Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007 bis 2013), (Nr. 44/2007)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 6: Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007 bis 2013).
Der Bericht und Antrag Nr. 44/2007 steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete. Diese Finanzvorlage zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sieht vor allem die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen vor und umfasst die Programme für die unternehmerischen Initiativen und Innovationen, die Unterstützung der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie für den Einsatz intelligenter Energien.
Das Rahmenprogramm der EU sieht im Zeitraum von 2007 bis 2013 Förderungsgelder von EURO 3,6 Mia. vor. Die EWR/EFTA-Staaten können sich am Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation gleichberechtigt mit den anderen EU-Staaten beteiligen, sobald das Programm in das EWR-Abkommen übernommen wird. Die beiden anderen EWR/EFTA-Staaten - Norwegen und Island - sind an diesem Programm interessiert und erwarten von Liechtenstein die Zustimmung, damit das Programm in das EWR-Abkommen übernommen werden kann.Von Liechtenstein werden entsprechend dem neuen Verteilungsschlüssel innerhalb der EWR/EFTA-Staaten Beitragszahlungen von CHF 1,4 Mio. gefordert. Für Liechtenstein sind insbesondere die Förderungsgelder zur Finanzierung von KMUs bei der Gründung und Innovation sowie zur Zusammenarbeit zwischen den KMUs von Interesse. Es stellt sich aufgrund der bislang schwachen Beteiligung von KMUs an den EU-Förderungsprogrammen allerdings die Frage, ob die entsprechenden Beitragszahlungen an die EU wieder in unsere Wirtschaft zurückfliessen werden.
Im «Vaterland» vom 12. Mai 2007 wurde das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation als Flaggschiff der KMU-Förderung betitelt. Ich bin da nicht so euphorisch, vor allem wenn man berücksichtigt, dass noch wichtige Vorbereitungen zur erforderlichen Umsetzung des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu treffen sind. So ist seitens der EU noch ein Benutzerhandbuch zu erstellen, damit die Anträge gestellt werden können. In Liechtenstein bestehen zudem noch wenig Erfahrungen hinsichtlich der Betreuung der Interessenten bzw. Programmteilnehmer. Wie aus dem Bericht und Antrag hervorgeht, ist mit der Schaffung einer nationalen Kontaktstelle für Forschung und Entwicklung beim Amt für Volkswirtschaft vorgesehen, dieser Stelle die Betreuung der beiden Rahmenprogramme PR-7 und CIP zu übertragen. Ausserdem soll zur fachlichen Beratung das Euresearch und Swisscore beigezogen werden.
Dazu stellen sich an die Regierung die Fragen, welche Ziele mit der Umsetzung des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in Liechtenstein verfolgt werden, insbesondere: Welche und wie viele KMUs sollen mit dem CIP-Programm unterstützt werden? Zu welchen Anteilen sollen die Beitragszahlungen wieder ins Land zurückfliessen sowie mit welchem Personalaufwand und externen Kosten wird für das Programm gerechnet?
Im EU-Rat zur Wettbewerbsfähigkeit wurden im März 2006 Bedenken hinsichtlich möglicher Überschneidungen zwischen dem PR-7 und CIP geäussert. Ich frage deshalb die Regierung: Welche Vorkehrungen werden getroffen, damit die Zielgruppen klar über die verschiedenen Förderungsprogramme informiert sind und es nicht zu Doppelspurigkeiten bei der Umsetzung der verschiedenen Programme kommt?
Eine erfolgreiche Beteiligung Liechtensteins am Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation hängt letztlich von den angestrebten Zielsetzungen und der praktischen Umsetzung des Programms ab. Es ist daher von besonderem Interesse, welche Vorbereitungen und Vorkehrungen dazu getroffen wurden. Grundsätzlich unterstütze ich die Teilnahme Liechtensteins am Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und der entsprechenden Übernahme des Programms in das EWR-Abkommen. Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Infolge der Lissabon-Strategie ist die Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation zu einem wichtigsten Anliegen der EU-Politik geworden. Mit dem Beschluss 1639/2006/EG wurde das erste Rahmenprogramm dazu beschlossen. Der vorliegende Bericht und Antrag betrifft den Finanzbeschluss zur Teilnahme Liechtensteins an diesem Rahmenprogramm. Mit Hilfe des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sollen Massnahmen gefördert werden, die der Entwicklung einer wissensbasierten Gesellschaft sowie einer auf einem ausgewogenen Wirtschaftswachstum beruhenden nachhaltigen Entwicklung zugute kommen.
Das Rahmenprogramm richtet sich vor allem an die KMUs, also die kleinen und mittleren Unternehmen, bis hin zu Kleinst- und Familienunternehmen, die den Grossteil der europäischen und natürlich auch der liechtensteinischen Unternehmenslandschaft ausmachen. Das Programm steht im Einklang mit der Lissabon-Strategie, die auf ein einfacheres, besser sichtbares und zielgerichtetes Handeln der Gemeinschaft abzielt. Mehrere existierende EU-Mehrjahresprogramme werden in diesem Rahmenprogramm zu einem gemeinsamen Programm zusammengeführt. Mit Ausnahme des LIFE-Programms war Liechtenstein zusammen mit den Partnerländern des EWR in allen vorangegangenen Programmen bereits beteiligt. Die EWR/EFTA-Staaten können sich am Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation gleichberechtigt mit den EU-Akteuren beteiligen, sobald das Programm in den EWR übernommen worden ist. Es bringt für die liechtensteinischen Unternehmungen die Chance und entsprechend den Nutzen, in europäischen Kooperationsnetzen aktiv mitzuarbeiten und am aktuellsten Wissenstransfer teilhaben zu können.
Die Laufzeit des Rahmenprogramms dauert vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 und soll speziell den Bedürfnissen der KMUs Rechnung tragen sowie zu einem robusten Wirtschaftswachstum beitragen.
Die Zielsetzungen für das Rahmenprogramm lauten:
- die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen;
- die Förderung aller Formen der Innovation und der Einfluss von Öko-Innovation;
- die Beschleunigung der Entwicklung einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen, innovativen und alle Bereichen der Gesellschaft einschliessenden Informationsgesellschaft;
- die Verbesserung der Energieeffizienz und der Nutzung neuer und erneuerbaren Energiequellen.
Das Rahmenprogramm umfasst dabei drei Unterprogramme:
- das Programm unternehmerische Initiative und Innovation;
- das Programm zur Unterstützung der Informations- und Kommikationstechnologiepolitik sowie
- das Programm intelligente Energie Europa.
Mit dem Rahmenprogramm soll gewährleistet werden, dass zwischen der Entwicklung und der Forschung unter Anwendung der Ergebnisse keine Finanzierungslücke besteht. Dieser Fokus auf die Finanzierung des Transfers von Wissen bzw. Forschungsergebnissen zur Verwertung und Kommerzialisierung wird tendenziell ebenfalls die KMUs begünstigen.
Aufgrund der hier vorliegenden - wie im Bericht und Antrag ausgeführt - besonderen zeitlichen Gegebenheiten wird der Landtag ausnahmsweise bereits vor Beschlussfassung durch den Gemeinsamen EWR-Ausschuss mit der Zustimmung zur Übernahme gemäss Art. 103 des EWR-Abkommens befasst. Mit diesem Vorgehen beabsichtigt die Regierung, den Übernahmebeschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses so rasch als möglich nach seiner Verabschiedung in Kraft treten zu lassen. Dadurch wird eine rechtliche Grundlage für eine möglichst nahtlose Fortführung der Teilnahme der EWR-Staaten und natürlich Liechtensteins an den gegenständlichen Programmen ermöglicht. Dies ist insbesondere im Sinne der Verbesserung der Chancen für liechtensteinische KMUs und im Sinne der Wirtschaftsförderung ausdrücklich zu begrüssen.
Den von meinem Vorredner angeführten Bemerkungen bezüglich der bisherigen schwachen Beteiligung der KMUs an den Rahmenprogrammen ist nichts weiter beizufügen. Ich denke jedoch, dass dies insbesondere damit zusammenhängt, dass bisher keine - wie jetzt im Bericht und Antrag aufgeführt - nationale Kontaktstelle für die Unternehmen zur Verfügung stand.
Das Ressort Wirtschaft hat zwischenzeitlich verschiedene Massnahmen gesetzt und ich bin sicher, es wird weiter dafür besorgt sein, dass eine Nutzbarmachung der liechtensteinischen KMUs aktiv erreicht wird. Die Regierung hat gerade dazu beschlossen, beim Amt für Volkswirtschaft in der Abteilung Wirtschaft den neuen Fachbereich «nationale Kontaktstelle für Forschung und technologische Entwicklung» zu schaffen. Dieser Fachbereich soll seine Arbeit mit dem bestehenden Personal aufnehmen. Dies ist auch im Bericht und Antrag soweit ausgeführt. Von daher kann ich die Frage in Bezug auf Personal nicht ganz nachvollziehen, da das ja im Bericht aufgeführt ist.
Das Amt für Volkswirtschaft ist beauftragt, sechs Monate nach dem Start der Regierung eine Evaluation vorzulegen, in welchem Umfang ein Personalbedarf für den Fachbereich NKS nach dieser Einführungsphase effektiv besteht.
Ebenso hat die Regierung beschlossen, eine Leistungsvereinbarung, geltend für die Jahre 2007 bis und mit 2013 mit dem Netzwerk Euresearch zu unterzeichnen. Euresearch ist das vom schweizerischen Staatssekretariat für Bildung und Forschung beauftragte Schweizer Informations- und Beratungsnetzwerk zur europäischen Forschung. Die Vereinbarung ermögliche es den liechtensteinischen Interessenten bzw. Teilnehmern des Rahmenprogrammes, ohne Kostenfolge auf die Dienstleistungen von Euresearch zurückzugreifen. Zudem wird das Angebot des schweizerischen Nationalfonds betreffend eine kostenlose Zusammenarbeit mit Swisscore, dem Verbindungsbüro in Brüssel, genützt. Das sind beides Massnahmen, die sehr direkt in Zukunft den KMUs zu Nutzen gedeihen.
Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation für die Jahre 2007 bis 2013 wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 1,36 Mio. beantragt. Ich werde diesem Antrag gerne zustimmen. Danke.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine Wortmeldung mehr gibt, gebe ich das Wort dem Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich bedanken, dass der Zustimmung zu diesem Programm wohl nichts entgegensteht. Ich denke auch, dass es ein erfreuliches politisches Signal ist für den Forschungsstandort Liechtenstein, wenn wir uns vergegenwärtigen - und das bringt mich zur Ausgangslage -, dass der Forschungsstandort Liechtenstein ja bisher vor allem von privater Initiative gelebt hat. Wenn wir uns die Zahlen in Erinnerung rufen, die wir schon im Dezember diskutiert haben anlässlich der Übernahme des 7. Forschungsrahmenprogrammes, so wird weit über 90% - beinahe 100% - von Forschungsgeldern durch die private Seite hier investiert. Ich denke, dass es für den Forschungsstandort ein sehr gutes Signal ist, wenn der Landtag hier diese Zustimmung erteilt. Ich habe praktisch ähnliche Worte auch schon im Dezember-Landtag verwendet und habe mich damals auch ausserordentlich bedankt.
Die gestellten Fragen gehen meines Erachtens in eine Richtung - und ich unterstütze das. Es mangelt an der Sensibilisierung und an der Promotion bei uns im Lande - und das haben wir erkannt. Ich denke, die politische Seite, die staatliche Seite, muss eines tun, und zwar die Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen - und das haben wir mit den gesetzten Massnahmen getan. Ich habe im Dezember schon ausführen können, dass wir zwei Studien in Auftrag gegeben haben und Umfragen, an was es mangelt, dass die Forschungsprogramme bei uns nicht die Resonanz erhalten, wie es in anderen Ländern der Fall ist. Es kam sowohl bei der Studie als auch bei der Umfrage heraus, dass es an der Sensibilisierung und an der Promotion mangelt.
Das hat uns dann bewogen, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass wir dem auch institutionell Rechnung tragen wollen, indem wir einen eigenen Fachbereich beim Amt für Volkswirtschaft eingerichtet haben und diesen gleichzeitig auch als nationale Kontaktstelle für die Zusammenarbeit mit Brüssel ausgestattet haben.
Wir haben uns aber auch vom Gedanken tragen lassen, dass wir nicht alles selber machen müssen und auch nicht alles selber machen können. Deshalb haben wir die Zusammenarbeit mit den erwähnten Institutionen in der Schweiz und in Brüssel gesucht, und zwar mit Euresearch und mit Swisscore. Im Bericht steht drin, dass wir das beschlossen haben. Mittlerweile ist diese Vereinbarung mit Euresearch auch abgeschlossen worden, unterzeichnet worden. Wir haben auch eine dementsprechende Startveranstaltung zusammen mit Euresearch an der Hochschule Liechtenstein durchgeführt.
Wir sind uns bewusst, dass nicht alles von einem Tag auf den anderen machbar ist. Wir versuchen, diese Sensibilisierung und diese Promotion weiter zu betreiben - und diesen klaren Auftrag hat auch die Fachstelle erhalten. Die Fachstelle hat gleichzeitig auch den Auftrag erhalten, sich vor allem mit der Wirtschaftskammer Liechtenstein zusammenzusetzen, dort insbesondere mit der Sektion «Gewerbliche Industrie». Deshalb hatten wir auch bei der Startveranstaltung den Präsidenten Magnus Tuor eingeladen, weil wir uns davon versprochen haben, dass damit auch die Sensibilisierung weitergetragen wird.
Wenn Sie mich nach den Zielen fragen: Die Ziele sind relativ klar. Wir möchten sehr viele Unternehmen in unserem Lande dafür gewinnen, dass sie auch die Berührungsängste zu solchen Programmen ablegen können und deshalb auch internationale Netzwerke suchen. Ich denke, dass in der heutigen Zeit der Globalisierung das gerade für viele in der Sektion «Gewerbliche Industrie» eine gelebte Tatsache ist. Aber sie wissen zum Teil nicht, wie man an solche Programme herankommt. Deshalb die Anlaufstelle beim Amt für Volkswirtschaft und damit auch die Weiterleitung an Euresearch und die Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Verein, der aus dem Seko heraus erwachsen ist.
Die Regierung hat die Kosten der Leistungsvereinbarung übernommen. Es sind diese ausgewiesenen CHF 55'000. Unsere Unternehmen können dadurch von einer kostenlosen Dienstleistungsberatung profitieren.
Schlussendlich hängen alle Bemühungen natürlich vom Markt ab. Wir können niemanden dazu zwingen, diese Programme aufzunehmen. Wir versuchen uns daran zu halten, diese Rahmenbedingungen zu festigen. Ich glaube, dieses Bemühen ist auch erkennbar. Auch der Fachbereich beim Amt für Volkskwirtschaft hat den Auftrag, diese Sensibilisierung öffentlich mit weiteren Veranstaltungen weiter zu betreiben.
Ich glaube, dass ich damit die Fragen beantwortet habe. Zu den Vorkehrungen und Überschneidungen probieren wir halt intern, diese Vorkehrungen zur Vermeidung von Überschneidungen für uns zu treffen. In dem Bereich, wo die Richtlinien sich überschneiden, da ist unser Einfluss natürlich gering. Die Richtlinien sind gemacht, aber wir denken, dass wir durch diese Beratung und durch diese Einrichtung unsere Unternehmen doch in die richtigen Informationskanäle bringen können.
Welche Anteile wir davon uns versprechen an Rückflüssen, das ist meines Erachtens auch ein bisschen eine rhetorische Frage. Natürlich wünschen wir uns möglichst viele Rückflüsse. Wir wünschen uns vielleicht mehr Rückflüsse als das, was wir einzahlen. Ich glaube, es geht aber auch um diesen Gemeinschaftsmarkt, den Sie alle angesprochen haben. Und wenn ich daran erinnere, dass wir aus dem Fünften Forschungsrahmenprogramm mehr Geld nach Liechtenstein gebracht haben, aber aus dem Sechsten Programm dann wieder nicht, so ist es am Schluss eine Rechnung, die wahrscheinlich nur über Perioden machbar ist und auch Sinn macht. Danke.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir mit der Verlesung des Finanzbeschlusses beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Diesem Finanzbeschluss ist noch ein Anhang I angefügt, der die derzeitige EU-Definition von KMUs betreffend Mitarbeiterzahlen und finanzielle Schwellenwerte erfüllt. Wird gewünscht, dass dieser Anhang verlesen wird?
Wenn das nicht der Fall ist, dann haben wir den Anhang als integrierenden Bestandteil dieses Finanzbeschlusses zur Kenntnis genommen.
Wir stimmen dann noch ab: Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007 bis 2013) zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir dem Finanzbeschluss zugestimmt und Traktandum 6 bearbeitet.-ooOoo-