Siebtes Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 - 2013) (Nr. 144/2006)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 20: Siebtes Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013). Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 144/2006 steht zur Diskussion. Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren, guten Morgen. Ziel der Rahmenprogramme der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration ist es, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie, der Gemeinschaft, zu stärken. Die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit soll damit gefördert werden sowie alle Forschungsmassnahmen unterstützen, die für den europäischen Forschungsraum für erforderlich gehalten werden. Für Liechtenstein entsteht durch die Teilnahme ein finanzieller Aufwand von CHF 7,4 Mio., verteilt auf einen Zeitraum von 10 Jahren. Damit steht unserer Industrie - sowohl den Klein- und Mittelunternehmungen - die Möglichkeit offen, an diesen Programmen teilzunehmen. Am Fünften Rahmenprogramm beteiligte sich Liechtenstein mit einer Summe von EURO 4,2 Mio. Dieses Programm läuft nun Ende 2006 aus. Am Fünften Rahmenprogramm, an welchem sich Liechtenstein mit einem Betrag von EURO 2,5 Mio. beteiligt hatte, war die Teilnahme der liechtensteinischen Betriebe sehr erfolgreich. Durch die Teilnahme von verschiedenen liechtensteinischen Unternehmen mit insgesamt 13 Projekten an diesem Rahmenprogramm flossen wieder Beiträge im Umfang von zirka EURO 3,5 Mio. nach Liechtenstein zurück. Leider war die Teilnahme am Sechsten Rahmenprogramm mit nur 4 Projekten und einem Förderbetrag von EURO 884'000 nicht sehr erfolgreich. Ein Grund dafür wird im Umstand gesehen, dass Projekte aus dem Fünften Rahmenprogramm immer noch nicht abgeschlossen waren und zum anderen wird der sehr hohe administrative Aufwand nach wie vor als ein Haupthindernis für eine Teilnahme gesehen. Grundsätzlich waren aber die am Rahmenprogramm beteiligten Unternehmen sehr zufrieden und haben die Projektresultate gelobt. Der grosse administrative Aufwand wurde aber kritisiert, denn damit würde die Teilnahme für kleine Unternehmen fast gänzlich unmöglich gemacht. Ebenfalls wurde festgehalten, dass die langen Projektlaufzeiten sich hinderlich für eine schnelle Marktumsetzung erweisen. Im Vergleich zu den früheren Programmen legt das Siebte Rahmenprogramm besonderes Augenmerk auf den Abbau von Administrativmassnahmen sowie auf eine verstärkte Unterstützung von KMUs, um diese zur Teilnahme an diesem Programm zu bewegen und zu fördern. Bei der Teilnahme an diesem Programm geht es aber nicht nur um den Rückfluss von Beiträgen, sondern dadurch ergibt sich ein hochstehender technisch wissenschaftlicher Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene, der nicht nur für die Projektarbeit im engeren Sinn, sondern auch für den Auf- und Ausbau von Kooperationen genützt werden kann. Trotzdem müssen wir es erreichen, dass die Unterstützung in Erfindung und Erreichung sowie Abwicklung von geeigneten Projekten für die Unternehmen wesentlich effektiver wird. Wie dem Bericht und Antrag auf Seite 16 zu entnehmen ist, ist der Hochschule Liechtenstein eine Machbarkeitsstudie sowie ein Detailkonzept zur Errichtung einer nationalen Kontaktstelle in Auftrag gegeben worden. Diese Studie wurde zur Kenntnis genommen und soll nun in einer Arbeitsgruppe weiter verfeinert werden. Ich möchte hier ebenfalls die Wichtigkeit und Dringlichkeit betonen, dass eine schnellstmögliche Entscheidung für die Errichtung einer Kontakt- und Koordinationsstelle zur Ver-besserung der Betreuung entsprechender Unternehmen und Projekte getroffen wird. Zum Vergleich mit den Bildungsprogrammen, die seit 1995 eine hohe Beteiligung für die Programme Sokrates und Leonardo erreicht haben, ist nach wie vor die Betreuung der Programme für Forschung und Entwicklung sehr gering. Dort haben wir bei den Bildungsprogrammen einen hohen Erfolgsgrad erreicht und ich bin der Meinung, dass dies eben durch die intensive Betreuung dieser Stelle erfolgt ist. Ich frage darum die Regierung: Wie ist der Stand bezüglich der Errichtung einer nationalen Kontaktstelle für Liechtenstein? Welche Variante - Hochschule oder private Unternehmen - wird von der Regierung priorisiert? Der Europäische Rat fordert in der Lissabon-Studie, dass im europäischen Forschungsraum die Investitionen in Forschung und Entwicklung bis zum Jahr 2010 3% des Bruttoinlandprodukts betragen sollen, wobei mindestens zwei Drittel der Gesamtinvestitionen aus dem privaten Sektor aufzubringen sind. In Liechtenstein wurden bereits 2003 7,1%, das heisst, CHF 294 Mio., für Forschung und Entwicklung eingesetzt. Davon werden in Liechtenstein 99,3% für Forschung und Entwicklungsinvestitionen durch private Unternehmen getätigt. Die Gesamtaufwendungen der Mitgliedunternehmen der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer in Forschung und Entwicklung betrugen im Jahr 2005 rund CHF 278 Mio. Dies zeigt, dass die Investitionen der Privatwirtschaft im Vergleich zur EU wesentlich höher sind. Umso wichtiger ist es, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Abwicklung dieser Programme vom Staat so optimal wie möglich gestaltet werden. Da in Liechtenstein sonst keine direkten Fördermassnahmen für die Wirtschaft bestehen, ist es gerechtfertigt, hier die Rahmenbedingungen zu verbessern. Forschung und Entwicklung ist je länger je mehr stark erfolgsentscheidend und umso wichtiger ist die Möglichkeit einer Teilnahme der liechtensteinischen Unternehmen an diesen Programmen. Ich befürworte die Teilnahme an diesem Siebten Rahmenprogramm, möchte aber nochmals betonen, dass dies nur Sinn macht mit einer effizienten Unterstützung durch eine professionelle Kontaktstelle. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich für das Votum. Es gibt mir auch Gelegenheit, zu dieser nationalen Kontaktstelle ein paar Ausführungen zu machen; ich möchte aber vorher noch zwei Hinweise machen. Herr Abg. Büchel, Sie haben, glaube ich, ganz am Anfang von CHF 7,4 Mio. gesprochen. Es sind EURO 7,4 Mio. - das für das Protokoll. Dann zwei Hinweise, die Regierungsrat Hugo Quaderer gestern schon zu Traktandum 11 gemacht hat, und zwar zum entsprechenden Bericht und Antrag und Finanzbeschluss. Auch hier - ich möchte das nicht wiederholen - gelten die Ausführungen zur Verfassungsmässigkeit, die dort als Zusatz dem Landtag auch abgegeben worden sind und auch die Frage der Beiträge, die Erhöhung der FL-Beitragszahlungen. Ich denke, das wurde gestern hier erläutert. Ich möchte das für das Protokoll hier einfach wiedergeben. Und was Sie auch gesehen haben, was wir auch auf Anregung der EWR-Stabsstelle gemacht haben, dass wir beide Anträge in beiden Finanzbeschlüssen synchronisiert haben. Dementsprechend hat sich der Antrag zu diesem Traktandum ja auch ein wenig in der Wortwahl geändert. Nun aber zu den Ausführungen des Abg. Büchel: Ich bin sehr dankbar, dass Sie die Forschung und Entwicklung so dominant betont haben. Die Regierung hat auch im Regierungsprogramm dieser Forschung und Entwicklung grosse Bedeutung beigemessen im Wissen, dass die öffentliche Hand im Unterschied zu anderen Ländern hier in unserem Land sehr bescheiden wirkt. Sie haben es betont, dass bei uns vor allem von privater Seite sehr viel in Forschung und Entwicklung investiert wird. Sie haben die Zahl aus dem Jahr 2005 der LIHK-Unternehmen erwähnt mit rund CHF 278 Mio. Das ist auch eine konstante Grösse und ich denke, das ist es auch einmal wert zu erwähnen. Wenn ich die Zahlen aus den Jahren 2001 ff. ansehe, so waren es im Jahr 2001 CHF 262 Mio., im Jahr 2002 CHF 278 Mio., im Jahre 2003 CHF 291 Mio. und im Jahr 2004 waren es CHF 307 Mio. Und wie gesagt, im Jahr 2005 wiederum CHF 278 Mio., die in Forschung und Entwicklung von den LIHK-Mitgliedsunternehmen der Industrie hier investiert wurden. Ich denke, das ist eine für Liechtenstein ausserordentlich bemerkenswerte Grösse, die hier investiert wird. Und wie gesagt, die Lissabon-Ziele, die sich die EU mit 3% steckt, sind bei uns mehr als doppelt übertroffen. Ich denke, das ist eine bemerkenswerte Situation. Deshalb glaube ich auch - und da bin ich völlig gleicher Meinung wie der Abg. Büchel -, dass wir auf nationaler Ebene diesen Bemühungen wahrscheinlich am besten auf institutioneller Ebene gerecht werden können, dass wir uns an diesen Programmen beteiligen. Diese Summen nehmen sich im Vergleich zu Forschungs- und Entwicklungsausgaben der Industrie ja eher bescheiden aus, aber dass wir hier vor allem in institutioneller Hinsicht tätig werden können. Sie haben die Studie «Connect Liechtenstein» erwähnt. Was haben wir damit gemacht? Wir haben diese im Sommer letzten Jahres in die Regierung erhalten, dort auch zur Kenntnis genommen. Wir haben dann eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die wir wie folgt zusammengesetzt haben: Ein Vertreter aus dem Ressort Wirtschaft, die entsprechende Person aus dem Amt für Volkswirtschaft, die dann auch aufgrund eines Personalwechsels geändert hat, dann ein Vertreter eines KMU-Betriebs, den Geschäftsführer der LIHK, dann Herrn Christian Hausmann, den Leiter des KMU-Zentrums, den Geschäftsführer der GWK, der dann zwischenzeitlich auch gewechselt hat, und Herrn Christian Hilbrand von der Hochschule Liechtenstein. Diese Personen waren in dieser Arbeitsgruppe drin. Die Arbeitsgruppe hatte einen klaren Auftrag der Regierung, und zwar die weiteren Analysen aus dieser Studie «Connect Liechtenstein» vorzubereiten und auch der Regierung entsprechende Empfehlungen abzugeben. Was hat die Arbeitsgruppe gemacht? Sie hat verschiedene Arbeiten erledigt. Sie hat zunächst diese Studie «Connect Liechtenstein» analysiert und ist dabei wahrscheinlich auch zu Recht zur Ansicht gelangt, dass hinsichtlich der Grundlagen in Liechtenstein noch zu wenig vorhanden ist. Sie hat dann vor allem zwei Sachen gemacht. Sie hat zunächst eine Befragung derjenigen Unternehmen vorgenommen, die am Fünften und Sechsten Rahmenprogramm beteiligt waren, um auch zu eruieren, wo die Schwierigkeiten und auch die Vorteile liegen, wenn man sich an diesen Programmen beteiligt hat, dass man das direkt aus diesen Ressourcen, die bei diesen Unternehmen vorhanden waren, heraushören konnte. Im Frühjahr dieses Jahres wurde dann eine zweite Befragung gemacht, und zwar mit einem Kreis von Unternehmen, die aus Sicht der Arbeitsgruppe als potenzielle Unternehmen in Frage kommen, die sich mit solchen Rahmenprogrammen beschäftigen. Und das Ergebnis war eigentlich sehr erstaunlich - um nicht zu sagen sehr ernüchternd, dass das Programm sehr wenig bekannt ist, dass in den Unternehmen auch die Ressourcen nicht vorhanden sind, um diese Programme auch administrativ bewältigen zu können. Dementsprechend hat die Arbeitsgruppe dann auch die Schlussfolgerungen gezogen und im Herbst diesen Jahres dann den entsprechenden Abschlussbericht erstellt. Es gibt vor allem drei Schlussfolgerungen: Dass eine Promotion der Rahmenprogramme erfolgen muss, damit diese Programme auch bekannt sind, dass man vor allem auch durch eine nationale Kontaktstelle in Brüssel vorstellig wird, um auch entsprechend liechtensteinische Interessen, die sicherlich nicht in dieser Grössenordnung wie bei anderen Staaten vorhanden sind, hier einzubringen, und sie hat auch Vorstellungen entwickelt, wie ein solches Projektmanagement einer nationalen Kontaktstelle aussehen könnte. Sie hat uns dann auch ein Anforderungsprofil für eine solche nationale Kontaktstelle dargelegt und in diesem Bericht auch ausgeführt. Die Arbeitsgruppe hat auch schon Kontakt mit der entsprechenden schweizerischen Organisation, mit der Euresearch, aufgenommen, und dort auch schon entsprechende Fühler ausgestreckt, was allenfalls von Euresearch für Liechtenstein gemacht werden könnte. Sie hat uns dann Varianten vorgelegt - und das war Ihre zweite Frage - wie eine solche nationale Kontaktstelle ausgestaltet werden könnte. Hier gibt es drei Varianten, diese nationale Kontaktstelle im Umfeld der bestehenden institutionellen Organisationen anzusiedeln. Das wäre einerseits denkbar beim Amt für Volkswirtschaft, in Zusammenarbeit mit der Euresearch gewisse Aufgaben vorzunehmen. Eine Variante 2 ist, diese nationale Kontaktstelle bei der Hochschule Liechtenstein - die Forschung in den Vor-dergrund zu stellen - anzusiedeln. Das ist im Rahmen der ersten vorgeschlagenen Varianten zu sehen, also die bestehenden institutionellen Organisationen, dann eine private Neuorganisation, oder die dritte Variante, die Beibehaltung des Status quo. Die Regierung hat sich nun dementsprechend entschieden, dass sie im Bereich der Varianten 1 sich bewegen will, Hochschule/Amt für Volkswirtschaft/Euresearch hier eine Lösung suchen will. Sie hat diesen Bericht anlässlich der letzten Regierungssitzung zur Kenntnis genommen und weitere Aufträge nun an das Amt für Volkswirtschaft erteilt, weil wir dort sehen, dass durch diese Reorganisationsmassnahmen, die wir ja in diesem Jahr im Amt für Volkswirtschaft durchgeführt haben, auch gewisse Personalressourcen wieder vorhanden sind. Und jetzt geht die Frage an das Amt für Volkswirtschaft, was aus diesem Bericht an Aufgaben dort erledigt werden kann und wo eben externe Partner beigezogen werden sollen wie das NTB, wie die Hochschule, wie Euresearch. Diesen Bericht erwarten wir bis Ende Januar und dann wird die Regierung definitiv darüber befinden können, wie sie institutionell in dieser Frage weitergeht. Besten Dank. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir mit der Lesung des Finanzbeschlusses beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir ab: Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Der Herr Regierungschef-Stellvertreter hat eingangs erwähnt, dass ein etwas ergänzter Antrag nachgereicht wurde. Diese ergänzte Nachtrag beinhaltet auch die Zustimmung der Teilnahme am Siebten Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration. Der Ordnung halber möchte ich diesen Antrag doch noch zur Abstimmung bringen, obwohl wir ja den Finanzbeschluss bereits genehmigt haben. Dieser Antrag der Regierung lautet - ich zitiere: «Der Hohe Landtag wolle dem vorliegenden Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen, der Teilnahme Liechtensteins am Siebten Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) und dem beiliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen». Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch Traktandum 20 bearbeitet. -ooOoo-