Schaffung eines Gesetzes gegen Marktmissbrauch im Handel mit Finanzinstrumenten (Marktmissbrauchsgesetz; MG) und Abänderung damit verbundener weiterer Gesetze (Nr. 75/2006), 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir setzen unsere Beratungen am 3. Tag der September-Landtagssitzung fort. Für heute, Freitag, habe ich folgende Absenzen zu vermelden: Der Abg. Pepo Frick wird durch die stellvertretende Abg. Claudia Heeb-Fleck vertreten, der Abg. Elmar Kindle wird durch den stellvertretenden Abg. Thomas Gstöhl vertreten.Wir behandeln nach wie vor Traktandum 30: Schaffung eines Gesetzes gegen Marktmissbrauch im Handel mit Finanzinstrumenten - sprich Marktmissbrauchsgesetz - in 1. Lesung.Wie bereits erwähnt, haben wir gestern das Gesetz gegen Marktmissbrauch im Handel mit Finanzinstrumenten - sprich Marktmissbrauchsgesetz - in 1. Lesung behandelt.Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur zweiten Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches.Wenn es keine Wortmeldungen gibt, bitte ich, mit der 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Strafgesetzbuches zu beginnen. § 64 Abs. 1 Ziff. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 64 Abs. 1 Ziff. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 122 a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 122 a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 278 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 278 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches in 1. Lesung beraten.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG). Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 5 Abs. 1 Bst. u (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 Abs. 1 Bst. u (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes in 1. Lesung beraten.-ooOoo-
Abänderung des Gesetzes über die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU). Ich bitte, mit der 1. Lesung zu beginnen.Art. 4 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 Abs. 1 Bst. h wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 Abs. 1 Bst. h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir auch das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Stabsstelle FIU in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 30 erledigt. -ooOoo-