Diesbezüglich wird die Regierung in der übernächsten Sitzung informiert, wie weit der Stand ist. Das heisst, auch hier haben die Vorarbeiten stattgefunden. Hier werden schon gesetzgeberische Arbeiten vorbereitet, sodass es auch hier konkret vorwärts geht. Sie sehen, hier sind einige Projekte schon ganz konkret am Laufen, die anderen werden nachfolgen. Wir müssen einfach darauf bedacht sein, dass solche Reorganisationsprojekte immer auch mit Menschen zu tun haben. Sie müssen sorgfältig geführt werden. Und wir haben irgendwo auch begrenzte Kapazitäten, dass wir nicht alles miteinander machen können. Aber es kommt eines nach dem anderen. Und ich denke mir, dass wir das auch schaffen werden.Aber wie gesagt, die Reorganisation der Strukturen um die Regierung - Verantwortlichkeiten usw. - diesbezüglich brauchen wir noch vertiefte, intensivere Diskussionen innerhalb der Regierung, damit wir da den nächsten Schritt weitergehen können. Sie haben schon ganz konkret gefragt nach personeller, nach organisatorischer Kompetenz der einzelnen Ressorts: Auch dazu müssen wir einfach das System Kollegialregierung sehen und wie wir hier vorgehen. Wir können sicher nicht fünferlei Personalpolitiken betreiben, sondern es braucht immer zuständige Stellen, die dementsprechend solche Prozesse begleiten und auch einleiten. Aber wie gesagt, das müssen wir der regierungsinternen Diskussion jetzt noch überlassen, wie weit wir hier gehen. Es ist selbstverständlich, dass in solche ämterübergreifenden Reorganisationsprozesse die entsprechenden Ressorts sehr intensiv eingebunden werden und hier intensive Arbeit geleistet hat. Der Ressortinhaber ist in diesem Prozessen natürlich sehr tief mit drin ist, damit er auch dementsprechend eingreifen kann. Was die Zusammenführung dieser beiden Amtsstellen betrifft: Es wurde schon gesagt, dass diese sicher sinnvoll ist. Ich denke mir, es wird eine Bereicherung auch für die Mitarbeitenden sein, weil hier ein breiteres Aufgabenfeld ist, das durchaus zusammengehört. Es ist auch so gedacht, das ist auch von der Regierung her gewünscht und vielleicht, wenn es dann ins Detail geht, kann der Ressortinhaber hier besser Auskunft geben, aber es ist so gedacht, dass die neue Amtsleitung - ob das eine Sie oder ein Er ist -, dass die neue Amtsleitung natürlich in der Zusammenführung und in der Ausgestaltung ganz entscheidend mitwirken können soll. Das heisst, es soll nicht alles vorgegeben sein, sondern dass hier eine entsprechende Mitwirkung der Amtsführung, was die Zuständigkeiten betrifft, erfolgen soll. Es werden ja zwei Amtsstellen zusammengeführt, in denen konkret Personen arbeiten, die ihre Befähigungen haben, die heute schon ihre Arbeit verrichten. Und es wird ja nicht von heute auf morgen hier schon alles umgekrempelt werden. Aber es wird eine Zusammenführung geben, die sicher sinnvoll ist.Dann zum Berufsbildungsgesetz: Ich glaube, es wurde vom Ressortinhaber auch schon mehrmals gesagt, dass hier entsprechende Arbeiten im Gange sind. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Abg. Doris Beck:
Danke schön. Ich bedanke mich für die Antworten. Es ist vollkommen klar, dass eine «Fünferlei-Personalpolitik» nicht geht. Aber das geht auch in keinem Unternehmen. Ich stelle mir das hier auch wie in einem Unternehmen vor. Und doch ist es wichtig, auch in einem Unternehmen oder auch hier: Es gibt ja gewisse Kompetenzen, die dann nicht schlussendlich in der Unterschrift des Anstellungsvertrags enthalten sind, sondern Kompetenzen in der Gestaltung. Mir ging es auch um die Frage: Wie stark sind diese Aufgaben verteilt? Ich denke mir, bei einer Umorganisation, wo der Ressortinhaber schlussendlich von seinen neu formierten Mitarbeitern wiederum fachliche Resultate erwartet, hat er nur eine Chance, wirklich Resultate zu bekommen. Nur Führen mit «ich hätte gerne» usw. wird wahrscheinlich nicht funktionieren, sondern es braucht eben diese Führungsinstrumente, die ihm auch in die Hand gegeben werden. Ich habe das eher in diesem Sinne gemeint. Und der Bezug zwischen Führungskompetenz, durchaus auch Personalpolitikkomptenz oder - ich sage einmal - einem intern abgestimmten Recht. Aber was heisst hier Recht, mindestens, dass es hier zur Tagesordnung gehört, da mitzureden, weil ich schon denke, dass halt eben die Sachen mit den Menschen stehen und fallen, und vor allem im Dienstleistungsgeschäft. Ich habe jetzt auch das so verstanden, dass dieser Amtsleiter oder diese Amtsleiterin gesucht wird und danach eigentlich der zeitliche Aspekt dieser Umorganisation gemacht wird, damit diese neue Führungsperson hier auch - sage ich mal - die Ideen auch mit einbringen kann. So habe ich das mal verstanden. Da habe ich natürlich gleich die Frage: Heisst das, dass da jetzt schon gesucht wird? Oder was muss ich mir zeitlich vorstellen, wann dann wirklich die ersten Anzeichen für den Kunden in der Aussenwirkung überhaupt gespürt werden?Dann bin ich zufrieden mit den Antworten, bei welchen drei Punkten aus dem Regierungsprogramm hier Projektaufträge platziert sind oder eben Aktivitäten. Da bin ich vollkommen Ihrer Meinung. Man kann nicht alles aufeinmal quer durch an verschiedensten Orten auf den Kopf stellen. So war das nicht gemeint. Es ist einfach oft auch schwierig abzuschätzen, was und wo gerade aktiv läuft. Vielen Dank.Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich erlaube mir auch noch, ein, zwei Ausführungen zu den Voten zu machen, die an die Regierung gerichtet wurden. Ich finde es selbst ganz wichtig, wie es von verschiedenen Votanten ausgeführt wurde, dass, um die Synergieeffekte zu erreichen, auch eine räumliche Zusammenlegung der beiden Amtsstellen stattfindet. Das heisst, also nicht nur die rechtliche und organisatorische Zusammenlegung, sondern eben auch die räumliche, damit diese Synergieeffekte letztendlich auch erreicht werden können.Zum Organigramm der Amtsstelle: Es ist so, dass wir in der Regierung bewusst den Weg so gewählt haben, dass wir eine gewisse Struktur vorgeben, dass dann aber innerhalb von den Strukturen eben die neue Amtsleitung hier entscheidend mitwirken und mitgestalten kann. Wenn man die Aufgabengebiete des zukünftigen Amtes, das dann unter einem Dach ist, sich anschaut, dann ist es vorderhand gegeben, dass wir eine Berufsberatungsabteilung haben werden, eine Berufsbildungsabteilung, und dann gibt es noch eine Abteilung im dritten Bereich mit den internationalen Programmen. Und dort ist auch der Bereich «World Skills» angesiedelt. Sie haben gefragt, Frau Abg. Doris Beck, wie gross der personelle Aufwand bis jetzt für die «World Skills» gewesen sei: Bis zum Ausscheiden des ehemaligen Amtsleiters wurden diese Aufgaben vom Amtsleiter wahrgenommen. Als dieser dann aus dem Amt schied, wurde das extern zur Weiterbetreuung an den damaligen Amtsleiter vergeben. Jetzt hat die Regierung beschlossen, diese Aufgabe wieder ins Amt zu integrieren. Aufgrund der Erfahrungen gehe ich über einen Zweijahresrhythmus davon aus - die World Skills finden nur alle zwei Jahre statt -, dass der Aufwand dort vielleicht - grob geschätzt - zwischen 20 bis 40% liegen wird. Zur Frage des Abg. Franz Heeb betreffend das Berufsbildungsgesetz: Die Vorarbeiten laufen auf Hochtouren. Es ist geplant, dass nach der Sommerpause dieses Gesetz in die Vernehmlassung gegeben werden kann. Grundsätzlich werden sich aber die Aufgaben des Amtes nicht ändern, weil die Berufsberatungsstelle ist ja heute schon im Berufsbildungsgesetz abgedeckt. Und insofern gehe ich davon aus, dass das neue Berufsbildungsgesetz keine entscheidend neuen Aufgaben oder Zielgebiete für die zusammengelegte Amtsstelle bringt. Ich möchte als zuständiger Ressortinhaber noch die Gelegenheit nutzen, dem scheidenden Amtsleiter, Dr. Karl Jehle, für seine langjährige Tätigkeit zu danken. Er hat in über 30 Jahren eine Amtsstelle aufgebaut, die man, wie es der Abg. Heinz Vogt gesagt hat, sein «Kind» nennen kann. Ich denke, er hat hier eine totale Identifikation mit diesem Amt an den Tag gelegt. Und insofern gebührt ihm auch von der Regierung ein ganz herzliches Dankeschön.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich habe nur noch eine letzte Frage zu beantworten: Die Bewerbungsgespräche für die Amtsleitung wurden bereits geführt, immer vorbehaltlich natürlich, dass der Landtag akzeptiert, dass die zwei Amtsstellen zusammengeführt werden. Das heisst, sollte die Gesetzesvorlage beschlossen werden, dann kann natürlich auch relativ bald schon die Stelle besetzt werden.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt und Eintreten auf diese Gesetzesvorlage unbestritten ist, können wir mit der 1. Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Wir befinden uns ja noch in der 1. Lesung. Bei Abs. 4 möchte ich die Meinung der Regierung erfragen, wieso es Sinn macht, dass die Stipendienkommission nach wie vor aus fünf Mitgliedern besteht. Ich meine, es würde ausreichen, wenn diese Kommission aus drei Mitgliedern bestehen würde. Ich sehe es auch nicht als zweckdienlich an, dass das künftige Amt für Berufsbildung und Berufsberatung zwei Vertretungen in diesem Amt hat. Ich meine, eine Vertretung müsste ausreichen. Wenn es dann aber bei fünf Mitgliedern bleiben soll, dann würde ich es für zweckdienlicher anschauen, wenn man hier der Abteilung Arbeitslosenversicherung eine Vertretung einräumen würde. Die Arbeitslosenversicherung hat sehr viel mit Weiterbildung von Leuten zu tun, die eben arbeitslos sind. Und ich denke, es würde Sinn machen, einen Vertreter aus dieser Abteilung des Amtes für Volkswirtschaft da hineinzuwählen, wenn man denn bei fünf Mitgliedern bleiben will.Abg. Franz Heeb:
Ich habe eine kleine formale Anmerkung. Es ist im Schlussabsatz 1 alles in Anführungszeichen geschrieben. Ich nehme an, dass das dann im Gesetz wegkommt. Abg. Doris Beck:
Danke schön. Ich habe eine ähnliche Frage wie der Abg. Paul Vogt. Ich habe mir eine andere Aufteilung überlegt. Aber ich glaube, wir wollen damit dasselbe sagen. Auch ich habe mich gefragt, wieso jetzt dieses Amt plötzlich zwei Vertretungen haben soll. Ich habe mir dann aber überlegt, dass fünf Mitglieder besser als vier Mitglieder sind, wenn es um Abstimmungen geht. Dann habe ich für mich das Gefühl gehabt, man könnte auch zwei weitere Mitglieder bestellen. Das möchte ich jetzt aber Ihnen überlassen.Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich denke, diese Anführungs- und Schlusszeichen müsste man dann entfernen. Das kann redaktionell geschehen. Zur Zusammensetzung der Stipendienkommission: Grundsätzlich kann ich der Anregung, dass das neue Amt mit zwei Personen vertreten sein sollte, dem kann ich etwas abgewinnen, dass das in Zukunft nicht mehr der Fall sein soll. Wenn wir von Synergieeffekten auf der Amtsleiterebene sprechen, dann müsste eigentlich der Amtsleiter oder die Amtsleiterin beide Bereiche - auch in der Stipendienkommission - abdecken können.Was Ihren Vorschlag betrifft, Herr Abg. Paul Vogt, jemanden vom Amt für Volkswirtschaft Abteilung Arbeitslosenversicherung in diese Kommission zu bestellen, kann ich Ihre Begründung nicht ganz nachvollziehen, wo Sie hier den Nutzen sehen, dass jemand aus der Arbeitslosenversicherung in der Stipendienkommission letztendlich Einsitz nehmen soll. Vielleicht können Sie nochmals etwas dazu ausführen. Ansonsten könnte ich mir, wenn wir bei dieser Kommission bei fünf Mitgliedern bleiben, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass man ein zweites externes Mitglied bestellen könnte, damit auch der externe Blick in die Beurteilung von solchen Gesuchen vielleicht gestärkt werden könnte.Abg. Paul Vogt:
Ich erkläre meine Idee gerne noch einmal: Arbeitslosenvermittlung hat heute in sehr vielen Fällen auch mit Weiterbildung zu tun. Die Abteilung Arbeitslosenversicherung eröffnet Wege und zeigt Wege auf, wie sich Arbeitslose beruflich weiterbilden können, wie sie sich in verschiedenen Bereichen spezialisieren können. Und ich denke, da sind sie eben mit dieser Frage auch konfrontiert, ob es staatliche Beihilfen gibt. Und wenn eine Vertretung dieser Abteilung in der Stipendienkommission wäre, dann würde das Zusammenspiel besser funktionieren. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wenn wir die Formulierung mit «zwei weiteren Mitgliedern» abändern, dann wäre die Flexibilität gegeben und dann könnte die Regierung unter anderem auch eine Person von der Arbeitslosenversicherung in diese Kommission bestellen. Es wäre dann aber auch die Möglichkeit gegeben, vielleicht jemanden anders aus einer anderen Organisation in die Kommission zu bestellen. Ich würde dann aber dafür plädieren, dass man die Variante wählt «eine Vertretung des Amtes für Berufsbildung» und dann weitermacht «sowie zwei weiteren Mitgliedern». Dann gibt es wieder eine Fünfer-Bestellung und das gibt dann auch die gewisse Flexibilität.Abg. Paul Vogt:
Danke. Ich könnte mich dieser Vorstellung anschliessen, dass man hier einfach sagt: Zwei weitere Mitglieder. Ich hätte aber noch gerne in Erfahrung gebracht, wie Sie sich dazu stellen, dass man nur noch eine Dreier-Kommission bildet. In der Landesverwaltung hört man ja auch den Vorwurf, dass es eine Art «Kommissionitis» gibt, dass es zu viele Kommissionen und Arbeitsgruppen gibt, die ineffizient arbeiten. Ich denke, hier macht es im Ergebnis nicht wirklich einen Unterschied aus, ob diese Kommission aus drei oder fünf Mitgliedern besteht. Hier hätte man auch die Möglichkeit, die Mitgliederzahl einer Kommission zu reduzieren.Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Fünfer-Besetzung hat sich bis jetzt bewährt. Das haben auch die Erfahrungen gezeigt, weil eben hier die verschiedensten Aspekte abgedeckt werden. Die heutige Zusammensetzung ist ja das Schulamt, das Amt für Soziale Dienste, dann eben die Berufsberatung und Berufsbildung und ein externes Mitglied. Heute ist es so, dass das externe Mitglied die juristischen Fachkenntnisse mitbringt. Das hat sich auch sehr bewährt, weil ja die Stipendienkommission eine Entscheidungsinstanz ist. Das ist die zweite Entscheidungsinstanz. Ich würde mich dafür aussprechen, bei einer Fünfer-Besetzung zu bleiben, ansonsten müsste bei einer Dreier-Besetzung das Know-how irgendeiner Amtsstelle aus der Kommission hinauskatapultiert werden. Das finde ich im Vergleich zur heutigen Zusammensetzung als nicht zielführend.Abg. Paul Vogt:
Entschuldigen Sie, wenn ich nochmals nachhake. Aber das sehe ich nicht unbedingt als zwingend an, dass das Know-how eines Amtes hinauskatapultiert werden muss. In der Praxis wird es doch so sein, dass die Sachbearbeitung wie bisher beim Schulamt angesiedelt ist. Ich könnte mir gut vorstellen, dass man dann als weiteres Mitglied des Schulamtes den Juristen in diese Kommission hineinbestellt und zwei Mitglieder aus einem anderen Amt. Das Schulamt hat ja einen Juristen.Regierungsrat Hugo Quaderer:
Das ist richtig, das Schulamt hat einen Juristen. Dieser Jurist ist aber beratend für die Stipendienstelle tätig. Und dann kommt er in einen Interessenkonflikt, wenn er dann in der zweiten Instanz wieder Einsitz nimmt in die Kommission. Und deshalb ist das Ganze bewusst so gewählt, dass eben nicht der Vertreter des Schulamtes der Jurist ist.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Zusammenlegung des Amtes für Berufsbildung und der Berufsberatungsstelle zu einem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung in 1. Lesung behandelt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Entschuldigung, der Herr Regierungschef wünscht noch das Wort.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir haben den Antrag an den Landtag gestellt, alle drei Lesungen in derselben Landtagssitzung durchzuführen, damit der Prozess weitergeführt werden kann. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Das habe ich jetzt übersehen. Dann haben wir ja die 1. Lesung durchgeführt. Dann schlage ich vor, dass wir die 2. Lesung durchführen. Ich möchte darüber abstimmen lassen: Wer damit einverstanden ist, dass wir die 2./3. Lesung und die Schlussabstimmung jetzt durchführen, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte jetzt folgenden Abänderungsantrag zu Art. 4 Abs. 1 stellen: «Die Stipendienkommission wird von der Regierung auf vier Jahre bestellt und besteht aus je einer Vertretung des Schulamtes, des Amtes für Soziale Dienste und des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung sowie zwei weiteren Mitgliedern; mindestens ein Mitglied der Stipendienkommission muss rechtskundig sein».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Das wurde aber schon so gelesen. Dann hat sich das erübrigt.Abg. Paul Vogt:
Ich weiss nicht, aber der Antrag der Regierung lautet so wie er hier steht. Ich habe leider nicht aufgepasst.Abg. Rudolf Lampert:
Ich weiss jetzt nicht, ob dieser Antrag noch steht. Nur für das Protokoll: Es handelt sich um Art. 2 Abs. 4 und nicht um Art. 2 Abs. 1. Der Abg. Vogt hat beantragt, Art. 2 Abs. 1 abzuändern. Bei seiner Abänderung handelt sich aber um Art. 2 Abs. 4. Das nur für das Protokoll.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir abstimmen. Wer dem Art. 2 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Das würde dann heissen: «Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft».
Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Zusammenlegung des Amtes für Berufsbildung und der Berufsberatungsstelle zu einem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und Traktandum 33 erledigt. -ooOoo-