Beschluss Nr. 68/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste) (Nr. 70/2006)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 25: Beschluss Nr. 68/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses, Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 70/2006 steht zur Diskussion.Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Mit der Richtlinie 2004/17/EG werden mehrere Richtlinien abgeändert, um den Forderungen nach Vereinfachung, Modernisierung und Flexibilisierung zu entsprechen. Durch die hier zur Übernahme vorliegende Richtlinie kommt es zu Änderungen in den Richtlinien 93/38/EWG und 98/4/EG, weshalb diese mit Wirkung vom 31. Januar 2006 aufgehoben wurden. Die Schwerpunkte der Vorlage sind die Einführung elektronischer Verfahren, die Klarstellung von Bestimmungen über technische Spezifikationen, eine strengere Fassung der Bestimmungen über die Vergabekriterien und eine Vereinfachung der Schwellenwerte.Die Richtlinie 2004/17/EG gilt für öffentliche Aufträge, deren geschätzter Auftragswert ohne Mehrwertsteuer die neu festgesetzten Schwellenwerte von 422'000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und 5'278'000 Euro bei Bauaufträgen erreicht oder überschreitet. Sie findet auch Anwendung auf Wettbewerbe für Dienstleistungsaufträge mit einem Gegenwert von mindestens 422'000 Euro oder Preisgelder oder Zahlungen in gleicher Höhe.Im Bericht und Antrag auf Seite 31 wird bei der geplanten Umsetzung über die in der Folge nötigen Anpassungen bei mehreren liechtensteinischen Gesetzen und Kundmachungen berichtet. Es fehlt jedoch auch hier die Angabe über den zeitlichen Rahmen der geplanten Umsetzungen. Ich bitte auch dazu um kurze Auskunft.Bei den personellen und finanziellen Auswirkungen wird ein zusätzlicher Personalbedarf für die Übernahme dieser und der im vorangegangenen Traktandum behandelten Richtlinie von 100 Stellenprozenten bei der Stabsstelle Öffentliches Auftragswesen, befristet auf 3 Jahre, als notwendig erachtet. Dieser Punkt wurde ja bereits diskutiert. Ich werde der Übernahme der Richtlinie zustimmen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Herzlichen Dank. Ich habe nur auf die Frage der Übernahmezeit zu antworten. Es gilt hier genau dasselbe wie für die vorangegangene Richtlinie. Wir haben 18 Monate Zeit. Wir gehen davon aus, dass Island und Norwegen bis Ende Jahr die Richtlinie auch übernommen haben. Dann müssten wir sie bis ungefähr Mitte 2008 umgesetzt haben.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weitere Wortmeldung mehr gibt, dann stimmen wir ab über den Antrag der Regierung, der wie folgt lautet: «Der Landtag wolle dem Beschluss Nr. 68/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 2. Juni 2006 betreffend die Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste die Zustimmung erteilen».Wer diesem Antrag zustimmen kann, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
18 Stimmen bei 19 Anwesenden.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 17:00 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 16:35 Uhr).
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