Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte, des Gesetzes über die Treuhänder, des Gesetzes über die Patentanwälte sowie des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften (Nr. 10/2007); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir setzen unsere Beratungen am 3. Tag der März-Landtagssitzung fort. Wir kommen zu Traktandum 28: Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte, des Gesetzes über die Treuhänder, des Gesetzes über die Patentanwälte sowie des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften.Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 10/2007 steht zur Diskussion.Abg. Renate Wohlwend
Guten Morgen, Herr Präsident. Guten Morgen, liebe Kollegen. Mit den im vorliegenden Bericht und Antrag vorgeschlagenen Abänderungen des Gesetzes über die Rechtsanwälte, des Gesetzes über die Patentanwälte, des Gesetzes über die Treuhänder sowie des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften wird eine von der EFTA-Überwachungsbehörde seit längerem beanstandete Falschumsetzung der EU-Richtlinie betreffend Diplomanerkennung korrigiert. Daneben sieht die Regierung unter Betrachtung einer datenschutzbezogenen Problematik kleine Anpassungen vor. Dies zur gesetzlichen Abstützung einer heute schon seitens der FMA gepflegten Praxis. Dazu später.
Diese von der ESA geltend gemachte Falschumsetzung bezieht sich - wie bereits gesagt - auf die in Spezialgesetzen geregelten freien Berufe der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer und des Treuhänders. Bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen muss unterschieden werden zwischen akademischer Anerkennung für erstmalige Berufszulassung, die den nationalen Regeln unterliegt, und beruflicher Anerkennung - hier ist die Berufszulassung im Herkunftsland bereits erfolgt - die nach EWR-Recht bestimmt wird.
Wie im Bericht und Antrag gut verständlich dargelegt, kommt im EWR der Grundsatz des allgemeinen Systems der Diplomanerkennung zur Anwendung. Dieser besteht darin, dass jemand, der die Qualifikationsvoraussetzungen für die Ausübung eines Berufes in einem Mitgliedsland erfüllt, als ausreichend qualifiziert zur Ausübung in einem anderen Mitgliedsland gilt. Bei Berufsausbildungen allerdings, die EWR-weit nicht harmonisiert sind, kann ein Mitgliedsland unter Einhaltung gewisser Verfahrensregeln Ausgleichsmassnahmen fordern - wie zum Beispiel das Belegen von Ausbildungslehrgängen oder das Ablegen von Eignungsprüfungen. Eine Kumulierung von Ausgleichsmassnahmen ist jedoch nicht zulässig.
Die EFTA-Überwachungsbehörde beanstandet, dass die Spezialgesetze für die genannten Finanzdienstleistungsberufe ein Wohnsitzerfordernis im EWR voraussetzen. Dieses sei mit der Niederlassungsfreiheit nicht vereinbar. Hiezu führt die Regierung aus, dass die Thematik «Wohnsitzerfordernis» in einer separaten Gesetzesvorlage behandelt wird. Könnte der Herr Regierungschef mir bitte sagen, ob sich diese Vorlage bereits in Bearbeitung befindet?Eine neue Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die aber noch nicht Bestandteil des EWRA ist, geht über die heutigen Bestimmungen der Diplomanerkennung hinaus. Die Regierung hat verdankenswerterweise in dieser Vorlage bereits die einschlägigen Vorgaben der künftig in Kraft zu setzenden Richtlinie berücksichtigt. Ich denke und hoffe, dass sich dann kein akuter Umsetzungsbedarf mehr zeigen sollte.
Wie bereits angedeutet, werden wir mit dieser Vorlage auch Änderungen behandeln, die nichts mit dem Vertragsverletzungsverfahren zu tun haben. Es geht dabei um die Ermächtigung der FMA, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Personendaten - einschliesslich besonders schützenswerter Daten - zu bearbeiten. Während die Vernehmlassung grosso modo ein positives Echo gezeigt hatte, haben die Berufsverbände ihrer Besorgnis zur Preisgabe von Daten und Öffentlichmachung von Persönlichkeitsprofilen ihrer Berufsstandsvertreter Ausdruck verliehen. Bereits heute führt die FMA Verzeichnisse der Berufsstandsvertreter. Mit den bevorstehenden Änderungen wird eine gesetzliche Grundlage zur Möglichkeit geschaffen, diese Verzeichnisse öffentlich zugehbar zu machen. Es versteht sich, dass dabei nur die nicht sensiblen Daten dargestellt werden. Meines Erachtens wird das wesentlich zur Kundenfreundlichkeit und Transparenz beitragen.Abschliessend danke ich der Regierung, dass ihr mit dieser Vorlage ein weiteres positives Zeichen für die Unterstützung des guten Rufs des Finanzplatzes gelungen ist. Ich spreche mich für Eintreten aus.Abg. Gebhard Negele
Werte Damen und Herren, guten Morgen. Die gegenständliche umfangreiche Vorlage betrifft insofern den Finanzplatz Liechtenstein, als es um die Berufe bzw. die Diplomanerkennung für Treuhänder, Rechtsanwälte, Patentanwälte und Wirtschaftsprüfer bzw. Revisionsgesellschaften geht. Das zuständige Ressort hierfür ist das Präsidium und als betroffene Institution wird die Finanzmarktaufsicht FMA genannt. Vier eigenständige Gesetze, welche allesamt ihren Ursprung im Dezember 1992 als Gemeinsamkeit haben, sollen bzw. müssen angepasst werden. Sie müssen darum angepasst werden, weil die EFTA-Überwachungsbehörde ESA im Dezember 2004 das Vertragsverletzungsverfahren gegen Liechtenstein wegen Falschumsetzung der Diplomanerkennungs-Richtlinien der EU eröffnet hat. Dabei geht es um die Umsetzung der Richtlinie 2001/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2001 und der diversen Vorgänger-Richtlinien, bei welchen der Ursprung bis ins Jahr 1977 reicht, in unsere Gesetzgebung.
Als letzten Verfahrensschritt vor einer Klageerhebung beim EFTA-Gerichtshof hat die ESA im März 2006 eine begründete Stellungnahme an Liechtenstein geschickt. Dies mit dem Hintergrund, dass bis dato seitens Liechtenstein noch keine legislativen Massnahmen ergriffen wurden. Es liegt auf der Hand, dass bei dieser Vorlage das Ausmerzen der Kritikpunkte seitens der ESA oberste Priorität hat und Wünsche, welche sich im Rahmen der Vernehmlassung abgezeichnet haben, nur dann umgesetzt werden, wenn dadurch keine weitere zeitliche Verzögerung entsteht. Die Kritik seitens der ESA bei allen Berufskategorien kann mit Nuancen auf einen Nenner gebracht werden: Liechtenstein hat den Bogen zu weit gespannt, wenn es darum ging, die so genannten Ausgleichsmassnahmen anzuwenden.
Die EG-Richtlinie sieht solche Ausgleichsmassnahmen unter Einhaltung bestimmter Verfahrensregeln vor bei wesentlichen Unterschieden zwischen den Ausbildungen. Am Beispiel des Rechtsanwaltsgesetzes wurde die Voraussetzung des Nachweises einer praktischen Betätigung in Ergänzung zur Eignungsprüfung als eine Kumulierung von Ausgleichsmassnahmen bewertet, welche gemäss dem allgemeinen System der Diplomanerkennung nicht erlaubt ist. Dieser Kritikpunkt konnte am Beispiel des Rechtsanwaltsgesetzes durch Änderung von Art. 1 Bst. f elegant und ohne dass Auswirkungen auf die Niederlassungspraxis zu erwarten sind, gelöst werden.
Auch die Abänderung des Gesetzes über die Treuhänder kann ohne negative Auswirkung umgesetzt werden. Hier bestand das Problem darin, dass eine gleichwertige Berufssparte in den EWR-Staaten bis dato nicht existiert. Die ESA ihrerseits anerkennt jedoch die Besonderheit des liechtensteinischen Treuhänderberufes. Bei den Änderungen im Treuhändergesetz handelt es sich deshalb im Prinzip um formale Umsetzungen, und zwar so lange, bis - und hier ist die Wahrscheinlichkeit recht klein - ein anderer EWR-Staat eine gleichwertige Berufssparte einrichtet.
Aufgefallen sind mir auch die Analogien bezüglich gleich gearteter Probleme innerhalb der vier Gesetze. Mit Ausnahme des Gesetzes über die Patentanwälte waren deshalb die Gesetzesanpassungen einer gleich gearteten Logik unterworfen und in der Folge relativ rasch lösbar. Die Stellungnahmen zur Vernehmlassung wurden übrigens von allen vier betroffenen Vereinigungen im positiven Sinne und mit zusätzlichen Anregungen beantwortet. Dass die Regierung ihrerseits und vor allem bezüglich der Einbindung der FMA diverse Anpassungen mit eingebracht hat, werte ich als positiv. Ich kann also inhaltlich zu dieser Vorlage gerne meine Zustimmung geben und bin für Eintreten auf die Vorlage.
Aber eines muss ich als Kritik meinerseits hier schon deponieren: Da haben wir auf der einen Seite also eine unproblematische Vorlage, die den Finanzplatz Liechtenstein betrifft, im März 2007 zur 1. Lesung vorliegend. Grund dieser Vorlage ist ein Vertragsverletzungsverfahren, ausgelöst von der ESA im Dezember 2004. Dazwischen liegen 27 Monate. Das finde ich schlecht und inakzeptabel. Schlecht darum, weil hier unser Land eine Chance verpasst hat, ohne Nachteile hier rascher zu reagieren. Diese Tatsache ist Wasser auf die Mühlen für jene Länder, denen unser Finanzplatz - gelinde gesagt - ein Dorn im Auge ist. Ich spüre im Rahmen meiner Tätigkeiten beim Europarat manchmal - und insbesondere von Ländern wie Frankreich und England -, dass Liechtenstein und sein Finanzplatz genau beobachtet wird und diese Sache sicher aufgefallen ist.
Vorgestern haben wir für das Projekt «Zukunft Finanzplatz» einem Nachtragskredit von über CHF 2,6 Mio. zugestimmt. Auch bei der FMA scheuen wir keine Kosten. Wir setzen also viel Geld für das Umfeld unseres Finanzplatzes und dessen Image ein - zu Recht. Nun aber passt dann eine solche Verzögerung in einer doch unproblematischen Vorlage doch nicht ins Konzept. Hier erwarte ich, dass im betroffen Ressort, Herr Regierungschef, die Prioritäten in Zukunft doch so gelegt werden, dass solche unnötigen Situationen vermieden werden. Das war meine Kritik und jetzt bin ich für rasches Eintreten auf die Vorlage in der Hoffnung, dass wir gerade noch vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem EFTA-Gerichtshof verschont bleiben. Vielen Dank.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuerst möchte ich mich für die positive Aufnahme dieser Gesetzesvorschläge bedanken. Inhaltlich wurde die Vorlage von den zwei Votanten sehr exakt und richtig umschrieben. Es geht hier um das allgemeine System der Diplomanerkennung der am Finanzmarkt teilnehmenden freien Berufe. Sie wurden auch schon aufgeführt: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer und Treuhänder. Und der Grundsatz ist derjenige, dass Berufsangehörige, die die Qualifikationsvoraussetzungen für die Ausübung eines Berufes in einem Mitgliedstaat erfüllen, als ausreichend qualifiziert gelten, um diesen Beruf in einem anderen Mitgliedstaat auszuüben. Und bei wesentlichen Unterschieden können Ausgleichsmassnahmen wie Eignungsprüfungen ergriffen werden, aber diese müssen verhältnismässig sein und sie müssen sich vor allem auf den Individualfall beziehen. Und es wurde auch schon ausgeführt, dass unterschieden werden muss zwischen erstmaliger Berufszulassung und der Anerkennung von bereits erfolgten Berufszulassungen im Herkunftsstaat. Und einzig für den Fall, dass der entsprechende Beruf im Herkunftsstaat nicht reglementiert ist, kann also auch bei bereits zugelassenen Berufen eine Eignungsprüfung - zum Beispiel als Ausgleichsmassnahme - verlangt werden und ein Nachweis einer zweijährigen Berufserfahrung. Ansonsten darf dieser Nachweis der Berufserfahrung nicht mehr verlangt werden. Und vorübergehende Dienstleistungen dürfen nicht dieselben Voraussetzungen erfüllen wie bei der Niederlassung. Ausnahmen gibt es hier bei den Wirtschaftsprüfern. Die sind aber EWR-rechtlich dann auch anerkannt.
Daneben kommt dann noch die ganze Wohnsitzproblematik, die ebenfalls gelöst werden muss. Und da haben wir dann das Problem zwischen EWR-Staatsangehörigen und Schweizer Staatsangehörigen. Wir wollen ja - so weit wie möglich - Schweizer Staatsangehörige nicht benachteiligen. Aber da sind dann unterschiedliche Zulassungsregimes und das macht die ganze Situation so schwierig.Nun zur Vorlage hier und zum Zeitpunkt der Vorlage: Der Abg. Gebhard Negele hat Kritik angebracht, dass die Vorlage zu spät käme und dass man alles viel früher hätte machen können. Wir müssen einfach eines sehen - und das sollte man schon nicht vergessen: Die Kritikpunkte der ESA, wie sie uns vorgebracht werden, sind ja zu Beginn oft nicht mehr dieselben wie am Ende des Verfahrens. Das heisst, da finden natürlich zahlreiche Gespräche statt. Man diskutiert, wenn die ersten Kritikpunkte kommen. Wenn die ESA an Liechtenstein gelangt, dann wird das diskutiert. Das wird nicht einfach akzeptiert. Es werden nicht alle Kritikpunkte akzeptiert. Und das gibt dann auch ein Verfahren und eine Auseinandersetzung zwischen den liechtensteinischen Behörden - sprich der EWR-Stabsstelle - und den entsprechenden Ansprechpartnern bei der ESA. Und dieses Verfahren dauert durchaus - das muss man einfach sehen. Aber hier nehmen wir unsere Interessen wahr. Und das tun andere Staaten übrigens auch. Andere Staaten - wenn ich an Norwegen oder Island denke - haben sicher nicht weniger Verfahren. Hier wird also die Diskussion sehr intensiv geführt, und dann kommt es zum Teil eben auch zu einer Änderung des Rechtsstandpunktes auf der einen oder auf der anderen Seite. Und wenn man dann so weit ist, dann kommt der nächste Verfahrensschritt, und dann hat man darauf zu reagieren. Das möchte ich einfach berücksichtigt wissen - und das werden wir auch in Zukunft tun.
Wir werden also nicht überall Musterschüler sein, sondern dort, wo wir sehen, dass durchaus Nachteile für unsere Berufsverbände damit verbunden sind, wenn wir allen Forderungen auf den ersten Blick nachkommen, werden wir weiterhin solche Verhandlungen führen. Und deshalb denke ich mir schon, dass wir die Prioritäten grundsätzlich richtig legen. Wir wollen jedoch verhindern, dass wir dort, wo wir sehen, da haben wir nicht richtig umgesetzt, dass wir nicht in ein Gerichtsverfahren kommen. Weil das ist sehr aufwändig und ich denke mir, Gerichtsverfahren soll man dann durchlaufen, wenn man zumindest eine Chance sieht, seinen rechtlichen Standpunkt durchzusetzen. Das möchte ich dazu einfach sagen.Ein zweiter Punkt - und da wiederhole ich mich ganz einfach: Ich bitte dann auch, wenn wir die Verfahren noch mehr beschleunigen wollen - das muss dann natürlich auch auf der europäischen Ebene geschehen. Es ist ja nicht so, dass dann in Brüssel jeweils sofort reagiert wird. Da sind die Fristen dann oft auch relativ lange, bis man die entsprechenden Gesprächstermine erhält, bis man die entsprechenden Antworten bekommt. Dabei geht ein Jahr dann doch relativ schnell vorbei. Aber wenn wir unsererseits da mehr und intensiver dranbleiben wollen, dann wird das mit 1,8 Stellenprozenten - und bis letztes Jahr mit einer Stelle - nicht gehen, dass wir die ganzen Probleme so bearbeiten, dass sie noch schneller dem Landtag vorgelegt werden können. Wir werden uns also auch hier Massnahmen überlegen müssen, dass wir dieser Problematik des Finanzplatzes mehr Priorität einräumen. Aber insgesamt möchte ich doch zu bedenken geben, dass es sich lohnt, die Auseinandersetzung mit der ESA zu führen, dass es sich lohnt, hier die Zeit zu investieren, damit man zuletzt auf Lösungen kommt, die auch von unseren Berufsverbänden akzeptiert werden können.
Insoweit möchte ich diese Kritik also doch relativiert wissen. Wir werden wahrscheinlich schon im nächsten oder sicher übernächsten Landtag mit der Wohnsitz-Vorlage kommen. Die ist dann noch viel schwieriger. Da haben wir wirklich Schwierigkeiten, und zwar dementsprechend, dass wir hier vor allem die Zulassung von Schweizer Staatsangehörigen vergleichbar mit EWR-Staatsangehörigen regeln wollen. Wir müssen einfach bedenken, dass wir uns in einem grossen Nahverhältnis zur Schweiz befinden und der Unterschied nicht so gross sein sollte. Aber da haben wir ganz unterschiedliche Anerkennungsregimes und da sind wir im Moment in der Schlussausmarchung mit den Berufsverbänden, welche Lösung hier vorgeschlagen werden könnte. In den meisten Bereichen sind wir so weit, dass wir auch schon die entsprechenden gesetzlichen Vorschläge vorliegen haben. Es gibt noch eine oder zwei Fragen, die wir vertieft prüfen. Also wie gesagt, im nächsten oder übernächsten Landtag soll diese Frage auch auf gesetzlicher Ebene dann beantwortet werden können.Abg. Gebhard Negele
Herr Regierungschef, danke für die Beantwortung. Ich glaube, Einigkeit zwischen Ihnen und mir besteht darin, dass wir bei problembehafteten Vorschriften seitens der EG manchmal eigentlich rascher handeln könnten. Und das habe ich gesagt. Und dass wir dann bei diesen grossen Problemen, zum Beispiel beim Bankgeheimnis usw., da ist es mir auch recht und da werde ich mich auch dafür einsetzen, dass wir uns bis zum St. Nimmerleinstag wehren.
Vor zwei Tagen habe ich in der Presse nur als Randbemerkung gelesen, dass die ESA eine Rangliste vom betreffenden Umsetzungsdefizit von diesen EWR- und EFTA-Ländern hat. Und da sieht Liechtenstein - das ist nur ein Hinweis - am schlechtesten aus. Liechtenstein ist ja auf Rang 3, was das Umsetzungsdefizit betrifft. Das wollte ich einfach anmerken. Norwegen ist offenbar am besten beim Umsetzen. Island ist an zweiter Stelle und dann kommt Liechtenstein. Und bei einer solchen geringen Anpassung sollte man einfach schauen, dass wir schneller umsetzen können. Ich kann Ihre Entgegnung insofern entgegennehmen. Sie haben es auch mit Personalknappheit begründet. Das ist alles gut und recht, aber trotzdem: Bei einfachen Sachen bitte schneller reagieren. Danke.Abg. Alois Beck
Guten Morgen, Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich würde sagen: Der dritte Rang ist auch nicht schlecht und das spielt keine Rolle. Nein, man muss auch die Praxis etwas ansehen. Bei all diesen Vorlagen sind ja auch die Wirtschaftsverbände involviert und die haben auch bestimmte Interessen. Die Regierung berücksichtigt diese Interessen so gut als möglich. Ich glaube, das ist auch noch ein wichtiger Aspekt.Abg. Rudolf Lampert
Ich erinnere mich hier in diesem Haus, dass man der Regierung vorauseilenden Gehorsam vorgeworfen hat. Solche Worte wurden in den Mund genommen, einfach weil die Regierung zu schnell umgesetzt hat. Mir ist klar, Sie als EFTA-Parlamentarier - ich war auch mal in dieser Rolle - aber bei der EFTA oder in Brüssel wird man gelobt oder gerügt, wenn man am Schluss der Tabelle steht, und in Liechtenstein wird man gerügt, wenn man an vorderster Front der Umsetzungstabelle steht. Ich vermute, dass ein Mittelweg wahrscheinlich der gangbarste Weg wäre. Aber ich habe grundsätzlich keine Mühe damit, hier am Schluss zu stehen, denn wenn die Interessen Liechtensteins bei der Umsetzung entsprechend berücksichtigt sind, spielt es für mich keine Rolle, ob das einen Monat später oder früher kommt. Da können Sie mir Statistiken zustellen wie Sie wollen, aber wichtig ist auch, dass die liechtensteinischen Interessen bei der Umsetzung berücksichtigt werden. Und wie gesagt, in der Vergangenheit hat man der Regierung hier im Hohen Haus vorgeworfen, dass ein vorauseilender Gehorsam bei der Umsetzung um sich greife und dass die Regierung sich bei der Umsetzung zurückhalten soll. Aber wahrscheinlich ist es, egal wie es die Regierung macht, nicht richtig.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Mit einem Grundsatz stimme ich überein: Wir sollten dort, wo wir keine wesentlichen Probleme haben, möglichst zügig umsetzen, damit wir bei diesen Fragen, wo wir dann wirkliche Probleme haben, auch umso intensiver verhandeln und länger verhandeln können. Die Umsetzungsquote ist natürlich immer relativ zu betrachten. Das ist das, was man übernommen hat. Ich glaube, wir sind bei 97,5% und wir wollen auf 98 und etwas Prozent kommen. Dazu haben wir nun die Abläufe innerhalb der Landesverwaltung gestrafft. Wir haben einen Ablaufplan in der Regierung beschlossen, der erlauben sollte, dass wir diese Quote, die wir anstreben, damit wir im Mittelfeld sind und diese Quote erreichen. Und ich denke mir auch, dass wir das erreichen können. Allerdings, wenn wir dann die Verfahren ansehen, in die die Länder letztendlich verwickelt sind, dann schneidet Liechtenstein - auch innerhalb der EWR-/EFTA-Staaten - nicht schlecht ab. Und das zeigt, dass wir grundsätzlich richtig umsetzen, sodass wir in relativ wenig Verfahren hineinkommen. Das muss mit berücksichtigt werden. Aber vom Grundsatz her ist das richtig. Dort, wo man sieht, dass keine wesentlichen Probleme entstehen, soll man möglichst zügig umsetzen, und dort, wo man Probleme erkennt, dort soll man sich auch dementsprechend vorbereiten. Dort muss man sich auch die Zeit nehmen, um die bestmögliche Lösung herauszuholen. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt und Eintreten auf diese Gesetzesvorlagen unbestritten ist, dann können wir in der 1. Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte beginnen.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.I. (Titel) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
I. (Titel) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1 Abs. 1 Bst. f wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 Abs. 1 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 3 Abs. 1 Bst. c und Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 Abs. 1 Bst. c und Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 4 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 6 Abs. 5 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 Abs. 5 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 25 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 53 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 54 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 54a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 54h wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 54i wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 54k Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54k Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Überschrift vor Art. 63a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 63a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 63a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 63b (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 63c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 78a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 78a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Anhang wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Anhang steht zur Diskussion.
Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, ich möchte der Landtagssekretärin Gunilla Kranz für ihre Fremdsprachenkenntnisse danken. Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich möchte mich diesem Dank anschliessen, das war nämlich wirklich nicht so einfach. Denken Sie an meine Äusserungen bei Einbürgerungen.
Entschuldigung, der Abg. Rudolf Lampert wünscht das Wort.
Abg. Rudolf Lampert
Ich habe eine Frage, Herr Präsident, die einfach einmal geklärt gehört: Wir haben hier ein Gesetz - und dort wird der Anhang als Bestandteil dieses Gesetzes gelesen und ist auch Bestandteil des Gesetzes. Gestern haben wir verschiedene Gesetze verabschiedet, wo wir grössere Anhänge hatten. Früher war es üblich, diese Anhänge aufzurufen und nicht etwa zu lesen, sondern einfach aufzurufen verbunden mit der Frage bezüglich Abstimmung: «Wer mit dem Anhang einverstanden ist, möge die Hand heben». Diese Anhänge von gestern haben wir überhaupt nicht berücksichtigt. Sie sind einfach Bestandteil des Gesetzes, ohne dass sie hier behandelt wurden. Es sollte einmal geklärt werden, ob Anhänge zu lesen sind oder ob sie zumindest aufzurufen sind, dass sie Bestandteil des Gesetzes sind, denn wenn sie nicht formell im Landtag verabschiedet werden, könnte die Regierung auf die Idee kommen, diese - so wie sie es gern möchte - abzuändern. Es sollte einmal einheitlich geklärt werden - vielleicht vom Rechtsdienst der Regierung oder von wem auch immer - ob diese Anhänge gelesen werden müssen. Ob sie Bestandteil des Gesetzes sein müssen, so wie es hier ausgeführt wird, oder ob einfach der Anhang am Schluss dann aufgerufen werden kann und ein generelles Einverständnis für den Anhang bei den Abgeordneten eingeholt wird. Das sollte einmal geklärt werden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank für Ihren Hinweis. Wir werden das entsprechend an den Rechtsdienst weiterleiten. Dann können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
gesetz betreffend die abänderung des gesetzes über die treuhänder
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Treuhänder.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.
I. (Titel) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
I. (Titel) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 Abs. 1 Bst. g und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 Abs. 1 Bst. g und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 5 Abs. 1 und 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 Abs. 1 und 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 6a Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 36 Abs. 2 Bst. e und Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 Abs. 2 Bst. e und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 40 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 41 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 46 Abs. 2 Bst. e und f sowie Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 46 Abs. 2 Bst. e und f sowie Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Überschrift vor Art. 53a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 53a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 53a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 53b (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 53c (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53c (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 53d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 66a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 66a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Treuhänder beraten.
-ooOoo-
gesetz betreffend die abänderung des gesetzes über die patentanwälte
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Patentanwälte.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.I. (Titel) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
I. (Titel) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 1 Abs. 2 Bst. e bis g wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 Abs. 2 Bst. e bis g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 4 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 5 Abs. 1, 2, 4 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 Abs. 1, 2, 4 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 30 Abs. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 31 Abs. 2 Bst. d bis f wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 Abs. 2 Bst. d bis f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 32 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 33 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 34 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 34 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 35 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 36 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 37 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 38 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 41 Abs. 2 Bst. d und e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 Abs. 2 Bst. d und e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Überschrift vor Art. 48a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 48a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 48a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 48b (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 48c (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48c (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 48d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 60a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 60a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Patentanwälte durchgeführt.
-ooOoo-
gesetz betreffend die abänderung des gesetzes über die wirtschaftsprüfer und revisionsgesellschaften
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften.
Ich bitte, mir der 1. Lesung zu beginnen.I. (Titel) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
I. (Titel) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 2 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 32 Abs. 2 Bst. e und Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 Abs. 2 Bst. e und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 33 Abs. 2 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 Abs. 2 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 36 Abs. 1 Einleitungssatz wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 37 Abs. 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 42 Abs. 2 Bst. e sowie Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 42 Abs. 2 Bst. e sowie Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Überschrift vor Art. 47a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 47a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 47a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 47b (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 47c (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47c (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 47d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 57a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 57a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften ebenfalls in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 28 erledigt.
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