Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Volkswirtschaft und beim Amt für Zollwesen (Nr. 124/2006)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 24: Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Volkswirtschaft und beim Amt für Zollwesen.Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 124/2006 steht zur Diskussion.Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Die im Regierungsprogramm angekündigten Reformschritte werden in zügigem Tempo umgesetzt. Die vorliegende Reorganisation beim Amt für Volkswirtschaft ist nach der Zusammenlegung der Ämter für Berufsberatung und Berufsbildung sowie der Zusammenführung aller Aufgaben im Gesundheitswesen beim Amt für Gesundheitsdienste, die die Überführung der Abteilung Sozialversicherungen vom Amt für Volkswirtschaft in das Amt für Gesundheitsdienste zum Inhalt hatte, der nächste konkrete Schritt zur Umsetzung des Regierungsprogrammes. Mit dieser Vorlage erfolgt nun - wie gesagt - der nächste konkrete Schritt. Auf die bereits erfolgten Reorganisationsschritte beim Amt für Volkswirtschaft folgt nun mit dieser Vorlage die Überführung der Prüf-, Mess- und Normenstelle sowie der Fachbereiche Geistiges Eigentum, Wettbewerbsrecht und Konsumentenschutz vom Amt für Volkswirtschaft in das Amt für Handel und Transport. Damit können zusammenhängende bzw. sich ergänzenden Fachbereiche des Warenverkehrs, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit den heutigen Aufgaben des Amtes für Zollwesen stehen und durch deren Zusammenlegung Synergien erzeugt werden, zusammengelegt werden. Durch die Zusammenlegung von Fachbereichen soll für die Industrie und das Gewerbe eine einzige Anlaufstelle für alle Belange des Warenverkehrs geschaffen werden. Weiters können durch die Zusammenlegung im Amt für Handel und Transport vorhandenes technisches Verständnis, gepaart mit juristischen Kenntnissen, genutzt werden. Auch können Informationen aus den internationalen Arbeitsgruppen und den Kontakten mit den Behörden anderer Länder rasch an die richtigen Stellen weitergeleitet werden. Die Zusammenlegung dieser Fachbereiche im Amt für Handel und Transport bietet damit für die Kunden einen Mehrwert und für die Aufgabenerfüllung soll damit mehr Effizienz und grössere Flexibilität erreicht werden. Ich empfehle darum Eintreten auf die Vorlage.Abg. Harry Quaderer:
Herr Landtagspräsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Mit dieser Vorlage wird ein weiterer wichtiger Schritt in Sachen Umsetzung der Regierungs- und Verwaltungsreform vollzogen. Die Inangriffnahme und die schrittweise Umsetzung der Regierungs- und Verwaltungsreform ist zu begrüssen und ich sende den zuständigen Ressortinhabern meinen Dank für diese mutigen und zukunftsorientierten Schritte. Es werden notwendigerweise neue Strukturen, bessere Abgrenzungen von Zuständigkeiten und Kompetenzen im unmittelbaren Umfeld der Regierung geschaffen. Diese Reorganisationsmassnahmen führen unweigerlich zu besseren Synergieeffekten und natürlich - und das ist auch sehr wesentlich - sie führen zu einem besseren Dienstleistungsangebot und mehr Kundenfreundlichkeit. Beim Amt für Volkswirtschaft wurden bis dato schon folgende Reorganisationsmassnahmen beschlossen: die Überführung der Abteilung Sozialversicherungen in das Amt für Gesundheitsdienste, die Reorganisation der öffentlichen Arbeitsvermittlung, die Modernisierung der Statistik, die Schaffung der Fachstelle Recht und Wirtschaftsfragen sowie die Ausgliederung der Aufgaben im Transportgewerbe. Mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage wird die Grundlage für die Überführung der Prüf-, Mess- und Normenstelle - TPMN-Stelle - sowie der Fachbereiche Geistiges Eigentum, Wettbewerbsrecht und Konsumentenschutz vom Amt für Volkswirtschaft in das Amt für Handel und Transport geschaffen. Die fachliche und inhaltliche Begründung dieser Reorganisationsmassnahme ergibt sich aus den Tätigkeiten und Aufgaben der entsprechenden Fachbereiche bzw. der TPMN-Stelle, aufgrund derer sich eine Überführung in das Amt für Handel und Transport in sachlicher und in der Folge auch in organisatorischer Hinsicht aufdrängt.Ein zweiter Punkt dieser Vorlage bildet die Überführung der Dienststelle für Zivilluftfahrt vom Amt für Zollwesen in das Amt für Handel und Transport. Diese Umwandlung wird wie folgt begründet: Gemäss Art. 23 des Luftfahrtgesetzes wurde beim Amt für Zollwesen eine Dienststelle für Zivilluftfahrt eingerichtet. Diese im Gesetz festgehaltene Konstruktion ist in sachlicher und fachlicher Hinsicht unzweckmässig. Dienststellen sind normalerweise wie Amts- und Stabsstellen direkt der Regierung unterstellt. Die Eingliederung dieses Arbeits- und Aufgabenbereichs in das Amt für Handel und Transport ist nur in der Form sinnvoll, dass er dem Amtsleiter als Fachbereich unterstellt ist. Mit der Umwandlung der Dienststelle für Zivilluftfahrt in einen Fachbereich Zivilluftfahrt wird diese Systemwidrigkeit korrigiert. Ich möchte jetzt natürlich dem Traktandum 25 nicht vorgreifen, erhoffe mir aber, dass die Integration der Stabsstelle Protokoll in das Amt für Auswärtige Angelegenheiten mit der verbundenen Auflösung der Stabsstelle Protokoll auch dort den Stein ins Rollen bringt und die Regierung ein genaues Auge auf die restlichen Stabsstellen wirft und auch dort die notwendigen Integrationen macht. Auch dies im Sinne der Regierungs- und Verwaltungsreform. Abschliessend möchte ich sagen: Ich stimme dieser Gesetzesvorlage vollumfänglich zu und erhoffe mir, dass die Regierung weiterhin mit viel Mut die im Regierungsprogramm 2005 bis 2009 beschlossene Verwaltungs- und Regierungsreform durchzieht. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wünscht die Regierung das Wort? Das ist nicht der Fall. Die Regierung beantragt, dass wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandeln. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage wie üblich in 1. Lesung, stimmen dann darüber ab, ob die abschliessende Behandlung seitens des Landtages gewünscht wird. Wenn dies der Fall ist, könnten wir heute - was Sinn macht - dieses Gesetz abschliessend behandeln. Dann können wir mit der 1. Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir noch zu Art. 4 - In-Kraft-Treten: Zu diesem Artikel möchte der Herr Regierungschef-Stellvertreter eine Änderung vornehmen. Ich bitte den Herrn Regierungschef-Stellvertreter, jetzt diese Änderung dem Plenum bekanntzugeben.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Es ist dieselbe Begründung wie beim Marktmissbrauchsgesetz und Pensionsfondsgesetz. Die In-Kraft-Tretens-Bestimmung würde dann wie folgt lauten: «Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Januar 2007 in Kraft, andernfalls am Tag der Kundmachung».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 in der geänderten Fassung steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir die 1. Lesung dieser Gesetzesvorlage behandelt.
Ich habe Ihnen eingangs gesagt, dass die Regierung die abschliessende Behandlung dieser Gesetzesvorlage wünscht. Deshalb stelle ich den Antrag, dieser Gesetzesvorlage in 2. Lesung und abschliessend in Behandlung zu ziehen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nachdem diese 1. Lesung ohne jegliche Änderung durchgeführt wurde, beantrage ich auch hier, die 2. Lesung mittels Artikelaufruf durchzuführen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann beginnen wir mit der 2. Lesung.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 in der vom Regierungschef-Stellvertreter geänderten Fassung, die er in der 1. Lesung vorgetragen hat, steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Volkswirtschaft und beim Amt für Zollwesen die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und Traktandum 24 erledigt. -ooOoo-