Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung und weiterer Gesetze (Konsolidierung der Invalidenversicherung) (Nr. 94/2006), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 11: Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung und weiterer Gesetze (Konsolidierung der Invalidenversicherung), Stellungnahme der Regierung Nr. 94/2006. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Ich möchte noch Folgendes zu beachten geben: Bei den letzten beiden Gesetzesvorlagen stellt die Regierung den Antrag, die Abänderung des Gesetzes über die Obligatorische Unfallversicherung und das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge abschliessend zu behandeln. Ich werde bei der Behandlung dieser Gesetzesvorlage selbstverständlich nach der 1. Lesung abstimmen lassen, ob wir die 2. Lesung und die Schlussabstimmung durchführen. Abg. Paul Vogt:
Ich beantrage für die 2. Lesung Artikelaufruf und begründe das damit, dass es gegenüber der 1. Lesung keine Änderungen respektive nur zwei kleine Änderungen hat, die inhaltlich nicht besonders ins Gewicht fallen. Abg. Wendelin Lampert:
Besten Dank, Herr Präsident. Wie Sie bereits ausgeführt haben, haben wir hier zwei neue Gesetze, konkret das Gesetz betreffend die betriebliche Personalvorsorge und das Gesetz betreffend die obligatorische Unfallversicherung. Hierzu habe ich eine konkrete Frage an die Regierung. Dies ist mir hoffentlich gestattet. Ich bin mir bewusst, dass wir hier in einer 2. Lesung sind, aber bei diesen Gesetzen müssen wir jetzt zuerst die 1. Lesung durchführen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Das trifft zu. Abg. Wendelin Lampert:
Deshalb habe ich betreffend die Seiten 5 und 6, wo die Regierung im Bericht und Antrag diese zusätzlichen Gesetzesvorlagen erläutert, die folgenden Fragen: Was sind die gesetzlichen Konsequenzen, wenn diese Gesetze nicht beschlossen würden? In der Vernehmlassung wurde ja konkret vom Liechtensteinischen Krankenkassenverband ins Feld geführt, dass es dann einfach eine Kostenverschiebung auf diese nun vorliegenden zwei Gesetze geben könnte. Mich würde interessieren: Was sind diese finanziellen Konsequenzen? Denn ich denke mir, die Regierung hat ja Argumente, wieso sie jetzt hier zwei zusätzliche Gesetze bringt. Und ein Argument unter anderem - so könnte ich mir vorstellen - waren genau diese finanziellen Konsequenzen. Und deshalb würden mich diese Summen je Gesetz interessieren. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bevor ich der Regierung das Wort gebe, möchte ich über den Antrag des Abg. Paul Vogt abstimmen lassen. Der Abg. Paul Vogt beantragt, die ersten beiden Gesetzesvorlagen mit Artikelaufruf zu behandeln. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 12 Stimmen bei 20 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit ist diesem Antrag zugestimmt.
Bevor wir mit der Lesung beginnen, gebe ich das Wort Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe zuerst Ihre Frage so verstanden, dass Sie nach den gesetzlichen Konsequenzen gefragt haben. Sie haben aber, glaube ich, nach den finanziellen Konsequenzen gefragt. Der Grund, weshalb wir diese beiden Gesetze noch zusätzlich in Vorschlag bringen, ist derjenige, dass wir festgestellt haben und der Landtag uns ja auch aufgefordert hat, die Koordination mit den übrigen Sozialleistungen zu prüfen. Und das haben wir gemacht. Dabei haben wir festgestellt, dass insbesondere im Bereich der beruflichen Personalvorsorge hier eine Koordination stattfinden muss, indem eben die Kinderrente auch vom Alter 25 auf 20 korrigiert wird, weil sonst hätten wir in zwei verschiedenen Säulen unterschiedliche Systeme. Dort ist also nicht die finanzielle Konsequenz letztendlich der Hauptgrund, weshalb wir hier eine Gesetzesänderung in Vorschlag bringen. Es geht ja um die Koordination des 3-Säulen-Prinzips der sozialen Sicherheit. Und das war hier der Hauptgrund. Dann bei der Unfallversicherung: Dort haben wir eigentlich etwas gemacht, das in der Schweiz schon seit längerem gilt, indem eben diese Bemessungsgrundlage des anrechenbaren Lohns nicht mehr der 100-prozentige Lohn sein soll, sondern wie in der Schweiz 90%. Der Grund, weshalb wir das gemacht haben, ist: Wir haben heute schon eine Ungleichbehandlung von IV-Rentnern, die aufgrund einer Krankheit zum IV-Fall werden und solchen, die aufgrund eines Unfalles zu einem IV-Fall werden. Und diese Ungleichbehandlung wäre noch stärker zum Ausdruck gekommen, wenn man diese Anpassung auf 90% nicht vorgenommen hätte. Die Finanzmarktaufsicht hat uns zum Ausdruck gebracht, nachdem wir sie noch zu einer Stellungnahme aufgefordert haben, dass im Bereich des BPVG die finanziellen Auswirkungen vernachlässigbar bis kaum spürbar sind, vor allem dann, wenn man eben auch diese Altersgrenze bei den Kinderrenten von 25 auf 20 korrigiert. Im Bereich der Unfallversicherung war es schlicht und einfach nicht möglich, die Zahlen zu eruieren, weil man dann jede einzelne Versicherung anfragen und jede Versicherung den einzelnen Fall berechnen müsste. Und das war nicht möglich, diese Zahlen zu bekommen. Es war nur eine insgesamte Einschätzung, die wir bekommen haben. Und die geht davon aus, dass aufgrund dieser IV-Revision keine spürbaren Auswirkungen auf die Unfallversicherungen zu verzeichnen sind. Aber einen Betrag kann ich Ihnen nicht nennen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, beginnen wir mit der Lesung zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung mit Aufruf der jeweiligen Artikel und ohne Verlesung des Textes.Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 32 Abs. 3 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 Abs. 3 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 32bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 32bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen. Art. 32bis (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32bis (neu) steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe hier nur eine Anmerkung zu Abs. 2, wo nachzulesen ist: «Zur Meldung von grösseren, gesundheitsbedingten Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit berechtigt sind:» usw. Und hier geht es um diese Definition des Begriffes «grössere, gesundheitsbedingte Einschränkungen». Wenn ich mir hier die Erläuterungen der Regierung in der Stellungnahme auf den Seiten 9 und 10 betrachte, konkret auf der Seite 10, wo steht, es soll dann nach Möglichkeit vom gesunden Menschenverstand Gebrauch gemacht werden. Ich frage mich schon: Ist das effektiv in der Praxis auch praktikabel und entspricht das auch den Grundprinzipien? Dieser Passus - der gesunde Menschenverstand soll hier angewendet werden - diesbezüglich habe ich für mich notiert: Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Ich hoffe, es kommt dann auch so raus. Abg. Pepo Frick:
Ich habe eine ähnliche Bemerkung wie der Abg. Wendelin Lampert: Es steht hier in der Erklärung - ich muss das vorlesen: «Zur Erläuterung kann jedoch darauf hingewiesen werden, dass unter einer grösseren, gesundheitsbedingten Einschränkung der Arbeitsfähigkeit nach Ansicht der Regierung beispielsweise jene Fälle zu verstehen sind» - und jetzt kommt es - «in denen die betreffende Person zwar immer noch regelmässig ihre Arbeitsstelle bekleidet, aber immer wieder Arbeitsausfälle zu verzeichnen sind. Denkbar sind auch Fälle, in denen - ohne Absenzen - die Arbeitsleistung stark eingeschränkt ist». Jetzt finde ich das grundsätzlich positiv. Ich nenne das nicht Früherfassung, sondern da ist bereits ein Frühwarnsystem aufgebaut. Ich zweifle, aber ich bin optimistisch, dass das funktionieren wird. Es wird eine Riesenaufgabe dieser neuen Stelle sein, das auch zu vermitteln, nämlich sowohl den betroffenen Arbeitgebern und auch den Ärzten. Das meine Bemerkung. Ich bin positiv eingestellt, aber ich glaube nicht, dass das funktionieren wird. Dann noch eine Bemerkung zu Abs. 4 und Abs. 5: Ich lese das vor: «Die Anstalt klärt ab, ob die versicherte Person Massnahmen der Früherfassung wünscht. Sofern die versicherte Person keine solchen Massnahmen verlangt, wird die Früherfassung abgebrochen». In der Stellungnahme der Regierung auf Seite 12 steht Folgendes: «Die Regierung schlägt jedoch vor, an der grundsätzlichen Freiwilligkeit der Früherfassung festzuhalten». Und jetzt kommt es - ich zitiere wieder: «Allerdings wird die betreffende Person, welche ohne nennenswerte Gründe auf eine Früherfassung verzichtet, bei einem späteren Antrag auf Invalidenrente zu gewärtigen haben, dass die mangelnde Mitwirkung berücksichtigt wird». Jetzt spreche ich aus der Praxis. Ich werde Menschen beraten müssen und ich frage den Herrn Regierungsrat, ob diese Sanktionsmöglichkeit, die ja explizit ausgesprochen wird, nicht ins Gesetz gehört. Nochmals, was ich meine: Ich werde Menschen beraten, die diese Früherfassung nicht wollen. Und ich muss diesen Leuten dann sagen: Wenn ihr das nicht wollt, wenn ihr ohne nennenswerte Gründe diese Früherfassung nicht akzeptiert, werdet ihr Konsequenzen haben, eventuell sogar eine Kürzung der Rente.Dasselbe gilt für Abs. 5: Da wird es noch viel klarer. Es wird einfach gesagt, es bleibt der versicherten Person überlassen, sich für Eingliederungsmassnahmen oder andere Leistungen dieses Gesetzes anzumelden. In der Stellungnahme wird es aber ganz klar, dass er oder sie dann Konsequenzen vergegenwärtigen muss. Hier wird in der Erklärung nämlich geschrieben - ich zitiere: «Unterlässt sie das, so muss sie sich wiederum bewusst sein, dass das Nichtbefolgen der Aufforderung zur Anmeldung unter Umständen sogar eine Kürzung oder eine Verweigerung der Leistungen zur Folge haben muss». Meine konkrete Frage ist: Gehören diese Sanktionsmöglichkeiten, die sich er oder sie vergegenwärtigen muss, gehört das nicht in den Gesetzestext?Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Nach Ansicht der Regierung gehören diese Sanktionsmöglichkeiten nicht ins Gesetz. Wir haben das auch anlässlich der 1. Lesung diskutiert. Wir haben dann ausgeführt, dass wir an diesem Prinzip der Freiwilligkeit festhalten möchten. Es macht grundsätzlich keinen Sinn, jemanden zu einer Eingliederungsmassnahme zu verpflichten, wenn er selbst nicht bereit ist, diese zu vollziehen. Gegen den Willen wird das kaum Sinn machen. Das andere wird sich dann in der Praxis weisen. Selbstverständlich wird auch die Abklärungsstelle, die Früherfassungsstelle, diese Informationen an diese Person weitergeben müssen. Aber das verpflichtend ins Gesetz zu schreiben, finde ich nicht der richtige Weg. Abg. Pepo Frick:
Meine Frage ist indirekt beantwortet worden. Es ist also nicht die Aufgabe des Arztes, das dem «Kunden» mitzuteilen, sondern das wird die Aufgabe dieser Stelle sein. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen. Ich werde aber künftig, wenn es Wortmeldungen gibt, jeweils den ganzen Artikel lesen lassen, damit auch alle auf dem gleichen Informationsstand sind. Dann können wir abstimmen: Wer dem Art. 32bis (neu) zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Überschriften vor Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschriften vor Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 34 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 37 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 45quater Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 45quater Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 47 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 49 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 51 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 52bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 52bis steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert:
Besten Dank, Herr Präsident. Wegen mir müssen Sie den Artikel nicht vorlesen lassen. Ich habe nur eine kleine Frage. Ich bin hier sehr flexibel. Konkret geht es um Abs. 1 Bst. b: Hier erwähnt die Regierung in den Erläuterungen, dass man dies - es geht um die Kosten für Verpflegung, wenn die Mahlzeiten über längere Zeit nicht zu Hause eingenommen werden können - in einer Verordnung oder allenfalls in der Praxis selbst regelt. Ich stelle fest: Mit dieser Praxis «selbst» bekunde ich doch erhebliche Mühe. Müsste man es nicht zumindest in der Verordnung definieren, damit hier auch eine rechtliche Basis vorhanden ist? Wie sieht dies die Regierung? Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich denke, dass das zielführend ist. Wir haben in Abs. 2 die Verordnungskompetenz und dass man das in der Verordnung dann auch präzisiert und festlegt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir abstimmen: Wer der Überschrift vor Art. 52bis die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen. Art. 52bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 52bis ist bereits zur Abstimmung gelangt und jetzt stimmen wir über Art. 52bis ab.
Ich möchte hier noch festhalten, dass der Abg. Wendelin Lampert bereits zu Art. 52bis gesprochen hat.
Wer also mit Art. 52bis einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 53 Sachüberschrift, Abs. 1 und 4 bis 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 53 Sachüberschrift, Abs. 1 und 4 bis 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 54 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 54bis (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54bis (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 60 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 63 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 63bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 63bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 69 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 73 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Überschriften vor Art. 80 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschriften vor Art. 80 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 80 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 80 steht zur Diskussion.
Es meldet sich der Abg. Gebhard Negele zu Wort. Ich bitte, diesen Artikel zuerst zu verlesen.
Art. 80 wird verlesen.
Abg. Gebhard Negele:
Werte Damen und Herren.
In Art. 80 wird auf gesetzlicher Basis die Zusammenarbeit mit anderen Stellen geregelt. Hier habe ich einen Änderungsvorschlag, den ich mit den folgenden Worten untermauere: Ich möchte auf die Ausführungen der Regierung auf Seite 20 ff. der Stellungnahme Bezug nehmen und ebenfalls auf die laufende Revision der IV in der Schweiz eingehen. Ein einzelner Punkt aus der laufenden, 5. schweizerischen IV-Revision scheint hier meines Erachtens für die aktuelle Gesetzesvorlage derzeit schon prüfenswert. Ich habe anlässlich der 1. Lesung darauf hingewiesen, dass zum Ansehen einer so wichtigen und nötigen sozialen Einrichtung wie das vorliegende Gesetz über die Invalidenversicherung eben auch jene rechtlichen Voraussetzungen vorhanden sein müssen, die der Bekämpfung von ungerechtfertigtem Leistungsbezug bzw. Missbrauch dienen. Ich konnte auch im Rahmen der 1. Lesung positive Signale empfangen, insbesondere was die präventive Wirkung einer solchen Regelung betrifft.
Das Ganze wirkt sich schlussendlich positiv auf das Ansehen dieses Sozialwerkes aus und ist vor allem jenen gegenüber fair, welche ihre Leistung zu Recht beziehen.
Konkret schlage ich vor bzw. ich stelle den Antrag, in Art. 80 Abs. 1 IVG eine Regelung vorzusehen, die schweizerischerseits in Art. 59 Abs. 5 der laufenden schweizerischen Gesetzesvorlage sowohl vom Nationalrat als auch vom Ständerat gutgeheissen wird. Diese Regelung bietet eine im Vergleich zum geltenden Recht verbesserte Grundlage zur Eindämmung eines ungerechtfertigten Leistungsbezugs bzw. vor allem zur Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs.
Darum soll Art. 80 Abs. 1 des Gesetzes über die IV am Schluss wie folgt ergänzt werden:
«Zur Bekämpfung des ungerechtfertigten Leistungsbezugs kann die Anstalt Spezialisten beiziehen». Das ist an und für sich bereits mein ganzer Antrag.
Der beantragte Text in Art. 80 Abs. 1 entspricht - wie gesagt - dem in der Schweiz vorgesehenen Art. 59 Abs. 5 IVG.
Von einer flächendeckenden Überwachung durch «Fahnder», die ohne konkrete «Verdachtsmomente» tätig würden, halte ich jedoch auch nichts. Da teile ich die Meinung der Regierung.
Es soll aber auf der anderen Seite nicht kategorisch ausgeschlossen werden, dass die IV nicht im Einzelfall gezielt Überwachungen einsetzen könnte. Dazu braucht es in der Praxis selbstverständlich einen begründeten Anlassfall. Dabei sind verschiedene Voraussetzungen zu berücksichtigen wie etwa eine genügende gesetzliche Grundlage, das öffentliche Interesse und die Verhältnismässigkeit der einzelnen Massnahme.
Die Beweggründe zu diesem kurzen Einschub in Art. 80 Abs. 1 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
-
Die präventive Wirkung dieser rechtlichen Grundlage steht im Vordergrund.
-
Das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtmässigkeit soll gestärkt und dadurch das Ansehen des ganzen Sozialwerkes der IV gesteigert werden.
Der Änderungsantrag liegt dem Landtagspräsidenten in schriftlicher Form vor.
Ich bitte Sie, dem Antrag im dargelegten Sinne Folge zu leisten und ihn entsprechend zu unterstützen.
Danke.
Abg. Wendelin Lampert:
Besten Dank, Herr Präsident. Der Abg. Gebhard Negele und der Sprechende waren sich bereits im Rahmen der 1. Lesung in diesem konkreten Punkt - sprich der Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs - so weit mir die Debatte noch in Erinnerung ist - einig. Wenn ich mir die Erläuterungen der Regierung zu diesem Art. 80 auf Seite 22 betrachte, konkret der 2. Absatz, hier ist nachzulesen: «Grundsätzlich bleibt aber die Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs, wie auch die Diskussion im Landtag gezeigt hat, eine Aufgabe der Praxis». Sie sehen, auch hier wird wieder auf die Praxis verwiesen. Gesetzliche Änderungen allein können weder den ungerechtfertigten Leistungsbezug im Allgemeinen noch den strafrechtlich relevanten Versicherungsmissbrauch im Besonderen wirksam verhindern. Beides bleibt eine Aufgabe der Praxis. Allerdings ist der Praxis dafür natürlich auch ein entsprechendes Instrumentarium, das heisst, eine gesetzliche Grundlage zur Verfügung zu stellen. Und hier ist meine Frage an die Regierung: Denkt sie, dass hier genau dieses gesetzliche Instrumentarium vorhanden ist, um diesen Missbrauch zu bekämpfen? Insofern begrüsse ich den Antrag des Abg. Gebhard Negele, um einfach auch die Prävention - wie er es konkret erwähnt hat - zu unterstützen und auch die Glaubwürdigkeit dieses Gesetzes zu fördern. Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich kurz fassen: Wie auch in der 1. Lesung unterstütze ich den Vorstoss des Abg. Gebhard Negele vollständig, dass hier auch im Sinne der präventiven Wirkung Massnahmen gesetzt werden. Danke.Abg. Paul Vogt:
Ich bin gegenüber Überwachungen durch Private grundsätzlich sehr skeptisch eingestellt. Ausserdem glaube ich, dass das der falsche Ort ist, wo man so etwas einbauen kann. Hier geht es um interinstitutionelle Zusammenarbeit, also um eine Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen. Und wenn hier ein Zusatz eingebaut respektive einfach an einen solchen Absatz angehängt werden soll, dass auch Private mit der Überwachung von angeblichen oder wirklichen Behinderten beauftragt werden sollen, dann denke ich, ist das keine gute Sache. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Zuerst zur Frage des Abg. Wendelin Lampert: Die Ausführungen auf Seite 22 sind so zu verstehen, dass man eine gesetzliche Grundlage für den Versicherungsmissbrauch schaffen muss. Wir haben das an verschiedenen Stellen gemacht, indem wir beispielsweise neu jetzt Renten mit Auflagen oder befristete Renten aussprechen können. Und diese Aussage ist in diesem Kontext zu verstehen. Wenn man jetzt natürlich den Einsatz von solchen Überwachungspersonen in der Praxis zulassen möchte, dann benötigt man eine zusätzliche gesetzliche Grundlage. Ich habe mich bereits anlässlich der 1. Lesung gegen ein solches Instrumentarium ausgesprochen, bin allerdings davon ausgegangen, dass es die Absicht des Landtags ist, hier eine flächendeckende Überwachungsarbeit zu ermöglichen. Sofern es eine Überwachung im Einzelfall wäre, wenn dann diese Kriterien erfüllt sind, wie es der Abg. Gebhard Negele gesagt hat, dann könnte es durchaus eine Möglichkeit sein, vor allem im präventiven Sinne zu wirken. Aber in grundsätzlicher Art und Weise, meine ich, ist es nicht das richtige Instrument. Und deshalb hat sich auch die Regierung in der Stellungnahme eigentlich dagegen ausgesprochen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Verstehe ich Sie richtig, Herr Regierungsrat Quaderer, Sie sprechen sich gegen den Antrag des Abg. Gebhard Negele aus? Ist das richtig? Sprechen Sie sich dafür oder dagegen aus?Regierungsrat Hugo Quaderer:
Letztendlich denke ich, ist es Aufgabe und Entscheidungskompetenz des Landtags, darüber zu befinden.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Das verstehe ich schon. Ich frage Sie nur: Befürworten Sie diesen Antrag oder befürworten Sie diesen Antrag nicht?Regierungsrat Hugo Quaderer:
Die Regierung spricht sich dagegen aus, hier solche Überwachungsmöglichkeiten zuzulassen und möchte bei dieser Meinung auch bleiben. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Danke. Dann gebe ich das Wort der Abg. Andrea Matt.Abg. Andrea Matt:
Ich spreche mich auch dagegen aus und möchte einfach auf Seite 21 noch auf die Zahlen verweisen, die die IV angibt. Sie sagen, es wurden in den letzten Jahren zwischen 1 und 12 Strafanzeigen pro Jahr bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Dabei ging es aber um ganz andere Straftatbestände als eben das strafbare Erwirken einer ungerechtfertigten IV-Rente. Lediglich in einem Fall ging es um eine IV-Rente. Ich denke, bei dieser geringen minimalistischen Zahl ist das nicht notwendig. Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Vielleicht ist gerade die jetzt fehlende Kontrolle oder Nachkontrolle mit ein Grund, warum es nicht mehr Fälle gab. Danke. Abg. Gebhard Negele:
Meine Damen und Herren, ich möchte schon meine Absicht hier äussern und was man damit erreichen will. Es geht mir um die Prävention und auch um Aussagen, die ich zum Beispiel von Walter Kaufmann, dem stellvertretenden Direktor der AHV/IV/FAK-Anstalten, nachlesen konnte. Da heisst es im Juni dieses Jahres in einem Interview - ich zitiere: «Ich will aber nicht kategorisch ausschliessen, dass die IV im Einzelfall nicht Detektive einsetzen könnte». Wenn wir die IV wirklich glaubhaft stärken wollen und das vorhandene Misstrauen, das ich bei den Leuten draussen feststelle, um dem vorzugreifen, möchte ich doch bitten, dass wir diesen Artikel analog der Schweiz zum Wohle und zum Schutze einer starken Sozialversicherung - wie es die IV sein soll - anwenden. Danke. Abg. Pepo Frick:
Walter Kaufmann hat im Interview auch gesagt, dass es der Bevölkerung zu wenig bekannt ist, dass zum Beispiel ein Mensch mit einer vollen IV-Rente, dass er das Recht hat, zum Beispiel 30% zu arbeiten. Und Walter Kaufmann hat auch gesagt, es ist eine Aufgabe der IV - und das wird ja jetzt auch gemacht, es gibt regelmässige Artikel in den Landeszeitungen -, dass einfach aufgeklärt wird. Ich denke, es ist ein gesundes Misstrauen von Seiten der Bevölkerung. Aber das sind Fehlinformationen. Ich glaube, die Anzahl der Menschen, die die IV ausnützen, das wird man auch nicht mit Sheriffs ganz auf die Seite schieben können. Aber ich glaube, es ist nicht der Zeitpunkt, hier eine Überwachung einzuführen. Und nochmals - und das hat die IV auch wirklich erkannt - es geht darum, die Bevölkerung auch aufzuklären, warum jemand eine IV bekommt, und dass, wenn jemand eine volle IV-Rente hat, dass er sehr wohl berechtigt ist, zum Beispiel 20 bis 30% zu arbeiten. Ich wende mich gegen dieses Anliegen des Abg. Negele. Abg. Paul Vogt:
Walter Kaufmann ist mittlerweile Direktor der AHV-IV-Anstalt - aber das nur am Rand. Worum es mir geht: Wir müssen uns einfach bewusst sein: Wenn wir hier die Möglichkeit schaffen auf meines Erachtens rechtlich nicht einwandfreie Art und Weise, dass private Überwacher eingesetzt werden, um vermutete Missbräuche zu verhindern, dann ist das ein ganz massiver Eingriff in die Grundrechte. Und das einfach so schnell durch einen Abänderungsantrag respektive durch einen Zusatz in der 2. Lesung machen zu wollen, das finde ich höchst bedenklich. Ich möchte wirklich darauf aufmerksam machen: Hier geht es um fundamentale Grundrechte. Und wenn dann der Staat das nicht selber macht, sondern private Fahnder einsetzt, dann ist es für mich sehr fragwürdig. Ausserdem erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass die Erfahrung in der Schweiz zeigt, dass die Fahnder höchstens das an Geld herausholen, was sie selber kosten. Unter dem Strich kostet es den Staat etwa dasselbe. Den präventiven Effekt möchte ich nicht ausschliessen, aber ich glaube, wenn die Leute sich bewusst sind, dass man vermehrt das Augenmerk darauf setzt, dass man Missbräuche bekämpft, dann erreicht man dieses Ziel auch. Man sollte hier nicht unverhältnismässige und leichtfertige Massnahmen setzen. Abg. Wendelin Lampert:
Besten Dank, Herr Präsident. Sie sprechen die Kosten-Nutzen-Rechnung an, Herr Abg. Paul Vogt. Aber gerade mit dem Wort «Prävention» wird es dann äusserst schwierig, um diese Kosten-Nutzen-Rechnung den Tatsachen entsprechend zu präsentieren. Und da hat der Abg. Gebhard Negele schon Recht. Die Prävention ist das zentrale Argument. Und ihm jetzt hier vorzuwerfen, er könne hier in einer 2. Lesung nicht einfach so daherkommen, das stimmt nicht. Er hat in der 1. Lesung diesen Punkt angesprochen wie andere auch. Und jetzt liegt diese Vorlage vor uns. Und das ist das gute Recht eines jeden Landtagsabgeordneten, diesen Punkt mittels Änderungsantrag einzubringen. Das unterstütze ich auch und er hat sich ja anscheinend durchaus etliche Gedanken gemacht, er hat die schweizerische IV-Revision betrachtet. Und anscheinend ist hier auch in diesem Artikel dieser Zusatz eingeflossen und entsprechend hat er ihn übernommen. Ich sehe Ihr Argument durchaus, wenn Sie sagen: Es ist ein Eingriff in die Privatsphäre. Nur, das Dilemma ist schon, wenn man hier im Lande mit den Leuten spricht, wenn auch diese Vorwürfe mitunter nicht berechtigt sind, wie wir anhand dieser Interviews mit Walter Kaufmann gesehen haben. Aber dieser Vorwurf steht sehr oft im Raum. Und entsprechend wäre hier dann als Gegenargument zu sagen: Ja, aber jetzt besteht die präventive Wirkung mittels dieses Zusatzes und man hat die Chance einzugreifen, wenn effektiv ein Tatbestand vorliegt. Dann noch zur Aussage, es seien ja nicht sehr viele Fälle: Wenn es nicht sehr viele Fälle sind, dann wird man zukünftig diesen Passus ja auch nicht sehr oft gebrauchen. Aber hier sind wir auch wieder beim Begriff «Prävention» - und da kann dieser präventive Absatz durchaus einiges bewirken. Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es nicht grundsätzlich schlecht sein muss, wenn man private Institutionen, Spezialisten oder Fachleute einsetzt, um bestimmte Abklärungen zu treffen. Ich meine, in Art. 80 Abs. 1 wird auch an private Fachleute delegiert, Aufgaben zur Abklärung und Durchführung von Massnahmen im Rahmen der Früherfassung usw. zu übernehmen. Das Private hat hier einfach, weil es zur Überprüfung einer eventuell zu Unrecht bezogenen Leistung eingesetzt wird, einen Beigeschmack. Aber da das ja nur von der IV angeordnet sein könnte und nicht jeder willkürlich das einsetzen oder benutzen kann, sehe ich da kein grosses Risiko eines Missbrauchs. Und ich sehe auch nicht geprüfte, aber permanent vorgebrachte Vorwürfe gegen Leute, die eben berechtigt IV beziehen. Wenn da die Möglichkeit besteht, das zu prüfen, dann kann das genauso positiv sein, wenn das mal definitiv abgehakt werden kann. Aber heute hat die IV - so wie ich es sehe - weder personell noch fachlich die Möglichkeit, solche Überprüfungen durchzuführen. Darum und auch weil es in der Schweiz ebenfalls eingesetzt wird, sehe ich jetzt hier nicht etwas Ungesetzliches oder rechtlich nicht Einwandfreies. Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Ich schliesse mich gerne den Voten der Abgeordneten Wendelin Lampert und Markus Büchel an. Das entspricht auch meiner Denkweise. Und ich denke, wenn in der Betitelung in diesem Sinne von Überwachung gesprochen wird oder eine Überwachung aufzuziehen, dem kann ich überhaupt nicht beipflichten. Für mich heisst das, die Kontrolle verstärken und nicht eine Überwachung aufzuziehen. Die präventive Wirkung wird unterstrichen. Und den Absatz, den der Abg. Gebhard Negele formuliert hat, ermöglicht ja diese Massnahme nur der AHV. Und ist ja nicht so, dass es eine Muss-Bestimmung ist. Ich würde mich auch klar dafür aussprechen, dass wir der AHV/IV ermöglichen, diese Massnahme ins Auge zu fassen. Danke. Abg. Paul Vogt:
Ich frage Sie noch einmal: Wie sieht denn das aus, was die tun? Für mich hat dieser Artikel den schweren Mangel, dass er rechtlich viel zu wenig bestimmt ist. Was sollen wir uns denn unter solchen privaten Ermittlern vorstellen? Ist das jemand, dessen Tätigkeit von aussen erkennbar ist oder nicht? Ist das jemand, der hinter einem Zaunhag sitzt und beobachtet, ob der Mann nun arbeitsfähig ist oder nicht? Sitzt er auf der Lauer und fotografiert und filmt? Ist es für denjenigen, der beobachtet wird, erkennbar, dass er beobachtet wird? Hat er das Recht, angehört zu werden? Hat er Beschwerdemöglichkeiten usw.? Wenn man eine solche Formulierung hier einführt, dann sind das schwere Mängel, die viel zu wenig geklärt sind. Und ich denke, wenn man hier für solche unbestimmten Tätigkeiten Tür und Tor öffnet, dann begeben wir uns auf ein gefährliches Feld. Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Ich meine, genau die gleichen Fragen könnte man in Abs. 1 zum Einsatz der Fachstellen auch stellen: Was tun die genau? Was dürfen die genau machen? Betreffend Abklärung von Früherfassung usw. bin ich schon der Meinung, dass es da schon Regelungen braucht, was die Möglichkeiten bzw. den Einsatz dieser Personen anbelangt. Und dass die Anhörung und all das auf jeden Fall berücksichtigt wird, ist mir ganz klar. Aber das kann man hier sicher nicht im Gesetz jetzt beschreiben. Abg. Pepo Frick:
Ich finde das im Moment schon gefährlich, was jetzt hier abläuft. Ich denke, das ist wirklich eine Einschränkung von Grundrechten. Und ganz im Endeffekt ist es so: Wenn jemand eine IV bekommt, steht er irgendwo unter der Bedrohung, dass er überwacht wird. Und ich denke, jetzt in diesem Fall die Prävention sozusagen als Denkmantel zu benützen, um diese Einschränkung eines Grundrechtes einzuführen, das finde ich bedenklich. Danke. Abg. Alois Beck:
Ich habe noch eine Frage an den Antragsteller oder auch an die Regierung: Es hat geheissen, dieser Passus ist der schweizerischen Vorlage entnommen. Meine Fragen sind: Ist das eine isolierte Entnahme oder gibt es Querverbindungen, gibt es andere Artikel, die mit dieser Frage auch beschäftigt sind? Müsste man andere Aspekte noch berücksichtigen? Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Mir ist bekannt, dass eine solche Regelung sich in der schweizerischen IVG-Vorlage befindet. Ich kann Ihnen aber keine Antwort geben, wie sie systematisch jetzt eingegliedert ist, ob das vom Aufbau her genau auch an dieser Stelle analog zur liechtensteinischen Vorlage der Fall ist. Das kann ich nicht beantworten. Ich kenne die schweizerische IV-Vorlage nicht in diesem Detail. Abg. Gebhard Negele:
Mir geht es auch so. Die ganz genauen Zusammenhänge kenne ich nicht. Ich weiss nur, es ist ein separater Artikel und er ist ebenfalls so kurz. Ich nehme jetzt an, es kommt irgendwann dann doch noch zur Abstimmung. Ich möchte eines noch zu bedenken geben: Ich habe in meinen Ausführungen wirklich weit ausgeholt und die Einschränkungen genannt. Und jetzt wird vor allem von der Freien Liste ein Szenario heraufbeschworen, dass ich einfach so nicht nachvollziehen kann. Bei dieser Gelegenheit möchte ich einmal darauf aufmerksam machen, dass die vorgelegten Begründungen zur Artikeländerung bei der Auslegung als Gesetzesmaterialien - wie auch der Bericht und Antrag selbst - gelten. Die Anwendung von Art. 80 sollte deshalb zu keiner falschen Auslegung führen. Dies nur, um die Bedenken hier auszuschalten. Mir geht es wirklich darum. Ich habe es mit keinem Wort erwähnt, dass es dabei um die Finanzen geht. Es geht um Prävention. Ich glaube auch nicht, dass da grosse Einsparungen gemacht werden können. Das ist überhaupt keine Absicht. Mir geht es darum, das Sozialwerk mit einer Bestimmung zu stärken, die nach aussen ein Zeichen setzt. Abg. Andrea Matt:
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass das IV-Gesetz ja Strafbestimmungen kennt und Strafbestimmungen vorsieht, wenn Missbrauch gemacht wird. Der Bericht und Antrag verweist dabei auf den Art. 79 IVG in Verbindung mit den Artikeln 98 bis 99ter. Die liegen uns jetzt nicht vor, weil wir diese Strafbestimmungen ja nicht verändern. Aber Strafbestimmungen sind da und genau diese haben die präventive Wirkung. Es steht auch im Bericht und Antrag drin - ich möchte das noch einmal vorlesen: «Es geht hier also um Fälle, in denen die versicherte Person überzeugt ist, sie könne nicht mehr arbeiten und bei denen Fehleinschätzungen der Abklärungsperson oder der Behörde letztlich auch zu einer Leistungszusprache führen». Das sind die Problemfälle der IV und nicht Menschen, die mit Absicht IV erschleichen. Und der Bericht und Antrag führt auch aus: «Denkbar ist eine weiter gehende Professionalisierung der Abklärungspersonen, indem beispielsweise vermehrt speziell ausgebildete Vertrauensärzte und dergleichen eingesetzt werden». Und genau das will doch der Art. 80 Abs. 1. Ich denke, die vorhandenen Strafbestimmungen sind das geeignete Mittel in einem Gesetz, um präventiv zu wirken. Wir sollten doch wirklich die Kontrolle und Staatsgewalt bei den Vollzugsbehörden lassen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir über den Antrag des Abg. Gebhard Negele abstimmen, der vorschlägt, in Art. 80 Abs. 1 einen weiteren Satz anzufügen, der wie folgt lau-tet: «Zur Bekämpfung des ungerechtfertigten Leistungsbezuges kann die Anstalt Spezialisten beiziehen».Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit ist diesem Antrag Folge geleistet und wir können noch über Art. 80 abstimmen: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Überschrift vor Art. 81 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 81 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 81 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 81 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 82 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 82 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. § 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. § 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. § 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. § 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. § 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. § 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Wir werden auch diese Gesetzesvorlage mit Artikelaufruf in Behandlung ziehen. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 19 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 19bis (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19bis (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 19ter (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19ter (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen. Art. 56ter wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 56ter steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 69ter wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 69ter steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Behandlung einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 3bis Abs. 1bis (neu) und 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3bis Abs. 1bis (neu) und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 4bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 4ter (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4ter (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gewährung von Blindenbeihilfen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gewährung von Blindenbeihilfen. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 7bis (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7bis (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gewährung von Blindenbeihilfen die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage. Diese Gesetzesvorlage behandeln wir vorerst in 1. Lesung. Wir machen keinen Artikelaufruf, sondern lesen die Artikel. Und wie eingangs bereits erwähnt, beantragt die Regierung, auch diese Gesetzesvorlage abschliessend zu behandeln. Ich werde nach der 1. Lesung darüber abstimmen lassen, ob der Landtag die Zustimmung zu einer weiteren Behandlung gibt. Ich bitte, mit der 1. Lesung zu beginnen. Art. 20 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 80 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 80 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage in 1. Lesung behandelt. Nun beantrage ich auf Wunsch der Regierung, diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung und abschliessend zu behandeln. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Da wir diese Gesetzesvorlage mit Text gelesen haben, beantrage ich, die 2. Lesung mit Artikelaufruf zu absolvieren. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit können wir mit der 2. Lesung beginnen. Art. 20 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 31 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 80 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 80 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu einer weiteren und letzten Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge. Wir lesen diese Gesetzesvorlage zuerst wieder in 1. Lesung. Ich bitte, mit der 1. Lesung zu beginnen. Art. 8a Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8a Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage in 1. Lesung behandelt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Auf Wunsch der Regierung stelle ich den Antrag, diese Gesetzesvorlage ebenfalls in 2. Lesung mit Schlussabstimmung in Behandlung zu ziehen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich erspare Ihnen eine weitere Abstimmung und bitte, diese Gesetzesvorlage vollständig zu verlesen. Art. 8a Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8a Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlagen in 2. Lesung abschliessend behandelt und Traktandum 11 erledigt. -ooOoo-