Abänderung des Strafgesetzbuches und des Jugendgesetzes
(Nr. 117/2006), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herrn Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am 2. Tag der Dezember-Landtagssitzung fort. Ich stelle den Antrag, dass wir Traktandum 17 dem eigentlich jetzt zu behandelnden Traktandum 16 vorziehen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit ist dem Antrag zugestimmt worden und wir behandeln nun Traktandum 17: Abänderung des Strafgesetzbuches und des Jugendgesetzes. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Wird das Wort gewünscht?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Sie haben mit Schreiben vom 6. Dezember noch einen Zusatz bekommen. Wir haben festgestellt, dass dieser Paragraph 159, den wir ja in der November-Sitzung in 1. Lesung behandelt haben, auch in anderen Gesetzen vorkommt, und zwar im Gewerbegesetz und im Transportgesetz, die am 1. Januar in Kraft treten werden. Deshalb haben wir hier eine ergänzte Vorlage dann geschickt. Wir bitten Sie, diese ergänzte Vorlage heute abschliessend zu behandeln. Danke schön. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir mit der Lesung beginnen.§ 159 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 159 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. § 167 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 167 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.§ 168a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 168a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Strafgesetzbuches einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
ABÄNDERUNG DES JUGENDGERICHTSGESETZES (JGG)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Jugendgerichtsgesetzes.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. § 6a Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 6a Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. § 6b Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 6b Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Jugendgerichtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GEWERBEGESETZES (GEWG)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Regierung hat uns noch eine weitere Gesetzesvorlage über die Abänderung des Gewerbegesetzes mit der Bitte zugestellt, diese - sofern der Landtag zustimmt - heute abschliessend zu behandeln. Wir lesen somit zuerst die 1. Lesung. Dann lasse ich abstimmen, ob der Landtag bereit ist, die 2. Lesung und die Schlussabstimmung heute vorzunehmen. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 9 Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung dieser Gesetzesvorlage behandelt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich beantrage nun, dass wir diese Gesetzesvorlage anschliessend in 2. Lesung behandeln und die Schlussabstimmung durchführen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann bitte ich, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 9 Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
ABÄNDERUNG DES STRASSENTRANSPORTGESETZES (STG)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, die wir ebenfalls zuerst in 1. Lesung und - sofern der Landtag einverstanden ist - heute auch in 2. Lesung mit Schlussabstimmung in Behandlung ziehen. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 6 Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung dieser Gesetzesvorlage behandelt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich stelle nun den Antrag, diese Gesetzesvorlage ebenfalls in 2. Lesung mit Schlussabstimmung in Behandlung zu ziehen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.Art. 6 Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Strassentransportgesetzes einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese vierte Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und Traktandum 17 erledigt. -ooOoo-