Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie weiterer Gesetze
(Nr. 143/2006), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 15: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie weiterer Gesetze.Die Stellungnahme der Regierung mit der Nr. 143/2006 liegt vor. Wir behandeln diese Stellungnahme der Regierung in 2. Lesung. Es handelt sich hier um 7 Gesetzesvorlagen unterschiedlichen Umfangs.Wird das Wort gewünscht?Abg. Rudolf Lampert:
Wir haben dieses Gesetz in 1. Lesung behandelt. Damals hatten wir eine Lesezeit von 1,5 Stunden. Ich habe festgestellt, dass in diesem Gesetz mit Ausnahme von Art. 459 Abs. 1 und Art. 472a Abs. 2 und der Einführung von Übergangsbestimmungen keine einzige Änderung enthalten ist. Es gab in der 1. Lesung kaum Diskussionen mit Ausnahme von Art. 1060. Auf diesen Artikel werde ich dann bei der Lesung ebenfalls noch zurückkommen. Aber es gab keinerlei Diskrepanzen in der 1. Lesung. Ich möchte beantragen, dass man dieses Gesetz durch Artikelaufruf behandelt und in den Artikeln, in denen jemand das Wort verlangt, dass man diesen Artikel jeweils vorliest und entsprechend darüber dann befindet bzw. die Anträge einbringen kann. Abg. Heinz Vogt:
Ich möchte das unterstützen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Danke. Dann können wir über den Antrag abstimmen, diese sieben Gesetzesvorlagen mit Artikelaufruf in der 2. Lesung und Schlussabstimmung in Behandlung zu ziehen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann beginnen wir mit der ersten Gesetzesvorlage, und zwar dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über elektronische Signaturen - sprich Signaturgesetz. Art. 2 Abs. 1 Bst. r wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 Abs. 1 Bst. r steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 Abs. 2 Bst. b und c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Abs. 2 Bst. b und c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes über elektronische Signaturen (Signaturgesetz) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DAS GRUNDBUCH- UND ÖFFENTLICHKEITSREGISTERAMT
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zur Abänderung des Gesetzes über das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt.Art. 2 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES BESCHWERDEKOMMISSIONSGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.Art. 4 Abs. 1 Bst. g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Abs. 1 Bst. g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
ABÄNDERUNG DER RECHTSSICHERUNGS-ORDNUNG (RSO)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung der Rechtssicherungs-Ordnung.Überschriften und Sachüberschriften vor Art. 81 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschriften und Sachüberschriften vor Art. 81 steht zur Diskussion.Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 81 Abs. 1 bis 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 81 Abs. 1 bis 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung der Rechtssicherungs-Ordnung einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES PERSONEN- UND GESELLSCHAFTSRECHTS (PGR)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts.Art. 106 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 106 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 120a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 120a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 142 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 142 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 246 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sachüberschrift vor Art. 246 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 246 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 246 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 247 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 247 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 248 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 248 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschriften vor Art. 249 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sachüberschriften vor Art. 249 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 249 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 249 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 249a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 249a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 249b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sachüberschrift vor Art. 249b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 249b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 249b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 250 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 250 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 250a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 250a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 251 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sachüberschrift vor Art. 251 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 251 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 251 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 251a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 251a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 251b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sachüberschrift vor Art. 251b steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Ich würde gerne diese Sachüberschrift vor Art. 251b streichen und dieses III. - Revisionsstelle - direkt unter Art. 251b setzen, weil es nur diesen einen Artikel zu dieser Bestimmung gibt. Und wenn wir in diesem Artikel drin sind, möchte ich zu Abs. 1 Ziff. 2 sagen: Dieses «oder» gehört legistisch richtig noch zum Buchstaben c - hat man mich heute von der Legistik aufgeklärt. Das Wort «oder» gehört nach dem Strichpunkt nach Buchstabe c, und dann fängt Ziff. 2 mit «ein Vereinsmitglied, das» usw. an. Dann ist es legistisch richtig. Das ist aber keine inhaltliche Änderung.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Sie haben den Änderungsantrag gehört. Dann stimmen wir ab, und zwar einmal wäre die Sachüberschrift vor Art. 251b ersatzlos gestrichen, dann wäre «III. Revisionsstelle» unter den Art. 251b gesetzt und gleichzeitig würde es in Art. 251b Abs. 1 lit. c heissen: «50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt; oder», und dann «2. ein Vereinsmitglied, das» usw. Wer Art. 251b zustimmen kann, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 253 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 253 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 254 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 254 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 428 Abs. 1 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 428 Abs. 1 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 429 Ziff. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 429 Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 430 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sachüberschrift vor Art. 430 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 430 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 430 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 430a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 430a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 432 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sachüberschrift vor Art. 432 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 432 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 432 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 433 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 433 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 458 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 458 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 459 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 459 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 462 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 462 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 464 Abs. 3 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 464 Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 468 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 468 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 472 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sachüberschrift vor Art. 472 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 472 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 472 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 472a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 472a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 472b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 472b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 472c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 472c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 473 Sachüberschrift und Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 473 Sachüberschrift und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 473a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 473a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 484 Abs. 1 Ziff. 4, Abs. 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 484 Abs. 1 Ziff. 4, Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 568 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sachüberschrift vor Art. 568 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 568 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 568 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 569 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 569 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 728 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 728 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 953 Sachüberschrift sowie Abs. 3 bis 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 953 Sachüberschrift sowie Abs. 3 bis 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 954 Abs. 1, 1a, 2, 2a und 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 954 Abs. 1, 1a, 2, 2a und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 955a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 955a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 956 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 956 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt:
Ich habe bereits bei der 1. Lesung darauf hingewiesen, dass die EWG-Richtlinie eine elektronische Form genauso gelten lässt wie eine gedruckte Form im Amtsblatt in Papierform. Man kann also statt auf Veröffentlichungen in den Landeszeitungen die Veröffentlichungen in elektronischer Form auf einer Website machen. Ich stelle deshalb, wie schon bei der 1. Lesung angekündigt, hier einen Abänderungsantrag. Er erfolgt in drei Absätzen des Art. 956. Der Abs. 1 liegt Ihnen nicht vor, weshalb ich ihn hier vorlese: Abs. 1 lautet wie folgt: Landtagspräsident Klaus Wanger:
Darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie neue Artikel, die von dieser Gesetzesvorlage abweichen, heute nicht einfügen können.Abg. Andrea Matt:
Ich habe dies bei der 1. Lesung angekündigt und habe mich auch gewundert, dass die Regierung im Bericht und Antrag nicht auf diese Ankündigung eingegangen ist. Ich habe sogar genau diesen Vorschlag, den ich jetzt unterbreite, in der 1. Lesung angekündigt. Und soweit ich informiert bin, darf man dann darauf zurückkommen, wenn es in der 1. Lesung angekündigt worden ist.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn die Regierung das nicht übernommen hat für die 2. Lesung - dazu gebe ich gerne dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter das Wort.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Ich interpretiere die Geschäftsordnung nicht. Wir haben die Diskussion anlässlich der 1. Lesung geführt und es waren äusserst konträre Meinungen dazu. Sie haben Ihre Meinung zu den amtlichen Publikationsorganen ausgedrückt und das damals als indirekte Medienförderung bezeichnet. Und es kamen aus dem Plenum verschiedene Voten, die dagegen gesprochen haben. Die Regierung hat sich da nicht veranlasst gesehen, da es keine Mehrheitsmeinung in diesem Parlament war, das hier zu übernehmen. Und ich habe damals schon gesagt, es bleibt Ihnen sicherlich unbenommen, hier Abänderungsanträge zu stellen. Aber ich möchte hier nicht die Geschäftsordnung auslegen. Ich denke, das muss ich Ihnen überlassen, Herr Präsident.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es sich um Anträge zusätzlicher Artikel handelt, die ergänzend oder völlig anderer Natur sind, die müssten vorgängig vor dieser Landtagssitzung eingereicht werden. Wir können heute nicht aufgrund der Geschäftsordnung hier zwei/drei zusätzliche Artikel aufnehmen, die Sie zwar in der 1. Lesung - wie der Herr Regierungschef-Stellvertreter das auch sagt - eingebracht haben, aber die Regie-rung hat das aufgrund der Diskussion nicht übernommen. Ich kann also über Ihre Anträge nicht abstimmen lassen.Abg. Andrea Matt:
Ich nehme das zur Kenntnis, möchte aber darauf hinweisen, dass letztes Jahr im Landtag das Thema «Beschneiung» auch mit ergänzenden Gesetzesartikeln in der 2. Lesung eingebracht worden ist.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich kann mich - ehrlich gesagt - nicht erinnern. Ich weiss auch nicht, wie dann die Formulierung gelautet hat, ob einzelne neue Artikel dazugekommen sind. Ich weiss es nicht. Aber jetzt ist es nicht möglich, in diesem Art. 956 Abs. 4 drei weitere Absätze aufzunehmen. Abg. Alois Beck:
Die Geschäftsordnung ist hier eigentlich ganz klar und ich kann hier den Präsidenten nur unterstützen. Vielleicht kann ich das kurz vorlesen. In Art. 30 Abs. 4 heisst es: «Abänderungs-, Zusatz- oder Streichungsanträge, die Artikel betreffen, die in der Gesetzesvorlage nicht aufscheinen, müssen spätestens zehn Tage vor Beginn der 2. Lesung beim Landtagssekretariat eingebracht werden». Und es kann natürlich sein - ich kann mich jetzt auch nicht mehr an Ihr Beispiel erinnern -, dass das in der 2. Lesung gemacht wurde. Aber dann sind die Anträge zehn Tage vorher vorgelegen, sonst hätte das nicht behandelt werden können. Aber die Geschäftsordnung lässt hier keinen Spielraum. Abg. Paul Vogt:
Sie haben richtig vorgelesen, was die Artikel betrifft, die nicht aufgeführt sind. Hier geht es aber um Absätze zu einem Artikel, der aufgeführt ist.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Aber ich teile Ihre Ansicht nicht. Ich lasse das nicht zu, dass hier drei/vier Absätze neu eingefügt werden, die nicht Gegenstand sind und vorgängig bei einer 2. Lesung eingereicht werden.Abg. Alois Beck:
Ich habe das so verstanden, dass neue Artikel eingefügt werden sollen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nein, drei neue Absätze.Abg. Alois Beck:
Absätze - von mir aus gesehen ist das möglich.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich gehe davon aus, das gibt dann im Art. 956 Abs. 4 einen völlig anderen Inhalt. Nennen Sie mir bitte die drei von Ihnen gewünschten Absätze.Abg. Andrea Matt:
Abs. 1 des Art. 956: Soll ich ihn jetzt vorlesen?Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ja, bitte.Abg. Andrea Matt:
Abs. 1 lautet: «Die Eintragungen im Öffentlichkeitsregister werden, soweit nicht eine nur teilweise oder auszugsweise Bekanntmachung durch Gesetz oder Verordnung vorgeschrieben ist, mit ihrem ganzen Inhalt ohne Verzug durch das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt in den amtlichen Publikationsorgangen veröffentlicht».Der Änderungsantrag hier würde lauten, das «in den amtlichen Publikationsorganen» zu ersetzen durch «in elektronischer Form auf einer Website». Ich hätte auch hier einen Ausdruck mit einer Gegenüberstellung der aktuellen Situation und der Änderungen, die dann unterstrichen sind. Sonst könnte man die auch kopieren, dann hätte es jeder schriftlich vor sich liegen. Aber ich denke, es ist eine einfache Änderung.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich möchte gerne Ihre zwei weiteren Absätze noch hören.Abg. Andrea Matt:
Zu Abs. 3, der aktuell wie folgt lautet: «In den Fällen, in denen das Gesetz nicht zwingend die Bekanntmachung in den amtlichen Publikationsorganen vorsieht, kann die Bekanntmachung durch Anschlag an die Gerichtstafel oder in einer anderen von der Regierung mittels Verordnung zulässig erklärten Form erfolgen». Und da würde Abs. 3 lauten: «In den Fällen, in denen das Gesetz nicht zwingend die Bekanntmachung in elektronischer Form vorsieht, kann die Bekanntmachung durch Anschlag an die Gerichtstafel oder in einer anderen von der Regierung mittels Verordnung zulässig erklärten Form erfolgen». Der Abs. 4, der uns auch hier schriftlich vorliegt, würde dann einfach lauten: «Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dieser Art. 956 Abs. 4, der einen Absatz enthält und auch eine klare Bestimmung ausdrückt - Ihre drei Absätze, die Sie jetzt vortragen, sind aus meiner Sicht nicht eine Ergänzung, sondern eine klare Änderung im Sinn dieses Art. 956. Und das lasse ich nicht zu, dass in einer 2. Lesung das hier eingefügt bzw. abgestimmt wird.Abg. Paul Vogt:
Ihre Auffassung deckt sich einfach nicht mit der Geschäftsordnung, Herr Präsident. Die Geschäftsordnung ist ganz klar. Man kann nicht über Artikel diskutieren oder abändern, die in der Vorlage nicht auftauchen. Es steht aber nicht drin, dass man keine Abänderungsanträge zu Absätzen in einem Artikel stellen kann, der in der Vorlage erwähnt wird.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Es heisst aber in Abs. 4 ganz klar: Abänderungs-, Zusatz- (Zusatz, das sind Zusätze) oder Streichungs-anträge, die Artikel betreffen, die in der Gesetzesvorlage nicht aufscheinen, müssen spätestens zehn Tage vor Beginn der 2. Lesung beim Landtagssekretariat eingebracht werden. Redaktionelle Änderungen, die aufgrund der Gesetzesänderung notwendig erscheinen, können auch anlässlich der 2. Lesung vorgebracht werden. Abänderungs-, Zusatzanträge - ich betrachte das als Zusatzanträge, und da gehen unsere Meinungen auseinander. Hier entscheidet in letzter Konsequenz der Präsident. Ich entscheide, dass diese Anträge nicht entgegengenommen werden.Und nun stimmen wir ab über Art. 956 Abs. 4. Abg. Paul Vogt:
Entschuldigung, so geht es nicht, Herr Präsident. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Abg. Paul Vogt, ich interpretiere diesen Art. 30 Abs. 4 anders als Sie. Und da drin steht: «Abänderungs-, Zusatz- und Streichungsanträge, die Artikel betreffen» usw. Und sie hat den Art. 956 Abs. 4 - wenn ich sie richtig verstanden habe - hat sie den total geändert. Stimmt das nicht? Dann möchte ich die Abg. Andrea Matt nochmals hören. Haben Sie den Art. 4 nicht komplett geändert? Wenn das nicht der Fall ist, dann lasse ich abstimmen, meine Frauen und Herren. Aber ich habe das so verstanden, dass der Art. 956 Abs. 4 quasi komplett ersetzt wird. Ist das nicht der Fall?Abg. Andrea Matt:
Nein, der Abs. 4 hätte bei mir eine andere Fassung als der Abs. 4, so wie er geändert von der Regierung vorgeschlagen wird. Ich denke, ...Landtagspräsident Klaus Wanger:
Entschuldigung, darf ich Sie etwas fragen: Wird der Abs. 4 nur wortmässig abgeändert oder wird der Abs. 4 durch Ihre zusätzlichen Absätze völlig eliminiert? Das ist meine konkrete Frage.Abg. Andrea Matt:
Der Abs. 4 bleibt bestehen in einer anderen Form, aber ich eliminiere ihn nicht.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Erfährt der hier vorliegende Abs. 4 aus Ihrer Sicht nur eine Änderung und bleibt er inhaltlich gleich?Abg. Andrea Matt:
Der Abs. 4 würde bei mir neu heissen: «Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung». Diese Änderung macht jedoch nur Sinn, wenn wir vorher in den Abs. 1 und 3 explizit die «amtlichen Publikationsorgane» durch die «elektronische Form» ersetzen. Ich denke, es ist ein sehr klarer Wunsch und es ist nichts unglaublich Kompliziertes. Also ich glaube, jeder hat verstanden, worum es geht.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wissen Sie, ich möchte diese Diskussion nicht mehr ausweiten. Dann lasse ich diese Abstimmung zu. Dann stimmen wir ab und dann beenden wir definitiv und endgültig diese Diskussion. Das ist nun mein Entgegenkommen, wobei ich persönlich nach wie vor der Überzeugung bin, dass wir uns stundenlang noch unterhalten können, ob Sie den Abs. 4 erneuern oder nicht. Wir stimmen nun ab. Ich bitte Sie nochmals, damit es auch fair ist, nochmals Art. 956 mit Ihren Absätzen zu formulieren.Abg. Andrea Matt:
Ich danke für dieses Entgegenkommen und werde künftig ganz sicher zehn Tage vor dem Landtag solche Änderungen einbringen. Dann haben wir, glaube ich, eine Einigung erzielt.Abs. 1 soll lauten: «Die Eintragungen im Öffentlichkeitsregister werden, soweit nicht eine nur teilweise oder auszugsweise Bekanntmachung durch Gesetz oder Verordnung vorgeschrieben ist, mit ihrem ganzen Inhalt ohne Verzug durch das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt in elektronischer Form auf einer Website veröffentlicht».Abs. 3 soll lauten: «In den Fällen, in denen das Gesetz nicht zwingend die Bekanntmachung in elektronischer Form vorsieht, kann die Bekanntmachung durch Anschlag an die Gerichtstafel oder in einer anderen von der Regierung mittels Verordnung zulässig erklärten Form erfolgen».Abs. 4 soll lauten: «Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung».Vielleicht darf ich auch kurz noch die Begründung sagen: Diese Publikationen in den amtlichen Mitteilungsblättern verursachen hohe Kosten, die die Firmen tragen müssen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Sie haben den Antrag der Abg. Andrea Matt gehört. Wer diesem Antrag ...Entschuldigung, der Abg. Rudolf Lampert wünscht noch das Wort. Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte mich zu zwei Sachen äussern, einmal zur Geschäftsordnung und dann zum Inhalt der Änderung: Die Geschäftsordnung lässt meines Erachtens ganz klar zu, dass dieser Antrag eingebracht werden kann, denn es handelt sich um einen Artikel, der in der Gesetzesvorlage vorhanden ist. Und die Geschäftsordnung besagt ganz klar, dass nur bei Artikeln, die nicht aufscheinen, Anträge nicht gestellt werden können. Aber meines Erachtens ist es ein bestehender Artikel, der in der Gesetzesvorlage enthalten ist und somit behandelt werden kann. Nur bin ich der Ansicht, dass man einen Antrag in dieser Konsequenz und in dieser Grösse, wie er jetzt vorgebracht worden ist, selbstverständlich schriftlich abgeben muss und auch vorgängig abgeben muss, damit man sich über den Inhalt auch Gedanken machen kann. Und hier ist das praktisch unmöglich, sich ein klares Bild zu machen. Nur, auch inhaltlich bin ich damit nicht einverstanden. Das bedeutet, dass von jedem erwartet wird, dass er ein elektronisches Medium zu Hause hat und dann auf die Internetseite des entsprechenden Anbieters geht und dort die Inhalte herunternimmt. Wenn die amtlichen Publikationen nur noch auf diese Art publiziert werden, so ist es für mich eine Zumutung an die Bevölkerung. Sie können nicht erwarten, dass eine 60-jährige Person - oder noch älter - sich allgemeines Gelächterdas hat nichts mit dem direkten Alter zu tun, sondern es hat damit zu tun, dass diese Personen in den Schulen usw. noch keinen Informatikunterricht erhalten haben. Das geht nicht despektierlich um das Alter. Aber es ist eine Zumutung, wenn man diesen Personen die amtlichen Publikationen nur noch in elektronischer Form zur Verfügung stellt. Ich kann Ihren Antrag auf keinen Fall unterstützen und ersuche Sie ebenfalls, diesen Antrag abzulehnen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke schön, Herr Präsident. Ich finde es gut, dass Sie jetzt über diesen Artikel abstimmen lassen. Sie haben ja das angekündigt. Inhaltlich teile ich die Meinung des Abg. Rudolf Lampert. Ich glaube, dass, wenn man hier wesentliche Änderungen machen will, dass alle Abgeordneten hier auch die Chance haben sollten, sich sorgfältig darüber Gedanken zu machen, dass man den Abänderungsvorschlag vorher schriftlich abgeben sollte. Sonst läuft man einfach die Gefahr, dass man, wenn man das nicht überblickt, sich eher an die Regierungsvorlage hält, was ich hier in diesem Fall jetzt tun werde.Abg. Marlies Amann-Marxer:
Ich danke dem Herrn Präsidenten, dass er den Antrag, die Diskussion und die Abstimmung zulässt. Ich glaube, in der Vergangenheit haben wir das auch schon so gemacht. Mein diesbezüglicher Antrag hat sich somit erledigt.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte drei Bemerkungen machen: Zum Ersten möchte ich klarstellen, dass die Geschäftsordnung klar ist, dass es kein Entgegenkommen des Präsidenten ist, ob er darüber abstimmen lassen will oder nicht, sondern dass er dazu verpflichtet ist.Zum Zweiten möchte ich bemängeln, dass hier wieder einmal persönliche Diskussionen zwischen dem Präsidenten und einem Abgeordneten geführt werden. Ich meine, das ist auch nicht im Sinne der Geschäftsordnung. Sie können nicht nach freiem Ermessen das Wort erteilen oder Leute, die sich angemeldet haben, übergehen. Ich denke, hier sollten Sie eine gewisse Zurückhaltung ausüben, wenn ein Votum oder ein Antrag nicht Ihrer Meinung entspricht. Im Übrigen glaube ich, darf ich Sie durchaus ermuntern, und das wäre im Interesse einer grossen Mehrheit in diesem Haus, wie ich das beurteile, wenn Sie bei anderen Gelegenheiten einen ebenso grossen Willen zur Führung zeigen würden wie in diesem Fall.Und das Dritte schliesslich - die inhaltlich Bemerkung: Es ist klar, dass dieser Artikel bereits einmal intensiv diskutiert wurde. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher hat das bestätigt. Die Meinung unserer Fraktion ist klar, dass wir hier eine kostengünstige Publikation wählen wollen. Es geht hier nicht um Publikationen der Regierung, also nicht um Landtagsbeschlüsse, nicht um Gesetze oder was weiss ich, sondern es geht hier um Publikationskosten, die von privaten Unternehmen zu entrichten sind. Und diese sollen die Möglichkeit haben, auf die kostengünstigste Weise zu publizieren. Das Argument des Abg. Rudolf Lampert ist offensichtlich nicht stichhaltig. Es ist völlig klar, dass, wenn man diese Publikationen in den beiden Landeszeitungen veröffentlicht, dass diese Publikationen völlig untergehen. Wenn jemand eine Publikation suchen muss, die in der Landeszeitung zu finden sein müsste, dann gerät man hoffnungslos ins Suchen. Wenn hingegen eine solche Publikation im Internet erfolgt, dann wird man sehr leicht darauf Zugriff haben. Aber dieses Thema können wir sicher auch noch des Langen und Breiten diskutieren, ohne dass Sie hier zustimmen werden, obwohl die Sache an sich sehr offensichtlich ist. Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung, aber Ihrem Wunsch wird entsprochen. Der bestehende Abs. 4 besagt, dass auch zusätzlich in elektronischer Form publiziert werden kann. Aber trotzdem muss nach aussen auch in der Zeitung publiziert werden. Wenn Sie suchen - wenn Sie eine Volltextsuche über das durchhalten wollen - das können Sie machen, aber es kann nicht sein, dass man einen Teil der Bevölkerung von diesen Publikationen ausschliesst.Abg. Paul Vogt:
Ja, es kann ja nicht sein, dass man einen Teil der Bevölkerung zwingt, das «Liechtensteiner Volksblatt» und das «Liechtensteiner Vaterland» zu abonnieren, nur damit man Zugriff auf die amtlichen Publikationen hat. Das ist ja ein Missbrauch des Staates. Wenn der Staat sagt: Wenn Ihr die amtlichen Publikationen lesen wollt, dann müsst Ihr das «Vaterland» oder das «Volksblatt» abonnieren - das ist doch Stumpfsinn.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun haben Sie die Katze aus dem Sack gelassen. Besten Dank.Abg. Markus Büchel:
Ich möchte beliebt machen, dass wir diese Diskussion nicht weiterführen. Die haben wir schon anlässlich der 1. Lesung geführt. Das, was jetzt gesagt wurde, wurde dazumal schon eingebracht. Ich glaube, wir müssen das nicht nochmals wiederholen.Abg. Paul Vogt:
Herr Präsident, ich habe bloss das Argument des Abg. Rudolf Lampert umgedreht.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Aber in einer Art und Weise, die in der 1. Lesung schon sehr pointiert eingebracht wurde. Und aus dem Grund habe ich mir erlaubt, diese kurze Bemerkung zu machen.Gut, dann stimmen wir ab. Entschuldigung, der Abg. Rudolf Lampert wünscht nochmals das Wort.Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung, der Antrag der Abg. Matt bezieht sich nicht auf Art. 956 Abs. 4, sondern auf Art. 956 Abs. 2, also 1, 3 und 4 - so wie ich das verstanden habe. Damit wir nicht nur über Abs. 4 abstimmen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nein, es sind ja 3 Absätze, die sie neu eingebracht hat. Wir stimmen also ab über den Antrag der Abg. Andrea Matt - Art. 956 - über die von ihr vorgetragenen Absätze 1, 3 und 4. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt und wir können abstimmen über Art. 956 Abs. 4: Wer dem Art. 956 Abs. 4 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 961 Abs. 3a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 961 Abs. 3a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Art. 963 Abs. 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 963 Abs. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 964a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 964a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 980 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 980 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 981 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 981 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 1031 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1031 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 1044a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1044a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 1059 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1059 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 1060 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1060 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Bei Art. 1060 wurde bereits in 1. Lesung auf verschiedene Unklarheiten hingewiesen. Ich möchte jetzt lediglich zur Klarstellung festhalten, dass ich Art. 1060 so interpretiere, dass der Vorlagepflichtige keine Pflicht zur Vorlage der elektronisch aufbewahrten Dokumente in analysierbaren Formaten hat, sondern dass er diese Dokumente, die angeordnet werden, dass diese Vorlage auch in Papierform - in optisch lesbarer Form - erfolgen kann. Wenn Sie das vielleicht noch bestätigen könnten.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Ja, das ist eine Option, von der man Gebrauch machen kann. Natürlich ist immer Papierform zulässig.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann stimmen wir noch ab über Art. 1060. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 1061 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1061 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 1122 Abs. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1122 Abs. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 1124 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1124 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
§ 50 Abs. 5 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 50 Abs. 5 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
§ 66b Sachüberschrift und Abs. 1 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 66b Sachüberschrift und Abs. 1 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
V. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
V. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
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ABÄNDERUNG DES SACHENRECHTS (SR)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Sachenrechts.Art. 97 Abs. 2 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 97 Abs. 2 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Sachenrechts zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
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ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DAS STATUT DER EUROPÄISCHEN GESELLSCHAFT
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Statut der Europäischen Gesellschaft.Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 45 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 45 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Statut der Europäischen Gesellschaft zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
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ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER INVESTMENTUNTERNEHMEN
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur letzten Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen.Art. 13 Sachüberschrift und Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 Sachüberschrift und Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Hier müsste die Jahrszahl «2007» gestrichen werden. «In-Kraft-Treten» war zunächst auf 1. Januar in der 1. Vorlage vorgesehen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann stimmen wir über II. ab: Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlagen abschliessend behandelt.Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis morgen, Donnerstag, 09:00 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen (um 21:40 Uhr).
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