Genehmigung von Ergänzungs- und Nachtragskrediten zu den im Rahmen der EWR-Mitgliedschaft eingegangenen Finanzverpflichtungen (Nr. 43/2007)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 5: Genehmigung von Ergänzungs- und Nachtragskrediten zu den im Rahmen der EWR-Mitgliedschaft eingegangenen Finanzverpflichtungen.
Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 43/2007 steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Herr Präsident, meine Damen und Herren, guten Morgen. Aus der Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum entstehen für unser Land auch verschiedene finanzielle Verpflichtungen. Dabei handelt es sich einerseits um Beiträge an den Unterhalt der Institutionen des Europäischen Wirtschaftsraumes und andererseits um Kosten für die Beteiligung an diversen Programmen sowie um Zahlungen an wirtschaftlich schwächere EWR-Mitgliedstaaten.
Die einzelnen Kosten werden mit verschiedenen Rechnungsmethoden ermittelt. Die meisten Berechnungsschlüssel gründen auf dem Bruttoinlandsprodukt eines Staates. Nachdem Liechtenstein als Basis für die Berechnung des Bruttoinlandsproduktes bis anhin die schweizerischen BIP-Zahlen verwendete, wurde erstmals mit der Einführung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung im Jahre 2001 in Liechtenstein ein eigenes Bruttoinlandsprodukt berechnet. Die Berechnung eigener statistischer Zahlen und die Tatsache, dass Liechtenstein gegenüber der Schweiz ein höheres Bruttoinlandsprodukt pro Person erwirtschaftet, führen auch zu einer Erhöhung der liechtensteinischen Zahlungen im Rahmen des EWR. Insgesamt beantragt die Regierung für die diversen Verpflichtungen einen Ergänzungskredit von EURO 7,02 Mio. Dabei entfällt auf das Rechnungsjahr 2007 ein Beitrag von CHF 800'000 als Nachtragskredit.
Ich denke, es ist richtig, wenn Liechtenstein seine Beiträge aufgrund seiner eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erbringt. Dies ist nicht nur fair gegenüber unseren Partnern im EWR, sondern erhöht auch die Akzeptanz unseres Landes in dieser für Liechtenstein äusserst wichtigen Organisation.
Nachdem wir in der Vergangenheit Probleme bei der konkreten Ermittlung der Daten für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung hatten, möchte ich die Regierung fragen, ob die festgelegten Massnahmen vollumfänglich umgesetzt wurden und ob in der Zwischenzeit wiederum Probleme entstanden sind.
Ich habe in der Finanzkommission auch noch eine Frage betreffend die Berechnung des ursprünglichen Kreditbetrages gestellt, weil er im Bericht und Antrag nicht nachvollziehbar war. Wir haben nun heute Morgen ein Schreiben der Regierung bekommen, das diesen Sachverhalt erklärt und darstellt. Ich kann das jetzt nachvollziehen.
Ich möchte die Regierung in diesem Zusammenhang bitten, uns die Ausführungen zukünftig vielleicht ein, zwei Tage vorher zu schicken, denn es ist natürlich schwierig, wenn man in den Sitzungssaal kommt, das zuerst nachlesen und dann die vorbereiteten Voten ändern muss. Ich glaube aber, das ist für die Regierung auch klar, und es war ein besonderer Umstand, der dazu führte. Aber trotzdem, ich glaube, allgemein gesagt, wäre es wertvoll, wenn wir diese Angaben früher zur Verfügung bekommen würden. Zudem steht im Art. 5 des Finanzbeschlusses, dass für die Laufende Rechnung auch ein Nachtragskredit aufgeführt ist. Hier wird jedoch nicht angegeben, welches Konto er betrifft. Wir haben in der Finanzkommission dann vereinbart, dass wir zukünftig die exakte Kontonummer im Finanzbeschluss aufführen, damit man später das auch exakt nachvollziehen kann. Hier herrschte in der Finanzkommission auch Einigkeit.
Grundsätzlich muss ich sagen, dass ich diesen Finanzbeschluss unterstütze und ich werde ihm meine Zustimmung erteilen. Danke.
Abg. Johannes Kaiser
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Diese Finanzvorlage resultiert aus den im Rahmen der EWR-Mitgliedschaft eingegangenen Finanzverpflichtungen für das 6. und 7. EU-Rahmenprogramm sowie dem Finanzmechanismus 2004 bis 2009.
Die EWR/EFTA-Staaten - Norwegen, Island und Liechtenstein - sind durch die Teilnahme an den EU-Rahmenprogrammen, wie zum Beispiel für Forschung und Entwicklung, lebenslanges Lernen oder Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, zu Beitragszahlungen an die EU verpflichtet. Zudem haben die EWR/EFTA-Staaten aufgrund der EU bzw. EWR-Erweiterung Ausgleichszahlungen im Rahmen des so genannten Finanzmechanismus zu leisten. Der grösste Anteil der Beitragszahlungen der EWR/EFTA-Staaten an die EU wird von Norwegen getragen. Liechtenstein war bisher mit etwa nur 0,6% daran beteiligt. Die Aufteilung der Beitragszahlungen zwischen den EWR/EFTA-Staaten wurde aufgrund des Bruttoinlandsprodukts festgelegt.
Da bislang das Fürstentum Liechtenstein über keine eigene volkswirtschaftliche Gesamtrechnung verfügte, wurde das Bruttoinlandsprodukt der Schweiz zur Berechnunung des Verteilschlüssels herangezogen, indem das Bruttoinlandsprodukt der Schweiz entsprechend unserer Bevölkerungszahl umgerechnet wurde. Entsprechend diesem Verteilungsschlüssel wurden vom Landtag für die Rahmenprogramme bereits Verpflichtungskredite von CHF 18,1 Mio. und für den Finanzmechanismus ein Verpflichtungskredit von CHF 7,2 Mio. - das sind insgesamt CHF 25,3 Mio. - gesprochen.Mit der Einführung einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in Liechtenstein liegen nun erste Ergebnisse vor, die ein weit höheres Bruttoinlandsprodukt ausweisen, als dies die frühere Umrechnung über das Bruttoinlandsprodukt der Schweiz mit sich brachte. Dadurch erhöht sich der Anteil Liechtensteins am Bruttoinlandsprodukt der EWR/EFTA-Länder bzw. des Verteilungsschlüssels von derzeit 0,64% auf 1,01%.
Dies erfordert für die nächsten Jahre eine Nachzahlung bzw. einen Ergänzungskredit von EURO 7 Mio., was CHF 11,2 Mio. entspricht. Da die Budgetierung für das Jahr 2007 auf dem bisherigen Verteilungsschlüssel von 0,64% beruhte, sind in diesem Jahr zusätzliche Mittel bzw. ein Nachtragskredit von insgesamt CHF 800'000 erforderlich.
Es steht ausser Frage, dass Liechtenstein aufgrund des EWR-Abkommens und der nun gesicherten Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung künftig zu höheren Beitragszahlungen im Rahmen des EWR-Abkommens verpflichtet sein wird.
Die Finanzkommission empfiehlt daher dem Landtag, dem Ergänzungskredit von EURO 7 Mio. und dem Nachtragskredit von CHF 800'000 zuzustimmen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.
Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Herzlichen Dank für die positive Aufnahme dieses Antrages der Regierung betreffend Ergänzungs- und Nachtragskredite zu den im Rahmen der EWR-Mitgliedschaft eingegangenen Finanzverpflichtungen.
Der Bericht und Antrag ist ja auf den ersten Blick nicht ganz leicht nachvollziehbar, weil hier tatsächlich ein Wechsel stattfindet, nämlich von den Bruttoinlandsproduktzahlen der Schweiz nun auf die liechtensteinischen Zahlen. Die Regierung ist ebenfalls der Überzeugung, dass es richtig ist, dass Liechtenstein auch im europäischen Kontext einen fairen Beitrag leistet, nämlich einen Beitrag, der auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft in Liechtenstein abstützt. Dementsprechend kommen natürlich dieser Nachtrags- und Ergänzungskredit zustande, der so wie er hier dargelegt ist.Zur Frage des Landtagsvizepräsidenten betreffend die angekündigten Massnahmen bezüglich die Berechnung der VGR: Diese Massnahmen sind umgesetzt. Die Abteilung Statistik ist neu strukturiert und das Vier-Augen-Prinzip ist konsequent eingeführt worden. Die Regierung hat die entsprechenden Beschlüsse gefasst.
Dann werden wir uns auch in Zukunft bemühen, die Stellungnahmen früher abzugeben. Es war diesmal tatsächlich das verlängerte Wochenende, das uns hier ein wenig aus dem Rhythmus gebracht hat. Es muss aber unser Bestreben sein, dass die Landtagsabgeordneten die Stellungnahmen dementsprechend auch studieren und lesen können.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir den Finanzbeschluss lesen.
Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Dann stimmen wir ab: Wer dem Finanzbeschluss über die Genehmigung von Ergänzungs- und Nachtragskrediten zu den im Rahmen der EWR-Mitgliedschaft eingegangenen Verpflichtungen die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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