Schaffung eines Massnahmenpakets zur Erhaltung und Stärkung der Sozialpartnerschaft in Liechtenstein (Nr. 102/2006); [1. Lesung: 26.10.2006]; Stellungnahme der Regierung (Nr. 141/2006); 2. Lesung [FORTSETZUNG]
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES ENTSENDEGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir setzen unsere Beratungen am 2. Tag der März-Landtagssitzung fort.Wir behandeln nach wie vor Traktandum 18: Schaffung eines Massnahmenpakets zur Erhaltung und Stärkung der Sozialpartnerschaft in Liechtenstein. Wir haben gestern das Verfassungsgesetz über die Abänderung der Verfassung abschliessend behandelt. Ebenfalls abschliessend behandelt haben wir das Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen.Wir kommen nun zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Entsendegesetzes. Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren. Nachdem wir gestern das Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen mit Artikelaufruf gelesen haben, beantrage ich, auch die restlichen Gesetzesvorlagen dieses Pakets mit Artikelaufruf zu lesen. Landtagspräsident Klaus Wanger
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann beginnen wir mit der Lesung des Entsendegesetzes. Art. 2 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen. Ich wollte nur sagen, dass ich nicht mitgestimmt habe. Deshalb ist «einhellig» nicht richtig. Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich bitte, das im Protokoll zu vermerken. Dann können wir abstimmen über Art. 2 Abs. 1 Bst. a. Wer diesem Artikel zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Entschuldigung, der Abg. Heinz Vogt meldet sich noch zu Wort. Abg. Heinz Vogt
Danke. Ich möchte an das Plenum appellieren, die Hände richtig in die Höhe zu halten. Es ist für uns schwierig. Der eine hält die Hand links hoch, der andere rechts, der andere gar nicht. Ich möchte schon bitten, dass die Hände richtig in die Höhe gehen, wenn man zustimmen möchte. Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich möchte diese Bitte des Schriftführers Heinz Vogt unterstützen, denn es ist oft sehr schwierig festzustellen, wer jetzt wirklich zugestimmt hat oder wer nur halbherzig oder gar nicht zugestimmt hat. Abg. Heinz Vogt
Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger
Wünscht der Abg. Alois Beck noch das Wort?Abg. Alois Beck
Ich verstehe voll und ganz die Äusserungen des Abg. Vogt. Ich war auch einmal Schriftführer. Ich kann mich erinnern, zu meiner Zeit hat man noch von «Scheibenwischern» gesprochen. Das ging also hin und her. Aber ich habe vorhin nicht aufgestreckt und das war eigentlich das einzige Anliegen, das ich vorbringen wollte. Wenn man nicht mitmachen will, bleibt einem nichts anderes übrig. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann stimmen wir ab. Wer Artikel 2 Abs. 1 Bst. a zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 Sachüberschrift und Abs. 2 bis 2e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Sachüberschrift und Abs. 2 bis 2e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 Abs. 3, 3a, 3b und 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 Abs. 3, 3a, 3b und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Da muss es selbstverständlich wieder heissen: «Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft».
Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Entsendegesetzes zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
Gesetz über die abänderung des arbeitsvermittlungsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes. Art. 17 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Auch hier muss es logischerweise heissen: «Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft».
Wer II. in der geänderten Form zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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Gesetz über die abänderung des allgemeinen bürgerlichen gesetzbuches (arbeitsvertragsrecht)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht). Sachüberschrift vor Art. 111a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Sachüberschrift vor Art. 111a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 111a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 111a steht zur Diskussion.
Entschuldigung, der Herr Regierungschef-Stellvertreter meldet sich zu Wort.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nicht zum Wortlaut dieses Art. 111a etwas sagen, sondern Ihnen eine Information in Sachen Lohnstatistik geben. Die Regierung hat ja wiederholt auch hier in diesem Hohen Hause schon angekündigt, dass sie den Statistiken grössere Bedeutung beimessen möchte in Zukunft, insbesondere einer Arbeitslosenstatistik und einer Lohnstatistik. Mit Bezug auf die Lohnstatistik kann ich ausführen, dass die Regierung im Januar das Grobkonzept verabschieden konnte und die entsprechende Arbeitsgruppe mit dem Detailkonzept beauftragt hat. Dieses liegt nun vor. Es wird der Regierung am Dienstag vorgelegt werden. Und so hoffen wir, dass wir dann im November diesen Jahres die erste Lohnstatistik in diesem Lande publizieren können. Sie können sich vorstellen, dass die Schwierigkeit in der Datenqualität liegt. Hier werden noch Anstrengungen nötig sein, dass die Datenqualität so ist, dass die Lohnstatistik auch entsprechend dem nun vorliegenden Detailkonzept diese Aussagekraft haben wird.
Ich erwähne das deshalb im Zusammenhang mit diesem Art. 111a, weil es hier von Bedeutung sein wird. Ich möchte auch hier einmal einen Dank an die neue Abteilungsleitung, Herrn Wilfried Oehri, aussprechen, weil er die massgebliche Arbeit mit Bezug auf diese Statistiken als Führungsinstrumente macht. Das als Zwischenbemerkung. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir abstimmen. Wer dem Art. 111a zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 111b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 111b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 111c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 111c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 111d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 111d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 111e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 111e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Auch hier muss es heissen: «Das Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft».
Wer diesem II. in dieser geänderten Form zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht) zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
Gesetz über die abänderung des statistikgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zur letzten Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Statistikgesetzes.Art. 5 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Bemerkung respektive einen Antrag zu Abs. 2 dieses Artikels. Es wurde jetzt ja die Vorlage abgeändert. Der zweite Satz heisst neu: «Vorsitzender der Kommission ist ein von der Regierung bestimmter Vertreter des Amtes für Volkswirtschaft». In den Erläuterungen im Bericht heisst es lediglich: «Eine erneute Überprüfung dieser Bestimmung hat ergeben, dass die Vorschrift über den Vorsitz offener formuliert werden soll». Ich habe die ursprüngliche Änderung - wie sie im Bericht und Antrag Nr. 102 gemacht wurde - für sinnvoll angeschaut. Dort hiess es ja: «Vorsitzender der Kommission ist der Leiter der Abteilung Statistik beim Amt für Volkswirtschaft». Ich möchte deshalb die Regierung fragen, weshalb das geändert wurde. Sonst stelle ich dann hier einen diesbezüglichen Antrag. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wir haben uns einfach angesehen, wie das in anderen Gesetzen auch gemacht wird. Das war keine persönliche Überlegung, die da dahintersteckt, dass man einfach offene Formulierungen wählt. In der Vergangenheit waren vielleicht auch die personellen Besetzungen nicht so, dass immer der Abteilungsleiter vielleicht die qualifizierteste Person gewesen wäre. Heute ist das so. Deshalb war auch der erste Antrag so formuliert. Ich kann auch mit der ursprünglichen Fassung leben. Es war eigentlich eher ein Entgegenkommen an den Landtag, dass man nicht auf eine bestimmte Stelle innerhalb einer Organisationseinheit wie dem Amt für Volkswirtschaft sich fokussiert, sondern eigentlich auf das Amt und dann es der Regierung unbenommen ist, innerhalb des Amtes diese Person zu suchen. Es müsste mitunter auch nicht einmal der Abteilungsleiter sein. Es könnte auch eine Fachkraft innerhalb der Abteilung sein, die sich speziell mit diesen Fragen dort auseinander setzen könnte. Das war der Grund. Abg. Alois Beck
Ich stelle den Antrag, dass wir auf die ursprüngliche Formulierung zurückgehen. Dort hiess es ja: «Vorsitzender der Kommission ist der Leiter der Abteilung Statistik beim Amt für Volkswirtschaft». Gerade Ihre Ausführungen, Herr Vize-Regierungschef, zeigen mir, dass das eben doch richtig ist und mir scheint das auch sachlogisch zu sein. Ich stelle also folgenden Antrag: «Vorsitzender der Kommission ist der Leiter der Abteilung Statistik beim Amt für Volkswirtschaft».Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Mir ist noch ein Argument eingefallen, das in der Diskussion aufgeworfen wurde. Wenn wir innerhalb des Amtes für Volkswirtschaft die Abteilungsnamen ändern, dann müssten wir jedesmal auch wieder in den Landtag kommen. Und das macht unseres Erachtens eben auch keinen Sinn, wenn wir das auf Abteilungen fokussieren, was ja unbestrittenermassen in der Kompetenz der Regierung liegt, Abteilungen neu zu benennen. Das war auch ein Grund. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir über den Antrag des Abg. Alois Beck abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 12 Stimmen bei 23 anwesenden Mitgliedern
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt und wir müssen noch über Art. 5 Abs. 1 und 2 in der geänderten Form abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
17 Stimmen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu II: Auch hier muss die In-Kraft-Tretens-Klausel lauten: «Das Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft».
Wer II. in der neuen Fassung zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Statistikgesetzes zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir Traktandum 18 erledigt. -ooOoo-