Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Staaten der südafrikanischen Zollunion (SACU), (Nr. 3/2007)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu Traktandum 21: Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Staaten der Südafrikanischen Zollunion (SACU).
Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 3/2007 steht zur Diskussion.Abg. Franz Heeb
Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete. Mit dem Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit der Südafrikanischen Zollunion wird das Netz von Freihandelsabkommen erstmals auf Entwicklungsländer ausgeweitet. Der Anstoss zur Aufnahme von Verhandlungen war der Abschluss eines Freihandelsabkommens der EU mit Südafrika, in dem ein stufenweiser Zollabbau zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde. Damit waren die EFTA-Staaten im Handel mit Südafrika gegenüber den EU-Staaten benachteiligt und es wurde bei der Aufnahme der Verhandlungen angestrebt, einen dem Freihandelsabkommen zwischen den EU-Staaten und Südafrika entsprechenden Zollabbau auch für die EFTA-Staaten zu erreichen.
Der Südafrikanischen Zollunion, der so genannten SACU, gehören eben Südafrika, die Staaten Botswana, Lesotho, Namibia und Swasiland an. Ursprünglich wurden Verhandlungen mit Südafrika aufgenommen und diese wurden aufgrund der zwischenzeitlich gegründeten SACU auf die erwähnten Länder der Zollunion Südafrikas ausgedehnt. Damit verhandelten die EFTA-Staaten erstmals auch mit Entwicklungsländern, was die Verhandlungen und das vorliegende Freihandelsabkommen geprägt hat. Es musste eine dem Entwicklungsstand dieser Länder entsprechende Lösung gefunden werden.
Dieses Freihandelsabkommen der ersten Generation beschränkt sich im Wesentlichen auf den Zollabbau von Industriegütern und verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten. Für Dienstleistungen und die Rechte an geistigem Eigentum gelten weiterhin die Bedingungen der Welthandelsorganisation WTO. Das Abkommen ist teilweise asymmetrisch aufgebaut, indem den Staaten der SACU längere Übergangsfristen für Zollabbau für sensible Produkte gewährt werden. Zudem sind im Freihandelsabkommen besondere Schutzklauseln für entstehende Wirtschaftszweige zur Gewährleistung der ländlichen Entwicklung und der Ernährungssicherheit sowie zur Armutsbekämpfung vorgesehen.
Das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit der Südafrikanischen Zollunion bringt beiden Seiten Vorteile. Die EFTA-Staaten können einerseits ihre Industrieprodukte zu den gleichen Bedingungen wie die EU-Staaten in die SACU importieren, wobei aber auf den Entwicklungsstand dieser Länder Rücksicht genommen wird. Andererseits werden den Staaten der SACU der Auf- und Ausbau der Exporte in die EFTA-Staaten ermöglicht.
Ich empfehle daher, dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den SACU-Staaten zuzustimmen.Abg. Andrea Matt
Guten Morgen. Dieses EFTA-Abkommen mit den SACU-Staaten, das wir heute behandeln, ist das erste EFTA-Freihandelsabkommen dieser Mandatsperiode, das keine über TRIPS hinausgehenden Bestimmungen enthält. Es ist auch nicht weiter erstaunlich, handelt es sich doch hier eigentlich um einen stärkeren Partner als wir bisher mit Tunesien hatten. Was ich damit sagen will ist, dass es eigentlich wünschenswert wäre, wenn es jetzt zu weiteren Abkommen beispielsweise mit Thailand kommt, dass man doch die Bestimmungen, die man jetzt für die SACU verwendet hat, auch bei künftigen EFTA-Freihandelsabkommen macht und dass man auch bei Staaten, die keine so starke Position haben wie die Südafrikanische Zollunion, nicht über TRIPS-Bestimmungen hinausgeht bei den Bestimmungen über geistiges Eigentum. Ich hoffe, dass die Regierung dieses Anliegen aufnimmt und in ihren Verhandlungen berücksichtigt. Danke.Abg. Pepo Frick
Danke. Guten Morgen. Die Aussenpolitische Kommission - das wurde bereits erwähnt - hat sich mit diesem Traktandum befasst. Es wird ein so genanntes asymmetrisches Abkommen mit der Südafrikanischen Union abgeschlossen, was bedeutet, dass diesen Ländern gewisse Präferenzen gewährt werden. Möglicherweise sind solche Wirtschaftsabkommen wichtiger als die klassische Entwicklungshilfe. Nur wenn diese wenig entwickelten Länder Zugang zum Weltmarkt bekommen, haben sie eine Chance, künftig sich auch wirtschaftlich zu entwickeln.
Das Land Lesotho, wo ich während Jahren gelebt und gearbeitet habe und das zu den am wenigsten entwickelten Ländern gehört, geniesst noch spezielle Vergünstigungen, welche die Schweiz und damit auch Liechtenstein gewähren. Wenige Zahlen zu Lesotho: 2 Mio. Einwohner, 30'000 Arbeitsplätze, Aids-Rate ungefähr 20%. Seit Jahren geplagt durch den Klimawandel, was Hunger für viele Menschen bedeutet. Ich hoffe, dass diese Länder künftig von diesem Freihandelsabkommen profitieren können. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, gebe ich das Wort Frau Regierungsrat Kieber-Beck. Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Eingangs möchte ich mich für die sehr wohlwollende Aufnahme dieses Abkommens bedanken. Es wurde bereits einleitend erwähnt vom Abg. Franz Heeb, dass es sich um ein Abkommen der ersten Generation handelt und somit auch diese Bereiche - Dienstleistungen etc. - nicht umfasst. Ich habe mich gefreut über die positive Aufnahme dieses Abkommens durch den Abg. Pepo Frick, da er auch persönlich eine sehr starke Beziehung zu einem dieser Staaten pflegt. Ich möchte dem Landtag auch noch zur Kenntnis bringen, dass wir im Rahmen der Behandlung dieses Abkommens der Aussenpolitischen Kommission ein Begleitdokument übermittelt haben, dem Sie entnehmen können, wie die Arbeit der EFTA vonstatten geht.
Sie sehen in diesem beiliegenden Dokument erstens einmal die grundsätzliche Ausrichtung der EFTA im Rahmen der Drittlandpolitik. Ferner sehen Sie, welche Abkommen derzeit verhandelt werden, welche möglichen Verhandlungen stattfinden, mit welchen Ländern Zusammenarbeitserklärungen abgeschlossen wurden und welche zukünftigen potenziellen Partnerstaaten die EFTA-Staaten ins Auge fassen. Es wird auch immer der Stand des Verfahrens und das Ziel, das damit umfasst wird, kurz erläutert.
Entgegen dem Votum der Abg. Andrea Matt kann ich mich nicht darauf einlassen, dass wir nur Abkommen der ersten Generation abschliessen, denn die Abkommen werden im Verbund der EFTA-Staaten geschlossen und es gibt Interessen, die zu berücksichtigen sind. Es handelt sich um Freihandelsabkommen, es wird die wirtschaftliche Komponente in den Vordergrund gestellt. Das bedeutet auch, dass teilweise symmetrische Abkommen geschlossen werden. Aber da braucht es ja immer den Partner mit dazu. Aber in diesem Fall gehe ich mit Ihnen einig, war es sicher richtig, dass ein asymmetrisches Abkommen geschlossen wurde, damit die weniger entwickelten Staaten die Möglichkeit haben, ihre Zölle teilweise aufrechtzuerhalten, während die EFTA-Staaten die Zölle fallen lassen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank für die Information. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann stimmen wir über den Antrag der Regierung ab. Die Regierung beantragt, der Landtag wolle dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den SACU-Staaten die Zustimmung erteilen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-