Schaffung eines Massnahmenpakets zur Erhaltung und Stärkung der Sozialpartnerschaft in Liechtenstein (Nr. 102/2006); [1. Lesung: 26.10.2006]; Stellungnahme der Regierung (Nr. 141/2006); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 18: Schaffung eines Massnahmenpakets zur Erhaltung und Stärkung der Sozialpartnerschaft in Liechtenstein. Der Bericht und Antrag Nr. 102/2006 war die Vorlage in 1. Lesung und die Stellungnahme der Regierung Nr. 141/2006 steht nun zur 2. Lesung bereit.
Wie bekannt, haben wir an der Landtagssitzung vom 14. Dezember 2006 das Verfassungsgesetz bzw. die Abänderung der bestehenden Verfassung im Zusammenhang mit der Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen in 1. Lesung behandelt. An dieser Sitzung stimmten 21 Abgeordnete dieser Verfassungsänderung zu. Mit dieser Zustimmung wurde das Quorum von drei Viertel der im Landtag anwesenden Mitglieder erreicht. Änderungen unserer Verfassung benötigen laut Art. 112 in einer 1. Lesung Einstimmigkeit der anwesenden Mitglieder oder erneut eine Zustimmung von mindestens drei Viertel der anwesenden Mitglieder in einer 2. Lesung, die unmittelbar nachfolgend an die 1. Lesung zu erfolgen hat. Somit behandeln wir nun vorerst diese Gesetzesvorlage zur Verfassungsänderung und treten anschliessend auf die einfachen Gesetzesvorlagen in 2. Lesung ein.
Abg. Andrea Matt
Ich beantrage für die Abstimmung über das Verfassungsgesetz eine namentliche Abstimmung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Der Abg. Harry Quaderer meldet sich noch zu Wort.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, ich wollte das gleiche Anliegen vorbringen. Hiermit unterstütze ich den Antrag der Abg. Andrea Matt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Es ist laut Geschäftsordnung notwendig, dass mindestens zwei Abgeordnete eine Namensabstimmung verlangen. Ich gehe aber davon aus, dass wir die Namensabstimmung in der Schlussabstimmung durchführen und nicht die Namensabstimmung für jeden Artikel machen und dann auch noch für II. In-Kraft-Treten, denn nur durch die Schlussabstimmung wird ja das Gesetz in Kraft treten.Abg. Andrea Matt
Ich schlage direkt eine namentliche Abstimmung bei Art. 36 Abs. 2 vor - oder muss darüber nicht abgestimmt werden?Landtagspräsident Klaus Wanger
Das ist ja auch der Inhalt dieser Gesetzesvorlage.
Entschuldigung, der Abg. Paul Vogt meldet sich noch zu Wort.Abg. Paul Vogt
Ich möchte einen kurzen Kommentar abgeben zur momentanen Situation: Das Fürstenhaus hat in der Vergangenheit ...Landtagspräsident Klaus Wanger
Entschuldigung, Herr Abg. Vogt, ich möchte Ihnen nicht ins Wort fallen, aber wir befinden uns in einer 2. Lesung. Ich hätte an und für sich jetzt gerne die 2. Lesung durchgeführt und anschliessend das Wort in das Plenum gegeben.Abg. Paul Vogt
Sie haben heute wiederholt das andere Vorgehen gewählt, aber ich habe keine Probleme damit.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank für Ihr Verständnis. Dann möchte ich zuerst die 2. Lesung durchführen.
Dann können wir mit dem Verfassungsgesetz in 2. Lesung beginnen.
Art. 36 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Ich werde anschliessend hier dann die namentliche Abstimmung vornehmen.
Abg. Paul Vogt
Danke, Herr Präsident. Das Fürstenhaus hat in der Vergangenheit wiederholt den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit oder des Verfassungsbruchs bei meines Erachtens nicht sehr zentralen Fragen in den Raum gestellt, das dem Landtag und der Regierung vorgeworfen. Nun haben wir da eine sozialpolitisch sehr wichtige Frage zu behandeln, nämlich die Verbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen. Der Erbprinz hat nun in seiner Thronrede diese Frage zum Hauptthema gemacht. Er hat damit auch einen beträchtlichen Druck auf die Abgeordneten ausgeübt. Grundsätzlich teile ich seine Auffassung, dass Verfassungsänderungen nicht leichtfertig und unbedacht durchgeführt werden sollen. Ich möchte aber auch daran erinnern, dass die Regierung seit 20 Jahren die Position vertritt und diese Position auch durch mehrere Rechtsgutachten erhärtet wurde, dass Gesamtarbeitsverträge ohne Verfassungsänderung rechtlich nicht zulässig seien. Über diese Frage kann man sich sicher streiten. Ich bin der Meinung, dass, wenn die Regierung diese Bedenken hat und diese Bedenken auch wiederholt begründet hat, dass dann im Zweifelsfall für eine Verfassungsänderung entschieden werden muss.
Ich bedaure die Äusserungen des Erbprinzen, weil er meines Erachtens sowohl die Landtagsabgeordneten wie auch sich selbst unter Druck gesetzt hat. Wir werden sehen, ob bei der 2. Lesung nun einige Abgeordnete umgeschwenkt sind. In der 1. Lesung haben die Abgeordneten Klaus Wanger, Markus Büchel, Rudolf Lampert und Ivo Klein gegen die Verfassungsänderung gestimmt. Ich bin nun gespannt, was die Thronrede des Erbprinzen bewirkt hat. Ich habe gesagt, im Zweifelsfall müssen wir diese Verfassungsänderung durchführen. Ich glaube, wenn der Staatsgerichtshof dieses Gesetz über die Gesamtarbeitsverträge für verfassungswidrig erklärt und dieses Gesetz dann anschliessend auch aufhebt, dann stehen wir vor einem Scherbenhaufen und ein wichtiges sozialpolitisches Anliegen geht baden. Ich würde das ganz ausserordentlich bedauern.
Ich möchte auch darauf eingehen, wie das Gesetzgebungsverfahren geregelt ist. Wir haben zuerst das Regierungsverfahren. Da haben der Erbprinz und das Fürstenhaus die Möglichkeit, ihre Position einzubringen. Ich bin überzeugt, dass das in diesem Fall auch geschehen ist. Die Regierung ist aber trotzdem in ihrer eigenen Verantwortung zum Entscheid gekommen, dass eine Verfassungsänderung notwendig sei. Jetzt sind wir im parlamentarischen Verfahren. Ich denke, hier wäre es angebracht, dass der Landtag sich hier frei eine Meinung bilden kann, ohne dass von Seiten des Fürstenhauses Druck aufgesetzt wird. Anschliessend kommt dann das Verfahren, in dem der Monarch respektive der Erbprinz am Zuge ist. Und wenn er dann meint, dass die Verfassungsänderung nicht notwendig ist, dann hat er auch die Möglichkeit, die Sanktion zu verweigern. Er hat nicht gesagt, ob er diese Sanktion verweigern würde. Ich bin sehr gespannt. Jedenfalls hätte ich es begrüsst, wenn er den freien Entscheid und die Meinungsbildung im Landtag abgewartet hätte.Abg. Markus Büchel
Danke schön, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Der Abg. Paul Vogt hat bereits erwähnt, dass ich anlässlich der 1. Lesung am 26. Oktober 2006 im Landtag bereits meine Zustimmung zu dieser Verfassungsänderung nicht gegeben habe, denn diese verfassungsmässige Verankerung ist meiner Meinung nach nicht notwendig, sondern sogar ein Fehlgriff in Bezug auf die Systematik und das Grundkonzept der Gewaltenteilung und der Rechtsstaatlichkeit. Ich wollte eigentlich nicht vor der Lesung des Art. 36 Abs. 2 meine ausführlicheren Begründungen hier vortragen, aber da der Abg. Paul Vogt jetzt bereits seine Erklärungen und Kommentare dazu abgegeben hat, möchte ich den Zeitpunkt ebenfalls nutzen und meine Gründe dafür ausführen, warum ich gegen diese Verfassungsänderung bin, und zwar aus diesen Überlegungen, die ich anführe und nicht weil jemand Druck auf mich ausübt, sondern aus der Abwägung und aus diesen Beurteilungen. Nachfolgend also meine Bedenken oder Ausführungen zu den einzelnen Gründen: Im Bericht und Antrag wird insbesondere auf Art. 110 der Schweizerischen Bundesverfassung als Vorbild hingewiesen. Ausgehend von der Schweizerischen Verfassungssystematik ist festzuhalten, dass der Art. 110 unter drei Titel von sechs Titeln - Bund, Kantone und Gemeinden - fällt. Art. 110 der Schweizerischen Bundesverfassung regelt die Allgemeinverbindlicherklärung unter dem Sondertatbestand der Bundeskompetenz Arbeit zur Gesetzgebung und Vollziehung als Staatsaufgabe. Es handelt sich dabei aber um eine Kompetenznorm zur Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen. Die Verfassung von Liechtenstein regelt jedoch Staatsaufgaben eines Einheitsstaates.
1. Das IV. Hauptstück - Art. 27 bis Art. 44 der Landesverfassung - handelt von den allgemeinen Rechten und Pflichten der Landesangehörigen, wobei der in Rede stehende Art. 36 die Handels- und Gewerbefreiheit innerhalb der gesetzlichen Schranken gewährleistet. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen ist aber auch für Liechtenstein in erster Linie eine Angelegenheit der Staatsaufgaben - Staatsaufgabe Arbeitsrecht bzw. Arbeitsmarktordnung - und nicht der Handels- und Gewerbefreiheit.
2. Unbestimmtheit der Verfassungsnorm: Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen im Verfassungsvorschlag sind unbestimmt. Begründete Interessen von Nichtvertragsbeteiligten angemessen Rechtsgleichheit und ein Verbot der Beeinträchtigung der Vereinsfreiheit. Diese Begriffe bringen nur die Selbstverständlichkeiten zum Ausdruck, die bereits geltendes liechtensteinisches Verfassungsrecht sind. Die Handels- und Gewerbefreiheit darf bereits zum heutigen Zeitpunkt nur unter Bedachtnahme auf die Vereinsfreiheit und auf die Sachlichkeitskriterien des Gleichheitssatzes einfach gesetzlich beschränkt werden. Eine verfassungsgesetzliche Sonderregelung ist daher unnötig.
Die Verordnungsermächtigung in Art. 36 Abs. 2 der Verfassung: Beim Text der Verfassungsbestimmung fällt auf, dass die Eingriffsermächtigung in einer unüblichen Weise nicht auf den Gesetzgeber, sondern auf den Verordnungsgeber - nämlich die Regierung - bezogen ist. Grundrechte dürfen aber ganz allgemein nur durch Gesetze eingeschränkt werden. So steht es auch in Art. 36 der Verfassung für die Handels- und Gewerbefreiheit. Der im Bericht und Antrag vorgeschlagene Text liest sich jedoch wie eine verfassungsunmittelbare Sonderermächtigung zur Erlassung von selbstständigen Verordnungen, vergleichbar der Ermächtigung des Art. 10 der Verfassung für Notverordnungen. Wozu wird dann das einfache Gesetz noch benötigt? Nach rechtsstaatlichen Kriterien wirkt die Formulierung der Verfassungsvorschrift auf den unbefangenen Leser wie eine typische formalgesetzliche Delegation, die auf Gesetzesebene verlagert, verfassungsrechtlich an und für sich unzulässig wäre. Ein ausdrücklicher Gesetzesvorbehalt anstelle des Verordnungsvorbehaltes entspricht jedenfalls der Regelungstechnik der Landesverfassung und dem europäischen Standard für verfassungsrechtliche Grundrechtsregelungen.
Angesichts des bereits geltenden generellen Gesetzesvorbehaltes für Einschränkungen der Handels- und Gewerbefreiheit im ersten Satz des Art. 36 braucht aber ein gut verfasstes Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen keinen zusätzlichen ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen in der Verfassung selbst. Der Gesetzesvorschlag über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen genügt also den Anforderungen des Legalitätsprinzips und dem daraus folgenden Verbot der formalgesetzlichen Delegation. Er dient vorwiegend dem öffentlichen Interesse. Er schafft Sachlichkeit, Verhältnismässigkeit und Rechtsgleichheit und schränkt die Handels- und Gewerbefreiheit, die Vereinsfreiheit und das Eigentumsrecht nur verhältnismässig ein, das heisst, nur so weit, als dies das öffentliche Interesse für einen geordneten Sozial- und Wirtschaftsmarkt erforderlich macht.
Für Liechtenstein tritt aber noch ein anderer Gesichtspunkt hinzu. Das Verordnungsrecht ist allgemein in Art. 92 der Verfassung geregelt. Diese Regelung bedeutet eine Ermächtigung an die Regierung zur Erlassung von Durchführungsverordnungen im Rahmen der Gesetze, ausschliesslich aufgrund von Gesetzen und nicht unmittelbar aufgrund der Verfassung. Die Regierung mag zwar auch im vorliegenden Fall von einer solchen Vorstellung ausgegangen sein, der objektive Wortlaut der Verfassungsbestimmung ergibt jedoch einen anderen Sinn. Dieser Fehlgriff ist nicht nur von systematischer Bedeutung, sondern trifft die Verfassung in ihrem gewaltenteilenden, rechtsstaatlichen Grundkonzept.
Zur In-Kraft-Tretens-Klausel: Die Klausel für das In-Kraft-Treten des Verfassungsgesetzes und der einfachen Gesetze ist in der Regierungsvorlage überwiegend von den Texten der Vernehmlassung ohne nähere Begründung neu formuliert. Die In-Kraft-Tretens-Klausel der einfachen Gesetze lautet jeweils: «Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Verfassungsgesetz vom ... über die Abänderung der Verfassung vom Oktober 1921 in Kraft». Das In-Kraft-Treten der einfach gesetzlichen Regelungen ist nunmehr mit dem In-Kraft-Treten der Verfassungsbestimmung untrennbar verbunden. Das bedeutet, dass die einfach gesetzlichen Regelungen ohne das In-Kraft-Treten der Verfassungsvorschrift nicht in Kraft treten können. Sowohl das Volk bei einem Referendum als auch das Staatsoberhaupt bei der Sanktion werden auf diese Weise genötigt, nur über alles oder nichts zu entscheiden. In Art. 9 der Verfassung heisst es aber: «Jedes Gesetz bedarf zu seiner Gültigkeit der Sanktion des Landesfürsten». Diese Zuständigkeit des Landesfürsten als Staatsoberhaupt zur Sanktionierung gilt für jedes einzelne Gesetz gesondert. Das ist vor allem im Hinblick auf den fundamentalen Unterschied zwischen Verfassungsgesetzen und einfachen Gesetzen erheblich. Nun zur Schlussbemerkung, zur Notwendigkeit einer Verfassungsänderung: Aufgrund meiner Ausführungen halte ich die vorgeschlagene Verfassungsänderung von ihrer Zielsetzung her sowohl sachlich wie auch inhaltlich nicht gerechtfertigt, eine Ad-hoc-Massnahme aus einem konkreten Anlass heraus. Sie ist objektiv nicht erforderlich und vermag in ihrer Unbestimmtheit letzten Endes nicht einmal ihre eigenen Zielsetzungen zu gewährleisten. Abg. Rudolf Lampert
Der Abg. Paul Vogt hat es bereits angetönt. Ich habe mich bereits in 1. Lesung gegen die Aufnahme des Art. 36 Abs. 2 in die Verfassung ausgesprochen. Ich bedaure auch, dass der Erbprinz so viel Gewicht bei seiner Ansprache auf diese Verfassungsänderung gelegt hat. Allerdings der Schluss, den der Abg. Paul Vogt daraus zieht, ist auch etwas vermessen, nämlich zu behaupten, dass alle, welche jetzt nicht gleich abstimmen wie bei der ersten Abstimmung, dies aufgrund des Drucks durch den Erbprinzen machen. Auch ich habe bei der 1. Lesung nicht den Stufenbau berücksichtigt. Der Abg. Markus Büchel hat seine Ausführungen jetzt gemacht. Es geht hier tatsächlich darum, dass die Gesetzeskompetenz über diese Verordnung an die Regierung delegiert wird. Es wird der Rechtsstufenbau ausgehebelt, indem der Landtag übergangen wird. Hier wird nämlich ausgeführt: Gesamtarbeitsverträge dürfen durch Verordnung allgemeinverbindlich erklärt werden und nicht etwa durch Gesetze. Durch diese Verfassungsbestimmung wird eine gesetzgebende Kompetenz an die Regierung delegiert, die einfach in unserem Rechtsstufenbau so nicht vorgesehen ist. Der Abg. Markus Büchel hat das im grösseren Stile ausgeführt.
Auch was die In-Kraft-Tretens-Bestimmungen der übrigen Gesetze anbelangt: Ich werde dort Abänderungsanträge auf jeden Fall machen, unabhängig davon, ob diese Verfassung nun in Kraft tritt oder nicht, denn ich möchte nicht riskieren, dass diese Gesetze nicht in Kraft treten können, nur weil die Verfassung eventuell nicht in Kraft tritt. Ich möchte, dass diese Gesetze ihre Wirkung bekommen und möchte sie deshalb total entkoppeln von der Verfassungsbestimmung, über die wir jetzt dann abstimmen werden.
Aber noch einmal: Ich finde es wirklich vermessen zu behaupten, dass jeder, der nun auch nicht zuletzt aufgrund der Ausführungen, die der Abg. Markus Büchel gemacht hat, jetzt seine Meinung darin ändert, dass die Formulierung schon an und für sich falsch ist, auch wenn man noch inhaltlich diese Bestimmung gerne in der Verfassung hätte - ich will sie nicht. Aber allein schon die Formulierung ist meines Erachtens nicht so durchzuführen, weil die Gesetzeskompetenz an die Regierung übertragen wird und nicht etwa beim Landtag bleibt. Aber jeder muss selbst entscheiden, was er jetzt macht.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, ich finde dieses Vorgehen der Abgeordneten Markus Büchel und Rudolf Lampert absolut nicht angebracht. Wir sind hier in einer 2. Lesung und wir sind nicht in einer Eintretensdebatte. Und ich muss Ihnen schon sagen, Herr Büchel und Herr Lampert, Sie haben ja dagegen gestimmt. Warum versuchen Sie sich jetzt schon zu rechtfertigen? Die Leute, die nicht die gleiche Meinung vertreten werden wie letztes Mal, sollten sich rechtfertigen. Und Herr Büchel, als Nichtjurist konnte ich Ihren Ausführungen absolut nicht folgen. Ich bezweifle, dass der Landtag Ihren Ausführungen folgen konnte. Ich vermute, Sie haben Ihrer Fraktion eine Absolution erteilt, damit sie ihre Meinung ändern kann. Danke. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe bei der 1. Lesung dieser Verfassungsänderung zugestimmt. Wie ich nun stimmen werde lasse ich offen. Wobei, ich möchte einfach festhalten: Wenn hier jetzt erwähnt wird, es wurde ein Druck ausgeübt, so müssen wir doch feststellen: Wird sind gewählte Landtagsabgeordnete und als gewählte Landtagsabgeordnete muss man fähig sein, mit einem gewissen Druck umzugehen. Selbstverständlich ist mir bewusst, je nach Stossrichtung dieses Druckes bedarf es ein wenig mehr Standfestigkeit oder auch weniger. Auf der anderen Seite muss man ganz klar festhalten, man darf im Leben auch etwas dazulernen. Und so ist es mir betreffend diesen Art. 36 Abs. 2 in Bezug auf den Stufenbau effektiv auch ergangen, denn konkret der Verweis auf die Verordnung ist mir bei der 1. Lesung auch nicht aufgefallen. Und in der Zwischenzeit muss ich auch sagen, es ist eine unglückliche Situation, dass wir hier in dieser Verfassung den Schwenk direkt auf die Verordnung und nicht auf ein Gesetz machen.
Auf der anderen Seite ist es halt eben so wie es der Abg. Paul Vogt dargelegt hat. Ohne diese Verfassungsbestimmung könnte jetzt das Folgende eintreten, dass im Rahmen einer Beschwerde beim Staatsgerichtshof eben das Gesetz betreffend die Allgemeinverbindlichkeit nicht als verfassungskonform betrachtet wird und das wäre dann effektiv ein erheblicher Schaden in Bezug auf den sozialen Frieden in diesem Land. Und zwar nicht nur aus Sicht der Arbeitnehmer, sondern auch aus Sicht der Arbeitgeber, denn die Arbeitgeber, welche aktuell noch sich an gewisse Spielregeln halten, diese haben insofern einen Wettbewerbsnachteil gegenüber jenen Arbeitgebern, die nicht mehr in einem zum Beispiel Arbeitgeberverband organisiert sind. Es spielen hier diverse Komponenten in diesen Problemfall hinein. Deshalb möchte ich die Regierung fragen: Wie gesagt, mein grösstes Problem ist effektiv der Stufenbau, der hier eindeutig nicht eingehalten wird. Könnte sich die Regierung nicht vorstellen, dass wir in Art. 36 Abs. 2 der Verfassung auf das Gesetz verweisen? Mir ist durchaus bewusst, dass wir dann nochmals eine 1. Lesung benötigen würden - sprich im April nochmals eine weitere Lesung, ausser es würde dann einstimmig durchgehen, was ich allerdings bezweifle. Aber ich möchte das einfach als Lösungsansatz präsentieren. Wäre das nicht eine Option, damit wir hier aus diesem Dilemma herausfinden?Abg. Peter Lampert
Der Hintergrund für das Verfassungsgesetz ist, dass damit ausgeschlossen wird, dass das Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung als verfassungswidrig aufgehoben werden kann. Ich habe mich während der 1. Lesung im vergangenen Oktober für diese Verfassungsanpassung ausgesprochen. Obwohl ich die Problematik sehe, die hinter diesem Antrag steckt, bin ich der Meinung, dass wir die Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung in der Verfassung verankern sollten. Es geht für mich nicht nur um Gesetz und Verfassung, für mich steht auch der soziale Frieden in unserem Land im Mittelpunkt.Abg. Paul Vogt
Ich möchte kurz auf das Votum des Abg. Markus Büchel zurückkommen: Zunächst muss ich Ihnen sagen, Herr Abg. Büchel, Ihre einleitenden Sätze konnte ich nicht nachvollziehen. Wieso durch diese Verfassungsänderung die Gewaltenteilung in Frage gestellt werden soll, das sehe ich nicht. Dann zum wichtigsten Streitpunkt, zur Formulierung, dass Gesamtarbeitsverträge durch Verordnung allgemeinverbindlich erklärt werden können: Ich spiele hier mit dem Gedanken, dass man einfach die Worte «durch Verordnung» weglässt. Ich denke, die Regierung hat nicht die Absicht gehabt, das ohne Gesetz zu machen. Die Regierung schlägt ja ein Gesetz vor und dieses Gesetz enthält dann noch einmal die Norm, dass die Regierung das durch Verordnung machen kann. Insofern ist es - so wie ich das sehe - durchaus die Absicht der Regierung, den Stufenbau der Rechtsordnung beizubehalten. Die Regierung schlägt also gleichzeitig eine Verfassungsänderung und ein Gesetz vor. Sie macht sogar ein Junktim, dass eben das Gesetz nur dann in Kraft treten kann, wenn auch die notwendige Verfassungsgrundlage geschaffen wird.
Also hier hätte ich gerne vom Regierungschef-Stellvertreter eine Antwort auf die Frage: Warum kann man nicht einfach die beiden Worte «durch Verordnung» weglassen? Dann ist es klar, dass diese Materie noch durch ein Gesetz geregelt werden muss. Und damit würde dann auch die ganze Argumentation über die Verletzung des Stufenbaus der Rechtsordnung in sich zusammenfallen.
Der Abg. Markus Büchel hat dann auch den Vorwurf der Anlassgesetzgebung in den Raum gestellt, dass es hier einen konkreten Anlass gebe und dass es nicht um eine generelle Ermächtigung gehe. Ich sehe diesen Vorwurf nicht. Hier geht es nicht um einen konkreten Einzelfall, sondern eher geht es um eine abstrakte generelle Regelung, die eben vorsieht, dass die Regierung generell Gesamtarbeitsverträge verbindlich erklären kann. Es geht nicht um einen einzelnen Gesamtarbeitsvertrag, der hier so geregelt werden kann. Es ist also keine Anlassgesetzgebung, sondern generell abstrakt eine Kompetenz, die der Regierung eingeräumt wird.Landtagspräsident Klaus Wanger
Danke, dann gebe ich das Wort wieder dem Abg. Markus Büchel.
Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Landtagspräsident. Als Erstes zur Infragestellung meiner Aussage zur anlassgegebenen Verankerung oder Verfassungsänderung: Es ist der Einzelanlass für die Allgemeinverbindlichserklärungs-Gesetzgebung oder Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen, dass die auf dem Verordnungswege verankert werden sollen. Und das ist für mich ein Einzelanlass. Es gibt in Zukunft wahrscheinlich noch mehr Gesetze, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit von einzelnen Betroffenen vor dem Staatsgerichtshof eingeklagt werden, dass die unverhältnismässig sind, dass sie die Handels- und Gewerbefreiheit einschränken. Das werden wir ganz sicher auch noch bei anderen Gesetzen haben. Und hier wollen wir einfach genau diesen einzelnen Fall, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen, eben ausschliessen. Wir haben diverse Gesetze, die die Handels- und Gewerbefreiheit mindestens so stark einschränken wie allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge. Wir stellen also bestimmte Anforderungen an die Ausführung von einzelnen Gewerben. Wir verbieten dort die allgemeine Ausübung eines Gewerbes. Wir machen andere Gesetze, die ebenso einschränkend sind. Und dort ist es noch niemand in den Sinn gekommen, vor dem Staatsgerichtshof zu klagen, weil sie eben aus Vernunftgründen ganz klar für den sozialen Frieden, aber auch für die Wettbewerbsfreiheit oder Wettbewerbsgleichstellung sorgen.
Darum bin ich auch der Meinung, dass man jetzt nicht den Teufel an die Wand malen muss und genau hier sagt: Genau das Instrument wird solche Staatsgerichtshofurteile provozieren oder ermöglichen. Da bin ich ganz sicher anderer Meinung, denn ich bin auch der Überzeugung, dass das Gesetz von der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen richtig und notwendig ist, allerdings mit Ausnahme eines Artikels, wo es um das Quorum geht, aber ansonsten stehe ich dazu. Und ich habe absolut nicht die Bedenken, die jetzt hier heraufbeschworen werden, dass beim nächsten möglichen Anlassfall hier bereits der Staatsgerichtshof angerufen wird. Ich habe die Bedenken nicht und glaube auch, dass wir dieses Gesetz ohne diese Verankerung in der Verfassung beschliessen können und dass es auch wirksam sein wird.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, ich sage nochmals: Ich finde dieses Vorgehen skandalös. Unterbrechen Sie die Diskussion und lassen Sie bitte abstimmen, und nach der Abstimmung kann sich jeder Abgeordnete rechtfertigen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich gebe Ihnen insofern Recht, dass es unüblich ist, in einer 2. Lesung so genannte «Eingangsvoten» zu halten. Ich möchte aber in diesem konkreten Fall doch um Verständnis bitten, und zwar deshalb, dass die Voten, die jetzt pro und contra diese Verfassungsänderung ausgeführt werden, doch massgeblich - so hoffe ich zumindest - noch zur Meinungsbildung beitragen. Wenn wir diese Voten anschliessend an die Abstimmung zulassen, dann ist das nur noch eine Replik auf eine Abstimmung. Und aus diesem Grunde erachte ich es als Präsident in diesem konkreten Fall als sinnvoll, dass wir hier die Diskussion führen, um nochmals in dieser schwierigen und sehr wichtigen Angelegenheit einer Verfassungsände-rung erneut eine Meinungsbildung herbeizuführen. Der Abg. Paul Vogt hat mit seinem Votum die Diskussion eröffnet. Sie wurde dann fortgeführt. Ich muss Ihnen sagen, ich möchte die Abgeordneten jetzt auch bitten, sich kurz zu halten. Ich gebe den Abgeordneten, die sich noch gemeldet haben, jetzt auch noch das Wort. Abg. Doris Frommelt
Ich habe mich an der letzten Abstimmung für eine Verfassungsänderung ausgesprochen. Wenn ich jetzt eine andere Meinung habe, dann muss ich, wie ich gehört habe, mich rechtfertigen. Da ich aber kein Jurist bin und die Thematik ganz wichtig ist, habe ich mich in der Zwischenzeit mit verschiedenen kompetenten Personen - auch mit Juristen - beraten. Ich habe mich nicht vom Erbprinzen beeinflussen lassen. Die Meinungen, wie gesagt auch unter Juristen, gehen wirklich auseinander. Heute bin ich der Ansicht, dass die Verfassung nur bei Grundrechten geändert werden soll. Und wenn die Verfassungsänderung das Ziel, das sie anstrebt, nicht erreicht und das Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen vom Staatsgerichtshof dennoch geprüft werden kann, ist meines Erachtens eine Verfassungsänderung nicht gerechtfertigt.Abg. Rudolf Lampert
Herr Abg. Quaderer, das einzig Skandalöse in diesem Haus ist Ihr Auftritt, denn Sie scheinen Art. 30 der Geschäftsordnung nicht zu kennen und scheinen auch zu verkennen, was eigentlich hier sich abspielt. Nämlich, dass in einer 2. Lesung - und deshalb führen wir nämlich eine 2. Lesung mit Abstimmungen durch -, dass Argumente ausgetauscht werden und die Diskussion stattfindet, wenn neue Argumente aufkommen, in diesem konkreten Fall der Rechtsstufenbau dieses Artikels bzw. die Formulierung dieses Artikels. Und wenn Sie jetzt einfach eine Diskussion abklemmen wollen, nur weil Ihnen die Argumentation nicht passt, so müssen wir das einfach auseinander halten. Aber das einzig Skandlöse ist Ihr Auftritt und nicht etwa die Diskussion, die bisher sachlich geführt wurde. Leider habe ich keine sachlichen Argumente von Ihnen gehört, die jetzt gegen eine solche Argumentation sprechen, sondern Sie haben einfach eine Diskussion unterbinden wollen. Wir sind nicht in einer Eintretensdebatte. Da gebe ich Ihnen Recht. Wir sprechen hier über einen konkreten Artikel. Und genau das ist die Aufgabe, über jeden einzelnen konkreten Artikel zu sprechen, wenn dort Diskussionen bzw. unterschiedliche Auffassungen herrschen. Und genau das machen wir bei jeder Gesetzeslesung. Nur hier soll das nicht stattfinden. Bei jeder Gesetzeslesung, wenn jemand Anträge stellt bzw. zu einem Artikel etwas sagen möchte, so steht ihm das frei. Ich kann eigenlich Ihre Argumenation überhaupt nicht nachvollziehen.
Abg. Harry Quaderer
Ich bedanke mich für die Belehrung des Abg. Rudolf Lampert und stelle den Antrag auf Abstimmung. Danke.Abg. Paul Vogt
Herr Abg. Quaderer, jetzt muss ich Sie auch belehren. Sie können Antrag stellen auf Schluss der Debatte. Ich würde das aber sehr bedauern. Wir haben es hier mit einer Verfassungsänderung zu tun und hier muss allen Abgeordneten die Gelegenheit geboten werden, das gründlich zu diskutieren. Ich glaube, es würde ein sehr schlechtes Bild abgeben, wenn wir hier sagen oder das nach aussen kommunizieren würden, dass der Landtag in einer so wichtigen Frage husch husch entschieden hat, ohne dass alle zu Wort gekommen sind, ohne dass alle Meinungen ausgetauscht worden sind. Zur Abg. Doris Frommelt möchte ich sagen: Ich glaube nicht, dass ich verlangt habe, dass sich alle Abgeordneten, die ihre Meinung ändern, nun erklären müssen, dass sie begründen müssen, warum sie ihre Meinung geändert haben. Umgekehrt kann ich Ihre Argumenation auch nicht nachvollziehen, wenn Sie sagen: Kompetente Juristen sagen, dass es hier unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, dass wir hier uns auf unsicherem Terrain bewegen, dass es sehr wohl fraglich ist, ob dieses Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeit der Arbeitsverträge die notwendige Verfassungsgrundlage hat und dass man dann einfach das Risiko in Kauf nimmt, dass der Staatsgerichtshof ein solches Gesetz aufhebt. Ich denke, hier sollten wir im Zweifelsfall eben für diese Verfassungsänderung stimmen, und zwar deshalb, weil diese Verfassungsänderung in ihrer Wirkung überschaubar ist. Diese Verfassungsänderung bezweckt nichts anderes, als die notwendige sichere Verfassungsgrundlage zu schaffen. Sie hat keine anderen Auswirkungen.Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier feststellen, dass ich keinem Druck nachgebe, sowohl nicht dem vermeintlichen Druck des Erbprinzen als auch nicht dem Druck des Abg. Paul Vogt, wenn ich die Verfassungsänderung nicht mehr für notwendig erachte. Sie widerspricht der Systematik unserer Landesverfassung, so wie es der Abg. Markus Büchel verständlich ausgeführt hat. Es geht darum, sich neuen inzwischen gewonnenen Erkenntnissen nicht zu verschliessen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine Wortmeldungen mehr aus dem Plenum gibt, frage ich den Herrn Regierungschef-Stellverteter: Wünschen Sie vor der Abstimmung noch das Wort?
Dies ist der Fall, dann gebe ich Ihnen gerne das Wort. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich mache es wirklich ganz kurz. Ich verweise auf den Bericht und Antrag Nr. 102/2006 Seite 13 ff. und auf die Stellungnahme 141/2006 auf die Seite 5 ff. Ich glaube, dass wir dort alles sehr ausführlich dargelegt haben.
Zur Frage der Verordnung: Hier sind meines Erachtens einfach zwei Sachen auseinander zu halten. Zum einen das Gesetz, und zwar das Gesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung, wo ganz konkret geregelt wird, unter welchen Voraussetzungen eine Ausweitung eines Gesamtarbeitsvertrages auf Nichtbeteiligte erfolgen darf. Und dann wird mit den Worten «durch Verordnung» einfach geregelt, in welcher Form dann diese Ausdehnung erfolgt. Und deshalb wird die Regierung an ihrem Antrag oder an ihrem Vorschlag, wie sie das hier vorgeschlagen hat, festhalten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir abstimmen. Namentliche Abstimmung ist gefordert, und zwar über Art. 36 Abs. 2 in der hier vorliegenden Fassung, die ich aufgrund der Bedeutung nochmals vorlese.Art. 36 Abs. 2 lautet wie folgt: «Gesamtarbeitsverträge dürfen durch Verordnung allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn sie begründeten Interessen von Nichtvertragsbeteiligten angemessen Rechnung tragen und die Rechtsgleichheit sowie die Vereinsfreiheit nicht beeinträchtigen». Abg. Rudolf Lampert
Herr Präsident, Sie wollen jetzt namentlich abstimmen über diesen Artikel. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass ein einzelner Artikel bzw. eine Änderung eines einzelnen Artikels ein einfaches Mehr benötigt. Und nur die gesamte Abstimmung über das Gesetz benötigt die Drei-Viertel-Mehrheit. Wenn Sie jetzt hier namentlich abstimmen und wir werden dann über die Gesamtvorlage noch einmal abstimmen müssen, und zwar namentlich, weil ein Änderungsantrag oder Streichungen von irgendwelchen Worten und so, die dann abgestimmt werden über der Verfassung, das benötigt für den einzelnen Artikel meines Erachtens nur die einfache Mehrheit und nicht die Drei-Viertel-Mehrheit. Erst die Gesamtvorlage benötigt die Drei-Viertel-Mehrheit. Landtagspräsident Klaus Wanger
In diesem Fall teile ich Ihre Ansicht nicht. Aber selbstverständlich kommen wir ja dann zur Schlussabstimmung. In der Schlussabstimmung werden wir ja dann sehen, ob das Quorum erreicht wird oder nicht. Es wurde zu diesem Artikel, der ja substanziell zur Diskussion steht, Einzelabstimmung beantragt. Ich werde nun die Einzelabstimmung in alphabetischer Reihenfolge vornehmen. Wer dem Art. 36 Abs. 2 in der hier vorliegenden Form zustimmen will, möge dies mit Ja beantworten. Wer diesem Artikel nicht zustimmen will, möge dies mit Nein beantworten. Abg. Amann-Marxer Marlies: JaAbg. Bargetze Rony: JaAbg. Beck Alois: JaAbg. Beck Doris: JaAbg. Beck Jürgen: JaAbg. Biedermann Josy: JaAbg. Büchel Markus: NeinAbg. Caduff Henrik: JaAbg. Frick Pepo: JaAbg. Frommelt Doris: NeinAbg. Gstöhl Adrian: NeinAbg. Heeb Franz: NeinAbg. Kindle Elmar: NeinAbg. Klein Ivo: NeinAbg. Kranz Günther: JaAbg. Lampert Peter: JaAbg. Lampert Rudolf: NeinAbg. Lampert Wendelin: JaAbg. Matt Andrea: JaAbg. Negele Gebhard: JaAbg. Quaderer Harry: JaAbg. Vogt Heinz: JaAbg. Vogt Paul: JaAbg. Wohlwend Renate: NeinAbg. Wanger Klaus: NeinLandtagspräsident Klaus Wanger
Ich stelle fest, dass bei 25 Abgeordneten 9 Abgeordnete mit Nein gestimmt haben und somit 16 Abgeordnete mit Ja. Damit ist das minimale Quorum von drei Viertel, das 19 Stimmen hätte erreichen sollen, nicht erreicht worden.
Nun müssen wir selbstverständlich diese Gesetzesvorlage weiter in Behandlung ziehen, das heisst, wir kommen nun zu II.II. lautet also wie folgt: «Dieses Verfassungsgesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft». Wer II. zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 16 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Verfassungsgesetz über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 16 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist dieses Verfassungsgesetz nicht angenommen. Wir kommen nun zu den weiteren Gesetzesvorlagen.
Entschuldigung, der Herr Regierungschef-Stellvertreter wünscht noch das Wort. Anschliessend gebe ich dem Abg. Harry Quaderer das Wort, der sich auch noch gemeldet hat. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Ich möchte es einfach protokolliert haben: Die Regierung war der Auffassung, dass es eine Verfassungsergänzung braucht. Deshalb muss der Landtag seinen Willen bekunden, diese Gesetze dann trotzdem zu lesen, wie ich es jetzt vom Landtagspräsidenten gehört habe. Die Regierung müsste jetzt diese Gesetzesvorlagen an und für sich zurückziehen, weil sie diese klar nur mit einer Verfassungsergänzung gesehen hat. Und deshalb muss der Landtag diesen Willen selbst bekunden.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, gestatten Sie mir ein paar Bemerkungen: Ich hatte eigentlich grosse Hoffnung, dass die Institution Landtag heute ein bisschen Courage zeigen würde, aber das war absolut nicht der Fall. Und für mich ist jetzt ganz offiziell: Der Vogel des Jahres 2007 im Fürstentum Liechtenstein ist der Wendehals. Diese Zugvogelart hat sich in den Reihen der FBP-Fraktion eingenistet. In diesem Hohen Hause, umgeben von stattlichen fürstlichen Porträts, geniesst der Wendehals wiederum einmal die sprichwörtliche Vogelfreiheit.
Meine Damen und Herren, noch nicht lange ist es her, hatten die Abgeordneten Doris Frommelt, Adrian Gstöhl, Franz Heeb, Elmar Kindle und Renate Wohlwend mit Überzeugung der Verfassungsänderung im Rahmen der Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen ohne Wenn und Aber zugestimmt. Ich möchte hier anbringen, der Abg. Adrian Gstöhl ist für den Abg. Johannes Kaiser eingesprungen und so stimmt meine Aussage so nicht, aber er kann sich vielleicht nachher rechtfertigen, warum er so abgestimmt hat.Der Abg. Franz Heeb hielt im Oktober diesbezüglich ein äusserst langes und ausführliches Votum. Insbesondere hat er sich damals ganz klar für eine Verfassungsänderung ausgesprochen. Man könnte mit Fug und Recht behaupten: Noch im letzten Oktober und Dezember war der Abg. Heeb ein flammender Befürworter für diese Verfassungsänderung. Herr Abg. Heeb, die Fakten haben sich seit Oktober überhaupt nicht geändert. Nun, ich nehme an, dass die Abgeordneten, die heute ihre Meinung mirakulös geändert haben, den Art. 57 Abs.1 der Verfassung kennen. Wie heisst es dort doch so schön: «Die Mitglieder des Landtages stimmen einzig nach ihrem Eid und ihrer Überzeugung».
Nun heute, meine Damen und Herren, haben Sie Ihre Überzeugung, die Sie im Oktober und Dezember noch hatten, über Bord geworfen und dieser Verfassungsänderung nicht mehr zugestimmt. Ich frage mich wirklich: Warum und wieso? Aber glauben Sie mir, ich bin kein Hellseher, aber ich kann schon raten, warum Ihr Gesinnungswandel kam. Ich bin mir eigentlich auch schon ganz sicher. Der Gesinnungswandel wurde ganz einfach durch die Thronrede S.D. des Erbprinzen herbeigeführt. So einfach ist das. Der Erbprinz hat in seiner Thronrede Stellung zu dieser Verfassungsänderung genommen. Seiner Meinung nach wäre diese Verfassungsänderung unüberlegt, problematisch und ja, sie wäre geradezu nur dafür geeignet, die Verfassung unleserlich zu machen.
Er hat uns Abgeordneten ganz einfach seine Sicht der Dinge gesagt. Das sind eigentlich die einzigen Fakten, die sich seit Oktober geändert haben. Nun, wie Sie bei der heutigen Abstimmung gesehen haben, hat die Meinung Seiner Durchlaucht ihre Wirkung bei den Herren und Damen Abgeordneten nicht verfehlt. Alle anderen Erklärungsversuche trillern ins Leere. Ich bin sicherlich kein Hellseher, aber bitte glauben Sie mir, die Thematik «Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen» wird in naher Zukunft den Staatsgerichtshof beschäftigen.Herr Landtagspräsident, als höchster Volksvertreter der Sie sind, müsste es Ihnen zu denken geben, wie die Institution Landtag von ihren eigenen Mitgliedern untergraben wird. Wie wenig Selbstbewusstsein muss man haben, seine eigene Meinung sang- und klanglos über Bord zu werfen - ohne Not und ohne Grund. Das Land Liechtenstein verdient eine mündige Volksvertretung. Herr Landtagspräsident, bitte korrigieren Sie mich, wenn ich dies falsch sehe. Meiner Meinung nach sitzen wir in diesem Hohen Hause doch nicht als gefangene Volksvertreter im fürstlichen Rucksack. Wir sind hier, um die Interessen des Volkes zu vertreten, nicht mehr und nicht weniger. Die Institution Landtag hat ihre eigene Meinung zu haben und hat sie auch zu vertreten und dafür einzustehen. Wenn dies einzelne Abgeordnete so nicht sehen wollen, verkommt die Volksvertretung zu einer absoluten Farce. Mit vorzüglicher Hochachtung gebe ich das Wort zurück ans Plenum.Landtagspräsident Klaus Wanger
Nun möchte ich noch kurz das Wort. Ich sage es Ihnen jetzt einmal im Klartext: Ihre völlig unqualifizierten Äusserungen, nicht zuletzt gegenüber dem Fürstenhaus, weise ich im Namen des Landtages und als Präsident in jeder Form zurück. Ich bitte Sie, Herr Abg. Quaderer, auch den Anstand zu wahren und die Hochachtung unserem Staatsoberhaupt entgegenzubringen. Und wenn es Ihnen halt nicht passt, das sich die Meinung ändert, dann ist das Ihre Angelegenheit. Ich lasse mir nicht Wendehals und einiges mehr sagen. Nehmen Sie das bitte ein für alle Mal zur Kenntnis.
Und nun möchte ich Ihnen noch aus meiner Sicht mal sachlich versuchen, die Situation zu schildern, wie es wirklich war: Der Erbprinz hat sich als Stellvertreter des Fürsten vor der Thronrede mehrmals kritisch zur Notwendigkeit der Verfassungsänderung zur Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen ausgesprochen. Letztmals - und da haben Sie Recht - letztmals hat er seine kritische Haltung anlässlich seiner Thronrede auch eingehend begründet. Und es muss doch in einem dualen System, wo Fürst und Volk - das Volk vertreten durch den Landtag - muss es doch gestattet sein, dass der Fürst - bzw. in diesem Fall sein Stellvertreter - in einer wichtigen Angelegenheit - und da sind wir uns, glaube ich, alle einig - zur Änderung des Grundgesetzes auch noch seine Meinung sagen darf. Und es hat nun halt dazu geführt, dass in der Zwischenzeit verschiedene Abgeordnete seit der 1. Lesung sich erneut intensiv mit dieser Verfassungsänderung im Detail auseinander gesetzt haben und zum Schluss gekommen sind, dass diese Verfassungsänderung nicht notwendig ist und diese Problemstellung grundsätzlich - die Regelung zur Allgemeinverbindlichkeit - mit einfachen Gesetzesänderungen zu lösen ist. Das ist doch jetzt die Situation.
Die Regierung - und das möchte ich anerkennen - die Regierung ihrerseits hat die Notwendigkeit dieser Verfassungsänderung in ihrer Stellungnahme an den Landtag ebenfalls begründet. Die Regierung ist sich aber auch bewusst, dass dieser Entscheid ein Entscheid des Landtages ist. Obwohl ich gemeinsam damals mit drei weiteren Abgeordneten in der 1. Lesung im Dezember 2006 bereits dieser Verfassungsänderung nicht zugestimmt habe, respektiere ich selbstverständlich die Haltung der Mitglieder dieses Hohen Hauses, welche die Notwendigkeit dieser Verfassungsänderung nach wie vor sehen. Das Resultat dieser Abstimmung über eine Änderung unserer Verfassung zeigt mir aber einmal mehr, wie wichtig es ist, dass der Gesetzgeber in weiser Voraussicht bei Änderungen des Grundgesetzes in einer 1. Lesung Einstimmigkeit oder jeweils eine Drei-Viertel-Zustimmung der anwesenden Mitglieder in zwei nacheinander folgenden Landtagssitzungen bestimmt hat.
Somit war die Zeit zwischen der 1. Lesung und der heutigen 2. Lesung dieser Verfassungsänderungsvorschläge für uns Abgeordnete aus meiner Sicht sinnvoll und notwendig und es gibt kein Umfallen und es gibt keine Wendehälse. In dieser Zeit haben sich neue Argumente ergeben und die neuen Argumente haben nun mehrere Abgeordnete dazu bewogen, dieser Verfassungsänderung nicht zuzustimmen. Ich sage aber nochmals abschliessend: Ich respektiere nach wie vor die Meinung aller Abgeordneten, die dieser Verfassungsänderung zugestimmt haben. Das ist für mich überhaupt keine Qualifizierung. Aber was Sie machen, Herr Abg. Quaderer, entschuldigen Sie, Sie qualifizieren auf eine Art und Weise, die dieses Hohen Hauses unwürdig ist.Abg. Franz Heeb
Da ich ja persönlich angegriffen worden bin, möchte ich kurz Stellung nehmen und diese Angriffe natürlich mir gegenüber aufs Schärfste zurückweisen. Der Abg. Quaderer nimmt nicht Bezug zu meinem Votum. Er spielt auf den Mann und nicht auf den Ball. Ich meine, das sollte in einem fairen Spiel nicht sein. Ich weiss auch nicht, was eigentlich los ist mit ihm. Ich spüre, er mag mich irgendwie nicht. Herr Abg. Quaderer, ich möchte nur kurz etwas zitieren, was ich letztes Mal gesagt habe. Ich muss mich auch nicht rechtfertigen dafür, damit das klargestellt ist. Ich zitiere: «Durch die Aufnahme dieser Ausnahmebestimmung in der Verfassung soll insbesondere einer eventuellen Aufhebung des Allgemeinverbindlichkeitsgesetzes durch den Staatsgerichtshof vorgebeugt werden. Grundsätzlich stimme ich mit den Erwägungen der Regierung überein und bin ebenfalls der Rechtsauffassung, dass durch die Aufnahme eines entsprechenden Artikels die Verfassungs- und Gesetzmässigkeit besser gewahrt ist». Und ich habe damals noch beigefügt - ich zitiere wieder: «Ich möchte mich heute lieber auf der sicheren Seite bewegen und mich nicht in verfassungsrechtliche Spitzfindigkeiten mit der Regierung einlassen». Ich habe inzwischen darüber nachgedacht und bin zu einer neuen Erkenntnis gekommen. Das müssen Sie mir zugestehen.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, von Ihnen fordere ich eine Entschuldigung. Ich habe keine unhaltbaren Vorwürfe gegenüber dem Fürstenhaus gemacht, wie Sie sich ausgedrückt haben. Ich bitte Sie, das Protokoll zu lesen und dann können Sie es sich überlegen.
Und Herr Abg. Franz Heeb: Mir sind wirklich fast die Tränen gekommen, aber es geht mir hier nicht ums Mögen oder Nichtmögen. Mir geht es hier um die Institution Landtag, ob sie Charakter hat oder nicht, ob die Institution Landtag Rückgrat hat oder nicht. Und ich sage es nochmals: Für mich ist heute ein trauriger Tag. Die Institution Landtag hat kein Rückgrat gezeigt. Danke.Abg. Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich denke, eines unserer aller Prinzipien ist doch, dass wir vor der Meinung des anderen Respekt haben. Es ist manchmal schwierig vor dem was Kollege Quaderer sagt Respekt zu haben bzw. den Respekt zu seiner Person noch zu haben, wenn man hört was er sagt. Und uns als Wendehals zu bezeichnen, weil wir nicht so abstimmen wie am 14. Dezember, finde ich wirklich fatal. Dann einen Kollegen aufzufordern, noch zu begründen, warum er so gestimmt hat wie er gestimmt hat, steht ihm sicher nicht zu. Ich finde das ungehörig und unwürdig. Und wenn ich so denke, wie fliessend Sie Ihr Votum vorgetragen haben, Kollege Quaderer, gehe ich davon aus, dass Sie das vorbereitet hatten und nur noch die Namen eingesetzt haben. Und die Abgeordneten, die heute anders als im Dezember gestimmt haben, möchte ich beruhigen. Wir haben dem Kollegen Quaderer eine riesige Freude bereitet, dass er sich nicht umsonst vorbereitet hat.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Quaderer, es ist heute ein trauriger Tag für den Landtag. Die Mitglieder des Landtages haben frei nach ihrem Ermessen abgestimmt und sind zu einer anderen Meinung gekommen als wie Sie. Und dann bezeichnen Sie diese Abgeordneten als Wendehals und was auch immer. Es ist ein trauriger Tag und die Würde des Landtages ist nicht durch das Resultat in Frage gestellt, sondern durch Ihre Art, hier im Landtag zu handeln.
Ich kann mich nicht erinnern, dass wir ausserhalb des Gesetzes irgendwelche Handlungen vorgenommen hätten. Ich möchte auch nicht zu ausführlich werden, aber hier im Landtag wurden Staatsgerichtsurteile nicht akzeptiert. Es wurden Kommissionen eingesetzt wider das Gesetz. Und Sie werfen uns heute vor, dass wir den Landtag schwächen, dass wir den Landtag in Frage stellen. Ich überlasse das den neutralen Zuhörern, wer hier wirklich den Landtag zu einer traurigen Institution macht.
Sie haben die Personen beleidigt und auch noch mit dem Art. 57 argumentiert. Ich kann Ihnen sagen: Der erste Satz des Art. 57 - die Mitglieder des Landtages stimmen einzig nach ihrem Eid und ihrer Überzeugung - dass dieses heute erfolgt ist. Davon bin ich überzeugt. Aber den zweiten Satz nehmen Sie für sich sehr oft in Anspruch. Sie strapazieren diesen. Es heisst da nämlich: «Sie sind für ihre Abstimmungen niemals, für ihre in den Sitzungen des Landtages oder seiner Kommission gemachten Äusserungen aber nur dem Landtag verantwortlich und können hierfür niemals gerichtlich belangt werden». Sie stossen hier Beleidigungen aus, die ein Privater ganz sicher nicht machen könnte.Abg. Doris Frommelt
Auch ich wehre mich entschieden gegen die pauschalen Verurteilungen. Ich lasse mir nicht Wendehals austeilen. Ich habe mich ernsthaft und verantwortungsvoll entschieden und mich von neuen Argumenten überzeugen lassen. Auch ich erwarte Respekt für meine Entscheidung.Abg. Doris Beck
Vielen Dank. Ich glaube, die persönlichen Angriffe sind jetzt x-fach hin- und hergegangen. Ich beantrage Schluss der Diskussion und gleichzeitig einen Unterbruch der Debatte. Wir möchten uns gerne zur Beratung zurückziehen. Nun steht ja diese Rechtsverbindlichkeit. Die Abstimmung ist vorbei und es steht nun die Frage im Raum, wie rechtsverbindlich diese Allgemeinverbindlichkeitserklärungen des GAV sind, das nächste Gesetz, das wir lesen müssen oder wahrscheinlich in der 2. Lesung lesen wollen. Ich beantrage einen Unterbruch zur Beratung, wie es nun weitergehen soll. Wie kann man mit diesem Resultat nun hinter diesem Gesetz stehen oder eben nicht mehr?Landtagspräsident Klaus Wanger
Nach Ihrem Antrag auf Schluss der Debatte hat aufgrund der Geschäftsordnung noch jede Fraktion die Möglichkeit, sich zu melden. Es ist nur noch eine Wortmeldung
Diese Wortmeldung gebe ich dem Abg. Wendelin Lampert.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich halte mich kurz: Es gibt - so viel ich weiss - ein Sprichwort: «Oft braucht es im Leben mehr Mut, seine Meinung zu ändern, als an seiner ursprünglichen Meinung festzuhalten». Ich hatte diesen Mut nicht. Diejenigen, die Sie, Herr Abg. Quaderer, als Wendehälse betitel haben, hatten anscheinend diesen Mut, wie Sie es ausführen. Ich finde es schon auch schade, dass man die Leute so betitelt, auch wenn man hier an den Charakter appelliert. Auch das kann ich nicht nachvollziehen. Aber ich möchte noch einen anderen Aspekt ins Feld führen: Während der Debatte zu diesem Art. 36 Abs. 2 wurde von der Seite des Abg. Paul Vogt sowie von meiner Seite ein konkreter Lösungsansatz betreffend den Stufenbau eingebracht. Und hier hat sich nach meiner Ansicht die Regierung schon wenig kulant gezeigt und hat einfach dann an ihrem Vorschlag festgehalten. Von mir aus wäre eben durchaus ein Lösungsansatz darin bestanden, wenn man hier entweder auf das Gesetz verwiesen oder - wie es der Abg. Paul Vogt in Vorschlag gebracht hat - die Worte «durch Verordnung» gestrichen hätte. Dann wäre zumindest das Argument betreffend den Stufenbau nach meiner Ansicht hinfällig gewesen und wir hätten mitunter diese Abstimmung in eine andere Richtung bringen können. Insofern möchte ich hier schon festhalten: Ein wenig mehr Kulanz von Seiten der Regierung wäre mitunter sehr zielführend gewesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frau Abg. Doris Beck, Sie haben noch die Frage gestellt: Wie soll es weitergehen? Natürlich kommen wir Ihrem Antrag nach, eine Unterbrechnung vorzunehmen. Ich möchte nur vor der Unterbrechung noch Folgendes zu verstehen geben: Diejenigen, die jetzt dieser Verfassungsänderung nicht zugestimmt haben, sind voll der Überzeugung, dass die folgenden einfachen Gesetze, die wir in 1. Lesung bereits gelesen haben und die wir jetzt in 2. Lesung lesen wollen, wie auch für heute traktandiert, dass diese Gesetze ausreichend sind, um der Problematik der Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen Rechnung zu tragen. Und Sie könnten aufgrund der Geschäftsordnung noch vor der zweiten Abstimmung die Gesetzesvorlagen in eine Kommission geben. Das macht nach meiner Ansicht jedoch keinen Sinn.
Wir unterbrechen jetzt die Sitzung. Ich plädiere jedoch dafür, dass wir diese folgenden Gesetze in 2. Lesung lesen und verabschieden. Denn die Abgeordneten, die heute der Verfassungsänderung nicht zugestimmt haben, sind der Ansicht und ich persönlich bin der festen Überzeugung, dass diese einfachen Gesetze ausreichend sind, um diese Problemstellungen zu lösen. Ich frage Sie: Wie lange möchten Sie die Sitzung unterbrechen?Abg. Doris Beck
Für 10 Minuten. Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann unterbreche ich jetzt die Sitzung bis 21:40 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 21:30 Uhr).
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen zu Traktandum 18 fort.Ich gebe das Wort der Abg. Doris Beck. Abg. Doris Beck
Vielen Dank. Im Namen der Fraktion der Vaterländischen Union möchte ich als Erstes festhalten, dass der Abg. Harry Quaderer in keiner Weise gegen das Fürstenhaus gesprochen hat und wir distanzieren uns von der Art und Weise, wie der Landtagspräsident den Abg. Harry Quaderer angegriffen hat. Für uns ist das unqualifiziert und nicht nachvollziehbar. Zum Zweiten möchte ich im Sinne der Mehrheit der Abgeordneten der Vaterländischen Union folgende Erklärung abgeben, was das weitere Vorgehen über die 2. Lesung des Gesetzes über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von GAVs betrifft. Nachdem der Regierungsvorschlag zur Änderung von Art. 36 der Verfassung bei der soeben durchgeführten Abstimmung nicht die erforderliche Drei-Viertel-Mehrheit erreicht hat, ist diese Verfassungsvorlage gescheitert. Im Namen der Abgeordneten der Vaterländischen Union, welche dieser Verfassungsergänzung zugestimmt haben, gebe ich folgende Erklärung ab:
Zur Verwirklichung des Massnahmenpakets zur Erhaltung und Stärkung der Sozialpartnerschaft in Liechtenstein hatte die Regierung in ihrem Bericht und Antrag vorgeschlagen, mittels eines neu zu schaffenden Artikel 36 Abs. 2 der Verfassung eine klare verfassungsrechtliche Grundlage für das Massnahmenpaket - namentlich die vorgesehene Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen - zu schaffen. Die Verfassungsergänzung fand denn auch in der Vernehmlassung ungeteilte Zustimmung aller Verbände. Anlässlich der ersten Behandlung des Massnahmenpakets in der Landtagssitzung vom Oktober 2006 konnte festgestellt werden, dass Eintreten auf die Vorlage unbestritten war. In der Landtagssitzung vom Dezember stimmten 21 Abgeordnete - somit auch mehrere der Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei - für die vorgeschlagene Verfassungsänderung. Das von Art. 112 der Verfassung verlangte Quorum von drei Viertel der Stimmen wurde damit erfüllt. In der erforderlichen, heute durchgeführten zweiten Abstimmung wurde dieses Quorum jedoch nicht mehr erreicht, sodass die Verfassungsänderung trotz Mehrheit im Landtag nicht beschlossen werden kann - dies wegen offensichtlich geändertem Stimmverhalten von Abgeordneten der FBP.
Der Meinungswandel betreffend die Verfassungsänderung ist von den betroffenen FBP-Abgeordneten nicht stichhaltig begründet worden. Bei Durchführung der 1. Lesung der Verfassungsvorlage im Dezember letzten Jahres zeigten sich die betreffenden Abgeordneten noch überzeugt von Sinn und Notwendigkeit der vorgeschlagenen Verfassungsergänzung. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Regierung diese Verfassungsänderung nicht nur in ihrem Bericht und Antrag zum Massnahmenpaket Sozialpartnerschaft ausführlich dargelegt hatte, sondern - wie von einzelnen Abgeordneten im Rahmen der Eintretensdebatte vom 26. Oktober 2006 gefordert - in der Stellungnahme zu den während der 1. Lesung aufgewor-fenen Fragen noch einmal in sehr ausführlicher Form auf die Frage der Verfassungsänderung eingegangen ist. Sie hat dabei sowohl die Notwendigkeit der Ergänzung der Verfassung als auch die systematische Einordnung der neuen Verfassungsbestimmung in einlässlicher und überzeugender Weise dargelegt.
Umso erstaunlicher ist es, dass nun bestimmte Abgeordnete offenbar ihre Meinung geändert haben. Seit der Dezember-Sitzung des Landtages sind indessen keine neuen Erkenntnisse zu Tage getreten, welche eine solche Meinungsänderung begründen können. Folge des eingetretenen Gesinnungswandels ist, dass die von der Regierung empfohlene Verfassungsänderung nicht durchgeführt werden kann. Dies ist sehr bedauerlich, da es den Bestand des Massnahmenpakets zur Erhaltung und Stärkung der Sozialpartnerschaft gefährdet. Das Massnahmenpaket ist nach Ansicht der Fraktion der Vaterländischen Union unbedingt erforderlich, um den Arbeitsfrieden in Liechtenstein zu wahren. Der Wankelmut der betroffenen FBP-Abgeordneten darf nicht die sozial Schwachen treffen und darf nicht dazu führen, dass der soziale Friede in Gefahr gerät. Auch wenn nun unter den geänderten Umständen die verfassungsrechtliche Grundlage dafür unsicher ist, muss am vorgeschlagenen Massnahmenpaket festgehalten werden. Dessen Durchführung ohne Verfassungsergänzung birgt allerdings das Risiko, dass der Staatsgerichtshof eine ungenügende verfassungsrechtliche Grundlage für das Gesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen feststellen und dieses Gesetzes aufheben könnte. Ein solcher Vorgang würden den Gedanken der Sozialpartnerschaft schwächen und dem sozialen Frieden schaden.
Die Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei ist eine Erklärung dafür schuldig geblieben, weshalb diese reale Gefahr einer erneuten Unsicherheit im wichtigen Bereich der Gesamtarbeitsverträge nicht durch eine klare Verfassungsbestimmung gebannt werden kann. Es bleibt zu hoffen, dass das Massnahmenpaket, für dessen Umsetzung sich die Fraktion der Vaterländischen Union weiterhin entschlossen einsetzt, Bestand haben wird. Das bestehende Risiko des Scheiterns ist von jenen zu verantworten, welche ohne Angabe nachvollziehbarer Gründe und in einer Art und Weise ihre Meinung, die sie noch im Dezember 2006 überzeugt vorgetragen hatten, geändert haben. Danke.Abg. Markus Büchel
Ich möchte einfach kurz ein paar Anmerkungen bezüglich der Beurteilung der Abgeordneten und ihres Stimmverhaltens machen. Noch einmal: Wenn man zwischen der 1. und 2. Lesung seine Meinung nicht ändern dürfte oder könnte, dann brauchte man keine 2. Lesung zu machen und abzustimmen. Sie müssen also schon auch gestatten, dass man in dieser Zeit sich informiert und vielleicht tiefer informiert, vor allem deshalb, weil Bedenken geäussert werden. Und Sie können absolut nicht beurteilen, ob sich die Abgeordneten der FBP in der Zwischenzeit nicht informiert und nicht kundig gemacht haben, dass das, was hier vorgesehen war, nicht funktionieren kann so wie es vorgesehen ist und nicht dem Stufenbau entspricht, wie er hier im Lande vorgesehen ist. Und wenn Sie das nicht akzeptieren und als Argument gelten lassen, dann kann ich Ihnen nicht helfen. Aber Sie können damit nicht Wankelmütigkeit begründen oder auch andere Verhaltensregeln der FBP-Abgeordneten. Ich möchte Sie schon bitten, wenn Sie zu Ihren Argumenten und zu Ihren Beweggründen Stellung nehmen, aber Sie sollten nicht dauernd das Verhalten der Abgeordneten der FBP beurteilen. Zur Sache selbst möchte ich sagen, dass es erfreulich ist, dass wir dann diese Vorlage zur Stärkung der Sozialpartnerschaft trotzdem behandeln, weil wir auch der Meinung sind, dass dieses Gesetz so wie es hier vorliegt ein Massnahmenpaket vorsieht, um eben das zu sichern für die Zukunft, auch wenn man beim einen oder anderen Artikel vielleicht noch eine andere Meinung hat. Aber grundsätzlich ist es das richtige Vorgehen. Das hat auch nie jemand bestritten. Dafür hat die Regierung auch bei der 1. Lesung auch den Dank und die Wertschätzung für diese Vorlage entgegennehmen können. Darum verstehe ich nicht, dass man jetzt die FBP-Mandatare in eine Ecke stellen möchte, vor allem diejenigen Abgeordneten, die sich einfach in der Zwischenzeit kundig gemacht und ihre Meinung geändert haben.Abg. Doris Beck
Ich möchte einfach die Situation der Abgeordneten auch nochmal erklären, die hier eine Verfassungsänderung wollten. Das ist die einfache Mehrheit - das gebe ich zu - und darum ist es, glaube ich, noch eine Erklärung wert, die uns gestattet sein soll, wenn wir uns jetzt auf die 2. Lesung des Gesetzes über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von GAVs einlassen. Der Landtag muss diese Rechtsunsicherheit in Zukunft tragen. Und da war es uns einfach wichtig, das noch einmal festzuhalten. Wir schwanken zwischen dem «Wir wollen das so nicht tragen», weil wir haben ja diese Verfassungsänderung gefordert, sehen aber die Notwendigkeit, dass hier wirklich dieser Schritt getan wird und wollten dies in einer klaren Erklärung der betroffenen Abgeordneten der Vaterländischen Union auch zu Protokoll nochmals klar geäussert haben. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann können wir mit der 2. Lesung beginnen, und zwar mit dem Gesetz vom .... über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.
Entschuldigung, ich bitte die Abgeordneten, sich rechtzeitig zu melden.
Dann gebe ich jetzt das Wort dem Abg. Paul Vogt. Abg. Paul Vogt
Angesicht der fortgeschrittenen Zeit und der Tatsache, dass offenbar nur noch ein Artikel umstritten ist, beantrage ich die Fortsetzung der Lesung durch Artikelaufruf. Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag gehört. Der Abg. Paul Vogt beantragt die Fortsetzung der 2. Lesung dieser Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf zu machen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit setzen wir die Lesung mit Artikelaufruf fort.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Gibt es zu Art. 2 Wortmeldungen?
Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Wie schon in der 1. Lesung angekündigt und auch entsprechend argumentiert, habe ich einen Änderungsantrag zu Art. 2 Abs. 3. Und zwar geht der Antrag in die Richtung, dass ich im zweiten Satz - ich lese ihn vor: «Bei Gesamtarbeitsverträgen, die zwischen Verbänden abgeschlossen worden sind, müssen die beteiligten Arbeitgeber mehr als einen Drittel aller Arbeitnehmer beschäftigen, die nach der Allgemeinverbindlicherklärung dem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen sollen». Ich stelle Antrag, hier einen Drittel durch die Hälfte zu ersetzen. Das heisst, der Satz würde dann lauten: «Bei Gesamtarbeitsverträgen, die zwischen Verbänden abgeschlossen worden sind, müssen die beteiligten Arbeitgeber mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer beschäftigen, die nach der Allgemeinverbindlicherklärung dem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen sollen».Abg. Andrea Matt
Ich werde diesem Antrag nicht zustimmen. Es ist so, dass Liechtenstein ein sehr kleiner Markt ist mit der Eigenheit, dass es einzelne grosse Firmen in einzelnen Branchen gibt und dass diese grossen Firmen locker mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer beschäftigen können. Ich denke, wenn wir wirklich ein griffiges Instrument haben wollen, mit dem die Arbeitnehmer geschützt werden sollen, dann ist es ganz wichtig, dass wir in diesem kleinen Markt mit dominanten Firmen ein Drittelquorum haben. Ich werde also das Drittelquorum unterstützen. Abg. Peter Lampert
Aus meiner Sicht des Gewerbes ist es notwendig, dass für Verbandsverträge ein niedriges Quorum gilt. Das hat mit den besonderen Verhältnissen in unserem Land zu tun, insbesondere mit den vielen kleinen Gewerbebetrieben. Aus meiner Sicht als Gewerbetreibender kann ich diese Auffassung unterstützen. Es geht mir vor allem um den Schutz der Arbeitnehmer und um gleich lange Spiesse für Arbeitgeber. Wenn das Quorum zu hoch angesetzt wird, können nicht mehr alle bestehenden GAVs erneuert werden. Das wäre eine Rückschritt. Ich bin mir zwar bewusst, dass bei einem Drittelsquorum eine Minderheit über eine Mehrheit bestimmt, aber ich bin der Meinung, dass dieser «Schönheitsfehler» für unsere Gesellschaft eher verkraftbar ist als ein Gewerbe ohne Gesamtarbeitsverträge. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich werde dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen. Die Situation in unserem Land mit vielen kleineren und mittleren Betrieben rechtfertigt eine Allgemeinverbindlichkeit mit niederschwelligem Quorum.Abg. Markus Büchel
Ich möchte nicht allzu lange werden. Es ist jetzt von der Abg. Andrea Matt das Argument eingebracht worden, dass die grossen Arbeitgeber das Problem sind und der Schutz vor denen vor allem dadurch gewährleistet werden soll. Und von den beiden anderen Votanten ist genau das Gegenteil gesagt worden, dass die Gewerbetreibenden, also die vielen Kleinen dadurch geschützt werden sollen. Ich kann dem nicht zustimmen, vor allem dann, wenn man den Vergleich zur Schweiz herzieht. Die Schweizer Gesetzgebung wurde ja hier herangezogen, um das zu erarbeiten. Dort gilt ganz klar das dreifache Quorum. Im Gegensatz dazu haben wir in Liechtenstein eine kleine Hürde aufgebaut. Diese Hürde sollte mindestens eben dadurch gewährleistet sein, dass zumindest einmal 50% der Arbeitnehmer in diesen Unternehmen beschäftigt sein sollten, die einen Gesamtarbeitsvertrag abschliessen und der auch allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann stimmen wir ab über den Antrag des Abg. Markus Büchel, der beantragt, in Art. 2 Abs. 3 im Satz nach dem Komma zu formulieren: «müssen die beteiligten Arbeitgeber mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer beschäftigen ...» usw. Wer dem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag nicht stattgegeben und wir stimmen ab über Art. 2. Wer dem Art. 2 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich werde diese Gesetzesvorlage noch beenden und die weiteren Gesetzesvorlagen werden wir morgen, Donnerstag, in Behandlung ziehen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte noch eine Sachüberschrift beliebt machen vor den Art. 13 und 14, und zwar die Sachüberschrift «Kundmachung». Es beziehen sich beide Art. 13 und 14 auf diesen Sachverhalt. Deshalb würde eine Sachüberschrift hier Sinn machen. Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich denke, wir übernehmen diesen Vorschlag und stimmen entsprechend diesem Vorschlag ab.
Wer mit Art. 13 inklusive dieser Ergänzung einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Bei Art. 19 handelt es sich ja um eine Delegationsnorm. Wir haben hier überschiessend delegiert. Bei Art. 13 und 14 handelt es sich um Kundmachungsbestimmungen. Da ist klar, wer das zu machen hat. Ich möchte deshalb beliebt machen, dass es heisst: «Die Regierung kann durch Verordnung die ihr nach Art. 8 bis 11» - das bleibt gleich - und dann «und 15 zugewiesenen Geschäfte unter Vorbehalt» usw. Also 13 und 14 würden wegfallen. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir abstimmen.
Wer dem Art. 19 in der soeben geänderten Form die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 steht zur Diskussion.
Notwendigerweise muss es hier natürlich jetzt heissen: «Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft» anstelle von «tritt gleichzeitig mit dem Verfassungsgesetz vom ... über die Abänderung der Verfassung vom .... in Kraft».
Wer diesem Artikel in der abgeänderten Form zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis morgen, Donnerstag, 09:00 Uhr.Die Sitzung ist geschlossen (um 22:10 Uhr).
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