Abänderung des Gesetzes vom 25. Oktober 2006 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (Nr. 39/2007); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 33: Abänderung des Gesetzes vom 25. Oktober 2006 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung.
Mit Schreiben vom 20. April teilt uns die Regierung Folgendes mit: «Die Regierung hat auf dem Zirkularweg am 19. April 2007 folgende Entscheidung getroffen: - Die abgeänderte Regierungsvorlage zu Bericht und Antrag Nr. 39/2007 wird genehmigt. Grund für die Abänderung ist eine nochmalige Überprüfung der In-Kraft-Tretens-Bestimmung. Bei dieser Überprüfung hat sich herausgestellt, dass ein rückwirkendes In-Kraft-Treten aus grundsätzlichen Erwägungen problematisch ist. Deshalb soll das Gesetz unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1.7.2007 - andernfalls am Tage der Kundmachung - in Kraft treten.
- Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Antrag, der Hohe Landtag wolle die beiliegende Gesetzesvorlage in Behandlung ziehen und in einer Sitzung abschliessend behandeln».
Sie haben dieses Schreiben ebenfalls bekommen und auch die entsprechende geänderte Gesetzesvorlage.
Gibt es dazu Wortmeldungen?Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Diese Änderung ist aus meiner Sicht unbedingt notwendig und - wie von der Regierung beantragt - so rasch wie möglich in Kraft zu setzen, denn ansonsten würde die Ungleichbehandlung von Invaliditätsfällen weiterhin erfolgen, was nicht im Sinne der IV-Gesetzesänderung war, die wir am 25. Oktober 2006 in Kraft gesetzt haben. Dieses ist dazumal unterlassen worden und wird jetzt mit diesem Antrag korrigiert.
Grundsätzlich bin ich für Eintreten und so schnell wie möglich für eine Verabschiedung. Ich habe einfach noch eine Frage an die Regierung: Warum wurde es versäumt, dies gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des IV-Gesetzes durchzuführen? Und es wird hier in der Vorlage erwähnt, dass es Zusatzkosten für die Unfallversicherungen geben wird. Kann die Regierung Auskunft geben, in welchem Ausmass solche zusätzlichen Kosten auf die Unfallversicherungen zukommen? Danke schön. Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Warum es im letzten Jahr versäumt worden ist, diese Übergangsbestimmung einzuführen, das kann ich heute nicht abschliessend beantworten, da ich fachlich und sachlich erst seit Februar diesen Jahres für die Sozialversicherungen zuständig bin. Ich denke, das ist bei dieser Totalrevision einfach untergegangen und bei der Gesetzesvorbereitung wurde das irgendwo übersehen. Ich kann hierzu keine Stellung beziehen, weil ich dazumal dieses Geschäft nicht bearbeitet habe.
Dann zum Zweiten, was die Konsequenzen sind: Gemäss Rückmeldungen der Unfallversicherer wird jetzt mit Mehrkosten von CHF 250'000 gerechnet, die die Unfallversicherer zu tragen haben, wenn diese Bestimmung auf 1.7.2007 in Kraft treten kann. Und dann machen sie auch noch verwaltungstechnische und administrative Mehraufwendungen geltend, da die Unfallversicherer gewisse Fälle dann zweimal berechnen müssen. Das ist das, was seitens der Unfallversicherer an die zuständige Amtsstelle gemeldet worden ist. Abg. Doris Beck
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich kann vielleicht die Erinnerung aller Abgeordneten etwas auffrischen. Vielleicht zur Zuständigkeit des Amtes: Damals, als wir das bearbeitet haben, war das noch beim Amt für Volkswirtschaft. Seit dem 1. Januar ist das neu beim Amt für Gesundheit - und deshalb ist jetzt auch Regierungsrat Meyer zuständig. Damals - anlässlich der 2. Lesung des IVG - wurde nach Diskussionen in letzter Minute diese Änderung gemäss Vorschlag der zuständigen Amtsstelle zusätzlich aufgenommen. Ich denke, wir haben dazumal in der Eile des Gefechts diese Übergangsbestimmung nicht gesehen oder nicht bemerkt, dass die nicht richtig vorgeschlagen wurde. Alle drei Lesungen wurden dann in einer Sitzung behandelt - und so ist das reingekommen. Ich möchte hier aber natürlich ausdrücklich erwähnen: Ich bin dafür, dass wir das jetzt durchziehen und es steht ausser Frage, dass wir das Thema jetzt abhaken. Danke.
Abg. Markus Büchel
Herr Regierungsrat, danke für die Auskunft. Frau Abg. Doris Beck, Sie haben soeben gesagt: «Uns ist das durchgegangen im Landtag». Ich glaube nicht, dass das die Aufgabe des Landtags ist, auf so etwas aufmerksam zu werden. Wenn, dann ist es Aufgabe des Ressorts, darauf hinzuweisen und entsprechende Vorschläge auch hier im Landtag einzubringen.
Und wie Sie gesagt haben: Im Moment ist es so, dass das seit dieser Zeit beim Ressort Gesundheit ist und vorher beim Ressort Soziales bzw. beim Amt für Volkswirtschaft war. Es betrifft also das Ressort Soziales und das Amt für Volkswirtschaft. Vielleicht können uns die anwesenden Mitglieder der Regierung dazu noch etwas sagen. Abg. Doris Beck
Vielen Dank. Ich bin froh, ich sehe, der Regierungsrat Hugo Quaderer hat sich gemeldet. Ich kann es aber nicht unterlassen, zum Abschluss dieser drei Tage festzustellen, dass wir hier noch einmal für eine ganz kurze Minute Parteipolitik erleben. Danke. Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Es ist richtig, dass bei der IVG-Revision im Herbst des vergangenen Jahres bei der 2. Lesung kurzfristig vorher auf Drängen des zuständigen Amtes und der zuständigen Abteilung diese Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes dem Landtag vorgelegt wurde. Das ist richtig. Ich habe mich als zuständiges Regierungsmitglied darauf verlassen, was mir die Amtsstelle als Fachstelle vorgelegt hat. Wenn ich das nachvollziehe, ist es übrigens auch dem Rechtsdienst nicht aufgefallen, dass eben diese Übergangsbestimmung im gleichen Masse wie bei der IVG-Revision hätte übernommen werden müssen. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Auch ich nehme sehr gerne dazu Stellung: Es war ja so, dass anlässlich der 1. Lesung diese Frage vom Abg. Heinz Vogt hinsichtlich der Koordination aufgeworfen wurde. Wir haben dann dies der zuständigen Abteilung Sozialversicherung beim Amt für Volkswirtschaft zur Abklärung in Auftrag gegeben. Es ist eine Stellungnahme eingegangen. Diese ist im Hinblick auf die 2. Lesung eingeflossen. Ich glaube, dort sind die Experten. Wir sollten uns auf Experten und deren Stellungnahmen, die dann auch noch durch die Amtsleitung abgesegnet sind, verlassen können. Und das haben wir gemacht. Es ist eingeflossen und jetzt ist nachträglich eben festgestellt worden, dass das nicht genügend ist. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir mit der 1. Lesung beginnen, nachdem Eintreten auf diese Gesetzesvorlage unbestritten ist.
Ich bitte, mit der 1. Lesung zu beginnen. Ia. (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Ia. (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 25. Oktober 2006 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung in 1. Lesung behandelt.
Wie eingangs erwähnt, wünscht die Regierung eine abschliessende Behandlung. Ich beantrage, die 2. Lesung und Schlussabstimmung jetzt durchzuführen. Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann bitte ich, mit der 2. Lesung zu beginnen.Ia. (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Ia. (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 25. Oktober 2006 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir die ordentlichen Traktanden dieser April-Sitzung - mit Ausnahme von Traktandum 28 - bearbeitet.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung für 5 Minuten, um die Mitglieder des Landtagsbüros kurz zu kontaktieren. Die Sitzung ist unterbrochen (um 18:00 Uhr).
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