Schaffung der Rechtsgrundlagen zur Überführung der Gewerbe- und Wirtschaftskammer in eine privatrechtliche Organisationsform (Nr. 77/2006), 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 32: Schaffung der Rechtsgrundlagen zur Überführung der Gewerbe- und Wirtschaftskammer in eine privatrechtliche Organisationsform. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 77/2006 steht zur Diskussion.Abg. Jürgen Beck:
Danke, Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen.
Ein weiterer Schritt zur Neugestaltung der GWK. Mit Urteil des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein vom 29. November 2004 wurde bekanntermassen die Pflichtmitgliedschaft in der Gewerbe- und Wirtschaftskammer aufgehoben.
Ein historischer Entscheid mit einschneidenden Auswirkungen für den Gewerbeverband.
Dass die im vorliegenden Bericht und Antrag vorgeschlagenen Rechtsgrundlagen zur Überführung der GWK in eine privatrechtliche Organisationsform schon aus Gründen der Rechtssicherheit- und Klarheit notwendig sind scheint unbestritten und zeigt sich auch darin, dass dies alle Vernehmlassungsteilnehmer positiv zur Kenntnis genommen haben.
Die Gewerbe- und Wirtschaftskammer hat in diesem Sinne schon Vorarbeit geleistet und in der Delegiertenversammlung vom 24. April 2006 beschlossen, die bisherige GWK neu in einen privatrechtlichen Verein mit dem Namen «Wirtschaftskammer Liechtenstein – für Gewerbe, Handel und Dienstleistung» umzuwandeln. Dies soll bis zum 31.12. dieses Jahres erfolgt sein.
In Sorge um eine effiziente Gewerbevertretung ist zu hoffen, dass der Umstellungsprozess nicht bei der Umbenennung und Überführung in eine andere Rechtsform aufhört. Die Ereignisse seit dem erwähnten Staatsgerichthof-Urteil waren für die Gewerbe- und Wirtschaftskammer teils schmerzlich, erforderten und erfordern von den involvierten Verantwortlichen sehr viel Energie, Engagement und auch Kreativität, damit eine attraktive Interessenvertretung für unsere Gewerbetreibenden erhalten werden kann. Ich wünsche den Verantwortlichen den erforderlichen Mut und Weitblick, die richtigen Entscheidungen zum Wohle des Gewerbes in Liechtenstein zu treffen.
Dass meine Sorge nicht unbegründet ist, zeigt ein Artikel im heutigen «Vaterland». In diesem Artikel wird auf einen Brief des GWK-Präsidenten Arnold Matt bzw. des Vizepräsidenten Hanspeter Tschütscher an die Sektion Gastronomie hingewiesen. Der Inhalt beschäftigt sich mit der beabsichtigten Neugründung eines Verbandes Gastronomie. Unter anderem wird aus diesem Schreiben zitiert: «Wir sind überzeugt, ein Verein allein, wie dies die Gastronomie plant, kann dieses Gewicht nicht aufbringen». Gemeint ist politisches Gewicht bzw. Lobbying für die Interessen der Gewerbetreibenden. Es wäre nicht uninteressant, den exakten Wortlaut dieses Schreibens bzw. die Beweggründe der Sektion Gastronomie zu kennen, die an ihrer Generalversammlung am 28. September über den Austritt aus der GWK und über eine Gründung besagten Verbandes diskutieren wollen. Es ist anzunehmen, dass die Idee der Gastronomen keine Kurzschlusshandlung ist, sondern eine seit längerem diskutierte Massnahme. Ich hoffe für die GWK nur, dass dies nicht die Spitze des berüchtigten Eisberges ist. Die Reaktionen auf die GV der Gastronomen werden sicher interessant und aufschlussreich sein.Zurück zur Vorlage: Es ist erfreulich, dass die Regierung im vorliegenden Bericht und Antrag nun die Rechtsgrundlagen zur Überführung der Gewerbe- und Wirtschaftskammer in eine privatrechtliche Organisationsform vorlegt. Die Regierung nimmt damit die Bedenken verschiedenster Vernehmlassungsteilnehmer ernst, die ein Gesetz über die privatrechtlichen Berufs-, Gewerbe- und Wirtschaftsvereini-
gungen eingehender zu analysieren wünschen.
Ich habe bereits einleitend auf die Notwendigkeit der vorliegenden Gesetzesvorlage hingewiesen. Wesentlich ist in der Vorlage, dass die Überführung in eine privatrechtliche Genossenschaft rechtlich und praktisch auf sehr unkomplizierte Weise ohne wesentliche Änderungen erfolgen kann.
Ein sehr wesentlicher Aspekt ist, dass die Gesamtarbeitsverträge der GWK bzw. der Sektionen weiterhin in Kraft bleiben. Durch den Wegfall der Zwangsmitgliedschaft bleibt zwar die Fernwirkung für nicht beteiligte Arbeitnehmer, die im Dienst eines beteiligten Arbeitgebers stehen, bestehen. Allerdings entfällt die Fernwirkung der GAVs für nicht beteiligte Arbeitgeber.
Die Regierung beabsichtigt diesen Missstand mittels einer separaten Gesetzesvorlage über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen zu regeln.
Dies ist auch nötig, um einen umfassenden Rechtsschutz für alle Beteiligen zu gewährleisten.
Aus den dargelegten Gründen ist von meiner Seite ein Eintreten auf diese Vorlage unbestritten.
Danke.
Abg. Peter Lampert:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete.
Anfang 2007 beginnt für die bisherige Gewerbe- und Wirtschaftskammer ein neues Zeitalter. Aus der Pflichtorganisation, die immerhin 70 Jahre bis zu ihrer Aufhebung durch den Staatsgerichtshof bestanden hat, wird ein privatrechtlich organisierter Wirtschaftsverband.
Dem Landtag liegt nun ein Antrag der Regierung vor, um in einem Gesetz die GWK von der öffentlich-rechtlichen Rechtsform in die privatrechtliche Gesellschaftsform zu überführen. So wie die Sachlage sich präsentiert, bleibt uns Abgeordneten nichts anderes übrig, als dieser Vorlage die Zustimmung zu erteilen.
Der neue Verein «Wirtschaftskammer Liechtenstein – für Gewerbe, Handel und Dienstleistung» hat seinen Willen erklärt, auch in Zukunft der Partner der gewerblichen Wirtschaft für die Regierung zu sein. In der Vergangenheit hat die GWK eine Reihe von Aufgaben für den Staat erledigt, weshalb damals auch die Pflichtmitgliedschaft eingeführt worden war. Die Regierung hat vor, ein neues Gesetz über die Berufs-, Gewerbe- und Wirtschaftsvereinigungen vorzuschlagen, das unter anderem auch Leistungsvereinbarungen mit dem Staat vorsieht. Nach der Vernehmlassungsphase, die offensichtlich sehr unterschiedliche Meinungen unter den Wirtschaftsverbänden ergab, legt die Regierung zuerst das Gesetz zur Überführung der GWK in die neue Rechtsform vor.
Ich möchte die Regierung in diesem Zusammenhang anfragen, wie es mit dem Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit der Wirtschaftskammer Liechtenstein steht: Kommt eine solche Leistungsvereinbarung schon auf den 1. Januar 2007 zustande oder wird zugewartet, bis das Gesetz über die Wirtschaftsvereinigungen vorliegt?
Fragen habe ich auch im Zusammenhang mit den Gesamtarbeitsverträgen. Die GWK hatte aufgrund eines juristischen Gutachtens vorgeschlagen, dass die GAVs weiterhin für alle GWK-Mitglieder Gültigkeit haben sollten, unabhängig von der Rechtsform der Gewerbe- und Wirtschaftskammer. Die Regierung war offenbar anderer Meinung. So heisst es im vorliegenden Bericht: «Mit dem Wegfall der Pflichtmitgliedschaft bei der GWK sind nicht mehr automatisch alle Arbeitgeber der betreffenden Branchen oder des Berufszweigs von einem GAV erfasst».
Um diese Lücke zu schliessen beabsichtigt die Regierung, ein Gesetz zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen zu schaffen.
Das heisst auf der einen Seite, dass eine Pflichtmitgliedschaft in einer Wirtschaftsorganisation als verfassungswidrig erklärt wird und die GWK liberalisiert wird. Auf der anderen Seite werden diese Bestimmungen durch ein anderes Gesetz wieder für alle verbindlich.
Ich muss gestehen, für diese Vorgehensweise fehlt mir die Logik.
Sehr viele GWK-Mitglieder sind mit der zwangsweisen Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft aus der GWK ausgetreten. Dafür gab es verschiedene Beweggründe: Einer davon war, dass sich diese Unternehmer nicht mehr an die GAVs halten, sondern selbst bestimmen wollten.
Ich möchte deshalb die Regierung anfragen: Wie erklärt man einem Unternehmer, der aus der GWK ausgetreten ist, um in einem
liberalisierten Wirtschaftsklima den eigenen Weg gehen zu können, dass er sich plötzlich wieder an einen GAV zu halten hat?
Und noch eine Frage: Gegenwärtig sind knapp die Hälfte der Gewerbetreibenden noch Mitglied in der GWK. Bei den GAVs würde das bedeuten, dass eine Minderheit mit dem Arbeitnehmerverband Abmachungen trifft, die dann für die Mehrheit gelten. Wie begründet die Regierung diese geplante Vorgehensweise den ausgetretenen GWK-Mitgliedern?
Zusammenfassend möchte ich sagen, dass ich dem Antrag der Regierung zustimmen werde, weil ich GWK-Mitglied bin und auch in der neuen Rechtsform mit dabei sein werde.
Abg. Marlies Amann-Marxer:
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen. Der November 2004 brachte für die Gewerbe- und Wirtschaftskammer einschneidende Veränderungen. Die GWK wurde durch die Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft zu einer finanziellen und rechtlichen Neuausrichtung gezwungen. Der Staat hatte vorerst mit einem satten Beitrag von über 1 Mio. Franken über zwei Jahre ausgeholfen um das Überleben der GWK zu erleichtern.
Heute folgt ein weiterer Schritt zur Ordnung der Verhältnisse. Mit der Regierungsvorlage wird auf einfache Weise die Umwandlung der GWK in eine privatrechtliche Genossenschaft unter Beibehaltung der bestehenden Statuten ermöglicht. Speziell zu erwähnen ist, dass die heutige Gesetzesvorlage auch und insbesondere den äusserst wichtigen Bereich der bestehenden sozialen Verbindlichkeiten der GWK regelt. Mit Art. 3 Abs. 3 sichert die Regierung die Gültigkeit der von der GWK und ihren Sektionen abgeschlossenen Gesamtarbeitsverträge und Lohnvereinbarungen mit den Arbeitnehmern und schafft somit Rechtssicherheit.
Da jedoch dies vorerst nur für Mitglieder gilt und eine Allgemeinverbindlichkeit der Gesamtarbeitsverträge auf diesem Weg nicht hergestellt werden kann, begegnet die Regierung dem dringenden Handlungsbedarf und schlägt mit separater Vorlage die Schaffung eines entsprechenden Gesetzes vor, um die Lücke im Rechtsschutz zu füllen und alle Arbeitgeber einzubinden. Dieser Vorschlag ist sehr zu begrüssen, schafft er doch die nötige Sicherheit und Klarheit für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer und trägt somit zum sozialen Frieden bei.
Es ist hier auch noch positiv zu vermerken, dass die Regierung die Umwandlung der GWK und diese Gesetzesvorlage zum Anlass nimmt, auch die Schaffung einer weiteren Gesetzesvorlage vorzubereiten betreffend alle weiteren privatrechtlichen Berufs-, Gewerbe- und Wirtschaftsvereinigungen, um deren Verhältnis und zukünftige Zusammenarbeit mit der Regierung wie Leistungsvereinbarungen zu definieren und somit zu erleichtern.
Mit der Umwandlung von einer öffentlich-rechtlichen Kammer in eine privatrechtliche Genossenschaft mit freiwilliger Mitgliedschaft verliert die GWK das Privileg, Umlagen und Beiträge zwingend vorzuschreiben und einzutreiben. Eine gewisse Behäbigkeit der vergangenen Jahre oder Jahrzehnte wird damit weichen und Platz machen für einen Fitness-Lauf. Die GWK findet sich damit plötzlich in derselben Position wie sie ihr Sozialpartner, der LANV dies seit eh und je kennt. Die Umstellung mag anfänglich hart erscheinen, jedoch liegt in der Freiwilligkeit der Mitglieder auch eine Chance. Die Chance zur Regenerierung und die Herausforderung, neue Ideen zu entwickeln, um für Mitglieder attraktiv zu werden. Freiwillige Mitglieder nämlich sind Mitglieder, die Motivation und Engagement mitbringen. Eine Vereinigung, die durch ihr Tun Gemeinsamkeit schafft und ihre Mitglieder stärkt, stärkt die liechtensteinische Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt. Wir brauchen ein starkes und unabhängiges Gewerbe, sowohl als Wirtschaftsfaktor als auch als Sozialpartner für Arbeitnehmer. Ich wünsche der GWK auf ihrem zukünftigen Weg Tatkraft und Erfolg. Ich bin für Eintreten auf die Gesetzesvorlage. Abg. Franz Heeb:
Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete. Im vorliegenden Bericht und Antrag geht es eigentlich um die Auflösung der GWK als öffentlich-rechtliche Organisation und ihre Entlassung in die privatrechtliche Eigenständigkeit. Mit der Aufhebung des Gesetzes über die Einrichtung einer Gewerbegenossenschaft wird für die GWK nach 70 Jahren verdienstvollen Wirkens für das Gewerbe und die Wirtschaft des Landes ein Schlussstrich gezogen, ohne dass wichtige Fragen und Probleme zur Übertragung und Entschädigung der öffentlich-rechtlichen Aufgaben im Gewerbe, zum organisatorischen und finanziellen Fortbestand der GWK und ihrer Sektionen oder zur künftigen Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen wirklich gelöst sind.
Auf die grundsätzliche Frage, warum die GWK als privatrechtliche Organisation und nicht als öffentlich-rechtliche Organisation weitergeführt werden soll, wird im Bericht und Antrag nicht eingegangen. Es wird darin lediglich festgehalten, dass die Gremien der GWK von sich aus beschlossen haben, die GWK in einen Verein mit dem Namen «Wirtschaftskammer Liechtenstein – für Gewerbe, Handel und Dienstleistungen» überzuführen. Wie es dazu kam und ob die Gremien von sich aus oder aufgrund des Verhandlungsdrucks seitens der Regierung zu diesem Beschluss kamen, kann den Unterlagen nicht entnommen werden. Es wäre doch interessant zu wissen, welche Position der zuständige Wirtschaftsminister zur Rechtsform der künftigen GWK bei den Vorverhandlungen eingenommen hat.
Welche öffentlich-rechtlichen Aufgaben, die die GWK im Rahmen der Gewerbebewilligungen, wie zum Beispiel im Lehrlingswesen, zur Weiterbildung der Gewerbetreibenden, bei der Regelung von Tarifstreitigkeiten, zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs, bei der Vernehmlassung von Gesetzesvorlagen oder bei der Aushandlung von Gesamtarbeitsverträgen künftig wahrnimmt, ist nicht geklärt. Offen bleibt, ob ihr diese Aufgaben weiterhin übertragen sind und wie die künftige Wirtschaftskammer für Liechtenstein dafür entschädigt werden soll.
Die Regierung hat zwar eine breit angelegte Vernehmlassung betreffend die Überführung der GWK in eine privatrechtliche Organisationsform sowie ein Gesetz über die privatrechtlichen Berufs-, Gewerbe- und Wirtschaftsvereinigungen durchgeführt, mit dem voraussehbaren Ergebnis, dass die Verbände einerseits einer privatrechtlichen Organisation der GWK positiv gegenüberstehen und andererseits für sich keine Notwendigkeit einer Neuregelung der Finanzierung sehen.
Wie im Bericht und Antrag festgehalten ist, soll die Vorlage über die privatrechtlichen Berufs-, Gewerbe- und Wirtschaftsvereinigungen einer weiteren Analyse unterzogen werden. Falls eine Regelung der staatlichen Beitragszahlungen an die GWK von der Verabschiedung eines solchen Gesetzes abhängig gemacht wird, kann sehr viel Zeit vergehen und die GWK finanziell ausgehungert werden, denn allein mit den Mitgliederbeiträgen wird sie sich zwischenzeitlich kaum über Wasser halten können. Die Regierung bzw. der zuständige Ressortinhaber hat es verabsäumt, die öffentlich-rechtlichen Aufgaben zwischen der GWK und dem für das Gewerberecht zuständigen Amt für Volkswirtschaft klar zuzuteilen und entsprechende Vereinbarungen zur Entschädigung der Leistungen durch die GWK zu treffen. Der Landtag wird in dieser Frage im Ungewissen gelassen und soll der Auflösung der GWK einfach zustimmen, gleichgültig ob die künftige Wirtschaftskammer überlebt.
Absolut ungelöst ist auch die künftige Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen. In Art. 2 Abs. 3 der Vorlage wird festgehalten, dass die von der GWK und ihren Sektionen für ihre Mitglieder abgeschlossenen Gesamtarbeitsverträge weiter in Kraft bleiben. Heisst das nun im Klartext, dass die Gesamtarbeitsverträge für die Mitglieder der künftigen Wirtschaftskammer noch Gültigkeit haben bis andere Regelungen gefunden wurden und entsprechende Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen werden können? Hinsichtlich einer künftigen Regelung der Gesamtarbeitsverträge hat das zuständige Ressort die Aufgaben nicht gemacht, denn es stellt sich mit der Auflösung der öffentlich-rechtlichen GWK nicht nur die Frage, wie weit die bisherigen Gesamtarbeitsverträge noch verbindlich sind, sondern insbesondere,
wie der Abschluss und die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen künftig geregelt ist.
Die Regierungsvorlage zur Auflösung der öffentlich-rechtlichen GWK und Überführung in eine privatrechtliche Organisationsform umgeht entscheidende Fragen und Problemstellungen, um eine lebensfähige Wirtschaftskammer Liechtenstein sicherzustellen. Ich erwarte daher vom zuständigen Ressortinhaber, dass bis zur nächsten Lesung der Gesetzesvorlage Grundlagen und Regelungen zu den dargelegten Problemstellungen vorliegen.
Abg. Jürgen Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch kurz Bezug nehmen auf das Votum des Abg. Franz Heeb. Sie sprechen hier davon, dass wir den Beschluss fassen, die GWK aufzulösen. Es ist wie bei allen Dingen so in diesem Hause, dass man aus verschiedenen Blickwinkeln auch verschiedene Schlüsse ziehen kann. Ich sehe das so, dass aufgrund des Staatsgerichtshofurteils jetzt die zwingenden Möglichkeiten geschaffen wurden. Und wenn Sie von Versäumnissen des Ressortinhabers sprechen, dann kann ich sicherlich auch von Versäumnissen der GWK sprechen. Ich bin selbst Mitglied der GWK und beabsichtige dies auch zu bleiben. Ich bin sogar seit vielen Jahren Vorstandsmitglied in einer Sektion. Ich sehe Chancen darin, dass sich die GWK von diesem sicherlich nicht erfreulichen Gerichtsurteil vom 29. November 2004 erholen kann und jetzt die nötigen Schritte unternehmen sollte. Wenn Sie davon sprechen, dass der Ressortinhaber seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, kann im gleichen Zug auch gesagt werden, dass die GWK vielleicht nicht schnell genug reagiert hat. Vielleicht war es der Schock, vielleicht waren es gerade die vielen Jahre im Verharren eines öffentlich-rechtlichen Gewerbeverbandes, die hier gewisse Blockaden verursacht haben. Ich denke, es bringt uns nicht weiter, wenn wir wieder einmal die Taktik anschlagen «Wer hat hier wo was verfehlt?» Es ist ja wirklich im Sinne der Gewerbetreibenden und - wie das die Abg. Marlies Amann gesagt hat - auch im Sinne der Angestellten, dass jetzt Lösungen gefunden werden. Wenn wir jetzt wieder auf der Grundlage von Vorwürfen irgendwo etwas verzögern möchten, dann ist wahrscheinlich niemandem dabei gedient und dann wird das passieren, was ich in meinem Votum angetönt habe, dass die GWK zerfallen wird. Und das, sehr geehrte Damen und Herren, das will wirklich niemand. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, werte Frauen und Herren Abgeordnete. So trivial ist das Problem natürlich schon nicht, werter Kollege Beck. Tatsache ist, die GWK braucht die Politik und die Politik muss der GWK entsprechende Rahmenbedingungen bieten. Und gerade bei der Allgemeinverbindlichkeit wäre die Politik gefordert. Sie wäre es nicht nur, sie ist gefordert. Wir wissen jetzt alle - es wurde sehr schön im Votum der Abg. Marlies Amann, aber auch in den Voten der Abgeordneten Peter Lampert und Franz Heeb aufgezeigt -, dass das ein zentraler Punkt ist. Es ist nämlich nicht nur für die Arbeitnehmer, sondern auch für die Arbeitgeber zentral. Das müsste ich ja im Prinzip nicht erläutern. Aber wenn man als Unternehmer tätig ist und die Mitkonkurrenten in einem Markt haben andere Spielregeln, so ist es nicht gerade sehr attraktiv, in diesem Markt zu wettbewerbsfähigen Bedingungen zu offerieren. Insofern ist es eben sowohl Sache der Arbeitnehmer- wie der Arbeitgeberseite. Und hier bei diesem zentralen Punkt ist für mich eben die Politik in erster Stufe gefordert. Die Politik muss sehen, dass diese Allgemeinverbindlichkeit geregelt ist. Ich kann mich gut erinnern an Diskussionen in diesem Hohen Hause, wo dann der stellvertretende Vize-Regierungschef Tschütscher gesagt hat: Ja, mitunter braucht es hier noch eine Verfassungsanpassung. Und hier ist insofern dringender Handlungsbedarf gegeben. Und ich frage mich natürlich auch: Bis wann soll das so sein? Denn Tatsache ist im Weiteren, dass die GWK umso attraktiver ist, je eher diese Allgemeinverbindlichkeit Bestand hat. Denn dann werden sich Arbeitgeber, welche nicht mehr in der GWK derzeit Mitglied sind, entsprechend orientieren müssen. Entweder sind sie im Prinzip von den Abmachungen der GWK tangiert, ohne dass sie mitreden können und das wird sich ein Unternehmer - könnte ich mir vorstellen - nicht gefallen lassen. Er wird wieder in die GWK eintreten, um eben diese GAVs auch mit entscheiden zu können. Und das ist für mich der zentrale Punkt, der mir beim Studium dieses Bericht und Antrages auch aufgefallen ist. Und ich nehme jetzt einmal an, hier wird uns der Vize-Regierungschef einige Ausführungen dazu geben, inklusive einem entsprechenden Zeitplan, bis wann die GWK mit dieser politischen Unterstützung rechnen kann. Denn ohne diese politische Unterstützung wird die Politik die GWK ganz einfach ins Messer laufen lassen. Und das wollen wir - so hoffe ich - alle in diesem Hohen Hause nicht. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, gebe ich das Wort dem Regierungschef-Stellvertreter Tschütscher. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich möchte meine Ausführungen in drei Teile gliedern: Zunächst darstellen, um was es in diesem Bericht und Antrag geht, dann auf die sachlichen Voten der Abgeordneten Jürgen Beck, Marlies Amann und Peter Lampert eingehen und dann speziell auf das Votum des Abg. Franz Heeb. Zunächst zur Frage: Um was geht es? Mit diesem Bericht und Antrag vollziehen wir an und für sich das nach, was wir das letzte Jahr in diesem Hause im September schon diskutiert haben, und zwar beim Finanzbeschluss Übergangsfinanzierung, wo der GWK Geld zur Verfügung gestellt worden ist. Wir haben damals sehr ausführlich dargestellt, wie die Situation sich rechtlich präsentiert und dass es dieses Staatsgerichtshofurteil gibt. Ich möchte dieses Urteil nicht immer wieder wiederholen, aber dieses Staatsgerichtshofurteil vom November 2004 hat wirklich - und wir haben das damals ausgeführt - einen Paradigmenwechsel herbeigeführt. Diese rechtliche Ausführung bitte ich einfach zur Kenntnis zu nehmen. Wir haben einen pragmatischen Lösungsansatz gesucht, den die GWK am 17. April 2006 auch selbst beschlossen hat, und ich möchte hier nur ein Wort dazu verlieren. Ob sie das von sich aus oder auf politischen Druck gemacht hat, zu solchen Fragen nehme ich grundsätzlich nicht Stellung, weil ich solche Fragen an und für sich für ungeheuerlich halte. Ich denke, das ist eine Unterstellung, die ich mir als Regierungschef-Stellvertreter nicht bieten lassen muss, Herr Abg. Franz Heeb. Dann, die GWK selbst hat diese Entscheidung - wie gesagt - am 17. April 2006 getroffen, hat ihren neuen Namen «Wirtschaftskammer Liechtenstein - für Gewerbe, Handel und Dienstleistung» im Öffentlichkeitsregister eintragen lassen und hat ihre Organe auch dementsprechend bestellt. Sie ist mit dem Wunsch an uns herangetreten, auch die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit das auf 1. Januar 2007 auch klappen kann. Und wir lösen auf pragmatische Art und Weise dieses Problem. Wir führen die GWK von einer öffentlichrechtlichen in eine privatrechtliche Genossenschaft über. Und von da aus ist es - wie im Bericht auch ausgeführt - selbstverständlich alleinige Sache der GWK-Mitglieder über ihre Zukunft zu entscheiden, was sie am 17. April ja schon getan haben. Da hilft uns das PGR, das sehr liberal ausgestaltet ist. Von der privatrechtlichen Genossenschaft ist es möglich, in jede andere Rechtsform überzutreten. Die GWK-Mitglieder haben sich dafür entschieden, in einen Verein überzutreten ab dem 1. Januar 2007. Und ich glaube, da ist es einfach verantwortungsvoll, wenn man rechtzeitig in den Landtag kommt und nicht erst ein paar Wochen davor, um diesen Übergang reibungsfrei, ohne Substanzverlust, wie wir das auch ausgeführt haben, durchzuführen. Es geht um einen zweiten Bereich in diesem Bericht. Es geht darum - und da knüpfe ich wiederum an den Finanzbeschluss vom letzten Jahr an, an den dementsprechenden Bericht und Antrag: Wir haben ausgeführt, dass es rechtlich sehr ungewiss ist, ob die Tariffähigkeit noch besteht. Das ist nicht eine Idee von mir, das ist nicht eine Idee von Juristen, das ist einfach die rechtliche Würdigung des entsprechenden Staatsgerichtshofurteils. Und hier, glaube ich, ist es einfach wiederum verantwortungsvoll, wenn wir hier in Art. 2 Abs. 3 dem Landtag vorschlagen, dass wir diese Tariffähigkeit nachträglich ein für allemal klar regeln, dass in dieser ungewissen Zeit auch die Tariffähigkeit gegeben ist. Das machen wir hier. Wir wollen die Gesamtarbeitsverträge und die Lohnvereinbarungen, die in der Zwischenzeit beschlossen worden sind, hier auch mit der entsprechenden gesetzlichen Grundlage ein für allemal sanktionieren. Ich möchte keinen weiteren Fall vor dem Staatsgerichtshof haben. Darum schlagen wir diese Regelung vor. Und schlussendlich geht es natürlich darum: Wenn Gesetze obsolet werden, dann heben wir die auf und das machen wir mit dieser Vorlage auch. Dann möchte ich kurz auf die Voten von Jürgen Beck, Peter Lampert und Marlies Amann eingehen. Ich möchte nicht das wiederholen, was sie gesagt haben, ich möchte nur kurz auf die Fragen eingehen. Hier steht die Frage der Leistungsvereinbarung im Raum, ob wir da zuwarten: Ich kann Ihnen nur sagen, wir müssen zuwarten und das werden Sie als Gesetzgeber wohl verstehen. Ich kann nicht ohne gesetzliche Grundlage eine Leistungsvereinbarung abschliessen. Da sind der Regierung, der Exekutive - ob das ein Amt ist oder die Regierung - die Hände gebunden. Was haben wir mit diesem Gesetz über die Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsvereinigungen und Berufsverbänden gemacht? Die Regierung hat - nachdem die Vernehmlassungsfrist abgelaufen ist - bereits am 16. August einen entsprechenden Expertenauftrag vergeben und wir wollen auch hier so rasch wie möglich dem Landtag entsprechende Grundlagen vorlegen, falls es solche dann braucht. Wir haben abklären lassen, für welche Leistungen und für welche Aufgaben überhaupt heute noch Entschädigungen gesprochen werden können. Meine Damen und Herren, Entschädigungen sind kein Wunschkonzert einzelner Verbände in diesem Land. Das wird auch in Zukunft so sein. Dann haben wir bereits im März - und das habe ich angekündigt, da nehme ich jetzt direkt Bezug auf alle Votanten, auch auf den Abg. Wendelin Lampert - ein Massnahmenpaket, ein sehr umfassendes Massnahmenpaket zur Stärkung und Erhaltung der Sozialpartnerschaft in die Vernehmlassung geschickt. Das wurde übrigens auch den Parteien zur Vernehmlassung geschickt und ich hätte mir gewünscht, dass dieses auch von den Abgeordneten zur Kenntnis genommen worden wäre. Dann wären viele Fragen, die jetzt gestellt worden sind, gar nicht jetzt hier aufgetaucht. Wir haben ein sehr umfassendes Massnahmenpaket erarbeitet. Es beinhaltet das Entsendegesetz, das Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung, das Gesetz über die Arbeitsvermittlung. Wir schlagen im Normalarbeitsvertragsrecht entsprechende Massnahmen vor, wir schlagen Massnahmen im Statistikgesetz vor und wir brauchen wahrscheinlich eine Verfassungsänderung. Das führt mich auch zur Frage des Terminplanes: Die Vernehmlassung ist im Juni abgelaufen und es sind laufend Stellungnahmen noch bis weit in den Juli hinein bei der Regierung, bei uns eingetroffen. Wir haben über die Sommerferien diese jetzt ausgewertet. Wir haben anfangs September mit dem LANV, mit der GWK und mit der LIHK eine Sitzung abgehalten. Wir haben die offenen Fragen geklärt. Ich habe der GWK ein Angebot gemacht, dass die entsprechenden Experten, die sich in diesem Arbeitsrecht sehr gut auskennen, der GWK behilflich sind. Sie werden für die GWK einen Leitfaden für Gesamtarbeitsverträge auf Kosten der Regierung zur Verfügung stellen. Die entsprechenden Experten sind diese Woche mit dem entsprechenden Berater der GWK, Herrn Wolf, zusammengekommen. Sie werden nächste Woche zusammensitzen und einen Leitfaden erarbeiten. Ich habe zugesagt, dass wir vom Ressort aus diese Kosten übernehmen werden und eine Hilfestellung anbieten werden. Wann wird dieses Massnahmenpaket im Landtag behandelt? Ich habe mir vorgenommen, falls mein Zeitgefühl stimmt, dass wir heute Mitte des Nachmittags fertig werden, dass ich dieses Massnahmenpaket über das Wochenende fertig machen werde, nochmals lesen werde und am Dienstag der Regierung ein erstes Mal präsentieren werde. Und dann werden wir darüber im Oktober-Landtag eine Diskussion führen können. Ich habe immer wieder in Interviews und auch in entsprechenden Berichten an den Landtag die Wichtigkeit dieser Thematik betont. Ich glaube, dass das mit höchstem Tempo angegangen worden ist, dass wir über die Sommerferien diese sehr umfassenden Stellungnahmen, zum Teil auch kontroversen Punkte aufgenommen haben, und dass wir jetzt zusammen mit den Verbänden eine Lösung vorschlagen werden. Das führt mich dann zum Punkt, den der Abg. Peter Lampert aufgeworfen hat: Allgemeinverbindlichkeitserklärung auf der einen Seite, Zwangsmitgliedschaft auf der anderen Seite: Das ist ein ganz unterschiedlicher Ansatz. Bei der Zwangsmitgliedschaft war das staatlich verordnet, Zwangsmitglied eines Vereins zu sein. Und hier, mit der Allgemeinverbindlicherklärung wird ganz ein anderer Ansatz verfolgt. Hier geht es um die Ausmerzung missbräuchlicher Arbeitsbedingungen im weitesten Sinne. Und auch hier verordnet nicht der Staat von sich aus diese Allgemeinverbindlicherklärung, sondern das geschieht, und das werden Sie dann bei der Behandlung dieses Gesetzes im Landtag sehen, das geschieht nur auf Antrag der Sozialpartner. Nur wenn die Sozialpartner diesen Antrag an die Regierung gemeinsam stellen, diesen Gesamtarbeitsvertrag allgemeinverbindlich erklären zu lassen, dann wird es unter gewissen Voraussetzungen möglich sein - es müssen zum Beispiel gewisse Quoren erreicht werden - denn es kann natürlich nicht sein, dass nur ein Teil - zum Beispiel 10% - der Arbeitnehmer abgedeckt ist, und dann kann man das auf alle 100% übertragen. Es müssen nach verfassungsrechtlichen Vorgaben, auch aufgrund des Staatsgerichtshofurteils, gewisse Quoren erreicht werden.Es werden noch weitere Voraussetzungen in diesem Gesetz natürlich enthalten sein, unter welchen eine solche Allgemeinverbindlichkeitserklärung stattfinden kann. Wie gesagt, das Massnahmenpaket, das sehr viele Gesetze umfasst und glaube ich, sehr umfangreich sein wird und viele Lücken schliessen wird - wir werden auf diese Lücken noch sehr detailliert eingehen in diesem Bericht und Antrag - wird dem Landtag, so hoffe ich, wenn wir das in der Regierung verabschieden, im Oktober-Landtag zur Behandlung und Beratung vorliegen. Dann möchte ich nur ganz kurz auf das Votum des Abg. Franz Heeb eingehen: Das mit dem Massnahmenpaket habe ich gesagt. Wie es diesbezüglich weitergeht, finden Sie übrigens auch auf Seite 12. Wir haben dort ausgeführt, dass die Regierung mit separater Vorlage die Schaffung eines Gesetzes über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen vorschlägt. Über den Terminplan habe ich Sie soeben orientiert. Wie gesagt, das habe ich immer wieder öffentlich bekundet. Es ist eine alleinige Entscheidung der GWK, wie sie sich in Zukunft organisiert. Im Übrigen setzen wir als Regierung einfach das Staatsgerichtshofurteil um. Und ich wiederhole das, was der Herr Regierungschef gestern gesagt hat: Es liegt nicht an mir, die Qualität von Urteilen zu kommentieren. Ich möchte das als Regierungschef-Stellvertreter jedenfalls auch nicht tun.Dann zu den öffentlich-rechtlichen Aufgaben: Da unterliegen Sie wohl einem Irrtum. Ein privater Verein kann keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben übernehmen. Ein privater Verein kann höchstens im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben übernehmen, aber keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben, weil einem privaten Verein von vornherein jede Verfügungsgewalt, jede Verfügungshoheit fehlt. Ein privatrechtlicher Verband kann keine Verfügungen, die dann bekämpfbar sind auf dem Verwaltungswege, erlassen. Also hier können wir gar nichts verabsäumt haben, Herr Abg. Franz Heeb. Hier können wir nur die im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben herausschälen. Hier stehen wir übrigens auch in Kontakt. Da gibt es gerade bei der Umsetzung des Gewerbegesetzes vorbereitende Prüfungen, vorbereitende Kurse. Und das sind solche Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen. Im Übrigen bildet genau der Expertenauftrag, den wir jetzt laufen haben, Gegenstand dieser Abklärungen, für welche Leistungen wir Abgeltungen vornehmen können. Aber eines ist auch klar: Für reine Interessenvertretung kann es keine finanziellen Mittel geben. Das ist die unmittelbare Konsequenz des Staatsgerichtshofurteils. Es ist auch an und für sich europaweit unbestritten, dass Interessenvertretung wohl von den eigenen Mitgliedern finanziert werden muss und nicht der Staat für die Interessenvertretung Geld spricht.Dann möchte ich einfach zum Abschluss nochmals das Bild abrunden und sagen, um was es hier geht. Wir glauben, hier im Interesse der GWK diese Grundlagen rechtzeitig zu schaffen. Diese zwei Ansätze, den pragmatischen Ansatz, ohne kompliziertes rechtliches Verfahren, eine Überführung, wie sie es selbst beschlossen hat, in den Verein rechtzeitig zu ermöglichen und die kooperative Sozialpartnerschaft mit der Sanktionierung der Tariffähigkeit klarzustellen. Danke schön.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank.Abg. Franz Heeb:
Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich danke für die Beantwortung der Fragen. Auch wenn sie kritisch gestellt sind, müssen sie nicht unsachlich sein. Sie stehen als Wirtschaftsminister mit der GWK in laufendem Kontakt und in Verhandlungen. Ich glaube, dabei dürfte Ihnen nicht entgangen sein, dass die Restrukturierung der GWK noch nicht abgeschlossen ist und das Überleben der Wirtschaftskammer Liechtenstein als privatrechtliche Dachorganisation ernsthaft in Frage gestellt ist. Wir entnehmen das heute aus der Zeitung und Abgeordnete haben auch schon darauf hingewiesen. Wenn für die GWK nicht raschmöglichst der Leistungsauftrag und die staatliche Entschädigung für diese Aufgaben gelöst sind, wird sie sich bald auflösen, ein paar Sektionen werden vielleicht noch als Interessengruppen übrig bleiben. Es dürfte wohl kaum möglich sein, all die Verbandsaufgaben der Gewerbeabteilung des Amtes für Volkswirtschaft zu übertragen. Ausserdem wird der Beamtenapparat weiter aufgebläht. Wo ich auch Sorge habe, ist einfach, Ihnen als Wirtschaftsminister wird dann ein wichtiger Gesprächspartner, der die Interessen aller kleinen und mittleren Unternehmen vertritt, fehlen. Es kommt mir nicht so sehr auf die Definition «öffentlichrechtliche Aufgaben» oder «im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben» an. Für mich ist entscheidend, welche Aufgaben künftig an die Gewerbe- und Wirtschaftskammer übertragen sind. Auch nicht ganz klar geht hervor, wie das eigentlich funktionieren soll mit dem Gesamtarbeitsvertrag, künftig mit den Quoren, welche Lösungsansätze sie da in Vorbereitung haben. Ich möchte mich einfach noch einmal wiederholen, vor allem auch wegen der Wichtigkeit. Ich denke, dass diese Punkte, die ich erwähnt habe, wirklich rasch gelöst werden müssen, wenn wir das weitere Überleben der GWK sichern wollen. Abg. Wendelin Lampert:
Besten Dank, Herr Präsident. Besten Dank für die Beantwortung meiner Fragen, Herr Regierungschef-Stellvertreter Tschütscher. Trotzdem noch einige Zusatzfragen und Anmerkungen: Sie haben erwähnt, die Verfassungsänderung sei noch nicht in den letzten Punkten geklärt, inwieweit diese vonnöten sei. Würde dann diese Vorlage im Oktober-Landtag diskutiert, muss man sich darunter eine Gesetzesvorlage vorstellen, welche mitunter auch eine Verfassungsänderung inne hat? Oder wie stellen Sie sich das vor? Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir ein Gesetz in 1. Lesung beraten, obwohl die verfassungsrechtlichen Bedingungen noch nicht bestehen. Das wäre der erste Punkt.Dann zu den Quoren: Das wird ja dann in dieser Phase ein zentraler Punkt sein, sprich wie viel Prozent einer Branche müssen in der GWK Mitglied sein, damit die GAVs auch die Allgemeinverbindlichkeit bekommen? Können Sie hierzu mitunter auch bereits einige Ausführungen machen, in welchem prozentualen Umfang sich diese Quoren bewegen müssen oder greife ich hier jetzt bereits der Diskussion im Oktober vor?Dann möchte ich Ihnen auch noch einmal ans Herz legen, auch dem Landtag, nicht nur Ihnen, Herr Tschütscher, die Allgemeinverbindlichkeit. Das ist ein zentraler Punkt. Sie müssen sich vorstellen, eine grössere Unternehmung ist heute nicht mehr Mitglied der GWK. Nun beschliessen die anderen Mitglieder, welche in der GWK Mitglied sind, diese Bedingungen, an welche sich aktuell diese grössere Unternehmung nicht zu halten hat. Zukünftig, wenn diese Allgemeinverbindlichkeit aber gegeben ist, dann wird sich diese grössere Unternehmung an Abmachungen halten müssen, welche in der GWK definiert werden. Und deshalb, denke ich mir, ist das der zentrale Punkt. Diese grössere Unternehmung wird sich sehr gut überlegen: Lass ich mich von den GWK-Mitgliedern im Prinzip in meinen unternehmerischen Entscheidungen beeinflussen? Und das lässt sie sich nämlich, wenn sie nicht mehr Mitglied der GWK ist. Deshalb ist das für mich ein Punkt, der geregelt werden muss. Ich erhoffe mir dadurch für die GWK ganz klar wieder mehr Mitglieder, da die Mitglieder, welche nicht organisiert sind in der GWK, dann eben von der GWK beeinflusst werden. Das wäre ein Punkt, um die GWK zukünftig zu finanzieren. Der andere Punkt, der auch schon mehrmals angesprochen wurde, konkret die Leistungsvereinbarung mit dem Staat, das wird sicher ein relativ komplexer Punkt werden. So viel mir bekannt ist, was hier für Stellungnahmen in der Vernehmlassung gefallen sind, sind hier die Interessen recht unterschiedlich. Insofern denke ich mir, habe ich da ein bisschen eine Angst, dass bei dieser Leistungsvereinbarung nur ein Teil dieser Finanzierung bewerkstelligt werden kann. Und deshalb muss die GWK wieder mehr Mitglieder haben. Dieses Mehr an Mitgliedern wird sie erreichen, indem wir hier in diesem Hohen Hause die Allgemeinverbindlichkeit definieren. Und somit wäre dann eben die GWK gerettet. Und ansonsten müssen wir uns hier dann schon ein bisschen den Vorwurf gefallen lassen, zumindest bei der Allgemeinverbindlichkeit, dass wir hier die Aufgabe nicht effizient und speditiv erledigt haben.Abg. Peter Lampert:
Ich hoffe, dass es auch im Interesse der Regierung ist, dass die GWK, sprich der neue Verein Wirtschaftskammer Liechtenstein - für Gewerbe, Handel und Dienstleistung, dass dieser fortgeführt wird. Weil für kleine Gewerbeunternehmen, für gewisse Sektionen, braucht es einen grösseren Wirtschaftsverband. Wer soll sonst für sie die Vernehmlassungen anschauen und weitere solche Sachen abklären, was die Regierung oder der Landtag beschliesst.Abg. Harry Quaderer:
Herr Landtagspräsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe etwas festgestellt. Also ich bin kein Gewerbler, aber ich sehe nicht ein, warum der Staat, wie hier suggeriert wird, eine Interessenvertretung finanzieren soll. Von Seiten der Abgeordneten Lampert und Heeb bekomme ich einfach den Eindruck, dass hier eine Schuld bei der Regierung gesucht wird. Und vielleicht müssten sich die Herren auch einmal die Geschäftsleitung oder den Verwaltungsrat der GWK anschauen. Und vielleicht wäre auch dort die eine oder andere Änderung zu vollziehen. Danke.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte auch einige Sachen klarstellen. Ich denke nicht, dass die GWK Anspruch darauf hat, für ihre Interessenvertretung entschädigt zu werden. Das ist in einem liberalen System schlicht und einfach Unsinn. Ich bin überzeugt, dass die GWK vom Staat sehr grosszügig unterstützt werden wird. Die GWK hat immer sehr grosses Verständnis gefunden. Es war überfällig, dass die Zwangsmitgliedschaft aufgehoben wurde.Wenn heute die GWK vor finanziellen Problemen steht, dann hat das einerseits damit zu tun, dass sie aufgrund der Zwangsmitgliedschaft in den vergangenen Jahrzehnten ein beträchtliches Vermögen anhäufen konnte, dass es ihr finanziell sehr gut ging. Und auf der anderen Seite hat das damit zu tun, dass heute die Gewerbetreibenden nicht mehr solidarisch sind mit der GWK. Sehr viele Gewerbetreibende sind nicht beigetreten oder sind ausgetreten. Das hat einerseits mit der Finanzierung der GWK zu tun, dass das Geld kostet. Das ist gerade für kleine Betriebe, die wenig von der GWK profitieren können, nicht attraktiv. Auf der anderen Seite sehen viele Gewerbetreibende auch den Nutzen einer Mitgliedschaft nicht ein. Und wenn sie dann halt das machen, was in einem liberalen Wirtschaftssystem üblich ist, dass sie Kosten und Nutzen abwägen, dann kommen sie zum Entscheid, da nicht mitzumachen.Wenn nun der Ruf laut wird, der Staat soll für die GWK sorgen, dann muss ich sagen, die Arbeitnehmenden stellen diese Forderung noch mit viel mehr Berechtigung. Die Arbeitnehmenden sind die schwächeren Sozialpartner in unserem System. Und wenn hier der Ruf nach staatlicher Unterstützung laut wird, dann hat der LANV bei mir sehr viel mehr Verständnis als die GWK. Den GWK-Mitgliedern geht es finanziell im Grossen und Ganzen sehr gut. Während beim Arbeitnehmerverband aufgrund der Struktur bei unseren Erwerbstätigen, aufgrund der vielen Zuwanderer, die nicht unbedingt solidarisch sind, die sich nicht organisieren, grosse Probleme bestehen.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Aber gerade in diesem Punkt betreffend die Arbeitnehmenden, Kollege Paul Vogt, wissen Sie ganz genau, dass ohne Allgemeinverbindlichkeit dieser GAVs eben auch die entsprechenden Arbeitnehmer leiden. Und insofern ist das ein zentraler Punkt. Wenn Sie jetzt hier sagen, wenn die Mitglieder oder die Branchen in der GWK, die in diesen Bereichen arbeiten, kein Interesse daran haben, dann wird halt eben das passieren, was der Abg. Franz Heeb bereits erwähnt hat, dass mitunter die GWK nicht mehr existiert und entsprechend wird dann der Staat umso mehr gefordert sein, sprich das Amt für Volkswirtschaft wird gewisse Aufgaben wahrnehmen müssen. Wir können nicht nur immer sagen, wir haben hier eine tolle Wirtschaft mit einem Finanzdienstleistungsplatz, mit einer tollen Industrie und auch ein sehr gutes Gewerbe. Das wird ja immer wieder erwähnt, die KMUs sind das Rückgrat einer Wirtschaft. Und dann stellen wir hier die entsprechenden Bedingungen nicht zur Verfügung. Das ist eben halt doch ein zentraler Punkt, diese Allgemeinverbindlichkeit. Da kann man jetzt schon sagen, dass man hier der Regierung einen gewissen Vorwurf macht. Ich möchte einfach hier jetzt ein Resultat sehen. Und deshalb bin ich jetzt auch dann gespannt auf die Ausführungen des Regierungschef-Stellvertreters Tschütscher. Wo geht der Weg dieser GWK hin? - sprich im Oktober: Werden wir da nur einen Bericht und Antrag betreffend eine Gesetzesrevision lesen? Was ist dann mit der Verfassung? Ich habe es vorhin bereits erwähnt, das wird so nicht gehen. Insofern sind wir hier eben schon gefordert und können den schwarzen Peter auch nicht nur der GWK zuschieben. Bei der Allgemeinverbindlichkeit sind wir in diesem Hohen Hause gefordert, denn das kann ja die GWK selbst nicht machen. Ich bin mir schon auch bewusst, dass gerade diese Quoren-Diskussion natürlich ein Nehmen und ein Geben ist, bis man sich hier findet, ab welchen Prozentzahlen diese Allgemeinverbindlichkeit gegeben ist. Aber das ist ja des Öfteren so in politischen Diskussionen, dass das halt ein Ringen ist um einen Kompromiss. Das gehört zum Business. Und wie gesagt, da ist die Politik in der Verantwortung. Wir müssen sehen, nach meiner Ansicht, dass diese Allgemeinverbindlichkeit möglichst schnell in die Wege geleitet wird und auch in Kraft tritt.Abg. Marlies Amann-Marxer:
Ich denke, der Staat hat in der Vergangenheit bewiesen, dass ihm daran liegt, dass das Gewerbe sowohl wie auch die Arbeitnehmer organisiert sind und hat unterstützend und auch finanziell darauf hingewirkt. Und ich bin zuversichtlich, dass er das auch in Zukunft machen wird.Abg. Paul Vogt:
Zuerst eine kurze Replik zum Abg. Wendelin Lampert: Sie brauchen mich von der Notwendigkeit und der Sinnhaftigkeit von Gesamtarbeitsverträgen wirklich nicht zu überzeugen. Ich habe vor etwa zehn Jahren ein Postulat eingereicht zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung der GAVs. Die Regierung hat dann Abklärungen gemacht und gesagt, das ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich und kam dann mit der Lösung über die Fernwirkung. Ich denke, ich habe unter Beweis gestellt, dass ich das für richtig und notwendig halte. Wenn es diese Lösung nicht gibt, dann erlassen wir halt staatliche Mindestlohnrichtlinien. Das ist klar.Wogegen ich mich gewendet habe, ist einfach, dass hier gewisse Interessenvertreter sich für die GWK in dem Sinne stark machen, dass sie sagen: «Ja, der Staat muss jetzt das einfach alles finanzieren, sonst ist die GWK existenziell bedroht. Und das kann doch nicht in unserem Interesse sein». Das passt doch nicht in ein liberales Wirtschaftssystem, das hier immer wieder gefordert wird. Die GWK-Mitglieder tragen Eigenverantwortung und dieser Eigenverantwortung können und sollen sie auch nachkommen.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte zunächst dem Abg. Peter Lampert sagen, dass mir das kleine und mittlere Gewerbe sehr am Herzen liegt. Wir haben sehr, sehr viele Stunden miteinander verbracht, die GWK und ich. Ich weiss, dass ich nicht immer sehr gewürdigt werde von dieser Institution. Aber ich muss mit ihnen einfach offen und ehrlich diskutieren, was rechtlich möglich ist und was rechtlich nicht möglich ist. Was ich vermeiden möchte, ist, dass wir wieder uns vor dem Staatsgerichtshof sehen. Das wird die Sozialpartnerschaft in diesem Lande nicht überleben. Sie hat jetzt grossen Schaden genommen. Was ich möchte, sind rechtlich einwandfreie Grundlagen. Das habe ich immer wieder betont. Und da weiss ich auch die Regierung hinter mir, dass wir das alle wollen. Dass wir uns dafür einsetzen, nur das kleine Beispiel, das ich vorher gesagt habe: Wir stellen die Experten, die uns bei der Ausarbeitung dieser Grundlagen geholfen haben, jetzt der GWK zur Verfügung. Wir bezahlen die. Sie helfen ihnen, einen Leitfaden auszuarbeiten. Ich weiss, dass das rechtliche Know-how bei der GWK selbst nicht gegeben ist. Sie haben nicht irgendeinen Juristen, der in ihrer Organisation tätig ist. Sie haben nicht jemanden, der in irgendeiner Sektion tätig ist. Die müssten sie auch dazu arrangieren und in Auftrag geben. Wir übernehmen das und wir wollen hier grösstmögliche Hilfestellung geben.Im Übrigen haben wir die GWK immer zu den Sitzungen eingeladen, obwohl sie den Alleinvertretungsanspruch nicht mehr hat. Ich komme nachher noch ganz kurz darauf zurück. Wir haben immer noch die GWK als Ansprechpartner für das Gewerbe angesehen. Und bei jeder Diskussionsrunde war sie eingeladen. Wir haben jetzt auch bei diesem Massnahmenpaket, das vielleicht den Abg. Wendelin Lampert sehr speziell interessiert, haben wir immer die GWK an den Tisch geholt mit der LIHK und mit der Arbeitnehmervertretung, dem LANV. Wir haben nicht andere Verbände, die es auch schon gibt, an den Tisch geholt, sondern die GWK. In diesem Zusammenhang folgende Zwischeninformation: Die GWK - wir haben das nachgefragt am 12. September - hat aktuell 1'161 Mitglieder, so wie es uns jetzt gesagt wurde.Dann zum Austritt der Gastronomie, der wurde beim ersten Votum von Abg. Jürgen Beck angesprochen und jetzt vom Abg. Franz Heeb. Das ist die unmittelbare Folge des Staatsgerichtshofurteils. Über die Beweggründe möchte ich nicht spekulieren, das will ich auch nicht tun. Aber es besteht halt die Freiheit, einem Verein oder Verband anzugehören oder eben nicht anzugehören. Und hierfür die Regierung zu fragen, warum das geschieht, ich kann und will Ihnen schlicht und einfach darauf keine Antwort geben, weil man das nicht ausführen kann. Da müssen wir mit den Gastronomen reden, warum sie aus der GWK austreten wollen.Dann zur ganzen Diskussion Allgemeinverbindlichkeitserklärung und das gesamte Massnahmenpaket: Ich weiss nicht, wie detailliert wir heute die Diskussion führen sollen. Ich möchte auch der Diskussion in der Regierung nicht vorgreifen. Ich kann Ihnen einfach Folgendes dazu sagen. Selbstverständlich kann ich nur mit einem Massnahmenpaket kommen, wenn auch die verfassungsrechtliche Frage klar ist. Das muss im Massnahmenpaket enthalten sein. Es wird dann entsprechend eine Verfassungsänderung vorgeschlagen und die fünf Gesetzesvorlagen, die wir dazu eben auch noch vorschlagen. Bezüglich der Quoren, das ist natürlich auch eine verfassungsrechtliche Frage: Wie weit kann man da an die Schmerzgrenze gehen? Das ist natürlich eine gewisse Unsicherheit. Hier werden wir auch entsprechende Ausführungen machen. Dann werden wir Firmenverträge ebenfalls zulassen. Das die Thematik, die Sie angesprochen haben. Im Unterschied zur Schweizer Regelung wollen wir zulassen, dass auch Firmenverträge allgemeinverbindlich erklärt werden können, wenn eine Grossfirma einen Gesamtarbeitsvertrag mit dem LANV schliesst, wenn ein Antrag gestellt wird.Und schlussendlich wollen wir ein Auffangbecken, eine Generalklausel, im Normalarbeitsvertragsrecht schaffen, wenn eine Allgemeinverbindlicherklärung eines GAV nicht möglich ist oder die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Eine tripartite Kommission werden wir hierzu vorschlagen, wenn diese tripartite Kommission zur Auffassung gelangt, dass auf diesem Arbeitsmarkt Missbräuche entstehen, dann soll der Staat Normalarbeitsvertragsrecht erlassen können. Das werden die Vorschläge sein, wie wir sie auch in die Vernehmlassung geschickt haben. Das ist in dem Sinne nichts Neues, da greife ich der Diskussion in der Regierung nicht vor. Natürlich gibt es mit Bezug auf Voraussetzungen mitunter in der Regierung noch Diskussionen. Aber die groben Züge sind diejenigen, die ich genannt habe. Und ich möchte einfach noch einmal betonten, dass - so glaube ich - alle gefordert sind: Regierung, Landtag, aber natürlich die Verbände selbst und die GWK, die sehr unmittelbar davon betroffen ist, diese Auswirkungen des Staatsgerichtshofurteils, einfach die ganze Sozialpartnerschaft, wieder auf rechtlich einwandfreie Füsse zu stellen. Das sind wir dem Arbeitsmarkt schuldig. Ich glaube, dass diese vernünftige Sozialpartnerschaft in den letzten Jahren und Jahrzehnten sehr viel dazu beigetragen hat, dass wir diesen Erfolg auf dem Wirtschaftsplatz Liechtenstein hatten. Und hier ist es das Anliegen aller, das höre ich auch aus der Diskussion heraus, dass wir diese Sozialpartnerschaft stärken, und dass wir dieses Massnahmenpaket, so hoffe ich, im Oktober in 1. Lesung behandeln können.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert:
Besten Dank, Herr Präsident. Besten Dank für Ihre Ausführungen, stellvertretender Regierungschef Tschütscher. Eine Zusatzfrage: Sie haben gesagt, im Oktober machen wir die 1. Lesung. Dann könnte man daraus ableiten, dass wir mitunter im Dezember eine zweite hätten und dann anfangs nächsten Jahres würden diese Bestimmungen in Kraft treten, oder wie sieht der weitere Zeitplan aus? Haben Sie hier schon einige Anmerkungen dazu?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Ich muss hier fast eine süffisante Antwort geben: Die gemeinsame Zielsetzung dieser drei Verbände, die ich genannt habe und die gemeinsame Zielsetzung mit mir ist der 1. Januar als Zielhorizont. Aber ich kann nicht den Diskussionen im Landtag im Oktober vorgreifen, was alles an Fülle von Fragen kommen wird und wann dementsprechend halt die Stellungnahme in zweiter Lesung kommen wird. Der Fahrplan wäre ausgerichtet auf 1. Januar 2007. Das ist auch aus verschiedenen Verlautbarungen, die wir in der Öffentlichkeit auch schon gemacht haben, als Zielhorizont angepeilt.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt und Eintreten auf diese Gesetzesvorlage unbestritten scheint, dann können wir mit der 1. Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Schaffung der Rechtsgrundlagen zur Überführung der Gewerbe- und Wirtschaftskammer in eine privatrechtliche Organisationsform in 1. Lesung behandelt.
-ooOoo-