Schaffung eines Gesetzes über die Agentur für internationale Bildungsangelegenheiten (AiBAG), (Nr. 9/2007); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 27: Schaffung eines Gesetzes über die Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten.
Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 9/2007 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. «Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr!» Das uns aus unserer Kindheit bekannte Sprichwort gilt heute nur noch zum Teil, vor allem in der Berufswelt gilt es nicht mehr. Weiterbildung, Gelerntes vertiefen, berufliche Flexibilität, lebenslanges Lernen in allen Lebensphasen ist die Zukunft. Lebenslanges Lernen stärkt die Eigenverantwortung, Chancenungleichheiten werden abgebaut, berufliche, persönliche und gesellschaftliche Entwicklungen ermöglicht.
Bereits seit dem EWR-Beitritt von 1995 beteiligt sich unser Land an den europäischen Bildungsprogrammen «Sokrates» und «Leonardo da Vinci». Der Landtag hat sich im Dezember 2006 für die Teilnahme an der so genannten 3. Generation der Bildungsprogramme ausgesprochen. Die neue Programmgeneration erfordert die Zusammenlegung der beiden bisherigen Nationalagenturen und die Schaffung einer selbstständigen Agentur mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Regierung spricht sich positiv für die Schaffung einer zusammengefassten Organisationseinheit aus und schlägt eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts vor. Diese Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten wird eine zentrale und kompetente Stelle für alle Fragen der internationalen Bildung. In dieser Agentur sollen nicht nur die beiden bisher getrennten Programme «Sokrates», das dem Schulamt zugeordnet war, und «Leonardo da Vinci», dem Amt für Berufsbildung zugeordnet, und zusätzlich der Themenbereich «WorldSkills», Internationale Berufswettbewerbe, sondern alle diese drei Programme sollen in einer Agentur zusammengefasst werden. Diese Agentur und die betreuten Programme sollen wie bisher durch Beiträge des Landes und durch Programmbeiträge der EU finanziert werden. Die Organisation der Agentur wird einfach und zweckmässig sein mit einem Verwaltungsrat für die strategische Führung, der durch die Regierung bestellt wird und der aus drei bis fünf Mitgliedern besteht - aus einem Geschäftsführer für die operative Leitung, aus einem Beirat von mindestens drei Mitgliedern, der Förderprojekte etc. begutachtet.
Die Agentur obliegt der Aufsicht der Regierung. Zwischen dem Verwaltungsrat und der Regierung muss eine Vereinbarung über die Besorgung der Geschäfte durch Mitarbeiter der Landesverwaltung abgeschlossen werden. Revisionsstelle soll die staatliche Finanzkontrolle sein. Obwohl die Agentur rechtlich selbstständig ist, ist deren Autonomie jedoch eingeschränkt, da wichtige Aufgaben, insbesondere solche mit finanziellen Konsequenzen, der Zustimmung der Regierung unterliegen.
Die bisherigen beiden Programme wurden durch insgesamt 1,9 Stellen besetzt, die an die neu zu schaffende Agentur zu übertragen sind. Der neu hinzukommende Bereich der Berufswettbewerbe wird bisher mit 0,4 Stellen im Auftragsverhältnis wahrgenommen. Dieses Auftragsverhältnis soll aufgelöst und eine neue 40-Prozent-Stelle geschaffen werden. So wird die neue Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten insgesamt über 2,30 Stellen verfügen. Finanzielle Auswirkungen sind mit der Schaffung dieser Agentur keine verbunden. Ich beantrage, die Gesetzesvorlage in Behandlung zu ziehen.Abg. Gebhard Negele
Werte Damen und Herren. Wir haben in der Landtagssitzung vom Dezember 2006 einhellig einem Verpflichtungskredit über EURO 1,097 Mio. zugestimmt. Zweck dieses Kredites war die Teilnahme an der 3. Generation der europäischen Bildungsprogramme 2007 bis 2012 mit dem Motto «Programm zum lebenslangen Lernen». Unmittelbar in diesem Zusammenhang steht die heutige Vorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten. Beim «Programm zum lebenslangen Lernen» geht es finanziell um nicht weniger als EURO 7 Mia. Dass hier eine handfeste Organisation im Hintergrund stehen muss, scheint plausibel, und dass auch Liechtenstein als beteiligtes Land die geplanten Anforderungen erfüllen muss, ist auch klar. Zum Zeitpunkt der Genehmigung des Verpflichtungskredites wurde von der Regierung noch geprüft, ob die beiden bisherigen Agenturen «Leonardo da Vinci» und «Sokrates» zusammengeführt und in eine unselbstständige Anstalt überführt werden sollten, oder ob es Sinn macht, alle internationalen Bildungsangelegenheiten sowie die Integration der internationalen Berufswettbewerbe in einer Organisation zusammenzufassen.
Jetzt, drei Monate später, liegt eine ausgereifte Vorlage bereit, welche zwar 0,40 Stellen schafft, diese jedoch gemäss Antrag kostenneutral sind. Kostenneutral, weil bisher der Themenbereich «WorldSkills» im Auftragsverhältnis vergeben wurde und jetzt in der neu zu gründenden selbstständigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit integriert wird. Der Name der Anstalt lautet «Agentur für internationale Bildungsangelegenheiten».
Die Regierung macht also den Vorschlag, die internationalen Bildungsangelegenheiten sowie die internationalen Berufwettbewerbe in einer Organisation zusammenzufassen. Diese Lösung hatte ich auch anlässlich meines im Dezember 2006 gehaltenen Votums favorisiert. Deshalb kann ich dieser Konstruktion mit Überzeugung zustimmen. Ich erwarte allerdings Synergieeffekte bzw. Verbesserungen in zwei Bereichen, welche auch schon anlässlich der Diskussion um den Verpflichtungskredit im Dezember-Landtag aufgetaucht sind. Diese sind: Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit rund um das «Programm lebenslanges Lernen» und mehr Beteiligung an den diversen Programmen, insbesondere im Bereich Berufsbildung und Erwachsenenbildung.
Abschliessend habe ich noch eine Frage bezüglich finanzieller Auswirkungen: Zumindest die Schaffung von 0,40 neuen Stellen soll ja kostenneutral sein. Ich möchte in diesem Zusammenhang in Erfahrung bringen, wie hoch die jährlichen approximativen Kosten für den neu zu bildenden Verwaltungsrat und dessen Beirat ausfallen und in welcher Budgetposition diese Zahlen aufscheinen werden. Ich danke dem Ressort Präsidium und dem Ressort Bildungswesen für die in sehr kurzer Zeitspanne vorgelegte, ausgereifte Vorlage. Ich bin für Eintreten. Danke.
Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Nachdem ich mich im Dezember für die Teilnahme an den Europäischen Bildungsprogrammen ausgesprochen habe, findet natürlich auch der heutige Gesetzesentwurf zur Errichtung einer dafür nötigen Agentur meine Zustimmung. In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung lediglich um Klärung einiger Fragen.
Zur rechtlichen Form: Mit der heutigen Gesetzesvorlage soll gemäss Art. 2 Abs. 1 eine selbstständige Anstalt geschaffen werden. Da die Regierung im Bericht und Antrag Nr. 138 vom letzten Dezember noch von einer unselbstständigen Anstalt ausgegangen war, bitte ich um einige Ausführungen dazu, insbesondere auch deshalb, weil die rechtliche Form der Anstalt Auswirkungen auf deren Eigendynamik und auch auf die Kontrolle durch die Regierung haben kann.
Zu den personellen Auswirkungen: Mit dem vorliegenden Bericht wird auf Seite 15 beantragt, 1,9 Stellen aus den Programmen «Leonardo» und «Sokrates» auf die neue Agentur zu übertragen und weitere 0,4 Stellen für die Aufgaben von «WorldSkills» neu zu schaffen. Der Bericht und Antrag vom letzten De-zember besagt hingegen, dass die damals eingesetzten 2,1 Stellen aus «Leonardo» und «Sokrates» übertragen werden sollen. Das ergäbe dann meines Erachtens die Neuschaffung von lediglich 0,2 anstatt von 0,4 Stellen.
Zu Art. 4 - Finanzierung: Es ist positiv zu vermerken, dass gemäss Regierungsbericht mit Betriebskostenzuschüssen seitens der EU in Höhe von 45 bis 50% der Betriebskosten gerechnet wird. Meine Frage hierzu: Sind mit der Neuschaffung der Agentur und den damit verbundenen Massnahmen alle EU-Vorgaben erfüllt?
Zu Art. 10 - Aufgaben des Geschäftsführers: Es wird im Bericht ausgeführt, dass neben den Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes auch allfällige Sondervorschriften zu beachten sind, die aus dem europäischen Recht fliessen können. Insbesondere wird dabei der von der Europäischen Kommission herausgegebene «Guide for national Agencies» für das Programm erwähnt. Ich hätte diesbezüglich gerne eine Einschätzung der Regierung. Geht die Regierung davon aus, dass es sich bei europäischen Sondervorschriften hauptsächlich um Leitlinien und Anleitungen zur Durchführung von Programmen handelt, oder ist damit zu rechnen, dass solche europäischen Vorgaben zukünftig auch Aufgaben enthalten können, die zu einer Ausweitung der Beschäftigungsgrade in der Agentur führen?
Art. 10 Abs. 3: Die Absicht der Regierung nehme ich gerne zur Kenntnis, mit diesem Artikel Vorkehrungen zu treffen, das bestehende Know-how zu nutzen, indem die Aufgaben der Agentur soweit als möglich durch das bisher eingesetzte Personal der Landesverwaltung erledigt werden.
Zu Art. 11 - Zusammensetzung des Beirats: Hier stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmervertretung bewusst nicht erwähnt wird. Arbeitnehmer sind meines Erachtens eine grosse Zielgruppe für Bildungsprogramme und sollten dementsprechend berücksichtigt werden. Als Konsequenz der Teilnahme am «Europäischen Bildungsprogramm zum lebenslangen Lernen» stimme ich der Errichtung der dafür benötigten nationalen Agentur gerne zu. Insbesondere ist es zu begrüssen, dass die Regierung durch Zusammenlegung der bisherigen Agenturen bzw. Übertragung der dafür benötigten Stellen Synergien schafft und dass nach einer längeren Übergangsphase auch der Miteinbezug von «WorldSkills» - Internationale Berufswettbewerbe - in die Agentur möglich wird. Aus Sicht der Nutzer ist die Agentur als zentrale und kompetente Anlaufstelle für alle Fragen der internationalen Bildung und Mobilität ein Gewinn. Die Dienstleistungen werden übersichtlicher und somit erleichtert.
Ich bin für Eintreten auf die Gesetzesvorlage. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich stehe der Vorlage grundsätzlich positiv gegenüber, dass wir nun eine Institution bilden, welche sich um die internationalen Bildungsangelegenheiten in zentraler Position kümmert, denn dadurch können sicherlich einige Synergiepotenziale genutzt werden. Doch ich möchte mich den Fragen anschliessen, welche bereits - zumindest in Teilbereichen - erwähnt wurden. Die Regierung führt aus, es könnte zu Interessenkonflikten führen, je nach Organisation dieser internationalen Bildungsinstitution. Hierzu frage ich mich einfach: Ist es effektiv vonnöten, dass wir hier diese selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit benötigen? Worin besteht effektiv dieser Interessenkonflikt oder ist es mitunter auch eine explizite Forderung der Europäischen Union, dass diese Organisationsform so gewählt werden muss? Ansonsten hätte man - ich sage jetzt - «Sokrates», «Leonardo da Vinci» und die «WorldSkills» zum Beispiel in einer Abteilung organisieren können, um dieses Synergiepotenzial zu nutzen. Das wäre die erste Frage.
Die zweite Frage hat der Abg. Gebhard Negele in Teilbereichen auch bereits erwähnt. Hier geht es um die personellen und finanziellen Konsequenzen. Auf Seite 9 wird ausgeführt, es sind zukünftig drei Organe: Verwaltungsrat, Geschäftsführer und Beirat. Und hier frage ich mich eben auch: Wo sind hier die finanziellen Konsequenzen spezifisch auf Verwaltungsrat und Beirat? Und auch die Position des Geschäftsführers ist für mich nicht abschliessend erklärt anhand der Vorlage. Sind das diese 0,4 Stellen betreffend die «WorldSkills» oder wo sind die Stellenprozente der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers? Mit was müssen wir hier zukünftig rechnen? Mich würde interessieren, was hier die effektiven Konsequenzen sind.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann gebe ich zuerst dem Herrn Regierungschef das Wort.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsent, geschätzte Damen und Herren. Diese Vorlage ist in enger Zusammenarbeit der beiden Ressorts entstanden. Ich denke, wir werden uns auch in den Auskünften ergänzen können.
Ganz kurz zur Rechtsform: Es wird hier eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts für die Agentur für internationale Bildungsangelegenheiten vorgeschlagen. Zu Beginn wollten wir eigentlich diese Agentur in der Verwaltung integriert haben, weil wir gesagt haben, das ist rein verwaltungsökonomisch besser. Und wir haben deshalb dann die Lösung favorisiert, dass wir eine unselbstständige Anstalt schaffen und das Ganze im Amt für Berufsbildung und Berufsberatung unterbringen. Aber die Europäische Union verlangt von uns ganz klar, dass «das lebenslange Lernen» ausserhalb der Verwaltung organisiert werden muss und dass es deshalb nicht zulässig ist, eine unselbstständige Anstalt hier zu gründen und dann die Aufgaben in dieser Anstalt wahrzunehmen. Und deshalb mussten wir den nächsten Schritt gehen und hier eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts gründen.
Aber vielleicht, wenn man sich jetzt die Vorlage ansieht, vielleicht hat man uns auch zum Glück gezwungen, denn ich denke mir, so wie das konzipiert ist, wird diese Anstalt ihre Aufgaben sehr gut wahrnehmen können, und zwar in zweierlei Hinsicht. Erstens einmal kann trotzdem die administrative Zusammenarbeit ein Stück weit mit dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung gepflegt werden, aber vor allem können wir die Impulse aus der Privatwirtschaft hier sehr gut einbringen. Ich denke mir, im Verwaltungsrat soll die Privatwirtschaft vertreten sein, denn sie hat ja auch ein Interesse an der beruflichen Bildung. Und zweitens ist das Konstrukt schlank gehalten, und zwar auch deshalb, weil wir die Lösung gewählt haben, dass die Anstalt Personal von der Landesverwaltung ausleihen kann und hier dann nicht eigene personalrechtliche Fragen geklärt werden müssen. Ich denke, von daher ist dieses Konstrukt durchaus gelungen und auch grössenverträglich.
Ich glaube auch, dass, wenn diese Anstalt einmal gegründet ist, dass sie besser wahrgenommen wird, der öffentliche Auftritt viel sichtbarer werden wird und dass es deshalb durchaus möglich ist, dass man noch mehr Menschen dazu bewegen kann, von diesen sehr attraktiven und guten Angeboten Gebrauch zu machen. Das muss ja unser Ziel sein. Von daher ist es auch das Ziel, dass eine Mehrbeteiligung an diversen Programmen in den folgenden Jahren dann auch entstehen kann. Was die einzelnen Stellen anbelangt, das müsste ich hier einmal nachschauen. Wir haben auf Seite 15 ausgeführt, dass bis heute das Programm «Sokrates» mit 0,7 Stellen durch das Schulamt und das Programm «Leonardo da Vinci» für die berufliche Bildung mit 1,2 Stellen durch das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung dotiert war. Das sind die 1,9 Stellen. Hier kämen dann die «WorldSkills» dazu mit den 0,4 Stellen. Ich habe jetzt nicht ganz verstanden, woher die Differenz ist, aber vielleicht kann Regierungsrat Quaderer mir hier aushelfen, was diese Fragen anbelangt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Zuerst noch ein paar Ausführungen zur rechtlichen Form: Es ist richtig, was der Regierungschef ausgeführt hat, das ist eine klare Vorgabe der EU. Wir haben das auch nochmals abklären lassen bei der Stabsstelle EWR und diese Abklärungen wurden eben in der Zwischenzeit getroffen. Zwischen den Ausführungen, die wir im Bericht und Antrag im Dezember zum «Programm lebenslanges Lernen» gemacht haben und jetzt in Vorbereitung auf diesen Bericht und Antrag. Und dort hat es sich nochmals bestätigt, dass das eine Muss-Bedingung ist, die eingehalten werden muss. Mir wurde dann auch bestätigt von Mitarbeitern des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung, die für diese Programme zuständig sind, dass Liechtenstein zwar Projekte einreichen kann, dass für diese Projekte aber bis diese neue Organisationsform gegriffen hat und in Rechtskraft erwachsen sind, keine Fördergelder gesprochen werden. Insofern ist das also eine klare Bedingung von Seiten der EU.
Dann auch, wenn man fordert, dass eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit stattfindet und eine stärkere Beteiligung an den Programmen, dann denke ich sicherlich auch so wie der Regierungschef, dass eine selbstständige Anstalt zwei Effekte hat. Nämlich erstens, hier werden die Kompetenzen gebündelt und diese selbstständige Anstalt wird in der Öffentlichkeit sicherlich auch stärker wahrgenommen. Und das sind zwei positive Effekte, die eben dann auch in der Beteiligung an den Programmen und an der verbesserten Öffentlichkeitsarbeit ihren Ausschlag finden können.
Betreffend die personellen Auswirkungen ist es so, dass hier im Bericht ausgeführt ist, dass eben diese 0,7 Stellen vom Schulamt und die 1,2 Stellen vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung in diese neue Anstalt hinüberwechseln. Und dann gibt es 1,9 Stellen plus die 0,4 Stellen, die zusätzlich dazukommen. Das sind dann diese 2,3 Stellen. Im Bericht und Antrag vom Dezember zum Projekt «lebenslanges Lernen» wurden hier noch Annahmen getroffen, dass eben jeweils zusätzlich 10 Stellenprozente vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung und 10 Stellenprozente vom Schulamt in diese neue Agentur wechseln können. Und deshalb sind hier insgesamt 20% mehr vonnöten. Im Dezember sind wir noch davon ausgegangen, dass eben diese 10% - der Amtsleiter des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung hat sich etwa mit 10% seines Pensums mit diesen Agenden beschäftigt. Wenn dann diese neue Anstalt geschaffen wird, dann werden eben diese 10% nicht auch noch in die Anstalt wechseln. Das ist der Grund für diesen kleinen Unterschied von 0,2 Stellen.
Betreffend Finanzierung wurde die Frage gestellt, ob mit der Neuschaffung alle Erfordernisse erfüllt sind: Ja, das ist so. Mit dieser Konstruktion sind alle EU-Vorgaben erfüllt.
Dann war auch eine Frage, ob diese Sondervorschriften der EU, ob das allenfalls eine Ausweitung des Dienstauftrages des Geschäftsführers zur Folge haben könnte, wenn ich Sie richtig verstanden habe, Frau Abg. Marlies Amann-Marxer: Das sind Richtlinien, wie eben die Programme durchzuführen und abzuwickeln sind. Das sind also technische Richtlinien, die keine direkte Auswirkungen auf das Arbeitspensum des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin haben werden.
Dann zur Zusammensetzung des Beirates: Hier haben wir in der Regierung auch länger diskutiert. Wir haben uns dann für eine bewusst offene Form entschieden. Wir haben einerseits keine Formulierung gewählt, die explizit die Arbeitnehmervertretung nennen würde, wir haben aber auch insgesamt eine offene Formulierung gewählt, die auch Arbeitgebervertretungen oder Interessenorganisationen nicht erwähnt, sondern dass hier einfach ein möglichst grosser Handlungsspielraum gegeben ist.
Ich glaube, der Abg. Wendelin Lampert hat sich ebenfalls nach den personellen und finanziellen Konsequenzen erkundigt, was denn beim Verwaltungsrat und bei diesem Beirat, was das für finanzielle Konsequenzen nach sich zieht: Es ist natürlich schwierig, das jetzt zu beantworten. Sie haben ja das Zeichen gemacht, das kann man vielleicht schätzen. Wobei, man weiss natürlich auch nicht, wie häufig dieser Verwaltungsrat - das weiss man jetzt noch nicht - tagen wird. Das hängt dann natürlich letztendlich auch davon ab: Sind das dann drei oder sind das fünf Personen, die im Verwaltungsrat Einsitz nehmen werden? Das Gleiche gilt auch für den Beirat. Wobei für den Beirat geplant ist, dass der relativ wenig tagt. Ein- bis zweimal, vielleicht dreimal pro Jahr. Dort werden sicherlich keine grossen finanziellen Konsequenzen zu erwarten sein. Und die Position des Geschäftsführers ist so: Das ist eine 100-Prozent-Stelle und diese 100-Prozent-Stelle wird eben mit diesen insgesamt 230-Stellenprozenten abgedeckt. Die anderen 130% sind dann Sachbearbeitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die die weiteren Aufgaben übernehmen. Und auch die Organisation und Durchführung der Internationalen Berufsweltmeisterschaften, der WorldSkills, sind auch in dieser neuen Agentur abgebildet.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke für Ihre Ausführungen, Herr Regierungsrat. Ich möchte nochmals auf Art. 11 zurückkommen. Meine Frage betreffend die Arbeitnehmer ist daraus entstanden, dass bei den Ausführungen zu Art. 11 auf Seite 13 eben als involvierte Verbände, betroffene Verbände, Angaben gemacht werden, und zwar nur Wirtschaftsverbände, welche auf Arbeitgeberseite sind, die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer und auch die Wirtschaftskammer. Es wird nicht explizit der Arbeitnehmerverband erwähnt. Und deshalb ist meine Frage dazu aufgetaucht. Ich gehe nun schon davon aus, dass auch die Arbeitnehmerseite entsprechend berücksichtigt werden soll. Das entnehme ich Ihren Ausführungen.Abg. Wendelin Lampert
Danke, Herr Präsident. Besten Dank für die Ausführungen der Regierung. Ich möchte nochmals anknüpfen bei diesem Interessenkonflikt, den da die EU sichtet. Ich höre, das ist eine Muss-Bestimmung der EU. Aber mich würde interessieren: Was ist der tiefere Grund? Ich sehe durchaus auch, dass mit dieser neuen Konstellation - sprich mit dieser selbstständigen Anstalt des öffentlichen Rechts - sicherlich die Aussenwirkung ganz anders ist, sprich positiver. Das anerkenne ich durchaus. Aber worin würde die EU den Interessenkonflikt sehen, wenn wir nun in einem Amt eine Abteilung gemacht hätten? Ich sehe einfach diesen Interessenkonfliktzusammenhang aktuell nicht. Können Sie hierzu mitunter noch einige Ausführungen machen?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Zuerst zur Frage betreffend den Art. 11, ob Arbeitnehmervertretungen auch berücksichtigt werden: Wir haben hier die Beispiele angeführt, weil eben auch die Internationalen Berufsweltmeisterschaften in dieser Agentur integriert sind. Und dort erhoffen wir uns natürlich, dass die Wirtschaft mit vertreten ist im Verwaltungsrat, weil wir uns natürlich auch erhoffen, dass letztendlich die Wirtschaft dann die Internationalen Berufswettbewerbe mitträgt. Es ist heute so, dass verschiedenste Arbeitgeber mitfinanzieren, grosszügig Unterstützungen leisten, und wir erhoffen uns, dass das auch in Zukunft so sein wird. Und wir sind davon ausgegangen, dass gerade aus diesem Grund auch Arbeitgebervertreter in diesem Verwaltungsrat vertreten sein werden.
Zum Konfliktpotenzial: Diejenige Stelle, die mit diesen Aufgaben betraut ist, muss unabhängig sein, damit diejenigen Stellen letztendlich, die dann die Programme national durchführen, wirklich unabhängig sind von dieser Agentur, die praktisch die Aufsicht national übernimmt, damit diese Programme auch regelkonform durchgeführt werden. Heute ist es zum Teil so, dass eben eigentlich die Aufsichtsfunktion und die Durchführungsfunktion im gleichen Amt angesiedelt sind, was aber aufgrund der «Gewaltentrennung» nicht korrekt ist. Und wenn wir diese Organisationsform wählen, haben wir hier die saubere Trennung zwischen Aufsicht und Durchführung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt und Eintreten auf diese Gesetzesvorlage unbestritten ist, können wir mit der 1. Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen Art. 9.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier für die 2. Lesung der Regierung vorschlagen, dass sie bei den Aufgaben unter Abs. 1 vielleicht doch irgendwie die Angelegenheit wegen der Öffentlichkeitsarbeit zu diesem doch wichtigen Programm einbringt. Das ist in einigen Voten vorgekommen und man könnte das als Aufgabe auch noch irgendwo deutlicher einbringen. Vielen Dank.Landtagspräsident Klaus Wanger
Die Regierung hat das zur Kenntnis genommen. Wir lesen weiter. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Finanzkontrolle immer wieder für verschiedene Tätigkeiten der Verwaltung benutzt wird. Ich denke an die Revision der FMA und wieder an die Revision dieser neuen Stelle bzw. dieser neuen Institution. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass die Geschäftsprüfungskommission grundsätzlich ja ein Revisionsprogramm zusammen mit der Regierung erstellt bzw. die Regierung nimmt dies zur Kenntnis. Es besteht einfach die Gefahr, je mehr solche Institutionen dazukommen, dass eigentlich die ursprünglich gedachte Funktion der Finanzkontrolle untergraben wird.
Dann habe ich noch eine Frage zu Abs. 3, wo es heisst: «Die Kosten der Prüfung sind von der Agentur zu tragen». Wie werden diese Kosten berechnet?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Man hat einfach grundsätzlich daran gedacht, dass, wenn Kosten für die Kontrolle anfallen, dass diese dann auch zu bezahlen sind. Wir sind ja im Moment im Begriff, auch in der Landesverwaltung die Kostenstellenrechnung einzuführen. Und dann fragt sich schon, ob man nicht auch in solchen Dingen Transparenz schafft und die Aufwendungen dementsprechend verrechnet.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Agentur für internationale Bildungsangelegenheiten durchgeführt.
Den Antrag der Regierung auf Schaffung von 0,4 Stellen werden wir nach der 2. Lesung behandeln.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit beende ich die heutige Sitzung. Wir treffen uns morgen, Freitag, um 09:00 Uhr. DIE SITZUNG WIRD GESCHLOSSEN (um 19.30 Uhr).
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