Finanzbeschluss über die Teilnahme an der 3. Generation der Europäischen Bildungsprogramme "Programm zum lebenslangen Lernen" (2007 - 2013) (Nr. 138/2006)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 11: Finanzbeschluss über die Teilnahme an der 3. Generation der Europäischen Bildungsprogramme «Programm zum lebenslangen Lernen» (2007 bis 2013). Der Bericht und Antrag Nr. 138/2006 steht zur Diskussion. Der Herr Regierungsrat Quaderer wünscht vorgängig noch das Wort. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass wir heute Morgen eine Korrektur der Seite 28 vom Bericht und Antrag verteilt haben. Abklärungen zwischen der Stabsstelle EWR und dem Rechtsdienst haben ergeben, dass im Hinblick auf die Ausführungen im Kapitel «Verfassungsmässigkeit», dass dieser Text, wie er Ihnen heute Morgen vorgelegt worden ist, in den Bericht und Antrag aufgenommen werden sollte. Das heisst konkret bei diesem Bericht und Antrag, dass der erste Abschnitt unter dem Kapital 5 «Verfassungsmässigkeit», der sich noch auf der Seite 27 befindet, unverändert gilt, dass aber der Text auf Seite 28 durch diesen Text, den wir Ihnen heute Morgen vorgelegt haben, ersetzt werden soll. Das Gleiche gilt auch für Traktandum 20, für das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration. Das sind wortidente Ausführungen, die sich eben aufgrund der Abklärungen der Stabsstelle EWR mit dem Rechtsdienst so ergeben haben. Beim vorliegenden Bericht und Antrag ist noch wichtig, darauf hinzuweisen, dass sich am Antrag selbst nichts ändert. Deshalb haben wir diesen Antrag unter der Ziffer II auch nicht nochmals aufgeführt.Eine zweite Bemerkung, die ich noch anbringen möchte, ist wegen der finanziellen Verpflichtungen, die sich aus diesem Finanzbeschluss ergeben. Ich habe bereits in der Finanzkommission darüber informiert, dass die angeführten Beitragszahlungen Liechtensteins sich ab dem 1. Januar 2007 auf alle Fälle erhöhen werden. Wir wissen heute aber noch nicht, wie hoch diese Erhöhung sein wird. Ursprünglich ist man davon ausgegangen, dass es sich um eine Verdoppelung handeln könnte. Und entgegen diesen ursprünglichen Erwartungen kann man zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgehen - aber auch noch nicht verlässlich, das wird noch berechnet -, dass ungefähr eine Steigerung von 68% erwartet wird. Diese Berechnungen werden jetzt noch zu Ende geführt und mit dem Abschluss dieses Berechnungsverfahrens ist erst in der zweiten Hälfte Dezember zu rechnen. Ich denke, das ist auch wichtig zu wissen, dass es also nicht bei dieser Zahl, wie sie jetzt im Finanzbeschluss enthalten ist, bleiben wird. Diese Zahl im Finanzbeschluss - und darauf haben wir auch in der Finanzkommission bereits hingewiesen - diese Zahl muss natürlich EURO 1,097 Mio. heissen. Man könnte dies auch als EURO 1'097 Mio. lesen. Das wäre dann doch ein wenig viel. Das als grundlegende Erläuterungen zu diesem Bericht und Antrag. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort ins Plenum zurück. Abg. Gebhard Negele:
Werte Damen und Herren. Nach dem klärenden Sachverhalt vom Bildungsminister nun zu meinem Votum: Seit unserem Beitritt zum EWR partizipiert das Land Liechtenstein an den europäischen Bildungsprogrammen mit den klingenden Namen SOKRATES und LEONARDO DA VINCI. Zufällig deckt sich das Beitrittsjahr Liechtensteins zum EWR mit dem Start der europäischen Bildungsprogramme im Jahr 1995. Nun geht das Bildungsprogramm bereits in die 3. Generation und es ist hierfür eine Laufzeit von sieben Jahren geplant. Das Programm orientiert sich neu an der Leitlinie «Lebenslanges Lernen». Die Erkenntnis, dass heute lebenslanges Lernen eine Notwendigkeit darstellt, ist in unseren Breitengraden sicher vorhanden. Aber wird diese Erkenntnis auch genügend umgesetzt? Hier mache ich ein Fragezeichen und genau mit dem vorliegenden Bericht und Antrag werden Rahmenbedingungen geschaffen, welche die Umsetzung «Lebenslanges Lernen» erleichtert. Der Ursprung dieser Idee wurde im März 2000 in Lissabon geboren. Dort legte der Europäische Rat folgende strategischen Ziele fest: Die Europäische Union soll zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt werden, einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einen grösseren sozialen Zusammenhalt zu erzielen. Der Bildungsrat wurde ersucht, allgemeine Überlegungen über die künftigen Ziele der Bildungssysteme anzustellen, sich dabei auf gemeinsame Anliegen und Prioritäten zu konzentrieren und zugleich aber auch die nationale Vielfalt zu respektieren. Jetzt - nach fast sieben Jahren - liegt ein neues europäisches Bildungsprogramm vor, welches auch auf den Erfahrungen aus der 2. Phase des Programmes SOKRATES basiert. Das neue «Bildungsprogramm zum lebenslangen Lernen» (2007 bis 2013) teilt sich in vier sektorale Einzelprogramme auf. - Comenius: Hier geht es um Vorschul- und Schulbildung bis Ende des Sekundarbereichs.
- Erasmus: Hier geht es um Hochschulbildung.
- Leonardo da Vinci: Hier reden wir von Berufsbildung.
- Grundtvig: Hier meinen wir die Erwachsenenbildung.
Diese vier Sektoren werden im Weiteren durch zwei zusätzliche Programme bereichsübergreifend unterstützt. Die 3. Generation des Bildungsprogrammes bietet einige Verbesserungen. So wird die Steigerung bei der Mobilität und Flexibilität gefördert und gefordert. Gefordert insbesondere deshalb, weil bei zwei Sektoren über 80% der Haushaltsmittel in diese Richtung gelenkt werden müssen, bei den zwei weiteren Sektoren ebenfalls mindestens 55%. Einfachere Strukturen werden ebenfalls geschaffen und die Benutzerfreundlichkeit wird dadurch gesteigert. In Zukunft können sich insbesondere Schüler, Lehrlinge, Studierende, Lehrer, Ausbilder sowie Personen in der Erwachsenenbildung einfach und direkt an den Programmmassnahmen beteiligen. Dies kann ein wichtiges Signal darstellen für ein bürgernäheres Europa. Das neue Programm bietet ein breites Spektrum an Möglichkeiten von Innovationstransfer. Liechtenstein hat dadurch die Chance, gute Praxis und effiziente Instrumente weiterzugeben oder zu bekommen und in nationalen Systemen zu installieren. So viel zum neuen Programm «Lebenslanges Lernen». Nun komme ich noch zur Finanzierung und zur landesinternen Organisation: EFTA-Länder, welche auch Mitglied des EWR sind, dürfen an diesem EU-Projekt mitmachen. Auch für die Schweiz stehen mittels der bilateralen Verträge diese Türen offen. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben den Beschluss für dieses Projekt «Lebenslanges Lernen» erst am 15. November 2006 in Strassburg gefasst, also vor weniger als einem Monat. Das Budget für dieses 7-Jahre-Programm beträgt rund EURO 7 Mia. Davon muss selbstverständlich die EFTA/EWR einen Anteil übernehmen und schlussendlich Liechtenstein auch. Der Finanzbeschluss lautet über EURO 1,097 Mio. für 7 Jahre und basiert meines Erachtens auf provisorischen Berechnungen. Es könnte also durchaus sein, dass der auf Anfang 2007 geplante Beschluss seitens des Gemeinsamen EWR-Ausschusses noch abweichende Beitragszahlen aufweisen wird. Um es vorwegzunehmen: Auch wenn es sich dannzumal um deutlich höhere Beiträge handeln wird, ich werde mich auch dann befürwortend für dieses Programm äussern. Bildung ist unser einziger Rohstoff. Und wenn wir als kleines Land in diesem Bereich beim grossen Europa mitmachen können, dann ist es hier sicherlich nicht ein Müssen, sondern ein Dürfen. Der Vollständigkeit halber möchte ich hier noch feststellen, dass die in Liechtenstein anfallenden Personalkosten für die heute bereits existierenden 2,1 Stellen nicht im obigen Finanzbeschluss enthalten sind. Die Vorschrift der EU zur Schaffung einer nationalen Agentur mit eigener Rechtspersönlichkeit sollte für unser Land keine grosse Hürde darstellen. Heute sind ja bereits 2,1 Stellen für diese Aufgabe im Einsatz. Ich sehe es als einen guten Lösungsansatz an, wenn sich die Regierung darüber Gedanken macht, alle internationalen Bildungsangelegenheiten inklusive der Integration der internationalen Berufswettbewerbe in eine neue Organisationseinheit zu konzentrieren. Abschliessend erlaube ich mir noch eine Anregung: Im Bericht und Antrag wird ausgeführt, dass involvierte Personen ausreichend darüber Bescheid wissen, was das EU-Bildungsprogramm bietet und wie man sich darin beteiligen kann. Diese Feststellung mag stimmen. Es wird aber auch vermerkt, dass mit mehr Öffentlichkeitsarbeit und Promoting an den Schulen etc. allenfalls eine noch bessere Nutzung des Programms möglich gewesen wäre. Das sehe ich auch so. Mir ist es auf jeden Fall so ergangen, dass ich bisher nichts von diesen umfassenden Programmen gewusst habe. Ich empfehle der Regierung, im Bereich Öffentlichkeitsarbeit noch mehr zu unternehmen, nicht zuletzt mit dem Folgewunsch, dass in den Bereichen Berufsbildung und Erwachsenenbildung das Programm besser ausgenutzt wird. Ich befürworte die Teilnahme Liechtensteins am EU-Bildungsprogramm und stimme in der Folge dem vorliegenden Finanzbeschluss gerne zu. Vielen Dank. Abg. Doris Frommelt:
Danke, Herr Präsident. Da mein Vorredner das neue Programm, die so genannte 3. Generation des Europäischen Bildungsprogrammes, detailliert ausgeführt hat, verzichte ich auf Wiederholungen.
Betonen möchte ich nur noch einmal, dass die
bisherigen Erfahrungen mit den beiden Programmen in Liechtenstein sehr gut waren und die Erwartungen mehr als erfüllt haben. Viele liechtensteinische Bildungseinrichtungen und Einzelpersonen haben die vielfältigen Programmangebote genutzt. Es konnte ein internationales Bildungsnetz aufgebaut werden. Es gab länderübergreifende Schulpartnerschaften, Schüleraustausch, Lehrerfortbildungen, Möglichkeit für Auslandssemester für Studierende und Berufspraktika im europäischen Ausland.
Ich werde der Teilnahme Liechtensteins am «Programm zum lebenslangen Lernen» mit den 4 Unterprogrammen in den Bereichen «Schulbildung, Hochschulbildung, Berufsbildung und Erwachsenenbildung» und dem entsprechenden Finanzbeschluss zustimmen.
Stv. Abg. Adrian Gstöhl:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wie schon gesagt, ich schliesse mich ebenfalls den soeben vorgetragenen Ausführungen an und werde ebenfalls dem Finanzbeschluss meine Zustimmung erteilen. Ich muss noch eine Bemerkung machen: Obwohl der Bericht und Antrag sehr informativ und aufschlussreich ist, möchte ich zum besseren Verständnis folgende Fragen an die Regierung stellen. Zum Unterprogramm «Comenius»: Gemäss Statistiktafel auf Seite 13 scheint die Zahl der Schulprojekte stabil, jedoch ist die Tendenz bei der Teilnehmerzahl zur Fortbildung für Lehrpersonen sinkend. Da ist am Schluss von 2005/06 noch eine Person gemeldet. Meine Frage: Gedenkt die Regierung hier Anreize - wie zum Beispiel noch mehr Informationen - zu schaffen? Dann eine weitere Frage: Könnte die Regierung bereits die auf Seite 25 des Berichts und Antrages erwähnten Hauptpunkte abklären? Ich meine, dass wir bei Gelingen der hier anvisierten Neuorganisation einen wesentlichen Schritt zu einem Bildungswesen europäischer Dimension tun könnten. Dann habe ich noch eine Verständnisfrage bezüglich der Organisation: Unter «Organisation - Punkt 4.1 - Organisatorisches» ist die Rede von einer Schaffung von einer Agentur des betreffenden Mitgliedstaates. Ich nehme an, da sind jetzt wir selber gemeint als Inland. Und in diesem Zusammenhang wird eine unselbstständige Anstalt gegründet und die steht dann sicher im Zusammenhang mit der Schaffung dieser Agentur. Und dann bezüglich der Rechtsform «unselbstständige Anstalt». Mir ist die Rechtsform «tätige Anstalt» und «nicht tätige Anstalt» bekannt. Können Sie mir den Rechtsbegriff «unselbstständige Anstalt» bzw. diese Fragen beantworten? Danke. Abg. Marlies Amann-Marxer:
Danke, Herr Präsident. Wie vom Abg. Gebhard Negele schon ausgeführt, hat der Europäische Rat im März 2000 in Lissabon das strategische Ziel festgelegt, die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Ein ehrgeiziger Plan - jedenfalls. Und zur Erreichung dieses Zieles wurden von der EU verschiedene Bildungsprogramme - wie vom Abg. Negele auch detailliert ausgeführt - für inzwischen 31 Partnerländer ins Leben gerufen.
Im Rahmen des Berufsbildungs-Programms LEONARDO haben in den vergangenen sieben Jahren über 200 Personen aus unserem Land an einer Mobilität teilgenommen. Im selben Zeitraum haben beim Programm SOKRATES insgesamt 82 Lehrpersonen und 56 Schüler und Schülerinnen an Projekttreffen von Schulpartnerschaften teilgenommen. Einzelne Schulen - wie etwa die Primarschule Nendeln, die Realschule Triesen und das Liechtensteinische Gymnasium - gingen mehrjährige Schulpartnerschaften ein und haben mit Partnerschulen aus rund einem Dutzend Ländern zusammengearbeitet.
Über Themen und Projekte geben die so genannten Newsletters anschaulich Auskunft.
Der Regierungsbericht vermittelt insgesamt den Eindruck, dass die EU-Bildungsprogramme in unserem Land auf grosses Interesse stossen und gut genutzt werden. Dabei fällt auf, dass der Schwerpunkt des allgemein bildenden Programms wie auch des Berufsbildungsprogramms bei den Nutzern im Schulbereich liegt, und zwar von der Pflichtschule bis zur Hochschule. Weniger wird die Mobilität von den Lernenden in der Berufsausbildung sowie von den Lehrabgängern genutzt. Man könnte sich daher die Frage stellen, ob liechtensteinische Berufsleute im Ausland ihre Berufskenntnisse überhaupt verbessern können. Es ist ja eine Tatsache, dass die duale Berufsbildung, wie sie in Liechtenstein und der Schweiz erfolgt, eine der besten im internationalen Vergleich ist.
Der Verantwortliche für die liechtensteinische LEONARDO Berufsbildungsagentur erklärte auf Anfrage indessen, dass auch Berufsleute im kaufmännischen wie im handwerklichen Bereich trotz unseres vergleichsweise hohen Standards von den EU-Mobilitätsprogrammen beruflich profitieren können, wie die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten. So könne selbst bei geringen Sprachkenntnissen Mobilität zum Beispiel im handwerklichen Bereich erfolgreich verlaufen, da gerade dort der Schwerpunkt beim Austausch der beruflichen Fertigkeiten liege, während beim kaufmännischen Bereich die Sprachkenntnisse natürlich eine übergeordnete Rolle spielten.
Ein Praktikum im Ausland sei für die jungen Berufsleute und Lehrlinge in jedem Falle bereichernd. Es würden neue Erfahrungen gemacht mit anderen Werkstoffen, anderen Werkzeugen, anderen Arbeitstechniken und ausserdem habe die praktische Erfahrung gezeigt, dass Auslandsaufenthalte sich für die weitere Ausbildungs- und Berufslaufbahn von Teilnehmern stimulierend auswirken könne, da beim Kontakt mit jungen Berufsleuten im Ausland Vergleiche gezogen, unterschiedliche Möglichkeiten und Wege der Weiterbildung und anverwandte Berufe diskutiert und Netzwerke geknüpft würden.
Die vorgesehene Teilnahme der Schweiz bei den EU-Bildungsprogrammen ab 2007 oder spätestens 2008 erachte ich als für unser Land wichtig und erfreulich, da die beruflichen Bildungswege eng mit unseren Nachbarn verknüpft und auch von ihnen abhängig sind.
Unser Land muss auch bei den Zuständigen in der Schweiz darauf hinwirken, dass für eine bessere Mobilität der Lehrlinge in Zukunft grössere Zeitfenster zur Verfügung gestellt und Möglichkeiten für anrechenbare Auszeiten geschaffen
werden. Ebenfalls muss ein neues Berufsbildungsgesetz unbedingt auch die Mobilität als Form von Weiterbildung ermöglichen und den dafür nötigen Raum schaffen.
Was jedoch meines Erachtens bei Auslandsaufenthalten ebenso wichtig oder noch bedeutender ist als die beruflichen Erfahrungen sind die Lebenserfahrungen, die so ein Aufenthalt bringt. Junge Leute können ihre Sprachkenntnisse verbessern, neue Freundschaften schliessen und die Erfahrung machen, wie andere Menschen ihren Alltag leben. Der Blick richtet sich auf das, was hinter unseren Bergen liegt, der geistige und seelische Horizont wird erweitert. Das eigene Land, die Heimat, kann aus der Distanz anders betrachtet werden. Festgefügtes zu hinterfragen und scheinbar Selbstverständlichem eine neue Wertschätzung entgegenzubringen, das ist wichtig für junge Menschen, die als Stimmbürger später die Geschicke unseres Landes lenken sollen. Die Erfahrung, sich selbst in einem fremden Land zurechtzufinden, fern vom Service des Elternhauses, kann für Jugendliche auch zur Selbstständigkeit beitragen.
Das ehrgeizige EU-Ziel, den EU-Raum zum dynamischsten und wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraums der Welt zu machen, mag mit der Mobilität mehr oder vielleicht auch weniger erreicht werden. Zum persönlichen Reifungsprozess der jungen Menschen wird so ein Auslandsaufenthalt jedoch mit Sicherheit beitragen.
Ab dem Jahr 2007 sollen die beiden erfolgreichen Programme SOKRATES und LEONARDO umstrukturiert zusammengefasst werden. Die EU hat dafür ein Gesamtbudget von nahezu EURO 7 Mia. vorgesehen. Der Beitrag unseres Landes soll bei EURO 1,097 Mio. für die gesamte Laufzeit liegen. Ich spreche mich dafür aus, den benötigten Kredit zu gewähren.
Neben den EU-Beitragskosten fallen jährliche Co-Finanzierungsbeiträge für die Begünstigten an, welche für das Jahr 2007 mit CHF 310'000 budgetiert sind.
Meine Vision ist, dass es eines Tages zum normalen Bildungs- bzw. Ausbildungsprogramm jeder Jugendlichen und jedes Jugendlichen in Liechtenstein gehört, mehrere Wochen oder besser mehrere Monate selbstständig auf sich gestellt im Ausland zu verbringen. Unsere Gesellschaft braucht den eigenen Blick von aussen, um die Heimat wach und innovativ zu gestalten.
Ich spreche mich für die Fortführung der Teilnahme Liechtensteins an den EU-Bildungs- und Mobilitätsprogrammen 2007 bis 2013 aus.
Eine kleine Anmerkung zum Schluss: Im Zusammenhang mit den EWR/EFTA-Gemeinschaftskosten ist mir eine kleine Ungereimtheit auf Seite 25 des Berichts aufgefallen. Die Gesamtkosten für die EWR/EFTA-Länder werden dort mit EURO 158,916 Mio. angegeben und Liechtensteins Beirag von 0,64% wird mit EURO 1,097062 Mio. errechnet. Da ich beim Schlüssel von 0,64% auf einen andern Betrag komme, bitte ich die Regierung hier um eine Prüfung der Zahlen bzw. um Klärung, wie der Beitrag von EURO 1,097 Mio. sich errechnet.
Danke.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke schön, Herr Präsident. Ich glaube, meine Vorredner haben diesen Bericht und Antrag ausgiebig gewürdigt. Ich kann mich dieser Würdigung anschliessen. Ich habe lediglich noch eine technische Frage an den Ressortinhaber. Dieser Beitrag, der hier im Finanzbeschluss aufgeführt ist, basiert ja auf einer vorläufigen Kalkulation basierend auf dem heutigen Zuteilungsschlüssel. Dieser wird sich, wenn ich das richtig verstanden habe, dann für das definitive Programm, für den definitiven Zuteilungsschlüssel dann noch ändern. Gibt es dann einen neuen Finanzbeschluss für diesen Zusatz? Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte mich zuerst bedanken für die positive Aufnahme dieses unbestrittenen Berichtes und Antrages. Was wir hier dem Landtag vorlegen ist die Fortführung der Teilnahme an den Europäischen Bildungsprogrammen der 1. und der 2. Generation und diese Bildungsprogramme sollen nun eben in die 3. Generation gehen. Die Erfahrungen - das ha-ben wir im Bericht und Antrag ausgeführt - sind wirklich positiv und die Erwartungen hinsichtlich der Programmteilnahme haben sich mehr als erfüllt. Das sind die Rückmeldungen derjenigen Personen, die die Programme national betreuen. Es konnte auch - und das scheint mir auch ein wichtiger Aspekt zu sein - ein internationales Bildungsnetz aufgebaut werden. Das ist sehr wichtig für den Werk- und Arbeitsplatz Liechtenstein. Diese europäischen Bildungsprogramme haben sich hier in Liechtenstein etabliert und die Programme sind zur zentralen Anlaufstelle geworden - das haben mehrere Abgeordnete ausgeführt - Schulpartnerschaften, Lehrerfortbildungen, Auslandsemester und Auslandspraktika. Ich denke, insgesamt bilden sie eine Attraktivitätssteigerung. Sie tragen bei zur Attraktivität unseres Wirtschafts- und Bildungsstandortes. Deshalb bin ich persönlich sehr froh über diese positive Aufnahme dieses Berichtes und Antrages. Es wurden einige konkrete Fragen an die Regierung gerichtet, die ich jetzt versuche auch zu beantworten. Zuerst zur Frage nach der Öffentlichkeitsarbeit: Es ist im Bericht und Antrag ausgeführt, auf welche Art und Weise die Öffentlichkeitsarbeit funktioniert. Das ist einerseits auf der Seite 12 zu finden für das Sokrates-Programm und auf der Seite 19 für das Leonardo-da-Vinci-Programm. Die direkt Betroffenen sind informiert, auch wenn der Abg. Gebhard Negele ausgeführt hat, dass er die Programme nicht oder kaum gekannt hat. Dann wird das wohl damit zusammenhängen, dass er keinen Gebrauch machen musste von diesen Programmen, weil er nicht beispielsweise als Student an der Hochschule Liechtenstein eingeschrieben war, weil er nicht arbeitslos war und sich beim Amt für Berufsbildung wegen dem Unterprogramm «Ponte» melden musste. Das beispielhaft ausgeführt. Öffentlichkeitsarbeit ist natürlich immer eine Frage des Machbaren und dann letztendlich auch eine Frage des Aufwandes und des Ertrages. Wir wissen, dass im Bereich der Hochschule die Mobilität sehr gut funktioniert, dass diese Vision, wie sie die Abg. Marlies Amann-Marxer formuliert hat, in der Hochschule schon fast Realität geworden ist, weil an der Hochschule Liechtenstein sehr viele Studenten eben auch ein Auslandsemester oder ein Auslandspraktikum absolvieren und eben dann von diesen Programmen, neu vom «Lebenslangen-Lernen-Programm», dann auch wieder profitieren werden können. Die Öffentlichkeitsarbeit, die Arbeit an den Schulen: Dazu müssen wir einfach auch berücksichtigen, dass die Lehrerinnen und Lehrer mit sehr vielen Programmen und Projekten bereits belastet sind. Deshalb ist auch hier eine gewisse Zurückhaltung festzustellen, dass man das nicht allzu offensiv an den Schulen bewirbt. Aber ich denke, die Zahlen zeigen, dass doch auch an den Schulen eine gewisse Teilnahme an den Programmen zu verzeichnen ist. Und wenn der Abg. Adrian Gstöhl auf die Zahlen auf der Seite 13 hinweist, dann ist einfach auch noch zu berücksichtigen bei den Fortbildungskursen für die Lehrpersonen - das ist dort mit einem Stern bezeichnet -, dass die Antragsrunde noch nicht abgeschlossen war zum Zeitpunkt, als diese Tabelle erstellt wurde. Das ist also keine definitive Zahl. Ich hoffe mit Ihnen, dass sich diese Zahl noch erhöhen wird. Die Frage zur Organisation: Dort ist insgesamt festzuhalten, dass wir auf Regierungsebene nun einen Bericht und Antrag vorbereiten. Der Landtag wird im Frühjahr mit einem entsprechenden Bericht begrüsst werden, der eben die neue Organisationsform, welche sich mit diesen internationalen Bildungsangelegenheiten befassen soll, zum Ausdruck bringt. Entgegen der ursprünglichen Annahme, wie es hier noch formuliert ist, ist jetzt geplant, eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit zu schaffen. Eine unselbstständige Anstalt ist beispielsweise die Liechtenstein Bus Anstalt, die im Tiefbauamt integriert ist. Es ist zwar eine eigene Organisationseinheit, hat aber keine Rechtspersönlichkeit und ist auch in der Weisungshierarchie an die Weisungen beim Tiefbauamt gebunden. Und eine unselbstständige Anstalt ist gemäss den neuesten Rückmeldungen aus Brüssel für dieses Konstrukt eben nicht zulässig und deshalb muss eine selbstständige Anstalt gewählt werden. Aber der Landtag wird im Frühjahr sicherlich mit einem Bericht und Antrag begrüsst werden, wo es dann um diese Organisationsform gehen wird. Sie haben auch angesprochen, dass eine Agentur geschaffen werden muss. Selbstverständlich, Liechtenstein hat auch diese Verpflichtung, eine solche von der staatlichen Organisation losgelöste Agentur einzurichten, wenn Liechtenstein an dieser 3. Programmgeneration mitmachen will. Die Frage der Zahlen: Das habe ich einleitend ausgeführt. Es ist so, dass diese Berechnungen noch laufen. Es ist so, dass wahrscheinlich diese Zahlen und der liechtensteinische Anteil um 68% erhöht werden wird. Das sind aber noch keine definitiven Berechnungen. Und wenn wir diese definitiven Berechnungen haben, dann ist ja das nicht nur etwas, von dem nur dieser Bericht und Antrag betroffen ist, sondern dort ist beispielsweise auch - das habe ich einleitend ausgeführt - das Traktandum 20, das Siebte Forschungs- und Entwicklungsrahmenprogramm, davon betroffen. Die Regierung wird sich dann Gedanken machen, ob man mit einem gesamten Sammelantrag kommt oder ob es nochmals einzelne Finanzbeschlüsse geben wird. Auf alle Fälle wird der Landtag nochmals über einen Finanzbeschluss befinden müssen. Weil sonst hätten wir ja, wenn wir höhere Beiträge hätten und das Programm läuft bis ins Jahr 2013, mit diesen höheren Beiträgen wäre ja dann der Finanzbeschluss vielleicht schon im Jahr 2009 oder 2010 aufgebraucht. Und deshalb werden wir, wenn die definitiven Zahlen vorliegen, nochmals an den Landtag gelangen. Ob wir das in gesammelter Form oder einzeln machen werden, haben wir auf Regierungsebene noch nicht beschlossen. Wir warten jetzt zuerst, bis wir die definitiven Zahlen haben. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann haben wir diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis genommen und die Teilnahme am «Programm zum lebenslangen Lernen» wurde seitens dieses Plenums begrüsst. Damit kommen wir zum Finanzbeschluss. Ich bitte, den Finanzbeschluss zu verlesen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der 3. Generation der Europäischen Bildungsprogramme «Programm zum lebenslangen Lernen» für die Jahre 2007 bis 2013 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann unterbreche ich jetzt die Sitzung bis 17:10 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 16:50 Uhr).
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