Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung und weiterer Gesetze (Konsolidierung der Invalidenversicherung) (Nr. 48/2006), 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 34: Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung und weiterer Gesetze - Konsolidierung der Invalidenversicherung. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 48/2006 steht zur Diskussion. Abg. Pepo Frick:
Danke. Der vorliegende Bericht und Antrag senkt mit den Vorschlägen Reduktion der Kinderrentendauer und der Kinderrentenbeträge und der Aufhebung laufender Zusatzrenten die Ausgaben der IV auf einen Schlag um CHF 5 Mio. oder um 9,3% einer Jahresausgabe. Offensichtlich liegen Systemfehler vor, die dazu führen, dass Familien mit IV-Renten mehr Einkommen haben als sie je bei Erwerbsfähigkeit erreichen könnten. Die breit gefasste Vernehmlassung führte im Bericht und Antrag zu einigen Änderungen, die die Sozialverträglichkeit dieser Massnahmen so weit wie möglich gewährleisten sollen. Als Auffangnetz stehen - sofern nötig - Ergänzungsleistungen in Reserve zur Verfügung. Ein Schwerpunkt ist die Früherfassung potenzieller oder möglicher IV-Bezügerinnen oder -Bezüger. Im Bericht und Antrag wird ein Vorschlag präsentiert, der einen grossen administrativen Aufwand erzeugt und den Druck theoretisch auf betroffene Personen erhöht. Konkret können in den ersten drei Monaten betroffene Personen zwecks Früherfassung bei der IV gemeldet werden. Hier wurde bewusst eine Kann-Bestimmung gewählt. Nach wahrscheinlich drei Monaten Arbeitsunfähigkeit - Verordnungskompetenz der Regierung, das heisst, die Regierung bestimmt diese Frist - nach diesen drei Monaten sind Arbeitgeber, behandelnde Ärzte und Träger der sozialen Sicherheit verpflichtet, zwecks Früherfassung die entsprechenden Personen bei der IV zu melden. Zu diesem Zeitpunkt sind mindestens drei Monate vergangen. Jetzt klärt die IV ab, ob die versicherte Person Massnahmen der Früherfassung wünscht, wenn nicht wird die Übung abgebrochen. Jetzt sind sicher schon mehr als vier Monate vergangen. Nun klärt die IV die persönliche Situation der versicherten Person ab, informiert über eventuelle Eingliederungsmassnahmen, für die er oder sie sich neu anmelden kann oder eben auch nicht. Mein Kommentar aus der Praxis: Das Thema beschäftigt mich mindestens seit 20 Jahren in meiner Praxistätigkeit. Bis überhaupt etwas geschieht betreffend Eingliederungsmassnahmen sind ungefähr fünf Monate vergangen. Viel Bürokram, viel Papier, dabei ist den Betroffenen, wenn sie überhaupt wollen oder noch die Kraft haben, nicht geholfen. Eine langjährige Erfahrung zeigt, dass, wenn er oder sie nicht nach maximal drei Monaten wieder in den Arbeitsprozess integriert ist, die Chance vertan ist, wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert zu werden. Wenn sich die Person für Eingliederungsmassnahmen anmeldet, stehen heute der IV drei Instrumente zur Verfügung: A: Lohnzuschuss. Wir haben öfters schon darüber diskutiert. Wird praktisch nicht angewandt. Ist zu vernachlässigen. B: Arbeitsversuch in der Auxilia im geschützten Rahmen für drei Monate. Praktisch ohne Aussicht, einen Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft zu erhalten, was nicht sehr motivierend ist. Arbeitsversuche in der freien Wirtschaft kann man an den Fingern einer Hand abzählen. Ich spreche hier von den letzten Jahren. Und C gibt es noch das Instrument, nämlich Meldung der IV an die Arbeitslosenversicherung: Da habe ich grosse Erfahrung. Ich darf Ihnen sagen, die Arbeitslosenversicherung hat kaum oder keine Angebote für nicht voll leistungsfähige Personen. Ich stelle hiermit zum wiederholten Male fest, dass die vorhandenen Instrumente der IV praktisch keine beschäftigungsrelevanten Wirkungen erzielen. Im Bericht vorgeschlagene Früherfassungsmassnahmen sind in dieser Form nicht geeignet, insbesondere neue IV-Fälle zu reduzieren. Alles zusammen ist für mich politischer Pseudo-Aktivismus, eine Scheinlösung, ein zahnloses Gesetz, das Niemandem, wirklich Niemandem etwas bringt. Im schlimmsten Fall wird eine nutzlose Bürokratie aufgebaut und die betroffenen Personen werden in einen bürokratischen Prozess getrieben, der sie noch kranker macht, weil keine Aussicht auf einen neuen Arbeitsplatz besteht. Die Regierung sollte sich bis zur 2. Lesung überlegen, ob sie dieses Thema Früherfassung nicht aus dem Antrag zurückzieht, so lange nur Scheinlösungen ohne arbeitsplatzrelevante Angebote in der Realität bestehen. Die Lösung der Eingliederung von nicht voll leistungsfähigen Menschen in den Arbeitsprozess ist im Prinzip einfach. Es ist ein marktwirtschaftlicher Grundsatz, nämlich: Angebot und Nachfrage. So lange kein Angebot an Arbeitsplätzen besteht ist es unfair bzw. diskriminierend, die betroffenen Personen durch eine Abklärungsmaschinerie zu treiben bzw. wie hier im Gesetz, ein wirklich wirkungsloses Früherfassungssystem zu perfektionieren. Ich habe mich zu diesem Thema anlässlich des Behindertengleichstellungsgesetzes ausführlich geäussert. Entweder wird jetzt ein Behinderteneinstellungsgesetz geschaffen mit Verpflichtung der Arbeitgeber im Sinne eines Bonus-Malus-Systems; dadurch könnten auch so genannte IV-Fälle produzierende Arbeitgeber zur Kasse gebeten werden - wir reden ja im Gesundheitswesen immer von Ausreissern. Ich darf hier sagen, diese Ausreisser in unserer Gesellschaft sind vielen und auch der IV zum grossen Teil bekannt - oder es gelingt, die Arbeitgeber zu animieren und zu unterstützen, Menschen mit Behinderungen im Sinne einer Win-Win-Situation anzustellen. Ich erlaube mir hier ein Modell aus der Schweiz kurz darzulegen. Es gibt in der Schweiz Modelle: Ich kenne Modelle aus St. Gallen und Zürich, die durchaus erfolgreich sind. Im Moment ist es so, dass ein Modell der IV Luzern offensichtlich am erfolgreichsten ist. Ich zitiere zum Teil aus dem Bericht im «Tagesanzeiger» vom Dienstag, 20. Juni 2006. Es ist wirklich sehr aktuell. Der Untertitel heisst: «Menschen mit Behinderung sind auf dem Arbeitsplatz nicht chancenlos. Das zeigt die IV-Stelle Luzern, die neue Wege geht. Im letzten Jahr wurden im Kanton Luzern 2'200 Personen mit einer Behinderung auf dem freien Arbeitsmarkt integriert. Das heisst, praktisch jeder vierte Behinderte, der überhaupt noch arbeiten kann, fand einen Arbeitsplatz. Das ist eine Quote, die in der Schweiz ihresgleichen sucht. ‹Ich will eingliedern, nicht administrieren›, sagt Werner Durrer». Er ist der Direktor der IV-Stelle Luzern. «Was macht das Luzerner Modell aus? Herr Durrer sagt, wir gehen aktiv auf den Arbeitsmarkt und schauen uns die einzelnen Betriebe in der Praxis an. Er hat seine IV-Verwaltung in Luzern mit immerhin 100 Angestellten verschlankt und mit dem eingesparten Geld vier Arbeitsvermittler - ab September sind es sechs - auf die Piste geschickt. ‹Sie gehören nicht ins Büro, sondern in die Betriebe›. Das ist seine Kernaussage. Nur so ist eine massgeschneiderte Eingliederung möglich. Es gehe nicht darum, den Personalchefs Behinderte aufzuschwatzen, sagt Durrer, sondern es gehe darum, die Bedürfnisse der Arbeitgeber kennen zu lernen und ihnen dann aufgrund einer Arbeitsplatzanalyse die richtigen Leute zu vermitteln. Inzwischen hat die IV-Stelle in Luzern ein Netzwerk mit 800 Arbeitgebern aufgebaut. Vielfach sind Umschulungen nötig - das wissen wir heute auch. Oft muss der Arbeitsplatz gewechselt werden. Ein Baggerführer mit Rückenschaden arbeitet nun im computergestützten Warenlager. Als Beispiel: Ein 26-jähriger Bäcker, der an einer Mehlstaub-Allergie leidet, wird zum Informatiker. Es ist entscheidend, dass diese Leute schnell wieder Fuss fassen». Ich habe hier auf die Problematik der drei Monate bereits hingewiesen, wenn derjenige Mensch aus dem Arbeitsprozess gefallen ist. «Auch die Arbeitgeber werden nicht im Stich gelassen. ‹Wenn es Probleme am Arbeitsplatz gibt, sind wir sofort beim Patron auf dem Teppich›, sagt Durrer in seiner direkten Art. Das heisst, die Arbeitgeber können jederzeit auf die Hilfe der IV zählen. Die aufwändige Betreuung lohnt sich. Ein Arbeitsvermittler, dessen Bruttolohn bei CHF 120'000 zu Buche schlägt, kann die IV-Kasse dank erfolgten Eingliederungen um jährlich CHF 650'000 entlasten». Das sind nicht irgendwelche Zahlen, die aus der Luft gegriffen sind. Das wurde in Luzern nachgerechnet und wirklich bewiesen. «Im Kanton Luzern werden jährlich 3'200 Personen bei der IV angemeldet. 850 kommen für eine berufliche Eingliederung überhaupt in Frage. Von diesen 850 Menschen fanden 240 eine Stelle. Die IV vermittelt keine» - das ist auch wichtig - «Temporärjobs. Nach zwei Jahren» - das wurde jetzt nachgeprüft - «waren laut Durrer immer noch 87% am selben Arbeitsplatz. Und das ist eine sehr optimistische Aussage, er erwähnt hier: ‹Zeitweise gibt es mehr Stellen als Leute vermittelt werden können›». Im Moment ist im Schweizer Nationalrat bzw. im Ständerat die 5. IV-Revision in Diskussion und ich glaube gestern, vorgestern wurde sie im Ständerat behandelt. Auf das bezieht sich die nächste Passage. Wir orientieren uns ja schwerpunktmässig auch an der schweizerischen IV. «Ob das mit der 5. IV-Revision, die der Ständerat diese Woche behandelt, besser wird, ist umstritten. Früherkennung, Frühintervention und Integration werden verbindlich vorgeschrieben, doch die Arbeitgeber kaum in die Pflicht genommen, wie die Behindertenorganisationen kritisieren. Die vorberatende Ständerats-Kommission will nun in einem zusätzlichen Gesetzesartikel die Arbeitgeber ausdrücklich dazu verpflichten, aktiv mit den IV-Stellen zusammenzuarbeiten und bei der Herbeiführung einer angemessenen Lösung im Rahmen des Zumutbaren mitzuwirken». Ich möchte hier die Zitate aus diesem Artikel beenden. Ich möchte einfach die Kernaussage machen: Es nützt gar nichts, wenn wir jetzt - das habe ich schon öfters gehört - beginnen, den behinderten Menschen, den nicht voll arbeitsfähigen Menschen Coaches hinzustellen. Sie können diese Menschen coachen so lange sie wollen. Wenn es uns nicht gelingt, die Arbeitgeber ins selbe Boot zu bringen, ist es aussichtslos. Was ich hier aus der IV-Stelle in Luzern erwähnt habe ist ein Beispiel. Es gibt ganz verschiedene Projekte in der Schweiz, die gut laufen. Und das ist eine Grundkritik an dieser Vorlage, die wir hier vorfinden, über die wir hier abstimmen müssen. Es bestehen keine Hinweise oder es besteht keine Hilfe für Menschen, die wirklich Arbeit suchen. Wenn das nicht gelingt, was ich hier versucht habe darzulegen, bleibt nur noch das zwar inhumane, aber ehrliche Eingeständnis unserer Gesellschaft, dass wir in unserer Arbeitswelt keinen Platz mehr haben für nicht voll leistungsfähige Menschen und sie deswegen in die IV abschieben. Bei Vorliegen von so genannten IV-fremden Gründen ist die Sozialhilfe das Auffangnetz. Zum Schluss: Ich bin seit Jahren täglich mit Betroffenen konfrontiert. Ich habe ein Anliegen an die Mitglieder des Landtages. Redet mit den Betroffenen. Redet vielleicht auch mit Hausärztinnen oder Hausärzten, denen nicht der Tarmed schlaflose Nächte bereitet, sondern die Tatsache, wie diskriminierend und abwertend viele Menschen behandelt werden, die den Ansprüchen der Arbeitswelt nicht mehr genügen. Leider zeigt diese Vorlage politisch keinen zielführenden Weg, um hier eine Besserung herbeizuführen. Selbstverständlich bin ich für das Eintreten auf diese Vorlage. Danke. Abg. Gebhard Negele:
Danke, Herr Präsident.
Werte Damen und Herren.
Der vorliegende Bericht und Antrag hat eine relativ kurze Vorgeschichte: Die notgedrungene Erhöhung der Beitragssätze zur IV-Versicherung wurde im letzten Oktober in diesem Hause beschlossen. Dieser Beschluss war aber mit der klaren Aufgabe verbunden, auf der Ausgabenseite Massnahmen zur Kostenreduktion zu ergreifen.
Gegner dieses Vorgehens argumentierten damit, dass, wenn eine Beitragserhöhung stattfindet, für Lösungen auf der Ausgabenseite wenig Ansporn mehr übrig bliebe.
Sie haben nicht Recht bekommen.
Der zuständige Regierungsrat Hugo Quaderer hat mit dieser Vorlage eine schwierige Aufgabe in einem heiklen Bereich rasch und umsichtig bearbeitet. Was hier vorliegt verdient Anerkennung und Zuspruch.
Wie ich mich erinnern kann, herrschte im Rahmen der Landtagsdebatten zu diesem Thema in der 1. Lesung vom September 2005 und auch in der 2. Lesung vom Oktober 2005 beinahe einhellige Meinung darüber, dass innerhalb des Sozialbereichs auch bei der IV ein berechtigtes Sparpotenzial vorhanden ist und darum auch in diesem heiklen Bereich Massnahmen nötig sind.
Nach einer kurzen Zeit liegt nun ein Vorschlag bereit. Er ist moderat, gerecht, sozialverträglich und wegweisend.
Ich bin recht zuversichtlich, dass wenn der Geist der vorangegangenen Sitzungen zu diesem Thema heute weiterlebt, diese Vorlage gut durchkommt.
Keine Vorlage ist aber so gut, dass sie nicht noch besser werden kann.
Zum Thema Missbrauch möchte ich mich noch äussern und ich bitte die Regierung jetzt schon, auf die 2. Lesung hin, auf mein Anliegen einzugehen.
Gemäss Bericht und Antrag nimmt die Regierung das Thema Missbrauch ernst. Sie hat also diese Problematik auch erkannt. Die Lösung allerdings - und da möchte ich einsetzen - ist für mich zu wenig konkret.
Es wird gesagt, dass konkrete gesetzliche Massnahmen nur begrenzt möglich sind oder weitere gesetzliche Massnahmen nicht zielführend seien. Diese Aussagen reichen mir nicht.
Es ist doch so, dass eine verbreitete Meinung herrscht, dass Sozialmissbrauch bei uns häufig vorkommt. Es ist eine Meinung. Einverstanden.
Solange aber hier nicht Klarheit über die tatsächlichen Verhältnisse besteht, ist das für das Ansehen eines Sozialwerkes wie der IV und auch weiterer Sozialwerke in diesem Bereich schädlich.
Warum beschreiten wir nicht hier einen konsequenteren und konkreteren Weg?
Das muss doch möglich sein und ist vor allem gerecht jenen gegenüber, welche berechtigt ihre Leistung beziehen. Das Ganze dient schlussendlich dem Ansehen dieses Sozialwerkes. Wenn es gelingt, das geäusserte Misstrauen aus dem Weg zu schaffen, ist uns schon viel gelungen.
Die präventive Wirkung darf in diesem Zusammenhang auch nicht ausser Acht gelassen werden.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich doch noch auszugsweise die Stellungnahme der Gemeinde Triesen in dieser Frage vortragen:
Dort heisst es, ich zitiere:
«Allein die Tatsache, dass ein Unmut in der Bevölkerung latent vorhanden ist, sollte die Regierung doch dazu veranlassen, dieses Thema konkreter zu behandeln. Es ist höchst gefährlich, wenn das Ansehen der IV aufgrund mutmasslicher oder vermuteter Meinungen in der Bevölkerung Schaden erleidet. Die mit dem Schicksal der Invalidität betroffenen Personen leiden darunter ebenfalls in einem hohen Masse. Für die Gemeinde ist es nur schwer verständlich, dass die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe das Thema Missbrauchsbekämpfung und Kontrolle nicht als wichtigen Vorschlag taxiert».
Ich bitte die Regierung, das Thema Missbrauchsbekämpfung konkret zu regeln. Es darf übrigens nach meinem Verständnis auch etwas kosten.
Ich bedanke mich für die gute und wichtige Vorlage und bin natürlich für Eintreten.
Danke.
Abg. Josy Biedermann:
Danke, Herr Präsident. Herren und Frauen Abgeordnete. Die nachhaltige und sozialverträgliche Gestaltung der Invalidenversicherung ist für uns alle ein zentrales Anliegen.
Bei dieser stellte sich im Jahre 2004 erstmals seit 10 Jahren ein ungedecktes Defizit ein, bei IV-Kosten von CHF 53,5 Mio. jährlich. Die Gründe dafür liegen sowohl bei der Einnahmen- wie auch bei der Ausgabenseite. Der Beitragssatz der Versicherten und Arbeitgeber wurde per 2006 von 1,2% auf 1,5% erhöht. Bei der Zustimmung zu dieser Erhöhung im Landtag wurde verlangt, dass auch auf der Ausgabenseite der IV Sparmassnahmen ergriffen werden müssen.
Nun haben wir einen Vorschlag der Regierung, der auf der Ausgabenseite Einsparungen von fünf Millionen Franken bringen soll.
Einer der Schwerpunkte der Vorlage ist die Früherfassung - und hier bin ich
einfach hoffnungsvoller als der Abg. Pepo Frick. Es entspricht dieser Zielsetzung, dass wir die Früherfassung der betroffenen Menschen vor Eingliederung in die IV möglich machen müssen. Meistens bahnt sich eine psychische Überbelastung langsam an: Die Absenzen am Arbeitsplatz nehmen zu und dauern immer länger. Wenn diese rechtzeitig und richtig behandelt werden, kann eine volle Invalidität bei psychisch Kranken oft vermieden werden. Die Arbeitgeber müssen in solchen Situationen hellhörig sein und mit den betroffenen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und dem behandelnden Arzt möglichst frühzeitig eine Lösung überlegen: Durch Reduktion der Arbeitszeit, einen weniger stressigen Arbeitsplatz innerhalb der Firma oder - falls dies nicht möglich ist - einen neuen leichteren Arbeitsplatz.
Dazu sind entsprechende flankierende und sorgfältig definierte Massnahmen notwendig, unter anderem ein professionelles Coaching des Arbeitgebers und des Teams, medikamentöse und eventuell psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung. Wichtig sind humane Bedingungen am Arbeitsplatz. Im konkreten Einzelfall geht es darum, individuell und mit speziellen, der jeweiligen Person angepassten Funktionseinschränkungen und entsprechenden Ressourcen einer Invalidisierung entgegenzuwirken. Auch für behinderungsangepasste Eingliederungen sind individuelle und kreative Lösungen erforderlich. In der Schweiz zeigen unzählige Beispiele - und ich denke auch hier wie der Abg. Pepo Frick an den Kanton Luzern -, dass dank der Offenheit des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin Eingliederungserfolge möglich waren und sind. Das Unternehmen war und ist selbst daran interessiert, in Zusammenarbeit mit Eingliederungsfachleuten in einem interdisziplinären Team einen dynamischen Eingliederungsprozess zu gestalten.
Als weitere Sparmassnahme schlägt die Regierung vor, dass die Kinderrente nicht direkt vom Rentenbetrag des betreffenden Elternteils abgeleitet wird, sondern von der Mindestrente der im konkreten Fall anwendbaren Rentenskala. Damit bekommt man eine sozialverträgliche Lösung, mit welcher Überversicherungsfälle korrigiert werden können.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass jede Kürzung Härtefälle verursachen kann. Hier sind es zum Beispiel die Streichung der Renten bei jungen Erwachsenen ab 20 Jahren, die sich noch in der Ausbildung befinden. Ich frage die Regierung, ob es in diesen Fällen eine Sonderlösung geben könnte? Ich denke, dass nach Verabschiedung dieses Gesetzes wir eine gerechtere Verteilung der Invalidenversicherung haben werden. Deshalb bin ich für Eintreten auf diese Vorlage.
Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Wie der Abg. Gebhard Negele vor mir ausführte, stellte Regierungsrat Hugo Quaderer im Zuge der Erhöhung des Invalidenversicherungsbeitragssatzes der Versicherten und Arbeitgeber auf 1,5% per 1.1.2006 im September-Landtag 2005 auch Anpassungen auf der Ausgabenseite in Aussicht.
Eine Arbeitsgruppe wurde dazu unverzüglich eingesetzt.
Wenn wir den gesetzgeberischen Prozess und die Komplexität und Sensibilität des Themas betrachten, war die damalige Aussage vom Sozialminister Hugo Quaderer, eine Vorlage bis im Mai oder Juni 2006 im Landtag zu diskutieren, ein sehr ehrgeiziges Ziel. Gerade auch in Anbetracht des Vernehmlassungsprozesses. Dieses wirklich ehrgeizige Ziel wurde vollumfänglich erreicht. Dafür gebührt dem Sozialminister Hugo Quaderer, der Gesamtregierung sowie den hierbei involvierten Personen grosser Dank.
Die finanzielle Situation der Invalidenversicherung erforderte zügiges Handeln. Die Regierung handelte zügig und präsentiert dazu nun diesen Bericht und Antrag zur Konsolidierung der Invalidenversicherung. Mit dem In-Kraft-Treten dieser Gesetzesvorlagen lassen sich voraussichtlich durchschnittlich zirka CHF 5 Mio. pro Jahr einsparen. Dieses wird so sozialverträglich wie möglich erreicht.
Neben der notwendigen finanziellen Konsolidierung der Invalidenversicherung wird in diesen Gesetzesvorlagen aber auch ein System zur Früherfassung und die interinstitutionelle Zusammenarbeit vorgeschlagen. Gerade hierbei ist längerfristig eine sehr positive Wirkung zu erwarten.
In Liechtenstein ist der soziale Schutz der Einwohnerinnen und Einwohner nach dem 3-Säulen-Prinzip aufgebaut.
Die 1. Säule sichert das Existenzminimum, die 2. Säule dient dem Erhalt eines angemessenen Lebensstandards und die 3. Säule ermöglicht die freiwillige zusätzliche Vorsorge.
Die Invalidenversicherung entspricht hierbei der 1. Säule und sichert somit das Existenzminimum für alle in Liechtenstein erwerbstätigen Personen sowie für alle in Liechtenstein wohnhaften nicht erwerbstätigen Personen. Dabei gilt insbesondere - wie auch im Bericht und Antrag der Regierung ausgeführt - das Prinzip «Eingliederung vor Rente».
Nachdem die Anpassungen auf der Einnahmenseite seit dem 1.1.2006 in Kraft sind, haben wir hier den Massnahmenkatalog der Ausgabenseite vorliegen.
Aus der Analyse geht unter anderem hervor, dass sich die Ausgaben generell in 3 Gruppen aufteilen lassen. Zirka 80% Anteil an den Ausgaben sind die direkten Aufwendungen für die Renten - mit Abstand der grösste Posten. Will man auf der Ausgabenseite unmittelbar wirkungsvolle Massnahmen setzen, so hat dies vor allem in diesem Bereich zu geschehen.
Die nächst kleinere Kategorie umfasst die kollektiven Leistungen mit einem Umfang von rund 15% der Leistungen. Eingliederungsmassnahmen spiegeln sich mit 5% der Ausgaben.
Der grösste Bereich, der Rentenbereich, wird auf der Ausgabenseite einerseits durch die Zahl der Rentenbezüger, aber vor allem auch vom Niveau der Leistungen der Invalidenversicherung massgeblich beeinflusst. Und hier bewegt sich die Invalidenversicherung Liechtensteins im Vergleich mit unseren Nachbarn auf hohem Niveau.
In Anbetracht der sehr schwierigen Aufgabe, die Ausgaben möglichst sozialverträglich einzugrenzen, kann mit Genugtuung festgestellt werden, dass dies der Regierung mit dem nun vorliegenden Bericht und Antrag durchaus gelungen ist.
Die Schwerpunkte der Vorlage bilden die Früherfassung, die interinstitutionelle Zusammenarbeit, die Reduktion der Kinderrentendauer, die Reduktion der Kinderrentenbeiträge und der Entfall der Zusatzrente für Ehefrauen.
Ganz besonders wichtig finde ich die Einführung der Früherfassung sowie die interinstitutionelle Zusammenarbeit. Besonders wichtig deshalb, weil hiermit Massnahmen vorgespurt werden, welche weit in die Zukunft reichen und ihre volle Wirkung nach und nach entfalten. Dies sind für mich IV-strategisch sehr wichtige Entscheidungen und Bekenntnisse der Regierung: Eingliederung vor Rente.
Die Früherfassung und die interinstitutionelle Zusammenarbeit gewährleisten in Zukunft insbesondere, dass weniger Menschen aus den Arbeitsprozessen ausgegliedert werden. Wer nicht ausgegliedert wurde, muss auch nicht wieder eingegliedert werden.
Mit dieser Vorlage wird die fällige finanzielle Konsolidierung der Invalidenversicherung eingeleitet. Es werden vor allem Massnahmen gesetzt, welche unmittelbar die finanziellen Rahmenbedingungen der IV verbessern. Dabei nehme ich mit Genugtuung zur Kenntnis, dass im Bericht und Antrag auch Massnahmen vorgeschlagen werden, welche der Problemvermeidung in der Zukunft dienen: Früherfassung und die interinstitutionelle Zusammenarbeit.
Zum Abschluss noch ein paar Bemerkungen hinsichtlich der gesetzlich verankerten Kontrolle und Überwachung: Diese finden statt. Individuelle und umfassende Vorabklärungen zu jedem Fall finden statt, auch wenn dies von der Öffentlichkeit nicht immer so wahrgenommen wird. Kontrolle und Überwachung finden statt.
Dennoch würde ich die gesetzliche Verankerung einer Überwachung durch Fahnder oder Detektive gerne sehen. Dies als zusätzliche Massnahme bzw. Ergänzung zu den bestehenden Kontrollen.
Noch ein paar Worte zum Votum des Abg. Pepo Frick: Ich finde Ihre Anregungen am Beispiel Luzern sehr gut und stimme vollkommen mit Ihnen überein, dass nur eine möglichst unverzügliche Betreuung der Problemfälle wirkliche Verbesserungen bringt. Und genau hier setzt die Früherfassung ja an, wie dies von der Abg. Biedermann auch treffend ausgeführt wurde. Wie diese dann im Weiteren ausgestaltet werden, ist ja noch offen. Ein Teil der Möglichkeiten, welche Sie beschrieben haben, kann - ich bin versucht zu sagen - soll auch integriert werden. Wenn wir jetzt die Früherfassung und die interinstitutionelle Zusammenarbeit nicht in das Gesetz über die Invalidenversicherung aufnehmen, was haben wir dann? Dann haben wir nichts Neues. Und der Bericht und Antrag zeigt klar auf, dass aber neue Massnahmen gefordert sind. Für mich ist die hier aufgeführte Früherfassung und interinstitutionelle Zusammenarbeit ein erster Schritt. Weitere werden sicherlich folgen. Besten Dank.Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich freue mich, dass wir heute diese Gesetzesvorlage in Behandlung ziehen können. Die Notwendigkeit für diese Vorlage wurde im September-Landtag 2005 sehr intensiv debattiert und schlussendlich auch mehrheitlich für sehr dringend gehalten. Die Anpassung zur Finanzierung der IV war allen klar und wurde schlussendlich im Oktober-Landtag 2005 mit dem ersten Schritt, der Entscheidung für die Erhöhung der Beiträge per 1.1.2007, eingeleitet. Gleichzeitig wurde aber auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass auf der Ausgabenseite Massnahmen folgen sollten. Die Regierung wurde beauftragt, schnellstmöglich, aber nicht übers Knie gebrochen und mit allen Vernehmlassungsteilnehmern abgestimmt Massnahmen, die sozialverträglich sein sollen, zu ermitteln und dann auch umzusetzen, also sprich, dem Landtag einen Vorschlag zu unterbreiten. Das Ziel für die Einbringung dieser Vorlage in den Landtag wurde damals Mitte Juni 2006 festgelegt. Die Hauptstossrichtungen, welche verfolgt werden sollten, waren: Stärkung der Integration durch Früherfassungs- und Frühinterventionsmassnahmen sowie die Korrektur negativer Erwerbsanreize. Es wurde damit ganz klar das Ziel verfolgt, die Zunahme der IV-Neuberentungen zu dämpfen, negative Anreize auszumerzen oder zu beheben und effektive Sparmassnahmen umzusetzen. Das mögliche Einsparpotenzial wurde damals mit CHF 7 Mio. eingeschätzt. Und ein Jahr nach der Bildung der ersten Arbeitsgruppe durch die Regierung liegt nun die Gesetzesvorlage im Juni-Landtag zur Behandlung vor. Also termingerecht. Mit dieser Vorlage sollen nach In-Kraft-Treten nicht wie ursprünglich angenommen CHF 7 Mio. eingespart werden, sondern es sind jetzt ca. um CHF 5 Mio., was ich trotzdem als sehr gutes Ergebnis betrachte. Aber die Einsparungspotenziale sind nicht das primäre Ziel, sondern die Reorganisation, die Früherkennung und Wiedereingliederungsmassnahmen, um dann langfristig eben IV-Fälle zu vermeiden, ist das übergeordnete Ziel. Ich bedanke mich für diese gute Vorlage bei der Regierung, bei Regierungsrat Quaderer, aber auch bei allen, die in diesem Prozess beteiligt waren und sich engagiert haben für eine zielgerichtete Zusammenarbeit. Wie gesagt, aus meiner Sicht erfüllt dieser Vorschlag die im letzten Oktober-Landtag gesetzten Erwartungen. Kurz ein paar Bemerkungen zu den aus meiner Sicht wichtigsten Änderungen: Als Erstes und Grundsätzliches führt aus meiner Sicht schon die Auseinandersetzung und die Sensibilisierung aller Beteiligten - der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, der Leistungserbringer und Versicherungen - dazu, dass nicht mehr Schuldige gesucht werden, sondern dass man versucht, Lösungen zu erarbeiten.
Für mich ist unbestritten, dass vor allem Massnahmen zur Früherfassung und Frühintervention sehr wichtig sind. Ich bin überzeugt, dass die Möglichkeit einer Früherfassung wesentlich grössere Chancen bietet, eine sich anbahnende Invalidität oder Verschlimmerung der Invalidität zu vermeiden. Ich stelle dieses Problem - ebenfalls wie der Abg. Pepo Frick, allerdings aus einer anderen Sicht - täglich fest, wenn es darum geht, wenn Mitarbeiter nicht mehr arbeitsfähig sind und diese Mitarbeiter zu wenig früh wieder die Möglichkeit einer Eingliederung anstreben bzw. erhalten. Ich bin allerdings nicht der Meinung, dass es bei uns keine Anstrengungen in diese Richtung gibt, aber ich bin auch der Meinung des Abg. Frick, dass es wesentlich gesteigert werden muss, dass die Betreuung für die Wiedereingliederung verbessert werden muss. Dieses geschieht zum Beispiel bei Arbeitsunfähigen durch Unfälle sehr intensiv und ich habe das an zwei, drei Beispielen erleben dürfen: Wenn diese Personen wirklich direkt betreut werden und die Betreuer in die Betriebe folgen, dass dann in der Regel auch Lösungen gefunden werden. Hier sehe ich ganz sicher auch einen Ansatz, um dieses Potenzial vermehrt zu nutzen. Häufig glauben eben Mitarbeiter, so lange sie das Taggeld bzw. im besseren Fall noch das Gehalt monatlich bekommen, dass sie noch genügend Zeit hätten, sich um eine eventuelle Eingliederung oder einen Wiedereinstieg zu kümmern. Hier ist wichtig, dass der Mitarbeiter eben so früh wie möglich spürt, dass es auch eine Ablehnung geben kann für seine Arbeitsunfähigkeit. Als Alternative dazu muss er einfach so früh wie möglich einen Wiedereinstieg auch ernsthaft weiterverfolgen. In die gleiche Richtung zielt auch die Änderung des Rentenbeginns. Sie bewirkt, dass durch die Frühanmeldung die Chance zur Früherkennung wesentlich gesteigert wird. Auch die Einführung einer befristeten oder mit Auflagen verbundenen Rente unterstützt das Bemühen, sich noch zu Beginn der Rente auch weiterhin um einen Wiedereinstieg zu bemühen. Im Handlungsfeld der negativen Anreize sind die nachfolgenden Korrekturen zu verstehen: Es kann nicht sein, dass ein Invalider insgesamt die höhere Rente bezieht als er als voll Erwerbstätiger an Gehalt erhält. Ein weiterer Punkt ist, dass die IV nur eine Basisversicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen von Invalidität sein kann. Es soll aber nicht so sein, dass die zusätzlichen Versicherungen - wie Unfallversicherung oder die 2. Säule - nicht mehr zum Tragen kommen, weil die 1. Säule so grosszügig ausgebaut ist oder eben durch Nichtkoordination sogar massive Überversicherungen entstehen. Die Reduktion der Kinderrente auf den Ansatz von 40% der Mindestrente sehe ich darum als notwendig und zumutbar an. Auch die Reduktion der Kinderrentendauer auf das Schlussalter von 20 Jahren ist im Hinblick auf das sehr gut ausgebaute Stipendienwesen, mit dem sich eine Ausbildung finanzieren lässt, zumutbar. Damit habe ich nur beispielhaft die aus meiner Sicht wichtigsten Massnahmen aufgezeigt. Im Rahmen der Lesung der einzelnen Artikel werden sich sicher noch die Möglichkeiten ergeben, das eine oder andere an Verbesserungsvorschlägen zu diskutieren. Wichtig scheint mir auch, dass man sich bei dieser Revision nicht zu viel vorgenommen hat. Es ist sehr zu begrüssen, dass man sich auf die Themen konzentriert hat, die unumstritten oder weniger umstritten sind und sich auch schnell umsetzen lassen. Ich bin überzeugt, dass schon die Auseinandersetzung mit dieser Thematik und die dadurch erreichte Sensibilisierung noch mehr indirekte positive Auswirkungen erzielen lassen. So konnte auch in der Schweiz festgestellt werden, dass rein schon das erhöhte Problembewusstsein und die Verschärfung der Praxis als erste Auswirkung sich in einer Trendumkehr, was die Invalidisierungswahrscheinlichkeit anbelangt, ausgewirkt hat. Diese Tendenz zeichnete sich übrigens auch bei uns ab. So kann festgestellt werden, dass die Rentenzusprachen eher stabil sind, während die Anzahl der Rentenablehnungen in den Jahren 2004 und 2005 sogar deutlich höher sind als in den Vorjahren 2002 und 2003. Dies ist meiner Meinung nach durch die gemeinsame Auseinandersetzung und ein geändertes Verständnis für den Anspruch auf eine Invalidenrente aller an diesem Prozess Beteiligten erreicht worden. Mit dieser Vorlage können die unumgänglichen gesetzlichen Anpassungen zur Behebung der gegenwärtig existierenden strukturellen Mängel und gesetzliche Lücken behoben und eine mittelfristige, mindestens bis 2010 prognostizierte finanzielle Konsolidierung der IV erreicht werden. Die in der Vorlage vorgeschlagenen Änderungen sind aus meiner Sicht im Vergleich mit dem Ausland immer noch vergleichsweise gut und sozial verträglich. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Ich möchte hier noch kurz auf die vorangegangene Diskussion im Zusammenhang mit der Änderung des Steuergesetzes eingehen und festhalten, dass von mir aus der Inhalt dieser Gesetzesänderung nie umstritten war, sondern es ging mir rein nur darum, den Zusammenhang herzustellen zwischen der Inkraftsetzung dieser Gesetzesänderungen und der Inkraftsetzung der Gesetzesänderungen für das Steuergesetz zum Finanzausgleich über die Kapital- und Ertragssteuer. Es ist also aus meiner Sicht vom Inhalt her absolut richtig und notwendig, dass wir hier dieses Gesetz umsetzen. Es ist aber auch notwendig, dass wir die in der Vorlage vorgeschlagenen oder aufgeführten weitergehenden Massnahmen - seien es die Massnahmen in der AHV oder auch in anderen Gesetzen - weiter im Auge behalten und so rasch wie möglich angehen. Danke schön. Abg. Heinz Vogt:
Herr Abg. Büchel, ich danke Ihnen, dass Sie das Votum in dieser Form gehalten haben. Ich glaube, da spreche ich auch im Namen der ganzen Fraktion. Dies ein bisschen als Aufheiterung. «Regierungsrat Hugo Quaderer spart bei den Invaliden», stand in einer Zeitung zu lesen. Ich glaube, es müsste richtig heissen: «Regierungsrat Quaderer bzw. die Gesamtregierung beseitigt Systemmängel». Da sind wir uns, glaube ich, einig. Die Revision wird nicht abgeschlossen sein. Markus Büchel und andere Votanten haben das auch erwähnt, die Vorlage ist nicht überladen, ich finde sie gelungen. Dem Vorschlag des Abg. Pepo Frick kann ich viel abgewinnen. Schreibtischtäter nützen nichts. Ich bin auch dafür, dass die Berater dann zu den Betrieben gehen und Lösungen aufzeigen. Ich bin für den Vorschlag auch sehr dankbar. Das meiste wurde gesagt. Das Prinzip der 1. und 2. Säule soll grundsätzlich die Fortführung der normalen Lebenshaltung gewährleisten. Im Frühjahr haben wir eine Revision des BPVG verabschiedet. Im BPVG wird in verschiedenen Ebenen eine Koordination mit der IV und AHV angestrebt oder verwirklicht. Was ich in der vorliegenden Vorlage vermisse sind Ausführungen zu den Auswirkungen auf die 2. Säule. Ich bitte die Regierung hier im Hinblick auf die 2. Lesung um entsprechende Ausführungen. Ich beantrage Eintreten auf diese Vorlage und danke allen Beteiligten für ihre Arbeit.Abg. Jürgen Beck:
Danke, Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete. Nein, kein Sarkasmus, obwohl mir danach wäre nach der Debatte von heute Morgen. Ich verzichte im Moment auf eine Replik auf die Aussagen, die gemacht wurden, da anscheinend der Abg. Büchel sein gutes Votum hervorgenommen hat. Ich werde mich aber sicher bei Gelegenheit daran erinnern. Nachdem der Landtag im letzten Herbst einnahmenseitig die Prämien der Invalidenversicherung erhöht hat, liegt uns nun ein Bericht und Antrag der Regierung vor, der Korrekturen auf der Ausgabenseite zum Ziel hat. Wie die Regierung schreibt, war es bei der Anpassung der Einnahmenseite unbestritten, dass auch die Ausgabenseite auf Korrekturen zu prüfen ist. Im September bzw. Oktober des letzten Jahres konnte ich der Beitragserhöhung nicht zustimmen, aus der Befürchtung heraus, dass nach dem Stopfen des Finanzloches der politische Druck und der Wille zu Reformen erlahmen würde, da die Durchsetzung von Massnahmen auf der Leistungsseite naturgemäss immer unpopulär ist. Den Ausführungen der Regierung, dass man die Leistungsseite überprüfen wolle und bis Mai, Juni diesen Jahres dem Landtag einen Bericht und Antrag vorlegen wolle, stand ich damals skeptisch gegenüber, hauptsächlich deshalb weil ich befürchtete, dass dieser Zeitplan nicht eingehalten werden könne und sich eine neue gesetzliche Grundlage für die Invalidenversicherung stark verzögern würde. Ich bin deshalb sehr froh, dass uns heute, im Juni 2006, der angekündigte Bericht und Antrag vorliegt und möchte mich bei Regierungsrat Hugo Quaderer dafür bedanken. Wie aus dem Bericht und Antrag hervorgeht hat eine Arbeits- bzw. Expertengruppe das bestehende Versicherungsmodell durchleuchtet und Lösungsvorschläge erarbeitet, um strukturelle Mängel zu beheben. Auf Seite 23 sind die Schwerpunkte der Vorlage zusammengefasst. Für eine längerfristige Konsolidierung der Invalidenversicherung halte ich die Einführung der Früherfassung, aber auch die Verbesserung der Zusammenarbeit der verschiedenen involvierten Institutionen für besonders wichtig, wenn auch die Reduktion der Kinderrentendauer bzw. die Herabsetzung der Kinderrentenbeträge auf 40% kurz- und mittelfristig grösseres Einsparungspotenzial besitzen. Auf eine vollständige Aufzählung und Kommentierung der einzelnen Massnahmen möchte ich verzichten. Die Gewichtung wird wohl individuell für jeden verschieden sein. Für das Gesamtergebnis sind jedoch alle gleichermassen wichtig. Ich möchte aber doch noch einen Punkt herausgreifen. Auf Seite 24 wird erwähnt, dass es im Vernehmlassungsverfahren sehr begrüsst wurde, dass die Regierung sich im Vernehmlassungsbericht mit dem Missbrauch der Einrichtungen öffentlicher Leistungserbringer und speziell der Invalidenversicherung befasst hat. Nach Auffassung der Regierung sind diesbezüglich konkrete gesetzliche Massnahmen nur begrenzt möglich. Ich teile die Meinung der Regierung, dass die Bekämpfung allfälliger Missbräuche eine Aufgabe der Praxis ist und halte in diesem Zusammenhang die gesetzliche Verankerung der Möglichkeit befristeter Rentenzusprachen für einen Schritt in die richtige Richtung. Auch die Früherfassung sowie die Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit werden in dieser Hinsicht wohl vorbeugende Wirkung entfalten. Auf die Gründe, die zu diesem finanziellen Problem in der Invalidenversicherung im Allgemeinen und im Besonderen geführt haben, gehe ich hier nicht ein. Ich denke, dass wir diesen Aspekt im letzten Herbst umfassend diskutiert haben. Für wichtiger halte ich, dass die strukturellen Probleme in der Finanzierung der Invalidenversicherung angegangen wurden und uns mit der Vorlage fundiert untersuchte und zielführende Lösungsmöglichkeiten vorgestellt werden. Ich werde der Gesetzesvorlage daher meine Zustimmung erteilen. Danke. Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Ich muss kurz noch eine Antwort geben. Es gab nie ein gutes und ein schlechtes Votum, sondern es war so - wie ich das auch angekündigt habe -, dass ich, wenn diese Lösung sich nicht ergeben hätte, dass ich dann einfach die Einsetzung oder Festsetzung dieses Gesetzes von der Einsetzung oder von der Steuergesetzänderung abhängig gemacht hätte. Ich hätte also nie ein anderes Votum halten können als das, das ich jetzt gehalten habe. Davon können Sie sich überzeugen, wenn Sie meinen PC zu Hause anschauen. Abg. Pepo Frick:
Danke. Nach dieser humoristischen Einlage zurück zum Thema. Es wurde von den Abgeordneten Gebhard Negele und Jürgen Beck das Thema Missbrauch angetönt. Ich denke, der Regierungsrat wird sich dazu äussern. Ich möchte aber nochmals feststellen, das hat auch der Abg. Heinz Vogt festgestellt: Wenn hier jetzt diese Millionen eingespart werden, hat das nichts mit Missbrauch zu tun. Das ist ein - ich sage dem Systemfehler. Warum der in diesem Gesetz vorhanden ist, das weiss ich auch nicht. Aber diese Leute haben ja das System nicht missbraucht. Sie haben das Geld, das ihnen rechtlich zusteht, abgeholt. Das möchte ich einfach betonen, dass man das trennt. Und ich hoffe wirklich, dass auch der Regierungsrat mal auf den Missbrauch nochmals eingeht. Nach meiner persönlichen Erfahrung in der täglichen Arbeit wird das masslos überschätzt. Mir ist völlig bewusst, dass es Missbrauch gibt, bei jedem Gesetz oder bei jedem System. Und ich denke - das wurde ja auch erwähnt - ich denke, gegen den Unmut in der Gesellschaft darf man da angehen. Ich denke, das ist gut, wenn sich der Regierungsrat hier ganz deutlich äussern wird. Josy Biedermann hat gesagt, dass sie für die Früherfassung ist. Ich glaube ich habe angetönt, dass ich im Moment der Meinung bin, dass man mit diesem Wort Früherfassung sehr vorsichtig sein muss. Ich habe versucht darzulegen, dass die IV im Moment drei Instrumente hat, um die Menschen, ich sage jetzt, zu betreuen, wenn sie sich da melden. Und das ist - ich muss das nochmals wiederholen - das ist der Lohnzuschuss, der nicht funktioniert, das ist der Arbeitsversuch, der wirklich nicht funktioniert, und die Meldung an die Arbeitslosenvermittlung. Meine Erfahrung ist, dass da nichts herausschaut und im Endeffekt die Leute einfach viel Papier ausfüllen müssen und im schlimmsten Fall noch kranker werden. Dann ganz kurz: Der Abg. Henrik Caduff hat mich noch erwähnt. Und zwar hat er gesagt, es wäre wichtig, dass die Menschen, die nicht voll leistungsfähig sind, in der Anfangsphase Betreuung brauchen. Ich darf Ihnen versichern, die Leute bekommen Betreuung zum Beispiel in der Allgemeinpraxis und es dürfte Ihnen bekannt sein, nicht nur diese Menschen brauchen sehr viele Psychopharmaka. Der Psychopharmaka-Verbrauch steigt deutlich an und ich sage jetzt nicht, dass das das Problem der IV oder Arbeitslosen ist, aber es ist ein wichtiger Teil davon. Diese Menschen brauchen keine Mehrbetreuung in diesem Sinn, die brauchen Arbeitsplätze. Sie brauchen vielleicht auch einmal eine - nicht Versicherung - aber eine Aussicht, je wieder arbeiten zu dürfen. Nicht zu müssen, zu dürfen. Ich werde bei der Lesung noch verschiedene praktische Sachen antönen. Für den Moment, danke.Abg. Wendelin Lampert:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich denke mir, Politik ist eine äusserst dynamische Angelegenheiten. Je nach Zeitpunkt ändern sich die Argumente und faktisch sind mitunter dann auch nach gewissen Entscheidungen neue Erkenntnisse vorhanden. Das ist so im politischen Alltag und man muss ja dann auch entsprechend reagieren. Konkret auf einige Voten möchte ich noch kurz eingehen. Der Abg. Gebhard Negele hat den Präventionscharakter - nach meiner Ansicht berechtigt - angesprochen. Ich habe mir das auch gedacht, als ich hier die Seite 25 als Beispiel gelesen habe, ob man hier wirklich konkret von diesen zusätzlichen Kontrollmassnahmen Abstand nehmen will wie es hier die Regierung vorschlägt, ob nicht alleine schon der präventive Charakter durchaus seine Berechtigung hätte. Das möchte ich in Frage stellen oder besser gesagt nach meiner Ansicht, wäre das positiv zu werten, wobei mir durchaus bewusst ist, wie es dem Abg. Negele auch bewusst ist, dass es mitunter auch finanzielle Konsequenzen hätte. Er hat dann ja auch gesagt: Es darf durchaus auch etwas kosten. Dann zum Votum des Abg. Pepo Frick: Ich denke mir, er hat das bereits beim Behindertengleichstellungsgesetz angesprochen, diesen Behinderteneinstellungsartikel, wie ich das jetzt zumindest interpretiere. Ich war auch damals nicht abgeneigt. Ich frage mich schon auch in letzter Konsequenz: Wie können wir diesen Personen wieder eine Beschäftigung bieten? Das müsste das zentrale Ziel dieser Aktion sein und auch diesen Gedanken möchte ich der Regierung mit auf den Weg geben. Dann die konkrete Frage, wobei ich die Regierung bitte, diese bis zur 2. Lesung abzuklären: Was sind die Konsequenzen dieser Vorlage? Wir wissen ja alle, es sollen CHF 5 Mio. eingespart werden. Aber dann hat der Abg. Heinz Vogt die 2. Säule angesprochen. Wie sind die Konsequenzen auf diese? - und ich habe mehrmals gelesen, dass der Liechtensteinische Krankenkassenverband eingebracht hat, es hätte dann oder es hat dann Konsequenzen auf das Taggeld. Und auch hier würde mich interessieren, ob die Regierung bis zur 2. Lesung - oder wenn es geht natürlich auch sofort, aber ich denke, es ist eine relativ komplexe Angelegenheit -, wenn man das abklären könnte: Wie sehen diese Mehrausgaben in diesen Bereichen aus? Denn summa summarum müssen wir dann ja einmal einen Strich ziehen und ob dann effektiv noch diese CHF 5 Mio. bleiben, das weiss ich nicht, wenn man diese zusätzlichen Zahlen hat. Dann ist mir im Bericht und Antrag auch die Früherfassung aufgefallen. Aber hier wird dann ausgeführt, man müsse hier noch warten. Wir würden es jetzt zwar im Gesetz aufnehmen, aber man müsse auf die Schweiz warten, wie es da weitergeht. Und hier würde mich von Seiten der Regierung auch interessieren: Sieht sie da konkrete Zeitvorgaben oder wäre es nicht sogar möglich, dass wir nicht auf die Schweiz warten, sondern dass wir diesen Weg bereits jetzt, also sofort dann, wenn das Gesetz in Kraft tritt, einschlagen? Denn ich denke mir, das ist ja unbestritten, diese Früherfassung ist eine äusserst positive Angelegenheit. Und insofern frage ich mich schon: Wenn sie schon so positiv ist, wieso leiten wir diese nicht sofort ein? Wieso müssen wir auf die Schweiz warten? Am Schluss möchte ich es nicht unterlassen, der Regierung meinen Dank für diese Vorlage auszusprechen. Ich denke mir auch, sie ist gelungen und, wie gesagt, der Zeitplan war sicher ehrgeizig. Das ist sicherlich positiv zu werten. In diesem Sinne bin ich auch für Eintreten. Abg. Heinz Vogt:
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Pepo Frick hat noch den Missbrauch erwähnt. Ich möchte vorausschicken in diese Diskussion, die kommt dann hinten vielleicht auch noch: Was ist denn überhaupt Missbrauch? Ist das Missbrauch gegenüber dem Gesetz, ist das Missbrauch gegenüber der Gesellschaft oder Missbrauch gegenüber dem Sozialsystem? Ich glaube, über den Begriff müssen wir uns hier schon einmal Gedanken machen, weil ich war in dieser Arbeitsgruppe dabei und Sie können mir glauben, da bestehen wirklich unterschiedliche Ansichten, was überhaupt Missbrauch ist. Ist es aus Sicht des Versicherten, wenn jemand Leistungen beansprucht, der vielleicht etwas noch dazu leisten könnte oder ist es einfach, weil das Gesetz schlecht gemacht ist und es werden Leistungen zugesprochen, die er effektiv nicht benötigt? Ist das Missbrauch? Ich glaube, über den Missbrauchsbegriff und dann auch die Bekämpfung müssen wir uns hier schon noch unterhalten, denke ich, anlässlich der einzelnen Artikel. Abg. Josy Biedermann:
Ich möchte nur dem Abg. Pepo Frick entgegnen, dass es in Luzern - was er vielleicht auch weiss - verschiedene Grossbetriebe gibt, die bereit sind, Arbeitsplätze und angepasste Arbeitszeiten zur Verfügung zu stellen, und ich denke, dass das bei uns sicher auch möglich wäre, wenn man solche suchen würde. Abg. Pepo Frick:
Danke. Ganz kurze eine Replik an die Abg. Josy Biedermann: Genau das meine ich ja. Heute ist es freiwillig. Ich darf Ihnen sagen, bis vor ungefähr zehn Jahren - der Abg. Markus Büchel hat da ein wenig Erfahrung, auch mit mir - ist es fast normal gewesen, dass auch Allgemeinärzte oder Hausärzte mit Personalchefs Kontakt aufgenommen haben. Ich denke, vor zehn Jahren war es einfacher, Menschen, die gefährdet waren in die IV zu gehen, zu vermitteln. Es war einfach einfacher. Ich habe mit keinem Wort irgendwo die Arbeitgeber direkt angeklagt. Die stecken auch in einer Herausforderung. Was ich sage ist: Die Zusammenarbeit von den Menschen oder Ärzten oder was immer, das klappt nicht mehr mit den Arbeitgebern. Da könnte man jetzt lange diskutieren, warum das ist, aber es hat sich die letzten zehn Jahre ergeben, dass die Vermittlung oder die Betreuung am Anfang für uns an der Front sehr schwierig ist und wir auch - ich kenne die Zwänge der Arbeitgeber - auch wenig Gehör finden da. Aber das bitte nicht als Anklage an die Arbeitgeber auffassen. Am Schluss: Man soll auch loben und ich möchte Regierungsrat Quaderer ganz stark loben. Er hat zwei runde Tische durchgeführt. Das wurde bis jetzt nicht erwähnt und da haben wirklich 40 Menschen zweimal drei Stunden sich getroffen und das Thema wurde wirklich grundsätzlich diskutiert. Es haben je zwei Landtagsabgeordnete aus der FBP, VU und FL teilgenommen. Alle Gemeinden waren dabei. Die Ärztekammer war dabei, Arbeitnehmerverband, Behindertenverband etc. Auch die ganzen Arbeitgeber waren dabei. Und ich darf da schon erwähnen, es gab klare Aussagen betreffend Missbrauch. Ich möchte da jetzt nicht weiter gehen, das zu definieren. Das war am Anfang so. Aber ich glaube nach einer Stunde wurde wirklich auf das Thema eingegangen und es waren keine Einzelfälle, es war nicht ich alleine: Es fehlt an Arbeitsplätzen. Wir müssen da irgendwo einen gangbaren Weg finden, diesen Menschen diese Möglichkeit zu geben. Also nochmals Danke schön. Ich denke, dieses Traktandum ist für mich jetzt einfacher zu bewältigen, nachdem ich auch die Gelegenheit hatte, an diesen zwei runden Tischen teil-zunehmen. Ich möchte einfach nochmals betonen: Bitte beachten Sie, Herr Regierungsrat, auch die Ergebnisse dieses runden Tisches. Abg. Markus Büchel:
Es war, wie der Abg. Pepo Frick gesagt hat, nicht ein Problem nur einer Seite wie die Arbeitgeber, es ist auch eine Frage der Zeit der Allgemeinmediziner, wie intensiv sie die einzelnen Patienten betreuen. Ich bekomme in den letzten Jahren nur noch sehr wenige Anrufe, wenn überhaupt. Aber auch ich möchte nicht einseitig bleiben. Es war ein gesellschaftspolitisches Problem, das man einfach allgemein angenommen hat, da ist ein Sammelbecken und da wird alles aufgenommen zwischen Arbeitsunwilligen, zwischen Arbeitslosen und was auch immer. Und das geht uns alle an. Da waren wir alle beteiligt. Und jetzt durch die Sensibilisierung bin ich auch überzeugt, dass da eben ein Ruck durch alle diese Verantwortlichkeiten geht und dass neben dem, was hier kalkuliert und aufgezeigt wurde sicher auch andere Effekte erreicht werden. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr aus dem Plenum gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Quaderer. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte mich zuerst ganz herzlich bedanken für die sehr positive Aufnahme dieses Bericht und Antrages. Ich bin selbst fast ein wenig überrascht, wie positiv er aufgenommen wurde. Deshalb ist mein Dank umso herzlicher. Was hat die Regierung gemacht? Die Regierung hat versucht, in einem sehr sensiblen Thema, im Bereich unseres Sozialwesens, sozialverträgliche und zumutbare Lösungen zu finden. Die Regierung hat versucht, hier den Vorgaben des Landtages nachzukommen. Der Landtag hat gefordert, dass auf der Leistungsseite Korrekturen vorgenommen werden müssen, und die Regierung hat versucht, diesem Auftrag nachzukommen. Und das immer vor dem Ziel, die IV mittel- bis langfristig finanziell konsolidieren zu können und gleichzeitig eben die negativen Anreizsysteme des heutigen Systems zu korrigieren. Die Zeit, die zur Verfügung gestanden hat, war wirklich beschränkt. Wir haben versucht, hier einen Weg zu gehen - weil es eben so sensibel ist - unter Miteinbezug der direkt Betroffenen, unter Miteinbezug von Arbeitgebern, der Wirtschaft, von invaliden Personen, des Behindertenverbandes. Der Abg. Pepo Frick hat es erwähnt. Wir haben nicht nur eine übliche Vernehmlassung durchgeführt, sondern wir haben auch versucht, anlässlich von zwei so genannten runden Tischen das Gespür zu bekommen, um was es hier letztendlich geht, wo die Probleme liegen. Die Vernehmlassung ist auch sehr breit ausgefallen. Die Anmerkungen und Anregungen, die gekommen sind, sind in einem sehr breiten Spektrum zu suchen und anzusiedeln. Und trotzdem - und das freut mich - hat auch die Vernehmlassung letztendlich gezeigt, dass die Regierung insoweit auf dem richtigen Weg ist. Ich darf jetzt auf einige Bemerkungen anlässlich der Diskussion eingehen: Es wurde ganz am Anfang das Thema Früherfassung vom Abg. Pepo Frick angesprochen. Diese Früherfassung wurde von allen Votanten dann diskutiert, teilweise mit unterschiedlicher Wertung. Der Abg. Pepo Frick hat der Regierung mit auf den Weg gegeben, sie soll sich überlegen, diesen Artikel der Früherfassung zurückzuziehen, nicht mehr für die 2. Lesung vorzuschlagen: Hierzu kann ich Ihnen auch mitteilen, dass wir ja - und das haben Sie selbst gesagt - einen ähnlichen Weg verfolgen wie die Schweiz. Der Ständerat hat gestern das IV-Paket, die 5. Revision zur IV, beraten und verabschiedet. Es wird jetzt noch ein Diffe-renzbereinigungsverfahren geben zwischen Stände- und Nationalrat. Die Differenzen sind aber nicht sehr gross, deshalb ist davon auszugehen, dass die Schweiz hier rasch vorwärts kommen wird. Und der Ständerat hat eben gestern diese Früherfassung auch mit beschlossen. Es wurde dann gesagt: Wir müssen ein System finden, das den Menschen hilft, wieder einen Job zu bekommen bzw. ihnen hilft, dass sie nicht aus dem bestehenden Arbeitsprozess herausfallen, nicht ausgegliedert werden. Es ist sehr schwierig, dieser Aufgabe nachzukommen. Wir gehen aber davon aus, dass mit dem Früherfassungssystem, wie wir es hier vorschlagen, mit der verstärkten interinstitutionellen Zusammenarbeit wir hier einen Mechanismus finden und ansetzen können, der diesem Anspruch dann letztendlich auch gerecht wird. Wo Sie Recht haben, das ist die Verantwortung der Arbeitgeber. Das ist richtig. Wenn die Arbeitgeber ihrer Verantwortung nicht nachkommen und sich auch dazu bekennen, Menschen mit Behinderungen, invalide Menschen, Menschen die keine 100-prozentige Leistung erbringen können, in den Arbeitsprozess zu integrieren, dann wird jedes System, das wir haben, sehr sehr schwierig umzusetzen. Die Regierung hat - und da bin ich Ihnen, Herr Abg. Pepo Frick, noch eine Antwort schuldig zu einer Frage, die Sie mir auf dem Gang gestellt haben - eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Bestandesaufnahme der Möglichkeiten zur verbesserten Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsprozess vornehmen soll. Sie haben mich gefragt, wie sie zusammengesetzt ist: Es sind Vertreter des Ressorts Soziales, des Ressorts Wirtschaft, Amt für Volkswirtschaft mit der Arbeitsvermittlung, Berufsberatungsstelle, Amt für Gesundheitsdienste, AHV-IV-FAK-Anstalten, LIHK, GWK, Liechtensteinischer Arbeitnehmerverband und der Liechtensteinische Bankenverband. Die Regierung hat dieser Arbeitsgruppe den Auftrag gegeben, bis Ende September einen Bericht zu Handen der Regierung abzuliefern. Und dort geht es eben dann auch um diese Fragen, wie die Menschen, die behindert sind, die teilinvalid sind oder ganzinvalid sind, wie man diese wieder besser in den Arbeitsprozess integrieren kann. Angesprochen wurde auch das Missbrauchsthema. Die Lösung, die hier vorgeschlagen sei, wurde bemängelt, sei zu wenig konkret. Wir haben das im Bericht und Antrag ausgeführt, dass das letztendlich nicht wirklich eine Frage des Gesetzes, sondern eine Frage der Praxis und der Kontrollen ist. Wir haben aber trotzdem zwei neue Mechanismen eingebaut: Einmal - sofern dieser Gesetzesvorschlag in Rechtskraft erwachsen sollte - kann die IV Renten mit Auflagen aussprechen und sie kann auch befristete Renten zusprechen. Letztendlich entscheidend ist - und das ist eben die Frage der Praxis - die Häufigkeit der Kontrollen und vor allem die Qualität der Erstabklärungen. Ich spreche mich im Gegensatz zum Abg. Henrik Caduff ganz klar gegen - wie er es genannt hat - «Detektive» aus. Ich finde das ist nicht der richtige Ansatz. Wir müssen einen Ansatz wählen, der grundsätzlich davon ausgeht, dass diejenigen Menschen, die eine IV-Rente beziehen, diese zu Recht beziehen und dass wir im System versuchen müssen, diese - ich sage es jetzt salopp - «faulen Eier» zu eliminieren. Es wird aber in jedem Sozialsystem nicht gelingen, zu 100% allen Ansprüchen und allen Fällen gerecht zu werden. Ich gehe mit dem Abg. Markus Büchel überein, wenn er sagt, dass die öffentliche Diskussion, die wir jetzt im letzten Jahr bereits zweimal geführt haben und auch jetzt wieder führen, dass diese öffentliche Diskussion positive Effekte haben wird und auch schon gezeigt hat. Sie erhöht das Problembewusstsein in der Bevölkerung und auch die statistischen Zahlen lassen darauf schliessen, dass die Diskussionen, die Öffentlichkeitsarbeit ihre Wirkung erzielen. Wenn die IV im vergangenen Jahr weniger Rentenanmeldungen gehabt hat und auch mehr Rentenanträge abgelehnt hat, dann kann man das sicher auch damit in Verbindung bringen, dass eben die IV schon seit ein bis zwei Jahren hier eine restriktivere Handhabung an den Tag legt als vielleicht früher. Und ich denke, das ist auch ein Ergebnis der öffentlichen Diskussionen. Die Anregungen vom Abg. Heinz Vogt und vom Abg. Wendelin Lampert betreffend die Konsequenzen auf die 2. Säule nehme ich gerne mit und wir werden dann in der Stellungnahme zur 2. Lesung entsprechende Ausführungen dazu noch machen. Wir werden dann auch versuchen aufzuzeigen, inwieweit hier Mehrausgaben bei der 2. Säule zu verzeichnen sind. Wie genau das möglich ist, das kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Zur Früherfassung, die Sie angesprochen haben, Herr Abg. Wendelin Lampert, warum wir auf die Schweiz warten. Also der Ständerat hat gestern ebenfalls Ja gesagt zu diesem Früherfassungssystem und wir werden bereits, wenn die 1. Lesung durchgeführt worden ist - und davon gehe ich jetzt aus, dass wir das heute machen - dann wird natürlich die IV bereits Vorkehrungen und Überlegungen treffen und anstellen müssen, wie man mit diesem System dann in der Praxis umgehen wird. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank, Herr Regierungsrat. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen bzw. wenn es keine Fragen mehr an die Regierung gibt, ist die Eintretensdebatte somit beendet.Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 17:10 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 16:55 Uhr).
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am dritten Tag der Juni-Landtagssitzung fort. Wir behandeln nach wie vor Traktandum 34: Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung und weiterer Gesetze. Wir haben diese Gesetzesvorlage in der Eintretensdebatte behandelt. Eintreten auf die Gesetzesvorlage scheint unbestritten. Ich bitte, mit der 1. Lesung zu beginnen.Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt:
Ich hätte noch eine Frage zu Abs. 2. Ich weiss, der Datenschutz ist ein gewisses Problem in diesem Land. Teils berechtigt, teils nicht so berechtigt. Hier steht: «... die mit der Durchführung sowie der Kontrolle oder der Beaufsichtigung der Durchführung dieses Gesetzes betraut sind ...». Müsste es eigentlich nicht heissen: «... die Amtsstellen, die mit der sozialen» - wie soll ich das ausdrücken - «in der sozialen Sicherheit tätig sind»? Ich denke, hier sollten zum Beispiel doch auch das Amt für Soziale Dienste, die AHV oder die Arbeitslosenkasse auf solche Daten zugreifen können. Ich weiss jetzt nicht, weshalb dieser Passus so gewählt wurde.Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Hier geht es um den Vollzug des IV-Gesetzes und deshalb ist es so gewählt, dass eben diejenigen Behörden, die alle mit dem Vollzug dieses Gesetzes beauftragt sind, dass die die Daten gemäss diesem Artikel verwenden und weitergeben dürfen. Abg. Heinz Vogt:
Das heisst, Sie bestätigen mir, dass zum Beispiel die Arbeitslosenversicherungskasse oder das Amt für Soziale Dienste auf die Daten zugreifen kann. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Das ist richtig, sofern die Daten sich auf die Ausrichtung von IV-Renten beziehen und für die Anwendung des Steuergesetzes erforderlich sind. Mit dieser Einschränkung, ja. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 32 Abs. 3 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 Abs. 3 (neu) steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt:
Ich hätte hier noch eine Anregung. Ich denke auch, dass Leistungen gekürzt werden könnten, nicht nur ganz oder teilweise eingestellt werden. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Also mit der Formulierung «teilweise eingestellt» meint man natürlich auch, dass man sie kürzen kann. Abg. Heinz Vogt:
Da gehe ich mit Ihnen überein. Die Frage ist: «teilweise eingestellt» könnte auch zeitlich sein und wenn die Kürzung damit gemeint ist, bin ich einverstanden. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Wenn ich mich richtig erinnere haben wir ausgeführt in den Erläuterungen, dass man beispielsweise die Leistung des Inhaftierten kürzen oder ganz einstellen kann, dass man aber beispielsweise, wenn die Angehörigen, wenn Kinder noch da sind, dass dann bei den Kindern eben diese Kürzungen nicht vorgenommen werden, sondern dass diese Leistungen weiter ausbezahlt werden. Das ist so zu verstehen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Überschrift vor Art. 32bis wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 32bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32bis (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32bis (neu) steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick:
Danke. Ich habe einige Fragen. Zuerst zum Art. 32bis (neu) Abs. 1: Der letzte Satz auf Seite 96 heisst folgendermassen: «Der Meldung können auch Unterlagen über besonders schützenswerte Personendaten betreffend Gesundheitsangaben in dem für die Früherfassung nötigen Ausmass beigelegt werden». Ich möchte einfach, dass man auf die 2. Sitzung präzisiert, was hier verstanden wird. Ich habe es nicht verstanden. Wenn ich jetzt jemanden anmelden soll, ich weiss nicht, was ich schicken soll. Das ist völlig offen. Darf ich einfach schreiben, dass er arbeitsunfähig ist? Was heisst denn «... in dem für die Früherfassung nötigen Ausmass ...»? Was heisst «Unterlagen über besonders schützenswerte Personendaten»? Ich denke, auf die 2. Lesung sollte das präzisiert werden, sofern der Regierungsrat nicht sofort jetzt eine Antwort geben kann. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Entschuldigung, Herr Abg. Pepo Frick. Ich wusste nicht, dass Sie Ihr Votum fortsetzen wollen. Abg. Pepo Frick:
Ja, es gibt dazu noch einige Fragen. Dann kommt Abs. 2 Seite 97 oben: «Zur Meldung von grösseren, gesundheitsbedingten Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit ...». Auch hier, bitte, möchte ich erklärt haben, was das bedeutet. Sowohl als Angehöriger, der anmelden darf, oder selbstverständlich auch als Arzt.Dann ist hier unter Abs. 2 lit. e geschrieben, also berechtigt sind «Träger der sozialen Sicherheit sowie Versicherungseinrichtungen». Wer sind Träger der sozialen Sicherheit? Und es gibt verschiedene Versicherungseinrichtungen. Das sollte, denke ich auch, erklärt und formuliert sein. Und bei Abs. 2 lit. f auch «Verwaltungs- und Gerichtsbehörden». Ich denke, das geht ja an Laien eigentlich diese Vorschrift oder diese Möglichkeit zu melden. Ich denke, das muss ausgeführt werden, ob in einem Beitext, Verordnung oder was immer das ist, das weiss ich nicht. Unter Abs. 3 geht es um die Meldungen. Es werden gewisse Stellen oder Personen verpflichtet. Ich habe hier die Frage an die Regierung: Warum nimmt man drei, also Arbeitgeber der versicherten Person, die behandelnden Ärzte der versicherten Person, Träger der sozialen Sicherheit? Heisst das, am 90. Tag der Arbeitsunfähigkeit erwartet die IV-Anstalt Meldungen von diesen drei besagten Personen oder Einrichtungen? Und hier wieder Abs. 3 lit. c. Was versteht man unter «Träger der sozialen Sicherheit»? Das sind für den Moment meine Fragen. Abg. Heinz Vogt:
Die Frage zu Abs. 3 deckt sich mit derjenigen des Abg. Pepo Frick. Das ist mir auch nicht klar, wann und wie das erfolgen soll. In Abs. 4 habe ich schon meine Mühe «... Massnahmen der Früherfassung wünscht. Sofern die versicherte Person keine solchen Massnahmen verlangt, wird die Früherfassung abgebrochen». Ich meine schon, die Anstalt sollte abklären, ob solche Massnahmen für sinnvoll erachtet werden, weil nicht in jedem Krankheitsfall, ich denke mal, wenn jemand krebskrank ist oder einen Hirntumor hat macht es auch keinen Sinn, aber es gibt vielleicht Fälle, wo es durchaus Sinn macht. Und die Früherfassung ist sicherlich kein Wunschkonzert, sondern sollte ein Beitrag zur Wiedereingliederung sein. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Haben Sie keine weiteren Fragen? Abg. Pepo Frick:
Ja, ich muss noch zu Ziff. 5 Seite 97 unten etwas sagen. Hier steht geschrieben: «Die Anstalt klärt die persönliche Situation der versicherten Person, insbesondere die Arbeitsunfähigkeit ... ab und informiert sie über die in Frage kommenden Eingliederungsmassnahmen». Das heisst also: Jeder Mensch, der jetzt erfasst worden ist - wir haben oben gesagt in Abs. 3, es gibt ja Institutionen, die verpflichtet sind - also, jeder Mensch taucht dann nach ungefähr drei Monaten auf der IV-Anstalt auf. Und diese informieren über Eingliederungsmassnahmen. Eingliederungsmassnahmen können ja verschiedene Sachen sein. Das habe ich im Eintrittsvotum gesagt. Und dann steht wieder: «Es bleibt der versicherten Person überlassen, sich für Eingliederungsmassnahmen» - die erwähnten - «oder andere Leistungen dieses Gesetzes oder anderer Gesetze anzumelden». Verstehe ich das richtig, dass er sich zum Beispiel nach drei Monaten für die IV anmelden kann? Wenn man das ankreuzen muss beim grossen Formular der IV heisst es ja Wiedereingliederung, Rente, berufliche Massnahmen oder was auch noch dazukommt ist bauliche Massnahmen. Heisst das wirklich, dass nach diesen drei bis vier Monaten über die IV mit der IV zusammen dieses Formular sozusagen ausgefüllt wird? Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Zu den verschiedenen Fragen, die zu Art. 32bis gestellt wurden: In Abs. 1, was es bedeutet, wenn es heisst «über besonders schützenswerte Personendaten betreffend Gesundheitsangaben in dem für die Früherfassung nötigen Ausmass»: Hier sind wir genau im Spannungsfeld einerseits zwischen dem Datenschutz, das heisst, zwischen dem Schutz der Interessen des Individuums, und auf der anderen Seite: Damit die Früherfassung möglichst gut greift, sollten natürlich auch möglichst viele Informationen übermittelt werden können. Wir können auf die 2. Lesung hier noch Beispiele anbringen. Es wird aber so sein, dass letztendlich auch im Einzelfall abgewogen werden muss, welche Daten hier weitergegeben werden können, weil es eben immer im Einzelfall ein Abwägen ist zwischen den datenschutzrechtlichen Aspekten und Interessen des Individuums und denjenigen der Öffentlichkeit, nämlich nach möglichst wenigen IV-Fällen. Dann beim Abs. 2, wenn es dort heisst «von grösseren, gesundheitsbedingten Einschränkungen»: Da meint man natürlich, dass beispielsweise eine Grippemeldung, also wenn jemand grippekrank ist, keine Meldung erforderlich ist, sondern das ist dann der Fall, wenn eben längere krankheitsbedingte Ab-senzen zu verzeichnen sind, welche gesundheitliche Einschränkungen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit aufzeigen. Dann spricht man von grösseren, gesundheitsbedingten Einschränkungen. Der Abs. 2 ist als Kann-Bestimmung formuliert, im Gegensatz zum Abs. 3, der eine Verpflichtung beinhaltet. In Abs. 2 können die unter a bis f aufgelisteten Behörden und Institutionen diese Meldung machen und unter Abs. 3 sind sie verpflichtet. Was sind Träger der sozialen Sicherheit? Das sind die Sozialversicherungen inklusive der Pensionskassen. Versicherungseinrichtungen sind eben jetzt unter der freiwilligen Meldemöglichkeit aufgeführt. Das sind private Versicherungen, beispielsweise private Lebensversicherungen. Verwaltungs- und Gerichtsbehörden: Verwaltungsbehörden: Das ist, denke ich, klar. Das sind die Amtsstellen beispielsweise und die Gerichtsbehörden, das sind die Stellen beim Landgericht, die hier eine Meldung abgeben können. Dann, sowohl in Abs. 4 wie in Abs. 5 ist jetzt eine Freiwilligkeit statuiert. Das heisst, die versicherte Person kann selbst melden, ob sie die Abklärungsmassnahmen wünscht oder nicht. Wir haben das jetzt so gewählt. Jetzt habe ich aus den Voten aber gehört, dass - wenn ich Sie richtig verstanden habe -, dass der Landtag hier eher eine verpflichtende Regelung vorschlägt und eine verpflichtende Regelung einführen möchte. Wenn ich keine gegenteilige Stimme mehr höre, dann werden wir auf die 2. Lesung ein entsprechendes Modell in Vorschlag bringen. Ich hoffe, ich habe die gestellten Fragen beantwortet.Abg. Pepo Frick:
Ich weiss nicht, ob Sie das richtig gehört haben bei Ziff. 5: Wir haben das schon andiskutiert. Meine Argumentation ist, Sie können hier «können» oder «müssen» einfügen. Ich weiss, dass es eine Wiederholung ist. Aber wenn sie kein Angebot haben nach der so genannten Früherfassung nützt «kann» und «muss» nichts. Aber das ist für mich im Moment sekundär, was da drinsteht. Ich gehe wirklich davon aus - und das ist eine zehnjährige Erfahrung - ich möchte nicht zu weit ausschweifen, aber ich habe in den letzten Jahren Leute, die auf dem Weg in die IV waren, habe ich nach drei Monaten an die IV geschickt. Und ich bekam die Information: Warum schickt ihr den? Er hat ja ein Jahr lang sowieso Taggeld. Bis jetzt hat es also nicht funktioniert. Ich bin ein geborener Optimist, dass alles ändert, wenn wir das gelesen haben. Ich glaube einfach nicht daran, dass das funktioniert. Noch ganz kurz Ihre Erklärung zu Ziff. 3c. Sie haben jetzt erklärt, dass die Pensionskassen verpflichtet sind, nach drei Monaten den Menschen zu melden, der arbeitsunfähig ist. Ich muss Sie aufklären: Die Pensionskasse bekommt das erste Mal eine Information über Arbeitsunfähigkeit nach frühestens einem Jahr. Die können Sie streichen. Da müssen Sie nochmals drübergehen. Die Pensionskasse, die bekommt keine Information in den ersten, drei, sechs, acht Monaten über Arbeitsunfähigkeit. Meine Frage haben Sie hier nicht beantwortet: Warum müssen es drei sein? Drei, ich meine, drei, warum gibt es ein a, b, c? Warum genügt es zum Beispiel nicht, wenn der Arbeitgeber das meldet oder zum Beispiel, wenn der Arzt das meldet? Und weiters: Gibt es hier Haftung, wenn jetzt einer dieser drei, wenn es hier steht, wenn er sich nicht meldet, was passiert dann? Ich melde es nicht. Danke.Abg. Heinz Vogt:
Das mit der Pensionskasse sehe ich ähnlich. Bei den meisten ist bei den Jahresmeldungen zwar der Passus «Ist die Person voll arbeitsfähig?», aber dann ist es wahrscheinlich auch schon wieder zu spät.Ich weiss nicht, bringen wir das irgendwie rein, dass die Pensionskassen auch Kenntnis von solchen Leistungen haben? Weil die Problematik, die der Abg. Pepo Frick mit den 720 Taggeldleistungen angesprochen hat, ist schon ein Problem. Weil die einzelnen Stufen erhalten wirklich zu spät Kenntnis von den einzelnen Fällen. Und dann muss man schon sagen, dann ist es meist zu spät, eine Person wieder einzugliedern. Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Bezüglich der Information der Pensionskassen ist es natürlich ganz normal, dass sich die Pensionskassen nach den Entscheiden der IV richten. Und darum ist eine Information jetzt an die Pensionskassen per heute nicht notwendig gewesen, sondern erst dann sinnvoll, wenn ein IV-Bescheid vorlag, und dass dann die Pensionskasse sich an diesen Entscheid angehängt hat und dann ebenfalls rückwirkend, je nach Invaliditätseintritt, die Pensionsleistungen ausbezahlt hat. Und die verschiedenen Sozialsysteme haben unter einander dann das koordiniert, die Krankenkassen, IV und Pensionskassen. Wenn gedacht wäre, dass sich die Pensionskassen zu einem früheren Zeitpunkt ebenfalls um eine Integration oder einen Wiedereintritt bemühen, da kann ich mir vorstellen, da wären die sicher überfordert. Das ist meiner Meinung nach am besten eben irgendwo, und zwar bei der IV zentriert und dass dort die Aktivitäten unternommen werden zur Integration mit dem Arbeitgeber zusammen. Also Arbeitgeber - IV, das ist wichtig und die Krankenkassen selbstverständlich. Und da in der Vergangenheit natürlich ganz klar war, dass erst frühestens nach einem Jahr IV-Leistungen gezahlt werden und die IV-Stelle auch nicht personell so ausgestattet war, dass sie sich mit einer grösseren Anzahl von Wiedereingliederungsmassnahmen befassen konnte, haben die wirklich so reagiert, dass, wenn einer nach drei Monaten kam, dann haben sie ihm gesagt, es gibt sowieso erst nach einem Jahr - wenn überhaupt - IV-Zuspruch. Also ist noch abzuwarten. Das ist schon so. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich danke für die Ausführungen des Abg. Markus Büchel, der sich hier offensichtlich sehr gut auskennt, wie das in der Praxis funktioniert.Zum Votum des Abg. Pepo Frick zum Abs. 5 mit dieser Früherfassung: Wenn wir diese rechtliche Grundlage haben, dann muss natürlich die IV die entsprechenden personellen Strukturen auch aufbauen. Das heisst, wenn wir das im Gesetz statuiert haben, dann muss auch die Praxis den Nachvollzug liefern und dann müssen dort natürlich die Leute vorhanden sein, die dann diese Meldungen auch entgegennehmen und die Abklärungen treffen. Ansonsten macht die Früherfassung keinen Sinn, wenn es keinen - ich sage jetzt einmal - «case manager» gibt, der sich dieser Fälle annimmt. Nochmals zur Meldung in Abs. 3: Wir werden das nochmals überprüfen. Aber es geht ja letztendlich nur um eine Meldepflicht bzw. in Abs. 2 um eine freiwillige Meldung. Und insofern, wenn natürlich eine Pensionskasse keine Kenntnis hat von irgendeinem Fall, dann kann sie auch nichts melden, also dann wird sie auch nicht in die Pflicht genommen. Wir werden das aber nochmals überprüfen, ob es wirklich Sinn macht, vor allem in Abs. 3, die Pensionskassen hier mit einzuschliessen. Abg. Pepo Frick:
Ganz kurz: Wenn die Ziff. 5 so ausgeführt wird und noch eine Muss-Bestimmung da reinkommt, dann kann ich Ihnen garantieren, Sie können x Leute anstellen. Und ich habe das schon im Einführungsvotum gesagt: Das ist ein Aufbau von Bürokratie. Es ist Papierarbeit, es bringt den Menschen nichts. Und ich sage jetzt wieder - ich bin ja nicht gegen Früherfassung - wenn es keinen Anschluss gibt. Es nützt nichts, Menschen zu erfassen. Das wird heute schon gemacht. Ich habe auch erwähnt, ich habe versucht, das auch persönlich nach Vaduz zu schicken, die Leute an die IV zu schicken. Die kamen zurück und haben gesagt: Die IV - und das ist kein Vorwurf, die haben nicht den Auftrag - die haben einfach gesagt: Leute geht wieder nach Hause, meldet euch in einem Jahr wieder. Und da muss ein grundsätzliches Umdenken passieren. Und ich weiss nicht, wann das Ge-setz in Kraft tritt, aber da haben Sie als verantwortlicher Regierungsrat eine Riesenarbeit vor sich. Sonst kann das passieren, dass ein Riesenaufwand betrieben wird und - ich sag mal - der «Output» ist gegen Null. Abg. Alois Beck:
Ich möchte nur noch auf die Frage kurz eingehen: In Abs. 1 hiess es ja: Was sind das für besonders schützenswerte Personendaten? Das ist ja gemäss Datenschutzgesetz so eine Kategorie - und als Beispiel wird auch im Bericht angeführt eine mögliche Meldung, wo eben auch ein Arztzeugnis beigelegt wird usw. Also, das ist - wie bereits ausgeführt wurde - eben in diesem Spannungsfeld von Datenschutz und eben besonders schützenswerter Personendaten.Abg. Heinz Vogt:
Ich schliesse mich dem Votum des Abg. Pepo Frick an. Wenn man das machen will in dieser Form in Abs. 4 und 5, muss man sich wahrscheinlich schon Gedanken machen, welches System man anwenden will. Sind das reine administrative Tätigkeiten oder wie Sie es gesagt haben «case management»? Unter dem verstehe ich auch, dass die Leute die Betriebe und die Versicherten koordinieren. Und da gehe ich wahrscheinlich mit dem Abg. Pepo Frick überein, dass man sich hier schon vorher Gedanken machen muss: Wie will man das organisieren? Und ich habe das vorher «Schreibtischtäter» genannt, aber ich habe das nicht abwertend gemeint, sondern es nützt wahrscheinlich nichts, wenn ein Versicherter ein Formular abgibt und ein Häkchen auf ein Kästchen macht und mit dem ist der Fall erledigt. Wichtig ist doch, was am Ende herauskommt und welche Optionen und Möglichkeiten vorgesehen sind oder verfügbar sind. Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Ich bin nicht ganz der Meinung der Abgeordneten Heinz Vogt und Pepo Frick. Ich denke, die Früherfassung beschränkt sich ja nicht alleine auf die Erfassung und dann ist Schluss. Da zumindest gebe ich dem Abg. Frick Recht, das würde absolut keinen Sinn machen, aber die Früherfassung stellt ja jetzt einen ersten Schritt dar, der jetzt hier neu aufgenommen wird. Unter anderem in Abs. 6 sind weitere Möglichkeiten, die geschehen sollten, aufgeführt - wie auch in den Erläuterungen ab Seite 30 zu Art. 32. Also die Erfassung ist ja der allererste Schritt. Dann folgen die anderen Massnahmen. Danke. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte auch nochmals auf den Wortlaut von Abs. 5 eingehen. Dort heisst es: «Die Anstalt klärt die persönliche Situation der versicherten Person ... ab und informiert sie über die in Frage kommenden Eingliederungsmassnahmen». Es ist also nicht so, dass hier nur Häkchen an einem Formular gesetzt werden, sondern hier werden ganz konkret mit der versicherten Person zusammen Lösungen gesucht. Und dann ist es - wie es der Abg. Henrik Caduff gesagt hat - in Abs. 6. Dort ist in allgemeiner Art und Weise eine Verordnungskompetenz gegeben, mit welcher die Regierung dann verschiedenste Instrumente kreieren kann, damit weitere Eingliederungsmassnahmen in der Tat umgesetzt werden können. Abg. Heinz Vogt:
Ich habe auch nichts anderes gemeint. Ich meinte nur, die sind momentan nicht verfügbar. Und dann muss man sich schon Gedanken machen, welches System man hier finden will. Früherfassung ist das eine, Eingliederung ist das andere. Und wenn man jetzt die Jahresberichte der IV liest, ist das eigentlich fast nicht Praxis und ich glaube, hier ist Aufbauarbeit zu leisten und es wäre schon interessant zu wissen, was hier gedacht ist. Ich finde den Ansatz sicherlich gut und da gehe ich wahrscheinlich mit allen einig, aber am Schluss ist immer was am Ende der Fahnenstange ist. Abg. Pepo Frick:
Der Abg. Heinz Vogt spricht mir aus der Seele. Ich sage jetzt wie es abläuft, und zwar ganz einfach: Der Mensch kommt und er wird informiert über Eingliederungsmassnahmen. Was können wir heute anbieten? Lohnzuschuss? - funktioniert nicht! Arbeitsversuch? - funktioniert nicht! Das wurde jetzt einige Male erklärt. Und man kann ihn bei der Arbeitslosenversicherung melden. Ja, wenn das alles ist, dann können wir hier abbrechen. Danke. Abg. Markus Büchel:
Danke. Aber mit diesem Ansatz, der hier aufgezeigt ist, ist natürlich genau das gemeint, was Sie vorher als Luzerner Modell - sagen wir jetzt einmal - geschildert haben. Heute gibt es das nicht. Das ist mir auch klar. Aber hier ist zumindest dann die Möglichkeit gegeben, genau diese Umwandlung von «Schreibtischtätern» in eben fachkundige Personen, die dann diese Personen eben für Eingliederung usw. betreuen können. Aber das ist sicher so, dass hier sowohl zusätzliches Personal notwendig ist - da bin ich auch überzeugt -, weil dann wäre es schon verwunderlich, wenn man einfach diese neue Zusatzaufgabe ohne zusätzliche Kapazität machen könnte, aber es braucht auch andere Qualifikationen. Da bin ich auch überzeugt. Und das muss dann natürlich aufgebaut werden. Aber das ist für mich dann eine Folge, wenn das Gesetz in Kraft ist. Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich dem Votum vom Abg. Markus Büchel anschliessen und vielleicht noch die Ergänzung, wie auch der Regierungsrat bereits ausgeführt hat: Es existiert ja bereits eine Arbeitsgruppe, die eine Bestandesaufnahme der jetzigen Massnahmen und Möglichkeiten durchführt. Ich gehe davon aus, dass das auch dann in Planungen münden wird für neue Massnahmenmöglichkeiten, zum Beispiel - wie auch vom Abg. Pepo Frick erwähnt - Möglichkeiten wie in Luzern. Es gibt ja hier genügend Beispiele. Für mich ist das wirklich der allererste Schritt, der Anfang, und das wird sicher nicht bei der Erfassung aufhören, sondern wird bei der Erfassung beginnen. Danke. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich melde mich ein letztes Mal zu diesem Artikel zu Wort. Wir haben auf der Seite 40 auch in den Erläuterungen angedeutet, um was für Massnahmen es sich handeln könnte. Selbstverständlich gilt es, diese Ausführungen dann auf die 2. Lesung hin zu konkretisieren. Weil, das wissen wir alle, wenn wir nur ein rein theoretisches Modell haben, aber in der Praxis nicht wissen, was wir tun sollen, dann wird das zum Scheitern verurteilt sein. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Überschriften vor Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschriften vor Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick:
Können Sie mir mit zwei, drei Sätzen sagen, was unter Ziff. 1 verstanden wird? Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Das ist bestehendes Recht, das übernommen wurde. Es hat hier redaktionelle Korrekturen, indem in Abs. 3 in der dritten Zeile «... oder die Fähigkeit, sich im Aufgabenbereich zu betätigen» neu eingeführt wurde. Da geht es vor allem um Hausfrauen. Die sind davon betroffen. Die haben Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen, damit sie ihre Erwerbsfähigkeit wieder herstellen können bzw. verbessern können. Das ist der Anspruch auf Wiedereingliederungsmassnahmen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 37 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Überschrift vor Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Überschrift vor Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 45quater Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 45quater Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Josy Biedermann:
Nur kurz eine Bemerkung zu diesem Artikel: Ich begrüsse diese Massnahmen. Es hat keinen Sinn, in einer Firma einen Arbeitsversuch zu starten, ohne die Chance, bei positivem Verlauf die Arbeit weiterführen zu können. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Überschrift vor Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt:
Danke. Zu Art. 50 Abs. 1 hätte ich folgende Frage: Bei der Arbeitslosenversicherung wird ja unterschieden zwischen jemandem mit Unterstützungspflicht und jemandem ohne und hier wird generell von einem 80-Prozent-Taggeldanspruch ausgegangen. Die Frage lautet: Wurde eine Angleichung überhaupt einmal überprüft oder macht das Sinn? Und in Abs. 2 das kleine Taggeld: In den Ausführungen im Bericht und Antrag wurde gesagt, eine Stelle hätte vorgeschlagen, das kleine Taggeld zu streichen. Nach Rücksprache mit dem Gutachter wurde von dieser Massnahme abgesehen. Mich würde vielleicht noch interessieren auf die 2. Lesung: Was waren die Gründe, wie man dazu gekommen ist? Es steht eigentlich drin, dass es nicht sinnvoll wäre, ein Taggeld bei Wiedereingliederung abzuschaffen. Vielleicht können Sie zwei, drei Aussagen dazu machen.Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Hier handelt es sich grundsätzlich um die Übernahme bestehenden Rechts. Es wurden verschiedenste Artikel neu gegliedert und neu strukturiert. Der Gutachter hat in der Tat zum Ausdruck gebracht, dass er davon abrät, das kleine Taggeld abzuschaffen. Die Gründe kann ich nur darin finden, dass eben im Gesamtpaket betrachtet, in allen Korrekturen, die wir hier vornehmen, da hat er zum Ausdruck gebracht, dass es - auch was die finanzielle Konsolidierung anbelangt - eigentlich wenig bringt, wenn wir hier das kleine Taggeld abschaffen. Ich kann das aber im Hinblick auf die 2. Lesung nochmals im Detail erfragen. Das aufgrund des bestehenden Rechts. Ihre Frage zu Abs. 1. Das können wir auf die 2. Lesung noch klären. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Überschrift vor Art. 52bis wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 52bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 52bis wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 52bis steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt:
Danke. Ich habe noch eine Anregung: Was ich nicht sehe ist eine zeitliche Begrenzung. Wenn jemand nur einen Tag eine Abklärung zur Eingliederung machen muss, sehe ich nicht ein, warum Spesen bezahlt werden sollen. Ich denke, das ist doch zumutbar. Bei längeren Abklärungen sieht es wieder anders aus, aber bei wenigen Tagen sehe ich nicht ein, dass noch Kosten für Verpflegung erstattet werden. Da könnte man höchstens sagen: Das könnten Mehrkosten zu den üblichen Haushaltungskosten sein, die einer solchen Person anfallen würden.Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir haben im Kommentar ausgeführt, dass wir längere Zeit eben mit einem Tag begrenzen. Wenn jemand also nur einen Tag unterwegs ist, hat er bis jetzt eine Mahlzeitenvergütung bekommen. Diese möchten wir in Zukunft nicht mehr ausrichten. Es ist zumutbar, wenn jemand nur einen Tag für Abklärungsmassnahmen weg ist, dass er diese Mahlzeiten-Pauschale dann nicht mehr bekommt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 53 Sachüberschrift, Abs. 1 und 4 bis 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 53 Sachüberschrift, Abs. 1 und 4 bis 7 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick:
Eine Klärungsfrage zu Abs. 4. Seite 48 im Text der Regierung: In der Erklärung der Regierung steht Folgendes ungefähr in der Mitte: «In der Praxis wird für die Ermittlung der durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeit von 40%, die für die Erfüllung des Wartejahres erforderlich ist, bereits eine Arbeitsunfähigkeit von 20% berücksichtigt». Dann kommt da ein Beispiel und dann wird Folgendes geschrieben: «Die von der Regierung im Vorfeld eingesetzte Arbeitsgruppe hat in ihrem Bericht angeregt, diese in der Praxis entwickelte Mindestgrenze von 20% durch gesetzliche Regelung anzuheben». Da gibt es nichts anzuheben. Im alten Gesetz steht bereits 40%. Was gibt es hier noch anzuheben?Regierungsrat Hugo Quaderer:
Ich denke, diese Frage werden wir bis zur 2. Lesung abklären. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick:
Da liegt Sprengstoff drin, und zwar auch für mich als Arzt an der Front. Bis jetzt konnten wir Menschen anmelden, zum Beispiel nach sechs Monaten, und dann wurde das - sofern die IV zugesprochen wurde - wurde das zum Beispiel auch ab dem 3. Monat bereits bezahlt. Jetzt ist es so, dass man erst ab der Frist der Anmeldung im Prinzip Anspruchsberechtigung bekommt. Jetzt ist das kein Problem bei Menschen, die in einer festen Anstellung sind. Die haben ja - wie bereits vom Abg. Heinz Vogt erwähnt wurde - die haben 720 Tage Taggeld. Eine Hausfrau zum Beispiel, eine Studentin, ein Arbeitsloser - für mich heisst das ganz konkret, wenn einer kommt und ich merke nach zwei bis drei Tagen, das könnte Richtung IV gehen, muss ich ihn darauf hinweisen, sich bei der IV anzumelden. Wenn ich das nämlich nach drei oder vier Tagen verpasse und ich weise ihn erst nach drei Monaten darauf hin, sich anzumelden, und es kommt dann aber heraus, dass er wirklich eine IV-Berechtigung vom 1. Tag an hat, dann habe ich ihn falsch informiert. Das heisst ganz konkret: Wenn das Gesetz so durchgeht und diese Bestimmung drinbleibt wie sie jetzt ist, muss ich jeden Menschen, der zu mir kommt und keine Taggeldversicherung hat, muss ich darauf hinweisen: Bitte gehe nach Vaduz und melde dich an, sonst verlierst du den Anspruch. Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Ich denke, genau hier sollte ja dann die Früherfassung greifen, dass es eben nicht so weit kommt, dass man schon am 2./3. Tag oder Termin sich überlegen muss: Geht dieser Mensch in die IV oder nicht? Hier sollte die Früherfassung greifen, wenn diese Personen noch im Arbeitsleben sind oder teilsweise im Arbeitsleben sind. Genau das wäre ja der Sinn und Zweck. Danke. Abg. Heinz Vogt:
Hier geht es um die Problematik in der rückwirkenden Auszahlung von Invaliditätsrenten. Ich persönlich begrüsse diese Regelung hier. Ich möchte die aus meiner Sicht so beibehalten, kann aber die Bedenken des Abg. Pepo Frick durchaus verstehen. Aber ich sage: Wenn jemand drei Monate in Behandlung ist oder etwas hat, ist das Geld ja zur Sicherung der Lebenshaltungskosten. Und nach drei Monaten ist es mehr ein Sparkonto-Guthaben - wenn man das einmal so nennen kann. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Das ist ein zentraler Punkt dieser Revision. Wir führen hier ein neues System ein und die Regierung hat das vorgeschlagen. Das wird zu voraussichtlich vermehrten Anmeldungen führen. Aber auch im System der Früherfassung ist das ein Instrument, dass eben hier mehr Meldungen zur IV kommen, damit Früherfassungen auch rechtzeitig getätigt werden können. Das ist ein zentraler Punkt dieser Revision. Die Regierung möchte eigentlich an diesem System hier jetzt festhalten. Abg. Pepo Frick:
Ich wünsche Ihnen viel Glück. Ich habe auch wirklich kein Problem damit. Für mich ist es ganz klar: Es wird einige Fälle pro Woche geben, die ich zu Ihnen schicke. Das ist noch gar nicht klar, ob er IV wird oder nicht, aber ich habe dann die Verpflichtung ihn wirklich darauf hinzuweisen: Melde dich an, du kannst sie wieder zurückziehen. Aber ihr werdet überflutet werden mit Anmeldungen von unserer Seite. Und darauf werde ich meine Kolleginnen und Kollegen Ärzte auch hinweisen. Da stehen wir in der Verantwortung. Wenn wir das den Menschen nicht sagen, dann verlieren die eventuell drei Monate Anspruchsberechtigung. Aber wir können das dann gerne wieder in der 2. Lesung diskutieren. Das ist Praxis - das wird Praxis sein. Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Art. 53 Abs. 4: «Das Wartejahr gilt als erfüllt am 1. Tag des Monats, der auf den Ablauf der Wartefrist folgt». Also der Anspruch, das Wartejahr muss auf jeden Fall erfüllt sein. So verstehe ich das. Dass der Anspruch oder dass die Früherfassung um Wiedereingliederung usw. schon früher passiert und dass man sich damit auseinander setzt, das ist klar. Aber bis zu dem Jahr wird auf jeden Fall das Taggeld weiter bezahlt für die, die arbeitsunfähig sind, und keine IV-Rente gesprochen. Alles was darüber hinaus geht, dann beginnt der Rentenanspruch, so wie ich das verstehe. Und wenn jemand sich dann nicht mindestens an dem Tag meldet, an dem der Anspruch entsteht, dann würde die Rente nicht rückwirkend gesprochen wie heute, das ist automatisch - und wenn er sich nach 720 Tagen heute angemeldet hat, wurde die Rente rückwirkend gesprochen auf die 360 Tage zurück. Darum sehe ich nicht eine Aushöhlung dieses Artikels durch einfach prophylaktische Anmeldungen nach zwei, drei Tagen. Das bringt nichts. Also es muss dann schon ernsthaft Diagnose sein, dass auch eine Invalidität entstehen könnte daraus. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich bin froh um diese Einschätzung des Abg. Markus Büchel. Wir werden das aber auf die 2. Lesung hin nochmals anschauen. Wir werden hier Klärung schaffen. Was ich jetzt noch gesehen habe ist in Abs. 4, diese 40% im Durchschnitt arbeitsunfähig gewesen war - und das haben Sie gefragt, Abg. Pepo Frick: Das ist so, dass in der Praxis eben auch über gewisse Phasen schon 20% mit eingerechnet werden, damit der Jahresschnitt von 40% erreicht werden kann. Und es wurde angeregt, diese 20% anzuheben, dass man diese 20%, also Invalidität mit 20%, nicht mit einberechnet für die Durchschnittsberechnung. Das wurde angeregt und davon hat man Abstand genommen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 54bis (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54bis (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 60 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt:
Danke, Herr Präsident. Dieser Artikel betrifft also auch Art. 56ter des Gesetzes über die AHV «Kinderrente zur Altersrente».
Es handelt sich in diesen Artikeln auch um die Herabsetzung der Altersgrenze von bisher 25 auf 20 Jahre für Kinder in Ausbildung.
Diese Herabsetzung auf 20 Jahre wird mit dem gut ausgebauten Stipendienwesen begründet, mit dem sich eine höhere Ausbildung ab 20 Jahren finanzieren lässt.
Kinder oder besser gesagt junge Erwachsene, die in Ausbildung, zum Beispiel in einem Studium stehen, sind oft ökonomisch von den Eltern abhängig und dies ist eine sehr kostenintensive Zeit.
Ich bitte die Regierung daher, zu prüfen, ob für die Kürzung dieser Kinderrenten für Kinder in Ausbildung nicht eine Übergangsfrist eingeführt werden sollte, damit die Betroffenen etwas Zeit haben, sich finanziell neu zu orientieren.
Die Streichung dieser Renten schon ab 1. Januar 2007 scheint mir doch sehr kurzfristig und kann zu finanziellen Engpässen führen, die dann wiederum anderweitig abgefedert werden müssen.
Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir haben hier vor dem Ziel der finanziellen Konsolidierung der IV diese Regelung vorgeschlagen. Wir hatten in der Vernehmlassung ja das Schlussalter 18. Dann ist wirklich Schluss. Wir haben dann aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung und auch an den beiden runden Tischen das Alter wieder angehoben auf 20 Jahre. Man kann sich das überlegen, ob man eine Übergangsregelung diesbezüglich einführen möchte. Ich wäre dann aber auch froh über eine Einschätzung des Landtages, in welche Richtung eine solche Übergangsregelung gehen soll, einfach auch vor dem Aspekt der finanziellen Konsolidierung, weil hier ist einiges an Einsparungspotenzial gegeben. Insofern möchte ich eigentlich gerne die Frage auch zurückgeben an das Plenum. Abg. Josy Biedermann:
Ich möchte die Abg. Doris Frommelt in ihrem Anliegen unterstützen. Ich habe von einigen Härtefällen gehört, die wirklich ab 1. Januar 2007 ein Problem mit ihren Kindern haben. Zum Beispiel eine Witwe mit drei Kindern im Studium, alle über 20 Jahre. Ich denke, darauf müsste man schon noch einmal ein Auge werfen. Abg. Doris Frommelt:
Ich kann jetzt auch nicht genau sagen, wie die Übergangsfrist sein sollte, aber vielleicht ein oder zwei Jahre, damit sich die betroffenen Personen eben finanziell anders orientieren können mit Stipendium oder was auch immer. Das braucht auch einen Antrag und alle möglichen Abklärungen. Ich bin da selber nicht so gut informiert. Aber ich könnte mir durchaus ein oder zwei Jahre vorstellen. Aber das überlasse ich schlussendlich der Beurteilung der Regierung. Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte den Anliegen der beiden Vorrednerinnen widersprechen. Ich bin für die Variante, wie sie die Regierung hier vorschlägt. Die Kinderrente ist ja eine Zusatzrente zur Stammrente und wie im Bericht und Antrag auch aufgeführt wird gibt es ja weitere Mittel, die man beantragen kann, um diese finanziellen Ausfälle wieder auszubügeln. Es wird sicher nicht immer gelingen, 1:1 das auszugleichen, aber nahezu, so wie ich das verstanden habe. Die Frage ist dann auch, ich sage mal, die Gleich- oder Ungleichbehandlung mit anderen betroffenen Personenkreisen in dieser Revision. Danke. Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, es könnte höchstens im Zusammenhang mit der Erlangung eben von Stipendien, mit dem Verfahren, das abläuft, gesehen oder betrachtet werden, weil ich weiss jetzt nicht, wann wir die 2. Lesung machen werden dieses Gesetzes und das könnte dann relativ schnell oder kurz vor Jahresende sein, das heisst, sicher könnten die Personen schon heute vorsorglich sich um etwas bemühen, aber wenn ein Gesetz im Dezember-Landtag - als spätester Termin jetzt - verabschiedet würde, dann wäre es sicher sehr kurz, sich auf die neue Situation einzurichten. Wenn man da Rücksicht nehmen würde auf den Prozess der Neuorientierung, ob das jetzt ein Jahr sein muss oder wie lange, da müsste man ein Gefühl bekommen für die Antragstellung eben für Alternativen. Abg. Henrik Caduff:
Ich kann es jetzt leider nicht mit Sicherheit sagen, aber ich denke, dass Stipendien auch nachträglich noch beantragt werden können, also dass hier dann der Ausgleich gewährleistet wäre auch im Nachlauf. Danke. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir nehmen diese Diskussion mit bei der Überarbeitung dieser Vorlage. Ich möchte aber nochmals daran erinnern, dass wir wirklich ein sehr gut ausgebautes Stipendienwesen heute bereits haben. Wir haben das auch angeschaut. Es gibt im Stipendiengesetz das anrechenbare Einkommen und dort beginnt es eigentlich mit einem anrechenbaren Erwerb und Vermögenseinkommen von CHF 48'000. Dann ist die Eigenleistung bei CHF 200 pro Kind bzw. pro Familie. Jetzt muss man das aber nach oben rechnen. Wenn ein Erwerbseinkommen gegeben ist, das aktuelle, effektive, dann kommt ein Zwanzigstel des Vermögens dazu. Und von dieser Basis aus kommen verschiedenste Abzüge in Rechnung. Da gibt es die steuerlich anerkannten Gewinnungskosten, steuerlich anerkannte Unterhaltsbeiträge. Es gibt CHF 10'000 für antragstellende Kinder bis zum 25. Lebensjahr, das ist der so genannte Elternabzug. Es gibt einen Verheiratetenabzug von CHF 10'000, es gibt einen Alleinerziehendenabzug alternativ dann von CHF 10'000. Dann gibt es für Kinder im Haushalt bis zum 25. Lebensjahr einen Kinderabzug von CHF 7'000 pro Kind und dann gibt es, wenn das Kind eben - das ist dann eigentlich schon ein Jugendlicher oder Erwachsener - zwischen 18 und 25 Jahre alt ist, kommen nochmals CHF 7'000 pro Kind als Abzugsberechtigung dazu. Wenn man das alles hochrechnet, kann man Einkommens- und Vermögensverhältnisse von etwa CHF 90'000 als Maximalbetrag nehmen. Wenn man dann diese Abzüge tätigt kommt man eben auf diesen Mindestbetrag. Bis hierher ist die Eigenleistung bei CHF 200. Und wenn das dann steigt, steigt natürlich auch die Eigenleistung. Insofern sind die Stipendienleistungen und Darlehensleistungen wirklich sehr grosszügig ausgebaut. Und wir gehen davon aus, dass die ganz grosse Masse keine Probleme haben wird aufgrund des gut ausgebauten Stipendienwesens. Es kommt ja auch hinzu: Das Stipendiengesetz soll ja die Ausbildung finanzieren und nicht, wenn jetzt aufgrund der Korrektur beispielsweise bei der Kinderrente für die Lebenshaltungskosten nicht mehr so viel zur Verfügung steht wie bis anhin - wir haben das ja aufgezeigt im Bericht und Antrag -, dass dann das Stipendienwesen für diese Differenz greift, sondern das Stipendienwesen soll die Ausbildung ermöglichen. Insofern ist in vielen Fällen das Stipendienwesen gar nicht tangiert. Aber wir können auf die 2. Lesung auch hier auch nochmals Ausführungen machen und wir können uns auch Überlegungen machen, ob wir allenfalls eine Übergangsfrist einführen sollen, ob das wirklich Sinn macht. Es ist auch zu berücksichtigen, dass man eigentlich jederzeit den Antrag stellen kann bei der Stipendienstelle. Es ist also nicht so, dass man hier eine Frist verpassen würde. Aber wir gehen dieser Frage nochmals nach und überlegen uns, ob eine Übergangsfrist wirklich sinnvoll ist. Abg. Heinz Vogt:
Ich habe eine Frage zurück an die Abg. Doris Frommelt und an die Abg. Josy Biedermann: Wurden solche Fälle an Sie zugetragen oder haben Sie konkrete Beispiele gesehen? Weil es ist jetzt natürlich relativ schwierig für mich zu beurteilen, ob das jetzt wirklich kritische Fälle sind oder ob wirklich Massen davon betroffen sind. Dann verstehe ich Ihr Anliegen, dann könnte ich mir auch so was vorstellen. Aber ohne konkrete Beispiele würde ich schon vorschlagen, dass man vielleicht solche Fälle verweisen könnte an die Regierung oder Berechnungsbeispiele bringt. Wenn es wirklich Härtefälle sind, die nicht durch Stipendiengesetze abgedeckt sind, dann könnte ich mir durchaus vorstellen, dass man für solche Fälle eine Übergangsfrist machen würde. Aber sonst begrüsse ich eigentlich die Absicht dieser Vorlage. Abg. Doris Frommelt:
Mir wurde ganz konkret von einer Familie berichtet, die eben in diese Situation kommt. Die Studenten haben eine sehr teure Ausbildung und die Frage war auch nach der Übergangsfrist, wenn man sich dann neu orientieren muss, ob das alles einfach auf den 1. Januar möglich ist, wenn man das vielleicht im Spätherbst entscheidet. Und so bin ich sehr froh um die Ausführungen von Regierungsrat Quaderer, dass er sagt, dass er vor allem diese Übergangsfrist noch einmal prüft, wenn wir dann vielleicht erst im Dezember oder im November die 2. Lesung machen. Danke. Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Besten Dank. Ich möchte auch davor warnen, aufgrund von einem Einzelfall oder ganz wenigen Einzelfällen eine ganze Gattung von Übergangsbestimmungen zu erlassen. Ich glaube, wir müssen schauen, wenn wir hier wirklich Härtefälle, Einzelfälle, haben, ob wir die nicht anders lösen können und nicht das ganze Gesetz darauf ausrichten. Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Auf Seite 57 im Bericht und Antrag sind verschiedene Zahlen dazu aufgeführt: Zirka 285 IV-Kinderrenten erfasst im Juli 2005, 173 IV-Renten bei der AHV usw. Und wenn man davon ausgeht, dass zum Beispiel bei der IV alleine - da habe ich hier vorne gelesen - 80'000 ruhende Konten sind, dann glaube ich, spricht die Grössenordnung schon für sich selbst. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Regierungsrat Quaderer, wünschen Sie noch das Wort? Regierungsrat Hugo Quaderer:
Nein.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann fahren wir mit der 1. Lesung fort. Art. 63 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 63bis wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 63bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 69 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 73 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschriften vor Art. 80 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschriften vor Art. 80 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 80 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 80 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Überschrift vor Art. 81 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 81 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 81 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 81 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt:
Kann man davon ausgehen, dass Beiträge an private Regelschulen von der Regierung anerkannt sind - oder wer stellt dazu den Antrag? Die Schule - oder kann das die Regierung ausrichten? Oder ist das pro Kind - oder pro Fall gedacht? Das ist mir beim Durchlesen noch aufgefallen. Abg. Pepo Frick:
Zu Abs. 1 habe ich die einfache Bitte, bis zur 2. Lesung eine Auflistung der Betriebsbeiträge an diese besagten Institutionen uns abzugeben. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Hier handelt es sich um die Beiträge der Sonderschulung für das Heilpädagogische Zentrum. Heute leistet der Staat ungefähr einen Aufwand von CHF 3,5 Mio. Das ist auch der Grund, weshalb wir uns hier entschieden haben, einen eigenen Artikel für diese Auszahlungen zu kreieren. Ich kann Ihnen den genauen Geldbetrag auf die 2. Lesung noch nachliefern. Aber er liegt in der Grössenordnung von CHF 3,5 Mio. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 82 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 82 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick:
Hier hätte ich auch das Anliegen, dass diese besagten Beträge Abs. 1 und 2 bis zur 2. Lesung aufgelistet werden. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Diese Beträge aufzulisten ist natürlich relativ schwierig, weil diese Baukostenbeiträge ändern sich von Jahr zu Jahr. Der Landtag wird sich voraussichtlich im Herbst auch noch mit einem Subventionsgesuch des HPZ zu befassen haben, wobei es um den Aus- und Umbau am bestehenden Standort geht. Ich glaube, das habe ich bereits im Rahmen der Behandlung des AHV-Jahresberichtes erwähnt. Es ist also schwierig, hier diese Kosten aufzulisten. Wir können rückwirkend von den letzten drei, vier oder fünf Jahren diese Baukostenbeiträge eruieren und das dann auflisten. II. Übergangsbestimmungen § 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. Übergangsbestimmungen § 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 2 steht zur Diskussion.
Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Ich gehe einig mit der Regierung, wie sie im Bericht und Antrag schreibt, dass es sich für Eingliederungen ausgesprochen demotivierend auswirken würde, wenn laufende Leistungen gekürzt werden sollten. Da gehe ich absolut einig. Bei Abs. 2 jedoch, wenn neue Massnahmen gefordert werden, bin ich der Ansicht, dass diese dann nach dem dann geltenden Recht auszuführen sind und ich würde in Abs. 2 dann aufnehmen, dass diese nach dem neuen Recht auszurichten sind. Danke. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Regierung hat sich hier für eine mildere Variante ausgesprochen, indem eben auch Massnahmen, die direkt an bereits laufende Massnahmen anschliessen, noch nach altem Recht durchgeführt werden. Das ist praktisch die Fortsetzung einer bereits begonnenen Eingliederungsmassnahme. Deshalb möchte die Regierung hier im Sinne der sozial verträglicheren Lösung an diesem Vorschlag festhalten. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. § 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
§ 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
§ 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
§ 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir das Gesetz betreffen die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung in 1. Lesung beraten und wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Wenn das Wort nicht gewünscht wird, bitte ich, mit der Lesung zu beginnen. Art. 19 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19bis (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19bis (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 19ter (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19ter (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 56ter wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 56ter steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt:
Was ich für Kinder in Ausbildung bei der Kinderrente zur IV gesagt habe, gilt selbstverständlich auch für die Kinderrente zur AHV. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 69ter wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 69ter steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung ebenfalls in 1. Lesung beraten. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Ich möchte Sie noch darauf aufmerksam machen, dass die Regierung uns mit Datum 9. Juni 2006 eine neue Fassung zugestellt hat. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 3bis Abs. 1bis (neu) und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3bis Abs. 1bis (neu) und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4bis wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 4ter (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4ter (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung ebenfalls in 1. Lesung beraten. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen in 1. Lesung behandelt. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gewährung von Blindenbeihilfen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur letzten Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gewährung von Blindenbeihilfen. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 7bis (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7bis (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gewährung von Blindenbeihilfen ebenfalls in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 34 erledigt. Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 19:10 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 18:40 Uhr).
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