Beschluss Nr. 86/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2005/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 zur Änderung der Richtlinie 72/166/EWG, 84/5/EWG, 88/357/EWG und 90/232/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2000/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) (Nr. 91/2006)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir setzen unsere Beratungen am zweiten Tag der Oktober-Landtagssitzung fort. Ich gebe Ihnen auch noch die Absenzen des heutigen Tages bekannt: Die Abg. Renate Wohlwend wird durch den stellvertretenden Abgeordneten Adrian Gstöhl ersetzt, der Abg. Günther Kranz wird durch die stellvertretende Abg. Ursula Oehry ersetzt. Wir kommen nun zu Traktandum 15: Beschluss Nr. 86/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2005/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 zur Änderung der Richtlinie 72/166/EWG, 84/5/EWG, 88/357/EWG und 90/232/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2000/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung).Der Bericht und Antrag Nr. 91/2006 steht zur Diskussion. Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren, guten Morgen. Der Titel dieser Richtlinie ist sehr umfangreich und lässt sehr komplexe Materie vermuten. Dieser gemeinsame EWR-Beschluss über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung wurde vom Gemeinsamen EWR-Ausschuss beschlossen, hat die Richtlinie 2005/14/EG zum Inhalt und wurde übernommen. Wir sind nun aufgefordert, bis zum 10. Juni 2007 unsere nationalen Vorschriften zu erlassen, um der vorliegenden Richtlinie zu entsprechen. In diesem Falle handelt es sich um eine positive Richtlinie aus meiner Beurteilung, die vor allem die Modernisierung der bestehenden Kraftfahrzeug-Haftpflichtrichtlinien betrifft. Wie die Regierung in der Zusammenfassung ausführt, revidiert und präzisiert sie die bisher bestehende Kraftfahrzeug-Haftpflichtrichtlinie. Die Mindestdeckungssummen in der Pflichtversicherung für Personenschäden werden auf EURO 1 Mio. pro Unfallopfer oder EURO 5 Mio. pro Schadenfall sowie für Schadenfälle auf EURO 1 Mio. pro Schadenfall neu festgelegt. Dies wird - laut Versicherungsfachleuten - mit unwesentlichen Prämienerhöhungen möglich sein. Auch der Versicherungsschutz von Fussgängern, Radfahrern und anderen nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern soll damit verbessert werden. Der Personen- und Sachschaden ist künftig zwingend von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu decken und den Geschädigten darf kein Selbstbehalt auferlegt werden. Auch eine Verbesserung der Schadenregulierung soll damit erreicht werden. Dadurch werden keine verfassungsmässigen Fragen aufgeworfen, finanzielle oder personelle Konsequenzen für den Staat erwachsen keine und die Umsetzung der Richtlinie zieht auch keine personellen besonderen Regulierungsgefälle mit der Schweiz nach sich. Eigentlich eine rundum positive Vorlage, die zu begrüssen ist. Ich werde dem Beschluss damit gerne meine Zustimmung erteilen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es weitere Wortmeldungen?Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Wie vom Abg. Büchel bereits ausgeführt, wird mit der Richtlinie im Wesentlichen eine Modernisierung der bestehenden Kraftfahrzeug-Haftpflichtrichtlinien verfolgt. Der Abg. Büchel hat die wesentlichen Punkte bereits aufgezählt. Ich möchte noch einmal wiederholen, dass die Verbesserungen vor allem im Bereich für Personen- und Sachschäden bei Fussgängern und Radfahrern dadurch erreicht wird, dass diese Gruppe - also die Fussgänger und Radfahrer - als eigene Gruppe von Unfallopfern eingestuft werden und deren Versicherungsschutz bei Verkehrsunfällen insbesondere verbessert wird. Auch ich begrüsse diese Vorlage und werde zustimmen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Fragen aus dem Plenum mehr gibt, frage ich die Regierung: Wünscht die Regierung das Wort? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann können wir über den Antrag der Regierung abstimmen: Wer dem Beschluss Nr. 86/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir Traktandum 15 erledigt. -ooOoo-