Schaffung eines Gesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGLG)
(Nr. 101/2006), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am ersten Tag der Oktober-Sitzung fort. Wir kommen zu Traktandum 10: Schaffung eines Gesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen - sprich Behindertengleichstellungsgesetz. Bericht und Antrag Nr. 101/2006 - das ist die Stellungnahme der Regierung für den Landtag. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Wird das Wort gewünscht?Abg. Jürgen Beck:
Danke, Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete. Nur ganz kurz einen Kommentar meinerseits: Zunächst möchte ich mich bei der Regierung für die umfassende Beantwortung der in der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen bedanken. Ich werde in meinem Votum nur kurz auf einen Punkt eingehen: Wie die Regierung auf Seite 5 anführt, spricht sie sich gegen die Schaffung eines Behinderteneinstellungsgesetzes aus, wie das von einzelnen Abgeordneten dieses Hauses gefordert worden war. Wie ich bereits anlässlich der 1. Lesung ausgeführt habe, schliesse ich mich der Meinung der Regierung in diesem Punkt an. Die Erfahrungen in Deutschland und Österreich zeigen, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Quotenregelung die Situation der Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt in der Praxis nicht verbessern konnte. Wenn man einen Blick auf das österreichische Behinderteneinstellungsgesetz wirft, wird schnell klar, dass der Kreis der Menschen mit Behinderung, die von diesem Gesetz profitieren könnten, von vornherein eingeschränkt ist. Arbeitgeber mit mehr als 25 Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sind dort verpflichtet, auf 25 Beschäftigte mindestens eine behinderte Person, oder wie es im Gesetz dort heisst, einen begünstigten Behinderten mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50% anzustellen oder eben eine Ausgleichstaxe zu entrichten. Als begünstigte Behinderte gelten zum Beispiel nicht solche behinderte Personen, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, Geldleistungen wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit erhalten oder aufgrund des Ausmasses ihrer Behinderung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit auch auf einem geschützten Arbeitsplatz nicht geeignet sind. Umgelegt auf Liechtenstein würde dies, wenn man von der Anzahl IV-Bezüger - das sind 1'096 Personen, die hier im Lande wohnhaft sind - ausgeht, bedeuten, dass ein relativ überschaubarer Personenkreis von einem solchen Gesetz profitieren könnte. Auf der anderen Seite wissen wir aus der Tabelle auf Seite 13 dieser Stellungnahme, dass die grösste Zahl der Betriebe, nämlich 2'684, weniger als 10 Beschäftigte aufweist. Mehr als 10 Beschäftigte weisen nur rund 120 Betriebe auf, sodass - wollte man sich an der österreichischen Vorlage orientieren - vermutlich weniger als 100 Betriebe verpflichtet werden könnten, überhaupt Behinderte zu beschäftigen. Also auch hier eine überschaubare Zahl. Die Regierung hat - wie sie auf Seite 5 schreibt - den Handlungsbedarf in diesem Bereich jedoch erkannt und eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die eine Bestandesaufnahme der Möglichkeiten zur verbesserten Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess vornehmen soll. Aufgrund der Ergebnisse dieser Bestandesaufnahme sollen weitere Schritte festgelegt werden. Ich erwarte gespannt die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe und bin überzeugt, dass wir eben aufgrund der doch relativ überschaubaren Situation in diesem Bereich sehr gezielte Massnahmen setzen könnten und ich möchte fast sagen, jeden einzelnen, jede einzelne Betroffene in dieser Frage betreuen könnten. Das schliesst meiner Meinung nach ein, dass vor Ort, das heisst, in den Betrieben bzw. bei den Personalchefs nach geeigneten Beschäftigungsmöglichkeiten gesucht werden muss. Ich halte diesen Weg für zielführender und schliesse mich - wie bereits eingangs erwähnt - der Meinung der Regierung an, auf ein Behinderteneinstellungsgesetz bzw. eben eine Quotenregelung verzichten zu wollen. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Abg. Jürgen Beck, Sie haben mich jetzt ehrlich gesagt etwas überrascht, aber ich möchte mein Votum ins Plenum grundsätzlich weitergeben. Wir behandeln diese Vorlage in 2. Lesung und ich bitte darum, nicht noch einmal Eingangsvoten hier zum Besten zu geben. Abg. Alois Beck:
Ich erlaube mir trotzdem, Herr Präsident, hier auch noch etwas zu sagen, weil es ein doch wichtiges Thema ist und die Regierung das aufgeführt hat, das nachher in den einzelnen Artikeln in dieser Weise eben nicht mehr vorkommt. Ich habe mich auch kundig gemacht bei den Betroffenen bezüglich eines solchen Behinderteneinstellungsgesetzes. Und mir wurde auch die gleiche Auskunft erteilt, dass sich die bestehende Quotenregelung bzw. ein solches Behinderteneinstellungsgesetz in Deutschland und Österreich nicht bewährt habe. Es konnte auch keine Verbesserung der Beschäftigungsquote erreicht werden, das Gegenteil sei der Fall. Die meisten Betriebe würden lieber Ersatzzahlungen leisten, da diese Ersatzzahlungen relativ niedrig seien. Andere Betriebe würden mehr oder weniger zwangsläufig einen Behinderten aufnehmen, was aber häufig nicht zum Wohle des behinderten Menschen sei. Wenn man eine nützliche Regelung treffen will, sollte ein neues Modell geschaffen werden - davon bin ich auch überzeugt - und zwar eher nach einem Anreizsystem statt nach einem Sanktionierungs- und Ersatzzahlungssystem, wie das eben in Deutschland und in Österreich der Fall ist. Ich bin deshalb auch gespannt. Die Regierung hat im Bericht angetönt, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt wurde. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass hier Handlungsbedarf besteht und dass hier entsprechende Massnahmen getroffen werden müssen. Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass es in diesem Bereich keine einfachen Patentrezepte gibt, aber deshalb soll uns das nicht davon abhalten, hier auch mitunter innovative Lösungen zu suchen. Ich könnte mir auch vorstellen, das in Form eines runden Tisches - wie das in der Vergangenheit in anderen Bereichen auch geschehen ist - zu machen. Danke. Abg. Pepo Frick:
Ich werde mich kurz halten: Ich war wirklich der Meinung, dass es keine Eintrittsvoten gibt, aber es halten sich offensichtlich viele Leute nicht daran. Ein Reizthema gibt es offensichtlich, nämlich das Behinderteneinstellungsgesetz. Obwohl die Regierung auch ganz klar begründet hat, dass es nicht angenommen wird, finden es doch zwei Mitglieder des Landtages wichtig, das zu betonen. Da werden Informationen gestreut, mit denen ich nicht einverstanden bin. Es gibt sehr wohl auch andere Auswertungen dieses Behinderteneinstellungsgesetzes, und zwar sowohl in Österreich als auch in Deutschland. Ich werde mich zu gegebener Zeit dazu äussern. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck:
Im Abs. 2 dieses Artikels wird auf das Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Das ist ja dann ausführlich in Art. 22 definiert. Es gab schon während der 1. Lesung relativ intensive Diskussionen bezüglich der ganzen Organisation. Die Regierung geht nur relativ kurz auf Seite 6 ihres Berichtes darauf ein, indem sie schreibt, dass diese Aufgaben, die in Art. 22 vorgesehen sind, dem Behindertenverband mittels Leistungsvertrag übertragen werden sollen. Die Stabsstelle für Chancengleichheit würde als Anlauf-, Beratungs- und Koordinationsstelle in einem übergeordneten Sinne zur Verfügung stehen. Ich glaube - zumindest ich habe das so empfunden - das hat sich die Regierung etwas gar einfach gemacht. Wir können dann bei Art. 22 nochmals näher darauf eintreten, aber ich befürchte schon, dass es hier möglicherweise aufgrund bestimmter Bestimmungen nicht so klare Abgrenzungen gibt, die hier erwünscht wären. Ich möchte einfach jetzt schon darauf hinweisen und wir können das dann ausführlich beim Art. 22 nochmals diskutieren. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir über Art. 11 abstimmen: Wer dem Art. 11 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter. Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Josy Biedermann:
Ich habe hier eine Zusatzfrage: Gegenüber handelsüblichen Bussen mit Liften an den vorderen Türen hat man sich bei uns für eine einfachere Variante mit Kniegelenksfunktion und bei Bedarf ausklappbarer Platte, eine kleine Rampe entschieden. Dies hat zur Folge, dass diese Busse zum Ein- und Aussteigen von gehbehinderten Personen die Hilfe des Fahrers notwendig machen. Diese Hilfeleistung des Chauffeurs und die verlängerte Haltezeit sind in der Praxis mit Schwierigkeiten verbunden, da die Fahrer meistens unter grossem Zeitdruck stehen. Meine Frage: Können die Chauffeure trotzdem dazu verpflichtet werden, hier Hilfeleistungen zu erbringen? Damit wären einige Probleme für diese Menschen gelöst. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Diese Frage knüpft eigentlich an die Diskussion anlässlich der 1. Lesung an. Ich habe dort bereits ausgeführt, dass die Anpassung, gerade was den Tiefbaubereich und die ganzen Bushaltestellen anbelangt, dass dieser Standard in der erwähnten Verordnung gestützt auf Art. 11 festgelegt werden muss. Wir haben auch ausgeführt, dass der Behindertenverband nicht den Anspruch stellt, dass jetzt jede Bushaltestelle von heute auf morgen eben baulich so ausgestaltet sein muss, dass diese Rampen, die teilweise den barrierefreien Zugang nicht gewährleisten, umgebaut werden. Wenn dem behinderten Menschen damit Rechnung getragen wird, dass er eben mit dieser ausfahrbaren Rampe den Bus besteigen und auch wieder verlassen kann, dann ist dem Anspruch des Gesetzes Genüge getan. Der Buschauffeur muss dann natürlich diese Hilfestellung leisten. Und wenn ein behinderter Mensch diese Leistung beansprucht, dann ist der Buschauffeur auch verpflichtet, dem behinderten Menschen den Zugang zum Bus zu gewähren. Abg. Alois Beck:
Ich möchte nur noch nachfragen: Ist diese Hilfestellung auch gewährleistet? Beispielsweise hat die LBA bestimmte Richtlinien, dass die Buschauffeure dies einhalten müssen? Wir wissen alle, unter welchem Zeitdruck die öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs sind und die Chauffeure sind von daher unter einem starken Druck. Und von daher wäre es gut, wenn sie natürlich auch eine offizielle Rückendeckung für diese sehr sinnvolle und äusserst wichtige Hilfestellung haben. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir abstimmen. Entschuldigung, der Herr Regierungsrat wünscht noch das Wort. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Nein, es ist natürlich so: Wenn wir dann ab 1. Januar dieses Gesetz haben, dann müssen wir auch darauf achten, dass wir der Durchsetzung des Gesetzes Nachdruck verleihen. Und Art. 11 gibt ja auch die Möglichkeit, Richtlinien zu erlassen. Und wir werden dann als Regierung natürlich auch die LBA entsprechend anweisen müssen, weil wir können ja hier nicht totes Recht kreieren. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir abstimmen: Wer dem Art. 16 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter. Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick:
Danke. Ich komme auf die Kann-Bestimmungen in Abs. 4, 5 und 6 zurück - ich habe das bei der 1. Lesung bereits erwähnt. Vielleicht kann ein Votum von Regierungsrat Hugo Quaderer aus der 1. Lesung weiterhelfen. Er hat nämlich wörtlich gesagt: «Die Regierung hat sich hier für Kann-Bestimmungen ausgesprochen - wie wir es auch im Bericht und Antrag ausgeführt haben - damit hier später auch Entscheidungsspielraum betreffend die Unterstützung von Projekten und Massnahmen eingeräumt bleibt. Das ist der Grund, weshalb eine Kann- und keine Muss-Bestimmung ...». Jetzt habe ich überhaupt nie verlangt, dass man eine Muss-Bestimmung hier erwähnt. Ich glaube einfach, wenn man hier die Kann-Bestimmung herausnimmt, würde das zum Beispiel wie folgt lauten: «Das Gemeinwesen unterstützt Projekte, die sich» etc. Ich denke, damit ist nach wie vor genügend Spielraum vorhanden, dass Land und Gemeinden - und die betrifft ja das Gemeinwesen - nach wie vor einen Entscheidungsspielraum haben. Was man aber damit ausdrückt ist für mich eine grundsätzliche soziale Akzeptanz und irgendwo auch eine so genannte moralische Unterstützung. Ich glaube, man vergibt sich nichts, wenn man hier die Kann-Bestimmungen herausnimmt. Ich sehe auch die Angst nicht, dass hier irgendwelche Entscheidungsspielräume von Menschen, die das später beurteilen müssen, eingeschränkt werden. Ich propagiere nochmals, dass diese Kann-Bestimmungen in Abs. 4, 5 und 6 herausgenommen werden. Abg. Andrea Matt:
Ich hätte ergänzend zum Abg. Pepo Frick noch in Abs. 5 einfach eine grammatikalische Sache. Da heisst es: «sprach-, hör- und sehbehinderte Menschen». Es müsste korrekterweise «oder» wie in den anderen Bestimmungen des gleichen Artikels heissen. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Zur grammatikalischen Anmerkung in Abs. 5: Das ist korrekt, das kann man sicherlich so übernehmen. Danke für den Hinweis. Dann zur Kann- oder Muss-Bestimmung: Die Regierung möchte an der jetzigen Formulierung festhalten, und zwar aus den bereits dargelegten Gründen. Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob hier steht «das Gemeinwesen kann unterstützen» oder ob es heisst «das Gemeinwesen unterstützt». In der Diktion sind hier wesentliche Unterschiede. Die Regierung möchte deshalb aus den dargelegten Gründen, die in der 1. Lesung und auch im Bericht und Antrag zur 1. Lesung dargelegt wurden, an diesen Kann-Bestimmungen auch festhalten. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Eine Frage an den Abg. Pepo Frick: Möchten Sie einen Antrag stellen? Abg. Pepo Frick:
Ja, ich habe das bei der 1. Lesung angekündigt. Ja, ich stelle den Antrag, dass diese Kann-Bestimmungen herausgenommen werden. Ich habe nur noch versucht zu erklären: Wenn man das neutral schreibt, «das Gemeinwesen unterstützt Projekte», das ist überhaupt kein Zwang, das ist keine Muss-Bestimmung. Für mich ist das eine moralische Unterstützung gerade an Behinderte, dass wir die-se Projekte ernst nehmen. Die Beurteilung, ob so ein Projekt sinnvoll ist oder nicht, das ist für mich selbstverständlich. Wenn man das neutral im Sinne von «unterstützt Projekte» lässt, heisst das noch gar nicht, dass das Gemeinwesen gezwungen ist, jedes Projekt zu unterstützen. Für mich ist es auch eine moralische Frage. Warum muss man hier «kann» schreiben? Wenn ich - wie gesagt - neutral bleibe, ist das für mich persönlich eine grundsätzliche Unterstützung dieser Anliegen und zwingt das Gemeinwesen überhaupt nicht, diese Projekte, wenn sie sinnlos sind, durchzuführen. Danke. Abg. Elmar Kindle:
Danke. Wenn das «kann» herausgenommen wird, dann ist es absolut und abschliessend und die Organisationen haben dann ein Beschwerderecht, das auch so einzufordern. Wenn es «kann» heisst, dann hat man einen Spielraum. Und sonst hat man keinen Spielraum. Abg. Alois Beck:
Das Anliegen des Abg. Pepo Frick in Ehren, aber es ist doch ein wesentlicher Unterschied, wenn man hier «unterstützt Projekte» schreibt. Vor allem wenn Sie sagen, man hat da nachher gleichfalls noch Ermessensspielraum. Das Problem ist natürlich: Wie können Sie jemandem erklären, dass sein Projekt abgelehnt wird? Dann wird er sagen: Beim anderen Verband oder bei der anderen Gruppe wurde das Projekt unterstützt, aber bei mir nicht. Und dann haben Sie rechtliche Probleme. Mit der Kann-Bestimmung ist das möglich. Und ich bin sicher, die Regierung und die Behörden bemühen sich auch entsprechend, solche Projekte zu unterstützen. Aber mit einer Muss-Bestimmung oder mit einer Formulierung, die Sie vorgeschlagen haben und die einer Muss-Bestimmung gleichkommt, ist das nicht mehr möglich. Und vor allem haben Sie rechtlich keine Handhabe mehr, jemandem einen abschlägigen Bescheid mitzuteilen, weil er kann mit Recht darauf verweisen: Es gibt keine Kriterien, alle Projekte müssen unterstützt werden! Deshalb bin ich auch für die bestehende Formulierung. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich denke auch, dass mit der vorgeschlagenen Formulierung des Abg. Pepo Frick ein Rechtsanspruch entstehen würde. Und wir möchten uns wirklich eine gewisse Flexibilität erhalten, damit die Behörde - und das ist ja die Behörde nach Art. 22, die verschiedene Aufgaben wahrzunehmen hat und die dann eben wieder auf diese Art. 17 bis 22 Bezug nehmen - damit die Behörde auch die Flexibilität hat, die einzelnen Projekte beurteilen zu können und die Sinnhaftigkeit auch zu hinterfragen. Deshalb möchte die Regierung am vorliegenden Vorschlag festhalten.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann stimmen wir über den Antrag des Abg. Pepo Frick ab, der diese Kann-Bestimmungen ersatzlos streichen möchte. Das betrifft Art. 17 Abs. 4, 5 und 6. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt und wir können über den Art. 17 der Regierungsvorlage abstimmen. Wer dem Art. 17 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Diesem Artikel ist somit zugestimmt. Dann können wir weiterlesen. Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt:
Bereits in der 1. Lesung habe ich das Thema «Klassengrössen bei Sonderintegrationen» angesprochen. In Liechtenstein gibt es dieses Schuljahr eine Schulklasse mit 21 Kindern und 3 Sonderintegrationen. Es gibt auch Schulklassen mit 24 bzw. 25 Kindern und einer Sonderintegration. Die Praxis zeigt also, dass aktuell auf die Klassengrössen bei Sonderintegrationen nicht eingegangen wird. Es wird einfach unabhängig von der Klassengrösse betrachtet. Nun wird im Behindertengleichstellungsgesetz jetzt neu explizit auf das Schulgesetz verwiesen. Ich gebe der Regierung auch Recht, dass sinnvollerweise die Klassengrössen im Schulgesetz geändert werden sollten. Zum Schulgesetz gab es gerade eine Vernehmlassung und das Schulgesetz wird schon in naher Zukunft abgeändert werden. Ich ersuche deshalb die Regierung zu prüfen, wie bei dieser Gesetzesänderung auch auf die Klassengrössen bei Sonderintegrationen eingegangen werden könnte. Die Klassengrössen sollten - analog wie es in den benachbarten Staaten passiert - kleiner sein, wenn Sonderintegrationen in diesen Klassen stattfinden. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich stelle aber fest, Frau Abg. Matt, ...Abg. Andrea Matt:
Nein, ich stelle keinen Antrag ...Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nein, aber ich stelle auch fest, dass Sie sich nicht in Art. 18 befinden. Abg. Andrea Matt:
Doch schon. Ich wollte hier ursprünglich ja die Klassengrössen als Absatzvorschlag einbringen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Aber nicht in Art. 18. Abg. Andrea Matt:
Art. 18 betrifft ....Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir behandeln jetzt den Art. 18 in 2. Lesung. Meine konkrete Frage ist: Möchten Sie einen Änderungs- oder Ergänzungsantrag in Art. 18 einbringen? Abg. Andrea Matt:
Nein.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir also über Art. 18 ab: Wer damit einverstanden ist, möchte bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen. Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck:
Danke, Herr Präsident. Wie bereits angekündigt bei Art. 11 - und es gibt auch wie beim Vorherigen auch noch Formulierungen, die sich auf diesen Art. 22 berufen - möchte ich hier doch noch einige klärende Ausführungen der Regierung. Auf Seite 6 - wie bereits genannt - heisst es, dass der Behindertenverband einen Leistungsauftrag erhalten soll und die Stabsstelle für Chancengleichheit würde als Anlauf-, Beratungs- und Koordinationsstelle dienen. Mir ist nun nicht klar, wie dieses Zusammenspiel genau funktionieren soll. In Abs. 1 heisst es ganz klar - ich zitiere: «Die Regierung errichtet ein Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen». Im nächsten Satz heisst es: «Die Regierung kann eine Organisation mit dieser Aufgabe betrauen». Jetzt meine Fragen: Wird dieses Büro errichtet? Wird dieses Büro staatlicherseits bei der Stabsstelle für Chancengleichheit integriert? Dann die zweite Frage: Im zweiten Absatz heisst es: «Dem Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen obliegen insbesondere» - und dann kommen die ganzen Aufgaben. Wenn jetzt die Regierung vorschlägt, dass diese Aufgaben von einer Organisation - konkret vom Behindertenverband - übernommen werden sollen, dann wäre ja das dann das Büro. Und hier gibt es schon eine Unstimmigkeit zu Abs. 1. In Abs. 3 wird dann wieder vom Büro oder der Organisation gesprochen. Wie ich das verstehe, gibt es hier Ungereimtheiten, aber ich bin froh, wenn dann die Regierung entsprechende Ausführungen macht. Wie ich schon bei der 1. Lesung gesagt habe, bin ich völlig damit einverstanden, dass das ausgelagert wird an den Behindertenverband und dass die Stabsstelle für Chancengleichheit hier Aufgaben im strategischen Sinne wahrnimmt. Ich glaube, das ist unbestritten. Mir geht es hier lediglich darum, dass nicht Unklarheiten, die die Zuständigkeiten betreffen, entstehen, und das sich dann auch auf die Effizienz der Organisation auswirken könnte. Es gibt noch zusätzliche Schnittstellen. Bei der 1. Lesung habe ich auch noch angeregt zu prüfen, ob es möglicherweise Überschneidungen oder Schnittstellen zum Amt für Soziale Dienste gibt, ob hiervon auch Aufgaben betroffen sind. Es gibt ja auch noch eine Kommission für Chancengleichheit. Alle diese haben ihre Aufgaben. Ich glaube, es ist unsere Aufgabe, jedem die Kompetenz und die Zuständigkeit entsprechend zuzuweisen. Und wie gesagt, mir geht es hier darum, dass hier nicht später womöglich unnötige Diskussionen und Friktionen entstehen. Deshalb möchte ich die Regierung fragen, wie sie das konkret mit den von mir zitierten Sätzen in Einklang bringt. Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte hier an die Ausführungen des Abg. Alois Beck anschliessen. Meines Erachtens müsste es hier heissen «dem Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen oder der mit dieser Aufgabe betreute Organisation obliegen insbesondere» oder es heisst «dem Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen obliegt insbesondere». Ich glaube aber, dass die nachstehenden Aufgaben Bst. a bis l auch delegiert werden können sollen. Und deshalb soll dort auch diese Organisation aufgeführt werden. Ansonsten können sie gemäss Abs. 2 nicht delegiert werden, so wie das hier jetzt steht. Aber allein aus der Formulierung «obliegen insbesondere», glaube ich, dass der zweite Teil dieses Satzes, nämlich diese Organisationen, irgendwie vergessen wurden, hier aufgeführt zu werden. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wenn ich gerade beim Votum des Abg. Rudolf Lampert anschliessen darf: Es ist richtig, «obliegen» ist sprachlich falsch. Es muss heissen «obliegt», weil das heisst grundsätzlich: «dem Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen obliegen diese Aufgaben», es hat diese Aufgaben wahrzunehmen. Es kann dann gemäss Abs. 1 diese Aufgaben delegieren, also das Delegationsprinzip ist in Abs. 1 statuiert, indem das Büro das delegieren kann. Deshalb muss es in Abs. 2 nicht heissen «dem Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen oder der damit beauftragten Organisation». Das ist nur dann der Fall, wenn die Delegationskompetenz wahrgenommen wird. Aber es muss sprachlich «obliegt» heissen - das ist richtig! Dann zu den Fragen des Abg. Alois Beck: Wir haben uns das auch nochmals eingehend überlegt, damit diese Schnittstellen eben in Zukunft keine Probleme geben. Und wir haben das ja anlässlich der 1. Lesung ausgeführt, dass für diese strategischen koordinierenden Aufgaben grundsätzlich die Stabsstelle für Chancengleichheit zuständig sein soll. Und die Stabsstelle hat ja auch dafür noch gewisse Stellenprozente zur Verfügung. Dann zu diesem Aufgabenkatalog: Die Stabsstelle für Chancengleichheit ist eben nicht in der Lage, diesen Aufgabenkatalog gemäss Abs. 2 von Art. 22 wahrzunehmen. Und deshalb muss oder wird oder soll dieser Aufgabenkatalog an den Behindertenverband übertragen werden. Und in diesem Sinne ist dann auch der Behindertenverband das Büro, wie es hier im Gesetz statuiert ist. Dann in Abs. 3 haben Sie das Wort «oder» angesprochen: Das ist nur eben wieder dann der Fall, wenn diese Aufgaben letztendlich delegiert werden. Nur dann kommt dieses «oder» zum Ausdruck oder zur Geltung. Ich meine, insofern ist es richtig formuliert. Überschneidungen zum ASD gibt es in diesem Bereich eigentlich keine und die Kommission für Chancengleichheit arbeitet ja zuhanden und für die Stabsstelle für Chancengleichheit. Insofern sind die Aufgaben nach meiner Meinung schon klar voneinander abgegrenzt. Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Herr Regierungsrat Quaderer, ich bin nicht davon überzeugt, dass die Abänderung des Wortes «obliegen» in «obliegt» richtig ist. «Obliegen» bezieht sich hier nach meinem Dafürhalten auf die nachfolgenden Aufgaben - und das sind mehrere Aufgaben. Und darum ist nach meinem Dafürhalten die Mehrzahlform hier richtig. Abg. Rudolf Lampert:
Wenn das so bleibt, bin ich sicher, dass es heissen muss «dem Büro obliegt». Das ist meines Erachtens klar. Ich stelle mir die Frage, weshalb in Abs. 2 diese betraute Organisation nicht aufgeführt wird und in Abs. 3 schon. Das hat mich jetzt etwas verwirrt. Ich gehe davon aus, dass die Aufgabe gemäss Abs. 3, diese Zusammenarbeit mit den Organisationen, dass das auch über das Delegationsprinzip von Abs. 1 geregelt wäre. Mir ist jetzt nicht klar, weshalb Abs. 3 hier diese Organisationen aufführt, Abs. 2 aber nicht. Und das verwirrt, weil Sie mit dem Delegationsprinzip, das Sie in Abs. 1 aufführen, diese Unklarheit schaffen, weil Sie in Abs. 3 das nochmals aufführen. Aber nochmals, weil hier jetzt diese Diskussion aufgekommen ist. Abs. 2 heisst doch eindeutig: «Dem Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen obliegt» usw. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Abg. Rudolf Lampert, da bin ich völlig anderer Ansicht. Es handelt sich hier um den Plural. Aber ich möchte jetzt keine lange Diskussion. Man kann ja dann abstimmen, falls das auch noch gewünscht wird. Aber ich muss Ihnen sagen, das ist für mich eine klare Formulierung. Es muss «obliegen» heissen, da es sich um den Plural handelt. Abg. Paul Vogt:
Ich denke auch, dass wir über die Grammatik nicht abstimmen können. Es ist ganz klar: Die Formulierung «dem Büro» ist ein Dativ und das Subjekt kommt nachher. Das sind all die Aufgaben, die aufgezählt werden. Es ist klar ein Plural. Abg. Alois Beck:
Gut sind wir eine pluralistische Gesellschaft. Meine Frage nochmals an die Regierung: Wenn ich das richtig verstanden habe, wird ein Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen errichtet und das wird dann dem Behindertenverband übertragen. Das ist dann quasi in einer Doppelfunktion auch das Büro. Ist das richtig?Und dann heisst es: «Die Regierung kann eine Organisation mit dieser Aufgabe betrauen». Das ist die Kompetenzdelegation und da schliesse ich mich dann den Argumenten des Abg. Rudolf Lampert bezüglich Abs. 2 und 3 an. Das könnte dann doch Verwirrung stiften. In Abs. 2 wird nur noch vom Büro gesprochen und in Abs. 3 werden eben wieder beide aufgeführt. Und wenn Sie sagen, wird dann delegiert oder eben nicht, und das hat dann Auswirkungen auf die nachfolgenden, das war meine Frage. Dann müsste das meiner Meinung nach eben im Abs. 3 gleich lauten. Wenn das Büro an die Organisation delegiert ist, ist eben die Organisation das Büro - wenn ich das richtig verstanden habe. Deshalb nochmals die Frage an die Regierung: Müsste dann nicht Abs. 3 entsprechend angepasst werden?Abg. Rudolf Lampert:
Ich gebe mich nicht nur geschlagen, ich bin überzeugt, dass das, was dasteht, richtig ist. Damit das vom Tisch ist. Ich habe es jetzt nochmals gelesen und habe das missverstanden. Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Besten Dank, Herr Präsident. Es freut mich, dass wir uns jetzt bezüglich der Grammatik geeinigt haben. Dann zum zweiten Punkt: Es ist wirklich so, in Abs. 2 wird hier nur vom Büro für die Gleichstellung gesprochen. Es ist aber natürlich gemeint, wenn das Büro an die andere Organisation delegiert ist, dann ist es natürlich stellvertretend für das. Von der Formulierung her ist das dann inkonsequent, wenn man Abs. 3 liest. Hier werden wieder beide Organisationen aufgeführt. Ich wäre schon auch der Meinung, dass wir das vereinheitlichen sollten. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich gebe mich - was die Formulierung anbelangt - ebenfalls geschlagen, weil man könnte, um den Satz fertig zu machen - und ich glaube, dann verstehen es alle - es wie folgt formulieren: «Dem Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen obliegen insbesondere folgende Aufgaben». Dann verstehen sicher alle, dass es «obliegen» heissen muss. Es ist richtig, dass die Formulierung in Abs. 2 und Abs. 3 zu Verwirrung führt. Deshalb muss in Abs. 2 und 3 die gleiche Formulierung hier Platz greifen. Und ich würde deshalb vorschlagen, dass man in Abs. 3 dann die gleiche Formulierung wie in Abs. 2 verwendet und dass hier das «oder» gestrichen wird. Also «oder die mit dieser Aufgabe betraute Organisation». Und dann haben wir Gleichklang mit Abs. 2. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Es scheint keine Opposition zu geben aus dem Plenum. Dann haben wird diese Änderung seitens der Regierung zur Kenntnis genommen und wir stimmen nun noch über Art. 22 ab: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter. Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck:
Danke, Herr Präsident. Bezüglich Abs. 1 Bst. b hatten wir ja schon bei der 1. Lesung eine lustige Debatte. Ursprünglich hiess es ja «später» und jetzt heisst es «früher». Das «früher» ist richtig. Ich möchte aber im Sinne der besseren Lesbarkeit der Gesetze - und das ist vielleicht auch eine Aufgabe, der wir uns vermehrt verschreiben müssen, dass die Gesetze auch einfach gelesen werden können - einen Vorschlag machen, dass es wie folgt heisst: «soweit die Fertigstellung vor mehr als fünf Jahren vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erfolgt ist». Das ist dann eindeutiger und einfacher zum Lesen. Auch wenn sich sogar die Behörden nicht immer klar sind, möchte ich diesen Vorschlag beliebt machen, «früher» oder «später» so abzuändern. Abg. Marlies Amann-Marxer:
Danke, Herr Präsident. Zu Abs. 2 möchte ich einfach darauf hinweisen, dass Kindergärten nicht einer Norm entsprechen müssen und oftmals in umgenutzten Gebäuden eingerichtet sind, welche nicht in jedem Fall barrierefrei sind. Zudem gibt es in jeder grösseren Gemeinde mehrere Kindergärten. In der Gemeinde Eschen sind dies ohne Nendeln deren fünf. Und ich habe jetzt die Frage an die Regierung: Darf ich diesen Abs. 2 so verstehen, dass mindestens ein Kindergarten pro Gemeinde barrierefrei gestaltet sein muss? Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Diese Bestimmung von Abs. 2 bezieht sich auf das einzelne Objekt und nicht auf eine Gemeinde. Wenn jetzt beispielsweise ein behindertes Kind an einer Schule oder an einem Kindergarten ist, dann wäre grundsätzlich gemäss dieser Ausnahmebestimmung innert angemessener Frist dieser Kindergarten auch barrierefrei auszugestalten. Es könnte sein - das kann ich hier nicht beurteilen -, dass innerhalb der Gemeinde Umverteilungen stattfinden, dass man dann nicht extra einen Kindergarten barrierefrei ausgestaltet, wenn es schon einen anderen vielleicht in der Nähe gibt und dann das behinderte Kind in diesen bereits behindertengerechten Kindergarten umteilt. Dann noch zur Anmerkung des Abg. Alois Beck: Ich denke, diese Formulierung kann man durchaus übernehmen. Abg. Marlies Amann-Marxer:
Herr Regierungsrat Quaderer, danke für die Ausführungen. Ich wollte einfach dieser Absolutheit nachfragen, weil es da heisst «Kindergärten müssen» barrierefrei sein. Ich sehe das in Zusammenhang mit Art. 7 - unverhältnismässige Belastungen. Ich möchte einfach für das Protokoll festhalten, falls dies der Fall ist, dass dieser Abs. 2 so verstanden werden kann, dass die Gemeinde einfach einen barrierefreien Kindergarten haben muss innert der Frist, die hier angegeben ist, dass aber nicht sämtliche vorhandenen Kindergärten in einer Gemeinde in fünf Jahren barrierefrei gestaltet werden müssen. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Die Formulierung im Gesetz ist so zu verstehen, dass es eine zwingende Bestimmung ist, dass jeder Kindergarten innerhalb dieser Frist barrierefrei ausgestaltet sein muss. Wir wollen ja den Interessen der behinderten Menschen mit diesem Gesetz gerecht werden - und deshalb ist diese Formulierung so zu verstehen. Und es ist sogar noch strenger formuliert. Wenn eben an einem Kindergarten jetzt ein Kind innerhalb dieser fünf Jahre zur Schule gehen würde, dann wäre gemäss dieser zweiten Bestimmung in Abs. 2 dieser Kindergarten innert angemessener Frist - diese angemessene Frist muss dann natürlich innerhalb dieser fünf Jahre sein - barrierefrei zu gestalten. Aber ich denke, dort gibt es Handlungsspielraum, indem innerhalb einer Gemeinde auch eine Umverteilung stattfinden kann. Aber grundsätzlich will man den Anliegen der behinderten Menschen gerecht werden. Deshalb ist die Bestimmung so zu verstehen, dass innerhalb von fünf Jahren alle Kindergärten in einer Gemeinde barrierefrei auszugestalten sind. Abg. Marlies Amann-Marxer:
Ich verstehe den Sinn des Gesetzes, das den Behinderten natürlich entgegenkommen will und auch muss. Ich möchte nur die Frage nach dem Sinn hier stellen, wenn das so ausgelegt wird. Dazu gebe ich ein Beispiel aus der Praxis: In der Gemeinde Eschen mit den fünf Kindergärten, wovon einer ein umgenutztes Wohnhaus und ein anderer ein umgenutztes Restaurant ist, haben wir noch drei weitere Kindergärten. Da gab es vor ein paar Jahren den Fall, dass ein behindertes Kind im Rollstuhl den Kindergarten besuchen wollte. Keiner der Kindergärten war aber rollstuhlgängig. Dann hat die Gemeinde innert kürzester Frist zusammen mit den Eltern und dem Behindertenverband einen der Kindergärten rollstuhlgängig gemacht. Ich denke jetzt einfach, wenn ein zweiter Fall oder ein dritter Fall von einem behinderten Kind da wäre, könnte es diesen Kindergarten besuchen. Somit ist nicht notwendig, auch die vier weiteren Kindergärten rollstuhlgängig zu machen. Denn ein einzelner Kindergarten, der rollstuhlgängig ist, genügt meiner Ansicht nach für eine Gemeinde. Man kann die Kinder ja entsprechend einteilen. Deshalb würde ich hier schon anregen, dass in Zusammenhang mit Art. 7, wo es heisst «unverhältnismässige Belastungen», dieser Artikel gesehen wird. Der Art. 7 würde es meiner Ansicht nach einer Gemeinde ermöglichen, einen einzelnen Kindergarten barrierefrei zu gestalten und die anderen zu belassen wie sie sind. Ich zitiere noch aus Art. 7: «Eine mittelbare Diskriminierung im Sinne von Art. 6 Abs. 2 liegt nicht vor, wenn die Beseitigung von Bedingungen, die eine Benachteiligung begründen, insbesondere von Barrieren, rechtswidrig oder wegen unverhältnismässiger Belastungen unzumutbar wäre». Ich denke, fünf Kindergärten rollstuhlfähig zu machen ist eine unverhältnismässige Belastung, wenn eine Gemeinde einen Kindergarten schon hat, der rollstuhlgängig ist. Wenn man Art. 32 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 sehen könnte, dann wäre meinem Anspruch genüge getan. Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Ich denke, hier kommen wir genau zum Grundinhalt des Gesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Ich denke, das ist so ein Punkt, wo man sagen muss: Nein, alle Kindergärten gehören entsprechend eingerichtet, dass für Behinderte der freie Zugang auch möglich ist. Wenn nicht, betreiben wir wieder Behinderung oder werden wir Hürden nicht entfernen, wobei ich finde, dass wir dazu verpflichtet sind, diese Hürden zu entfernen. Und ich denke, es ist auch eine Form einer weiteren Diskriminierung, wenn dann Elternteile mit Kindern, die wissen, dass die Nachbarskinder oder die Spielkameraden der Kinder in diesen Kindergarten gehen und das behinderte Kind muss dann mit einem speziellen Fahrzeug unter Umständen in einen Kindergarten in einem ganz anderen Dorfteil gehen. Für mich ist es klar, dass alle Kindergärten in diesem Sinne baulich angepasst gehören. Danke. Abg. Heinz Vogt:
Ich möchte das Anliegen der Abg. Marlies Amann-Marxer unterstützen. Das sehe ich jetzt wirklich auch nicht ein. Wenn nur eine Primarschule in einem Dorf ist, das sehe ich noch ein, aber wenn fünf Kindergärten im Dorf sind - und das Beispiel von Eschen/Nendeln kenne ich jetzt zufällig - wäre es wirklich unverhältnismässig, wenn man das anpassen müsste. Ich weiss nicht, ob es hier eine Form gibt. Ich nehme einmal an, vermutlich nur über einen Abänderungsantrag. Abg. Jürgen Beck:
Ich muss dieser Meinung leider widersprechen. Ich denke mir, dass es der öffentlichen Hand durchaus zuzumuten ist, das Gesetz auf alle ihre Gebäude anzuwenden. Ich finde, das ist im Sinne der Gleichbehandlung äusserst wichtig und dazu macht das Gesetz eine unmissverständliche Ausnahme. Ich denke mir auch, dass die öffentliche Hand hier eine gewisse Vorbildfunktion wahrzunehmen hat. Abg. Marlies Amann-Marxer:
Ich möchte hier nochmals betonen, dass das Problem mit der Rollstuhlgängigkeit in der Gemeinde Eschen vorbildlich gelöst wurde, und zwar in Zusammenarbeit mit den Eltern und mit dem Behindertenverband. Es wurde zur Zufriedenheit von allen Beteiligten gelöst. Ich werde aber hier keinen Antrag stellen, denn wenn die Mehrheit hier sowieso der Ansicht ist, dass diese Ausgaben getätigt werden sollen - auch wenn sie meiner Ansicht nach nicht unbedingt erforderlich sind - so werde ich dem zustimmen, auch als Zeichen bzw. als Geste gegenüber den behinderten Menschen. Abg. Alois Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich werde diesem Artikel - wie er hier so steht - auch zustimmen mit der folgenden Begründung: Wir haben es hier gerade mit den Schwächsten zu tun. Ich glaube nicht, dass wir hier ein falsches Zeichen setzen sollten. Ich bin aber auch der Auffassung, dass wir im Sinne der Verhältnismässigkeit hier einen Spielraum haben aufgrund bereits zitierter Artikel. Zumindest in den Gesprächen mit Vertretern des Behindertenverbandes hatte ich immer den Eindruck, dass es hier nicht darum geht, alles sofort und gleich zu machen, sondern die waren durchaus für pragmatische Lösungen empfänglich. Das war mein Eindruck. Und sie haben auch gesagt, es ist gar nicht möglich, alles auf einmal zu machen. Vom Grundsatz her würde ich das hier so belassen, das aber im Sinne der Verhältnismässigkeit anwenden. Ich bin sicher, dass man dann gute Lösungen findet, dass zum Beispiel in Zusammenarbeit - wie geschildert - mit dem Verband Lösungen gesucht und gefunden werden, dass beispielsweise ein Kind dann einen anderen Kindergarten besucht und man solche Lösungen sicher findet. Wenn wir das nicht machen, wenn wir das grundsätzlich öffnen, befürchte ich eben das Gegenteil, dass man dann sagt: Wir sind jetzt an der Gemeindegrenze und in der Nachbargemeinde hat es ja einen Kindergarten, der behindertengerecht ausgestaltet ist. Dann kommen solche Überlegungen auf. Das nur so als Beispiel. Ich denke, dass wir hier mit dieser Formulierung gute und sinnvolle Lösungen suchen und auch finden können, dies nicht zuletzt aufgrund der Diskussion mit den Vertretern des Verbandes. Ich bin auch überzeugt, dass das mit Augenmass angewendet wird. Und wie gesagt, sonst befürchte ich, dass wir ein falsches Zeichen setzen und gerade bei den Schwächsten unserer Mitmenschen hier auch der Gesellschaft keinen Dienst tun. Abg. Josy Biedermann:
Ich möchte den Abg. Alois Beck unterstützen. Ich denke, dass es gerade für ein behindertes Kind fast nicht möglich ist, aus dem sozialen Umfeld herausgerissen zu werden, wenn es nicht mit seinen Nachbarkindern zum Kindergarten gehen kann. Ich denke, es ist durchaus notwendig, dass alle Kindergärten barrierefrei gestaltet werden. Abg. Marlies Amann-Marxer:
Um auf das Votum des Abg. Alois Beck zurückzukommen: Ich denke nicht, dass die Gemeinden so weit gehen werden, eine Ausgrenzung eines Kindes vorzunehmen, um darum herumzukommen, einen Kindergarten barrierefrei gestalten zu müssen. In Eschen zumindest wurde alles für die Integration getan und ganz sicher nicht für eine Ausgrenzung. Was ich noch beifügen möchte ist: In Eschen ist man dabei, eine neue Primarschule zu bauen. In dieser neunen Schule werden auch zwei Kindergärten integriert sein. Das heisst, aus den bestehenden alten Bauten werden zwei Kindergärten ausgemustert werden. Das wird der Fall sein, bevor fünf Jahre abgelaufen sind. Das heisst, die Gemeinde Eschen wird nicht diese alten Gebäude, die später sowieso keine Kindergärten mehr sein werden, auch noch umgestalten müssen. Ich habe meine Anregung auch in dieser Hinsicht eingebracht. Abg. Wendelin Lampert:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte die Debatte nicht hinausziehen, aber ich denke mir, die Abg. Josy Biedermann hat doch einen zentralen Punkt angesprochen - und das ist das soziale Umfeld. Es wäre zwar ein Lösungsansatz gewesen, den der Herr Regierungsrat Quaderer angesprochen hat, dass man dann eine Umverteilung macht, aber dann wird eben genau dieses Kind aus seinem gewohnten sozialen Umfeld herausgerissen. Ich anerkenne diese Nicht-Grössenverträglichkeit, diese Argumente, dass man hier debattieren kann, aber ich denke mir doch, das Argument der Abg. Josy Biedermann ist zentral. Das soziale Umfeld ist gerade bei diesen Kindern entscheidend. Und deshalb sollten wir hier nicht im Gemeinwesen dem Sparansatz frönen, sondern durchaus hier einen Schritt in die richtige Richtung machen und entsprechend auch diese Umverteilungsstrategie für Kinder nicht unterstützen. Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Herr Abg. Lampert, ich habe den Herrn Regierungsrat genau anders verstanden. Er hat ja betont, dass nach fünf Jahren alle Kindergärten barrierefrei sein müssen und nicht, dass diese Umverteilung stattfinden kann. Was innerhalb der fünf Jahre ist, da ist ein gewisser Spielraum. Aber er hat explizit betont, nachher sind alle Kindergärten barrierefrei zu machen. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich kann das, was der Landtagsvizepräsident gesagt hat, nur bestätigen. Mein Votum ist in diese Richtung zu verstehen. Ich möchte nur nochmals auf die Zweckartikel zurückkommen: Wenn wir jetzt hier diesen Grundsatz nicht weiterverfolgen, dann stossen wir in den Kern des Gesetzes vor und beginnen, das Gesetz auszuhöhlen. Und deshalb ist es ganz wichtig, dass diese Bestimmung so, wie sie jetzt vorgeschlagen wird und offensichtlich auch vom Landtag mitgetragen wird, dass die so belassen wird. Sonst werden wir dem Anspruch des Gesetzes nicht gerecht, indem wir sagen: Wir wollen die behinderten Menschen wirklich gleich wie die nichtbehinderten Menschen behandeln, und wir wollen ihnen einen diskriminierungsfreien Zugang zum gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Und deshalb ist es ganz wichtig, dass auch im Schulbereich diese Hürden und Barrieren abgeschafft werden. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, stimmen wir ab: Wer dem Art. 32 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen - sprich Behindertengleichstellungsgesetz - einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 19:30 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 19:00 Uhr).
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