Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte, des Gesetzes über die Treuhänder, des Gesetzes über die Patentanwälte sowie des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften (Nr. 10/2007); [1. Lesung: 16.03.2007] Stellungnahme der Regierung (Nr. 33/2007); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 18: Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte, des Gesetzes über die Treuhänder, des Gesetzes über die Patentanwälte sowie des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften.
Wir haben diese Gesetzesvorlagen in 1. Lesung am 16. März dieses Jahres behandelt, erhielten dann eine Stellungnahme der Regierung mit der Nr. 33/2007 und behandeln diese Gesetzesvorlagen heute in 2. Lesung.
Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.
Entschuldigung, der Landtagsvizepräsident Ivo Klein meldet sich zu Wort.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Aufgrund der kaum vorhandenen Änderungen gegenüber der 1. Lesung beantrage ich, dieses Gesetzespaket mittels Artikelaufruf zu behandeln.Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag des Landtagsvizepräsidenten gehört. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt und wir behandeln diese Gesetzesvorlage in der heutigen 2. Lesung durch Artikelaufruf.
Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.Art. 1 Abs. 1 Bst. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 Abs. 1 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 Abs. 1 Bst. c und Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 Abs. 1 Bst. c und Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 Abs. 5 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 Abs. 5 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 25 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 53 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 54 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 54a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 54h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 54i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 54k Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54k Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 63a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 63a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 63a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 63b (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 63c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 78a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 78a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Ich glaube, dass Sie den Anhang hier auch aufrufen müssten, denn der Anhang ist meines Wissens nicht Bestandteil von Art. 78a, denn Art. 78a ist ja aufgehoben und der Anhang wird hier aufgeführt.
Warum ich mich aber melde, ist genau diese Frage. Ich habe anlässlich der letzten Lesung darauf hingewiesen, dass in diesem Gesetz der Anhang wieder Bestandteil des Gesetzes ist. In anderen Gesetzen wird er einfach erwähnt. Ob hier nicht eine einheitliche legistische Vorgehensweise möglich wäre, da man nicht weiss, ob der Anhang integrierender Bestandteil im Gesetz selbst ist oder als Anhang zu behandeln ist. Ich weiss allerdings nicht, ob das schon von der Regierung geklärt werden konnte. Hier müsste meines Erachtens der Anhang aufgerufen werden. Wir haben ihn letztes Mal auch gelesen - und das hat mich gewundert - weil er hier vor dem In-Kraft-Tretens-Artikel positioniert ist.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir haben diese Angelegenheit im Büro besprochen. Ich wollte anschliessend an das In-Kraft-Treten über den Anhang abstimmen lassen. Aber ich gebe das Wort noch dem Landtagsvizepräsidenten.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Es ist genau so, wie Sie gesagt haben. Diese Frage war offen und es hat eine uneinheitliche Handhabung stattgefunden. Wir haben das so, wie Sie eben ausgeführt haben, abgemacht. Ich finde das so eine sinnvolle und praktikable Lösung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann werden wir nach dem In-Kraft-Treten noch über den Anhang abstimmen.
Abg. Rudolf Lampert
Ich glaube, dass, wenn es so wie hier ist, dass der Anhang als Gesetzesbestandteil aufgeführt ist, dass er dann gelesen werden müsste bzw. als Bestandteil des Gesetzes behandelt werden müsste und nicht wie das bei anderen Anhängen der Fall ist. Dort gebe ich Ihnen vollkommen Recht, dass dort so vorgegangen werden soll, wie Sie das beschlossen haben. Nur hier ist das Gesetz anders konzipiert. Meines Erachtens müsste hier der Anhang als integrierter Bestandteil des Gesetzes behandelt werden, wie wenn es ein Art. 78b oder dergleichen wäre. Aber ich glaube, der Herr Regierungschef hat sich auch noch zu Wort gemeldet.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Nur noch zur legistischen Frage: Da es sich hier im gegenständlichen Fall um eine Abänderung des ursprünglichen Anhangs handelt, muss er vor der In-Kraft-Tretens-Bestimmung stehen. Er ist hier also schon richtig platziert. Bei neuen Gesetzen hingegen stehen die Anhänge hinter der In-Kraft-Tretens-Bestimmung. Das lässt sich auch begründen: Hier handelt es sich ja um einen Abänderungserlass und die anschliessende In-Kraft-Tretens-Bestimmung regelt dann, wann die Abänderungen, also auch der Anhang, abgeändert wird, wann der in Kraft tritt. Das einfach zur Platzierung des Anhangs.Landtagspräsident Klaus Wanger
Das heisst, in diesem konkreten Fall würden wir über den Anhang als integrierender Bestandteil vor dem In-Kraft-Treten abstimmen. Besten Dank.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Die Meinung im Büro war ja die, dass wir immer abstimmen. Es ging ja da nur ums Lesen. Also abstimmen müssen wir immer.Landtagspräsident Klaus Wanger
Abstimmen sowieso. Hier ist nur die Frage, wo soll gemäss Regierungschef nach diesem Art. 78a noch über den Anhang abgestimmt werden. Dann stimmen wir aber noch zuerst über Art. 78a ab.
Wer diesem Artikel zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann stimmen wir noch über den Anhang als integrierender Bestandteil dieser Gesetzesvorlage ab. Wer diesem Anhang zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu II.: Wer II. zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit können wir die Behandlung der weiteren Gesetzesvorlagen vornehmen. -ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE TREUHÄNDER
Art. 2 Abs. 1 Bst. g und Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 Abs. 1 Bst. g und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5 Abs. 1 und 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 Abs. 1 und 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6a Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36 Abs. 2 Bst. e und Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 Abs. 2 Bst. e und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 40 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 46 Abs. 2 Bst. e und f sowie Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 46 Abs. 2 Bst. e und f sowie Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 53a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 53a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 53a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 53b (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 53c (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53c (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 53d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 66a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 66a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Treuhänder die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE PATENTANWÄLTE
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir behandeln eine weitere Gesetzesvorlage in 2. Lesung, und zwar das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Patentanwälte.Art. 1 Abs. 2 Bst. e bis g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 Abs. 2 Bst. e bis g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5 Abs. 1, 2, 4 und 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 Abs. 1, 2, 4 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 31 Abs. 2 Bst. d bis f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 Abs. 2 Bst. d bis f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 32 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 33 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 34 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 34 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 37 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 38 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41 Abs. 2 Bst. d und e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 Abs. 2 Bst. d und e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 48a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 48a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 48a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 48b (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 48c (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48c (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 48d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 60a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 60a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Patentanwälte zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
gesetz betreffend die abänderung des gesetzes über die wirtschaftsprüfer und revisionsgesellschaften
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften. Art. 2 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 32 Abs. 2 Bst. e und Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 Abs. 2 Bst. e und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 33 Abs. 2 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 Abs. 2 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36 Abs. 1 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 37 Abs. 3 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 42 Abs. 2 Bst. e sowie Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 42 Abs. 2 Bst. e sowie Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 47a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 47a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 47a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 47b (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 47c (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47c (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 47d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 57a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 57a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 18 bearbeitet. -ooOoo-