Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz; URG) (Nr. 62/2006), 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 36: Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - sprich Urheberrechtsgesetz; URG - zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. Der Bericht und Antrag Nr. 62/2006 steht zur Diskussion.Abg. Arthur Brunhart:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Gesetzesvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte setzt die Informationsrichtlinie des Europäischen Parlamentes zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechtes um. Der Landtag hat dieser Richtlinie schon im Jahre 2004 zugestimmt. Sie ist gemäss der Europäischen Kommission die wichtigste Regelung die in Europa in Bezug auf das Urheberrecht bisher erlassen wurde. Sie schützt die Rechte und Ansprüche von Urhebern, Künstlern und anderen im heutigen digitalen Zeitalter. Auf der anderen Seite schützt die Richtlinie die Interessen der Nutzer und Verbraucher wie auch alle geschützten Produkte selbst, wie Bücher, Filme und Musik. Sie fördert demnach die Schaffung solcher Produkte, bietet dem Handel sichere Rahmenbedingungen und motiviert zu Innovationen. Im Zentrum der Gesetzesvorlage steht folgerichtig die Berücksichtigung vor allem der digitalen Technologie im Urheberrecht. Sie stützt sich neben der Informationsrichtlinie ausserdem auf das schweizerische Urheberrecht. Klugerweise hat die Regierung mit der Umsetzung der Richtlinie zugewartet, bis aus der Schweiz der Bericht zur Änderung des schweizerischen Urheberrechtes vorlag. Die Frist wäre ja an sich am 1. August 2005 abgelaufen. Die Vernehmlassung hat positive Rückmeldungen erbracht, vor allem auch der in Liechtenstein zugelassenen schweizerischen Verwertungsgesellschaften. Das allfällige In-Kraft-Treten des so liberal als möglich ausgestalteten Gesetzesvorschlages hat keine personellen, finanziellen, räumlichen oder organisatorischen Konsequenzen. Mit der Revision des Urheberrechtsgesetzes kann Liechtenstein auch den wichtigen Internetabkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum beitreten. In Summa, ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, frage ich die Regierung: Wünscht die Regierung das Wort? Das ist im Moment nicht der Fall, dann können wir mit der 1. Lesung beginnen. Art. 10 Abs. 2 Bst. a, c und f wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 Abs. 2 Bst. a, c und f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 21a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 21a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 Abs. 2,3, Einleitungssatz und Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 Abs. 2,3, Einleitungssatz und Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 37 Abs. 1 sowie Abs. 2 Einleitungssatz, Bst. a, c und e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 Abs. 1 sowie Abs. 2 Einleitungssatz, Bst. a, c und e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 37a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 40 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 42 Bst. c und e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 Bst. c und e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art.43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art.43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 44 Abs. 1 und 1bis wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44 Abs. 1 und 1bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 44a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 44a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 44a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44a steht zur Diskussion.
Abg. Renate Wohlwend:
Danke. Nur rein redaktionell, es wurde schon richtig gelesen. In Abs. 3 in der vierten Zeile muss es heissen «das Erbringen».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Der Herr Regierungschef-Stellvertreter nimmt das zustimmend zur Kenntnis und wir lesen weiter.Art. 44b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44b steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte hierzu nur zwei Bemerkungen machen: Wir weichen hier - wenn Sie die Vorlage gelesen haben - von der schweizerischen Bestimmung insofern ab, als wir hier keine verpflichtende Bestimmung machen, sondern die Möglichkeit schaffen, eine solche Fachstelle einrichten zu können. Der Abg. Arthur Brunhart hat ausgeführt, dass wir geschrieben haben, dass es keine finanziellen Konsequenzen hat. Das stimmt natürlich nur dann, wenn wir eine solche Fachstelle nicht einrichten. Wenn ich Sie auf den Bericht verweisen darf: Auf Seite 39 haben wir die verschiedenen Varianten aufgezeigt, wo wir uns diese Fachstelle vorstellen könnten. Mir schwebt eine Lösung vor, hier auch die schweizerische Fachstelle für uns für zuständig zu erklären. Ich denke, das würde Sinn machen, weil wir die gleichen Bestimmungen haben und dann wird das wahrscheinlich dann in einer Vereinbarung geschehen, die dann wahrscheinlich einen gewissen Verwaltungskostenaufwand mit sich ziehen würde. Das noch zur Erklärung hierzu.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen.Art. 44c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 54a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 54b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 57 Abs. 1bis wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 57 Abs. 1bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 61 Abs. 1 Bst. e, gbis und i wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 61 Abs. 1 Bst. e, gbis und i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 63 Abs. 1 Bst. e, ebis und eter wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 63 Abs. 1 Bst. e, ebis und eter steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 63a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 63a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Urheberrechtsgesetzes in 1. Lesung beraten und Traktandum 36 erledigt.
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