Schaffung eines Gesetzes betreffend die internationale humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZE-Gesetz, IHZEG), (Nr. 11/2007); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 29: Schaffung eines Gesetzes betreffend die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZE-Gesetz, IHZEG).
Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 11/2007 steht zur Diskussion. Abg. Doris Frommelt
Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Danke, Herr Präsident. Es steht unserem Lande gut an, ein neues, zukunftsweisendes und grosszügiges Gesetz betreffend die internationale Zusammenarbeit und die Entwicklung zu schaffen und ich danke der zuständigen Regierungsrätin und Aussenministerin Rita Kieber-Beck für die sehr gute Vorlage.
Das derzeit geltende Gesetz stammt aus dem Jahre 1984. Es regelt nur in sehr allgemeiner Weise die Katastrophenhilfe und die Entwicklungshilfe, es wurde nie aktualisiert und zum Beispiel die durch die liechtensteinische Flüchtlingspolitik entstandene Wiederaufbauhilfe auch nicht ins Gesetz aufgenommen.
Die humanitäre Agenda hat sich in den letzten Jahren auf internationaler und nationaler Ebene stark verändert und erweitert. Sie bezieht auch umweltpolitische, handelspolitische und menschenrechtliche Fragen mit ein. Mit dem neuen Gesetz nun soll ein einheitlicher und zukunftsweisender Ordnungsrahmen geschaffen werden. Definiert und besser in Übereinstimmung gebracht werden sollen auch die Ziele, Tätigkeiten und die Koordination zwischen dem LED und der Regierung, insbesondere dem Ressort Äusseres. Der LED soll auch in Zukunft eine privatrechtliche Stiftung bleiben. Der grösste Teil der finanziellen Mittel wird wie bisher vom Staat übernommen.Die UNO-Generalversammlung hat 1970 vorgegeben, dass bis zum Jahre 2015 jedes Land 0,7% des Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit bereitstellen soll. Diese Ziele wurden an verschiedenen Folgekonferenzen bekräftigt. Liechtenstein war an allen diesen internationalen Anlässen vertreten.
Die liechtensteinische Regierung hat beschlossen, dass bis zum Jahre 2009 die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit 0,5% und bis zum Jahre 2015 das UNO-Ziel von 0,7% erreicht werden soll. Die OECD definiert die Entwicklungszusammenarbeit und hat den so genannten ODA-Prozentsatz vorgegeben für eine einheitliche staatliche Berechnung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit. Der ODA-Prozentsatz wird aus dem Anteil der Ausgaben am Bruttonationaleinkommen, welchen ein Staat für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit ausgibt, berechnet.
Im vorliegenden Bericht und Antrag werden die verschiedenen Begriffserklärungen und Berechnungsmodelle aufgeführt. Nicht anrechenbar sind zum Beispiel die Beiträge Liechtensteins an den EWR-Kohäsionsfonds, weil diese Länder nicht als Entwicklungsstaaten gelten. Obwohl Liechtenstein nicht Mitglied der OECD ist, nimmt unser Land jedoch diesen ODA-Prozentsatz ebenfalls für seine Berechnungen.
Im Jahre 2006 hat Liechtenstein für CHF18'689'436 ODA-relevante Hilfe geleistet. Für das Jahr 2007 sind zirka CHF 22 Mio. geplant. Dass mit der sukzessiven Erhöhung der finanziellen Mittel für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit Liechtensteins auch eine Zunahme an administrativem, organisatorischem und koordinativem Aufwand verbunden ist, scheint mir eine logische Konsequenz. Ein wich-tiger Diskussionspunkt in diesem Zusammenhang ist sicher der, ob diese Zielsetzungen im vorliegenden Gesetz verankert werden sollen oder nicht. Die Regierung spricht sich aus folgenden Gründen dagegen aus:
- Das liechtensteinische Engagement soll sich nicht ausschliesslich am ODA-Prozentsatz orientieren. Die bisherige Hilfe in bestimmten Ländern, die allerdings nicht ODA-relevant sind, soll nicht aufgegeben werden.
- Der ODA-Prozentsatz alleine mache noch keine Aussage über die Qualität der eingesetzten Mittel, heisst es im Bericht.
- Zudem sei der angesprochene ODA-Prozentsatz eine politische Zielsetzung, die nicht gesetzlich verankert werden soll. Ich kann mich dieser Argumentation der Regierung anschliessen.
Die Internationale Humanitäre Entwicklungszusammenarbeit umfasst drei Kategorien: Not- und Wiederaufbauhilfe, Internationale Flüchtlings- und Migrationshilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Die Not- und Wiederaufbauhilfe betrifft ausschliesslich Hilfe an ausländische Personen. Die Wiederaufbauhilfe soll als Bindeglied zwischen kurzfristiger Nothilfe und langfristiger Entwicklungszusammenarbeit verstanden werden.
Liechtenstein will in der Not- und Wiederaufbauhilfe ein klares Profil gewinnen: Es sollen weder inhaltliche noch geografische Einschränkungen gelten, die Hilfe soll vor allem schnell und unbürokratisch möglich sein und ein Schwerpunkt soll die Nothilfe für so genannte vergessene Gebiete, die nicht mehr medienwirksam sind, werden.
Die Internationale Flüchtlings- und Migrationshilfe, die in Art. 5 verankert wird, betrifft nicht in Liechtenstein ansässige Menschen, sondern hat zum Ziel, sich auf internationaler Ebene zur Minderung der globalen Flüchtlings- und Migrationsproblematik einzusetzen. Des Weiteren werden im Gesetz die Zuständigkeiten geregelt. In Zukunft wird die Hilfe für Flüchtlinge auf der ganzen Welt im Ausländer- und Passamt und im Amt für Auswärtige Angelegenheiten gemeinsam wahrgenommen werden. Das Ausländer- und Passamt wird sich mit den Auswirkungen der internationalen Migration im europäischen Raum befassen, das Auswärtige Amt mit den globalen Zusammenhängen und den Ursachen für Migrations- und Flüchtlingsbewegungen.
Der LED hat sich seit Jahren als professionelle und kompetente Durchführungsorganisation für die Entwicklungszusammenarbeit Liechtensteins bewährt und soll diese Aufgabe auch in Zukunft wahrnehmen. Die Regierung regelt diese Aufgaben mit mehrjährigen Leistungsvereinbarungen und Leistungsaufträgen. Schlussendlich soll für die Beratung der Regierung in strategischen Fragen der Internationalen Humanitären Zusammenarbeit eine Kommission für Entwicklungspolitik unter dem Vorsitz des Ressorts Äusseres eingesetzt werden. Vielleicht kann mir die zuständige Regierungsrätin Rita Kieber-Beck detaillierte Auskunft geben über den Auftrag und die Zusammensetzung dieser geplanten Kommission.
Ich freue mich über die uns vorliegende Gesetzesvorlage und über das Engagement unseres Landes in der internationalen humanitären Zusammenarbeit und spreche mich für die Behandlung der Vorlage aus.Abg. Josy Biedermann
Danke, Herr Präsident. Guten Tag, Frauen und Herren Abgeordnete. Eine Welt ohne Armut, ohne gewaltsame Konflikte und ohne ökologische Zerstörung, das sind die Ziele echter Entwicklungszusammenarbeit. Wir hoffen alle, dass wir diesem Ideal Schritt für Schritt näher kommen. Auch unser kleines Land kann einen Beitrag dazu leisten, weltweite Armut zu bekämpfen, Frieden zu sichern und Demokratie zu verwirklichen, die Globalisierung gerecht zu gestalten und die Umwelt zu schützen.
Fast 11 Mio. Kinder sterben jedes Jahr noch vor ihrem fünften Geburtstag an Hunger, an Krankheiten, durch Gewalt und Kriege. Mehr als 1 Mia. Menschen auf der Welt müssen von weniger als einem US-Dollar pro Tag leben - fast jeder sechste Erdbewohner. Jährlich werden mehr als 140'000 Quadratkilometer Regenwald abgeholzt. Das entspricht ungefähr der doppelten Fläche Irlands. Wir alle sind gefordert, unseren Teil zur bestmöglichen Lösung dieser Probleme zu leisten.
Vor über 40 Jahren wurde die Stiftung Liechtensteinischer Entwicklungsdienst (LED) gegründet. Seit dieser Zeit leistet Liechtenstein offiziell humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in Afrika, Asien und Lateinamerika. Damals wurde sich das Land Liechtenstein, das aufgrund seiner Kleinheit auf das Verständnis und die Solidarität seiner Nachbarn angewiesen ist, seiner Verantwortung für die Welt bewusst. Es ging wirtschaftlich steil aufwärts und das Blickfeld der Menschen weitete sich von der engeren Heimat auf die weite Welt. Solidarität mit den Armen und Notleidenden wurde als selbstverständliche Christenpflicht betrachtet, als eine Frage der Menschlichkeit. Solidarität ist nicht nur eine Frage des Gefühls, sondern entspricht einem Grundwert unserer abendländischen Kultur und der europäischen Gesellschaft.
Unsere internationale humanitäre Zusammenarbeit ist aber auch noch etwas anderes. Sie ist eine weitsichtige Investition in unsere eigene Zukunft. Ich persönlich wünsche mir, dass unsere Kinder, Enkel, Urenkel und die nachfolgenden Generationen in Liechtenstein leben können wie wir heute. Wir können unsere menschlichen Grundbedürfnisse befriedigen, unser eigenes Leben gestalten und Einfluss auf die Entwicklung unserer Gemeinden und unseres Landes nehmen.
Wir leben in einem wunderschönen Land. Was ich meinen Nachkommen wünsche, möchte ich auch den Nachfahren anderer Eltern wünschen. In einer Welt, in der die Medien und das Internet die hintersten Winkel der Erde erreichen, können wir unseren Reichtum nicht verstecken. Die Bilder wecken Erwartungen, erzeugen Unruhe und bewegen die Massen. Die überfüllten Boote im Mittelmeer und auf dem Weg zu den kanarischen Inseln sind nur Vorboten von dem, was auf uns zukommen wird, wenn die Menschen ihre Zukunft nur noch im wirtschaftlich begünstigten Ausland sehen.
Ein Blick in unsere Geschichte zeigt, wie Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner zu Beginn des 20. Jahrhunderts ihr Glück in Amerika suchten und vielfach auch fanden. Das war auch in meiner Familie der Fall. Es waren grösstenteils dieselben Ursachen, weshalb die Flüchtlinge aus der so genannten dritten Welt zu uns kommen und ihr Glück in der ersten Welt suchen. Sie werden erst dann nicht mehr aus ihrer Heimat auswandern, wenn sie zu Hause ihre Lebensbedürfnisse befriedigen können. Unbefriedigte Bedürfnisse und Isolation führen nicht nur zu Migration, sondern lassen sich auch zur Radikalisierung der Jugend missbrauchen. In diesem Sinn ist der Ausgleich des Gefälles zwischen Arm und Reich innerhalb der Länder und zwischen den Ländern und Kontinenten ein wichtiger Beitrag zur Friedenssicherung.
Liechtenstein hat alles was es braucht, um in der Welt sichtbar als solidarischer Partner aufzutreten. Wir haben die nötigen Geldmittel und Institutionen, die für einen wirksamen Einsatz des Geldes geradestehen. Dafür sind wir dankbar und aufgerufen zur Solidarität. Neben der finanziellen Hilfe engagieren sich auch immer wieder Personen aus Liechtenstein in Drittwelt-Ländern, übernehmen Aufgaben in der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe. Es sind dies Fachleute, die Kompetenzen einbringen, die lokal in dieser Form nicht vorhanden wären. Sie geben ihr Wissen weiter und tragen sehr zur Hilfe und zur Selbsthilfe bei.
Bei mehreren Projektbesuchen in Südamerika und Afrika erlebte ich die professionelle und nachhaltig wirksame Arbeit des LED und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich konnte mich auch vom verantwortungsvollen Einsatz der Gelder überzeugen und von der guten Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit, wie zum Beispiel mit SolidarMed, Helvetas, Terres des Hommes und dem Schweizerischen Arbeiterhilfswerk. Gemäss der Regierungsvorlage umfasst die inter-nationale humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit erstens die Not- und Wiederaufbauhilfe, zweitens die internationale Flüchtlings- und Migrationshilfe und drittens die Entwicklungszusammenarbeit.
Der neue Gesetzesvorschlag soll das Gesetz von 1984, das die Förderung der Entwicklungs- und Katastrophenhilfe in sehr allgemeiner Weise regelt, ersetzen. Im bisherigen Gesetz fehlen Zielsetzungen oder inhaltliche Prioritäten. Diese Lücke wird nun geschlossen und es werden eine übergreifende Strategie sowie ein einheitlicher und zukunftsweisender Ordnungsrahmen für die internationale humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung für unser Land geschaffen. Gleichzeitig sollen die Ziele, die Tätigkeit und die Koordination zwischen dem Liechtensteinischen Entwicklungsdienst und der Regierung, insbesondere dem Ressort Äusseres, besser in Übereinstimmung gebracht werden.
Die Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Beiträge für die Entwicklungszusammenarbeit bis 2009 auf 0,5% des Bruttonationaleinkommens und bis zum Jahre 2015 auf 0,7% zu erhöhen. Ich unterstütze das Bemühen zur Erreichung dieser Zielsetzung. Sie entspricht der Millenniumserklärung im Jahre 2000 der Mitgliedstaaten der Vereinigten Nationen, der auch Liechtenstein zugestimmt hat.
Zum Schluss möchte ich aus der Ansprache des Landtagspräsidenten an der Eröffnungssitzung des Landtags zitieren: «Mit diesem Gesetz soll ein einheitlicher und zukunftsweisender Ordnungsrahmen für die gesamte internationale humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung in Liechtenstein geschaffen werden. Nutzen wir die Chance und verabschieden wir dieses Gesetz als Grundlage, das unseren humanitären Möglichkeiten gerecht wird. Das Ziel muss sein, dass wir künftig als ein vorbildliches und solidarisches Mitglied der Weltgemeinschaft wahrgenommen werden».
In diesem Sinne spreche ich mich für Eintreten auf die Regierungsvorlage aus.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Es ist äusserst erfreulich, dass wir gegen Ende dieser drei Landtagstage ein Thema behandeln können, bei dem es scheint, dass wir in den Grundsätzen und Grundzügen eine ähnliche Meinung teilen können.
Im Art. 1 - Grundsätze des IHZEG-Gesetzes - steht nachzulesen: «Liechtenstein nimmt seine Verantwortung innerhalb der Weltgemeinschaft wahr und zeigt sich mit Menschen solidarisch, die hinsichtlich ihrer Lebensbedingungen und ihrer Lebensqualität benachteiligt sind». Ich kann und will solchen Grundsätzen nicht widersprechen. Welcher vernünftige Mensch könnte das schon? Es stellt sich eigentlich nur die Frage: Kann ein kleines Land wie Liechtenstein überhaupt seinen Teil zur Linderung der Not in unserer Welt beitragen? Dazu aber später.
Die Regierung beabsichtigt mit dem vorliegenden Entwurf eine Strategie und einen Ordnungsrahmen für die gesamte Internationale Humanitäre Zusammenarbeit Liechtensteins festzulegen. Dass das Gesetz über die Förderung der Entwicklungs- und Katastrophenhilfe aus dem Jahre 1984 den heutigen Anforderungen nicht mehr genügen kann, steht auch für mich ausser Zweifel und der vorliegende Bericht und Antrag ist in meinen Augen das geeignete Mittel dafür, die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Der vorliegende Bericht und Antrag regelt zum einen die organisatorischen Aspekte und ist zum anderen eine Sammlung von Absichtserklärungen, ohne allzu konkret zu werden. Das macht auch Sinn, denn wir sind bei der Bewältigung unserer humanitären Aufgaben sicher flexibler. An diesem Punkt stellt sich dann sicher die Frage, in welchem Masse diese Absichtserklärungen in Zukunft in Taten umgesetzt werden.
Einen möglichen Hinweis gibt die Ansprache des Alterspräsidenten Klaus Wanger anlässlich der Eröffnung des Landtages am 15. Februar dieses Jahres.
In seiner Ansprache schlägt er konkret vor, den Anteil des BNE so schnell als möglich an das Niveau der Benelux-Länder, der heute schon mehr als 0,7% beträgt, anzugleichen. Er erwähnt dabei explizit das Beispiel von Luxemburg, das heute mit 0,9% des BNE - schon doppelt so viel wie unser Land - für die humanitäre Hilfe ausgibt. Der Alterspräsident schliesst seine Ansprache mit einem uns allen bekannten Zitat von Molière: «Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun». Ich bin sicher, dass der Landtagspräsident dieses Zitat auch ernst gemeint hat und dass es keinen doppelbodigen Sinn erhält.
Einen weiteren Hinweis gibt uns die Regierung, indem sie im Bericht und Antrag mehrfach auf ihren Beschluss hinweist, die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit bis 2009 auf 0,5% des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen. Bis zum Jahr 2015 soll der von der UNO vorgegebene Anteil von 0,7% erreicht werden. Voraussetzung dafür sei, dass der Landtag den hierzu notwendigen Mitteln jeweils im Rahmen der Genehmigung des Landesvoranschlags zustimmen werde. Somit sind wir bei der Verantwortung angelangt. Die Verantwortung, ob und in welcher Höhe Beiträge zur internationalen humanitären Zusammenarbeit geleistet werden, liegt allein beim Landtag. Der liechtensteinische Landtag setzt die Werte und die Prioritäten, wie wir unsere moralische Stellung in der Weltgemeinschaft definieren. Wir könnten es uns sehr einfach machen, und zwar indem wir sagen, dass die finanziellen Möglichkeiten im Verhältnis zu anderen Geberländern sowieso nur der Tropfen auf dem berühmten heissen Stein sind. Wir können auch sagen, dass die Gelder sowieso in Korruption und Verwaltung untergehen. Wir können auch sagen: Die sind alle selber schuld. Die sollen doch erst einmal organisieren und beweisen, dass sie würdig sind, unser Geld zu bekommen.
Wenn man sucht, findet man immer Gründe, um sich vor der Verantwortung zu drücken. Die andere Möglichkeit ist, den schwierigeren Weg zu gehen und Verantwortung wahrzunehmen. Wir sind stolz darauf, ein eigenständiger Staat zu sein. Wir bewegen uns auf der internationalen Bühne fast so wie die grossen Nationen und wir profitieren nachgewiesenermassen von weltumspannenden Geschäften, sei es als Handelspartner oder Mittler bei Finanztransaktionen. Dass Liechtenstein eines der wohlhabendsten Länder Europas ist, ist auf den Fleiss, die Weitsicht und das Glück der Bewohner unseres Landes zurückzuführen. Dies ist mit ein Grund, warum ich stolz darauf bin, Liechtensteiner zu sein. Damit es so bleibt, sollten wir ständig an uns arbeiten. Um es auf den Punkt zu bringen: In Sachen humanitäre Zusammenarbeit können wir uns nicht hinter unserer Kleinheit verstecken. Unbedeutsam sind wir ja offensichtlich nicht, und dass wir ein souveräner Staat sind, haben wir letztes Jahr doch eindrücklich gefeiert.
Eine Garantie, dass unser Geld nicht doch irgendwie dort landet, wo es nicht hingehört, haben wir natürlich nicht. Aber wir haben mit dem LED einen kompetenten Partner, der die Komplexität der Aufgabenstellung kennt und diese in meinen Augen mit Bravour und - was nicht zu unterschätzen ist - mit geringem Verwaltungsaufwand meistert. Ich möchte es jedenfalls nicht versäumen, den Akteuren vom LED, angefangen beim Stiftungsrat über die Verwaltung bis hin zu den Mitarbeitern im Feld meine grosse Anerkennung und mein Vertrauen auszusprechen.
Im Grossen und Ganzen nehmen die meisten westeuropäischen Staaten ihre Verpflichtung in der Weltgemeinschaft wahr. Dementsprechend sind auch deren Gesetzgebungen voll von Bekenntnissen zur weltumspannenden Hilfe. Ich nehme als Beispiel einmal das Schweizerische Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit. Da steht unter anderem zu lesen unter Art. 2 - Grundsätze: «Die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sind Ausdruck der Solidarität, die eines der Prinzipien darstellt, nach denen die Schweiz ihr Verhältnis zur internationalen Gemeinschaft gestaltet und entsprechen der weltweiten Verflechtung. Sie beruhen auf der gegenseitigen Achtung der Rechte und Interessen der Partner».
Ich habe diesen Artikel zitiert, da mir der Begriff «Partner» äusserst gut gefällt, denn auch von Liechtenstein aus werden Geschäfte zum Beispiel mit afrikanischen, südamerikanischen oder Ostpartnern gemacht. Wir können zum Frieden in allen Partnerländern beitragen. Wir können den Menschen dieser Länder helfen, unter würdigen Umständen zu leben, und wir können dazu beitragen, dass sich die Wirtschaft unserer Partner gezielt, gerecht und nicht zuletzt ökologisch entwickelt. Dies bedeutet, dass wir auf verschiedenste Weise von unserem Einsatz wieder profitieren können. Wir verringern mit unserer Hilfe nicht zuletzt auch den Druck auf die Menschen und können einer Landflucht entgegenwirken, deren Auswirkungen wir früher oder später auch bei uns zu spüren bekommen werden. Unsere europäischen Partner haben ja heute schon erschreckend viele Probleme mit Flüchtlingen.
Dass mit gezielten Projekten und mit einfachen Mitteln geholfen werden kann, das habe ich im letzten November bei einem Lokalaugenschein in Afrika - genauer in Mosambik - selber erfahren können. Dort nur wird - um ein praktisches Beispiel zu nennen - mit Geldern aus Liechtenstein nebst der direkten humanitären Hilfe auch politische Bildungsarbeit geleistet, was wiederum längerfristig zu stabilen politischen Verhältnissen führt. Partnerländer mit halbwegs abschätzbaren Rahmenbedingungen garantieren auch eine ökonomische Sicherheit und das Land kann sich vernünftig entwickeln.
Konkret heisst das, dass wir die Verpflichtung haben, etwas von unseren finanziellen Möglichkeiten in die internationale Zusammenarbeit zu investieren. Dies sind keine Investitionen à fonds perdu, sondern es sind Investitionen in die Zukunft, in unsere Zukunft und in die Zukunft unserer Nachfahren. Dies sollte doch einen gewissen Wert haben. In diesem Fall bedeutet dies für mich, dass wir den Anteil von 0,7% des BNE innerhalb der nächsten zwei Jahre erreichen sollten.
Warum diese Eile? Schauen Sie einfach hin. Informieren Sie sich. Ich habe mich informiert und ich kann mit diesem Wissen nicht einfach wegschauen. Erinnern wir uns an dieser Stelle nochmals an das Zitat von Molière. Ich bin ein wirtschaftsorientierter Mensch und manch einer/eine wird mich als kühlen, berechnenden Geschäftsmann und Politiker sehen. Ich bin überzeugt, dass die humanitären Zukunftsinvestitionen sich für uns rechnen werden, und zwar in vielerlei Hinsicht. Es wird uns in der internationalen Staatengemeinschaft Respekt verschaffen, wir können unsere moralischen Bedürfnisse abdecken und wir können nicht zuletzt umwelt- bzw. wirtschaftspolitisch von unserem Engagement profitieren.
Aber auch wenn wir keine wirtschaftlichen Vorteile erwarten könnten, so darf ein Land wie Liechtenstein, das gemäss Verfassung Art. 37 eine Landeskirche römisch-katholischer Prägung hat, die Augen nicht vor der Not in unserer Welt verschliessen. Dass ein grosser Teil der Weltbevölkerung in menschenunwürdigen Verhältnissen zu überleben hat ist eine Tatsache, die wir richtig erkennen müssen. Ich kann zwar nichts dafür, aber ich hatte das Glück, in Liechtenstein aufzuwachsen. Ich habe das Glück, hier mit meiner Familie leben zu dürfen. Und als ob dies nicht genug wäre, habe ich noch das Glück, die Geschicke des Landes als Volksvertreter mitgestalten zu dürfen. So viel Glück verlangt aber auch nach Verantwortung. Wir müssen diese nach innen, aber auch nach aussen wahrnehmen. Liechtenstein ist nach wie vor ein Land mit christlichen Grundwerten, bei denen die Nächstenliebe eine wichtige Rolle spielt. Ich stehe zu diesen Grundwerten. Dies allein wäre schon Grund genug, sich für eine unseren Verhältnissen angepasste internationale humanitäre Hilfe einzusetzen. Diese Gesetzesvorlage ermöglicht es uns, einen Schritt in diese Richtung zu gehen. Aus diesem Grund plädiere ich auf Eintreten. Danke.Abg. Arthur Brunhart
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Und es vorwegzunehmen: Ich bin für Eintreten auf die Vorlage, möchte aber doch noch zwei oder drei Bemerkungen mehr allgemeiner Natur anbringen:
Angesichts der seit Jahrzehnten andauernden Diskussion um Sinn, Zweck, Zielrichtung und Resultat internationaler Entwicklungszusammenarbeit und um das problembeladene Verhältnis und die Ungleichgewichte zwischen den Ländern der so genannten Ersten, Zweiten und Dritten Welt wäre es an sich nicht so schwierig, Kritik am recht allgemein gehaltenen, sicherlich auch etwas zahnlosen Gesetzesvorschlag zu üben, doch bin ich überzeugt, dass er gegenüber heute einen wichtigen Schritt vorwärts macht und eine tragfähige Grundlage bietet.
Am 23. Februar 2007 berichtete eine Schweizer Zeitung unter dem Titel «Unerfüllte Zusagen in der Entwicklungshilfe», dass die Geberländer ihre offizielle Entwicklungshilfe enorm ausbauen müssten, falls sie ihre Zusagen erfüllen wollen. Nach Angabe des Komitees für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit der OECD stieg die Entwicklungshilfe der 22 Mitgliedsländer im Jahr 2005 auf USD 106 Mia. Der Sprung um 34% im Vergleich zu den Aufwendungen im Jahr 2004 war jedoch in erster Linie auf Schuldenerlasse zurückzuführen, deren Verbuchung nota bene äusserst umstritten ist. Die Entwicklungshilfe selbst einschliesslich Entschuldung bliebt bei den meisten Geberländern und im Länderdurchschnitt hinter der Zielvorgabe der Vereinten Nationen von 0,7% des BSP oder anderen Ziel weit zurück. Um das Zusageziel zu erreichen, müssten die Länder ihre Entwicklungshilfe bis ins Jahr 2010 um durchschnittlich 11% erhöhen. Es sei aber, so heisst es, im Gegenteil zu erwarten, dass die Geldsumme sinken werde, dies wegen weiterer Schuldenerlasse und einer vermutlich sinkenden Entwicklungshilfe für wirtschaftlich erstarkende Länder etwa im Fernen Osten.
Auch Liechtenstein liegt hinter den genannten Zielvorgaben zurück. Sie lauten: Die Ausgaben des Staates für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit bis zum Jahr 2009 auf 0,5% des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen und - wie die Schweiz - weiter bis zum Jahr 2015 auf 0,7%. Ein Ziel, das nota bene schon im Jahre 1970 formuliert worden ist, also vor über 35 Jahren. Allerdings verzichtet der Bericht und Antrag, der heute vorliegt, auf eine Verankerung dieser Zielsetzung im Gesetz. Man könnte sich natürlich fragen: Warum eigentlich, wenn das schon als klare Zielsetzung definiert wird?
Im Sinne von öffentlicher Entwicklungszusammenarbeit gab Liechtenstein im Jahr 2006 rund CHF 18 Mio. aus, wobei der ODA-Prozentsatz nicht näher beziffert werden kann. Ich gehe davon aus, dass eingedenk seiner Rede anlässlich der Landtagseröffnung von Seiten des Landtagspräsidenten in dieser Hinsicht noch einiges zu vernehmen sein wird.
Es war an der Zeit, das seit 1985 geltende Gesetz über die Förderung der Entwicklungs- und Katastrophenhilfe auf eine neue Basis zu stellen, die den heutigen gegenüber früher stark ausgeweiteten Anforderungen im Hinblick auf Umwelt, Menschenrechte und Wirtschaftsbeziehungen einigermassen gerecht wird. Die neue Gesetzesvorlage will denn auch - wie es in der Zusammenfassung heisst - eine übergreifende Strategie sowie einen einheitlichen und zukunftsweisenden Ordnungsrahmen für die gesamte internationale humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung Liechtensteins schaffen und Ziele, Tätigkeiten und Koordinationen zwischen dem Liechtensteinischen Entwicklungsdienst und der Regierung in bessere Übereinstimmung bringen. Der LED soll weiterhin als privatrechtliche Stiftung im Dienste der Entwicklungszusammenarbeit tätig sein. Dagegen ist nichts zu sagen. Der LED hat sich bewährt.
In der Summe bringt der Gesetzesvorschlag das, was heute besteht, in eine adäquate - wenn auch etwas allgemeine Form und setzt einige Leitplanken. Jedoch sind auch neue Ansätze auszumachen, welche den Kriterien einer zeitgemässen Entwicklungszusammenarbeit entsprechen. Zurück aber zu diesem ominösen Prozentsatz: Die Regierung argumentiert, dass es keine rechtliche Verpflichtung zur Erreichung eines bestimmten Prozentsatzes gebe. Das stimmt, das gibt es nicht. Es gibt jedoch eine moralische und - wenn Sie so wollen - eine christliche und humanitäre Verpflichtung, sich nicht nur im erforderlichen, sondern auch im möglichen Ausmasse zu engagieren, was in einer globalisierten Welt, in der in vielen Regionen lebensfeindliche, menschenunwürdige und desolate Situationen bestehen und Instabilität herrscht, nichts weniger als politischer Klugheit entsprechen würde.
Auch geht es - wie die Regierung auf Seite 16 ihres Berichtes feststellt - um die internationale Sichtbarmachung des liechtensteinischen Engagements. Ich stimme der Regierung zu, wenn sie sagt, dass rein quantitativ der ODA-Prozentsatz keine Aussage über Qualität und Wirksamkeit ermögliche. Und das sind doch die relevanten Grössen jeder Entwicklungszusammenarbeit bzw. der eingesetzten Mittel. Aber dies lässt sich prüfen, unbesehen von Beiträgen oder Prozentsätzen. Eine zentrale - wenn auch äusserst umstrittene Frage in der Diskussion rund um die Entwicklungshilfe ist jene, was Entwicklungshilfe bisher gebracht hat, wie sie am besten geleistet werden kann und unter welchen Bedingungen die Hilfsbemühungen zur Armutbekämpfung und wirtschaftlicher Entwicklung beitragen können. Darüber sind halbe Bibliotheken geschrieben worden. Ist das Ausmass an Not ein Gradmesser? Sind es die ärmsten Länder, denen geholfen werden muss, oder in erster Linie Länder mit einer so genannten guten Regierungsführung, mit Regierungen, welche die Menschenrechte achten und die - nota bene - oft massiv die überschätzte Korruption bekämpfen.
Die Tätigkeiten der internationalen humanitären Zusammenarbeit und Hilfe Liechtensteins wollen - ich halte das für vertretbar, auch wenn eine Zersplitterung der Kräfte befürchtet werden kann - eine möglichste Breitenwirkung erzielen und möglichst viele Menschen teilhaben lassen. Sie will sich im Bereich der Not-, Wirtschafts- und Wiederaufbauhilfe weder inhaltlich noch geografisch Einschränkungen auferlegen, während sie im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit auf die Förderung einer so genannten guten Regierungsführung abstellt. Es ist im Zusammenhang ein zusätzlicher Aspekt zu bedenken. Bis zum Jahr 2015 können gemäss UNO jährlich 2 Milliarden Menschen von Überschwemmungen bedroht sein. Heute sind es etwas 520 Millionen Menschen pro Jahr. Während die geologischen Risiken kaum zunehmen, werden sich nach Ansicht der Experten in Zusammenhang mit Klimawandel und Entwaldung die meteorologischen Katastrophen vervielfachen. Demnach steigt der Bedarf an Nothilfe weltweit. Viele Entwicklungsfachleute befürchten, dass immer mehr Geld in die Soforthilfe statt in die strategisch ausgerichtete Entwicklungshilfe fliessen könnte. Und strategisch ausgerichtete Entwicklungshilfe ist in der Regel nachhaltig wirkende Entwicklungshilfe. Die Regierung muss sich überlegen, wie sie dieser Diskrepanz oder Gefahr begegnen will.
Die Vernehmlassungsvorlage wurde trotz kritischer Punkte grundsätzlich positiv aufgenommen und erbrachte weitergehende Vorschläge und Änderungswünsche, so im Hinblick auf die Wiederaufbauhilfe und die unter dem Eindruck des steigenen Migrationsdruckes neu zu schaffende Flüchtlings- und Migrationshilfe. Änderungswünsche betrafen zudem die Zuständigkeiten, etwa im Hinblick auf die Zusammenarbeit und Zuständigkeit des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten und des Ausländer- und Passamtes im Bereich Migration, wo die Vernehmlassung divergierende Meinungen erbrachte, den Einbezug der Gemeinden, den Umweltschutz, die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und das Diskriminierungsverbot. Das heisst, dass möglichst viele Menschen profitieren sollen.
Von Bedeutung ist zudem die Aufnahme zukunftsweisender Ansätze in diesem Gesetzesvorschlag, besonders auch die Förderung von fairem Handel und Mikrofinanzdienstleistungen. Hier wird der Gedanke «Hilfe zur Selbsthilfe», den es schon in den frühen Siebzigerjahren gegeben hat, wieder aufgenommen. Diese Vorschläge sind im Grossen und Ganzen eingebaut, sodass ein Gesetzesvorschlag vorgelegt wird, der aus meiner Sicht grundsätzlich Zustimmung verdient, weil er eine ausbaufähige Grundlage für eine engagierte Entwicklungszusammenarbeit bietet. Danke schön.Abg. Pepo Frick
Danke. Diese Regierungsvorlage zur Schaffung dieses Gesetzes orientiert sich an zeitgemässen, international weitgehend akzeptierten Grundsätzen. Inhaltliche Prioritäten werden in diesem Gesetz verankert, umweltpolitische, handelspolitische und menschenrechtlichen Fragen sind mit eingeschlossen. Ich anerkenne die Bereitschaft der Regierung, die Anregungen des Vernehmlassungsverfahrens in die Regierungsvorlage einzuarbeiten. Wichtige Gedanken und Grundsätze haben Eingang gefunden in die ursprüngliche Regierungsvorlage.
Die wichtigste Änderung finden wir bereits im Titel des Gesetzes. Sprachen wir früher von Entwicklungshilfe, betonen wir heute die Zusammenarbeit mit benachteiligten Ländern des Südens und Ostens. Das bedeutet explizit einen partnerschaftlichen Umgang mit Ländern, Organisationen und Menschen in be-nachteiligten Regionen. Die Definition von Bedürfnissen liegt nicht mehr nur auf der Geberseite, sondern die aufgelegten Unterstützungsprogramme werden partnerschaftlich definiert. So besteht heute grosse Gewähr, dass keine Fehlinvestitionen getätigt werden.
Im Bericht und Antrag wird richtigerweise festgestellt, dass es mit diesem Gesetz auch um die internationale Sichtbarmachung des liechtensteinischen Engagements im humanitären Bereich geht. Internationale humanitäre Zusammenarbeit ist heute Bestandteil der Aussenpolitik und Imagebildung eines Landes. Liechtenstein kennt erst seit einigen Jahren ein eigenes Bruttonationaleinkommen, aus welchem sich der ODA-Prozentsatz schwerpunktmässig errechnet. Hier hat sich Liechtenstein in der Vergangenheit in Bezug auf die politische Verpflichtung auch eher minimalistisch verhalten. War doch der ODA-Prozentsatz im Jahre 2004 lediglich 0,43%. Luxemburg als vergleichbar reiches Land erreichte bereits im Jahre 2005 0,84%. Ich bin aber sehr optimistisch, dass Liechtenstein bzw. der Landtag genügend Geld budgetieren wird, um das Minimalziel von 0,7% kurzfristig zu erreichen. Gemäss dem Abg. Jürgen Beck bereits bis 2009. Einen ersten Schritt in die richtige Richtung haben wir bereits getan, als wir im vergangenen Herbst das Budget 2007 des LED um CHF 1 Mio. erhöht haben.
Ich engagiere mich seit vielen Jahren im Bereich der internationalen humanitären Zusammenarbeit, speziell motiviert durch einen dreijährigen Einsatz in Afrika. Ein Highlight meiner parlamentarischen Tätigkeit war die Ansprache des Landtagspräsidenten Klaus Wanger anlässlich der Landtagseröffnung im Februar 2007. Ich zitiere gerne aus seiner Rede, welche nach meiner Meinung noch nicht genügend wertgeschätzt wurde. Zitat: «Armut ist nicht Schicksal, sondern Ausdruck einer Missachtung grundlegender Rechte und einer ungleichen Verteilung von Chancen und Ressourcen. Armut ist nicht nur ein Problem der Armen. Hunger, Elend und fehlende Zukunftsperspektiven führen oft zu kriegerischen Konflikten, welche Hunderttausende entwurzeln und vertreiben. Armut zwingt die Menschen zur Übernutzung der natürlichen Ressourcen, um ihr Leben zu sichern. Die Armutsbekämpfung ist somit ein zentrales Element jeder langfristigen Strategie zum Schutz und Erhalt der Umwelt. Armut ist aber auch ein Nährboden für Migration, Kriminalität und Terrorismus. Diese Probleme machen auch vor unseren Grenzen nicht halt». Ich fasse für mich zusammen: Armut ist die schlimmste Form von Gewalt. Armutsbekämpfung ist ein Gebot der Stunde. Ich betrachte den Beitrag der reichen Länder nicht als Almosen, sondern als eine Investition in die gemeinsame Zukunft aller Menschen auf diesem Planeten.
Nun zur eigentlichen Regierungsvorlage: Ich werde mich bei der Lesung zu wenigen Artikeln äussern. Das Gesetz ist ein eigentliches Rahmengesetz und definiert mit der Not- und Wiederaufbauhilfe und der internationalen Flüchtlings- und Migrationshilfe zeitgemässe Komponenten der IHZE. Zumindest im Bereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit wird die gelebte Wirklichkeit im Gesetz mit den formulierten Grundsätzen nachvollzogen. Ich gratuliere an dieser Stelle dem LED für die Grundsätze, welche bei der Projektvergabe in den letzten Jahren auch Eingang gefunden haben. Der Liechtensteinische Entwicklungsdienst hat dieses Gesetz mit seinen gelebten Grundsätzen sozusagen präjudiziert. Der LED konzentriert seine Unterstützung in den letzten Jahren auf Schwerpunktländer, auf die Ärmsten der Armen. Unter bilateraler Entwicklungszusammenarbeit werden länderspezifische Entwicklungsprojekte verstanden, die mit Nichtregierungsorganisationen der Empfängerländer (Südpartner) oder mit Organisationen anderer Geberländer (Nordpartner) - insbesondere schweizerische und österreichische NGOs - in Entwicklungs- und Transitionsländern durchgeführt werden. Häufig handelt es sich um längerfristig angelegte Projekte.
Ich möchte die Regierung bitten, Bandbreiten festzulegen, welcher Anteil des Budgets jeweils den definierten Kategorien der IHZE zugeteilt wird. Dies dient der Planungssicherheit des LED, auf welche er in der Zusammenarbeit mit den jeweiligen NGOs angewiesen ist. Es wäre sicher zielführend, politisch eine Bandbreite der in Art. 3 aufgeführten Kategorien zu definieren. Das beinhaltet auch eine Bandbreite der Ausgaben im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, welche im Moment ein Zehntel für die internationale Zusammenarbeit (durchgeführt durch das Amt für Auswärtige Angelegenheiten) und neun Zehntel für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (durchgeführt durch den LED) beinhaltet.
Noch drei Bemerkungen:
- Der LED konzentriert sich auf wenige Schwerpunktländer - wie ich das vorher erwähnt habe. Ich möchte der Regierung empfehlen, die Beiträge der internationalen Entwicklungszusammenarbeit ebenfalls thematisch zu konzentrieren. Zum Beispiel auf das UNHZR, IKRK oder WHO. Beiträge an irgendwelche Organisationen zu CHF10'000 verpuffen ungehört, tragen nicht zur legitimen Imagebildung Liechtensteins bei.
- Liechtenstein darf sich grosszügiger bei der Bemessung des ODA-Prozentsatzes zeigen, weil wir glücklicherweise kein Militär haben, wir dadurch aber auch keine Ausgaben für friedenserhaltende und friedenssichernde Militäreinsätze haben. Die Schweiz stellt zum Beispiel so genannte Blauhelme für die internationale Friedenssicherung zur Verfügung.
- Ich möchte dem Liechtensteinischen Entwicklungsdienst ein Kränzchen winden für seine Informationstätigkeit und Verpflichtung in Liechtenstein selbst. Seine Publikation «Blickwechsel» informiert einfühlsam, aber auch klar und unmissverständlich über die Solidaritätsverpflichtung des durch Geld reichlich gesegneten Liechtenstein. Zusätzlich ermöglicht der LED vielen jungen Menschen, mehrmonatige Praktika in Projekten in armen Ländern zu absolvieren. Diese Menschen bringen ein anderes Bild zurück nach Liechtenstein als Ferienreisende in Touristenghettos, speziell in Afrika, welche doch nur einen begrenzten und einseitigen Einblick in die Herausforderungen der Menschen dieser Länder bekommen.
Zum Schluss nochmals ein Zitat aus der Rede von Landtagspräsident Klaus Wanger - es wurde schon mehrmals zitiert: «Wir sind nicht nur verantwortlich für das was wir tun, sondern auch für das was wir nicht tun».
Selbstverständlich bin ich für Eintreten auf dieses Rahmengesetz und hoffe und erwarte auch in Zukunft eine grosszügige budgetäre Berücksichtigung des internationalen Solidaritätsgedankens. Danke.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Sehr verehrte Frauen und Herren Abgeordnete, liebe Votanten. Ich möchte Ihnen ganz herzlich danken. Ihre Voten haben mich sehr bewegt. Meine Haltung und Zielsetzung habe ich als Alterspräsident anlässlich der Eröffnungssitzung kundgetan und möchte nicht mehr auf diese zurückkommen. Danken möchte ich aber auch der Regierung für die ausgewogene und zeitgemässe Regierungsvorlage. Einen Dank möchte ich aber auch nachträglich noch einmal an den Abg. Pepo Frick aussprechen, der anlässlich der Behandlung des Landesvoranschlags für dieses Jahr für den LED zusätzlich den Antrag für die Erhöhung um CHF 1 Mio. gestellt hat. Noch mehr gefreut hat mich, dass der Landtag dieser zusätzlichen Million zugestimmt hat.
Ich denke, dass es in letzter Konsequenz - wie der Abg. Jürgen Beck das gesagt hat - an uns liegt, hier im Landtag bei nächster Gelegenheit bei der Behandlung des Landesvoranschlages 2008 erneut massgeblich ein Zeichen zu setzen. Und ich hoffe und wünsche mir von Herzen, dass wir das anlässlich der nächsten Budgetsitzung auch vollziehen werden. Das waren eigentlich meine Worte. Herzlichen Dank.
Dann gebe ich das Wort Frau Regierungsrätin Kieber-Beck.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich eingangs sehr herzlich für die wohlwollenden Voten - sie waren sehr engagiert und auch fundiert - und auch für die sehr positive Aufnahme dieser Gesetzesvorlage. Ich bedanke mich an dieser Stelle aber auch bei den Verantwortlichen des LED, welche die Abgeordneten auf ihrer Reise nach Mosambik begleitet haben. Was man nämlich mit eigenen Augen sieht und vor Ort wahrnimmt, vergisst man auch nicht.
Ich danke dem Stiftungsrat und der Geschäftsleitung mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LED für ihren täglichen Einsatz und ihr Engagement für die Ärmsten, für die sehr Benachteiligten dieser Welt. Ich möchte aber auch den Dank aussprechen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten und des Ausländer- und Passamtes, die zusammen mit dem LED sehr gute, hervorragende Arbeit im Bereich der internationalen humanitären Entwicklungszusammenarbeit leisten.
Sie haben bei Ihren Voten häufiger Bezug genommen auf die Verankerung des ODA-Prozentsatzes im Gesetz. Aus diesem Grund möchte ich noch weitere Angaben machen, weshalb die Regierung auf die Verankerung im Gesetz verzichtet hat: Der ODA-Prozentsatz ist eine Kennzahl, die einerseits für die Planung der IHZE-Budgetierung genutzt wird und andererseits den internationalen Vergleich zwischen den für die Entwicklungszusammenarbeit aufgewendeten Geldern verschiedener Geberstaaten ermöglicht. In beiderlei Hinsicht ist der ODA-Prozentsatz mehr ein Planungsinstrument als ein fixer Zielwert. Es wäre unseres Erachtens nicht von Vorteil, einen fixen Prozentsatz im Gesetz zu verankern, da sich dieser international festgelegte Zielwert verändern kann. Der von der UNO angestrebte Anteil von 0,7% des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit würde gemäss den neueren Studien ausreichen, um die Millenniumsentwicklungsziele zu erreichen und die weltweite Armut bis 2015 um die Hälfte zu reduzieren. Es ist aber auch durchaus vorstellbar, dass dieser Zielwert je nach Entwicklung der Armut seine absolute Bedeutung verliert und in die eine oder die andere Richtung angepasst werden muss. Das IHZE-Gesetz sollte aber nach Möglichkeiten über diesen Zeitpunkt hinaus die Grundlage für unsere Aktivitäten in diesem Bereich bilden.
Es stellt sich ausserdem die grundsätzliche Frage, welcher Zielwert für Liechtenstein angebracht wäre. Sind es die derzeit international vorgegebenen 0,7%, oder sollte sich Liechtenstein als wohlhabendes Land sogar eher an den progressiveren Ländern wie Dänemark, Luxemburg, Norwegen, Schweden und den Niederlanden orientieren, die diese 0,7% schon erreicht bzw. überschritten haben und mittlerweile sogar anstreben, 1% ihres Bruttonationaleinkommens für die Entwicklungszusammenarbeit aufzuwenden. Es stellt sich die Frage, ob der Landtag heute einen Prozentsatz festlegen will, der auch angesichts möglicher negativer Entwicklungen im Haushaltsbudgets keine Flexiblität mehr zulässt. Die Regierung ist der Ansicht, dass in der Festlegung eines solchen Zielwerts im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen etwas mehr Spielraum möglich sein sollte, um diesen bei Bedarf ohne Gesetzesänderung an internationale oder nationale Entwicklungen anpassen zu können.
Wie bereits im Bericht und Antrag aufgeführt, vertreten die Regierung und auch verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer - darunter auch der LED - die Auffassung, dass sich das liechtensteinische Engagement im Bereich der IHZE nicht ausschliesslich am ODA-Prozentsatz orientieren sollte, da die Hilfe für gewisse geografische Regionen - zum Beispiel für die neuen EU-Mitgliedstaaten - sowie für gewisse Organisationen oder Themenbereiche - zum Beispiel für die internationale Korruptionsbekämpfung - nicht ODA-anrechenbar sind. Diese Projekte, die ansonsten sehr gut in das aussenpolitische, entwicklungspolitische und humanitäre Konzept Liechtensteins hineinpassen und in vielen Fällen auf einer langen Tradition der Zusammenarbeit gründen, sollen nicht aufgegeben werden, nur weil sie den ODA-Kriterien nicht entsprechen.
Weiters wurde auch noch die Frage gestellt, ob es Liechtenstein mit diesem Gesetz nicht anstehen würde, für die verschiedenen Kriterien Bandbreiten zu definieren: Im Jahr 2006 hat die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit rund 63% der gesamten Ausgaben für die IHZE ausgemacht. Die Prozentsätze für die anderen IHZE-Kategorien beliefen sich auf 14% für die Nothilfe, 10% für die Wiederaufbauhilfe, 7% für die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit sowie 6% für Beiträge an internationale Organisationen. Die Verteilung der Mittel im Jahr 2007 anhand des Landesvoranschlages ergibt eine praktisch idente Verteilung. Diese aktuelle Aufteilung, wonach dem LED knapp zwei Drittel der gesamten IHZE-Mittel zukommen, erscheint der Regierung sinnvoll und soll auch zukünftig grundsätzlich nicht verändert werden. Deshalb ist vorgesehen, nach Verabschiedung des Gesetzes auch in einer Durchführungsverordnung gemäss Art. 13 dieser Gesetzesvorlage eine Festlegung der Mittelverteilung - also der Prozentsätze - nicht nur für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit des LED, sondern für alle IHZE-Kategorien vorzunehmen. Dadurch wird die Budgetierung der Mittel wesentlich vereinfacht. Ausserdem ist damit eine verbundene Mittelsicherheit in allen Kategorien der IHZE für eine längerfristige Planung der Aktivitäten unbedingt notwendig. Eine Festschreibung solcher fester Prozentsätze im Gesetz sieht die Regierung jedoch nicht als sinnvoll an, da damit allenfalls gewünschte situationsbedingte Anpassungen in der Budgetverteilung erschwert würden. Auch die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des IHZE-Gesetzes - unter Mitwirkung des LED - hatte aus diesem Grund bewusst von einer Festlegung der Budgetverteilung im Gesetz abgesehen wie übrigens auch von der rechtlichen Verankerung der Schwerpunktländer und -regionen des LED. Dazu verweise ich auf die Erläuterungen zu Art. 6 Abs. 1 auf der Seite 37 des Berichtes und Antrages.
Bei dieser Überlegung geht es nicht primär um den LED, dessen Tätigkeitsbereich schon seit langem klar definiert ist und im Zuge der Gesetzesrevision nicht zur Debatte steht. Hingegen sind die anderen Kategorien, allen voran die Not- und Wiederaufbauhilfe, die internationale Flüchtlings- und Migrationshilfe, aber auch die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit aufgrund des neuen Gesetzes Veränderungen unterworfen. Wenn vielleicht aus der Anfrage ein Unbehagen gegenüber der jüngeren Entwicklung innerhalb der liechtensteinischen internationalen humanitären Zusammenarbeit und Entwicklung herausgelesen werden kann, welches mit der Befürchtung einhergeht, dass der LED zukünftig an Bedeutung verlieren könnte, möchte ich dem klar und deutlich entgegentreten. Die Regierung ist nach wie vor der Meinung, dass die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit des LED das Hauptstandbein der liechtensteinischen internationalen humanitären Zusammenarbeit sein und bleiben soll und hat in der Vorlage deshalb die folgende Formulierung in Art. 6 Abs. 3 vorgeschlagen - ich zitiere: «Die Entwicklungszusammenarbeit erfolgt bilateral und multilateral, wobei das Hauptgewicht der Tätigkeiten auf der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit bestimmten Schwerpunktländern liegt».
Der LED geniesst das volle Vertrauen der Regierung. Er bewährt sich seit Jahren als professionelle, als kompetente Durchführungsorganisation für die Entwicklungszusammenarbeit Liechtensteins und verfügt über eine einmalige Expertise in diesem Bereich. Trotzdem möchte die Regierung an dieser Stelle einmal mehr auch eine Lanze brechen für die Berechtigung der anderen Kategorien der IHZE, allen voran auch der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit, welche als optimale Ergänzung zur Tätigkeit des LED den zunehmend komplexen und global vernetzten humanitären und entwicklungspolitischen Problemen mit einem internationalen und koordinierten Lösungsansatz zu begegnen versucht. Diese zweiseitige Strategie, das heisst, Entwicklungsprobleme sowohl direkt bei der Basis als auch auf übergeordneter Ebene anzugehen, erscheint der Regierung die wirksamste zu sein. Dies soll jedoch auch in Zukunft in keiner Weise die Bedeutung des LED schmälern.
Dann hat die Abg. Doris Frommelt noch eine Frage gestellt, ob ich noch weitere Ausführungen machen könne zur Kommission für Entwicklungspolitik: Ich kann an dieser Stelle vorläufig mehr oder weniger nur auf die Seite 61 ff. verweisen. Da auch gemäss diesen Aussagen das genaue Mandat gemäss Art. 13 dann durch eine Durchführungsverordnung geregelt werden wird, was diesen Expertenrat oder diese Kommission für Entwicklungspolitik betrifft. Aber klares Ziel ist, dass diese Kommission in strategischen Fragen der Regierung beratend zur Seite steht, dass sie aus externen Experten und aus einschlägiger Expertise von Vertreterinnen und Vertretern von Stellen und Institutionen im Inland, die in Liechtenstein mit Entwicklungszusammenarbeit befasst sind, beschickt werden wird. Es geht dabei darum, aktuelle Fragestellungen und Problemlagen zu eruieren und der Regierung dann Vorschläge für die Ausrichtung der Entwicklungspolitik und die Positionierung Liechtensteins zu entwicklungspolitischen Fragen in Vorschlag zu bringen. Darunter wird ferner auch verstanden, dass Leitlinien erstellt werden, die dann der Regierung zur Genehmigung vorgelegt werden.
Weiters ist sicher eine regelmässige Überprüfung und eine Neuausrichtung der eigenen Handlungsansätze, Schwerpunkte und Zielsetzungen zu überprüfen und in Vorschlag zu bringen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir auf diese Gesetzesvorlage eintreten.
Ich bitte, mit der 1. Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
In Abs. 3 heisst es in der 3. und 4. Zeile: «das Gefälle zwischen Ländern und Regionen mit unterschiedlichem Entwicklungsstatus anzugleichen» usw. Ich denke, es sollte «ausgleichen» heissen. Ich denke, wir sollten nicht das Gefälle dieser Länder bekommen, sondern das Gefälle sollte ausgeglichen werden.
Dann zu Abs. 4: Hier werden namentlich verschiedene verletzliche Gruppen aufgezählt. Ich denke, da fehlt jetzt noch «Flüchtlinge und Vertriebene». Ein Grundsatz dieses ganzes Gesetzes ist ja auch, dass wir diese Gruppe «Flüchtlinge/Vertriebene» definieren. Ich denke, das sollte man nach «alte Menschen» anfügen.Abg. Paul Vogt
Ich habe ebenfalls eine kleine Anmerkung dazu. In Abs. 2 Bst. c möchte ich anregen, dass man hier «politische Entwicklung» durch «demokratische Entwicklung» ersetzt.
Dann in Abs. 3 möchte ich anregen, dass man das letzte Wort «zu erhalten» durch «zu verbessern» stärkt.
Und schliesslich in Abs. 6 ist mir die blosse Rechenschaftsablegung zu schwach. Hier möchte ich regelmässige Evaluation drin haben, also um den Gedanken zu verstärken, dass ein blosser Bericht nicht genügt, sondern dass man auch überprüfen muss, welche Auswirkungen die Entwicklungshilfe oder Entwicklungszusammenarbeit hat. Landtagspräsident Klaus Wanger
Die Frau Regierungsrätin hat dies zur Kenntnis genommen.
Dann lesen wir Art. 2. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich habe eine Anregung zu Abs. 2: «Besondere Unterstützung leistet Liechtenstein in von der Internationalen Gemeinschaft wenig beachteten Notlagen». Ich denke, man dürfte sich überlegen, ob man hier nicht zum Beispiel schreibt, namentlich an Internationale Organisationen wie IKRK, UNHZR und WHO, weil mit diesen drei internationalen Organisationen haben wir die Themen Menschenrechte, Flüchtlingsrechte und Armutsbekämpfung mit einbezogen. Ich denke, es ist legitim, dass wir mit dieser Vorlage auch eine Imagebildung machen. Das wurde auch mehr als einmal betont. Und ich denke auch, dass diese drei internationalen Organisationen genau Unterstützung bei Themen und Herausforderungen bieten, die eben zu wenig Beachtung finden, die vergessen werden. Das als Anregung. Abg. Josy Biedermann
Ich habe eine Frage zu Art. 4: Die ganze Wiederaufbauhilfe wird ja von zwei Ämtern geleistet, das heisst, vom AAA und vom APA. Wäre es nicht sinnvoll, wenn in unserem kleinen Land dies von einer Stelle wahrgenommen würde? Ich denke, es braucht auch ein grosses Know-how, damit diese Wiederaufbauhilfe richtig und sinnvoll gemacht wird. Und ich denke, ein Amt würde genügen.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Zur Anregung des Abg. Pepo Frick: Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass in Art. 7 die Partner eigentlich genannt sind und da werden auch die subsumiert, die jetzt vom Abg. Pepo Frick namentlich aufgeführt wurden. Wir werden prüfen, ob es Sinn macht, hier in Art. 4 einige speziell aufzuführen oder ob dies nicht schon durch den Art. 7 abgedeckt ist.
Zur Frage der Abg. Josy Biedermann: Wir finden es sehr sinnvoll, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Ausländer- und Passamt sowie dem Amt für Auswärtige Angelegenheiten in der jetzt vorliegenden Form beibehalten wird. Es gibt auf der einen Seite auch politische Ziele, die zu verfolgen sind, und die werden ja über das Ausländer- und Passamt bei der Rückkehr über das Flüchtlingsgesetz abgedeckt. Also dies wird auch nicht unter diesem jetzt bestehenden Gesetz abgewickelt.
Und was den Rest betrifft, das geht mehr in den Bereich Migration und Integration. Dort werden die Zuständigkeiten auch geklärt: Wer hat welche Zuständigkeit? Was wird über das Ausländer- und Passamt abgewickelt? Und was wird über das Amt für Auswärtige Angelegenheiten abgewickelt? Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Josy Biedermann
Ich habe noch eine Frage zu den Flüchtlingen in Europa: Die vom Flüchtlingsstrom betroffenen Staaten Europas wie Italien, Spanien, Malta und Frankreich stehen vor grossen Problemen durch die Migration aus Afrika. Wird von den nicht in diesem Mass betroffenen Staaten nicht eine gewisse Solidarität erwartet, wenigstens in einer finanziellen Unterstützung? Wird dies in den internationalen Konferenzen behandelt?Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Ihre Frage trifft genau des Pudels Kern. Das ist der Grund, weshalb wir diesen Artikel neu aufgenommen haben, nämlich «Internationale Flüchtlings- und Migrationshilfe», weil wir der Meinung sind, dass Liechtenstein als kleines Land sicher nicht den gleichen Beitrag leisten kann in der Aufnahme von Flüchtlingen wie grössere Länder, aber dass wir sehr wohl eine Verpflichtung haben, in der Welt solche Flüchtlingsströme - zumindest finanziell - auch mit zu unterstützen. Und darum wurde diese Kategorie geschaffen, damit wir die Möglichkeit haben, über multilaterale Organisationen Beiträge zu entrichten, speziell an Projekte oder in Form grundsätzlicher Beiträge.Abg. Pepo Frick
Wenn wir bei diesem Thema sind: Wir werden ja bald Schengen-Dublin abschliessen, irgendwann in zwei, drei Jahren. Und dann ist es ja so, dass es rein theoretisch bei uns keine Flüchtlinge mehr geben könnte bzw. sollte, weil wir ja umgeben sind von Staaten, wohin wir diese Flüchtlinge wieder zurückweisen könnten. Und dann gibt es sicher eine Diskussion, ob wir bereit sind, Flüchtlinge, die in Spanien oder in Italien landen, aufzunehmen. Ich denke, das ist dann wieder ein Thema, wenn Schengen-Dublin abgeschlossen ist. Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke. Ich habe diese Äusserungen zur Kenntnis genommen und es wird sicher die Thematik zu diskutieren sein, wobei ich davon ausgehe, dass Liechtenstein auch nach einem Schengen-Dublin-Beitritt bereit ist, ein bestimmtes Mass an Flüchtlingen aufzunehmen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt
Mir ist diese Aufzählung in Abs. 1 Bst. d etwas suspekt. Wie grenzen Sie privatwirtschaftliche Akteure von privaten Vereinigungen und Privatpersonen ab? Wieso braucht es hier eine besondere Erwähnung von privatwirtschaftlichen Akteuren?Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Was auf jeden Fall damit aufgenommen werden sollte waren Privatpersonen, weil Privatpersonen bei den anderen Kategorien nicht immer förderungsberechtigt sind, und damit auch Privatpersonen selbst solche Sammelaktionen machen können und mit unterstützt werden können, beispielsweise durch den LED. Dort werden ja Privatpersonen oder Schulen beispielsweise dann unterstützt oder Vereine, die einen Charity-Walk durchführen oder ähnliche Massnahmen treffen, um Geld für einen sozialen Zweck aufbringen zu können. Ich werde aber der Frage nochmals nachgehen, ob es die privatwirtschaftlichen Akteure und Privatpersonen braucht. Wir werden das noch klären. Abg. Alois Beck
Ich würde begrüssen, wenn beide so aufgeführt würden. Wahrscheinlich ist da der Hintergrund, dass man die Privatwirtschaft doch speziell erwähnen möchte. Und es gibt ja beispielsweise auch in der Schweiz die Swisscontact. Das ist eine Organisation der Entwicklungszusammenarbeit, wo die Schweizer Industrie Projekte durchführt und finanziert. Ich finde es eine gute Idee, dass man hier die Privatwirtschaft explizit vielleicht auch in Liechtenstein künftig für diese Anliegen noch stärker berücksichtigen kann. Vor diesem Hintergrund würde ich es begrüssen, dass das explizit auch so festgehalten ist. Aber ich weiss auch nicht, welche Motive die Regierung hier genau hatte. Aber wie gesagt, ich würde das so belassen. Landtagspräsident Klaus Wanger
Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Dann fahren wir fort. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich möchte den Bst. b nicht diskutieren, sondern einen Zusatz machen. Ich denke, wir brauchen immer wieder Menschen aus Liechtenstein, die die Herausforderungen mit einem Einsatz sozusagen am eigenen Leib erleben und nachher in Liechtenstein als Botschafter oder Botschafterinnen der internationalen Solidariät auch leben können. Das wird auch in der Schweiz sehr viel diskutiert. Lange Zeit wurde angezweifelt, ob es richtig ist, noch Leute aus der so genannten ersten Welt in die dritte Welt zu senden. Wir merken jetzt aber, dass es wirklich Menschen braucht, die das erleben und dann hier auch weitergeben können. Und ein kleines Beispiel ist für mich jetzt sehr eindrücklich die Reise der Politikerinnen und Politiker im Herbst 2006 nach Mosambik. Ich denke, sie haben dort einen eindrücklichen Lokalaugenschein bekommen. Und ich erlebe diese Menschen, die mitgereist sind, wirklich auch in ihrer Botschaftertätigkeit in Liechtenstein. Und ich denke, auch die sehr offene Diskussion jetzt hier hat auch damit zu tun, dass mehr Leute aus Liechtenstein diese Problematik am eigenen Leib erlebt haben. Ich möchte betonen, es ist sehr wichtig, dass Menschen aus Liechtenstein nicht nur als Touristen zum Beispiel nach Afrika reisen, sondern da auch eine gewisse Zeit leben und die Probleme miterleben können. Danke. Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Ich habe jetzt das nicht als Änderungsantrag ihrerseits verstanden, sondern eher als Untermauerung der Notwendigkeit zu lit. b. Es wird in den Erläuterungen von Seite 48 ff. auch explizit darauf Bezug genommen, dass es Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter im Feld gibt, dass es aber auch Praktikantinnen und Praktikanten gibt, die für einen bestimmten Zeitraum vor Ort ihre Arbeit verrichten und damit auch sehr viel wertvolles Know-how zurückbringen, was vonnöten ist.
Auf der anderen Seite finanzieren wir ja auch Junior Professional Officers. Das sind Secondments, die wir bezahlen. Das sind qualifizierte Personen, die sich um eine solche Stelle bei der entsprechenden Organisation bewerben und Liechtenstein trägt die Kosten. Ich denke, es ist wichtig, dass wir gerade diesen Bereich auch mitumfassen als eine Möglichkeit des humanitären Engagements.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier lediglich eine ganz kleine redaktionelle Anmerkung. Ich würde hier in Abs. 1 Bst. c auch schreiben «Stiftung Liechtensteinischer Entwicklungsdienst», dass wir das generell überall gleich handhaben. Das ist auch gleichsam die Marke, ein stehender Begriff. Landtagspräsident Klaus Wanger
Die Regierung hat das zur Kenntnis genommen.
Wir fahren mit der Lesung fort. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung - sprich IHZE-Gesetz - in 1. Lesung behandelt.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 11:35 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 11:25 Uhr).
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