ABÄNDERUNG DES GEMEINDEGESETZES BETREFFEND UNEHELICH GEBORENE KINDER LIECHTENSTEINISCHER VÄTER UND MÜTTER (NR. 95/1997), 1. LESUNG
Art. 16 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung dieses Gesetzes beendet.
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