Abänderung des Strafgesetzbuches und des Jugendgerichtsgesetzes (Nr. 117/2006), 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 27: Abänderung des Strafgesetzbuches und des Jugendgerichtsgesetzes. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 117/2006 steht zur Diskussion. Abg. Marlies Amann-Marxer:
Danke, Herr Präsident. Nach der Aufhebung des § 159 StGB durch den Staatsgerichtshof ist im Bereich fahrlässiger Konkurs bzw. grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen ein rechtsfreier Raum entstanden. Diese Gesetzeslücke soll mit der jetzigen Vorlage analog der Gesetzeslage in Österreich geschlossen werden. Da unsere Gesetzgebung grundsätzlich auf der österreichischen basiert und davon ausgegangen werden kann, dass die Verhältnisse im geschäftlichen Verkehr dort nicht wesentlich anders sind als in unserem Land, ist eine Änderung des § 159 im Sinne einer Angleichung logisch. Die Verlagerung vom fahrlässigen Konkurs hin zur grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen ersetzt den bisherigen weit gefassten Tatbestand durch eine enger gefasste Bestimmung. Das präziser gefasste Gesetz bedeutet gleichzeitig eine Erleichterung im Geschäftsleben, das Gesetz wird im unteren Bereich der Strafbarkeit entschärft, was zu einer liberalen Wirtschaftsordnung auch passt. Die Regierung zitiert in ihrem Bericht die Aussagen der österreichischen Regierung bei Einführung dieser neuen Bestimmung nämlich sinngemäss, dass eine gewisse Risikobereitschaft im Geschäftsleben eine notwendige Voraussetzung für die Marktwirtschaft sei. Fehlleistungen und ökonomische Misserfolge sollen deshalb gemäss Vorlage nicht mehr strafbar sein, sondern nur noch grob fahrlässiges und wirtschaftlich leichtfertiges Handeln zum Nachteil der Gläubiger. Es wird dadurch also ein forscheres und risikofreudigeres Geschäftsverhalten ermöglicht und gleichzeitig vermehrt auf die Eigenverantwortung der Gläubiger abgestellt, die zu ihrem eigenen Schutz sich die Geschäftspartner sorgfältig aussuchen und deren Seriosität abschätzen müssen. Dies umso mehr, als auch das kürzlich verabschiedete Gewerbegesetz die Hürden für eine selbstständige geschäftliche Tätigkeit niedrig ansetzt und zum Beispiel besondere betriebswirtschaftliche Kenntnisse für eine Geschäftseröffnung nicht nachgewiesen werden müssen. Das kann in der Praxis sich so auswirken, dass wirtschaftlich unsichere Betriebe durch risikofreudiges Verhalten einerseits schnell wachsen und zu finanziellen Erfolgen gelangen können und damit die Wirtschaft ankurbeln, andererseits haben solche Betriebe möglicherweise einen kurzen Atem, da sie, wenn sie in die Krise geraten, sehr rasch nicht mehr beliefert werden, weil das nötige Vertrauen fehlt. Nach wie vor soll jedoch mit der Vorlage echte Misswirtschaft und vor allem gläubigerschädigendes Verhalten bestraft werden. Das ist auch richtig und notwendig. Die Gesetzesänderung will die Wirtschaftstätigkeit erleichtern. Eine Nach-mir-die-Sintflut-Haltung kann jedoch nicht das Ziel sein. Es ist eine Frage der Seriosität Liechtensteins als Wirtschaftsstandort. In Österreich ist die abgeänderte Bestimmung bereits seit dem Jahr 2000 in Kraft. Mit § 168a StGB sollen die Menschen vor einer neueren Form von sozialschädlicher Kriminalität geschützt werden. Das Ingangsetzen und Veranstalten von Pyramidenspielen nach dem Schneeballsystem - wie zum Beispiel Schenkkreis oder European King's Club - soll neu unter Strafe gestellt werden. Diese Art von so genannten Spielen sind weit verbreitet. Sie funktionieren nach dem Prinzip «den Letzten beissen die Hunde» und auch in unserem Land sind dadurch schon etliche Menschen zu finanziellem Schaden gekommen. Richtig ist - wie es die Gesetzesvorlage vorsieht -, dass das blosse Mitspielen nicht strafbar wird, ausser, wenn es fortlaufend und gewerbsmässig betrieben wird. Ich begrüsse diese neue Bestimmung im Strafgesetzbuch und bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke. Abg. Renate Wohlwend:
Danke, Herr Präsident, Kollegen. Ich will noch eine kleine Ergänzung zum sehr ausführlichen Votum meiner Vorrednerin Marlies Amann-Marxer machen. In diesem Bericht und Antrag wird auch eine kleine Abänderung im Jugendgerichtsgesetz beliebt gemacht. Wir hatten bei der Einführung der Diversion im Jugendgerichtsgesetz eine kleine Auslassung veranlasst bzw. es war ein redaktionelles Versehen passiert und dieses soll nun korrigiert werden. Wie ausgeführt, gibt es im Strafgesetzbuch zwei kleine Änderungen. Beide sind zu begrüssen und auch gut und notwendig. Ich denke, dass es sehr sinnvoll ist, sich der Geschädigten von solchen Ketten-, Pyramiden- und Kapitalumschichtungsspielen anzunehmen und daher das Betreiben bzw. das Veranstalten solcher Spiele strafrechtlich zu verbieten. Auch ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Der Herr Regierungschef-Stellvertreter wünscht noch das Wort.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Ich bedanke mich bei den beiden Votantinnen für das sehr wohlwollende Aufnehmen dieser Vorlage. Ich habe nur noch zwei, drei kurze Anmerkungen zu machen: Der unmittelbare Anlass wurde genannt. Es ist ein Staatsgerichtshof-Urteil, mit welchem der § 159 kassiert wird. Wir wollen hier keinen langen rechtsfreien Raum lassen. Das Urteil des Staatsgerichtshofes ist uns erst vor wenigen Tagen auch zugegangen und wir wollen hier rasch handeln. Was den Inhalt und den Straftatbestand anbetrifft, so wurde das Wesentliche gesagt und auch die Regierung möchte hier im Wirtschaftsleben jedem eine zweite Chance geben. Ich glaube, es macht keinen Sinn, dass man jemanden von einer selbstständigen Tätigkeit abhält. Jeder hat eine zweite Chance im Wirtschaftsleben auch verdient. Dann zur Frage der Kettenspiele: Das ist schon ein längeres Anliegen. Wir haben diesen Bericht und Antrag genutzt, wenn jetzt aufgrund dieses Staatsgerichtshof-Urteils uns die Gelegenheit gegeben wird, hier einen Bericht und Antrag zu präsentieren. Es sind verschiedene Reklamationen mit Bezug auf solche Kettenspiele bei der Finanzmarktaufsicht, bei der Staatsanwaltschaft und auch beim Ressort direkt eingegangen. Ich denke, es macht sehr viel Sinn, dass wir hier diese Rezeptionsgrundlage aus dem österreichischen Recht übernehmen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Eintreten auf die Abänderungen des Strafgesetzbuches und des Jugendgerichtsgesetzes scheint unbestritten. Dann können wir mit der Lesung der 1. Gesetzesvorlage über die Abänderung des Strafgesetzbuches beginnen. § 159 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 159 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
§ 167 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 167 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
§ 168a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 168a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches in 1. Lesung beraten.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zum Gesetz über die Abänderung des Jugendgerichtsgesetzes. Ich bitte, mit der 1. Lesung zu beginnen. § 6a Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 6a Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
§ 6b Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 6b Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Jugendgerichtsgesetzes ebenfalls in 1. Lesung beraten. Entschuldigung, der Abg. Harry Quaderer wünscht noch das Wort. Abg. Harry Quaderer:
Herr Landtagspräsident, soweit ich das jetzt verstehe und in der Zusammenfassung lese, wurde ja das bestehende Gesetz vom Staatsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben - und jetzt haben wir das neue Gesetz in 1. Lesung behandelt. Meine Frage: Besteht hier jetzt nicht eine Rechtsunsicherheit, wenn wir jetzt bis zur 2. Lesung warten? Wäre es nicht sinnvoll, jetzt auch noch die 2. Lesung und die Schlussabstimmung zu machen? Landtagspräsident Klaus Wanger:
Diese Frage möchte ich an die Regierung weiterleiten. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Wenn der Landtag dieses Vorgehen wählt, würde ich selbstverständlich nicht Nein sagen. Das wäre natürlich eine nochmalige Verkürzung der Frist, in welcher kein rechtsfreier Raum wäre. Ansonsten hätte ich den Vorschlag gemacht, dass die Vorlage unmittelbar auf den Dezember-Landtag wieder traktandiert worden wäre. Wir haben das anlässlich der Bürositzung nicht angemeldet. Für mich stehen beide Varianten im Raum, ich möchte es aber dem Landtag überlassen. Selbstverständlich wäre ich sehr befriedigt, wenn der Landtag dieses Verfahren wählt, aber ich muss es dem Landtag überlassen. Abg. Henrik Caduff:
Dann stelle ich Antrag, dass diese Vorlage jetzt in 2. Lesung behandelt wird. Abg. Renate Wohlwend:
Ich würde eher der ursprünglichen Meinung der Regierung folgen wollen, dass wir im Dezember die 2. Lesung machen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Der Abg. Henrik Caduff beantragt, das Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches und das Gesetz über die Abänderung des Jugendgerichtsgesetzes heute in 2. Lesung zu beraten und abschliessend zu behandeln. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 8 Stimmen bei 18 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Diesem Antrag ist nicht zugestimmt worden. Somit nehmen wir die Anregung des Regierungschef-Stellvertreters auf und werden diese Gesetzesvorlagen in der bevorstehenden Dezember-Landtagssitzung in Behandlung ziehen. Ich möchte das Landtagssekretariat bitten, die bereits erstellte Traktandenliste für die Dezember-Sitzung mit diesem Traktandum noch zu ergänzen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir Traktandum 27 erledigt.-ooOoo-