Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz; URG), [Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft] (Nr. 90/2006), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 12: Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz; URG), [Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft]. Die Gesetzesvorlage bzw. die entsprechende Stellungnahme der Regierung, die wir in 2. Lesung behandeln, trägt die Nr. 90/2006.Wird das Wort gewünscht?Abg. Paul Vogt:
Ich stelle den Antrag, die 2. Lesung in Form von Artikelaufruf durchzuführen. Stv. Abg. Adrian Gstöhl:
Ich habe nur eine Anmerkung zur Stellungnahme der Regierung: Unter «Allgemeines» steht da in den letzten zwei Sätzen: «Bei dieser 1. Lesung sind keine grundsätzlichen Fragen sowie keine Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden». Dann unter Punkt 2 die Überprüfung der Gesetzesvorlage. Nach der 1. Lesung wurde am 5. Juli 2006 ein Urheberrechtsexperte hinzugezogen. Ich frage die Regierung: Warum? Und wenn schon, hätte das vor der 1. Lesung stattfinden können. Das nur als Bemerkung. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Diese Bemerkung ist wohlwollend zur Kenntnis genommen worden. Wir stimmen nun über den Antrag des Abg. Paul Vogt ab, diese Gesetzesvorlage, die wir in 2. Lesung behandeln, mittels Artikelaufruf zu bearbeiten. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
14 Stimmen bei 17 Anwesenden. Das heisst, der Antrag des Abg. Paul Vogt ist angenommen. Damit beginnen wir mit der 2. Lesung. Art. 10 Abs. 2 Bst. a, c, f und g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 Abs. 2 Bst. a, c, f und g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 22 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 23 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 26 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 26a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 26b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 26c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 37 Abs. 1 sowie Abs. 2 Einleitungssatz, Bst. a, c und e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 Abs. 1 sowie Abs. 2 Einleitungssatz, Bst. a, c und e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 37a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 39 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 40 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 40 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 42 Bst. c und e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 Bst. c und e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 44 Abs. 1 und 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44 Abs. 1 und 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 44a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 44a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 44a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 44b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 44c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 50 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 54a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 54b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54b steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte eine Präzisierung zu Abs. 3 beliebt machen. Der Verweis hier auf Art. 22 Abs. 1 Bst. b ist zu pauschal. Wir haben das nochmals abgeklärt. Ich darf dann auch den Abs. 3 gleich selbst verlesen. Er müsste unserer Ansicht nach korrekt wie folgt lauten: «Die Werkverwendungen der Lehrpersonen zur Veranschaulichung im Unterricht sind tariflich zu begünstigen». Dieser Einschub «der Lehrpersonen zur Veranschaulichung im Unterricht» ersetzt die Wendung «nach Art. 22 Abs. 2 Bst. b» und ist ein Teilaspekt dieses Bst. b, weil sich das nur auf dieses beziehen kann und darf. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Ich gehe davon, dass diese Präzisierung das Wohlwollen des Parlaments findet.Dann stimmen wir über Art. 54b ab: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 57 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 57 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 61 Abs. 1 Bst. e, g-bis und i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 61 Abs. 1 Bst. e, g-bis und i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 63 Abs. 1 Bst. e, e-bis und e-ter wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 63 Abs. 1 Bst. e, e-bis und e-ter steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 63a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 63a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Urheberrechtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend in 2. Lesung behandelt und gleichzeitig Traktandum 12 erledigt. -ooOoo-