Schaffung eines Gesetzes betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfondsgesetz; PFG) sowie Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes, des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge, des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie des Sorgfaltspflichtgesetzes (Nr. 78/2006), 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 33: Schaffung eines Gesetzes betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfondsgesetz) sowie die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes, des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge, des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie des Sorgfaltspflichtgesetzes. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 78/2006 steht zur Diskussion. Abg. Günther Kranz:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete.
Mit dieser Gesetzesvorlage wird die Pensionsfondsrichtlinie in liechtensteinisches Recht übernommen. Die Umsetzung erfolgt in einem Spezialgesetz – dem Pensionsfondsgesetz. Mit dem neuen Gesetz wird es künftig von Liechtenstein aus möglich sein, im Bereich der freiwilligen betrieblichen Altersversorgung grenzüberschreitend tätig zu sein. Liechtensteinische Pensionsfonds können somit in allen anderen Mitgliedstaaten des EWR-Abkommens und, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, auch in Drittstaaten ihre Produkte anbieten bzw. ausländische Altersversorgungssysteme verwalten.
Aufgrund demographischer Entwicklungen sowie der sich dadurch abzeichnenden finanziellen Engpässe der staatlichen Altersversorgungssysteme in verschiedenen Ländern gewinnt die betriebliche Altersversorgung zunehmend an Bedeutung und wird so neben der staatlichen Pension eine immer wichtiger werdende Stütze der finanziellen Absicherung im Alter. Schon heute weist der wachsende Markt der betrieblichen Altersversorgung ein beachtliches Volumen auf.
Bei dieser Gelegenheit, Herr Regierungschef-Stellvertreter Tschütscher, möchte ich Sie anfragen, -
wie Sie die Chance sehen,
dass sich unser Land als attraktiver Standort für grenzüberschreitend tätige Pensionsfonds positionieren kann, um so vom Marktpotenzial zu profitieren?
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Ferner, wie beurteilen Sie den künftigen Anreiz bzw. die Nachfrage nach liechtensteinischen Pensionsfonds?
- Auf welche Länder dürfte sich der liechtensteinische Pensionsfonds fokussieren?
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Sind dies vor allem die deutschsprachigen Länder wie Deutschland und Österreich, da dort die 1. Säule in der Altersversorgung meines Wissens einen sehr hohen Anteil ausweist?
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Wird dieses Produkt auch Trägerunternehmen in den englisch- bzw. französischsprachigen Ländern ansprechen?
Um Zielmärkte bearbeiten zu können, wird auch der Qualitätsanspruch der Pensionsfonds im Mittelpunkt der Betrachtung stehen. Um eventuell bestehende Bedenken oder Vorbehalte bezüglich eines Standorts abzuwenden, wird ein hohes Qualitätsniveau im Kundenportfolio von Vorteil sein.
Eine Streuung der Pensionsfonds von multinationalen Unternehmen über Banken und Versicherungen dürfte sich positiv auf den liechtensteinischen Standort auswirken. Aus wirtschaftlicher Sicht werden bereits im Land ansässige Dienstleistungsunternehmen einen Standortvorteil im Wettbewerb um Pensionsfonds bilden. Im Land sich niederlassende Pensionsfonds können die Dienstleistungen von Anlageberatern, Banken, Rechtsanwälten und Treuhändern und Informatik-Unternehmen in Anspruch nehmen. Sie beschäftigen zudem eigenes Personal und tragen mit ihren Steuern zur Stützung der allgemeinen Infrastruktur des Landes bei.
Die steuerlichen Bedingungen dürften im Standortwettbewerb von erheblicher Bedeutung sein. Pensionsfonds-Anbieter werden sich um anfallende Steuern sorgen müssen, um im Wettbewerb bestehen zu können. Beispielsweise wird die Frage auftauchen nach Abgaben auf überwiesene Beiträge, auf Freizügigkeitsleistungen, auf Versteuerung der Kapitalanlagen und des Vermögens der Pensionsfonds.
Liechtenstein hat nur ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und der Schweiz.
In diesem Zusammenhang würde mich die Einschätzung seitens der Regierung interessieren, wie sich dieses auf den Pensionsfonds-Standort Liechtenstein auswirken könnte. Gibt es auch mögliche Barrieren mit der Mehrwertsteuerpflicht, beispielsweise dann, wenn die Vermögensverwaltung eines liechtensteinischen Pensionsfonds an einen ausländischen Anlageberater übergeben wird?
Generell ist es für unser Land wichtig, steuerliche Rahmenbedingungen bereitzustellen, welche sich für die Verwaltung von Pensionsfonds als attraktiv erweisen.
Ein weiterer Meilenstein zur erfolgreichen Anwerbung von Pensionsfonds wird schliesslich auch das ganze Bewilligungsverfahren mit den Aufsichtsvorschriften und einer flexiblen praxisnahen Aufsicht sein. Hier kann auf eine vorhandene Infrastruktur, auf eine langjährige Erfahrung und professionelles Wissen im Bereich der Finanzdienstleistungen und in deren Beaufsichtigung verwiesen werden. Ob ein Pensionsfonds auch tatsächlich zu einem Hoffnungsträger in der betrieblichen Altersversorgung werden kann, hängt auch von der Flexibilität in der Kapitalanlage ab, ohne dabei die Sicherheit der Versorgungsleistungen und damit den Versorgungszweck zu gefährden. Dass die Anlagestrategie unter Beachtung des Grundsatzes der Vorsicht zu erfolgen hat, ist nur zu begrüssen, insbesondere die Beschränkung der Anlage in das Trägerunternehmen und Anlagen in Vermögenswerte ein und desselben Emittenten, die derselben Unternehmensgruppe angehören. Dadurch können grössere Risikoballungen im Portfolio insgesamt vermieden werden.
Eine weitere Frage von meiner Seite stellt sich noch zu einer Regelung der Mindestverzinsung von Kapitalanlagen analog der gesetzlichen betrieblichen Altersversorgung:
Wird in der Verordnung eine Mindestertragsregelung in Form eines Prozentsatzes festgelegt?
Schliesslich bin ich überzeugt, dass durch die Übernahme der Richtlinie und die Schaffung dieses Pensionsfondsgesetzes eine echte Chance besteht, den Finanzplatz weiter zu diversifizieren. Der gute Ruf, die Seriosität, die Präsenz verschiedenster in- und ausländischer Finanzinstitutionen sowie das über Jahre erarbeitete Know-how im Bereich der Finanzdienstleistungen und nicht zuletzt die generelle Rechtssicherheit verbunden mit einer seriösen Aufsicht über die Finanzdienstleister werden sich als wichtige Faktoren auch für den erfolgreichen Pensionsfonds-Standort Liechtenstein erweisen und den gesamten Finanzplatz um eine Attraktivität bereichern. Aus all diesen Gründen bin ich für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage.
Danke.
Abg. Alois Beck:
Guten Morgen. Ich bin auch für Eintreten auf diese Vorlage. Mein Vorredner hat ausführliche Darlegungen bereits gemacht. Ich möchte nur noch auf eine Thematik eingehen. Und hier muss ich doch die Regierung kritisieren. Im Bericht auf Seite 20 heisst es: «Die Vernehmlassungsvorlage zur Schaffung eines Gesetzes betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung wurde sehr begrüsst, wobei insbesondere die zeitgerechte Erarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Aufbau eines Pensionsfonds-Standortes Liechtenstein positiv erwähnt wurde». Diese Ausführung im Regierungsbericht hat mich doch einigermassen überrascht. Ich möchte deshalb aus der Stellungnahme des Bankenverbandes einige Passagen zitieren. Es heisst dort drin: «So ist nicht klar, ob die Einführung des Pensionsfondsgesetzes den liechtensteinischen Finanzplatz tatsächlich bereichert und weiter diversifiziert, wie es im Vernehmlassungsbericht heisst. Das im Vernehmlassungsbericht angesprochene Marktbedürfnis ist jedenfalls in keiner Weise irgendwie belegt bzw. ausgewiesen. Für eine entsprechende Beurteilung fehlen unseres Erachtens die notwendigen Grundlagen. Eine Konsultation bei den Marktteilnehmern, auf welche sich die Regierung abstützt, hat nach unserem Kenntnisstand ebenfalls nicht stattgefunden. Gerade für eine Beurteilung des Marktbedürfnisses wäre eine solche Konsultation jedoch vorgängig notwendig gewesen. Generell sind wir der Meinung, dass es spezieller Anreize bedarf, damit ausländische Arbeitgeber die Vorzüge des liechtensteinischen Finanzplatzes erkennen und jenen des Heimatlandes vorziehen. Zumindest aus praktischer Sicht erscheint es uns als fraglich, ob die Domizilierung einer Pensionsfondseinrichtung in Liechtenstein durch einen ausländischen Arbeitgeber so einfach zu bewerkstelligen ist und damit nicht ein grosser Aufwand verbunden ist. Selbst wenn ein ausländisches Unternehmen in Liechtenstein sich niederlässt, ist damit zudem nicht auch gleichzeitig gesichert, dass die Gelder auch zwingend in einer liechtensteinischen Verwahrstelle deponiert werden und auch der Finanzplatz davon profitiert. Schliesslich» - und da ist auch mein Vorredner darauf eingegangen - «Schliesslich ist zu beachten, dass es in Liechtenstein Faktoren gibt, die unter Umständen gegen eine Gründung einer Pensionsfondseinrichtung in Liechtenstein sprechen, wie etwa das Fehlen von Doppelbesteuerungsabkommen». Es heisst: «Zusammenfassend sind wir der Ansicht, dass die gegenständliche Vorlage zurückzunehmen ist. Weder der Inhalt der Gesetzesvorlage noch das Vorgehen zum Erlass des Gesetzes befriedigen. Zum Teil gehen die Richtlinien in der Vorlage weiter als diejenigen der umzusetzenden Richtlinie». Und ganz am Schluss heisst es: «Aus diesen Gründen sind wir klar der Auffassung, dass die Vorlage nochmals im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit den betroffenen Verbänden zu erarbeiten ist mit dem Ziel einer neuerlichen Vorlage ...» usw. usf. Wenn wir das vergleichen mit der Aussage im Regierungsbericht, dass die Vernehmlassungsvorlage zum Pensionsfondsgesetz sehr begrüsst wurde, ist das schon etwas erstaunlich. Und man muss einfach feststellen, dass diese Aussage im Regierungsbericht schlicht und ergreifend nicht stimmt. Vor dem Hintergrund der Ausführungen, die ich gemacht habe, ist das geradezu irreführend. Und das kann für den Landtag nicht akzeptabel sein. Der Landtag darf doch erwarten, dass die Ausführungen im Regierungsbericht stimmen, dass diese korrekt sind. Und ich finde das in zweierlei Hinsicht bedenklich. Einerseits muss man doch die Vernehmlassungsteilnehmer ernst nehmen. Und zweitens gilt es auch, den Landtag ernst zu nehmen. Ich sehe auch, dass das Vernehmlassungsverfahren auf diese Weise seines Sinnes entleert wird, wenn hier Angaben gemacht werden, die einfach so nicht stimmen. Und ich hoffe, dass sich die Regierung dessen bewusst ist, und dass das in Zukunft nicht mehr so vorkommt.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter Tschütscher.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich bin froh, dass der Abg. Alois Beck auf diesen Punkt hingewiesen hat. Es ist der FMA natürlich auch aufgefallen und mir auch aufge-fallen, dass die Stellungnahme des Liechtensteinischen Bankenverbandes sehr quer in der Landschaft gelegen ist. Wir haben dann Kontakt aufgenommen und mündlich Gespräche gesucht. Ich habe mit verschiedenen Bankenvertretern, die diese Stellungnahme gelesen haben, auch gesprochen. Sie können diese Einschätzung nicht teilen. Ich weiss nicht, wie das interne Verfahren gelaufen ist, wie es zu dieser Stellungnahme gekommen ist. Aufgrund verschiedener mündlicher Gespräche wurde diese Stellungnahme jedenfalls sehr, sehr deutlich relativiert, weil sie im Unterschied zu allen andern Vernehmlassungsteilnehmern wirklich sehr quer in der Landschaft gelegen ist. Ich habe dann auch auf die Studie, die wir letztes Jahr auch durchgeführt haben und auch der Öffentlichkeit vorgestellt haben, auf diese Studie hingewiesen, die auch der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden ist. Und aufgrund dieser Rückmeldungen sind wir zur Einschätzung gelangt, dass die Vorlage begrüsst wird auch seitens zumindest der Bankenvertreter, mit denen ich in mehreren Gesprächen gesprochen habe und vor allem auch die FMA als Behörde, die den Bericht auch massgeblich mitgeprägt hat.Dann möchte ich vielleicht ganz kurz auf die Fragen des Abg. Günther Kranz eingehen. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, hat er drei Bereiche angesprochen, zunächst die Chancen und die Anreizsituation und auf welche Länder sich dieses Geschäft fokussieren kann: Da haben wir letztes Jahr eben diese Studie durchführen lassen. Die Chancen werden deshalb als sehr gut attestiert, weil wir in Liechtenstein schon andere Bereiche haben, die einer funktionierenden Aufsicht unterstellt sind, dass das Vertrauen schafft und dass das neues Geschäft anziehen kann. Ich habe das gestern am späteren Nachmittag anlässlich der Behandlung der Richtlinien, der Übernahme dieser Richtlinie dem Abg. Ivo Klein so ausgeführt, dass die Infrastruktur in Liechtenstein vorhanden ist, dass sehr viel Dienstleistungs-Know-how in Liechtenstein vorhanden ist, und dass das institutionelle Geschäft über das Fondsgeschäft auch schon ein Geschäft ist, das in den letzten Jahren sehr gewachsen ist. Sie haben dann gefragt, auf welche Länder sich wahrscheinlich die liechtensteinischen «Pension funds» konzentrieren und fokussieren werden: Im Vordergrund stehen natürlicherweise die deutschsprachigen Länder. Das ergibt sich auch aus dem Hintergrund dieser Gesetzesvorlage. Wir haben es hier ja mit zwei Wachstumsmärkten zu tun. Einerseits die demographische Entwicklung, dass die Leute immer älter werden, und auf der anderen Seite mit der Tatsache, dass die Leute immer auch ein grösseres finanzielles Sicherheitsbedürfnis haben. Und diese zwei Bereiche kommen hier zusammen. Und wir wissen, dass in verschiedenen deutschsprachigen Ländern ja die Altersversorgung auch im Bereich der ersten Säule auf ihre grossen finanziellen Grenzen stösst und dementsprechend sicherlich im Bereich die deutschsprachigen Länder ein grosses Potenzial ist. Ein zweiter Bereich, der auch ein Markt sein könnte, sind sicherlich die osteuropäischen Länder, in denen es zum Teil noch gar keine betrieblichen Personalvorsorgesysteme gibt. Und da könnte man sich auch einiges versprechen.Dann haben Sie die Frage nach den Steuern gestellt. Diese Frage wurde ja gestern auch bei der Übernahme der Richtlinie an und für sich schon angesprochen. Natürlich sind mangelnde Doppelbesteuerungsabkommen auch in diesem Geschäft nicht etwas was förderlich ist, sondern im Gegenteil. Die Anlagen dahinter unterliegen mitunter einer doppelten Besteuerung. Ich habe aber gestern schon ausgeführt, dass der Finanzdienstleistungsplatz Liechtenstein nicht nur in diesem Bereich, sondern in anderen Bereichen sich auf diese Tatsache eingestellt hat, und dass, wie wir ja gestern gehört haben, die Arbeitsgruppe «Zukunft Finanzplatz Liechtenstein» ja wieder reaktiviert wird. Und sicherlich wird das Thema «Besteuerung» dann dort einen wichtigen Bereich einnehmen. Ansonsten das Umfeld der «Pension funds»: Diese werden in steuerlicher Hinsicht sicherlich gleichgestellt mit den Vorsorgeeinrichtungen nach liechtensteinischem Recht. Diese sind ja gemäss einer Verordnung zum Steuergesetz von der subjektiven Steuerpflicht befreit. Dasselbe wird auch bei den «Pension funds» der Fall sein. Was könnte mit Bezug auf die Steuer nachteilig sein? Die Mehrwertsteuer, das wurde in der Studie nicht erwähnt, die Mehrwertsteuer wird sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen präsentieren. Es wurde nicht als Nachteil präsentiert, dass das gegen den Aufbau eines «Pension funds» sprechen könnte.Dann haben Sie zu den Anlagen Ausführungen gemacht und hier meines Erachtens, glaube ich, eine Frage gestellt nach dem Mindestzinssatz, ob ein solcher vorgesehen ist: Nein, ein solcher ist weder im Gesetz noch in der Verordnung, die mir im Entwurf auch vorliegt, vorgesehen. Hier werden ausschliesslich im Sinne einer flexiblen individuellen Lösung, auch auf die einzelnen «Pension funds» zugeschnittenen Lösungen, die entsprechenden Grundsätze der Anlagepolitik sehr klar geregelt werden. Danke, das sind meine Ausführungen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort dem Abg. Alois Beck.Abg. Alois Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich muss mich schon noch einmal melden. Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef-Stellvertreter, befriedigen natürlich überhaupt nicht bezüglich des Vernehmlassungsverfahrens. Das ist eine offizielle Stellungnahme des Bankenverbandes. Und da dünkt es mich doch sonderbar, wenn man da quasi einzelne mündliche Stellungnahmen von - ich weiss nicht, wen Sie da kontaktiert haben - einholt und das Kriterium ist, dass das quer in der Landschaft ist. Es geht doch hier darum, dass wir, und hier sind wir uns ja sicher einig, dass es hier um die Förderung des Finanzplatzes geht, um die Diversifizierung, um einen möglichen weiteren Geschäftszweig aufzubauen. Und wenn man hier von Anfang an einfach gewisse kritische Bemerkungen missachten will, nur weil sie quer in der Landschaft sind - denn diese geben ja genau die Hinweise, wo man eventuell Verbesserungspotenzial hat. Und wenn man sich erinnert, das war ja vor ein paar Jahren gerade in Luxemburg ein grosses Thema. Man hat sich dort sehr viel erhofft. Und es ist zumindest bis jetzt dort nicht so erfolgreich verlaufen, wie man sich dies ursprünglich erhofft hat. Und dem Vernehmen nach gibt es auch gewisse Probleme steuerlicher Art, auch im Verkehr mit anderen Staaten usw. usf. Aber wir müssen uns nicht auf diese Dinge hier einlassen. Aber das Bestreben ist doch, dass man hier Punkte aufführt, die gerade für den Gesetzgeber wichtig sind, um vielleicht in bestimmten Bereichen Handlungsbedarf aufzuzeigen. Und man nimmt dann mit denen mündlich Kontakt auf oder mit Einzelnen, die sagen vielleicht «nicht so schlimm», und schreibt, es wurde von allen sehr begrüsst. Also ich finde das bedauerlich und hoffe nicht, dass das Schule macht, weil der Landtag muss sich doch darauf verlassen können. Und ich hätte es sehr begrüsst wenn die Regierung - am Schluss kann sie zu dieser Einschätzung kommen - wenn sie zu den einzelnen Punkten Stellung nimmt, und das ist Aufgabe der Regierung, dass wir diesen Prozess hier nachvollziehen können. Weil sonst ist, wie gesagt, der Vernehmlassungsentwurf oder das Verfahrens seines Sinnes entleert. Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte das auch unterstützen. Es kann nicht sein, dass, wenn in der Vernehmlassung ein Resultat der Regierung nicht passt, dass das dann einfach nicht erwähnt wird bzw. darauf nicht eingegangen wird. Gerade die kritischen Stellungnahmen sind die Butter auf dem Brot. Und es kann nicht sein, dass diese einfach nicht erwähnt oder nicht kommentiert werden. Da möchte ich doch das Votum des Abg. Beck unterstützen, dass man hier schon, um zielgerichtet arbeiten zu können, auch die kritischen Voten in den Berichten und Anträgen berücksichtigt.Abg. Günther Kranz:
Danke, Herr Präsident. Aber es wäre doch auch durchaus möglich gewesen, dass zwischen der Vernehmlassung und dem Erstellen dieses Bericht und Antrages der Bankenverband sich diesen Regierungsbericht hätte besorgen können und nochmals Stellung nehmen. Das wäre doch eigentlich beim Bankenverband von hohem Interesse gewesen. Dann hätte er doch reagieren können. Danke. Abg. Alois Beck:
Ich kann nicht für den Bankenverband sprechen. Das ist seine Angelegenheit. Aber das ist die offizielle Stellungnahme. Und im Bericht hat sich da mittlerweile nichts geändert, weil der Regierungsbericht darauf nicht eingegangen ist. Wie gesagt, ich finde es in zweierlei Hinsicht bedenklich. Einerseits wird der Vernehmlassungsteilnehmer nicht ernst genommen und zum andern auch der Landtag. Und das hoffe ich, wird in Zukunft nicht mehr passieren.Abg. Günther Kranz:
Ich bin da ja nicht Insider und kein Banker. Aber wenn Sie schon die Stellungnahme vom Bankenverband vorliegen haben, dann müssen Sie doch auch sicher Interesse haben, was weiterhin passiert ist. Abg. Rudolf Lampert:
Jetzt habe ich Sie nicht ganz verstanden. Es gibt eine Vernehmlassung der Regierung. Der Bankenverband gibt eine Stellungnahme ab. Und normal werden diese Stellungnahmen, wenn sie auch kritisch sind, in den Bericht und Antrag eingebaut und entweder wird diese Stellungnahme der einzelnen Verbände dann durch die Regierung entkräftigt oder es werden andere Erklärungen abgegeben. Aber jetzt weiss ich eigentlich nicht, was Sie meinen. Es wurde eine Stellungnahme abgegeben auf die Vernehmlassung. Und hier, weil anscheinend die Stellungnahme nicht gepasst hat, wird diese einfach nicht erwähnt oder nicht entsprechend kommentiert. Und darum geht es doch. Ich weiss jetzt nicht, was Sie eigentlich meinen.Abg. Günther Kranz:
Herr Abg. Lampert, ich glaube, unser Land ist nicht so gross, dass man die kommunikativen Wege nicht nützen kann. Und ich denke, der Regierungschef-Stellvertreter hätte das sicher nicht ignoriert. Ich glaube nicht, dass er an den Finanzintermediären vorbei etwas texten oder uns vorlegen würde. Da habe ich grösstes Vertrauen, dass er das, sowohl ausgewogen und im Interesse der ganzen Sache, einfliessen hätte lassen. Danke.Abg. Rudolf Lampert:
Jetzt muss ich doch sagen, das Vernehmlassungsverfahren ist ein Verfahren, dass im Ablauf vorgesehen ist, wenn ein Gesetz entsteht. Und da kann man nicht einfach nach Belieben das jonglieren oder sagen: Ja, das lassen wir mal weg, weil irgendein anderer hat etwas anderes gesagt. Dann muss es zumindest hier kommentiert werden.Abg. Alois Beck:
Ich verstehe Sie auch nicht, Herr Abg. Kranz. Ich habe ausführlich aus der Stellungnahme des Bankenverbandes zitiert. Normalerweise ist es auch gemäss Geschäftsordnung nicht üblich, dass man zu viel zitiert, aber gerade vor diesem Hintergrund und dass Sie selbst vergleichen können. Auf Seite 20 des Berichtes, wo es heisst, dass die Vernehmlassungsvorlage sehr begrüsst wurde, mit keinerlei Einschränkung, überhaupt nichts. Und wenn Sie den Text, den ich teilweise zitiert habe, mit dem vergleichen, passt das hinten und vorne nicht zusammen. Und das ist die Kritik und das kann sich der Landtag meiner Ansicht nach so nicht bieten lassen. Weil wenn das Schule macht, wir wissen ja nicht, was sonst die Regierung alles hineinschreibt. Wir müssen uns doch auf den Text verlassen können. Das wurde auch gestern vorgebracht.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Ich nehme die grundsätzliche Kritik des Landtages natürlich sehr ernst. Ich glaube, was hier einfach nicht gut gelaufen ist, dass wir hier nicht hingeschrieben haben, dass der Bankenverband die Chancen in diesem Geschäft nicht sieht. Das hätten wir tun sollen. Im Übrigen denke ich aber, haben wir den Bankenverband sehr ernst genommen. Wenn Sie die einzelnen Artikel sehen, dann haben wir jede Stellungnahme, die der Bankenverband zu den einzelnen Artikeln gemacht hat, aufgenommen, diese verarbeitet, entweder übernommen oder eben nicht übernommen. Dafür kann ich mich nur entschuldigen, wenn das in dieser grundsätzlichen Wertung auf Seite 20 nicht so aufgenommen worden ist. Und es wird in dieser Art nicht mehr passieren. Ich glaube, was Sie mir aber nicht absprechen dürfen, dass wir uns zumindest nachträglich aufgrund dieser Stellungnahme bemüht haben, auch Kontakt aufzunehmen, weil mich natürlich interessiert hat, warum hier Chancen anders gesehen werden. Im Übrigen, denke ich, dass wir im Gespräch bleiben sollten, auch wenn die Vernehmlassung in dieser schriftlichen Form eingegangen ist. Und ich wollte hier Aufklärungsarbeit leisten. Ich nehme das zur Kenntnis, dass ich das das nächste Mal auch vom Bankenverband dann in schriftlicher Form so verlangen werde. Ich denke, das ist die Lehre, die ich daraus ziehen werde. Es war natürlich überhaupt nicht die Absicht, hier in dieser Stellungnahme dem Landtag etwas zu unterschlagen. Hier wurden einfach Chancen des entsprechenden Geschäftes anders eingeschätzt. Und das werden wir das nächste Mal in dieser allgemeinen Form natürlich auch vorne wieder hineinschreiben.Abg. Alois Beck:
Ich glaube, da hätten Sie den Verband missverstanden, dass er die Chancen nicht sieht. Aber er sieht gleichzeitig auch sehr viele Hindernisse. Oder anders gesagt, aufgrund der Ausführungen im Bericht, die hier gemacht werden, heisst es einfach mehr oder weniger pauschal, dass das gute Chancen bietet, einen attraktiven Standort aufzubauen, den Finanzplatz zu diversifizieren, und aufgrund der Ausführungen im Regierungsbericht und anscheinend auch in der Vernehmlassung, hatte man keinen Hintergrund, warum das so eingeschätzt werden konnte. Und da ist es doch die vornehme Pflicht, auf diese Fragen einzugehen. Und gerade diese Fragen bringen uns ja weiter. Das versuchte ich, hier klarzumachen. Eine blosse Umsetzung des Gesetzes, das ist das eine. Das andere ist: Wo können wir die effektiven Chancen wahrnehmen? Und da müssen wir mögliche Hindernisse versuchen zu eruieren und möglichst früh zu beseitigen. Und das ist doch das Anliegen. Und wie gesagt, Sie haben sich in dem Sinn entschuldigt. Das ist gut so, nicht nur in Berlin ist es gut so. Und ich gehe auch davon aus, dass das in Zukunft nicht mehr passiert. Weil hier geht es ja gerade darum, dass wir gemeinsam diese Chancen so gut als möglich eruieren und umsetzen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn die Diskussion nicht mehr gewünscht wird, frage ich Sie, Herr Abg. Beck: Stellen Sie Antrag auf Nichteintreten?Abg. Alois Beck:
Ich habe eingangs meines Votums gesagt, dass ich für Eintreten bin.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bestens. Dann können wir auf diese Gesetzesvorlage eintreten. Ich bitte, mit der l. Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Günther Kranz:
Ich habe eine Verständnisfrage zu Art. 2 Abs. 3: «Besondere Regelungen durch Staatsverträge bleiben vorbehalten». Die Schweiz ist ja nicht Mitglied des EWR. Ist Abs. 3 für die Schweiz bestimmt? Und wenn ja, wurden schon Kontakte aufgenommen oder sieht man das als zwingend an, im Vorfeld mit diesen eine Vereinbarung zu schliessen? Danke.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Die erste Frage kann ich mit Ja beantworten. Es wird natürlich an die Schweiz gedacht. In Bezug auf die zweite Frage sind meines Wissens noch keine Gespräche geführt worden auf Beamtenebene. Hier wird es vornehmlich natürlich auch im Interesse der Schweiz sein, auf Liechtenstein zuzukommen. Und hier werde ich sicherlich die FMA dementsprechend fragen, ob hier Interesse besteht. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Günther Kranz:
Danke. Wir kennen ja in der betrieblichen Personalvorsorge die Leistungsform von der Rente oder von der Kapitalauszahlung im Alter. Hier wird in Art. 1 geschrieben: «... über die Art der Versorgungsleistungen ...», also ich nehme an, es wird dann in der Verordnung geregelt. Aber geht es hier nur um Renten oder auch Kapitalauszahlung?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Der Abg. Günther Kranz hat mit der Frage gleich auch die Antwort mitgegeben: Das wird in der Verordnung geregelt und umfasst sämtliche Arten von Versorgungsleistungen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen.Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur eine redaktionelle Anmerkung machen: Im Buchstaben «q» müsste die Referenz nicht Buchstabe «o», sondern Buchstabe «p» sein. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich beziehe mich auf Abs. 2 dieses Artikels. Auf Seite 40 werden zwar Ausführungen bezüglich der Kontrollfunktionen gemacht. Es scheint mir aber doch etwas zu wenig festgehalten. In den Materialien und im Gesetzestext sollte klar zum Ausdruck kommen, dass die Verwahrstellen keine spezialgesetzlichen Kontrollfunktionen wahrzunehmen haben. Die Pflicht beschränkt sich hier, wie auch in jedem anderen Fall des Depotgeschäftes, auf eine sichere und sachgemässe Aufbewahrung der übergebenen Werte. Es wäre systemfremd, wenn man der Verwahrstelle zusätzlich die Pflicht übertragen würde, auch für eine gesetzmässige Zusammensetzung des Depots verantwortlich zu sein. Die Formulierung der Regierung impliziert jedoch, dass die Verwahrstelle, wenn sie irgendwelche Zweifel hat, eine Kontrollfunktion hat und die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften prüfen müsste, da die Bank im Rahmen des Depotgeschäftes keine Kontrollfunktion hat, sondern lediglich die Verwaltung übernimmt. Zum anderen ist eine Kontrolle, wie sie das Pensionsfondsgesetz vorsieht, praktisch gesehen gar nicht möglich, da das Gesetz es offen lässt, dass mehrere Verwahrstellen gewählt werden können, womit die einzelne Verwahrstelle gar nicht überprüfen kann, ob die Einhaltung allfälliger Anlagevorschriften stattfindet oder nicht. Also es ist hier doch schwierig, eine andere Funktion als die der Verwahrung wahrzunehmen. Und das sollte meines Erachtens im Abs. 2 auch klar zum Ausdruck kommen.Dann noch mehrere Sätze zum Abs. 3: Falls eine Bank die Funktion der Verwahrstelle wahrnimmt oder übernimmt, müssen die Outsourcing-Bestimmungen des Bankenrechtes gelten und nicht irgendwelche eingeschränkte Speziallösungen, so wie sie hier vorgegeben sind. Anstelle eines Verweises auf die bankengesetzlichen Outsourcing-Bestimmungen könnte ich mir vorstellen, dass die Regelung betreffend Outsourcing an diejenigen des Bankenrechtes angeglichen werden, damit die gleichen Voraussetzungen gelten. Schwierig wird es, wenn wir hier andere Bestimmungen habe. Es besteht dann die Gefahr, dass zwei konkurrenzierende Normen den gleichen Sachverhalt, also das Outsourcing der Verwahrfunktion regeln.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte keine ausführliche Antwort geben, sondern sicherlich das auch nochmals in Abklärung geben. Zum Punkt 1 glaube ich mich erinnern zu können, dass genau das eine Eingabe des Bankenverbandes auch war, die Sie jetzt vorgetragen haben. In den Erläuterungen sind wir auch darauf eingegangen, dass das diese spezialgesetzliche Kontrollfunktion nicht hatte. Ich habe Sie jetzt so verstanden, dass das auch im Gesetz Niederschlag finden sollte. Und mit Bezug auf Punkt 3, kann ich allgemein nur sagen, dass nicht nur Banken eben als Verwahrstelle infrage kommen, aber ich werde dieses Anliegen sicherlich nochmals an die FMA herantragen und zur Überprüfung geben. Abg. Rudolf Lampert:
Zur letzten Äusserung: Es ist mir klar, dass auch andere Verwahrstellen sein können. Aber genau bei den Banken liegt das Problem, weil Bestimmungen bezüglich des Outsourcing dort bereits im Bankengesetz geregelt sind und dann zwei sich konkurrenzierende Normen aufeinander treffen.Dann zum Punkt 1: Es stimmt. Sie sind - ich habe das auch erwähnt - auf Seite 40 auf die Anregungen des Bankenverbandes eingegangen. Aber mir scheint es einfach, dass der Art. 12 Abs. 2 ab dem zweiten Satz doch nicht klar festhält, dass keine Kontrollfunktion wahrgenommen werden muss. Wenn das vielleicht in irgendeiner Form eingebracht werden kann. Aber selbstverständlich, wahrscheinlich würde sich auch ein Gericht auf die Ausführungen auf Seite 40 berufen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
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Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
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Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Abg. Günther Kranz:
Ich habe nur eine Anmerkung bei Art. 29: Die Berichterstattung hat dann bis zum 30. April zu erfolgen und bei der betrieblichen Personalvorsorge bis zum 30. Juni. Das ist mir nur aufgefallen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Das wurde zur Kenntnis genommen. Dann können wir weiterlesen.Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 45 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
In Abs. 2 wird festgelegt, dass die vorgelegte Aufstellung nach Eröffnung des Konkursverfahrens nicht mehr geändert werden darf. Der Liechtensteinische Bankenverband hat in seiner Stellungnahme festgehalten, dass bei anstehenden Umschichtungen von Aktien, zum Beispiel bei Aktientausch, Spin-off usw., dass hier Erleichterungen erwünschenswert wären, ohne dass das Gericht konsultiert werden müsse. Schliesslich erfolgen diese Veränderungen weder auf Initiative der Einrichtung noch des Masseverwalters, sondern üblicherweise durch den Emittenten. Es stellt sich hier die Frage, ob bei diesen Transaktionen das Gericht konsultiert werden muss, da, wie gesagt, diese Transaktionen weder verhinderbar noch sonst irgendwie veränderbar sind. Diese finden einfach statt, ohne das Zutun der Verwahrstelle oder der Versicherung. Dass hier vielleicht noch darauf eingegangen wird bis zur 2. Lesung, ob solche Transaktionen ohne das Zutun der Gerichte möglich sind.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank für diese Anregung. Wir werden das bei der FMA prüfen, aber sicherlich auch beim Landgericht. Ich denke, das Landgericht wird auch eine Meinung dazu haben können. Das führt mich auch zur redaktionellen Bemerkung zu Abs. 3. Soweit mir bekannt ist, bezeichnen wir unsere Gerichte nicht als Konkursgericht oder auch nicht als Arbeitsgericht. Ich denke, wir sollten da dies «dem Landgericht mitzuteilen» schreiben oder «Landgericht als Konkursgericht». Diese redaktionelle Anmerkung wollte ich hier noch anbringen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen.Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfondsgesetz) in 1. Lesung behandelt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 5 Abs. 1 Bst. u wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 Abs. 1 Bst. u steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 2 Abs. 1 Bst. a und Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 Abs. 1 Bst. a und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 2a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22g Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22g Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge ebenfalls in 1. Lesung behandelt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 10 Überschrift und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 Überschrift und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 59a Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 59a Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 2 Ziff. 7 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Anhang 2 Ziff. 7 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ebenfalls in 1. Lesung behandelt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur letzten Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 3 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 11 Bst. e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 Abs. 11 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes in 1. Lesung durchberaten.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich unterbreche jetzt die Sitzung für 10 Minuten bis 11:55 Uhr. Anschliessend erfolgt die Beantwortung der Kleinen Anfragen durch die Regierung. Die Sitzung ist unterbrochen (um 11:45 Uhr).
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