Totalrevision des Medienförderungsgesetzes (Nr. 87/2006), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am zweiten Tag der September-Landtagssitzung fort. Wir kommen zu Traktandum 19: Totalrevision des Medienförderungsgesetzes, Stellungnahme der Regierung Nr. 87/2006. Diese Gesetzesvorlage behandeln wir in 2. Lesung. Ich bitte Sie, in Ihren Voten nicht in eine Grundsatzdiskussion zurückzufallen und zu berücksichtigen, dass wir uns in der 2. Lesung befinden. Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Der Grundsatz in Ehren, das was wir hier als vorliegendes Medienförderungsgesetz haben, entspricht diesem Grundsatz in keinster Art und Weise. Es geht hier um eine Erhaltung des Status quo. Man kann davon ausgehen, dass es nicht um die Erhaltung und schon gar nicht um die Förderung der Meinungsvielfalt geht, sondern es geht darum, eine Strukturerhaltung respektive sogar eine Flurbereinigung vorzunehmen auf dem meinungsbildenden Medienmarkt. So wird kleinen Medien die finanzielle Basis entzogen und für grosse Medien wird die Medienförderung ausgebaut. Das ist von Anfang an so geplant gewesen. Man hat ein Gesetz so konstruiert, dass die beiden Partei-Tageszeitungen gleich viel Geld erhalten wie vorher - sprich mit dieser neuen Regelung des Medienförderungsgesetzes musste eigentlich die Leistungsvereinbarung gemäss altem Gesetz kompensiert werden. Um dieses Ziel herum hat man jetzt ein Gesetz konstruiert. Das ist auch einsichtig, wenn man sich überlegt, wer in der vorbereitenden Kommission war. Es waren Interessenvertreter der beiden Tageszeitungen und keine Medienfachleute. Und es ist klar, dass es da um eine Status-quo-Erhaltung ging.Den Status quo zu erhalten, ist an sich nichts unbedingt nur Negatives. Das hat man uns ja auch vorgeworfen, dass wir unseren Status quo erhalten wollen, indem wir eine finanzielle Basis für unsere Parteizeitung haben möchten. Aber, was mit diesem Gesetz eben auch geschieht, ist, dass überhaupt jegliche Veränderung der Medienlandschaft in Zukunft verhindert wird, also kein neues Medium hat hier nach den jetzigen Kriterien von gedruckten Medien eine Chance. Das zeigt eigentlich auch die ganze Geschichte des Medienförderungsgesetzes. Ich möchte hier daran erinnern, dass ganz klar ist - auch für die beiden Tageszeitungen -, dass es für eine Zeitung hier in Liechtenstein aufgrund der beschränkten Ressourcen existenziell notwendig ist, dass sie gefördert wird, sonst kann sie den ökonomischen Rahmenbedingungen nicht standhalten. In dem Sinne haben beide Tageszeitungen anlässlich des Vernehmlassungsberichtes 2004 argumentiert - respektive die Regierung hat im Bericht so argumentiert, dass man die amtlichen Kundmachungen nicht antasten darf, weil sonst die existenzielle Basis der Tageszeitungen gefährdet wäre. Das kann man im Vernehmlassungsbericht 2004, Seite 19, glaube ich, nachlesen: «Aufgrund existenzieller Lebensnotwendigkeiten für die beiden Tageszeitungen kommt die Arbeitsgruppe zum Schluss, dass keine Änderungen im Bereich des amtlichen Publikationswesen sinnvoll sind». Von dem her bitte ich zu bedenken, dass Medienförderung auf unserem kleinen Markt notwendig ist und darum ein Gesetz auch so ausgestaltet werden muss, dass es nicht zu einer Medienlandschaft führt, die aus zwei Tageszeitungen und eventuell dem «Monat» besteht. In diesem Sinne stelle ich einen Abänderungsantrag von Art. 3 Abs. 2. Es soll wie folgt heissen: «Im Interesse der Förderung der Meinungs- und Medienvielfalt, der Steigerung der journalistisch-redaktionellen Qualität sowie der Erleichterung der Verbreitung von meinungsbildenden Medien in Liechtenstein kann der Staat vorbehaltlich Abs. 1 direkte und indirekte Medienförderungen nach Massgabe der folgenden Bestimmungen gewähren». Mit dieser Ergänzung wäre der Aspekt mehr auf Förderung als auf Erhaltung gelegt.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wünscht die Regierung das Wort? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann können wir über den Antrag der Abg. Claudia Heeb-Fleck abstimmen, die beantragt, in Art. 3 Abs. 2 das Wort «Erhaltung» durch «Förderung» zu ersetzen. Ist das zutreffend?Abg. Paul Vogt:
Das ist nur ein Teil des Abänderungsantrages. Der Abänderungsantrag lautet: «Im Interesse der Förderung der Meinungs- und Medienvielfalt». Also es geht hier darum, zum Ausdruck zu bringen, dass es nicht um eine Strukturerhaltung der heutigen Medienlandschaft geht, sondern die Meinungs- und die Medienvielfalt sollen gefördert werden, weil Meinungs- und Medienvielfalt nicht identisch sind. Es wird immer wieder argumentiert, dass die beiden heute bestehenden Tageszeitungen bereits für eine Meinungsvielfalt sorgen, indem sie auch Leserbriefe oder Forumsbeiträge abdrucken. Ich denke, das hat nichts mit der redaktionellen Leistung dieser Medien zu tun, sondern das sind Beiträge, die von Privaten an die Zeitung geschickt werden. Und die Zeitung selbst, die Redaktion, die sorgt nicht für eine Meinungsbildung, die ist sehr stark parteipolitisch orientiert.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gut, dann können wir über diesen Antrag abstimmen, der dann also Art. 3 Abs. 2 im ersten Satz wie folgt heisst: «Im Interesse der Förderung der Meinungs- und Medienvielfalt, der Steigerung ...», usw., wie das hier im Art. 3 steht. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt.Dann stimmen wir ab über Art. 3. Wer dem Art. 3 in dieser hier vorliegenden Form zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb:
Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe zu Art. 4 Abs. 1 lit. a einen Änderungsantrag. Hier heisst es «das ständig und in bedeutendem Umfang Nachrichten, Analysen» usw. Mein Antrag ist, dass es hier heisst: «das regelmässig und umfassend Nachrichten, Analysen» usw. Begründung dazu: «Ständig» ist nicht greifbar. «Regelmässig» wäre das richtige Wort. Es geht hier um ein regelmässiges Erscheinen oder um die Periodizität des Mediums. Und es geht auch um Regelmässigkeiten hinsichtlich der Kundmachung. Die Formulierung «in bedeutendem Umfang» ist sehr vage und hier quantitativ ausgerichtet. Mir wäre wichtig, das qualitativ zu verstehen, und zwar umfassend verschiedene Aspekte, Meinungen und Zusammenhänge aufzeigend. Das, meine ich, ist journalistische Arbeit. Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Danke. Ich denke, wir haben es hier schon mehrmals betont, Periodizität ist kein Qualitätsmerkmal. Meinungsvielfalt misst sich nicht an der Erscheinungshäufigkeit. Es wird aber hier teilweise die Meinung vertreten, dass eine Periodizität von 8-mal schliesslich einen Kompromiss darstelle. Ich möchte dazu die Stellungnahme der Regierung selber zitieren, die eigentlich klar und deutlich sagt, welche Hauptaufgabe die Festlegung der Periodizität hat. Ich zitiere Seite 6 der Stellungnahme: «Da es sich bei der Frage der Mindestperiodizität vor allem um die Frage handelt, welche Medien ungeachtet des tatsächlichen Beitrags zur Meinungsvielfalt und ohne Berücksichtigung der weiteren Kriterien von der Medienförderung gemäss diesem Gesetz ausgeschlossen werden sollen ...». Und ich denke, genau dar-um geht es. Die Periodizität ist ein Mittel, um gegen unten zuzumachen und kombiniert mit dem Wegfall der Begrenzung nach oben, um gegen oben ein Open-end zu ermöglichen. Ich denke, dass es Sinn macht, die Periodizität so zu setzen, dass eben auch neue Medien eine Chance haben, dass der liechtensteinische Medienmarkt nicht völlig abgeschlossen wird. Darum mein Abänderungsantrag in Abs. d: «das mindestens 4-mal pro Kalenderjahr erscheint».Abg. Andrea Matt:
Danke. Ich hätte gerne eine Konkretisierung zu Abs. 1a. Da heisst es «... zu politischen Themen und Ereignissen». Gehört das Politische auch zu Ereignissen? Müssen die Ereignisse politisch sein, oder zählen da auch kulturelle Ereignisse, weil das Politische sich auch von der Grammatik her nur auf Themen beziehen könnte? Abg. Paul Vogt:
Ich möchte natürlich zunächst den Abänderungsantrag von Claudia Heeb-Fleck unterstützen. Ich denke, dass ein 8-maliges Erscheinen pro Kalenderjahr angesichts unserer Marktverhältnisse eine zu hohe Hürde ist. Es wird das Aufkommen von engagierten Zeitungen und Zeitschriften verhindert. Ich habe Ihnen das das letzte Mal vorgerechnet - und deshalb wirkt diese Änderung hier auf mich fast zynisch -, dass wir uns als Partei mit 13% der Stimmen es uns nicht leisten könnten, 8-mal pro Jahr zu erscheinen, auch wenn wir die ganze Parteienförderung in ein solches Medium investieren würden. Es ist einfach angesichts der liechtensteinischen Besonderheiten unrealistisch, so häufig zu erscheinen.Ich möchte in dieser Diskussion nicht nochmals alles aufzäumen. Sie können das alles nachlesen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass in der Stellungnahme der Liechtensteinischen Akademischen Gesellschaft, die der Regierung zugestellt wurde, klar darauf hingewiesen wird, dass, wenn man das so formuliert, dass das nicht mehr eine Strukturerhaltung, sondern sogar eine Flurbereinigung der Medienlandschaft ist.Dann möchte ich kurz eingehen auf Abs. 2 Bst. d: Von der Medienförderung sind ausgeschlossen Medien, die «auf anderer Grundlage bereits mit staatlichen Mitteln gefördert» werden. Für mich sind die amtlichen Kundmachungen klar eine staatliche Medienförderung, auch wenn das verdeckt ist. Aber wenn man das realistisch betrachtet, dann ist das eine staatliche Förderung. Und weil diese beiden Landeszeitungen auf diese amtlichen Kundmachungen angewiesen sind, gibt es kein eigenes Amtsblatt. Das ist der einzige Grund. Und schliesslich auch Abs. 6 «Medienunternehmen, die die Meinungs- und Angebotsvielfalt gefährden, sind nicht förderungsberechtigt». Ich denke, das ist eine schöne Idee. Tatsächlich ist es so, dass unsere beiden Tageszeitungen den Markt absolut dominieren und beherrschen. Es ist praktisch unmöglich, dass neue Medien aufkommen können. Und von daher gefährden sie durchaus in meinen Augen die Angebotsvielfalt. Im Übrigen finde ich es schon merkwürdig, dass man in Art. 3 die Medienvielfalt gestrichen hat und hier wieder ausdrücklich Bezug nimmt auf eine Angebotsvielfalt. Das ist offenbar nicht dasselbe.Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte die Debatte der vier vorangegangenen Lesungen zu diesem Gesetz bzw. zu diesem Vorgängergesetz, es war einmal ein kumuliertes Gesetz, nicht noch einmal wiederholen. Ich bin der Ansicht, dass ein Medium im Minimum monatlich erscheinen sollte, damit es förderungswürdig ist. Parteienförderung ist etwas anderes. Für die Parteienförderung haben wir ein anderes Mittel, nämlich die Zuwendung an die politischen Parteien. Ich stelle deshalb Antrag, Art. 4 Abs. 1 Bst. d wie folgt zu formulieren: «... das mindestens 10-mal pro Kalenderjahr erscheint». Für mich ist das eine monatliche Erscheinung mit einer Pause - Sommer- oder Winterpause - was immer dann dieser vorgeschriebene halbamtliche Journalist bevorzugt, aber dass es 10-mal pro Jahr erscheinen muss.Dann habe ich zusätzlich einen Abänderungsantrag, Art. 4 Bst. e neu einzufügen, und den jetzigen Bst. e zu f zu machen. Der Bst. e lautet dann: «das grundsätzlich gegen Entgelt vertrieben wird und ...» dann geht es mit Bst. f weiter. Das sind meine beiden Anträge.Abg. Paul Vogt:
Ich bin der Auffassung, dass man die Medienförderung und die Parteienförderung nicht vermischen darf. Wir behandeln hier ein Gesetz über die Medienförderung. Und wenn hier ein Presseverein «fl info» besteht, dann gilt für diesen auch der Gleichheitsgrundsatz. Ich bin überzeugt, dass angesichts der liechtensteinischen Verhältnisse ein solches Medienförderungsgesetz dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht. Wir werden auch sorgfältig prüfen, ob hier eine Klagemöglichkeit besteht. Wenn wir diese Möglichkeit sehen, dann werden wir beim Staatsgerichtshof ein solches Begehren einbringen. Abg. Rudolf Lampert:
Herr Abg. Paul Vogt, Sie hätten mich falsch verstanden, wenn ich gesagt hätte, dass Medienförderung und Parteienförderung dasselbe sind. Genau das Gegenteil habe ich ausgeführt, dass für die Parteienförderung andere Mittel zur Verfügung stehen und die Medienförderung dadurch nicht vermischt werden darf. Das was Sie jetzt auch ausgeführt, habe ich versucht, zu erklären. Vielleicht ist mir das so nicht gelungen. Aber ich halte Medien und Parteien selbstverständlich auch auseinander.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Wenn Sie das tun, und wenn Sie der Zielsetzung, der Sie in Art. 3 zugestimmt haben, Erhaltung der Meinungsvielfalt, wirklich Folge leisten, dann macht es eben Sinn, dass Sie helfen, Meinungsvielfalt zu gewähren. Und die ist nur gewährt, wenn auch kleine Medien eine Chance haben, mit einer quartalsmässigen Erscheinungsweise zur Meinungsvielfalt beizutragen. Es gilt hier die Frage zu beantworten: Hat zum Beispiel das Medium, um das es hier ja zum Teil doch geht, hat dieses Medium während der letzten Jahre zur Meinungsvielfalt in Liechtenstein beigetragen? Und ich denke, diese Frage kann man, auch wenn man dieses Medium nicht mag, einfach nur mit Ja beantworten. Abg. Paul Vogt:
Herr Abg. Rudolf Lampert, ich habe Sie schon richtig verstanden. Mir geht es darum, dass der Presseverein «fl info» eine eigene juristische Person ist. Und diese juristische Person hat in meinen Augen aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes ebenfalls Anspruch auf Förderung. Man muss einfach die entsprechenden Rahmenbedingen in Liechtenstein beachten. Und da ist es unmöglich, dass ein solches Organ eben 10-mal oder 12-mal oder 40-mal, wie das in früheren Vorlagen stand, erscheinen kann. Das ist realpolitisch einfach unmöglich.Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auch nicht mehr zurückfallen in die ersten drei Debatten, die wir darüber geführt haben und das komplett wiederholen, was ich dazumal gesagt habe, was ich darunter verstehe, wenn ein Medium einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten muss, wie oft es erscheinen muss, und die Vermischung eben von Parteiförderung und Medienförderung. Ich bin der Meinung, dass 8-mal ein Minimum ist für die Bezeichnung «wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung». Wenn ein Medium wirklich einen wesentlichen Beitrag leisten will und «regelmässig und ständig» ebenfalls vorgegeben ist, dann muss es einfach dieses Minimum erfül-len. Und den Gleichheitsgrundsatz den erfüllt dieser Artikel meiner Meinung nach auf jeden Fall genau so, wie wenn wir sagen, es ist eine Periodizität von 4-mal entscheidend, weil dann kann jeder klagen und sagen, okay, ich bin nicht gleichgestellt wie die, die 4-mal erscheinen. Also da bin ich schon der Meinung, dass der Gleichheitsgrundsatz gegeben ist, wenn diese Bedingungen eben eingehalten werden, wie sie hier dargestellt sind. Und ich kann den Antrag des Herrn Abg. Rudolf Lampert unterstützen, diese 10-Mal als mindeste Periodizität vorzugeben.Abg. Doris Beck:
Danke schön. Ich möchte mich hier auch noch kurz zu Wort melden, und zwar geht es mir um die Aussage der Abg. Heeb-Fleck «Periodizität ist kein Qualitätsmerkmal»: Da bin ich entschieden anderer Meinung, nämlich weil vielleicht eben doch bei 4 Ausgaben grundsätzlich geschrieben werden kann, was man will, weil es gibt keine Möglichkeit, hier dann Einfluss zu nehmen oder Richtigstellungen, irgendwas klarzustellen, weil die Medienlandschaft einfach sehr, sehr schnelllebig ist. Und das was vor drei Monaten passiert ist, sicher bereits vergessen ist, wenn ich mit der Klarstellung dann komme.Etwas muss ich vielleicht schon noch sagen zur Aussage des Abg. Paul Vogt, dass eine Partei sich nicht leisten könne, 8-mal zu erscheinen. Ich habe doch vorhin aus allen Voten verstanden, dass wir das hier trennen wollen, dass es uns nicht um das Sichleistenkönnen geht und er ja keine Parteienförderung in dem Sinn will. Und ich habe mich gewundert, dass hier 8-mal steht, nachdem ich im Kopf gehabt habe 10- oder 12-mal, ich hätte mich da dem Schicksal gefügt. Wenn hier aber Anträge da sind, muss ich sagen, dann unterstütze ich den Antrag des Abg. Rudolf Lampert auf 10-mal. Aber was ich nicht unterstütze ist der Antrag auf diesen Bst. neu e, die zusätzliche Bedingung mit «entgeltlich».Abg. Paul Vogt:
Das Argument, dass man auf eine Meldung in einem vierteljährlich erscheinenden Medium nicht unmittelbar reagieren könne, das scheint mir relativ schwach zu sein. Sie haben unter liechtensteinischen Verhältnissen jederzeit die Möglichkeit, in einer der beiden anderen Tageszeitungen eine Stellungnahme abzugeben. Sie haben auch die Möglichkeit, dem «fl info» einen entsprechenden Beitrag zu schicken. Wenn es Ihnen wichtig ist, dann würden sie es machen. Es wurde noch nie versucht. Ich habe auch nicht, wenn das Radio Liechtenstein irgendeine Meldung über den Äther lässt, die Möglichkeit, dazu jederzeit Stellung zu nehmen. Das beeinträchtigt aber die Meinungsvielfalt nicht.Abg. Doris Beck:
Also ich glaube, so kann das nicht gesagt werden, dass es noch nie versucht wurde, eine Stellungnahme da zu platzieren. Und ich weiss auch, dass das «fl info» die dann platziert hat. Das Problem ist einfach, dass das niemand mehr interessiert. Und wenn die Sache delikat war, man eigentlich das Gegenteil damit erreicht, nämlich nochmal grundsätzlich zu überlegen, was war denn da vor 3 Monaten. Das Argument, dass ich dann halt mit Leserbrief zu den Tageszeitungen gehe, das kann ja wohl nicht sein, das ist einfach das Ausnützen eines anderen Mediums, das täglich erscheint. Also irgendwo bin ich schon der Meinung, dass man mit 4-mal pro Jahr zwar gewisse Statements durchaus in die Welt setzen kann und Themen anziehen kann, aber es wird nicht wirklich dann eine Diskussion stattfinden, die wirklich etwas erreicht.Meiner Meinung nach müssten auch Sie ein Interesse haben, mehrmals zu erscheinen. Aber da mische ich mich jetzt nicht ein in die Diskussion.Abg. Andrea Matt:
Ich denke, eine Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass sie wirklich Meinungsvielfalt bietet. Und wenn wir ausschliesslich nur noch zwei Partei-Tageszeitungen Medienförderung zugute kommen las-sen und nicht noch Alternativen einfach ermöglichen, indem wir die Periodizität so hoch setzen, dann sehe ich doch wirklich den demokratischen Grundsatz gefährdet. Ich bin darüber informiert worden, wie wohl auch andere Abgeordnete, dass von einer weiteren Institution ein politisches Medium geplant ist. Dort war auch eine 4-malige Erscheinung pro Jahr vorgesehen. Und in diesem Brief war die Aussage ganz klar, dass eine höhere Periodizität nicht möglich wäre.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Ich möchte auch noch einmal auf die Rolle und Aufgabe der Medien in einer Demokratie zurückkommen: Die Aufgabe der Medien ist es zu informieren, Interessen und Probleme zu artikulieren. Die Medien sind heute die vierte Gewalt im Staate. Sie haben also eine Kontrollfunktion und sie haben eine Identitätsfunktion. Und wenn wir diese Hauptaufgaben der Medien uns vor Augen halten und dann überlegen, ob das kleine Medium «fl info» - in dem man ja, wie ich jetzt gelernt habe, schreiben kann, was man will - eine Funktion hat in dieser Medienlandschaft, dann denke ich, hat es in dem Sinn eine Kontrollfunktion, dass es Tabu-Themen aufgreifen kann statt Themen auszublenden. Es sind x-fach im «fl info» Themen benannt worden, die in anderen Medien totgeschwiegen wurden. Also von dem her hat dieses Medium als Medium der Opposition durchaus eine Bedeutung in unserer gesamten Medienlandschaft. Das gehört zu einer Demokratie, auch wenn es unbequem ist. Abg. Paul Vogt:
Das Votum der Abg. Doris Beck kann so nicht stehen bleiben. Es geht doch nicht darum, ob wir nur viermal erscheinen wollen. Selbstverständlich möchten wir öfters erscheinen. Wir würden gerne monatlich erscheinen, wenn wir uns das leisten könnten. Fakt ist einfach, dass wir uns das nicht leisten können. Der Presseverein «fl info» hat nicht genügend finanzielle Mittel. Das ist das eine. Das andere, was Sie gesagt haben, wenn das «fl info» heikle Themen aufgreife und thematisiere, dann müsse man sich schon überlegen, ob man das drei Monate später noch einmal aufwärmen würde, eben gerade weil es heikle Themen sind. Fakt ist, dass wir sehr häufig heikle Themen aufgegriffen haben und das wurde dann in den beiden Tageszeitungen totgeschwiegen. Man übergeht das einfach. Ich könnte Ihnen ein aktuelles Beispiel nennen. Wenn Sie die heutige Berichterstattung im «Liechtensteiner Volksblatt» anschauen über die Interpellation Umfahrungsstrasse, dann sehen Sie, wie das «Volksblatt» die Diktion, die Sprachregelung der Regierung übernommen hat. Da steht etwa 20-mal «Industriezubringer» drin. Einmal oder zweimal steht drin «Umfahrungsstrasse», und dann heisst es, die Regierung habe klargestellt, dass es sich hier um einen Industriezubringer und nicht um eine Umfahrungsstrasse handle. Ich meine, da übernehmen die Journalisten sehr folgsam die Diktion der Regierung und wischen eigentlich das ganze Problem, das hier aufgerissen wurde, unter den Tisch. Das ist der zweite Punkt.Und der dritte Punkt: Ich möchte Sie schon darauf aufmerksam machen, dass es äusserst delikat ist, wenn man an die Diskussionen im Europarat um die Medienförderung, um Demokratie und Transparenz denkt, wenn hier in Liechtenstein die beiden Regierungszeitungen in äusserst grosszügiger Weise mit mehreren hunderttausend Franken, CHF 600'000 bis CHF 900'000 pro Jahr gefördert werden und die einzige Oppositionszeitung leer ausgeht. Das gibt ganz sicher zu reden in Strassburg. Und mich wundert schon, dass unsere Delegierten beim Europarat solche Themen nicht aufgreifen, sondern zur ganzen Diskussion schweigen. Wenn es in Strassburg um das Thema Demokratie geht, dann ist man sehr, sehr hellhörig in Bezug auf Medien. Und wenn man sieht, wie die Regierung hier praktisch die Förderung auf die eigenen Parteien beschränken will, dann denke ich, gibt das auch dort zu reden. Es ist für mich ein Selbstbedienungsladen, was hier gemacht wird.Abg. Rudolf Lampert:
Herr Abg. Paul Vogt, glauben Sie tatsächlich, dass ein «Volksblatt» oder ein «Vaterland» existieren könnte, wenn sie gratis verteilt werden? Diese müssen auch Entgelte verlangen bzw. Abonnementsgebühren verlangen. Und wenn Sie eine entsprechende Qualität und eine entsprechende Häufigkeit der Ausgabe haben, so können Sie auch Abonnementspreise verlangen. Und dann werden Sie auch sehen, wie die Qualität Ihrer Zeitung ist. Je nach Abonnement, weil das ist dann mehr oder weniger das einzige Qualitätsmerkmal, das Sie haben, nämlich ob die Leute Ihre Zeitung kaufen oder nicht. Und wie gesagt, Sie sagen, wir können uns eine mehrfache Ausgabe nicht leisten. Wir könnten uns auch keine tägliche Ausgabe leisten ohne die Gebühren.Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Vogt hat vorhin ein Beispiel zitiert über die Berichterstattung zur gestrigen Landtagssitzung. Wenn das «Volksblatt» dort einfach erwähnt, dass hier im Landtag 100-mal oder vielleicht noch mehr gesagt wird «Industriezubringer» und das richtig stellt und darüber berichtet, dann ist das kein Diktat, das man dem «Volksblatt» gibt und aufoktroyiert, sondern das ist effektiv, das was, hier im Landtag gesprochen wurde. Und das als Beispiel anzuführen, ist meiner Meinung nach überhaupt nicht richtig. Als weiteres bezeichnen Sie uns, die beiden grossen Parteien als Selbstbedienungsladen. Wenn Sie dabei sein können, ist es dann kein Selbstbedienungsladen? Wenn Sie nicht dabei sind, dann ist es ein Selbstbedienungsladen. Sie wollen sich - so verstehe ich auch die Argumente, die Sie bringen - ebenfalls bedienen. Und dann gebe ich das an Sie natürlich zurück. Die Bedienung ist nicht das, was beabsichtigt ist, sondern das, was in ausländischen Medienförderungen genau gleich passiert; das ist das, dass man Kriterien festlegt, nach welchen jeder weiss, wann er Medienförderung bekommt oder nicht. Und wenn Sie diese Schwelle nicht überspringen können, dann ist das einfach eine Grenze, die Sie erreichen. Aber das hat nichts damit zu tun, dass die Regeln, die hier festgelegt werden, jetzt speziell für die Vaterländische Union oder die Fortschrittliche Bürgerpartei festgelegt sind, sondern für die Medien, die heute am Markt sind, die diese Förderung brauchen, aber die auch investieren und die auch ganz klar diese Bedingungen erfüllen. Wenn wir auf die Periodizitäten gegangen wären, wie sie im Ausland vorgegegeben sind, dann hätten wir wesentlich höhere Zahlen. Und wir sind hier schon an einer Grenze, meiner Meinung nach, die das überhaupt verdient, dass man sagt, einen wesentlichen Beitrag zu leisten für die Meinungsbildung. Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Ich möchte zuerst reagieren auf das Votum vom Abg. Rudolf Lampert, der sagt, das «Volksblatt» könne ja schliesslich auch nur überleben, weil es Gebühren verlangt. Ich möchte hier noch differenzieren. Es kann auch nur überleben, weil es die amtlichen Kundmachungen erhält, die, ich glaube, letztes Jahr oder im Jahre 2004 CHF 680'000 ausgemacht haben. Ich möchte hier das Ganze mal weiterentwickeln: Was wäre, wenn sich die dritte Partei darauf festlegen würde, eine Tageszeitung zu publizieren? Bekommen wir dann auch die amtlichen Kundmachungen? Und kann dann das Land Liechtenstein dreimal amtliche Kundmachungen bezahlen, die eigentlich nur einmal bezahlt gehören? Ich denke, da gibt es ganz viele Ungereimtheiten, die hier zu berücksichtigen sind. Abg. Rudolf Lampert:
Frau Abg. Heeb-Fleck, Lügenmärchen werden nicht wahr, nur weil man sie wiederholt. Ich weiss, Sie haben bereits in einem Leserbrief angetönt, dass das «Liechtensteiner Volksblatt» Förderungsgelder in der Höhe von CHF 600'000 bis CHF 700'000 erhalte. In Tat und Wahrheit sind es CHF 263'000. Ich verstehe unter seriösem Recherchieren ganz etwas anderes, als das, was Sie hier machen. Jetzt verbreiten Sie wiederum, dass CHF 700'000 andere Gelder anfallen, sprich Inserate usw. Dort sind es maximal CHF 500'000. Also wie gesagt, Märchen werden nicht wahr, nur weil man sie wiederholt.Abg. Paul Vogt:
Ich weiss schon, dass Sie diese Optik einnehmen wollen, Herr Abg. Lampert. Selbstverständlich kann man diese Optik einnehmen. Die Frage ist einfach, was man alles zusammenzählt. Bis jetzt gab es die Medienförderung. Es gab die Leistungsvereinbarung, die Sie unterschlagen haben, und es gab die amtlichen Kundmachungen. Und wenn man die Einnahmen aus allen diesen drei Töpfen zusammenzählt, dann kommt man halt auf diese CHF 600'000 bis CHF 900'000, je nachdem, ob es ums «Vaterland» oder ums «Volksblatt» geht. In Zukunft werden die Leistungsvereinbarungen wegfallen und entsprechend wird die Medienförderung steigen. Dann zum Argument, woran man die Qualität einer Zeitung messen kann: Man kann sich schon auf den Standpunkt stellen, man messe die Qualität einer Zeitung daran, ob die Leser sie kaufen oder nicht. Der «Blick» wird auch gekauft. Er ist aber deshalb nicht die beste Zeitung in der Schweiz. Ein liechtensteinischer Parteipräsident hat gesagt, das «Liechtensteiner Vaterland» liegt jeden Morgen um 7 Uhr im Briefkasten. Das sei Ausdruck dafür, dass es Qualität habe. Ich denke, das ist genau so einseitig. Qualität der journalistischen Leistung misst sich an anderen Kriterien. Da geht es um die Ausgewogenheit. Da geht es darum, ob man gescheite Kommentare schreibt, ob man differenziert usw. Und es ist nicht so, dass eine einzige Zeitung eben für Qualität sorgt, sondern es geht um die Meinungsvielfalt, um die Möglichkeit, unterschiedliche Meinungen angemessen darstellen zu können.Und schliesslich noch zum Argument des Abg. Markus Büchel, dass hier alle gleich behandelt werden: Es ist doch einfach so, dass hier in der Kommission nur die beiden Landeszeitungen vertreten waren. Und diese haben die Bedingungen so formuliert, dass sie auf sie zupassen, sonst auf niemanden. Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Es tut mir leid, ich muss auf das Märchen reagieren. Ich habe die Zahlen von 2004. Und dort ist es so, dass das «Volksblatt» CHF 285'000 Medienförderung erhalten hat, CHF 250'000 Leistungsvereinbarung und CHF 673'000 für amtliche Kundmachungen. Das macht CHF 1,2 Mio. Und das «Vaterland» hat CHF 455'000 Medienförderung, CHF 250'000 Leistungsvereinbarung und CHF 680'000 für die amtlichen Kundmachungen erhalten, das macht CHF 1,4 Mio. Und wenn 2005 CHF 263'000 reine Medienförderung ausbezahlt wurden, dann kommen halt eben noch die Leistungsvereinbarung und die amtlichen Kundmachungen hinzu, die, wie Sie ja selber im Vernehmlassungsbericht 2004 ganz klar festgestellt haben, einen existenziellen Teil für beide Tageszeitungen darstellen und darum eben auch ein Teil der Medienförderung sind, einer äusserst problematischen Medienförderung, weil sie eben zweimal publiziert werden, obwohl einmal genügen würde.Abg. Gebhard Negele:
Die Freie Liste kämpft um finanzielle Mittel für ihr Parteiblatt. Das ist legitim. Ich verstehe allerdings nicht, dass es nicht möglich sein soll, mit jährlich 8 oder 10 Ausgaben aufzuwarten. «Ein hämmer, drei wämmer», das war möglich bei den Wahlen, warum nicht bei eurem Parteiblatt der Slogan: «Vier hämmer, acht wämmer»? Herr Vogt, stapeln Sie nicht immer so tief. Die Freie Liste hat drei Mandate hier im Landtag, hat mehr als 10% der Bevölkerung hinter sich an Wählerstimmen. Wie wäre es, wenn sich die Freie Liste hier einmal anpassen würde? Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine Wortmeldungen mehr gibt, dann gebe ich das Wort Herrn Regierungsrat Meyer.Regierungsrat Martin Meyer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich nehme gern noch Stellung zu einzelnen Unklarheiten bzw. zu den verschiedenen Abänderungsanträgen. Art. 4 Förderungsberechtigung, Abs. 1 Bst. a verlangt eine ständige und in bedeutendem Umfang praktizierte Befassung mit politischen Themen und Ereignissen in Liechtenstein in Form von Nachrichten, Analysen, Kommentaren oder Hintergrundinformationen. Von einer ständigen Befassung kann dann ausgegangen werden, wenn dauernd und nicht bloss in einzelnen Ausgaben entsprechende Inhalte publiziert werden, wohingegen der Terminus «in bedeutendem Umfang» keine mehrheitliche oder gar ausschliessliche Befassung mit politischen Themen und Ereignissen vorschreibt, diesbezüglich jedoch einen substanziellen, nicht bloss marginalen Umfang umfasst. Aus dieser Begründung heraus möchte ich an dieser Formulierung, so wie sie die Regierung jetzt hier vorgelegt hat - «in ständigem und bedeutendem Umfang zu publizieren» - festhalten. Ich kann dem Antrag des Abg. Franz Heeb also leider nicht folgen.Im Sinne der Förderung eines demokratischen Meinungsbildungsprozesses, welcher letztlich überhaupt erst die Existenz einer Medienförderung rechtfertigt, sollen die Kriterien «ständig und in bedeutendem Umfang auf die Berichterstattung zu politischen Themen und Ereignissen in Liechtenstein» beschränkt werden. Hier war noch die Frage der Abg. Andrea Matt: Sind es politische Themen und Ereignisse oder sind es politische Themen und politische Ereignisse? Diesbezüglich kann ich ausführen, dass das natürlich sowohl als auch ist. Es sind sowohl politische Themen als auch politische und nichtpolitische Ereignisse. Das erscheint mir aufgrund der Formulierung logisch zu sein.Dann haben Sie sich sehr intensiv über die Periodizität unterhalten. Die Regierung hat diese Diskussion innerhalb der Regierung auch geführt. Wir haben uns auch die Debatte zur ersten Lesung noch einmal Revue passieren lassen und sind dann zum Entschluss gekommen, dass wir die Mindestperiodizität auf 8 Ausgaben pro Jahr festlegen wollen. Das hat auch damit zu tun, dass nach der ersten Lesung zahlreiche Reaktionen an die Regierung in Form von Stellungnahmen erfolgt sind. Aber selbstverständlich, wenn die Anträge jetzt hier lauten, die Periodizität zu reduzieren oder auch entsprechend zu erhöhen, so liegt dies in Ihrer Kompetenz. Ich denke, Sie kennen auch die Argumentation der Regierung. Wir sind vor zwei Jahren mit 52-mal pro Jahr gestartet und befinden uns jetzt hier bei 8-mal pro Kalenderjahr. Das liegt jetzt nun in Ihrer Kompetenz, das abschliessend zu entscheiden. Dann noch ein Hinweis zu den amtlichen Kundmachungen: Die amtlichen Kundmachungen sind notwendig gemäss Kundmachungsgesetz und Informationsgesetz. Es geht da darum, Amtsinformationen zu kommunizieren, und das hat mit Medienförderung nichts zu tun, auch wenn das einzelne Abgeordnete anders sehen.Dann war noch der Hinweis von Art. 4 Abs. 6, auf die Meinungs- und Angebotsvielfalt. Diesbezüglich kann ich ausführen, dass das einfach im Einklang mit dem Mediengesetz erarbeitet worden ist. Danke.Abg. Andrea Matt:
Ich möchte nur noch zu diesen politischen Themen und Ereignissen wissen, ob denn sozusagen - wenn Sie sagen, es dürfen auch andere Ereignisse als politische Ereignisse sein - sozusagen eine sich der Kultur widmende oder eine sich dem Sport widmende regelmässige Publikation, damit auch unterstützt werden könnte.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte das nicht einfach stehen lassen, dass die amtlichen Kundmachungen nichts mit Medienförderung zu tun haben. Das ist ganz offensichtlich, dass das anders ist. Wir könnten zu einem wesentlich günstigeren Betrag ein amtliches Publikationsorgan herausgeben. Da gäbe es genügend Interessenten. Ich wurde auch schon darauf angesprochen, ob ich nicht einen Vorstoss machen würde, dass ein amtliches Publikationsorgan mit privaten Inseraten herausgegeben würde. Dies liesse sich zu einem Bruchteil der Kosten machen, die an die beiden Parteizeitungen ausbezahlt werden. Ausserdem ist diese Art von amtlicher Publikation überhaupt nicht im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger, weil sie eben nicht die Möglichkeit haben, amtliche Publikationen, soweit das über das Gericht läuft oder über das Öffentlichkeitsregisteramt, kostengünstig zu publizieren. Hier müssen sie für beträchtliche Mehraufwendungen aufkommen. Das Ganze eben nur im Interesse der Parteien. Regierungsrat Martin Meyer:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nachträglich auch noch Stellung nehmen zum Antrag des Abg. Rudolf Lampert, der gesagt hat, man möge einen neuen Buchstaben «e» einfügen, nämlich dass grundsätzlich «gegen Entgelt» vertrieben wird. Dieser Argumentation können wir folgen. Sie wissen das auch, dass dies vor eineinhalb Jahren schon einmal in der Vorlage war. Die Regierung hat das dann aber aufgrund der Diskussion wieder herausgestrichen. Auch das liegt nun in Ihrer Entscheidung, ob Sie das so haben möchten oder nicht.Dann noch einmal zu den Ereignissen: Also wenn eine Zeitschrift nur kulturelle Inhalte publiziert oder wenn es eine Vereinszeitschrift ist, dann wird sie künftig keine Medienförderung mehr erhalten. Gemäss Art. 4 Abs. 2 Bst. b ist das dann ausgeschlossen. Was unter Ereignis zu verstehen ist, ist meines Erachtens eigentlich logisch. Also wenn sich morgen ein Verkehrsunfall ereignet oder ein grösseres Ereignis oder eine Veranstaltung, die von öffentlichem Interesse ist, dann soll das Medienunternehmen oder das entsprechende Medium darüber berichten. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann versuche ich, die Anträge in der Reihenfolge der Eingänge zur Abstimmung zu bringen. Der Abg. Franz Heeb beantragt in Art. 4 Abs. 1 lit. a, folgende Änderung vorzunehmen: Es würde dann heissen anstelle «... das ständig und in bedeutendem Umfang Nachrichten, Analysen» usw. «... das regelmässig und umfassend Nachrichten, Analysen, Kommentare» usw. Wer dieser Änderung zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit ist diesem Antrag nicht stattgegeben worden und es bleibt lit. a so, wie es hier in der Vorlage aufgeführt ist.Dann kommen wir zum zweiten Antrag der Abg. Claudia Heeb-Fleck, die beantragt, in Art. 4 Abs. 1 lit. d die Periodizität, «mindestens 8-mal» auf «4-mal pro Kalenderjahr» zu ändern. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit ist diesem Antrag nicht stattgegeben. Dann kommen wir zum dritten Antrag des Abg. Rudolf Lampert, der im gleichen lit. d möchte, dass «mindestens 10-mal» anstelle von «8-mal pro Kalenderjahr» steht. Wer dieser Änderung zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit ist diesem Antrag zugestimmt. Dann kommen wir zum letzten Antrag, zum Antrag des Abg. Rudolf Lampert, der wünscht, anstelle der bisherigen lit. e eine neue lit. e einzufügen - und dann würde die bisherige lit. e dann zu lit. f. Also neu würde lit. e heissen: «... das grundsätzlich gegen Entgelt vertrieben wird».Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Diesem Antrag ist somit nicht stattgegeben worden. Dann ist also Abs. 1 lit. d dahingehend geändert: «... das mindestens 10-mal pro Kalenderjahr erscheint». Die übrigen Anträge haben keine Mehrheit gefunden. Dann stimmen wir noch ab über Art. 4 mit dieser Änderung. Wer dem Art. 4 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 5 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich stelle hier einen Abänderungsantrag zu Abs. 1. Der soll lauten: «Die Höhe der direkten Medienförderung beträgt pro Medienunternehmen CHF 20'000 als Sockelbetrag und zusätzlich höchstens 30% der standardisierten Lohnkosten ...». Wir haben das letzte Mal angeregt, einen Sockelbetrag einzuführen. So, wie das hier ausformuliert ist, macht der Sockelbetrag keinen Sinn. Wenn 30% der standardisierten Lohnkosten anrechenbar sind, dann setzt das voraus, dass mindestens ein vollamtlicher Journalist beschäftigt wird, wenn 10 Ausgaben das Minimum sind. Ein vollamtlicher Journalist wird mit Sicherheit um die CHF 100'000 verdienen. Und wenn man dann einen Sockelbetrag von CHF 20'000 vorsieht, dann macht das schlicht und einfach keinen Sinn. Das ist ein Scheinentgegenkommen, das aber in der Praxis nichts wirklich bewirkt. Zusätzlich stelle ich Antrag auf einen Absatz 3: «Kein Medienunternehmen erhält mehr als 30% der zur Verfügung stehenden Medienförderungsmittel». Das ist die Idee, die in der ursprünglichen Regierungsvorlage bereits enthalten war, dass man eben die Medienförderungsmittel auf mehrere Medienunternehmen aufteilen soll und nicht auf einige wenige konzentrieren.Regierungsrat Martin Meyer:
Danke, Herr Präsident. Können Sie bitte den ersten Abänderungsantrag noch einmal wiederholen?Abg. Paul Vogt:
«Die Höhe der direkten Medienförderung beträgt pro Medienunternehmen CHF 20'000 als Sockelbetrag und zusätzlich höchstens 30% der standardisierten Lohnkosten der Medienmitarbeiter ...». Die Idee ist also, jedes geförderte Medium erhält einmal CHF 20'000 und der Rest wird dann entsprechend aufgeteilt. Regierungsrat Martin Meyer:
Danke, Herr Präsident. So, wie die jetzige Formulierung vorliegt, ist das schon auch so gedacht, dass jedes Medienunternehmen, das die Förderungsberechtigung gemäss Art. 4 erhält und in den Genuss der Förderung kommt, mindestens einmal CHF 20'000 als Sockelbeitrag erhält. Und wenn es dann noch zusätzliche Beträge aus der direkten Medienförderung gibt, dass die zusätzlich addiert werden. Also mindestens CHF 20'000, das ist der Sockelbetrag, und höchstens 30% der standardisierten Lohnkosten.Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte das Anliegen des Abg. Vogt unterstützen. So, wie es jetzt steht, wenn Sie schreiben «mindestens CHF 20'000», so heisst das, es bekommt irgendeinen Betrag, mindestens aber CHF 20'000; das ist einmal fix. Dann brauchen Sie das «mindestens» hier nicht, weil wenn Sie das so haben wollen, wie Sie es jetzt gesagt haben, nämlich CHF 20'000 plus zusätzlich höchstens diese 30%, so brauchen Sie das «mindestens» nicht. Aber ich habe es auch so verstanden, wie der Abg. Paul Vogt. Und ich würde das, wenn es so gemeint ist, wie Sie es ausgesagt haben, dann würde ich seinen Antrag auch begrüssen und unterstützen.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Ich möchte noch etwas nachfragen bezüglich der Absätze a und b, die mir in ihrer Bedeutung nicht ganz klar sind: Es heisst: «Medienunternehmen erhalten Förderung nach folgenden Kriterien»: a) «Art und Umfang der gesamten journalistisch-redaktionellen Leistung» und b) «Art und Umfang journalistisch-redaktioneller Inhalte im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. a», der besagt, dass es politisch relevante Themen sein müssen. Jetzt weiss ich nicht, wie ich das zu deuten habe. Gibt es jetzt Medienförderung für journalistisch-redaktionelle Leistungen, die eben im Bereich der Aufarbeitung politischer Themen liegen, oder gibt es journalistisch-redaktionelle Leistungen für politische Themen aber auch für alle anderen Themen? Also wird die journalistisch-redaktionelle Leistung, die Medienschaffende erbringen, wenn sie eine Beilage gestalten wie die «Vaterland»-Magazine oder die «Volksblatt»-Magazine, wird diese Leistung hier auch miteinberechnet oder wird differenziert zwischen politischer Leistung und anderer? Es scheint hier wie eine doppelte Förderung zu geben.Regierungsrat Martin Meyer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Also vielleicht zuerst noch einmal zum Abänderungsantrag des Abg. Paul Vogt und des Abg. Rudolf Lampert. Die Regierung hat das so verstanden, dass ein Sockelbeitrag von CHF 20'000 fix vorgesehen werden soll, und dass dann aber eben höchstens 30% der standardisierten Lohnkosten dazukommen. Also wenn Sie hier dann das so formuliert haben wollen, ich denke, dann haben wir kein Problem damit. Aber rein formell gesehen wünscht die Regierung, dass Sie dann über den Abänderungsantrag abstimmen, weil wir hier die Regierungsvorlage zu vertreten haben. Dann zum Zweiten, zur Frage der Abg. Claudia Heeb-Fleck: Die Buchstaben a, b und c des Absatzes 1, da geht es einerseits um Art und Umfang der gesamten journalistisch-redaktionellen Leistung, das heisst den gesamten journalistisch-redaktionellen Inhalt eines Mediums. Und dann aber auch um Art und Umfang der journalistisch-redaktionellen Inhalte im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. a, das sind mithin solche, die politische Themen und Ereignisse mit Liechtenstein-Bezug sind, und schliesslich die Periodizität im Sinne der Erscheinungshäufigkeit des Mediums. Was damit ausgedrückt werden soll, ist sicher nicht eine Doppelförderung, denn das Medienförderungsgesetz ist so aufgebaut, dass der journalistische Inhalt als Gesamtes beurteilt wird. Aber die Buchstaben a bis c drücken hier ein gewisses Ermessen der Medienkommission aus. Das soll auch so sein. Und es ist ja weiter hinten auch festgelegt, dass die Medienkommission entsprechend noch das Verfahren genauer zu definieren hat. Und das wird dann auch in einer entsprechenden Vollzugsverordnung festgehalten. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Ich habe noch eine Frage an den Herrn Regierungsrat. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie den Abänderungsantrag des Abg. Paul Vogt - der unterstützt wurde vom Abg. Rudolf Lampert - das gleichgestellt. Aber heute in der Formulierung heisst es: «Die Höhe der direkten medienförderung beträgt pro Medienunternehmen mindestens», das «mindestens» möchte Paul Vogt eliminieren. Und dann heisst es aber: «... und höchstens 30%». Und wenn ich den Abg. Paul Vogt in seinem Antrag richtig verstanden habe, hat er formuliert «und zusätzlich 30%», das ist für mich nicht das Gleiche.Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Ich bin der Meinung, dass die Formulierung, wie sie hier gewählt wurde, dem Anliegen der Regierung besser gerecht wird und auch vom Verständnis her für mich eindeutiger ist, weil wir haben nicht zwei Beträge, die wir sprechen, sondern es gibt einfach einen Beitrag, eine Medienförderung, und zwar bewegt sich die zwischen CHF 20'000 im Minimum und 30% der standardisierten Lohnkosten. Mit der anderen Formulierung will man genau dasselbe ausdrücken. Aber für mich ist diese Formulierung hier die bessere.Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte das unterstützen, was der Landtagspräsident vorhin gesagt hat. Obwohl der Herr Regierungsrat erklärte, dass unsere Formulierung bzw. die Formulierung des Abg. Paul Vogt dasselbe bedeuten würde, bin ich da anderer Ansicht, denn hier steht: «Die Höhe der direkten Medienförderung beträgt pro Medienunternehmen mindestens CHF 20'000 und höchstens 30% ...». Jetzt aber steht ein Antrag. Und ich habe diesen Antrag nur mitunterstützt, weil Sie eigentlich gesagt haben, das ist praktisch dasselbe. Aber es ist nicht dasselbe. Wir haben jetzt einen Sockelbetrag nicht von mindestens, sondern einen Sockelbetrag von CHF 20'000 und zusätzlich dann diese höchstens 30% der Lohnkosten. Also es kommt auf einen anderen Betrag heraus, wenn diese 30% der Lohnkosten CHF 100'000 sind und Sie haben einen Sockelbetrag von CHF 20'000, so gibt das CHF 120'000. In Ihrer Formulierung haben wir eine Zuwendung, die beträgt mindestens CHF 20'000, aber höchstens diese CHF 100'000, nämlich 30% der Lohnkosten. Also es ist nicht dasselbe. Und jetzt ist die Frage, was man will, damit man hier abstimmen kann. Aber gefährlich wäre jetzt, praktisch das so zu belassen und Ihre Äusserungen hineinzuinterpretieren, dann ist nämlich unklar, was der Landtag schlussendlich gewollt hat. Abg. Paul Vogt:
Es ist schon so, Herr Regierungsrat, dass das, was Sie hier hineingeschrieben haben und das was Sie erläutert haben, nicht dasselbe ist. Wenn die Meinung der Regierung war, dass man den Sockelbetrag ausrichtet und zusätzlich einen Anteil an den standardisierten Lohnkosten, dann ist das der Antrag, wie ich ihn formuliert habe. Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, von der Formulierung her ist es klar, dieser Antrag, den die Regierung gestellt hat, das ist ein Mindestbetrag von CHF 20'000 und höchstens 30% der standardisierten Lohnkosten. So steht es da und es ist für mich klar.Der Antrag des Abg. Paul Vogt ist ein anderer. Und über den haben wir abzustimmen. Es ist also nicht das Gleiche, was der Abg. Paul Vogt gesagt hat als Antrag, und wie es hier in der Regierungsvorlage steht. Abg. Wendelin Lampert:
Besten Dank, Herr Präsident. Die beiden Varianten - denn ich teile hier die Ansicht des Landtagsvizepräsidenten - haben durchaus in der Praxis dann Relevanz. Was hier steht: Nehmen wir einmal an, die Freie Liste hat einen Mitarbeiter mit einem Lohn von CHF 100'000. Dann würde es bedeuten: Mindestens CHF 20'000 und höchstens die 30% der CHF 100'000 - sprich: Es würde CHF 30'000 für die Freie Liste geben.Bei Ihrem Antrag ist es aber so: Die CHF 20'000 Sockel plus die 30% für den Mitarbeiter, gibt CHF 50'000, also eine Differenz von CHF 20'000 zwischen den beiden Varianten.Das müsste die Regierung im Prinzip klarstellen: Was will sie? Sagt sie, es gibt einfach einen Mindestbeitrag und zusätzlich einen Anteil der standardisierten Lohnkosten oder eben nur diese 30% der standardisierten Lohnkosten, unabhängig vom Sockelbeitrag?Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte das vielleicht noch einmal zusätzlich erläutern. Wenn drei Medien hier Subvention bekommen oder Unterstützung bekommen, Medienförderung bekommen, dann haben wir beim Antrag des Abg. Paul Vogt CHF 60'000 zusätzliche Ausgaben, nur um das zu erläutern. Ich wäre froh, wenn der Herr Regierungsrat das klarstellen würde für die Materialien und die Interpretation dann in Zukunft, nicht damit ein Durcheinander dann entsteht.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Ich denke, wenn man die Regelung so hier stehen lässt, dann ist sie irgendwo sinnentleert, weil jedes förderungsberechtigte Medium bekommt ja pro vollamtlichen Mitarbeiter 30% der standardisierten Lohnkosten. Und das macht halt über CHF 30'000 aus. Da macht es überhaupt keinen Sinn, einen Mindestbeitrag von CHF 20'000 festzulegen. Es ist für mich in der Form eine sinnentleerte Regelung, die aber - nach dem, was Regierungsrat Meyer das erste Mal ausgesagt hat - so ja nicht gemeint war. Er hat klar formuliert: Es geht um einen Sockelbeitrag von CHF 20'000 plus zusätzlich CHF 30'000. Nur in dem Sinn macht ja ein Sockelbeitrag Sinn, nur in dem Sinn ist ein Sockelbeitrag eine Unterstützung für kleine und für neu aufkommende Medien. Abg. Paul Vogt:
Ich möchte nur die Aussage des Abg. Lampert korrigieren, dass wenn man einen Sockelbeitrag beschliesst, dass dann die Ausgaben um CHF 60'000 oder was auch immer höher würden. Das ist nicht so, der Landtag beschliesst nur die Gesamtsumme. Und diese Gesamtsumme kommt zur Verteilung.Abg. Rudolf Lampert:
Da haben Sie schon Recht. Nur haben wir bei der letzten Diskussion ja festgestellt, dass die Gesamtsumme in der Regel gar nicht beansprucht wird, und dass diese CHF 20'000 doch einen zusätzlichen Betrag bedeuten, weil wenn die Medienförderung nicht komplett ausgeschöpft wird, dass dann diese Verteilung zustande kommt.Jetzt aber so sinnlos oder hohl, wie Sie das ausgesagt haben, Frau Abg. Heeb-Fleck, ist das nicht, weil wir verlangen mindestens 0,5 Stellen bei einer Zeitung. 0,5 Stellen kann vielleicht CHF 40'000 oder CHF 50'000 Gehalt bedeuten. Von CHF 40'000 30% sind CHF 12'000, und damit ist dann eine Aufstockung auf CHF 20'000 gewährleistet. Also diese mindestens CHF 20'000, wenn sie hier stehen bleiben, machen schon Sinn. Ich würde das jetzt nicht reduzieren, weil gerade die kleinen Medien mindestens diese CHF 20'000 erhalten. Aber ich kann mit beidem leben, nur muss es klar sein, über was wir abstimmen.Abg. Paul Vogt:
Zwei Bemerkungen dazu: Ich denke, wir nähern uns langsam dem Ende. Das Erste ist, nach bisherigem Medienförderungsgesetz konnten die Mittel gar nicht ausgeschöpft werden, weil eine Beschränkung drin war, dass ein einzelnes Medium nicht beliebig viel Mittel erhalten konnte, sondern nur einen bestimmten Prozentsatz, nämlich 20% dieser insgesamt auflaufenden Kosten. Das ist das eine.Das andere ist: Mit einer 50%-Stelle kann man keine Zeitung 10-mal pro Jahr herausgeben. Dafür braucht es mindestens eine 100%-Stelle. Und damit ist dieses Beispiel mit CHF 40'000 Personalkosten pro Jahr illusorisch. Regierungsrat Martin Meyer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe jetzt doch noch einmal in die Materialien gesehen und ich möchte meine Aussage von zuvor korrigieren. Es war schon so gemeint, dass wenn jemand die Förderungsberechtigung erfüllt, also wenn ein Unternehmen die Förderungsberechtigung erfüllt, dass es mindestens CHF 20'000 als Sockelbeitrag erhält, aber höchstens 30% der standardisierten Lohnkosten. Das heisst, ich nehme meine erste Aussage hiermit zurück und ich werde an diesem Antrag, so wie ihn die Regierung jetzt hier gestellt hat, festhalten. Und dann noch einen Hinweis, Herr Abg. Paul Vogt: Sie haben noch einen zusätzlichen Antrag gestellt, nämlich einen dritten Absatz einzufügen. Wenn Sie wieder auf diese Plafonierung zurückmöchten, dann möchte ich Ihnen beliebt machen, dass Sie eine Formulierung wählen, wie dies im Bericht und Antrag im Jahr 2004 der Fall war, nämlich nicht, dass Sie das in einem neuen Absatz 3 beantragen, sondern dass Sie den Abs. 1 dahingehend abändern, dass Sie nach dem Wort «besorgen» ein Komma machen und dort noch einfügen: «höchstens jedoch ein Drittel des dafür zur Verfügung stehenden Teilbetrages, und bemisst sich nach folgenden Kriterien ...». Das ist inhaltlich dasselbe, aber legistisch besser.Abg. Paul Vogt:
Erstens wird der Antrag ohnehin abgelehnt und zweitens ist es einfach so: Ich habe mir diese Formulierung auch überlegt, Herr Regierungsrat Meyer, dass sie redaktionell ein unmögliches Ding ist.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine Wortmeldungen mehr gibt, können wir über die beiden Anträge des Abg. Paul Vogt abstimmen. Er beantragt, in Art. 6 Abs. 1 folgende Änderung vorzunehmen: «Die Höhe der direkten Medienförderung beträgt pro Medienunternehmen CHF 20'000 als Sockelbetrag und zusätzlich 30% der standardisierten Lohnkosten der Medienmiterabeiter ...». Ist das richtig oder ist das nicht richtig?Abg. Paul Vogt:
Es ist nicht richtig. Es heisst: «... und zusätzlich höchstens 30% ...».Landtagspräsident Klaus Wanger:
«... und zusätzlich höchstens 30% ...». Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Diesem Antrag ist somit nicht stattgegeben worden.Dann beantragt der Abg. Paul Vogt, einen dritten Absatz einzufügen. Und ich bitte Sie, den nochmals zu formulieren.Abg. Paul Vogt:
Abs. 3: «Kein Medienunternehmen erhält mehr als 30% der zur Verfügung stehenden Medienförderungsmittel».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben den Antrag gehört. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Diesem Antrag ist somit nicht zugestimmt.Dann stimmen wir ab über Art. 6. Wer dem Art. 6 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
21 Stimmen bei 24 Anwesenden.Dann können wir weiterlesen.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 11 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 12 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 14 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 15 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 16 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 17 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 18 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 19 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 20 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Medienförderungsgesetzes einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir Traktandum 19 erledigt. -ooOoo-