Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Gesundheit und beim Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (Nr. 25/2007); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen jetzt zu Traktandum 25: Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Gesundheit und beim Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen.
Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 25/2007 steht zur Diskussion.Abg. Franz Heeb
Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete. Der Fachbereich für Heilmittelkontrolle erfüllt zur Sicherstellung unseres Gesundheitswesens und zur Einhaltung der medizinischen Standards der Schweiz und der EU eine wichtige Aufgabe. Entsprechend dem vorliegenden Bericht und Antrag soll dieser Fachbereich vom Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen in das Amt für Gesundheit überführt werden. Die Reorganisation entspricht der im Regierungsprogramm beschlossenen Verwaltungsreform und ist sachlich damit begründet, dass die Aufgaben des Gesundheitswesens künftig im Amt für Gesundheit konzentriert werden.
Mit dieser Gesetzesvorlage wird die rechtliche Grundlage zur Integration des Fachbereichs Heilmittelkontrolle in das Amt für Gesundheit geschaffen. In den Erläuterungen wird auch darauf hingewiesen, welche zusätzlichen Aufgaben auf diesen Fachbereich zukommen. Im Bereich Medizinprodukte bedarf es insbesondere wegen der in Liechtenstein ansässigen Medizinprodukteunternehmen einer verstärkten Mitarbeit in den EWR-Gremien. Im Bereich Strahlenschutz erfordert die Prüfung von medizinischen Anlagen, die dem Strahlenschutz unterstellt sind, zusätzliche Aufwendungen. Im Bereich Transplantationen, Organspenden und Stammzellenforschung sind die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.
In diesem Zusammenhang stellt sich an die Regierung die Frage, ob hinsichtlich des Transplantationsgesetzes, das in der Schweiz ab 1. Juli 2007 eingeführt wird, eine Kooperation mit der Eidgenossenschaft oder eine eigenständige Lösung angestrebt wird. Es stellt sich insbesondere die Frage, ob die personellen Ressourcen, die im Fachbereich Heilmittelkontrolle künftig von 1,3 auf 1,8 Stellen ausgeweitet werden sollen, genügen, falls Liechtenstein in den Bereichen Transplantation, Organspenden und Stammzellenforschung eine eigenständige, gesetzliche Aufsicht wahrnehmen wird.
Aus den Unterlagen ist auch zu entnehmen, dass bereits seit längerem eine Revision des Heilmittelgesetzes ansteht. Doch die Vorarbeiten dazu konnten bisher wegen der unzureichenden personellen Ressourcen nicht in Angriff genommen werden. In diesem Zusammenhang stellt sich an die Regierung die Frage, bis wann die Revision des Heilmittelgesetzes vorgesehen ist, und ob zur Vorbereitung des Gesetzes allenfalls zusätzliches Personal erforderlich ist.
Ich unterstütze die Überführung des Fachbereichs Heilmittelkontrolle in das Amt für Gesundheit und bin für Eintreten auf die Gesetzesvorlage. Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. In Ergänzung zum vorliegenden Bericht und Antrag möchte ich auf das Schreiben der Stabsstelle Finanzen vom 23. April 2007 verweisen, worin zusätzliche Erläuterungen zu diesem Traktandum ausführlich enthalten sind. Vor Monatsfrist hat die Regierung beschlossen, den Fachbereich Heilmittelkontrolle des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen in das Amt für Gesundheit zu integrieren. Die Heilmittelkontrolle besteht aus der Kontrollstelle für Arzneimittel, der Fachstelle Medizinprodukte/In-Vitro-Diagnostika und dem Strahlenschutz in medizinischen Bereichen. Letzterer Bereich konnte - wie ausgeführt wird - nicht in gebührendem Ausmass betreut werden und demnach besteht Handlungsbedarf.
Laut Bericht und Antrag ist die heutige Konstellation der Aufgabenwahrnehmung und Zuständigkeiten der beiden Ämter in verschiedenen gesundheitsrelevanten Themen nicht zielführend und bedarf wiederholter umfangreicher Abstimmungen und Koordinationsgespräche in diversen Schnittstellenbereichen. So bleibt zu hoffen, dass auch Synergien durch die Neuzuteilung des Fachbereichs Heilmittelkontrolle in das Amt für Gesundheit genutzt werden können, so insbesondere auf der Kostenseite.
Das Amt für Gesundheit wird durch diese Zuteilung der neuen Aufgaben zukünftig zum einzigen Ansprechpartner für Belange des Gesundheitswesens im engeren Sinn. Schliesslich wurde durch einen weiteren Reformschritt per 1. Januar 2007 die Abteilung Sozialversicherung des Amtes für Volkswirtschaft in das Amt für Gesundheit überführt. In personeller Hinsicht soll durch die Neuschaffung einer neuen Stelle beim Amt für Gesundheit nicht nur die neu zugeordnete Aufgabe kompetent erledigt werden können, sondern soll auch ressortübergreifend an den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und der Schweiz im Bereich des Strahlenschutzes - wo offensichtlich in der Aufsicht über die medizinischen Anlagen ein Manko vorliegt - gearbeitet und die zusätzlichen Stellenprozente dafür optimal eingesetzt werden können.
Es macht im Zuge der Verwaltungsreorganisation auch Sinn, wenn eine Entflechtung der Tätigkeiten bzw. eine Neuzuteilung in Bereichen erfolgt, wo diese organisatorisch und fachlich hingehören und professioneller wahrgenommen werden können. Ich schliesse aus der Vorlage, dass das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen mit den 50 Stellenprozenten hinreichend ausgestattet ist. Wenn auch für die Pflege und den weiteren Ausbau des Qualitätssicherungssystems die meisten Ressourcen abgeschöpft werden, so ist davon auszugehen, dass die weiteren vielfältigen Tätigkeiten auch in der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit erledigt werden können und die Mitarbeiter - wie im Bericht und Antrag auch ausgeführt wird - nicht weiter zu Überstunden angehalten werden müssen. Ich bin für Eintreten auf die Gesetzesvorlage. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Meyer.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Wie Sie in der Debatte richtig ausgeführt haben, wird mit dieser Gesetzesvorlage die Grundlage für die Integration des Fachbereiches Heilmittelkontrolle des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen in das Amt für Gesundheit geschaffen. Es ist im Bericht und Antrag ausgeführt, dass sich eine Überführung deswegen aufdrängt, da aufgrund der Tätigkeiten und Aufgaben des Fachbereichs Heilmittelkontrolle Sachzusammenhänge bestehen und es in der Vergangenheit auch immer wieder zu inhaltlichen Diskussionen und Überschneidungen gekommen ist. Im Bericht und Antrag haben wir auch ausgeführt, dass wir aus gegebenem Anlass - damit ist das Strahlenschutzgesetz und das Transplantationsgesetz angesprochen - dem Amt für Gesundheit neue Aufgaben übertragen möchten. Aus diesem Grund wird ja auch diese eine Stelle beantragt.
In der Eintretensdebatte sind jetzt noch verschiedene Fragen aufgetreten, auf welche ich noch kurz antworten möchte: Der Abg. Franz Heeb hat Fragen betreffend das Transplantationsgesetz und die Heilmittelgesetzgebung gestellt. Zum Transplantationsgesetz kann ich ausführen, dass wir hier eine eigenständige Lösung erarbeiten werden. Das Transplantationsgesetz - so wie es jetzt in der Schweiz vorliegt - kann nicht 1:1 auf Liechtenstein angewendet werden. Es hat darin zahlreiche Bestimmungen, die schon aufgrund des Zollvertrages nicht in Liechtenstein angewendet werden können. Wir werden also prüfen, welche Bereiche anwendbar sind. Diese werden wir selbstverständlich übernehmen. Und dort, wo es notwendig ist, müssten wir eine eigenstaatliche Lösung erarbeiten. In personeller Hinsicht wird das nicht zu Mehraufwendungen führen, weil es sich dabei um eine verwaltungstechnische Arbeit im Bereich des Transplantationsgesetzes handelt. Wo hingegen es zu Mehraufwendungen kommen wird, wird der Strahlenschutzbereich sein. Und hier haben wir deshalb auch klar beschlossen, dass wir eine Kooperation mit der Schweiz planen. Die entsprechenden Verhandlungen bezüglich eines Staatsvertrages sind mit der Schweiz aktuell im Gange, und es soll noch auf den 1.1.2008 eine entsprechende staatsvertragliche und gesetzliche Regelung in Kraft treten.
Dann haben Sie noch die Frage betreffend die Heilmittelgesetzgebung gestellt. Hier kann ich ausführen, dass ein Entwurf in Erarbeitung ist. Eine definitive Fassung liegt noch nicht vor. Je nachdem, wie die Abklärungen laufen, gehe ich davon aus, dass wir noch im zweiten Halbjahr 2007 eine entsprechende Vorlage im Landtag behandeln werden können. Diesbezüglich ist nicht mit personellen Mehraufwendungen zu rechnen. Wie im Bericht und Antrag ausgeführt ist, liegen die personellen Mehraufwendungen vor allem im Strahlenschutzbereich. Da gibt es eine neue gesetzliche Grundlage, und zwar vor allem im Medizinproduktebereich. Das andere sind vor allem administrative Tätigkeiten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Eintreten auf diese Gesetzesvorlage scheint unbestritten. Die Regierung beantragt, dass wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandeln. Wir werden also die 1. Lesung durchführen und dann abstimmen, ob wir die 2. Lesung und die Schlussabstimmung ebenfalls heute durchführen können.
Dann bitte ich, mit der 1. Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Gesundheit und beim Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen beraten.
Ich habe eingangs erwähnt, dass die Regierung darum bittet, dieses Gesetz heute abschliessend zu behandeln.
Ich stelle daher den Antrag, dass wir die 2. Lesung und die Schlussabstimmung ebenfalls heute durchführen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Die Regierung schlägt hier noch eine andere Formulierung vor, und zwar die folgende: «Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Juli 2007 in Kraft, andernfalls am Tage der Kundmachung».Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke. Kann die Regierung diesen Änderungsantrag bitte auch noch begründen?Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Wir haben alle In-Kraft-Tretens-Bestimmungen neuerdings so formuliert. Aus diesem Grund bringen wir diesen Änderungsantrag ein.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich kann das vielleicht noch ergänzen: Wenn wir ein Gesetz auf ein bestimmtes Datum in Kraft setzen, dann müssen wir ja immer bedenken, sollte es ein Referendum geben, dann brauchen wir entsprechend mehr Zeit. Das heisst, dann haben wir auch ein entsprechendes Problem mit der In-Kraft-Tretens-Bestimmung. Es kann ein Referendum geben, nehmen wir an, dann würde im Herbst abgestimmt, das Referendum wird abgelehnt und dann haben wir eine rückwirkende In-Kraft-Tretens-Bestimmung. Und das wollen wir eigentlich ausschliesen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir über Art. 4 in der vorgeschlagenen Form abstimmen. Wer dem Art. 4 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Gesundheit und beim Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.
Die Regierung beantragt, beim Amt für Gesundheit eine ständige Stelle zu bewilligen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit ist diese ständige Stelle ebenfalls bewilligt und wir haben Traktandum 25 erledigt.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 19:15 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 18:45 Uhr).
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