Abänderung des Schulgesetzes, des Gesetzes über die Schulzahnpflege und des Lehrerdienstgesetzes (Nr. 108/2006); [1. Lesung: 24.11.2006]; Stellungnahme der Regierung (Nr. 13/2007); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu Traktandum 16: Abänderung des Schulgesetzes, des Gesetzes über die Schulzahnpflege und des Lehrerdienstgesetzes. Der Bericht und Antrag der Regierung mit der Nr. 108/2006 wurde in 1. Lesung am 24.11. vergangenen Jahres behandelt.
Die Stellungnahme der Regierung für die 2. Lesung trägt die Nr. 13/2007. Gibt es dazu Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 9 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 Abs. 1 steht zur Diskussion. Abg. Rudolf Lampert
Ich habe eine Frage: Hier wurde das Wort «diese» eingefügt, also «falls diese es ausdrücklich wünschen». In der Erklärung zu Art. 9 Abs. 1 wird ausgeführt, es wurde eine bessere sprachliche Formulierung angeregt. Sind mit dem Wort «diese» die volljährigen Schüler oder die Eltern gemeint? Ich frage das für das Protokoll, weil die Ausführungen sagen: Diese Anregung wurde berücksichtigt: «Die Eltern werden orientiert, falls sie es wünschen». Also schliesse ich daraus, dass es die Eltern sind. Nur muss ich dazu einfach sagen, dass bei volljährigen Schülern meines Erachtens doch die Schüler zu bestimmen haben, ob ihre Eltern nun informiert werden oder nicht. Es kann die Begründung aufgebracht werden: Die Eltern finanzieren ja beispielsweise dieses Studium und dergleichen. Nur muss ich dazu sagen, auch beispielsweise ein Elternpaar, das nicht mehr zusammenlebt, da finanziert vielleicht der Vater auch mit und trotzdem ist die Frage, ob diesem Vater dann auf seinen Wunsch hin diese Ergebnisse zugestellt werden. Mir scheint das ohne das Einverständnis eines volljährigen Schülers nicht richtig. Vielleicht kann der Herr Regierungsrat dazu noch etwas sagen.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir haben hier eine Präzisierung vorgenommen, indem wir dieses Wort «diese» eingefügt haben. Wir haben es dann in der Kommentierung, wie Sie richtig ausgeführt haben, auch präzisiert, nochmals präzisiert, dass es die Eltern sind. Mit «diese» sind unzweifelhaft die Eltern gemeint.
Zu Ihrer Anmerkung, dass bei volljährigen Schülerinnen und Schülern diese ihr Einverständnis geben müssen bzw. sie selbst dann den Wunsch äussern, das haben wir auch in der 1. Lesung diskutiert. In der Kommentierung zum Art. 9 heisst es: Die Auffassung, dass Volljährige für sich selber verantwortlich sind, ist zwar in rechtlicher Hinsicht richtig. Hier steht aber, dass dem faktisch und nachvollziehbar das Interesse der Eltern entgegensteht, welche über den schulischen Fortschritt informiert werden möchten, zumindest so lange, wie sie für den bei ihnen wohnenden Volljährigen aufkommen müssen. Das ist also diese Vermutung, die Sie angesprochen haben. Das ist die richtige Vermutung und das war ja in der 1. Lesung im Grundsatz auch nicht bestritten. Es war die Präzisierung gewünscht, dass man weiss, ob es jetzt die Eltern oder die Kinder sind. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Abg. Rudolf Lampert
Das hat mich eben stutzig gemacht, nämlich die Erklärung, die Sie auf Seite 14 angebracht haben «falls diese» es wünschen. Ich bin immer davon ausgegangen, dass das die Schüler sind. Und hier sind das die Eltern und jetzt frage ich einfach auch interessehalber: Wenn ein Paar nicht mehr zusammenlebt, hat dann der Vater, der nicht das Sorgerecht für das Kind hat, hat er dann Anspruch auf diese Auskünfte? Er finanziert ja unter Umständen das ganze Studium. Und hier steht nicht, dass dieses Elternpaar zusammenwohnen muss, sondern dass die Eltern orientiert werden, falls diese es wünschen. Und da stellt sich für mich schon die Frage, ob ein volljähriger Schüler dazu nicht sein Einverständnis geben muss. Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Die Bestimmung ist so zu verstehen, dass es eben heisst: «bei volljährigen Schülern, die im elterlichen Haushalt wohnen». Das heisst dann, wenn es jetzt getrennte Eltern sind, entweder bei der Mutter oder beim Vater. Dann ist das Einverständnis des Elternteils erforderlich. Das ist die Absicht dieser Bestimmung. Und die haben wir, da sie in der 1. Lesung nicht kritisiert wurde, jetzt so belassen. Es ist die Absicht, dass die Eltern das ausdrücklich wünschen müssen.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ein möglicher Vorschlag wäre, um diese Sachlage etwas aufzuhellen: «Bei volljährigen Schülern, die im elterlichen Haushalt wohnen» - hier ist es dann unabhängig bei Vater oder Mutter - «werden die Erziehungsberechtigten orientiert, falls die Erziehungsberechtigten dies ausdrücklich wünschen». Ich glaube, dann ist das eindeutig.Abg. Rudolf Lampert
Ich stelle konkret den Antrag: «Bei volljährigen Schülern, die im elterlichen Haushalt wohnen, werden die Eltern orientiert, falls diese es ausdrücklich wünschen und das Einverständnis des volljährigen Schülers vorliegt».Abg. Marlies Amann-Marxer
Ich möchte den Vorschlag der Regierung, wie er hier vorliegt, unterstützen. Ich gehe davon aus, dass das elterliche Interesse an ihren Kindern bestehen bleibt, auch wenn sie nicht im selben Haushalt wohnen, und wenn die Eltern das Studium bzw. die Ausbildung finanzieren, ist ein berechtigtes Interesse vorhanden, über den Fortschritt orientiert zu werden.Abg. Rudolf Lampert
Wenn Sie den Regierungsvorschlag haben wollen, das widerspricht genau dem, was Sie gesagt haben. Der Regierungsvorschlag sagt nämlich, dass diese Schüler im elterlichen Haushalt wohnen müssen. Das widerspricht dem, was Sie eigentlich wollen. Abg. Josy Biedermann
Ich denke, dass die Schüler, wenn sie im elterlichen Haushalt wohnen - ich möchte die Abg. Marlies Amann-Marxer unterstützen -, dass sie dann das Recht haben, orientert zu sein über die Leistungen ihrer Kinder, auch wenn sie volljährig sind. Abg. Marlies Amann-Marxer
Ich sehe den Widerspruch hier nicht, den der Abg. Lampert hier sieht. Im elterlichen Haushalt zu wohnen heisst bei getrennten Eltern, dass der Schüler, also der Sohn oder die Tochter, bei einem Elternteil lebt und trotzdem beide Eltern orientiert werden sollen, wenn sie das wünschen. Da sehe ich keinen Widerspruch.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich habe nun eine Frage an den Abg. Rudolf Lampert: Stellen Sie den Antrag? Sie haben einen Antrag gestellt, den letzten Satz zu ergänzen.Abg. Rudolf Lampert
Sie sagen ja selbst, Sie haben einen Antrag gestellt. Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich wollte nochmals nachfragen, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten: Ja oder nein? Und wenn ja, bitte ich Sie, diesen Antrag nochmals zu nennen.Abg. Rudolf Lampert
Den letzten Satz von Art. 9 Abs. 1 zu ergänzen, damit er wie folgt lautet: «Bei volljährigen Schülern, die im elterlichen Haushalt wohnen, werden die Eltern orientiert, falls diese es ausdrücklich wünschen und das Einverständnis des volljährigen Schülers vorliegt».Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Abg. Marlies Amann-Marxer
Darf ich nun meinerseits den Abg. Lampert auf einen Widerspruch hinweisen? Bei der Formulierung, die er vorschlägt, ist ein Gesetzesartikel gar nicht notwendig, denn der Schüler wird seine Eltern direkt informieren. Wenn er einverstanden ist und die Eltern dies wünschen, dann wird er das direkt machen. Dann brauchen wir das auch nicht gesetzlich festzulegen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich stehe diesem Vorschlag des Abg. Rudolf Lampert kritisch gegenüber, denn in diesem Fall wären die Eltern abhängig vom Einverständnis des Schülers. Und genau das ist nach meiner Ansicht nicht zielführend, denn der Schüler wohnt bei den Eltern. Die Eltern tragen die Verantwortung. Sie würden gerne die Noten sehen - damit kommen wir wieder zurück zur Notendiskussion, das ist ja sehr schön. Und deshalb denke ich mir, das ist durchaus zielführend, dass, wenn die Eltern ein berechtigtes Interesse haben und der Schüler wohnt in ihrem Haus, dann sollen sie auch einen Anspruch haben auf diese Informationen. Zumindest wenn ich mich in diese Situation versetze als betroffener Elternteil, dann hätte ich gerne diese Information. Und deshalb unterstütze ich den Vorschlag, wie ihn die Regierung präsentiert.Abg. Rudolf Lampert
Es steht Ihnen frei, das bei der Abstimmung zu machen. Ich plädiere lediglich dafür, diesen volljährigen Schüler als volljährig herzunehmen. Er hat Stimm- und Wahlrecht, kann in diesem Land mitbestimmen. Und deshalb soll er auch hier die Verantwortung selbst tragen müssen. Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Einfach noch einmal, was die Regierung beabsichtigt: Sie möchte eben dann, wenn der Schüler, auch wenn er volljährig ist, zu Hause wohnt und in der Obhut der Eltern oder des Elternteils ist, dann soll eben wenn der Elternteil oder die Eltern es wünschen, dass sie informiert werden, dann soll das ohne Einverständnis des Jugendlichen erfolgen können. Das ist die Absicht, die dahintersteckt. Und wenn man Ihrem Antrag Folge leistet, dann ist das Einverständnis des Jugendlichen vorausgesetzt. Nur dann kann die Schule informieren. Und das ist aber nicht die Absicht der Regierungsvorlage.Abg. Rudolf Lampert
Das weiss ich schon, dass das nicht die Absicht ist. Ich habe eine andere Absicht bekundet und habe deshalb diesen Antrag gestellt. Und mir geht es vor allem um den zweiten Elternteil. Schüler, die im elterlichen Haushalt wohnen, sie wohnen vielleicht bei der Mutter, sie wohnen in einem Teil des elterlichen Haushalts, und hier hat der Vater dann auch ein Recht, darüber informiert zu werden, obwohl er nicht etwa das Sorgerecht für dieses Kind hat, und das ist hier nicht ausgeschlossen. Deshalb bin ich der Ansicht, dass dem Vater oder der Mutter nur mit seinem Einverständnis diese Noten geschickt werden dürfen.Abg. Andrea Matt
Ich vertrete grundsätzlich auch die Ansicht, dass, wenn ein junger Mensch volljährig ist, dass er dann auch für sich selbst verantwortlich ist. Im Normalfall wird ein gutes Einverständnis mit den Eltern bestehen und er wird die Noten zeigen. Ansonsten denke ich, wenn das Verhältnis gestört ist, dann wird auch die Tatsache, dass die Schule die Noten herausgeben kann ohne sein Einverständnis, die Situation nicht wirklich verbessern. Ich würde aber vorschlagen, dass man den ganzen Satz streicht und damit ist die Situation dann eindeutig geklärt. Aber ich habe jetzt noch keinen Antrag gestellt. Vielleicht möchte der Abg. Rudolf Lampert seinen Antrag abändern.Abg. Rudolf Lampert
Nein.Abg. Andrea Matt
Dann stelle ich den Antrag, diesen Satz zu streichen, und dann stimmen wir über beides ab.Landtagspräsident Klaus Wanger
Entschuldigung, der Abg. Rudolf Lampert meldet sich noch.Abg. Rudolf Lampert
Damit es auch im Protokoll ist: Ich habe nicht die Absicht, meinen Antrag abzuändern. Wenn Sie nur den letzten Satz streichen, dann sind die volljährigen Schüler überhaupt nicht geregelt, weil im ersten Teil werden nur die Absenzen usw. der nicht volljährigen Schüler geregelt. Dann sind die volljährigen Schüler überhaupt nicht geregelt. Das scheint mir die schlechteste Lösung von allen.Abg. Andrea Matt
Ich denke, wenn der Satz gestrichen ist, dann ist es einfach so, dass die volljährigen Schüler das Zeugnis erhalten und damit über ihre Leistungen, Lern- und Arbeitsverhalten informiert werden. Und das werden sie im Normalfall zu Hause auch abgeben.Abg. Alois Beck
Wenn wir den bestehenden Art. 9 Abs. 1 anschauen, dort heisst es: «Die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten werden über Leistungen, Lern- und Arbeitsverhalten, Betragen und Absenzen der Schüler orientiert. Schüler, welche die Vorlljährigkeit erlangt haben, werden anstelle der Eltern direkt orientiert». Und wenn Sie diesen Satz jetzt streichen, dann ist es so, dass im Gesetz dann steht: Die Eltern werden orientiert - und dann ist der Volljährige insofern dann nicht mehr berücksichtigt. Da hat der Abg. Rudolf Lampert Recht.
Wenn Sie gerade noch meine Meinung hören wollen: Es ist rechtlich sicher so, dass der Volljährigkeit eine ausserordentliche Bedeutung zukommt, aber ich glaube auch, in diesem Falle sollten den Eltern schon noch die Möglichkeiten gegeben werden, diese Informationen zu bekommen. Deshalb unterstütze ich hier den Antrag der Regierung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Gut, dann stimmen wir ab. Zuerst über den Antrag des Abg. Rudolf Lampert. Ich versuche, seinen Antrag nochmals zu nennen. Der letzte Satz würde dann wie folgt heissen: «Bei volljährigen Schülern, die im elterlichen Haushalt wohnen, werden die Eltern orientiert, falls diese es ausdrücklich wünschen und das Einverständnis des volljährigen Schülers vorliegt».
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dem Antrag ist somit nicht Folge geleistet. Dann stimmen wir ab über den Antrag der Abg. Andrea Matt. Die Abg. Andrea Matt beantragt, in Art. 9 Abs. 1 den letzten Satz ersatzlos zu streichen.
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 1 Stimme
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist auch diesem Antrag nicht zugestimmt und wir stimmen ab über Art. 9 Abs. 1 der Regierungsvorlage.
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Die Regierung hat in den Erläuterungen eine Tabelle beigelegt, die Auskunft darüber gibt, wie die Anzahl Schulwochen in den umgrenzenden deutschsprachigen Ländern aussieht. Bei den Angaben der anderen Länder handelt es sich um effektive Schulwochen. Also die Schweiz hat mindestens 38 effektive Schulwochen, Österreich hat auch 190 Tage - das entspricht 38 effektiven Schulwochen - und Deutschland hat 37 effektive Schulwochen. Ich möchte nun von der Regierung wissen, ob die Angabe in Art. 12 - mindestens 38 Wochen - ob es sich dabei auch um effektive Schulwochen handelt. Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Hier handelt es sich um insgesamt 38 bis höchstens 40 Wochen, das heisst, es sind nicht effektive Wochen. Effektive Wochen - wenn ich Sie richtig verstehe - sind Wochen mit je fünf Schultagen, wobei der Mittwoch trotz freiem Nachmittag auch als ganzer Schultag gerechnet wird. Bei diesen 38 bis 40 Wochen sind so genannte Feiertagswochen und Brückenwochen mit einberechnet. An Fronleichnam ist zum Beispiel am Mittwochmittag oder -abend Schulschluss. Dies wird als ganze Woche im Sinne dieser Bestimmung gerechnet. Ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt.Abg. Andrea Matt
Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass Liechtenstein dadurch auf klar weniger Schultage kommt als alle deutschsprachigen Länder.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich unterstütze hier die Vorlage der Regierung. Nicht zu vergessen ist auch, dass 38 und höchstens 40 Wochen ja auch damit zusammenhängt, dass es zum Beispiel Brückentage in den Schulwochen gibt. Die Aussage der Abg. Matt mag stimmen auf die Schulwochen bezogen, aber es stellt sich eindeutig anders dar in Bezug auf die Anzahl Lektionen, wenn man also auch die Anzahl Lektionen pro Schulwoche einrechnet. Hier ist Liechtenstein dann sehr wohl bei der Spitze dabei. Und ich denke, schlussendlich zählen die gehaltenen Lektionen mehr als die Anzahl Schulwochen.Abg. Andrea Matt
Ich möchte die Regierung fragen, ob sie langfristig, also in den nächsten vier, fünf Jahren, 38 effektive Wochen anstrebt? Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Wir haben hier eine Regelung, die seit vielen Jahren angewandt wird. Es ist so, dass im jetzigen Schulgesetz, das noch in Kraft ist, eine Bestimmung enthalten ist, die sagt: Das Schuljahr dauert 40 Schulwochen. Das entspricht nicht mehr der Praxis. Das haben wir auch im Bericht zur 1. Lesung entsprechend ausgeführt. Ob eine Tendenz vorhanden ist, dass es die effektiven Wochen gibt: Dazu muss man einerseits die Pflichtlektionenzahl bedenken. Diese ist - und das haben wir auch ausgeführt - im internationalen Standard sicherlich im Durchschnitt - wenn nicht darüber. Man muss sich eigentlich eher an dieser Pflichtlektionenzahl orientieren. Dann ist es so, dass man auch entsprechende Freiräume für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen muss. Ich denke, wenn man sieht, welchem Druck die Schülerschaft ausgesetzt ist, dann ist es durchaus gerechtfertigt, wenn diese Wochenanzahl - wie sie hier im Art. 12 jetzt vorgeschlagen wird - flexibel handhabbar bleibt, wie wir es hier vorschlagen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Ich möchte auch hier den Vorschlag der Regierung unterstützen. Auch wie der Abg. Henrik Caduff schon gesagt hat, kommt es hauptsächlich auf die Lektionenanzahl an und nicht auf die Wochenanzahl. Die Regelung, wie sie heute in unserem Lande vorliegt, entspricht auch den Gegebenheiten in Wirtschaft und Gesellschaft. Ich denke da vor allem an die Brückenwochenenden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir abstimmen.
Wer dem Art. 12 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt
Danke. Ich bitte, diesen Artikel aus der Vorlage zu streichen und begründe dies wie folgt: Durch die Verlagerung von der Unfallversicherung auf die Krankenversicherung ergibt sich bei gleich bleibendem Schadensverlauf zwar keine direkte Mehrbelastung für das Land, der Staat trägt mit der neuen Regelung jedoch direkt das Risiko für den Schadensverlauf und damit auch ein entsprechend höheres finanzielles Risiko. Es ist zu berücksichtigen, dass in der Krankenpflegeversicherung, die in der Schülerunfall-Versicherung integrierten Leistungen im Todes- und Invaliditätsfall nicht abgedeckt sind, somit zusätzlich versichert werden müssten. Die bisherige Schülerunfall-Versicherung deckt alle Leistungen bei Unfällen ab, die sich im Zusammenhang mit der Schule und ihrem Umfeld ereignen. Die Krankenversicherung übernimmt die Leistungen für die übrigen versicherten Unfallereignisse. Die Zuständigkeiten sind klar abgegrenzt.
Laut Versicherungsexperten handelt es sich um keine Doppeldeckung, da alle Schülerunfälle gemäss bestehendem Gesetz über die Schülerunfallversicherung abzuwickeln sind. Zudem sind die Zusatzleistungen - Todesfall- und Invaliditäskapital - unbestritten und damit ist es auch sinnvoll, wenn die Heilungskosten über die gleiche Versicherung abgedeckt werden. Alle Leistungen, die mit einem Schülerunfall zusammenhängen, sind somit von der Schülerunfallversicherung zu übernehmen. Es würden bei Auflösung der Unfallversicherung erhebliche Mehrkosten - Versicherungsleistungen und Administrationskosten - auf die Krankenversicherungen zukommen. Im vorliegenden Fall würde eine private Unfallversicherung der Schulen, die zwar vom Staat und von den Gemeinden finanziert werden, auf Kosten der Allgemeinheit abgewälzt, also auf die Krankenversicherung, die dann wiederum durch den Staat subventioniert wird.
Bei Streichung des neuen Artikels aus der Vorlage gilt der bisherige Art. 14 des Schulgesetzes, der wie folgt lautet: «Art. 14 - Unfallversicherung: Die Schulträger haben die Schüler gegen Unfälle zu versichern, die sich im Zusammenhang mit dem Schulbesuch ereignen können. Die Regierung erlässt die näheren Bestimmungen über den Umfang der Versicherung».
Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich kann die Ausführungen der Abg. Doris Frommelt nicht nachvollziehen. Wir haben das sehr genau abgeklärt, wir haben es nochmals abgeklärt. Wir haben auch bei demjenigen, der diese Risiken heute versichert, nachgefragt. Er hat wiederum bestätigt, dass es sich um eine Doppelversicherung handelt. Und gerade die Versicherung müsste ja das Interesse haben, eine andere Meinung zu vertreten, weil sie letztendlich an einer solchen Lösung ja profitiert. Und wenn ich das ganze Volumen mit CHF 54 Mio. betrachte, die der Staat hier investiert, dann kann ich diese Befürchtung, die Sie hier präsentiert haben, nicht teilen. Letztendlich höre ich hier heraus, dass es ja praktisch dann eine Prämiensteigerung bei der Krankenversicherung zur Folge haben sollte. Und ich kann diese Befürchtungen nicht nachvollziehen und möchte beliebt machen, dass der Regierungsvorschlag unterstützt wird, zumal wir ja auch das noch präzisiert haben gegenüber der 1. Lesung, dass wir gesagt haben: Soweit diese Risiken - Invalidität und Tod - nicht versichert sind, dass diese zusätzlich versichert werden müssen, damit der umfassende Versicherungsschutz gegeben ist. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir über den Antrag der Abg. Doris Frommelt abstimmen. Sie beantragt, den Art. 14, wie er hier aufgeführt ist, ersatzlos zu streichen.
Wer dem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 12 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit ist dieser Antrag angenommen und dieser Art. 14 ersatzlos gestrichen. Dann können wir weiterlesen. Art. 52f Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 52f Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 62 Abs. 1 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 62 Abs. 1 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 68 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 68 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 73a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 73a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 73a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 73a (neu) steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 4 betreffend die Verordnung, welche durch die Regierung erlassen werden wird. Auf Seite 19 der vorliegenden Stellungnahme wird ausgeführt: «Sobald in der Praxis Bedarf besteht, wird auch eine entsprechende Verordnung für Berufsmaturitätsprüfungen erarbeitet werden müssen». Das tönt für mich danach, als ob diese Verordnung nicht aktuell sei. Ich frage mich aber effektiv: Müssten diese zukünftigen Berufsmaturitätsschüler nicht bereits beim Eintritt in diese private Schule wissen, was da auf sie zukommt? Oder täusche ich mich mitunter und die Regierung beabsichtigt, diese Verordnung relativ schnell zu erarbeiten? Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Es gibt derzeit kein privates Angebot für eine Berufsmaturitätsschule. Und deshalb ist die Dringlichkeit nicht gegeben, eine solche Verordnung zu erstellen. Das ist der Gedanke, der dahintersteckt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann stimmen wir ab.
Wer dem Art. 73a (neu) die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 73b (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 73b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 76 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 76 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 80a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 80a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 83 Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 83 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 87 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 87 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 88 Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 88 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 89 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 89 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 106 Abs. 2 Bst. c und Abs. 3 Bst. g wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 106 Abs. 2 Bst. c und Abs. 3 Bst. g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 108 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 108 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 117 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 117 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 118 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 118 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 119 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 119 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 119 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 119 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 120 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 120 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 127 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 127 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung:
Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Schulgesetzes einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
gesetz betreffend die abänderung des gesetzes über die schulzahnpflege
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Schulzahnpflege.
Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zur Schlussabstimmung:
Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Schulzahnpflege einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 20:00 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 19:30 Uhr).
-ooOoo-