Schaffung eines Gesetzes über Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Volkswirtschaft und beim Amt für Gesundheitsdienste, 1. + 2. Lesung (Nr. 64/2006)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit kommen wir zu Traktandum 28: Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Volkswirtschaft und beim Amt für Gesundheitsdienste - Bericht und Antrag der Regierung Nr. 64/2006. Sofern Eintreten unbestritten ist, werden wir diese Gesetzesvorlage in 1. Lesung behandeln. Wird das Wort gewünscht? Abg. Doris Beck:
Danke schön. Im Regierungsprogramm 2005 bis 2009 steht unter der Pos. 1.1 - Regierungs- und Verwaltungsreform - die folgende Aussage unter «Schwerpunkte»: «Wo es zweckmässig ist, werden zudem die Aufgaben innerhalb der Verwaltungs- und Organisationseinheiten neu strukturiert bzw. neu zugeordnet. Wo notwendig, werden Verwaltungs- und Organisationseinheiten zusammengeführt, um aus den Synergieeffekten einer Zusammenführung eine in den Themen koordinierte optimale Führungsstruktur zu erreichen». Dann werden die Bereiche ausgeführt. Eines war der Bereich der Berufsbildung und Berufsberatung, als auch die Aufgaben im Gesundheitswesen beim Amt für die Gesundheitsdienste zu konzentrieren und dann sind noch weitere Bereiche aufgeführt. Ich habe bereits im Juni-Landtag die Vorlage für den Reorganisationsvorschlag im Bereich der Berufsbildung und Berufsberatung positiv gewürdigt. Ich finde es ausserordentlich positiv, dass wir nun bereits im September-Landtag den Vorschlag für den nächsten Bereich vor uns liegen haben. Ich werde die Details des Berichtes und Antrages nicht wiederholen, die Sachlage wurde klar dargestellt. Mich überzeugt auch die Argumentation Seite 6 und 7, wo es wiederum heisst: «Für das Erreichen einer weiteren Verbesserung der Organisation, für die Schaffung einer einheitlichen Führungsstruktur, insbesondere im administrativen und im personellen Bereich, und für die klare Abgrenzung der Zuständigkeiten und Kompetenzen stellt die Übeführung der Abteilung Sozialversicherung vom Amt für Volkswirtschaft in das Amt für Gesundheitsdienste die beste Lösung dar. Die damit erreichte vollständige Integration der Krankenversicherung und Unfallversicherung ins Amt für Gesundheitsdienste ist inhaltlich geboten».Weiter unter heisst es - ich überspringe hier einen Teil - ich zitiere wieder: «... da eine klare zentrale Zuständigkeit geschaffen wird und die Kompetenzen an einem Ort angesiedelt werden, was wiederum Überschneidungen und Doppelspurigkeiten verhindert». Es ist für mich die ähnliche Argumentation wie im Juni-Landtag bei der Vorlage für die Berufsberatung und Berufsbildung. Und ich möchte das hier wirklich ausserordentlich positiv erwähnen, dass das hier wirklich Schritt für Schritt nun auch uns vorgelegt wird. Als Konklusion möchte ich festhalten: Ich befürworte die Vorlage und werde ihr gerne zustimmen. Die Zusammenführung und Konzentration sämtlicher Aufgaben im Gesundheitsbereich beim Amt für Gesundheit führt unmittelbar auch dazu, dass zukünftig auch in den gegenständlichen Bereichen der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Mutterschaftszulage nur noch ein Ressort, das Ressort Gesundheit, zuständig ist. Mit anderen Worten: Das Amt für Gesundheit hat auf Ressortebene nur noch einen Ansprechpartner und umgekehrt. Ich denke, dies ist nicht nur aus Sicht einer effizienten und schlanken Verwaltungs- und Regierungsorganisation zu begrüssen, sondern auch aus Sicht der davon unmittelbar Betroffenen oder eben - wie ich es letztes Mal auch erwähnt habe - diese Aussenwirkung: Wie kommt denn dieses eine Eingangstor bei den anderen Marktteilnehmern, Institutionen oder Betroffenen an? Ich denke dabei auch an Verbände oder eben an Kranken- oder Unfallversicherer. Ich hoffe, dass dieses Beispiel «ein Amt ein Ressort» weiter Schule macht und hoffe auch, dass es eigentlich in dem Stil weitergeht und ich wirklich jedes Mal beim Regierungsprogramm Punkt für Punkt wiederum auf der Traktandenliste vorfinden werde. Danke schön.Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich den Ausführungen meiner Vorrednerin, der Abg. Doris Beck, anschliessen. Auch ich bin erfreut, dass die Massnahmen, die im Regierungsprogramm aufgezeigt wurden, umgesetzt werden. Und diese Massnahme, die Reorganisation beim Amt für Volkswirtschaft und beim Amt für Gesundheitsdienste, wurde dort ganz klar erwähnt, dass diese Massnahmen in diesem geplanten Tempo auch durchgezogen und realisiert werden. Es bestätigt für mich meine Aussage von dazumal, dass ich das Regierungsprogramm nicht als zahnlosen Tiger sehe, wo nur Absichtserklärungen gemacht würden, sondern es zeigt sich hier, dass hier vorwärts gemacht wird. Ich hoffe, dass diese Reorganisationsmassnahmen in der Zusammenführung dieser neuen Organisationsformen auch entsprechend begleitet und unterstützt werden. Auch wenn solche Umsetzungen eins zu eins erfolgen, gibt es auch im neuen Amt Schnittstellen, die definiert werden müssen, die, wenn man die richtigen Synergien schöpfen will, auch gut begleitet werden müssen und von Anfang an die Ziele definiert werden sollten. Ich befürworte diese Reorganisationsmassnahme und kann ihr zustimmen.Abg. Harry Quaderer:
Herr Präsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Den Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Volkswirtschaft und beim Amt für Gesundheitsdienste kann ich nur Positives abgewinnen und stimme der Vorlage vorbehaltlos zu. Dass solche Massnahmen auch parteiübergreifend gemacht werden können, haben der Regierungsrat Meyer und Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher bewiesen. Ihnen gebührt dafür nicht nur ein Lob, sondern auch ein Dank. Auch dem Ressort Präsidium und dem Regierungschef gehört ein Dank. Ich hoffe natürlich, dass die im Regierungsprogramm beschlossenen Massnahmen zur schrittweisen Umsetzung der Regierungs- und Verwaltungsreform weiterhin konsequent durchgeführt werden. Ich glaube, es ist uns allen klar, dass die Landesverwaltung gestrafft werden sollte. Damit meine ich jetzt nicht, dass man Leute auf die Strasse setzen soll, nein, ich meine damit, dass die richtigen Leute in den richtigen Ämtern die richtigen Positionen und die richtigen Jobs machen. Entscheidungswege sollten eigentlich ganz klar, nämlich direkt und transparent sein, und das von oben bis nach unten. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann können wir uns dieser Gesetzesvorlage zuwenden. Die Regierung beantragt, diese Gesetzesvorlage abschliessend zu behandeln. Das heisst, wir werden eine 1. Lesung durchführen, dann werde ich abstimmen lassen, ob Sie damit einverstanden sind, die 2. Lesung und die Schlussabstimmung ebenfalls heute durchzuführen. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung dieses Gesetzes über Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Volkswirtschaft und beim Amt für Gesundheitsdienste erledigt.
Ich stelle nun den Antrag, die 2. Lesung und Schlussabstimmung ebenfalls heute noch vorzunehmen.
Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stelle ich den Antrag, die 2. Lesung durch Artikelaufruf vorzunehmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann treten wir ein in die 2. Lesung. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Volkswirtschaft und beim Amt für Gesundheitsdienste die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und Traktandum 28 erledigt. -ooOoo-