Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht), (Nr. 4/2007); [1. Lesung: 15.03.2007]; 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 16: Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht).
Die 1. Lesung haben wir am 15. März 2007 durchgeführt. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage (Bericht und Antrag Nr. 4/2007) heute in 2. Lesung.
Wenn es keine Wortmeldungen gibt, bitte ich, mit der 2. Lesung zu beginnen.92a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
92a (neu) steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Ich habe zum Art. 92a einen Änderungsantrag, und zwar wie folgt: «Der Arbeitgeber darf an Sonn- und Feiertagen sowie vor 6 Uhr und nach 20 Uhr Heimarbeit weder ausgeben noch annehmen. Die Frist für die Ablieferung der Heimarbeit ist unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Heimarbeiters so zu bemessen, dass er täglich nicht mehr als acht Stunden und nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten muss».
Und zwar begründe ich dies folgendermassen: Die vorgeschlagene Zeitregelung gilt ja nur für die Abgabe bzw. Annahme der Heimarbeit. Sie verbietet den Heimarbeitern nicht, nachts bis um 23 Uhr zu arbeiten. Wie die Heimarbeitenden sich ihre Arbeit einteilen, bleibt ihnen unbenommen. Es geht hier wirklich nur um die Ausgabe oder die Annahme von Heimarbeit. Und die soll auf 20 Uhr beschränkt werden. Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident, meine Damen und Herren, guten Morgen. Ich finde diesen Vorschlag eine unnötige Einschränkung für die Handhabung von Heimarbeit. Wenn in normalen Betrieben bis 23 Uhr gearbeitet werden darf, finde ich es richtig, dass auch in diesen Zeiten an- und abgeliefert werden kann. Und darum unterstütze ich diesen Antrag keinesfalls. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident, guten Morgen, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir haben das anlässlich der 1. Lesung und Eintretensdebatte ausführlich diskutiert. Die Regierung wird diesen Antrag nicht übernehmen, zumal ja sozialpartnerschaftliche Lösungen für uns im Vordergrund stehen und diese Zeit ab 23 Uhr mit den Sozialpartnern abgesprochen ist. Das ist für mich auch ein sehr sehr wichtiges Argument.
Im Übrigen kann ich mich den Argumenten des Abg. Markus Büchel anschliessen. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann stimmen wir über den Antrag der Abg. Claudia Heeb-Fleck ab, der wie folgt lautet:
«Art. 92a (neu): Der Arbeitgeber darf an Sonn- und Feiertagen sowie vor 6 Uhr und nach 20 Uhr Heimarbeit weder ausgeben noch abnehmen. Die Frist für die Auslieferung der Heimarbeit ist unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Heimarbeiters so zu bemessen, dass er täglich nicht mehr als acht Stunden und nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten muss».
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 3 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Das heisst, dem Antrag ist nicht zugestimmt worden.
Dann stimmen wir noch über den Art. 92a (neu) ab: Wer diesem Artikel zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.Art. 113 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 113 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht) zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und Traktandum 16 erledigt.
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