Beitritt von Bulgarien und Rumänien zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), 1. und 2. Lesung (Nr. 128/2006)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich begrüsse Sie zum dritten Tag der November-Landtagssession. Für den heutigen Tag wurde mir folgende Absenz gemeldet: Der Abg. Jürgen Beck wird durch den stellvertretenden Abg. Rony Bargetze ersetzt. Gestern Abend haben wir den Landesvoranschlag und das Finanzgesetz für das Jahr 2007 abschliessend behandelt. Wir haben beschlossen, Traktandum 29 einzuschieben, das heisst, wir behandeln jetzt anstelle von Traktandum 19, das dann diesem Traktandum 29 folgen wird, Traktandum 29. Es ist vorgesehen, diese Gesetzesvorlage abschliessend zu behandeln. Wir werden also die 1. Lesung durchführen, dann werde ich Sie fragen, ob Sie damit einverstanden sind, dass wir die 2. Lesung und die Schlussabstimmung durchführen können. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 128/2006 steht zur Diskussion. Abg. Franz Heeb:
Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Die EU wird sich am 1. Januar 2007 um die zwei weiteren Staaten Bulgarien und Rumänien auf 27 Mitgliedsländer erweiteren. Man kann durchaus geteilter Meinung sein, ob diese Erweiterung zeitgerecht und für die EU verkraftbar ist, oder ob diese Erweiterung zur wirtschaftlichen Entwicklung und politischen Integration der beiden Oststaaten für ein geeintes Europa von Interesse ist. Für den Landtag stellt sich heute nicht die Frage, ob der EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien richtig oder falsch ist bzw. ob wir der Erweiterung zustimmen. Zur Gewährleistung der Homogenität des EWR haben Norwegen, Island und Liechtenstein gemäss Art. 128 EWRA dem Beitritt der zwei neuen Mitglieder zuzustimmen. Heute stellt sich die Frage, ob wir einer provisorischen Anwendung des EU-Abkommens auf den 1. Januar 2007 zustimmen, weil die drei EWR/EFTA-Staaten mit der EU noch in Verhandlung stehen und eine rechtzeitige und rechtsgültige Ratifizierung vor dem Januar 2007 nicht mehr möglich ist. Die drei EWR/EFTA-Staaten müssen sich vorerst selber einig werden, zu welchen weiteren Beitragszahlungen sie im Rahmen des Finanzmechanismus bereit sind und wie diese aufgeteilt werden sollen. In einer gemeinsamen Verhandlungsposition gegenüber den EU-Kommissionen ist in einem weiteren Schritt zu vereinbaren, unter welchen Vorbehalten und Konditionen dem Vertrag zur EU-Erweiterung seitens der drei EWR/EFTA-Staaten zugestimmt wird. Mit der dringlichen Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage wird einerseits ermöglicht, dass das EWR-Erweiterungsabkommen vorläufig mit Wirkung ab dem 1. Januar 2007 parallel zu den EU-Verträgen zur Anwendung kommen kann. Andererseits wird der erforderliche Zeitraum geschaffen, damit die Regierung und die EWR-Kommission die weiteren Verhandlungen führen sowie die Ratifizierung der Verträge durch den Landtag in einem ordentlichen Verfahren abgewickelt werden kann. Entsprechend der Gesetzesvorlage über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über die Beteiligung von Bulgarien und Rumänien am EWR ist explizit vorgesehen, dass finanzielle Verpflichtungen im Zeitraum der vorläufigen Anwendung nur eingegangen werden können, soweit sie durch den Landesvoranschlag oder weitere Finanzbeschlüsse gedeckt sind. Dadurch ist sichergestellt, dass keine zusätzlichen Zahlungen erfolgen bevor die EWR-Erweiterung nicht durch den Landtag ratifiziert worden ist. Durch die provisorische Anwendung des EU-Abkommens auf Grundlage dieses Gesetzes sollen Rechtsunsicherheiten im Wirtschaftsverkehr mit den zwei neuen EU-Mitgliedstaaten verhindert werden. Zudem liegen mit der Ratifizierung des EWR-Erweiterungsabkommens auch verbindliche Zahlen hinsichtlich der Kohäsionszahlungen im Rahmen des EWR-Finanzmechanismus vor. Ich empfehle daher, auf diese Gesetzesvorlage dringlich einzutreten und die Gesetzesvorlage abschliessend zu behandeln. Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Wie bereits vom Abg. Franz Heeb ausgeführt, soll auf den 1. Januar 2007 die Europäische Union und damit ihr Binnenmarkt durch zwei neue Mitgliedstaaten - Bulgarien und Rumänien - erweitert werden. Im Bericht und Antrag wird dazu ausgeführt, dass der Abschluss des EWR-Erweiterungsabkommens für Bulgarien und Rumänien mit einer rechtzeitigen Ratifikation vor dem 1. Januar 2007 für Liechtenstein ausgeschlossen werden kann. Im Unterschied zur Situation in den meisten anderen Vertragsparteien des EWR-Abkommens ist die Erklärung zur provisorischen Anwendung eines internationalen Vertrags, welcher der Ratifikation und vorher der Zustimmung des Landtags unter Einschluss eines möglichen Referendums bedarf, verfassungsmässig nicht vorgesehen. Daher soll die Regierung durch ein spezielles Gesetz ermächtigt werden, nach Abschluss und Prüfung des Abkommens zur Erweiterung des EWR um Bulgarien und Rumänien seine provisorische Anwendung zu genehmigen. Sobald das Erweiterungsabkommen unterzeichnet ist, wird die Regierung dem Landtag den Bericht und Antrag zur Genehmigung des Erweiterungsabkommens und des damit verbundenen Finanzbeschlusses im Hinblick auf die zu leistenden Kohäsionszahlungen unterbreiten. Zur Gewährleistung der Homogenität des Europäischen Wirtschaftsraumes mit den entsprechenden Binnenmarktbestimmungen ist eine parallele Erweiterung des EWR um die zwei neuen EU-Mitglieder unabdingbar. Wie auch vom Abg. Franz Heeb ausgeführt, haben nach Vorliegen des EU-Verhandlungsmandats für die Verhandlungen gemäss Art. 128 EWR-Abkommen die EFTA- und EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen ihre Mandate verabschiedet. Nach den entsprechenden Vorbereitungen fand die erste offizielle Verhandlungsrunde zwischen den drei EFTA/EWR-Staaten sowie der EU, Bulgarien sowie Rumänien am 5. Juli 2006 statt. Es bestand zwar von Anfang an Einigkeit, dass Bulgarien und Rumänien in den für andere EU-Staaten bereits bestehenden EFTA-Finanzmechanismus eingebunden werden sollen, unterschiedliche Vorstellungen bestehen aber zur Frage, in welcher Höhe die beiden Staaten Projektzahlungen erhalten sollen und wie diese zu finanzieren sind. Im Bereich des Personenverkehrs wurde die Bedeutung der bestehenden Sonderregelung in Anbetracht der Erweiterung unterstrichen, die auch auf die neuen Staaten anzuwenden ist. Nachdem die Nichtanwendung des EWR-Abkommens auf Bulgarien und Rumänien zu grösseren, praktischen Problemen und auch zu politischen Spannungen führen könnte, besteht grosser Druck, einen Verhandlungsabschluss zu erreichen. Liechtenstein ist aus mehreren Gründen beim Abschluss von internationalen Verträgen und bei ihrer Anwendung in einer besonderen Lage. Erstens sind alle internationalen Verträge, die der Genehmigung des Landtages unterliegen, referendumsfähig. Zweitens hat der Landtag im Vergleich zu den meisten anderen europäischen Parlamenten kürzere Sessionen bzw. längere sessionsfreie Zeiten. Drittens kennt die liechtensteinische Verfassung keine Regeln über die provisorische Anwendung internationaler Verträge. Die provisorische Anwendung des Erweiterungsabkommens II soll insoweit beschränkt sein, als sie nur so lange Gültigkeit haben soll, bis das Erweiterungsabkommen II entweder ratifiziert und damit vorher das innerstaatliche Zustimmungsverfahren abgeschlossen ist, oder die Genehmigung zur Ratifikation gemäss Verfassung abgelehnt wurde. Eine weitere Einschränkung der hier zur Diskussion stehenden provisorischen Anwendung soll darin bestehen, dass sich der Landtag den Finanzbeschluss zu den Kohäsionszahlungen an die beiden Staaten vorbehält, das heisst, Liechtenstein wird sich bis zur Ratifikation des Erweiterungsabkommens rechtlich noch zu keinen Zahlungen für Bulgarien und Ru-mänien im Rahmen des EFTA-Finanzmechanismus verpflichten. Besonders erwähnen möchte ich auch die Übergangsbestimmungen beim Personenverkehr. Diese sind für Bulgarien und Rumänien gleich gestaltet, wie bei der Aufnahme der zehn Neumitglieder im Jahre 2004. Auch ich empfehle den Bericht und Antrag zur Annahme und zur Dringlichkeit. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Abg. Renate Wohlwend:
Danke, Herr Präsident, liebe Kollegen. Inhaltlich ist nun beim besten Willen nichts mehr hinzuzufügen. Wir haben von den so genannten Experten, unseren Kollegen, die Mitglieder der EFTA/EWR-Delegation sind, die Ausführungen vernommen. Auch ich spreche mich für Eintreten auf die Gesetzesvorlage aus und werde auch die Dringlichkeit befürworten. Wie wir gehört haben, muss das Übereinkommen erst ausgehandelt werden bzw. die Bedingungen für dieses Übereinkommen klargelegt werden. Aus dem Grund ist es sehr wichtig, der Regierung dieses Verhandlungsmandat zu geben. Das In-Kraft-Treten dieses Übereinkommens - das haben wir auch zweimal gehört - wird erst erfolgen, wenn die Ratifizierung oder sonstige Genehmigung durch alle Beteiligten nach deren nationalen Regeln erfolgt. Wir stehen unter Zeitdruck. Der Beitritt sollte am 1. Januar 2007 erfolgen. Es geht also nicht anders, als auf diese Art und Weise zu verfahren. Ich mache meinen Kollegen beliebt, auf die Gesetzesvorlage einzutreten und dann auch für die Dringlichkeitsbehandlung zu stimmen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass diese Gesetzesvorlage nicht dringlich behandelt wird. Sie wird heute behandelt, damit die Referendumsfrist eingehalten werden kann, die Regierung schlägt selbstverständlich keine Dringlichkeit vor. Diese Gesetzesvorlage wird somit dem obligatorischen Referendum unterstellt sein. Dringlich bedeutet eigentlich nur die Behandlung heute Vormittag, aber es bedeutet nicht eine Dringlichkeit bezüglich des In-Kraft-Tretens. Abg. Renate Wohlwend:
Ich korrigiere mich. In diesem Sinne habe ich es gemeint. Regierungsrätin Rita Kieber-Beck:
Guten Morgen, Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nur noch eine ganz kleine Korrektur im Bericht und Antrag anbringen. Es hat sich auf der Seite 14 - konkret in Fussnote 3 drittletzte Zeile - ein Fehler eingeschlichen. Es wurde der falsche Betrag übernommen. Korrekt müsste dort anstelle von CHF 266'000 CHF 814'000 stehen. Das ist nämlich das Konto 04. Ich bitte, dies einfach zur Kenntnis zu nehmen. Das hat aber mit diesem Bericht und Antrag jetzt direkt nichts zu tun, sondern der Korrektheit halber, dass die richtigen Zahlen aufgeführt werden, wie sie im Konto auch hinterlegt sind. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank für den Hinweis. Eintreten auf diese Gesetzesvorlage ist unbestritten. Dann können wir mit der 1. Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung dieser Gesetzesvorlage behandelt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich beantrage nun, die 2. Lesung anschliessend und die Schlussabstimmung durchzuführen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit können wir mit der 2. Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über die Beteiligung von Bulgarien und Rumänien am Europäischen Wirtschaftsraum die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 29 erledigt. -ooOoo-