Schaffung eines Massnahmenpakets zur Erhaltung und Stärkung der Sozialpartnerschaft in Liechtenstein (Nr. 141/2006), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zurück zu Traktandum 16: Schaffung eines Massnahmenpakets zur Erhaltung und Stärkung der Sozialpartnerschaft in Liechtenstein.Wir haben die 1. Lesung am 26. Oktober 2006 durchgeführt. Es liegt eine Stellungnahme der Regierung vor mit Bericht und Antrag Nr. 141/2006. Wir behandeln die Gesetzesvorlage in 2. Lesung und das Verfassungsgesetz entsprechend den Vorschriften der Verfassung. Gibt es Wortmeldungen? Landtagspräsident Klaus Wanger:
Das ist nicht der Fall. Dann werden wir zuerst das Verfassungsgesetz in Behandlung ziehen. Die Verfassung - Art. 112 Abs. 2 - führt Folgendes aus - ich zitiere: «Abänderungen oder allgemein verbindliche Erläuterungen dieses Grundgesetzes können sowohl von der Regierung als auch vom Landtage oder im Wege der Initiative (Art. 64) beantragt werden. Sie erfordern auf Seite des Landtages Stimmeneinhelligkeit seiner anwesenden Mitglieder oder eine in zwei nacheinander folgenden Landtagssitzungen sich aussprechende Stimmenmehrheit von drei Vierteln derselben». Das auszugsweise aus Art. 112 Abs. 2. Das heisst, nachdem nun Vollzähligkeit festgestellt ist, das heisst, 25 Abgeordnete anwesend sind, sind somit entweder heute Einhelligkeit oder in zwei aufeinander folgenden Sitzungen je mindestens 19 Stimmen notwendig, um dieses Verfassungsgesetz in Kraft zu setzen. Wenn es keine Wortmeldungen mehr gibt, bitte ich, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 36 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit ist dieses Verfassungsgesetz in 1. Lesung mit 21 Stimmen gutgeheissen worden. Das heisst, dass wir an der darauf folgenden Landtagssitzung vom März 2007 dann die 2. Lesung durchführen werden. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte darauf verweisen, was der Landtagspräsident gesagt hat, dass es ja an zwei aufeinander folgenden Sitzungen eine Drei-Viertel-Mehrheit braucht für diese Verfassungsergänzung. Diese ist heute erreicht worden. Ich habe dann auch mit dem Rechtsdienst nochmals gesprochen, wie eine allfällige In-Kraft-Tretens-Bestimmung bei den Gesetzen, die jetzt gelesen werden, lauten sollte. Wir haben diese ja an das Verfassungsgesetz gebunden, wie das heute drinsteht. Nichtsdestotrotz - und das bitte verstehen Sie nicht als Misstrauen gegenüber dem Landtag - kann im Hinblick auf die 2. Lesung ja immer noch die Meinung geändert werden, dass es dann nicht 21 Stimmen sind. Ich möchte deshalb, weil ich den Wunsch verspüre, dass der Landtag diese Gesetzesvorlagen heute in 2./3. Lesung behandeln möchte, wenn das der Fall ist, eine Abänderung in den In-Kraft-Tretens-Bestimmungen in Absprache mit dem Rechtsdienst vorschlagen, die wie folgt lautet: Dass die Regierung den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes mit Verordnung bestimmt. Wenn dann - ich nehme an im März-Landtag 2007 - dieses Verfassungsgesetz in 2. Lesung behandelt wird und wider Erwarten diese Drei-Viertel-Mehrheit nicht da wäre, könnte die Regierung, falls das offensichtlich dem Wunsch des Landtages dann entsprechen würde, diese Verfassungsergänzung nicht zu machen, diese Gesetze trotzdem in Kraft setzen. Das möchte ich hier zu bedenken geben. Vom Rechtsdienst ist gesagt worden, dass an und für sich die einfachste Lösung die Aufschiebung der Behandlung dieser Gesetzesvorlagen wäre, bis das Verfassungsgesetz in 2. Lesung behandelt worden wäre. Aber ich habe anlässlich der letzten Landtagssitzung schon den Wunsch verspürt, dass offensichtlich die 2./3. Lesung hier jetzt durchgeführt werden soll. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungschef-Stellvertreter, können Sie mir erklären, weshalb, wenn Sie der Überzeugung sind, dass dieses Gesetz für sich allein weiter existieren kann bzw. überhaupt existieren kann, weshalb dann nicht ein In-Kraft-Treten am Tage der Kundmachung in Frage kommt und weshalb diese komplizierte Variante. Wenn Sie sagen, dass, wenn die Verfassung nicht abgeändert wird, Sie dieses Gesetz trotzdem in Kraft treten lassen können, sehe ich überhaupt kein Problem, dieses am Tage der Kundmachung in Kraft treten zu lassen. Abg. Wendelin Lampert:
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte meine Frage in die gleiche Stossrichtung stellen. Ich frage mich auch: Beabsichtigt dann die Regierung trotzdem auch mittels Verordnung diese Gesetzesbestimmungen sofort in Kraft zu setzen? Das wird ein zentraler Punkt sein. Oder versucht man sich jetzt hier Argumente bereit zu legen, damit man die Inkraftsetzung mittels dieser Verordnung - und diese Verordnungskompetenz liegt bei der Regierung - hinauszögern könnte? Ich möchte schon wissen, bevor ich einer solcher In-Kraft-Tretens-Bestimmung zustimmen kann, was die Regierung hier beabsichtigt. Ansonsten sehe ich das nicht als zielführend an. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Danke auch für diese Frage. Ich denke, es wäre klar gewesen, wenn der Landtag diese Drei-Viertel-Mehrheit jetzt nicht erreicht hätte, hätte ich namens der Regierung diese Vorlagen zurückziehen müssen. Es hätte dann nur der Landtag entscheiden können, dass er diese Gesetzesvorlagen in 2./3. Lesung behandeln kann, weil wir der Ansicht gewesen sind, dass diese nun mit einer Verfassungsergänzung möglich sind. Das wäre dann am Landtag gelegen, diesen Willen auszudrücken, ob er trotzdem bereit gewesen wäre, dieses Risiko einzugehen, ohne Verfassungsergänzung diese Gesetzesvorlagen in 2./3. Lesung zu behandeln. Und nur das wollte ich auch vorher ausdrücken. Meines Erachtens wäre es klar, diese 2./3. Lesung, nachdem Klarheit über die Verfassungsergänzung herrscht, auch zu behandeln. Weil es kann theoretisch im Hinblick auf die 2./3. Lesung noch etwas passieren. Die Regierung wäre dann meines Erachtens gezwungen, die Vorlagen zurückzuziehen. Sie kann nicht anders, sie hat eine Verfassungsergänzung vorgeschlagen. Und ich habe nur - das war jetzt eine Interpretation meinerseits - den Landtag so verstanden, dass er, wenn diese Drei-Viertel-Mehrheit nicht zustande gekommen wäre, dass er trotzdem diese Gesetze hätte ohne Verfassungsergänzung in Kraft setzen wollen. Das war mein Anliegen. Abg. Rudolf Lampert:
Das hat meine Frage nicht ganz beantwortet. Wenn Sie sagen, das Gesetz kann nur mit der Verfassungsänderung von Ihrer Seite in Kraft treten, kann man den Artikel so lassen wie er jetzt ist, nämlich dass er gleichzeitig mit dem Verfassungsgesetz in Kraft tritt. Wenn Sie aber den Spielraum wollen und noch in der Regierung entscheiden wollen, wir lassen das jetzt in Kraft treten oder nicht, weil Sie diese Kompetenz über eine Verordnung erhalten wollen, dann macht das Sinn. Wenn Sie aber im Vorhinein von Seiten der Regierung sagen, es tritt nur gemeinsam mit der Verfassung in Kraft, macht das eigentlich keinen Sinn, was Sie vorgeschlagen haben. Dann haben Sie sowieso die Situation, dass, wenn die Verfassung geändert wird, dass das in Kraft tritt, und wenn die Verfassung nicht geändert wird, tritt es nicht in Kraft. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Besten Dank für die Antworten auf meine Fragen. Ich verstehe den tieferen Sinn ehrlich gesagt nicht. Das muss ich zugestehen. Ich möchte einfach konkret wissen: Wenn wir jetzt dieser In-Kraft-Tretens-Bestimmung zustimmen, wird die Regierung sofort nach der März-Landtagssitzungs diese Verordnung in Kraft treten lassen. Ich denke mir auch, das ist ein zusätzlicher Spielraum, der hier jetzt irgendwo künstlich herbeigeredet wird - und das braucht es doch nicht. Ich denke mir, es ist sehr wichtig, wenn wir uns hier im Landtag einig sind, wenn die Verfassungsänderung angenommen wird und das ist nach der letzten Abstimmung anscheinend der Fall, dann wird es sehr wichtig sein, dass wir hier nicht nochmals Zeit verlieren. Wir werden jetzt schon die Monate bis zur nächsten Landtagssitzung bereits verlieren. Und das ist schon nicht sehr gut, aber das ist jetzt so. Aber ich verstehe den tieferen Sinn auch nicht. Dann könnten wir es doch effektiv so lassen und dann tritt die Sache in Kraft, sofern die Verfassungsänderung wiederum die Drei-Viertel-Mehrheit erreicht. Abg. Jürgen Beck:
Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich glaube, ich verstehe den tieferen Sinn. Sie haben es jetzt zwar abgeschwächt am Schluss, Herr Abg. Lampert. Ich denke, es geht darum, dass die Regierung und in diesem Falle der Vize-Regierungschef zum Ausdruck bringen wollte, wie wichtig die Verfassungsänderung bzw. die Verfassungsrevision in diesem Zusammenhang ist. Und ich denke, es sei ihm auch erlaubt, diese Verbindung herzustellen. Ich glaube, es wurde in der Stellungnahme so ausdrücklich darauf hingewiesen, wie wichtig die Verfassungsrevision für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung der GAV ist, dass es für ihn keinen Sinn machen würde, das Gesetz sonst in Kraft treten zu lassen. Um das ging es schlussendlich. Und ich denke mir, es wäre schade, wenn man jetzt einen Nebenschauplatz eröffnen würde, weil die Angelegenheit - da sind wir uns einig - die Angelegenheit äusserst wichtig ist und auch in einer nötigen Zeitspanne erledigt werden muss. Das jetzt eine Einhelligkeit nicht erreicht werden konnte, das liegt vermutlich in der Natur der Sache. Aber wenn ich das richtig erkannt habe, waren es nur vier Abgeordnete, die nicht zugestimmt haben. Auf alle Fälle denke ich mir, dass die Gefahr schon sehr wohl da ist, dass bis zur März-Landtagssitzung dann andere Mehrheitsverhältnisse entstehen könnten - und dann würde es keinen Sinn machen. Ich denke mir, dann müsste man über dieses Gesetz sich andere Gedanken machen. Danke schön. Abg. Rudolf Lampert:
Genau darum geht es, Herr Abg. Beck. Der Landtag sollte heute entscheiden, ob dieses Gesetz in Kraft tritt oder nicht. Der Landtag muss entscheiden, ob es von der Verfassung abhängig in Kraft tritt oder ob es autonom in Kraft tritt. Dieser Passus, wenn wir das jetzt der Regierung überlassen, wissen wir schlussendlich nicht, ob dieses Gesetz in Kraft ist oder nicht. Es wird der Regierung überlassen, ob sie es in Kraft setzt oder nicht. Das kann es meines Erachtens nicht sein. Meines Erachtens muss der Landtag heute entscheiden beim In-Kraft-Tretens-Artikel, ob er das von der Verfassung abhängig macht. So habe ich Sie jetzt verstanden, so habe ich den Herrn Regierungschef-Stellvertreter verstanden. Dann bleibt die In-Kraft-Tretens-Bestimmung, so wie sie jetzt formuliert ist, oder der Landtag sagt, es soll autonom in Kraft treten, auch wenn die Verfassung nicht durchgeht, dann hat der Landtag heute zu bestimmen: Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft. Beides ist natürlich richtig, nur hat es andere Konsequenzen. Aber die Variante, dass wir der Regierung überlassen, ob sie das Gesetz im März abhängig von der Verfassungs-Inkrafttretung, dass sie es dann einsetzt oder nicht, dazu bin ich der Ansicht, dass man diesen Spielraum nicht der Regierung geben kann. Es gibt im März keine anderen Fakten. Die Verfassung tritt in Kraft oder nicht. Das ist der einzige Fakt. Das müssen meines Erachtens wir hier entscheiden, ob es in Kraft tritt oder nicht. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Der Herr Regierungschef-Stellvertreter wird dazu noch Stellung nehmen. Ich möchte aber vorgängig noch dem Abg. Paul Vogt das Wort geben. Abg. Paul Vogt:
Ich denke, diese von der Regierung vorgeschlagene Änderung in der In-Kraft-Tretens-Bestimmung ist durchaus etwas problematisch. Sie eröffnet so eine «Ficke-Mühle-Version». Auf der einen Seite argumentiert die Regierung: Dieses Gesetz kann nur in Kraft treten, wenn es eine Verfassungsänderung gibt. Ohne Verfassungsänderung wäre dieses Gesetz verfassungswidrig. Auf der anderen Seite beansprucht nun die Regierung die Möglichkeit, dass sie dieses Gesetz durch Verordnung in Kraft setzen kann. Das heisst, letztlich entscheidet dann die Regierung, ob sie ihre Position ändert oder nicht. Ich denke, das schwächt die Argumentation der Regierung, so wie sie jetzt vorliegt. Wenn dieses Gesetz nur zusammen mit der Verfassungsänderung in Kraft treten kann, dann brauchen wir diese Möglichkeit über die Verordnung gar nicht. Dann macht es für mich keinen Sinn. Aber wenn die Regierung die Möglichkeit sich vorbehalten möchte, auch ohne Verfassungsänderung das Gesetz in Kraft treten zu lassen, dann braucht es die Verordnung. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, hier haben wir uns sehr grundsätzlich missverstanden. Die Regierung möchte überhaupt keinen Spielraum inhaltlicher Art hier für sich gewinnen - überhaupt nicht. Sie möchte nur - so war unsere Meinung -, dass, wenn der Landtag zur Ansicht kommt, dass es auch ohne Verfassungsergänzung geht, dann das In-Kraft-Treten bestimmen. Was wir an und für sich verhindern wollten, wenn dann anlässlich der 2. Lesung dieses Verfassungsgesetzes diese Drei-Viertel-Mehrheit nicht mehr zustande kommen würde, dass wir dann die Gesetze hier haben, die an das Verfassungsgesetz gebunden sind und der Landtag mitunter den Wunsch hat, diese Gesetze ohne Verfassungsergänzung in Kraft treten zu lassen. Dann müssen wir diese In-Kraft-Tretens-Bestimmungen, wenn es dem Wunsch des Gesetzgebers entspricht, nachträglich wieder ändern. Dann kommen wir halt ein, zwei, drei Monate später mit der Änderung dieser In-Kraft-Tretens-Bestimmungen, aber nur, wenn es dem Wunsche des Landtages entspricht. Die Regierung wird die Vorlagen nicht in Kraft treten lassen, wenn es diese Verfassungsergänzung nicht gibt. Aber ich kann damit leben, dass wir die In-Kraft-Tretens-Bestimmungen auf jeden Fall heute so lassen. Ich meine, das entspricht auch meiner Intention, und wenn dann wider Erwarten die Drei-Viertel-Mehrheit des Landtages nicht zustande kommt, dann treten diese Gesetze auch nicht in Kraft. Dann brauche ich eine dementsprechende Rückmeldung des Landtages, ob er dieses Risiko ohne Verfassungsergänzung geht oder ob er das nicht geht. Ich glaube, das war unsere ganz klare Argumentation seit der 1. Lesung und wir wollten damit nur die zeitliche Komponente verringern und überhaupt keinen inhaltlichen Spielraum für uns beanspruchen. Das war überhaupt nie die Absicht. Dann entschuldige ich mich dafür, dass ich das nicht von Anfang an auf diese wirklich nur zeitliche Komponente beschränkt habe. Ich beantrage deshalb, dass wir die In-Kraft-Tretens-Bestimmungen so lassen, wie sie jetzt auch sind und dann dementsprechend reagieren werden nach der 2. Lesung des Verfassungsgesetzes, wobei meines Erachtens konsequent wäre, zunächst das Verfassungsgesetz in 2./3. Lesung zu behandeln und dann herrscht Klarheit, was der Landtag dementsprechend will. Aber ich kann auch damit leben, wenn Sie die Lesung heute durchführen. Dann werden wir diese In-Kraft-Tretens-Bestimmungen, was der Landtag dann auch immer entscheidet, nach Ihrem Willen anpassen müssen oder so stehen lassen können.Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich vertrete auch die Meinung, dass diese Verordnung, so wie sie vorgeschlagen würde, problematisch wäre, weil damit würde der Landtag de facto die Kompetenz der Regierung übertragen, ob ein Gesetz in Kraft tritt oder nicht. Der Regierungschef-Stellvertreter hat jetzt ausgeführt, dass es ihm nur um die zeitliche Komponente gegangen ist. Ich respektiere das, aber Fakt ist, es hat eine andere Wirkung. Das ist das eine. Das andere ist: Ich bin der Meinung, der Landtag muss sich entscheiden, ob er eine Verfassungsänderung als notwendig erachtet oder nicht. Je nachdem würde das In-Kraft-Treten auf die eine oder andere Art und Weise bewerkstelligt werden müssen. Er hat jetzt mit 21 Stimmen bestimmt, dass es mit der Verfassungsänderung einhergehen muss. Und darum bin ich auch der Meinung, wie jetzt das zweite Votum des Regierungschef-Stellvertreter war, dass wir dies so belassen wie es ist.Abg. Rudolf Lampert:
Ich unterstütze das, was der Landtags-Vizepräsident gesagt hat. Nur die zweite Variante, dass der Landtag heute entscheidet, dass dieses Gesetz auch ohne Verfassungsänderung in Kraft treten soll, das ist problemlos machbar, indem wir heute sagen «tritt am Tage der Kundmachung in Kraft» - und dann kann das in Kraft treten. Sie könnten einmal die Kundmachung hinausschieben, nur vermutlich nicht so lange. Ich kenne die Fristen nicht. Ich sehe darin aber kein Problem. Der Landtag kann sich heute entscheiden, ob dieses Gesetz mit oder ohne Verfassungsänderung in Kraft treten soll oder nicht. Es spielt auch keine Rolle, wenn dieses Gesetz vor der Verfassungsänderung in Kraft tritt. Es wird dann einfach unterstützt durch die zukünftige Verfassungsänderung. So sehe ich das zumindest.Landtagspräsident Klaus Wanger:
So sehe ich das überhaupt nicht. Wenn wir heute das bestimmen, dann wird das in Kraft treten mit der Änderung der Verfassung und nicht vorher.Abg. Rudolf Lampert:
Das ist klar. Ich habe gesagt, wenn wir das jetzt so verabschieden wie es vorliegt, tritt das mit der Verfassung in Kraft. Wenn wir dieses Gesetz aber autonom verabschieden, nämlich «tritt am Tage der Kundmachung in Kraft», dann ist dieses Gesetz autonom in Kraft.Abg. Paul Vogt:
Ich denke, die einzige konsequente Behandlung dieser Gesetzesvorlage besteht in dem Weg, indem wir - wie der Regierungschef-Stellvertreter es logisch aufgezeichnet hat - indem wir die Behandlung dieser Gesetzesvorlage auf den März-Landtag verschieben. Ich stelle daher jetzt auch einen entsprechenden Antrag. Ich denke, von der zeitlichen Bedeutung her hat das keinen Einfluss. Es tritt zum gleichen Zeitpunkt in Kraft, ob wir es jetzt behandeln oder nicht. Wenn wir das im März behandeln, haben wir klare Voraussetzungen. Und dann kann der Landtag auch sagen, ob er es nun ohne Verfassungsänderung in Kraft setzen will oder nicht. Aber dass es die Regierung in Kraft setzt, darin sehe ich überhaupt keine Vorteile.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich bin dem Herren Regierungschef-Stellvertreter Tschütscher dankbar, dass er an der Vorlage festhält. Ich finde das zielführend. Nun zur Debatte hier im Hohen Hause: Ich denke mir, das wäre schon problematisch, wenn wir diese Gesetzesvorlagen ohne Verfassungsgrundlage in Kraft treten lassen würden, denn das wurde anlässlich der ersten Sitzung genau diskutiert, was dann passieren könnte. Dann hätten wir genau den Zustand: Die Verfassungsgrundlage würde fehlen und in dieser Zeit, sofern das Gesetz bereits in Kraft wäre, könnte jemand auf die Idee kommen und sagen: Ja, mit diesem Gesetz bin ich nicht einverstanden. Wo ist hier die Grundlage in der Verfassung?Und genau das ist ja der zentrale Punkt. Wir müssen verhindern, dass es so weit kommt. Deshalb müssen diese Gesetzesänderungen und auch die Verfassungsänderung sicherlich gleichzeitig in Kraft treten. Ansonsten könnte uns dann genau das passieren, was aus meiner Ansicht auf jeden Fall verhindert werden muss, nämlich dass man hier wiederum eine Beschwerde hat, welche dann mitunter auch gutgeheissen würde.Abg. Jürgen Beck:
Danke, Herr Präsident. Genau aus diesen Gründen finde ich den Vorschlag des Abg. Paul Vogt absolut praktikabel. Sie sind mir in dieser Angelegenheit wirklich zuvorgekommen, sonst hätte ich den Antrag gestellt. Ich werde Ihren Antrag natürlich auch unterstützen. Ich finde das jetzt die praktikabelste Lösung, ohne dass wir uns in dieser Angelegenheit in Details verlieren. Und dann können wir die Angelegenheit wirklich mit der Verfassungsgrundlage diskutieren.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Regierung wünscht nochmals das Wort. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur noch eine Bemerkung zum Abg. Rudolf Lampert machen: Er hat in der Tat Recht. Wir können die Kundmachung nicht beliebig lange aufschieben. Deshalb war mein erster Antrag mit dieser Verordnungskompetenz so zu verstehen. Nur in zeitlicher Hinsicht, keinen inhaltlichen Spielraum für die Regierung. Und damit hoffe ich, dass sich das mit der Kundmachung jetzt auch geklärt hat. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir über den Antrag des Abg. Paul Vogt abstimmen. Der Abg. Paul Vogt stellt den Antrag, die hier vorliegenden Gesetzesvorlagen nicht heute in 2. Lesung in Behandlung zu ziehen, sondern dies auf die März-Landtagssitzung 2007 zu verschieben. Wer diesem Antrag stattgeben will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit ist diesem Antrag zugestimmt und wir werden die Behandlung dieser Gesetzesvorlage in der März-Landtagssitzung 2007 vornehmen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch Traktandum 16 bearbeitet. -ooOoo-