Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes sowie Schaffung eines Gesetzes betreffend die Kulturstiftung Liechtenstein (Nr. 46/2007); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen jetzt zur Behandlung von Traktandum 21: Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes sowie Schaffung eines Gesetzes betreffend die Kulturstiftung Liechtenstein.
Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 46/2007 steht zur Diskussion.Abg. Josy Biedermann
Danke, Herr Präsident. Kultur ist auf einer umfassenden Ebene die Gesamtheit des vom Menschen Geschaffenen. Dies schliesst physische Dinge wie Werkzeuge, Gebäude, Kunstwerke ein, aber auch die durch den Menschen hervorgerufene Veränderung der Natur, die so genannten Kulturlandschaften, die geistigen Leistungen der Menschheit wie Schrift und Kunst sowie die sozialen Organisationsformen, in denen Menschen zusammenleben. Das Wort «Kultur» kommt vom Lateinischen «colere» und bedeutet pflegen, bebauen, bestellen. Der Ackerbau steht am Anfang der Kulturlandschaft. Das lateinische Wort kann aber auch anbeten und verehren bedeuten und weist so auf die religiöse Dimension der Kulturen hin.
In der Auseinandersetzung mit dem neuen Kulturförderungsgesetz suchte ich nach einem geeigneten Kulturbegriff. Dabei stiess ich auf viele wichtige Begriffe wie Kult, Kulturwandel, Subkultur, Interkulturalität, kulturelle Vielfalt, Kulturvermittlung etc. Ich lernte auch, wie umfassend der Kulturbegriff sein kann. Von der UNESCO wird Kultur als zentraler Faktor in Demokratisierungsprozessen angesehen, aber zugleich auch als Faktor der gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung. Menschenrechte, Kreativität, Solidarität, Entwicklung sind in diesem Zusammenhang Schlüsselwörter. Für die UNESCO ist Kultur auch das Schlüsselelement für Frieden. Lebendige Kultur ist Teil der Weltkultur, wirkt sich als solche auch ausserhalb ihres Heimatbereiches aus. Will man sie definieren und erkennen, lohnt es sich allerdings, danach zu fragen, wo, in welcher Tradition und in welchem Umfeld sie entstanden ist. So sprechen wir vom kulturellen Erbe einer Religion, eines Landes und eines Kontinents. Wir fühlen uns dem kulturellen Erbe des Christentums verpflichtet.
In der vorliegenden Gesetzesvorlage wird die Summe der geistigen und schöpferischen Leistungen des Menschen in ihren produzierenden und reproduzierenden Formen, die über das Notwendige und Nützliche hinausgehen, als Kulturschaffen bezeichnet. Als weitere kulturelle Tätigkeiten werden die Kulturpflege und die Kulturvermittlung aufgeführt. Im Bericht der Regierung zur Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes wird darauf hingewiesen, dass sich das kulturelle Leben in Liechtenstein in einer Phase des Wachstums befindet. Deshalb habe sich der Aufgabenbereich für die betroffenen Stellen geändert und der Wunsch nach staatlicher Förderung habe markant zugenommen.
Mit der Vorlage eines neuen Kulturförderungsgesetzes will die Regierung die Förderung der kulturellen Tätigkeiten von privaten Personen und Organisationen zukunftsorientiert neu regeln. Die bisher in verschiedenen Gesetzen geregelte Kulturförderung soll in einem Gesetz zusammengeführt werden. Das jetzt gültige Kulturförderungsgesetz stammt aus dem Jahre 1990 und damit aus einer Zeit, in der sich das Kulturleben gemäss der Einschätzung der Regierung ganz anders präsentierte. Es wird aber schon seit vielen Jahren vom Land mitgetragen und gefördert. Der erste Schritt in diese Richtung wurde durch die Gründung der Stiftung «Pro Liechtenstein» in den 60er Jahren in die Wege geleitet.
Seit 1964 besteht der Jugend- und Kulturbeirat, aus welchem im Gefolge der Entflechtung durch die Schaffung eines Jugendgesetzes und der damit verbundenen Schaffung eines separaten Jugendrates im Jahre 1979 der Kulturbeirat für die kulturellen Bereiche bestehen blieb. Mit dem Kulturförderungsgesetz von 1990 wurde die Kulturförderung umfassend geregelt. 1997 trat die Verordnung zum Kulturförderungsgesetz in Kraft. Das Kulturförderungsgesetz regelte die staatliche Förderung der kulturellen Tätigkeit von Privaten, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Einzelpersonen, Gruppierungen oder um institutionalisierte Organisationen handelt. Ausserdem gab es dem Kulturbeirat die Möglichkeit, für die einzelnen Bereiche der Kulturförderung Richtlinien zu erlassen, wie für die Vergabe von Werkjahrstipendien, Fördermittel bei Auslandauftritten oder bei Teilnahme an Jugendlagern von musikalisch tätigen Gruppen und Vereinen, Fort- und Weiterbildungskurse von kulturell tätigen Personen, insbesondere von Personen in Leitungsfunktionen. All diese Förderungsobjekte mussten durch die Regierung genehmigt werden.In dem uns vorliegenden neuen Gesetz wird nun vorgeschlagen, aus dem Kulturbeirat und der Stiftung «Pro Liechtenstein» einen Stiftungsrat mit sieben Mitgliedern zu schaffen, die mit der notwendigen Entscheidungskompetenz ausgestattet sind und dadurch als erste Instanz fungieren. Damit werden ihnen die gesetzlichen Kompetenzen gegeben, um die Aufgaben im Bereich der Kulturförderung selbstständig wahrnehmen zu können, insbesondere auch erstinstanzlich und rechstmittelfähig über Förderanträge zu entscheiden. Dadurch wird die Regierung entlastet. Sie wird noch als Rechtsmittel- und Aufsichtsbehörde tätig sein. Zudem wird der Regierung die Verleihung des Kulturpreises als höchste inländische Auszeichnung im kulturellen Bereich vorbehalten bleiben. Die Aufgaben des Stiftungsrates werden gesetzlich geregelt, die Gesetzesvorlage beschreibt ausführlich die kulturellen Förderungsmöglichkeiten.
Ich unterstütze das Eintreten auf den Vorschlag der Regierung für die Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes und die Schaffung eines Gesetzes über die Kulturstiftung Liechtenstein und schliesse mit einem Zitat von Dr. Herbert Wille, der als Regierungschef-Stellvertreter und für das Ressort Kultur verwantwortliche Regierungsrat die Bedeutung der kulturellen Zusammenarbeit betonte: «Ein Staat, eine Gemeinschaft von der Dimension Liechtensteins, braucht kulturelle Brücken zu seinen Nachbarn». Dies trifft auch auf andere Staaten und Gemeinschaften zu. Staaten wie Menschen brauchen Verständigung, will man hoffnungsvoll in die Zukunft schauen - Kultur trägt zur Verständigung bei. Danke. Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Frauen und Herren Abgeordnete. In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat sich in Liechtenstein in den Bereichen Theater, Musik, bildende Kunst, audiovisuelle Medien und Brauchtumspflege ein reichhaltiges Kulturleben entwickelt. Und diese Entwicklung ist nicht zuletzt der staatlichen Kulturförderung zu verdanken. Mit der Einrichtung des Kulturbeirats, der Stiftung «Pro Liechtenstein», mit weiteren Gesetzen und Verordnungen, mit der Etablierung der Stabsstelle für Kulturfragen wurde bisher das öffentliche Kulturschaffen gefördert.Mit der vorliegenden Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes und der Schaffung eines Gesetzes betreffend die Kulturstiftung Liechtenstein beabsichtigt die Regierung nun, eine schlanke Organisation zu schaffen, Zuständigkeiten und Förderungsabläufe zu vereinfachen und zu regeln. Der Kulturbeirat und die Stiftung «Pro Liechtenstein» sollen zu einer Kulturstiftung zusammengeschlossen werden. Die Förderungen werden im Kulturförderungsgesetz geregelt. Die Hauptverantwortung für die Kulturförderung in Liechtenstein wird die Kulturstiftung haben, ihre Stellung wird aufgewertet, die Regierung entlastet. Gefördert wird das Kulturschaffen direkt durch Projektbeiträge und Fortbildungsbeiträge, zum Beispiel Werkjahre, und indirekte Kulturförderung sind unter anderem die Beratung im Vorfeld der Realisierung und der Antragstellung eines Projektes, Ankäufe kultureller Werke sowie die Erteilung von Werkaufträgen und Leistungsvereinbarungen.
Des Weiteren kann die Regierung einen Kulturpreis verleihen und die Kulturstiftung Liechtenstein kann Themenwettbewerbe veranstalten. Als neues Instrument zur Kulturförderung kann die Kulturstiftung Leistungsvereinbarungen nach klaren Kriterien für die Dauer von drei Jahren abschliessen, die von der Regierung zu genehmigen sind.Eine wichtige Grundsatzentscheidung wurde getroffen, indem mit dem neuen Kulturförderungsgesetz ausschliesslich die staatliche Kulturförderung an Private erfasst ist. Öffentlich-rechtliche Rechtsträger und Einrichtungen bekommen keine Förderung. Es gibt eine klare Abgrenzung zwischen der Kulturförderung des Staates und der Gemeinden. Die Förderung des kulturellen Lebens in einer Gemeinde fällt demnach auch in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden, ist also eine konsequente Fortführung der Aufgabenentflechtung von Staat und Gemeinden.Es fällt auf, dass in der vorliegenden Gesetzesvorlage die Förderung «Kunst am Bau» fehlt. Dies scheint mir nur eine logische Konsequenz dieser Aufgabenentflechtung von Staat und Gemeinden zu sein. Bei den staatlichen Bauten findet eine entsprechende Förderung statt, die Gemeinden können frei entscheiden, wo, was, wem und wie viel sie bei ihren Bauten an Kulturförderung leisten. Meine Frage an die Regierung: Nach welchen Kriterien oder Gesetzen wird die Kulturförderung des Staates für staatliche Bauten, also die so genannte «Kunst am Bau», vorgenommen?Zur Förderungsberechtigung gab es unter den Vernehmlassungsteilnehmern einige kritische Äusserungen. In Art. 1 des Kulturförderungsgesetzes werden die förderungsberechtigten Tätigkeitsfelder definiert. Der Historische Verein weist in seiner Vernehmlassungsstellungnahme darauf hin, dass im neuen Gesetz die historische Forschung nicht berücksichtigt wird. Ich bitte auch da die Regierung um Auskunft darüber, ob und wenn ja, wie die Forschungstätigkeit des Historischen Vereins in den Genuss von Förderungsmitteln kommen könnte.
Art. 4 Abs. 2 des Kulturförderungsgesetzes definiert klar die Förderungsberechtigung. Demnach sind - Zitat: «Ausgeschlossen von der staatlichen Kulturförderung sind Mitglieder des Stiftungsrates und der Geschäftsführer der Kulturstiftung Liechtenstein sowie Organisationen, an denen sie massgeblich beteiligt sind». In Art 7. Bst. a Abs. 5 des Gesetzes über die Kulturstiftung Liechtenstein lautet die Bestimmung ebenfalls, dass Mitglieder des Stiftungsrates von der Behandlung von Geschäften ausgeschlossen sind, die sie betreffen. Bei diesen Gesetzesbestimmungen geht es darum, dass keine Interessenkonflikte zwischen Kulturförderung und Geförderten auftritt, so lange letztere Mitglied oder Geschäftsführer der Kulturstiftung sind.
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Betroffenen nicht glücklich mit der neuen Regelung sind. Die staatliche Kulturförderung muss jedoch objektiv und unabhängig sein und darf einzelne Kulturschaffende nicht bevorzugen. Es gibt in anderen Sparten durchaus ähnliche Vorgaben. So kann zum Beispiel ein Architekt, der den Auftrag zur Ausschaffung eines Vorprojektes für einen Bau bekommt, später am Wettbewerb für den gleichen Bau nicht mehr teilnehmen. Auch hier spielt die gleiche Problematik - Interessenkonflikt, Wissensvorsprung, Informationsvorteil etc. - eine Rolle. Ich bitte die Regierung in diesem Zusammenhang um Auskunft, ob es andere vergleichbare Bestimmungen gibt und wie bei dieser Thematik im benachbarten Ausland vorgegangen wird. Ich danke der Regierung und bin für Eintreten auf die beiden Gesetzesvorlagen.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Danke. Das Kulturleben in Liechtenstein ist in Bewegung, sowohl mengenmässig als auch bezüglich Professionalität. Eine Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes, die darauf abzielt, die Kulturförderung einfacher, effizienter und transparenter zu organisieren, ist darum zu begrüssen. Mit der Schaffung der «Kulturstiftung Liechtenstein» als Nachfolgeorganisation von Kulturbeirat und Stiftung «Pro Liechtenstein» und konzipiert als selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts wird ein wichtiger Schritt getan. Die Regierung entlastet sich durch die Abgabe von Kompetenzen auf sinnvolle Weise und entpolitisiert zu-sätzlich bewusst Entscheide im kulturellen Bereich. Dieser Stiftung soll das gesamte Kulturschaffen Liechtensteins, das ausserhalb der staatlichen Institutionen geleistet wird, unterstellt werden.
Was das heisst, möchte ich mit einem Blick auf den künftigen Aufgabenbereich der Kulturstiftung verdeutlichen:Zum einen übernimmt die Stiftung das bisherige Aufgabengebiet des Kulturbeirates und der Stiftung «Pro Liechtenstein. Wie breit gefächert dies schon heute ist, soll eine Aufzählung deutlich machen: - Im Bereich Musikschaffen: Musikverbände und Musikvereine, Klassische Musik, diverse Orchester und Solisten, Chöre, Oper, Operette, Musical, Jazz, Rock, Pop, verschiedene Musikfestivals, CD-Aufnahmen.
- Im Bereich Literatur: Literaturhaus, Lyrik und Prosa, Theaterautoren, Literaturveranstaltungen, Jurierungen.
- Im Bereich darstellende Kunst: Theater: Schlösslekeller, Kinder- und Jugendtheater, Freie Theaterproduktionen, Freie Schauspielerinnen und Schauspieler, Tanz: diverse Tanzgruppen, Tänzer und Tänzerinnen, Filmschaffen und Filmpräsentation, Video und neue Medien, Filmclub Frohsinn im TaKino, Filmfest Vaduz.
- Im Bereich bildende Kunst: Eine grosse Bandbreite von professionellen Kunstschaffenden von Skulptur bis Malerei, Fotografie, Kunstausstellungen im Ausland, Künstlerkataloge; das Sprechen von Jahresbeiträgen an verschiedene Stiftungen.
- Weitere Bereiche: Die Kunst-Sammlung des Kulturbeirates, der Kunstraum Engländerbau, Förderung von Publikationen mit kulturellen Themen, Werkjahr-Stipendien, Auslandateliers, Buchmesse Frankfurt, Kulturaustauschprojekte, Kulturprojekte mit der Internationalen Bodenseekonferenz, Bücherfrühling, Schach-Open, Anerkennungspreise.
Das sind im Grossen und Ganzen die bisherigen Aufgaben. Zum anderen sollen gemäss Gesetzesvorlage weitere grosse Kulturträger bzw. Agenden dazukommen, nämlich das Theater am Kirchplatz, der Historische Verein und die Josef-Gabriel-Rheinberger-Gesamtausgabe. Somit erhält die Kulturstiftung eine enorme Bedeutung und eine riesige Verantwortung für das zeitgenössische Kulturschaffen in Liechtenstein sowie für die Aufarbeitung, Bewahrung und Vermittlung der Geschichte.
Gleichzeitig bekommt die Kulturstiftung damit auch eine ausserordentlich grosse Machtfülle über die Kulturszene Liechtenstein und damit verbunden über sehr viele Einzelpersonen, die dieses Kulturleben schaffen. In diesem Zusammenhang gilt es auch zu berücksichtigen, dass kulturelles Schaffen nicht nur Berufung und Freizeit, sondern für professionell Ausgebildete und Tätige auch Beruf und Erwerbsquelle ist. In Anbetracht dessen muss der Auswahl der Stiftungsräte allerhöchste Bedeutung beigemessen werden.
Und damit komme ich zu meinen konkreten Anmerkungen zu den beiden Teilen der Gesetzesvorlage, dem Kulturförderungsgesetz und dem Gesetz über die «Kulturstiftung Liechtenstein». Während die erste Gesetzesvorlage nach meiner Einschätzung recht klare Regelungen in Bezug auf die Grundsätze, die Förderungsberechtigung, direkte und indirekte Förderungsformen und das konkrete Verfahren bietet und somit - mit Ausnahme der «Kunst am Bau» - für mich keine grösseren Unklarheiten bestehen bleiben, lässt das zweite Gesetz über die Ausgestaltung der Stiftung doch sehr viele Fragen offen.Fragen stellen sich vor allem in Bezug auf die Zusammensetzung und den Bestellungsmodus des Stiftungsrates. Im Folgenden möchte ich darum diesbezüglich ein paar Anregungen machen: - Die wichtigsten Sparten des liechtensteinischen Kulturschaffens sollten im Stiftungsrat zwingend vertreten sein, das heisst, je ein/e Vertreter/in aus folgenden Sparten: Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst, Literatur und Film.
- Die Gesetzesvorlage sieht faktisch den Ausschluss von aktiven Kulturschaffenden vor. Um Machtkonzentrationen und Interessenkollisionen zu vermeiden, sollten ebenso Personen, welche in staatlichen Kulturinstitutionen tätig sind, keinen Einsitz im Stiftungsrat nehmen können.
- Die Mehrheit der Stiftungsratsmitglieder sollte in Liechtenstein wohnhaft und tätig sein.
- Die Zahl der im Ausland wohnenden Mitglieder sollte auf zwei beschränkt werden. Diese sollten in zumutbarer Anreisedistanz leben und mit dem liechtensteinischen Kulturschaffen vertraut sein.
- Die Richtlinien der Regierung bezüglich ausgeglichener Geschlechtervertretung sollen bindend umgesetzt werden, das heisst, im Kulturstiftungsrat müssen mindestens drei Mitglieder weiblich bzw. männlich sein.
- Die Berufung der Stiftungsräte muss nachvollziehbar und transparent sein. Die Freie Liste schlägt darum eine öffentliche Ausschreibung zur Bewerbung vor. Die Vorteile einer öffentlichen Ausschreibung: Es muss ein klares Anforderungsprofil erarbeitet werden, welches die Kriterien für die erforderliche Fachkompetenz festlegt. Es können sich Fachpersonen bewerben, die nicht oder noch nicht bekannt sind, und es ist weitestgehende Unabhängigkeit von den politischen Parteien gewährt.
Ich bin für Eintreten. Danke. Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Frau Kulturministerin, zum Kulturförderungsgesetz möchte ich gerne auch noch ein paar künstlerisch kritische Bemerkungen machen. Zu gewissen Punkten werde ich mich natürlich auch bei den entsprechenden Artikeln melden.
Irgendwie habe ich einmal sinngemäss gelesen: Kultur ohne Geld geht nicht, Geld ohne Kultur geht schon gar nicht, jedoch Kultur und Geld, das geht. Bei dieser Vorlage bin ich mir nicht so ganz sicher, ob jetzt die Kultur oder das Geld im Vordergrund steht. Vielleicht bin ich der Einzige, dem dies aufgefallen ist, jedoch haben Kontrolle, Leistungsvereinbarungen etc., von welchem im Kulturförderungsgesetz die Rede ist, eher etwas Buchhalterisches als Kunst- oder Kulturförderndes an sich.
Im Kulturförderungsgesetz - so scheint mir - wird grosser Wert auf Administration und saubere Abwicklung der Gesuchstellung gelegt.
Aus der Institution «Kulturbeirat» und der Stiftung «Pro Liechtenstein» soll neu die Kulturstiftung Liechtenstein entstehen. Es fragt sich: Wird zukünftig der gleiche alte Wein aus neuen Schläuchen serviert? Ein ganz wesentlicher Punkt ist für mich die Zusammensetzung der neu zu bildenden Kulturstiftung Liechtenstein. Während der Kulturbeirat aus noch neun Mitgliedern bestand, sollen neu nur noch sieben Mitglieder im Stiftungsrat der Kulturstiftung Liechtenstein Einsitz nehmen. Die im Milizsystem arbeitenden Mitglieder des Kulturbeirats schienen mit ihren neun Mitgliedern schon an der Grenze des Machbaren angelangt zu sein. Dass die Kulturstiftung Liechtenstein mit sieben Mitgliedern diesen Aufgabenberg schneller und speditiver erledigen kann, bezweifle ich.
In der Vorlage wird vorgeschlagen, dass die Regierung den Präsidenten des Stiftungsrates stellt. Ich frage: Wer bestellt die sechs weiteren Stiftungsräte? Noch viel wichtiger: Was sollten ihre beruflichen Voraussetzungen sein? Worin kennzeichnet sich ihre Eignung? Wird hier ein rein politischer Kulturrat bestellt? Müssten hier nicht ausgesprochene Kenner der Materie Kunst und Kultur erkoren werden? Wenn ich lese, dass sämtliche Stiftungsräte aus einem Gesuchstellverfahren ausgeschlossen sind, habe ich die Be-fürchtung, dass der Stiftungsrat eher aus altgedienten Politikern, Bankern oder Lehrern bestellt wird. Dieser Rat soll und muss doch aus Leuten, die aktiv mitwirken, im Kunst- und Kulturleben Liechtensteins stehen, konstituiert sein. Auch sie sollten Gesuche stellen dürfen. Sie können bei einer allfälligen Wahl immer noch in den Ausstand treten.
Mein persönlicher Vorschlag wäre, der Stiftungsrat würde sich aus neun Personen zusammensetzen. Als Vorbild hierzu die Kulturstiftung Thurgau. Drei Personen aus dem öffentlichen Leben werden von der Regierung ernannt. Drei kunst- oder kulturarbeitende Personen werden von einer professionellen Künstlervereinigung vorgeschlagen, sowie drei Kunstvermittler könnten durch eine gezielte Ausschreibung gesucht werden. Dies scheint mir eine fairere Lösung zu sein und dem Gedanken der Kulturförderung doch etwas eher zu entsprechen.
Zum Gesetz selbst fällt noch etwas Wesentliches auf: Breitenkultur und Spitzenkultur - wenn ich das so nennen darf - werden aus dem gleichen Topf gefüttert. Der Guggamusiker erhält Unterstützung für sein Kostüm, der aufstrebende Pianostudent bekommt Geld für eine Konzertaufführung. Irgendwie und irgendwo muss doch ein Unterschied gemacht werden. Laientum und professionelle Kunst ist nicht dasselbe. Ich befürchte, dass mit diesem Gesetz die so genannte Breitenkultur eher zum Geld kommen wird wie die Spitzenkultur. Verstehen Sie mich hier nicht falsch. Ich habe überhaupt nichts gegen die Breitenkultur und noch viel weniger gegen die Spitzenkultur. Mir geht es um eine faire und zielbewusste Förderung.
Erst kürzlich wurde dieses Gesetz mit der Überschrift «Bekenntnis zur Kultur» in einer unserer Landeszeitungen angekündigt. Es wurde etwas prahlerisch verkündet, dass kaum ein anderes Land wie Liechtenstein pro Einwohner so viel Geld ausgibt. Soviel mir Recht ist, waren dies CHF 700 pro Kopf, also zirka CHF 25 Mio. Das alles tönt sehr schön und gut. Jedoch müssen wir uns im Klaren sein: Liechtenstein wird im Ausland nicht gleich mit dem Wort «Kultur» in Verbindung gebracht.
Dem Stiftungsrat, wie auch immer er sich zusammensetzen mag, kommt mit Sicherheit eine grosse kulturelle und künstlerische Verantwortung in die Hände. Wenn den Vernehmlassungsteilnehmern effektiv nur knapp zwei Monate für eine Stellungsnahme gewährt wurde, hoffe ich doch sehr, dass bei der Auswahl der Stiftungsräte die nötige Zeit eingeräumt wird.
Nochmals kurz zusammengefasst: Durch Kontrolle und Überwachung wird es schwierig sein, Kulturpolitik zu machen. Ziel muss es sein, eine grosszügige und liberale Kulturpolitik zu machen. Es soll die Breitenkultur gefördert werden, es muss aber auch ganz gezielt die Spitzenkultur gefördert werden. Trotz meiner kritischen Anmerkungen bin ich für Eintreten. Danke.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Der Inhalt dieser beiden Gesetzesvorlagen wurde von meinen Vorrednern, wenn auch mit unterschiedlichen Nuancen, bereits dargestellt. Ich möchte daher auf eine Wiederholung dieser Ausführungen verzichten und lediglich noch ein paar Anmerkungen meinerseits machen und einige Fragen an die Regierung stellen.
Grundsätzlich bin ich mit der Stossrichtung, die mit der Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes sowie mit der Schaffung eines Gesetzes betreffend die Kulturstiftung Liechtenstein beabsichtigt wird, einverstanden. Insbesondere die Reorganisation der Gremien, die sich mit der Förderung privater kultureller Tätigkeit beschäftigen, ist meines Erachtens zu begrüssen. Eine Vielzahl von Aufgaben und Kompetenzen wird auf den Stiftungsrat der neu zu schaffenden Kulturstiftung Liechtenstein übertragen. Dieses Gremium wird somit in Zukunft eine herausragende Bedeutung in Bezug auf die Förderung privater kultureller Tätigkeiten in Liechtenstein bekommen. Deshalb ist auf eine ausgewogene Zusammensetzung dieses Gremiums in Bezug auf die zu fördernden Bereiche der Literatur, Musik, darstellenden und bildenen Kunst, der audio-visuellen Medien sowie der Heimat- und Brauchtumspflege besonderes Augenmerk zu legen. Diesem Aspekt kommt meines Erachtens im vorliegenden Gesetz noch zu wenig Bedeutung zu. Ich bitte die Regierung, diesbezüglich nochmals über die Bücher zu gehen.
Im Weiteren soll eine Entflechtung der verschiedenen Aufgaben mit dieser Reorganisation erreicht werden. Diesem Ansinnen ist grundsätzlich beizupflichten. Allerdings ist für mich insbesondere nicht klar, welche Aufgaben zukünftig von der Stabsstelle für Kulturfragen zu erledigen sind. Die Regierung spricht in ihrem Bericht ganz allgemein davon, dass auf die Stabsstelle neue Aufgaben zukommen, ohne diese jedoch im Bericht konkret zu nennen. Daher möchte ich die Regierung fragen: Welche Aufgaben werden konkret von der Stabsstelle für Kulturfragen in Zukunft wahrgenommen?
Der Kulturstiftung steht es auch frei, kulturelle Einrichtungen selbst zu betreiben. Ich möchte die Regierung fragen: An was wird hier gedacht? In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob damit nicht die Gefahr besteht, dass die Kulturstiftung in Konkurrenz zu den von ihr geförderten Personen und Organisationen treten kann.
Auf Seite 39 des Berichts steht, dass das Thema «Kunst am Bau» einer gesonderten Regelung vorbehalten werde. Dabei möchte ich die Regierung fragen: Was ist hier konkret geplant?
Auf Seite 59 im Text steht, dass im Voranschlag 2007 von einem Volumen für die staatliche Förderung von privaten Kulturschaffenden von zirka CHF 2,2 Mio. auszugehen sei. Wenn man die Zahlen für 2007 in der nachstehenden Tabelle des Berichts zusammenzählt, so kommt man auf CHF 2,368 Mio. Ich denke, dass von dieser Zahl der Jahresbeitrag des Historischen Vereins in der Höhe von CHF 180'000 abzuziehen ist. Wenn meine Annahme richtig ist, so ist die Tabelle meines Erachtens falsch. Falls dem so ist, also die Tabelle falsch ist, wird gemäss Aufstellung auf Seite 59 unter dem neuen Förderregime derselbe Betrag für die privaten Kulturschaffenden ausgeschüttet wie unter dem alten. Hierzu möchte ich die Regierung fragen: Ist diese Aussage so richtig, das heisst, dass man vom selben Förderbetrag ausgehen kann?
Ich erachte es auch als sinnvoll, wenn ein Artikel über die Buchführung eingeführt würde bei der Stiftung, in dem darauf hingewiesen würde, dass nach den Vorschriften des Personen- und Gesellschaftsrechts eine Jahresrechnung aufzustellen ist. Zudem schreibt die Regierung auf Seite 58 des Berichts, dass die Finanzkontrolle die Prüfung der Jahresrechnung vornimmt. Im Gesetz befinden sich aber keine Bestimmungen über die Revisionsstelle. Ich möchte die Regierung daher fragen: Warum sind keine entsprechenden Regelungen im Gesetz?
Ich möchte der Regierung im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen danken und bin für Eintreten.Abg. Arthur Brunhart
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Es ist an sich unbestritten, dass eine Neufassung des Gesetzes nötig ist und ich danke der Regierung für die gute Vorlage. Auch in seiner Zielrichtung ist das Gesetz zu begrüssen. Einige Kritikpunkte wurden von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon angesprochen und ich möchte nur noch kurz die eine oder andere Frage beifügen.
Auf Seite 16 steht: Der Stiftungsrat solle fachlich kompetent besetzt werden. Was heisst fachlich kompetent? Kann sich zum Beispiel jemand bewerben - das hat die Abg. Heeb-Fleck schon erwähnt - oder können Institutionen konkrete Vorschläge zuhanden der Regierung machen?
Meine Frage zu Seite 17: Warum soll die Kulturstiftung Werke ankaufen, wenn es im Land schon sehr renommierte und kompetent tätige Institutionen gibt, die Sammlungen in allen Bereichen von Kunst bis Brauchtum anlegen. Könnte man den Ankauf dieser Werke nicht mit Leistungsvereinbarungen mit solchen Institutionen regeln?Dann zu den Werkaufträgen, Seite 18: Die Kulturstiftung soll auch Werkaufträge erteilen können. Ich frage mich, ob es im Sinne der Befruchtung des Kulturlebens nicht besser wäre, ob die Kulturstiftung solche Werkaufträge nicht erteilen, sondern initiieren sollte, dass aber für die Realisierung solcher Werkaufträge dann konkrete Gesuche gestellt werden müssen.
Dann nochmals zu den Ankäufen: Seite 18 steht, der Kulturstiftung obliege auch die Sammlung und Zugänglichmachung kultureller Werke. Ich frage auch hier: Könnte man das nicht an schon bestehende kulturelle Institutionen delegieren, oder ist es so gesehen, dass die Stiftung quasi als Konkurrent am Markt zu diesen Institutionen auftreten soll und darf? Danke schön.Abg. Doris Beck
Vielen Dank. Ich möchte nur zwei, drei Gedanken mitgeben. Es geht mir vor allem auch um die Kompetenzen dieser neu zu schaffenden Kulturstiftung. Wenn man den Bericht und Antrag liest, dann sieht man natürlich die Hauptverantwortung für die Kultur im Land; die wird ausschliesslich bei dieser Kulturstiftung liegen. Das heisst, die Personen, die sie besetzen, werden - ob gewollt oder ungewollt - eine Machtstellung in der Kulturszene haben. Somit wird es sehr, sehr wichtig sein, wie diese Kulturstiftung besetzt wird. Ich sehe da auch ein Problem für die Kulturschaffenden mit diesen Ausschlusskriterien. Es wirklich sehr schwierig, hier noch Fachleute in diese Kulturstiftung zu bringen. Dann stellt sich mir die Frage mit der Fülle der Aufgaben, die hier beschrieben sind, die ja im Milizsystem dann erfüllt werden müssen. Das heisst, es gibt einen vollamtlichen Geschäftsführer, wobei diese Person bei der Fülle der gestellten Anträge oder Anfragen wahrscheinlich schon voll ausgelastet ist. Es stellt sich mir deshalb die Frage: Wer macht bei dieser Kulturstiftung die Qualitätskontrolle? Zum Beispiel die Kontrolle der Umsetzung der ihr zugeteilten Aufgaben und die Prüfung der Geldvergaben.
Weiter stellt sich mir die Frage: Was bedeutet die Aussage, die Aufsicht liegt hier bei der Regierung? Wie viele Aufgaben sieht die Regierung hier bei sich?
Und was ich dann zutiefst bedaure, wenn ich das alles lese und mir vorstelle, dass hier sieben Personen im Milizsystem womöglich nur zweimal jährlich - oder sie müssen mindestens zweimal jährlich tagen, dann scheint mir halt, dass der Teil, den wir unter Art. 10 unter Beratung finden, das heisst, das aktive Auseinandersetzen mit den verschiedenen Künstlern oder Institutionen wahrscheinlich dann zu kurz kommen wird, weil es schlicht und einfach von der Zeit nicht möglich sein wird, und dass wahrscheinlich die Strategie, die Visionen und die Auseinandersetzungen mit und für die Kulturschaffenden in Liechtenstein, dass unsere zukünftige Kultur, die geschaffen wird, wahrscheinlich auf der Strecke bleiben wird, weil eben das reine Abarbeiten der Anträge, die von irgendwoher gestellt werden, die Zeit ausfüllen wird. Und hier sehe ich schon das Problem.Ich habe mir auch überlegt - und das möchte ich nur als Idee mitgeben - inwiefern man bei diesen Stiftungsräten sagen könnte: Man nimmt wirklich Kulturschaffende, macht da ein Vollzeitpensum - ich sage mal - mit Mandatsdauerbeschränkung. Ob das dann für vier oder für acht Jahre ist, dass man einfach wirklich jemanden, nicht nur den Geschäftsführer, sondern einen Kulturschaffenden hat, der sich wirklich mit der Kunst, der zukünftigen Kultur, die am entstehen ist, auseinander setzt und hier vermehrt bei den Künstlern auch vorstellig werden und Diskussionen führen kann. Ich glaube, ansonsten ist es wirklich so ein bisschen ein Abwicklungsapparat für all jene, die jetzt einfach einen Antrag stellen und der wird dann bearbeitet. Es ist wirklich eine ungeheuer grosse Anzahl von Aufgaben, die dieser Kulturstiftung zugeteilt werden.
Dies sind Anregungen für die 2. Lesung. Bei den einzelnen Artikeln werde ich zu den Themen nochmals Stellung nehmen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, dann gebe ich das Wort Frau Regierungsrat Rita Kieber-Beck.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Für die teilweise sehr konstruktiven Voten möchte ich mich bedanken. Ein Eintreten auf diese Vorlage scheint unbestritten zu sein. Sie haben einige Fragen genereller Natur gestellt, andere sind sehr spezifisch auf die einzelnen Artikel ausgerichtet. Ich werde jetzt versuchen, auf die verschiedenen Fragen einzugehen und wenn dann etwas vielleicht noch nicht beantwortet ist, bitte ich, bei den entsprechenden Artikeln nochmals nachzuhaken, sofern meine Antworten nicht erschöpfend oder nicht vollständig waren.
Es wurde von verschiedenen Votanten das Thema «Kunst am Bau» angesprochen. Dazu möchte ich festhalten, dass das in der heutigen Vorlage «Kunst am Bau» im Kulturfördergesetz geregelt ist. Im neuen Kulturförderungsgesetz, das heisst, im vorliegenden Entwurf, ist dieses Thema nicht mehr enthalten. Das hat aber damit zu tun, dass Art. 1 auf der einen Seite ganz klar die Förderung nur privater Institutionen ins Auge fasst, und zum anderen hat es auch damit zu tun, dass aufgrund der Aufgabenentflechtung von Land und Gemeinde hier ganz klar Stellung bezogen wurde, dass der Kulturbereich, soweit er von den Gemeinden umfasst wird, in die Autonomie, in die Zuständigkeit, in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden fällt. Somit war es an und für sich nicht mehr möglich, diesen Bereich im Kulturförderungsgesetz, in der jetzigen Konzipierung, das die staatlichen Institutionen nicht mehr umfasst, aufzunehmen. Der Kulturbeirat, aber auch die Arbeitsgruppe, welche dieses Gesetz ausgearbeitet hat, haben sich sehr viele Gedanken zu diesem Problembereich gemacht, weil sie selbst eigentlich der Meinung waren und sind, dass «Kunst am Bau» nicht fallen gelassen werden sollte. Sie sehen auch das Problem, wenn es keine gesetzliche Grundlage gibt, die die Gemeinden verpflichtet, «Kunst am Bau» zu machen, dass dies dann eben nicht mehr geschehen könnte. Die Erfahrungen zeigen aber eigentlich, dass auch die Gemeinden bei öffentlichen Bauten immer wieder «Kunst am Bau» gemacht haben, teilweise sogar über das hinausgehend, was der Kulturprozent, wie er bisher umschrieben wurde, umfasst hätte.
Zur staatlichen Bautätigkeit kann man ausführen, dass im Baugesetz nicht unbedingt die Notwendigkeit gegeben ist, diesen Kulturprozent einzuführen, dass aber beim jeweiligen Bauobjekt im Rahmen der Beantragung des Finanzbeschlusses dieser Bauprozent mitumfasst ist. Es ist einfach systemwidrig in diesem Gesetz, das nur Private abbildet und abdeckt und auch den Gemeinden keine Aufgabe mehr zuteilt, «Kunst am Bau» verpflichtend einzuführen. Nachdem es auch nicht zielführend erscheint, dies im Baugesetz abzubilden, hat sich der Kulturbeirat und auch die Arbeitsgruppe einmal dahingehend geäussert, dass es möglich wäre, ein eigenes Gesetz zu schaffen, wobei wir dort eben nicht ganz schlüssig sind, ob es Sinn macht, für «Kunst am Bau» allein ein Gesetz zu erarbeiten, das vielleicht zwei oder drei Artikel umfasst.
Wir sind nach wie vor dabei und auch interessiert, dass wir das irgendwo abbilden können, sehen aber auch keine Möglichkeit, die Gemeinden jetzt gesetzlich in die Pflicht zu nehmen, weil dies im Rahmen der Entflechtung von Staat und Gemeinden auch explizit ausgenommen wurde. Hier habe ich also Verständnis dafür, dass das Faktum, dass wir eben keine gesetzliche Regelung mehr haben, nicht befriedigt. Aber die Regierung und vor allem auch die Mitglieder der Arbeitsgruppe, die sich hierzu sehr viele Gedanken gemacht haben, sind der Meinung, dass es im Gesetz, wie es jetzt daherkommt, systemwidrig erscheinen würde. Aber es steht natürlich dem Gesetzgeber frei, auch in ein Gesetz, das in Vorschlag gebracht wird, das nicht so einleuchtend erscheint und dass es hier abgebildet wird, einen Artikel hinein zu monieren.
Dann wurde die Frage der Förderungsberechtigung gestellt, und zwar einmal auch im Zusammenhang mit dem Historischen Verein. Dort wurde insbesondere ins Feld geführt, dass der Historische Verein befürchten könnte, dass die Forschung zu kurz kommen könnte. Hier muss man einfach sagen, dass das Gesetz die Bereiche, die es umfasst, und das ganze Spektrum des heute in Liechtenstein gebräuchlichen Kulturbegriffs abbildet. Und der Historische Verein wird mit der aufzählenden Nennung der Kulturgattung zwar nicht ganz glücklich sein, aber er ist am ehesten unter den Begriffen «Heimat- und Brauchtumspflege» in Art. 1 abgebildet und umfasst. Die Arbeit geht aber darüber hinaus, wie der Verein selbst auch in seiner Stellungnahme eingehend erläutert hat. Die umfangreiche Tätigkeit des Historischen Vereins findet jedoch insbesondere in den beiden Erscheinungsformen der Kulturförderung, Kulturpflege und Kulturvermittlung - das bezieht sich auf Art. 2 - entsprechenden Rückhalt und Bestätigung.
Die Besonderheit der Forschungstätigkeit des Vereins kann zudem mit dem neuen Förderungsinstrument der Leistungsvereinbarung, also beispielsweise mit einem Jahresbeitrag für ein allfälliges Projekt, auch auf ideale Weise dokumentiert werden. Zudem ist anzunehmen, dass die Endfassung des Bericht und Antrags zum Kulturförderungsgesetz auch weiterhin die Förderverpflichtung mittels Finanzbeschluss des Landtags kennt. Zum Beispiel so, wie es auch für das TaK der Fall ist, so könnten auch für Projekte des Historischen Vereins Leistungsvereinbarungen oder via Finanzbeschluss Gelder gesprochen werden. Wir haben lange mit dem Historischen Verein den Austausch gepflegt, um diesem Bedürfnis gerecht werden zu können. Eine andere Möglichkeit wäre - die haben wir mit dem Historischen Verein auch diskutiert - die Forschungstätigkeit nicht unter dem Bildungsbegriff zu subsumieren. Wenn man hier den Ressortplan anschaut, dann ist unter dem Ressort Bildungswesen unter Ziff. 15 die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung ein Bereich, der ebenso für den Historischen Verein zugänglich wäre. Wir glauben ganz und gar nicht, dass die Forschung unter den Tisch fallen soll. Man muss sich einfach schlüssig werden, wie die Förderung am besten zu erzielen ist. Der Historische Verein selbst konnte sich leider auch nicht entscheiden, wo er nun wirklich angesiedelt sein will mit seiner Forschung, ob beim Bildungswesen oder weiterhin bei der Kultur. Das Ressort Kultur hat auf den Historischen Verein eingewirkt, dass er im Rahmen des Kulturbegriffs auch weiterhin aufscheint. Wir sind der Meinung, Kulturvermittlung und Kulturpflege sind typische Aufgaben und auch Zweckbestimmung des Historischen Vereins, sodass er sehr wohl und sehr gut unter den Begriff der Kultur passt und auch fällt.
Dann wurde vermehrt auch die Frage aufgeworfen bezüglich der Besetzung und der Bestellung des Stiftungsrates, inwieweit es sich da um Fachpersonen handeln soll oder inwieweit wer welche Kompetenzen der Bestellung hat. Es wurde auch die Frage aufgeworfen, ob nicht bestimmte Institutionen den Anspruch erheben könnten, eine Person zu benennen. Das wurde sehr eingehend erläutert und überprüft. Die Ausstandsregelung der Kulturstiftung Liechtenstein in Art. 7 Abs. 5 wird wohl weitestgehend auf Verständnis stossen. Dies wurde im Kulturbeirat bislang mindestens so gehandhabt und ist auch in anderen Gremien so üblich und akzeptiert. Was die Ausschlussregelung im Kulturförderungsgesetz unter Art. 4 Abs. 2 betrifft, dazu hat es einiges an Diskussionen auch im Rahmen der Vernehmlassung gegeben und auch hier haben es heute einige Votanten zur Diskussion gestellt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir uns hier - in Analogie zu anderen Gesetzen, die ähnliche Aufgaben in anderen Bereichen wahrnehmen - orientiert haben. So beispielsweise am Gesetz vom 18. Dezember 1998 über die Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein. Die Stiftung Erwachsenenbildung kennt eine Ausschlussbestimmung in Art. 7 Abs. 3 - ich zitiere: «Personen, die in den Stiftungsrat berufen werden, dürfen keine engere Verbindung zu Veranstaltern der Erwachsenenbildung aufweisen». Ein anderes Beispiel ist umrissen im Mediengesetz vom 19. Oktober 2005. Auch hier kennen wir eine Ausschlussregelung, und zwar ist sie festgelegt in Art. 83 Abs. 3: «Zum Mitglied oder Ersatzmitglied der Medienkommission dürfen bei sonstiger Nichtigkeit nicht bestellt werden: Mitglieder des Landtages oder der Regierung sowie Gemeindevorsteher; leitende Beamte; Angestellte der Landesverwaltung; Personen, die in einem Gesellschafts-, Arbeits- oder Auftragsverhältnis zu einem privaten Medienunternehmen stehen; leitende Funktionäre und Angestellte einer politischen Partei; Personen, die der Medienkommission bereits während mehr als acht Jahren angehört haben».
Dies wären Beispiele von Gesetzen, die in Liechtenstein gängig sind. Wir haben uns ferner informiert, wie das im Ausland gehandhabt wird. Auch im Ausland lassen sich, wenn es auch nur wenige Beispiele gibt, Ausschluss- und Ausstandsregelungen auf Gesetzes- und Verordnungsebene finden. Warum wenige Beispiele? Im Ausland sind meist die Amtsstellen und/oder Gremien für die Kulturförderung zuständig. Das Gesetz oder die Verordnung geht daher nicht auf die detaillierten Bestimmungen der einzelnen Fördergremien ein und diese werden dort eher in Geschäftsreglementen geregelt. Dabei ist natürlich von Bedeutung, ob die Gremien beratende oder entscheidende Funktion haben. Wir haben uns die Verordnung über das Kuratorium für Kulturförderung des Kantons Solothurn etwas genauer angeschaut. Dort ist im Paragraph 16 auch eine Ausstandsregelung - ich zitiere: «Ist ein Mitglied des Kuratoriums an einem Geschäft beteiligt, so gelten folgende Verfahrensregeln: Der leitende Ausschuss entscheidet anstelle der Fachkommission auf deren Antrag. Das betroffene Mitglied beteiligt sich nicht an den Beratungen und an der Beschlussfassung. Zwei Mitglieder des Kuratoriums werden weder Auszeichnungspreise noch Werkjahrbeiträge ausrichten und die Beteiligung an Wettbewerben des Kuratoriums ist Mitgliedern des Gremiums nicht möglich. Und im Übrigen gelten die Ausstands- und Ablehnungsgründe des Gesetzes über die Gerichtsorganisation vom März 1977 sinngemäss». Hier habe ich jetzt die Verordnung des Kuratoriums für Kulturförderung des Kantons Solothurn zitiert.
Die Ausstandsregelung der Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein und der Medienkommission ist wesentlich rigider als diejenige der Kulturstiftung Liechtenstein, da in diese Gremien gewisse Interessenvertreter gar nicht erst bestellt werden können. Eine Bestellung in den Stiftungsrat der Kulturstiftung Liechtenstein hingegen ist grundsätzlich immer möglich, nur sind die Stiftungsräte während der Mandatsdauer von einer Förderung ausgeschlossen. Wenn also Fachpersonen, Künstlerinnen und Künstler, die in Liechtenstein tätig sind, das Stiftungsratsmandat annehmen möchten, dann sind sie einfach für die Zeit ihrer Mandatsdauer nicht förderungsberechtigt. Das ist bei uns die Ausstandsregelung.
Die Ausstandsregelung bei der Kulturstiftung Liechtenstein bedeutet für Einzelpersonen, also zum Beispiel für professionelle Kunstschaffende, dass sie Stiftungsrat werden können, während der Mandatsdauer oder der Mandatszeit im Stiftungsrat aber von einer persönlichen Förderung ausgeschlossen sind. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Hinweis für Organisationen. Wenn Mitglieder von Organisationen, beispielsweise Vereinen, ein Stiftungsratsmandat annehmen, ist die Organisation von einer Förderung nicht per se ausgeschlossen. Die Ausschlussbestimmung gilt hierbei erst, wenn ein Stiftungsrat gleichzeitig in der entsprechenden Organisation massgeblich beteiligt ist, also wenn er beispielsweise Vorstandsmitglied ist. Gerade dieses Fallbeispiel zeigt, dass die Ausstandsregelung auch sinnvoll ist. Es ist auch ein Schutz vor der Interessenvertretung. Konkret bedeutet dies, dass ein Stiftungsrat jederzeit Mitglied der Genossenschaft - zum Beispiel TaK - sein kann. Das TaK ist dadurch von der Förderung nicht ausgeschlossen. Der Stiftungsrat kann aber während der Mandatsperiode nicht im Aufsichtsrat des TaK tätig sein.
Auch ein Mitglied eines Musik- oder Gesangvereins kann Stiftungsrat werden, ohne den Verein von einer Förderung auszuschliessen. Das Stiftungsratsmitglied darf jedoch während der Tätigkeit als Stiftungsrat aber nicht auch ein Mandat als Vereinsvorstand oder zum Beispiel das wichtige Amt des Präsidenten inne haben.
Es ist sicher zumutbar, dass sich ein Verbands- und ein Vereinsmitglied oder Ähnliches entscheidet, im Stiftungsrat der Kulturstiftung oder im Vereins- oder Verbandsvorstand tätig zu sein. Wir sind überzeugt, dass wir trotzdem sehr gute, valable Kandidatinnen und Kandidaten sowohl in Liechtenstein wie auch im benachbarten Ausland finden werden, die die verschiedenen Sparten abdecken können. Das Gesetz sieht ferner vor, weil nicht jede Sparte immer abgedeckt werden kann, dass der Stiftungsrat auch Experten zuziehen kann, wenn es um Behandlung verschiedener Gesuche geht oder wenn es sich um Abklärungen handelt.
Die Regierung legt grossen Wert auf eine ausgewogene Besetzung des Stiftungsrates. Wir haben das bewusst auch der Politik entzogen, indem wir ein Fachgremium wollen. Fachgremium heisst, dass die Personen entweder einschlägige Erfahrung oder Ausbildungen in verschiedenen Kunstsparten haben müssen. Aber selbstverständlich sind wir auch daran interessiert, dass Leute, die einen sehr guten Verstand was Zahlen, was betriebswirtschaftliche Abläufe betrifft, Einsitz nehmen können. Vielleicht auch ein Jurist, weil es müssen rechtsmittelfähige Entscheide erlassen werden, die auch bei einer Beschwerde die entsprechenden Kriterien umfassen. Hier werden wir sehr wohl auf eine ausgewogene Besetzung achten. Es ist übrigens auch die Besetzung über die Bestellung im Verfahren der Regierung in Analogie zum Kunstmuseum, zur Landesbibliothek, also zu anderen Stiftungen öffentlichen Rechts gewählt worden. Dies wird im Bericht und Antrag eingehend erläutert. Ich möchte jetzt nicht den gesamten Bericht zitieren. Ich bin sicher, Sie haben das selbst gelesen und haben auch gesehen, nach welchen Kriterien die Auswahl konkret vorgenommen wurde.
Es wird von Machtfülle gesprochen. Heute verhält sich die Situation einfach so, dass der Kulturbeirat zirka 200 Gesuche pro Jahr behandelt und 80 davon finden Eingang in die Regierungssitzung. Das geht von Förderungen über CHF 100 bis mehrere Tausend Franken. Und ich glaube, da sind wir uns alle einig, das ist auch kein effizientes Vorgehen. Darum wird ja beispielsweise im Gesetz auch klar dargelegt, dass es auch Pauschalen geben kann, die man ausrichtet und dass Beiträge unter einem Mindestbetrag nicht gefördert werden, weil einfach der Aufwand wesentlich grösser ist, als das was der Kunst- oder Kulturschaffende in Franken erhält. Hier muss also auch die Verhältnismässigkeit gewahrt werden.
Die Regierung hat sich sehr zurückgenommen. Es wurde ferner die Frage gestellt, was denn die Regierung noch für Aufgaben hat, und zwar auch im Zusammenhang mit der Aufsichtspflicht. Die Regierung hat die gleiche Form der Aufsichtspflicht, wie sie dies über andere Stiftungen öffentlichen Rechts wahrzunehmen hat. Und auch andere Stiftungen des öffentlichen Rechts werden von der Finanzkontrolle geprüft, ohne dass es einen Passus im Stiftungs- oder im Satzungsstatut gibt. Hier haben wir uns an die neuen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Stiftungen gehalten und haben dies auch hier eins zu eins abgebildet, haben aber in den Erläuterungen - die Materialien zählen ja auch zum Gesetz - bei der Interpretation klar darauf hingewiesen, dass die Finanzkontrolle diese Kontrolle wahrnehmen soll. Das hat auch den Sinn und das Ziel, dass alle Stiftungen in etwa in der gleichen Intensität und Dichte geprüft werden, dass es auch hier nicht zu unterschiedlicher Handhabung kommt.
Wir wollten eben die Fülle der Machtkonzentration der befürwortenden oder nicht befürwortenden Entscheide von der Regierung wegdelegieren. Das war übrigens auch ein Wunsch der Kulturschaffenden selbst. Das war in der Vernehmlassung überhaupt nicht bestritten, sondern wurde sogar sehr begrüsst. Wir sind überzeugt, dass das der richtige Weg ist. Kunst und Kultur sollen leben. Sie soll sich mit Leben füllen und es soll den vor Ort Tätigen auch die Möglichkeit gegeben werden, ihr Schaffen in der für sie geeigneten Form darzulegen. Wir sehen übrigens, dass sehr renommierte Künstler kaum auf den Kulturbeirat zugehen, weil sie ihr Einkommen oder Auskommen andersweitig finden, während andere Künstlerinnen und Künstler oder Kunstschaffende in regelmässigen Abständen immer wieder mit Projekten an den Kulturbeirat gelangen und um finanzielle Unterstützung ansuchen.
Eine weitere Frage war Ihrerseits, wie es sich damit verhält, dass die Kulturstiftung Ankäufe tätigt. Ankäufe hat bisher der Kulturbeirat auch getätigt, und zwar über die Stiftung «Pro Liechtenstein». Es gibt eine sehr schöne Sammlung über zeitgenössisches Schaffen. Leider ist sonst keine Institution am Ort, die sich mit dem zeitgenössischen Schaffen in der gleichen Art und Weise auseinander setzt. Das Kunstmuseum ist auch Nationalgalerie, hat einen etwas anderen Sammlungsauftrag als beispielsweise nur rein zeitgenössische Kunst lebender Künstler. Das Landesmuseum hat nochmals einen ganz anderen Auftrag. Darum sind wir der Überzeugung, dass es bei der neuen Kulturstiftung sehr gut angesiedelt ist, dass erstens einmal die bisher gesammelten Werke entsprechend der Inventarliste auch weiter dort betreut werden und zweitens auch weitere Ankäufe getätigt werden. Die Künstlerinnen und Künstler sind teilweise darauf angewiesen, dass der Staat Kunstwerke erwirbt, trägt das doch zu einem Teil ihres Einkom-mens bei. Es ist nicht so leicht, Kunst an den Mann bzw. an die Frau zu bringen wie beispielsweise in einer Stadt. Aber auch dies stellt ein Mittel der Förderung und Unterstützung dar und hat auch den positiven Effekt, dass die Kunst in den Amtsstellen und Botschaften ausgestellt werden kann, der Öffentlichkeit zugänglich ist und dass die Künstler mit ihren Werken Werbung machen können, ohne dass sie weitere Auslagen dafür haben.
Dann wurde eine weitere Frage vom Abg. Arthur Brunhart zum Thema «Kunstmarkt» gestellt. Dazu Folgendes: Die Stiftung will eben nicht als Konkurrent für andere Bestehende am Markt auftreten, sondern ein Komplementärangebot zur Verfügung stellen.
Eine andere Frage lautete, was denn darunter zu verstehen ist, dass die Kulturstiftung eigene Kultureinrichtungen betreiben kann: Dabei wird ganz speziell an die Kultureinrichtung Kunstraum Engländerbau gedacht. Dieses Projekt wird weiterhin von der (neuen) Kulturstiftung betreut und weitergeführt. Auch hier finden regelmässig Ausstellungen liechtensteinischer Künstlerinnen und Künstler statt oder von Künstlerinnen und Künstlern, die einen speziellen Bezug zum Land haben. Auf diese Institution möchten wir nicht verzichten. Sie hat sich sehr gut etabliert. Das zeigen auch die Zahlen der Besucher und es ist ein Angebot, das sehr rege genutzt wird. Ein anderer Bereich ist das Atelier in Berlin. Auch dieses wird künftig über die Kulturstiftung betreut. Die Ausschreibungen erfolgen dann durch die Kulturstiftung und es werden Stipendien oder Aufenthalt-Werkstipendien erteilt.
Dann war die Frage des Abg. Ivo Klein betreffend das Budget, ob dies dann auch weiterhin bei diesen CHF 2,2 Mio. bleibt: Dazu muss ich die Ausführung machen, dass es erstens einmal entscheidend sein wird, wie viel der Landtag im Rahmen der Budgetierung aus der Laufenden Rechnung zur Verfügung stellt. Das ist die eine Finanzquelle der heutigen Kulturförderung. Die zweite Finanzquelle sind zwei Drittel der Gewinne aus der Interkantonalen Lotteriestiftung. Diese Mittel fliessen auch in die Kulturförderung hinein. Man sieht das im Bericht und Antrag. Die laufenden Beiträge aus dem Staatsbudget sind eher gesunken, während die Beiträge aus der Interkantonalen Lotterie gestiegen sind. Darum hat es sich immer ungefähr die Waage gehalten mit den CHF 2,2 Mio. Das Budget 2008 wird nach dem In-Kraft-Treten, also nach einem allfälligen In-Kraft-Treten der Kulturstiftung, etwas anders ausschauen, weil der Geschäftsführer auf Kosten der Stiftung finanziert werden muss. Beispielsweise wird aber auch der Beitrag des Historischen Vereins über die Kulturstiftung abgewickelt. Bezüglich Infrastruktur sehen wir vor, diese so zu belassen wie sie heute ist. Das heisst, der Staat stellt weiter die Räumlichkeiten zur Verfügung.
Es ist auch nicht daran gedacht, andere Räumlichkeiten zu beziehen. Man wird mit diesen das Auslangen finden. In der Finanzkommission wurde auch die Frage gestellt, ob der Stiftungsrat in etwa gleich viele Auslagen generieren wird. Dazu kann man sicher sagen: Die Reduktion um zwei Stiftungsräte wird eine kleine Reduktion dieser Budgetposition herbeiführen, aber der Beizug von Experten wird das sicher wieder aufwiegen. Hier werden wir also im ähnlichen Rahmen verfahren. Wir werden mit einer Kostensteigerung rechnen müssen, aber das ist eine Umschichtung. Heute wurde ja eine Stelle bei der Stabsstelle für Kulturförderung budgetiert. Diese Stelle fällt im Stellenplan der Landesverwaltung weg, aber diese Stelle wird dann in der Kulturstiftung zu budgetieren sein. Ich möchte jetzt nicht auf die exakte Zahl behaftet werden, aber wenn ich das im Kopf überschlage, wird das sich dann bei zirka CHF 2,5 Mio. einpendeln für das Budget 2008, weil wir diese Positionen einfach dazu addieren müssen.
Die Finanzbeschlüsse werden bis zum Auslaufen weiter so abgewickelt wie bisher. Die Auszahlung erfolgt über das Ressort, aber die administrative Zuordnung erfolgt dann bei der Kulturstiftung. Das Ressort selbst ist nur noch für die Auszahlung zuständig. Die restliche Abwicklung erfolgt über die Kulturstiftung.
Dann komme ich zur Frage, welche Aufgaben bei der Regierung verbleiben: Die Regierung hat einerseits die Aufgabe, einmal die Jahresrechnung, das Budget und den Jahresbericht der Kulturstiftung zu genehmigen. Eine weitere Aufgabe ist es, die Stiftungsräte zu bestellen. Dabei geht es nicht nur um den Präsi-denten, sondern es geht um alle Stiftungsräte. Der Präsident wird explizit aufgeführt, weil man ja auch die Regelung haben könnte, dass sich der Stiftungsrat selbst konstituiert und den Präsidenten aus seiner Mitte wählt. Aber hier haben wir auch in Analogie zu den im Bericht und Antrag aufgezählten anderen öffentlich-rechtlichen Stiftungen das gleiche Verfahren, das gleiche Prozedere, in Vorschlag gebracht.
Eine weitere Frage war, ob es denn möglich sei, mit sieben Stiftungsräten diese Aufgabenfülle wahrzunehmen im Unterschied zu der heutigen Ausgestaltung: Es hat zwar neun Stiftungsräte, aber das heisst nicht immer, wenn mehrere Personen sind, dass man auch effizienter ist. Es kommt darauf an, wer welchen Beitrag zu welcher Sparte leisten kann, und wir haben heute keine Geschäftsstelle. Die Stabsstelle für Kulturfragen bereitet gewisse Geschäfte vor, aber heute macht der Präsident einiges mehr als der künftige Stiftungsrat der Kulturstiftung machen muss. Er macht auch Absprachen mit den vor Ort Tätigen. Er war auch zuständig beispielsweise bei Gesprächen und Verhandlungen, als es um das Skimuseum ging, wie dort eine Weiterführung erfolgen könnte; auch in Bezug auf den Schlösslekeller, das Kinder- und Jugendtheater. Diese Fragen hat er teilweise mitbetreut, was beim neuen Stiftungsrat dann nicht mehr der Fall sein muss. Erstens sind die Fragen bis dann geklärt und zum Zweiten wird eine vollamtliche Geschäftsstelle installiert. Die vollamtliche Geschäftsstelle hat sicher auch den Vorteil, dass mehr oder weniger das ganze Jahr jemand als Ansprechpartner vor Ort ist - mit Ausnahme der Urlaubszeit. Aber auch hier kann man sich darauf einstellen.
Der Geschäftsumfang für die Stiftung wird nicht zunehmen, weil man muss auch sehen, irgendwann wird auch eine Sättigung am Markt eintreten. Es wird vielleicht mehr Antragsteller geben, aber man kann das Rad nicht immer neu erfinden. Man wird also in ähnlichen Bereichen unterstützend tätig sein. Wir gehen davon aus, dass sieben Stiftungsräte den Aufgabenkatalog abdecken können. Die meisten Aufgaben werden künftig beim Stiftungsrat angesiedelt sein. Ich habe vorher kurz erläutert, was noch die Aufgaben der Regierung sind. Die Regierung wird auch die Reglemente des Stiftungsrates zu genehmigen haben und sie ist auch für Personalplanung zuständig; das wird in Ansprache mit dem Stiftungsrat geschehen.
Ein weiterer Punkt, der bei der Regierung verbleibt, das ist der Kulturpreis. Dieser soll ja nicht inflationär vergeben werden, sondern der wird an Persönlichkeiten, die Ausserordentliches geleistet haben, verliehen werden. Er kann auch einmal an eine Institution vergeben werden. Die Kulturstiftung wird Anerkennungspreise und andere Anerkennungen vergeben. Dort wird es dann sich so verhalten, dass vorwiegend Privatpersonen - keine juristischen Personen - bei Anerkennungspreisen oder Ausschüttung von solchen Preisen gefördert werden.
Im Moment bin ich mir jetzt nicht im Klaren, ob noch die eine oder andere Frage offen ist. Ich möchte aber doch auch noch dem Landtag zur Kenntnis bringen, dass der Kulturbeirat seinen neuen Bericht in Kürze herausgeben wird bzw. bereits herausgegeben hat. Dort können Sie nachlesen, dass heute gesamthaft etwa CHF 26,4 Mio. für kulturelle Zwecke ausgegeben werden. Das bedeutet, dass sich die Kulturausgaben pro Person bei CHF 840 bewegen. Ich gehe aber mit dem Abg. Harry Quaderer einig: Man kann das nicht einfach eins zu eins auf andere Länder abbilden. Man muss sich auch bewusst sein, dass ein Theater, das etwas anbietet, gleich teuer kommt, ob man ein Einzugsgebiet mit 100'000 Besuchern oder nur 35'000 Besuchern hat. Darum ist es auch erklärbar, warum bei uns der Wert vielleicht über dem Durchschnittswert liegt. Wenn man beispielsweise das Kunstmuseum oder das Landesmuseum auf 35'000 Personen herunterrechnet, gibt es einen etwas anderen Pro-Kopf-Wert, als wenn 6 bis 7 Mio. Leute in einen Staatsgebiet wohnhaft sind und sich vielleicht 20 oder 30 Museen etabliert haben. Man soll die Zahl nicht überbewerten, aber das ist ein guter Indikator und man sieht eigentlich, dass sich das Land die Kultur, die Kulturförderung, doch einiges kosten lässt. Das soll aber kein Votum in die Richtung sein, dass der Landtag weniger Geld bewilligen soll, sondern er soll im Rahmen des Üblichen das Kulturschaffen auch weiterhin unterstützen. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Abg. Harry Quaderer
Frau Kulturministerin, ich möchte nochmals zur Zusammensetzung des Stiftungsrates «Kulturstiftung Liechtenstein» kommen. Mir ist es jetzt immer noch nicht ganz hundertprozentig klar: Der Stiftungsratspräsident wird von der Regierung bestellt. Dazu wäre meine Frage: Was wäre sein Profil und wie werden die anderen sechs Stiftungsräte jetzt bestellt? Was ist ihr Profil? Sie sprachen von einem Fachgremium. Da könnte zum Beispiel ein Jurist oder eine Juristin drin sein.
Die zweite Sache, die ich Sie fragen möchte, betrifft die Ausstandsregelung: Sie sagten, dass es da eine Anlehnung - wie zum Beispiel - an das Mediengesetz gibt. Es ist mir klar, in der Medienkommission sind keine Journalisten von unseren Tageszeitungen. Da kann ich mir gut einen Jurist vorstellen. Dabei müssen ja messbare Leistungen erbracht werden und dazu brauche ich eigentlich kein künstlerisches Flair. Beim Stiftungsrat «Kunst Liechtenstein» kann ich mir schon vorstellen, dass es Leute braucht, die etwas von der Kunst verstehen sollten. Darum würde ich mir da schon eine andere Ausstandsregelung wünschen. Danke.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Regierungsrätin Rita Kieber-Beck für Ihre Ausführungen und die Beantwortung eines Teils meiner Fragen. Ich komme jetzt einfach auf zwei, drei Fragen zurück, weil es war auch sehr schnell und sehr viel. Das gebe ich gerne zu.
Zuerst eine Bemerkung: Ich glaube, ein ganz wichtiger Punkt ist der Stiftungsrat, dessen Zusammensetzung, dessen Bestellung usw. Ich glaube, alle Voten gingen dahin, dass man sich darüber nochmal Gedanken machen muss, was man hier für Kriterien vielleicht sogar ins Gesetz hineingeben sollte für das Bestellungsverfahren. Dass man sich einfach bezüglich dieses Stiftungsrats nochmals Gedanken macht, ob man das im Gesetz hier nicht vielleicht ein bisschen weitergehend regeln sollte.
Dann habe ich noch die Frage gestellt, welche Aufgabe die Stabsstelle für Kulturfragen zukünftig haben wird bzw. die Regierung hat ausgeführt: Neue Aufgaben kommen auf die Stabsstelle zu. Diesbezüglich habe ich die Frage gestellt: Was sind das für neue Aufgaben? Wenn Ihnen diese Aufgaben jetzt nicht geläufig sind oder wenn Sie das nicht zur Hand haben, können Sie mir diese Information auch bis zur 2. Lesung im Bericht liefern.
Dann habe ich eine Frage gestellt zu dieser Differenz in der Tabelle auf Seite 59. Hier passen die linke und die rechte Seite irgendwie nicht zusammen. Ich gehe davon aus, dass meine Ausführungen bezüglich Differenz im Betrag von CHF 180'000 betreffend den Historischen Verein richtig sind. Aber falls Sie das jetzt auch nicht zur Hand haben, können Sie mir diese Frage auch noch bis zur 2. Lesung beantworten.
Dann eine grundsätzliche Frage: Ich habe ja angeregt, dass man die Buchführung und die Finanzkontrolle im Gesetz regeln sollte. Sie haben dann ausgeführt, Sie haben in Anlehnung an andere Gesetze hier eine Regelung gefunden. Ich habe mir die Mühe gemacht, bei verschiedenen öffentlichen Anstalten und Stiftungen das nachzuschauen. Ich kann Ihnen sagen: Das wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Es ist hier so wie es bei einigen Gesetzen ist, nämlich dass nichts drinsteht. Bei einem Teil der Gesetze ist die Buchführung geregelt, bei anderen Gesetzen ist die Revision geregelt. Es wird hier also sehr unterschiedlich gehandhabt. Im Sinne der Vollständigkeit bin ich aber der Meinung, es sollte in das Gesetz hinein. Dann haben wir hier eine saubere Regelung, haben beide Themen im Gesetz abgehandelt, und zwar nicht nur in den Materialien. Ich sehe nicht ein, wieso das hier nicht gemacht werden kann. Damit hätten wir hier einmal eine saubere Ausgangsregelung, dass man wirklich beide Themen auch kurz angeschnitten hätte. Danke.Abg. Doris Beck
Besten Dank. Ich möchte zwei Dinge vielleicht trotz Ihren Ausführungen noch mitgeben. Es geht auch mir um die Auswahl der Stiftungsräte, inwiefern man sich doch überlegen könnte, das wirklich so festzuhalten, dass öffentlich ausgeschrieben wird, dass die gesuchten Profile transparent sind. Ich denke, das wäre einfach auch die Aussenwirkung im Volk zu diesem Thema. Ich glaube, wir haben hier in Liechtenstein erfreulicherweise doch eine Bevölkerung, die sich sehr stark für Kunst interessiert. Es geht ja auch um Traditionen, um Brauchtum, und das hier einfach im Sinne auch der Akzeptanz dieser Kulturstiftung.
Dann möchte ich noch etwas beliebt machen, und zwar inwiefern man eine Mandatsdauerbeschränkung aufnehmen könnte. Ich glaube, das würde einiges helfen, was hier auch zum Thema «Macht» an Kritik gekommen ist. Mein Vorschlag wäre halt wie üblicherweise, dass man einfach nur zwei Perioden, das heisst, maximal acht Jahre als Präsident oder als Stiftungsrat fungiert. Ich denke, das wäre vielleicht auch ein Weg, um das Ganze nicht so auf Jahre zu betonieren. Man muss nämlich schon sehen, mit diesem Gesetz geben wir - ich spreche jetzt mal aus Sicht des Volkes - alles aus den Händen. Man kann jetzt sagen: Das hatten wir heute schon nicht. Aber das heisst ja nicht, dass man nichts zurückgewinnen kann, und die Regierung wird hier auch nur noch als Aufsicht fungieren. Inwiefern sie heute diese 80 Anträge angeschaut haben. Es ist mir schon klar, dass es auch nicht wirklich effizient ist, wenn alles in die Regierung kommt. Aber mit dieser Mandatsperiodenbeschränkung hätte ich doch das Gefühl, dass wir hier einen guten Weg gehen könnten. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Ich beginne jetzt der Einfachheit halber gerade mit dem letzten Votum. Was mir etwas Mühe bereitet: Auf der einen Seite war die klare Forderung, dass man entpolitisiert. Und jetzt habe ich wieder den Eindruck, indem wir alles festlegen und verbindlich erklären, wer was wie darf und unter welchen Voraussetzungen, wird das wieder verpolitisiert. Das würde ich ausserordentlich bedauern, wenn jetzt auf einmal die Komponenten wieder hineinspielen würden, dass es heisst: Jetzt muss es genau von da so viel geben und von da so viel. Wir haben tatsächlich versucht, die Stiftungsräte nach Kriterien, also Fachpersonen, in Vorschlag zu bringen und ganz weg vom politischen bisher immer gehandhabten System, dass es heisst: Es muss von hier so viel geben und die müssen Mitspracherecht haben. Der Prozess war ja ganz ein bewusster. Der geht zurück bis in Jahr 2002, als die gesamte Kulturreorganisation aufgegleist wurde unter Einbezug aller anderen staatlichen Institutionen, aller betroffenen Ämter und Amtsstellen. Es gab grosse Kulturrunden, es fand eine öffentliche Diskussion statt. Und gerade deshalb ist man ja auf diese Regelung gekommen, dass man im Stiftungsrat ein reines Fachgremium haben will, das anderen Kriterien entzogen ist.
Der Abg. Harry Quaderer hat mich wahrscheinlich vorher nicht recht verstanden. Alle Stiftungsräte werden von der Regierung bestellt, nicht nur der Präsident. Aber der Präsident wird explizit als Präsident benannt. Und auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, hat es den Zweck, dass sich der Stiftungsrat nicht selbst konstituiert. Alle Stiftungsräte, und zwar Fachpersonen, werden von der Regierung bestellt.Die Abg. Claudia Heeb-Fleck hat sehr schön ausgeführt, wie viele Sparten es im Kulturbereich gibt. Und da muss man sich einfach auch bewusst sein: Wenn wir jede Kultursparte abbilden möchten, dann haben wir einen Stiftungsrat vielleicht von 15 oder von 20 Personen. Ich glaube, niemand in diesem Hohen Haus geht davon aus, dass dieser effizienter ist als ein kleiner Stiftungsrat, der Experten zuziehen kann. Wenn es beispielsweise um neue Medien geht: Wie geht man dort damit um, damit die Gesuche auch wirklich speziell behandelt werden können und damit man den Antragstellern gerecht wird?
Was die Mandatsdauerbeschränkung betrifft oder ob das eine öffentliche Ausschreibung sein soll, dazu möchte ich mich jetzt nicht äussern. Diesbezüglich haben wir Zeit bis zur 2. Lesung, uns Gedanken zu machen und die Pro und Contras auch abzuwägen. Da würde ich mich auch auf etwas hinauslassen, das nicht abgestützt wäre.Dann zur Frage des Landtagsvizepräsidenten Ivo Klein betreffend Rechnungslegung und Revisionsstelle, dass man dies ins Gesetz explizit aufnimmt. Sie haben selbst ausgeführt, die einen Stiftungen machen es, die anderen wieder nicht. Wir haben jetzt diesen Vorschlag unterbreitet, aber das kann man selbstverständlich aufnehmen, wenn es der mehrheitliche Wunsch des Landtags ist, dass Rechnungslegungsvorschriften und die Benennung der Revisionsstelle im Gesetz auch klar umrissen werden. Das ist eine Frage der Ausgestaltung - und dazu soll sich der Gesetzgeber auch dementsprechend äussern.
Ich habe Ihnen vorher eine Antwort unterschlagen - das war nicht meine Absicht. Sie haben gefragt, was denn die Aufgaben der Stabsstelle für Kulturfragen künftig sind und welche Aufgaben neu dazukommen: Eine der Kernaufgaben ist sicher die Unterstützung des Ressorts, weil wir keinen anderen Unterbau haben. Die Stabsstelle für Kulturfragen ist heute Ansprechpartner für alle Institutionen. Dies wird sie auch später sein. Es gibt auch öffentlich-rechtliche Stiftungen, Anstalten, die dem Ressort weiter angegliedert sind. Beispielsweise das Landesmuseum, das Kunstmuseum oder die Landesbibliothek. Da gibt es verschiedene Bereiche und da gibt es immer auch wieder Arbeiten zu erledigen. Es sind Abklärungen durchzuführen. Berichte sind zu erstellen, beispielsweise wenn es darum geht, einen Finanzbeschluss für eine Institution, die uns unterstellt ist, zu verfassen. Wir hatten kürzlich den Finanzbeschluss für das Historische Lexikon. Da arbeiten die betroffenen Amtsstellen mit, aber die Stabsstelle für Kulturfragen ist Ansprechpartner, bringt die Vorlage ins Ressort ein und trifft alle notwendigen Abklärungen.
Es geht insbesondere auch um die Vorbereitung von Berichten und Anträgen für den Landtag. Es geht aber auch um Dokumentationen, um Erstellung von Texten, die gebraucht werden. Sei das für das Internet, für den Internetauftritt der Landesverwaltung. Teilweise benötigt das Ressort auch Unterstützung, wenn Veranstaltungen durchgeführt werden, die in den Kulturbereich hineingehen. Auch brauchen wir vor Ort eine Ansprechperson. Zum Beispiel bei Kulturaustauschprojekten.Dann hat der Leiter der Stabsstelle für Kulturfragen aber auch internationale Agenden wahrzunehmen. Es gibt ja immer auf verschiedenen Ebenen Arbeitsgruppen bei den internationalen Organisationen. Und dort, wo die Arbeitsebene die Amtsstelle ist, werden diese Arbeiten vom Leiter der Stabsstelle für Kulturfragen wahrgenommen. Ein Beispiel ist das Culture Kompendium. Dabei geht es darum, dass die Datenbanken erstellt werden, dass die Daten auch eingespiesen werden. Ferner betrifft es aber auch die Mitarbeit bei der Budget- und der Rechnungskontrolle. Die widmungsmässige Verwendung von Förderungen ist zu überwachen. Der Stabsstellenleiter nimmt im Moment auch Einsitz für die Regierung im TaK-Aufsichtsrat, weil wir ja eine Leistungsvereinbarung haben und der Staat auch relativ viel Geld an das TaK ausschüttet. Die Regierung könnte drei Personen benennen. Wir machen aber das jetzt mit einer Person, um auch hier nicht zu sehr auszuweiten und auszuufern. Dann ist die jährlich stattfindende Kulturrunde von der Stabsstelle für Kulturfragen zu organisieren sowie die Vor- und Nachbearbeitung dieser Kulturrunde abzuwickeln. Dabei geht es darum, dass alle Institutionen vor Ort - inklusive der uns im benachbarten Ausland angeschlossenen - jährlich ein- bis zweimal eine Sitzung abhalten, einen Ideen- und Gedankenaustausch pflegen. Berichte sind zu erstellen und daraus sind auch wiederum verschiedene Massnahmen abzuleiten, beispielsweise Projekte, die alle miteinander gemeinsam aufgleisen und durchführen.
Der Stabsstellenleiter nimmt Einsitz in Arbeitsgruppen und in Kommissionen, weil wir ja sonst keine Amtsstelle oder keinen Unterbau haben. Er arbeitet auch dort mit und muss bestimmte Führungsaufgaben wahrnehmen. Weiter repräsentiert er die Amtsstelle nach aussen. Er wird künftig auch die gesamte Sekretariatsarbeit selbst zu erledigen haben, weil wir ja 100-Stellenprozente abbauen bzw. in die Kulturstiftung verschieben. Mit EDV-Systemen ist man heute relativ schnell und es ist nicht mehr der gleiche Aufwand wie früher. Er muss Berichte erstellen, Budgets kontrollieren und er nimmt auch selbst an kulturellen Veranstaltungen teil und vertritt teilweise auch das Ressort. Das sind einige Bereiche. Dann werden aber auch Projekte durchgeführt, die unter der Leitung der Stabsstelle für Kulturfragen sind. Auch für diese Projekte und Konzepte sind Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten. Die Projekte sind immer wieder zu evaluieren.
Beispielsweise stand unter seiner Leitung das Aufgleisen des ganzen Projekts «Kulturstiftung» sowie das Atelier Berlin. Auch das Projekt «Schönste Bücher Liechtensteins» wurde immer vom Leiter der Stabsstelle für Kulturfragen betreut.
Internationale Organisationen habe ich bereits angesprochen. Es geht auch darum, im Culture Committee des EFTA-/EWR-Ausschusses dabei zu sein und beim Europarat. Er hat Einsitz in der IBK, in der Kommission Kultur. Er hat Einsitz in der Kommission der Kulturbeauftragten der Ostschweiz und Liechtenstein, der KBK Ost. Weiters hat er bisher immer den Kulturbeirat der Regierung unterstützt; das wird künftig wegfallen. Und er hat auch Aufgaben im Rahmen der Stiftung «Image Liechtenstein» zu erfüllen. Wie gesagt, verschiedene Projektgruppen sind zu betreuen. Was man nicht ganz wegdiskutieren kann ist auch die Wichtigkeit, dass nicht immer alles gleich auf Regierungsebene angesiedelt ist, sondern dass eben eine Amtsstelle als Bindeglied, als Mittelglied, fungiert, damit auch noch Entscheidungen im Nachhinein, sofern dies notwendig ist, in die eine oder andere Richtung revidiert werden können. So viel zu den Aufgaben.Dann zur Tabelle auf Seite 59: Ich glaube, Sie meinen aber die Tabelle auf Seite 60 - oder? Vielleicht habe ich auch einen anderen Ausdruck des Berichts und Antrages vorliegen. Im Voranschlag zeigen wir eigentlich nur den Ist-Zustand auf, sagen was heute an staatlicher Förderung da ist und was ausgegeben wird. Ich bin jetzt nicht sicher: Haben wir in dem Fall einen Additionsfehler gemacht?
Wenn das der Fall sein sollte, bedaure ich das und wir werden das dementsprechend auch noch in die Stellungnahme einfliessen lassen. Ich glaube, was das Budget 2008 betrifft, habe ich bereits Ausführungen gemacht, dass das nicht ident sein kann mit dem Budget von 2007, weil einfach neue Aufgaben dazukommen und auch eine Umschichtung der Aufgaben stattfindet, die transparent abgebildet werden müssen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Danke. Entschuldigung, Sie haben mich so bestimmt angesehen. Da habe ich gedacht, Sie sind für den Moment fertig. Aber ich gebe Ihnen selbstverständlich das Wort wieder zurück.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, ich habe nur Luft geholt. Der Abg. Harry Quaderer hat nochmals auf die Ausstands- und Ausschlussregelung Bezug genommen. Man muss unterscheiden: Ausstandsregelung und Ausschlussregelung. Ausstand heisst, man tritt in Ausstand, wenn es sich um ein Geschäft handelt, bei dem man persönlich betroffen ist. Beispielsweise die Regierungsmitglieder treten in Ausstand, wenn Regierungsanträge zu behandeln sind, bei denen die Antragssteller in einem bestimmten Verwandtschaftsgrad stehen. Das kann natürlich auch bei einem Stiftungsrat einmal der Fall sein - und dann tritt er notgedrungen in Ausstand. Das sind Ausstandsregelungen, die immer wieder zum Tragen kommen.
Die Ausschlussregelung heisst, dass bestimmte Personen nicht Einsitz nehmen können. Und ich habe eigentlich gedacht, ich hätte das jetzt klar umrissen. Jede Künstlerin bzw. jeder Künstler im Land kann in einem Stiftungsrat Einsitz nehmen. Die einzige Bedingung ist, dass er für die Zeit, in der er Einsitz nimmt, selbst nicht gefördert werden kann. Das heisst aber nicht, dass Künstler XY nicht Stiftungsrat werden kann. Aber er kann dann eben für diese Periode nicht gefördert werden.
Was die Mandatsdauerbeschränkung betrifft oder betreffen sollte, habe ich gesagt, das werden wir für die 2. Lesung prüfen. Aber diesbezüglich möchte ich mich jetzt nicht festlegen.Ich glaube, jetzt sollten die meisten Fragen beantwortet sein. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort Landtagsvizepräsident Ivo Klein.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Nur noch eine kleine Bemerkung: Sie haben gesagt, durch die neue Formulierung der Zusammensetzung des Stiftungsrates sei weniger eine Verpolitisierung möglich. Ich habe hier fast eine gegenteilige Meinung. Je freier das formuliert ist, umso eher gibt es wenig Kriterien, wo man sich halten kann und es besteht da die völlig freie Entscheidung, wie man das macht. Und die Gefahr der Verpolitisierung hat dann mindestens mehr Freiraum. Wenn man aber klare Kriterien hat, wie der Stiftungsrat zusammengesetzt werden soll, hat man wenigstens einen Rahmen. Aber da kann man geteilter Meinung sein. Ich habe einfach den Eindruck, wenn ich die Voten zusammenzähle, dass hier ein Wunsch da ist, dass man hier einen gewissen Rahmen setzt, wie sich der Stiftungsrat zusammensetzen sollte. Und ich wollte einfach die Regierung bitten, sich diesen Punkt nochmals zu überlegen, ob es hier nicht vielleicht doch eine andere Formulierung gäbe.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Danke. Meine Äusserungen gehen in die gleiche Richtung. Ich denke, die Festlegung klarer Kriterien für die Bestellung des Stiftungsrates durch die Regierung führt zu einer Entpolitisierung und nicht zu einer Verpolitisierung. Es macht Sinn, diese Fachkompetenzen festzulegen. Es geht hier um fünf oder sechs Bereiche, von bildender Kunst usw. bis zu audiovisuellen Medien. Damit wäre garantiert, dass die nötige Fachkompetenz vorhanden ist, dass nicht viele Experten zugezogen werden müssen. Und je klarer das Anforderungsprofil im Vornherein ist, zum Beispiel, wenn man das durch eine öffentliche Ausschreibung regeln würde, desto transparenter ist dann eigentlich dieser Stiftungsrat. Man weiss, es sind die wesentlichen Sparten vertreten. Man weiss, es sind alles Fachpersonen und sie sind nach einem klaren Kriterienkatalog bestellt worden. Und damit ist es überhaupt nicht politisch.Abg. Doris Beck
Sie können sich denken, jetzt komme ich auch noch mit dem Verpolitisieren. Aber Sie haben bei der letzten Antwortrunde eben gestartet und haben gesagt: Ich beginne bei der letzten Rednerin - und das war ich. Und Sie haben dann gemeint, es ist schade, dass wir das verpolitisieren. Ich glaube, ich war gerade diejenige, die schon zu Beginn für das Fachgremium votiert hat, vielleicht sogar mit einem Vollzeitjob - sage ich mal - also auch bei der Geschäftsstelle nochmals eine Person, die fachlich auch wirklich unterstützt. Die zwei Vorschläge sind für mich Ideen und mir reicht das auf die 2. Lesung. Die öffentliche Ausschreibung und die Mandatsdauerbeschränkung wären eigentlich zwei Kriterien für eine Entpolitisierung. Ich wollte das einfach noch einmal festgehalten haben. Danke.Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Es ist nun in der Diskussion immer wieder angeführt worden, dass man hier ein Anforderungsprofil festlegen sollte, dass man sogar eine Ausschreibung machen sollte. Das würde bedeuten auch eine Bewerbung des Stiftungsrates oder von Stiftungsräten für diese Stiftung. Mir ist eigentlich nicht bekannt, dass für Stiftungsräte, wie zum Beispiel die Erwachsenenbildung, das Landesmuseum, das Kunsthaus oder gar für öffentlich-rechtliche Anstalten oder für öffentliche AGs des Staates Ausschreibungen gemacht werden. Bewerbungen für Stiftungs- oder Aufsichtsräte: Ich kann einfach nicht nachvollziehen, warum das ausgerechnet für die Kulturstiftung Liechtenstein sein soll. Diesbezüglich wäre ich froh, wenn ich von den Votanten noch hören könnte, was denn die Gründe dafür sind, dass es ausgerechnet bei der Kulturstiftung Liechtenstein sein soll.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Die Gründe dafür sind schon genannt worden. Ich denke, es geht um die besonderen Fachkompetenzen, die es in diesem Stiftungsrat braucht. Darum macht es auch Sinn, dass hier Fachleute ausgewählt werden. In vielen anderen Stiftungsräten ist die konkrete Fachkompetenz nicht derartig im Vordergrund wie hier.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich habe jetzt nicht für eine öffentliche Ausschreibung votiert. Mir ging es einfach darum, dass man möglichst transparent diese Stiftungsräte ernennt und nach möglichst klaren Kriterien, damit man hier nicht nachträglich dann sagt: Es ist ja klar, dass die und jene Person drin ist, oder das hat ja diese und jene Gründe, sondern es sollte wirklich aufgrund von klaren Kriterien sein. Und ich glaube, das muss unser Bestreben sein, dass wir sie eben genau, was Sie gesagt haben, nicht irgendwo in den Raum der Verpolitisierung bringen. Ich glaube, das muss unser aller Bestreben sein.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Abg. Franz Heeb
Ich würde eigentlich in dem Sinne auch unterstützen, dass bestimmte Kriterien angeführt werden, um das auch zu objektivieren, wie der Stiftungsrat zusammengesetzt ist. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Sie wünscht das Wort nicht mehr. Aus dem Plenum gibt es auch keine Wortmeldungen mehr.
Dann unterbreche ich jetzt die Sitzung. Eintreten auf diese Gesetzesvorlage scheint unbestritten. Wir werden morgen, Donnerstag, um 9.00 Uhr mit der 1. Lesung der beiden Gesetzesvorlagen beginnen.Ich wünsche Ihnen eine gute Nacht. Die Sitzung ist geschlossen (um 20:00 Uhr).
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