AUFLÖSUNG DER FONDS
Landtagspräsident Peter Wolff:
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Wir setzen die öffentliche Landtagssitzung fort. Ich habe Ihnen zwei Stellvertretungen mitzuteilen für den heutigen Tag in Ergänzung zu der gestern bereits bekannt gegebenen Stellvertretung des Abg. Norbert Bürzle durch Walter Vogt. Heute sind auch die Abgeordneten Donath Öhri und Klaus Wanger verhindert. Sie haben sich bei mir entsprechend entschuldigt und sie werden durch die stellvertretenden Abgeordneten Viktor Meier bzw. Arthur Büchel vertreten.Wir setzen fort mit der Beratung des Berichtes Nr. 99/1997 der Regierung, die 2. Lesung der neun Gesetze betreffend die Auflösung von Fonds. In der Traktandenliste ist das eigentlich unter Nr. 25 traktandiert. Wir haben das unter Nr. 14 miteinbezogen beim Finanzleitbild, weil es von der Regierung dort auch in die Vorlage aufgenommen wurde.
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ZUR FÖRDERUNG DES WOHNUNGSBAUS
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir setzen fort mit der Regierungsvorlage E: Gesetz über die Abänderung des Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaus. Ich bitte, die Lesung durchzuführen.1. Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaus einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER EINEN BEITRAG FÜR DIE UNFALLVERHÜTUNG IM STRASSENVERKEHR
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur nächsten Vorlage F.I. Art. 1. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 1 sowie Art. 1 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 2 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 Abs. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 3 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 6 Abs. 1 und 3
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
11. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit der Abänderung des Gesetzes über einen Beitrag für die Unfallverhütung im Strassenverkehr einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
GESETZ ÜBER DIE FINANZIERUNG VON MASSNAHMEN ZUR WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Regierungsvorlage G.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dem Gesetz über die Finanzierung von Massnahmen zur Wirtschaftsförderung einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ZUR FÖRDERUNG DER QUALITÄT UND HYGIENE VON MILCH UND MILCHPRODUKTEN
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Regierungsvorlage H.1. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
I. Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit der Abänderung des Gesetzes zur Förderung der Qualität und Hygiene von Milch und Milchprodukten einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
GESETZ BETREFFEND DIE AUSRICHTUNG EINES LANDESBEITRAGES FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER KLEINSTAATENSPIELE IM JAHRE 1999 IN LIECHTENSTEIN
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zum Abschluss noch zur Regierungsvorlage 1.I. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
I. steht zur Diskussion. Hier ist der Regierung offenbar ein Fehler unterlaufen: Das muss Art. 1 heissen und nicht I.
Abg. Ingrid Hassler:
Guten Morgen, Herren Abgeordnete. Ich glaube, im Abs. 2 des Art. 1 müsste es richtig heissen: Der Beitrag erhöht sich um 4% Zinsen pro Jahr, berechnet auf CHF 800'000 ab 30. August 1995 und auf CHF 16'000 ab 20. Februar 1997. Der Gesamtbetrag ist CHF 816'000 und wir können nicht für zwei Perioden für die beiden hohen Beträge den Zins sprechen. Die 16'000 werden zusätzlich, oder zusätzliche 16'000 werden auch noch ab dem 20. Februar 1997 verzinst.Regierungschef Mario Frick:
Es ist genau das gleiche gemeint. Die Idee ist, ab 30. August 1995 CHF 800'000 bis zum 20. Februar 1997, und ab dem 20. Februar sind die CHF 816'000 die Basis, unter Abzug der Auszahlungen. Also es ist so schon korrekt. Aber ich bin froh, dass Sie das explizit geäussert haben; so ist später auch das Verständnis eindeutig.Abg. Ingrid Hassler:
Ich bin deswegen darauf gekommen, weil zum Zeitpunkt 1997 das Kapital, das mit 800'000 mit 4% verzinst ist, dann schon weit über den 816'000 steht und wir einen Zinseszins haben. Deswegen war mir der Betrag 816'000 ab 1997 dann nicht mehr klar. Aber wenn Sie es richtig interpretieren, kann ich auch Ihrer Vorlage folgen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Meiner Meinung nach wäre es besser, Herr Regierungschef, wie man das auch im zivilen Leben bei Klagebegehren macht, zu formulieren: «und auf weitere CHF 16'000 ab 20. Februar 1997».Ich stelle einen entsprechenden Abänderungsantrag, I. dahingehend abzuändern, dass es nicht mehr I. heisst, sondern Art. 1, und dass Abs. 2 lauten soll: «Der Beitrag erhöht sich um 4% Zinsen pro Jahr, berechnet auf CHF 800'000 ab 30. August 1995 und auf weitere CHF 16'000 ab 20. Februar 1997 unter Abzug der bis zur Endabrechnung ausbezahlten Akontozahlungen».Der Antrag steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit diesem Abänderungsantrag einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wer mit dem gesamthaft geänderten Art. 1 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiter lesen.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Ich finde die Formulierung etwas ungewöhnlich, muss ich sagen. Ich habe das überhaupt noch nie in einem Gesetz gesehen, dass die Dringlicherklärung im Gesetzestext drinnen ist. Eigentlich ist das ein eigener Landtagsbeschluss ausserhalb des Gesetzestextes.
Regierungschef Mario Frick:
Das ist korrekt. Ich wollte auch beantragen von Seiten der Regierung, dass es heisst: «Art. 4 - Dieses Gesetzes tritt am Tage der Kundmachung in Kraft» und dann separat eine Zeile: «Das Landtag hat dieses Gesetz als dringlich erklärt».Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann steht dieser Art. 4 in der von der Regierung abgeänderten Form zur Diskussion. Wenn sie nicht benützt wird, dann stimmen wir über diesen abgeänderten Art. 4 mit dem Wortlaut: «Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft» ab.Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dem Erlass dieses Gesetzes betreffend die Ausrichtung eines Landesbeitrages für die Durchführung der Kleinstaatenspiele im Jahre 1999 in Liechtenstein einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu der von der Regierung beantragten Dringlicherklärung dieses Gesetzesbeschlusses. Wird dazu das Wort gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer damit einverstanden ist, dass dieses Gesetz als dringlich erklärt und somit dem Referendum entzogen wird, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die Gesetzesvorlagen über die Auflösung der Fonds behandelt und damit auch bereits nicht nur Traktandum 14, sondern auch Traktandum 25 unserer Tagesordnung, erledigt.-ooOoo-