Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes sowie Schaffung eines Gesetzes betreffend die Kulturstiftung Liechtenstein (Nr. 46/2007); 1. Lesung [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir setzen unsere Beratungen am 2. Tag der Mai-Landtagssitzung fort.
Für heute, Donnerstag, habe ich noch folgende Abwesenheiten bekannt zu geben: Der Abg. Alois Beck wird heute durch den stellv. Abg. Urs Vogt vertreten, der Abg. Markus Büchel wird durch den stellv. Abg. Adrian Gstöhl vertreten, der Abg. Pepo Frick durch die stellv. Abg. Claudia Heeb-Fleck und der Abg. Paul Vogt ist heute - ohne Stellvertretung - ebenfalls abwesend.
Wir behandeln nach wie vor Traktandum 21: Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes sowie Schaffung eines Gesetzes betreffend die Kulturstiftung Liechtenstein. Wir haben gestern die Eintretensdebatte durchgeführt und Eintreten auf diese Gesetzesvorlage scheint unbestritten.
Somit bitte ich, mit der 1. Lesung zu beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Josy Biedermann
Ich schlage vor, hier den Plural zu verwenden, und zwar: «Dieses Gesetz regelt die staatliche Förderung der kulturellen Tätigkeiten» usw.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Wir haben den Begriff kulturelle Tätigkeit ganz bewusst gewählt. Sie haben gestern in Ihrem Eintrittsvotum sehr schön umrissen, was alles unter den Kulturbegriff fallen kann und haben auch auf verschiedene Definitionen hingewiesen.
Die Arbeitsgruppe hat sich bewusst für den Singular entschieden, weil unter dieser Ebene ganz verschiedene Bereiche subsumiert werden. Einmal alle Erscheinungsformen, also das Kulturschaffen, die Kulturpflege, die Kulturvermittlung, auf der anderen Seite aber auch die verschiedenen Kulturgattungen wie Literatur, Musik, darstellende und bildende Kunst, audiovisuelle Medien, Heimat- und Brauchtumspflege, aber auch als dritte Ebene die einzelnen Projekte. Und das sind dann die so genannten kulturellen Tätigkeiten. Und darum haben wir uns im Gesetz bewusst für kulturelle Tätigkeit mit der Möglichkeit, alles darunter zu subsumieren, entschieden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Josy Biedermann
Zu 2c möchte ich eventuell ergänzen: «Fortbildung»: die Vertiefung und Weiterentwicklung der praktizierten kulturellen Tätigkeiten».Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Diese Formulierung ist denkbar und auch möglich. Sie dient ja auch der Gewährung eines Atelier-Stipendiums auf der einen Seite, wie auch der Weiterentwicklung der Kulturschaffenden. Beim Formulieren dieser Möglichkeiten standen wir vor dem Problem der Abgrenzung zur Gewährung von Stipendien oder anderen Ausbildungsbeiträgen und wir haben daher den Begriff Weiterbildung vorerst nicht genommen, sondern haben uns am alten Begriff «Fortbildung» orientiert.
Das Kulturförderungsgesetz soll eben nicht für Erstausbildungen oder für Zusatzausbildungen oder für berufliche Weiterbildung - zum Beispiel für einen Zweitberuf - zuständig sein; dafür gibt es die Stipendienkommission mit den entsprechenden Möglichkeiten der Förderung über Stipendien. Die Fortbildungsbeiträge sollen aber gewährt werden, wenn sich ein bereits ausgebildeter Künstler in seinem angestammten Metier vertiefen will und sich so in dieser Form weiterbildet. Und darum wehre ich mich überhaupt nicht gegen diese Ergänzung. Es muss eine klare Abgrenzung zu Bereichen, die stipendierbar sind, gemacht werden. Sonst gibt es eine doppelte Subventionsmöglichkeit und dies ist sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers, dass jemand sich für die gleiche Tätigkeit aus zwei Töpfen, die aber wiederum vom Staat gespiesen werden, bedienen kann. Wenn wir uns auch einig sind, dass Stipendiate oder solche nicht darunterfallen, dann kann man das gerne in der Begriffserweiterung mit aufnehmen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Ich möchte beliebt machen, dass die Aufzählungen bei Abs. 2 und Abs. 3 - das sind ja kumulative Aufzählungen -, dass dies klar für alle kenntlich gemacht wird, indem man entweder immer hinten «und» ergänzt oder in der Beschreibung vorher «folgende Voraussetzungen erfüllt» aufnimmt, damit es den Menschen, die das lesen und keine juristischen Kenntnisse haben, ganz klar ist, dass das kumulative Voraussetzungen sind.Abg. Doris Beck
Vielen Dank. Ich habe Anmerkungen zu Abs. 2, und zwar beim Bst. a «für das Land von Bedeutung ist»: Wenn man hier Seite 32 liest - es ist mir klar, dass das sehr schwierig ist, hier zu beschreiben, was heisst «die Bedeutung des Projekts für das Land». Es steht aber auch in Kombination dann mit den anerkannten Qualitätskriterien.
Hier ist einfach noch einmal darauf hinzuweisen «für das Land von Bedeutung ist» - dieser Stellenwert, der wird von der Kulturstiftung, nehme ich an, dann bewertet. Dann die anerkannten Qualitätskriterien, auch die wird die Kulturstiftung alleine festlegen, so wie ich das verstanden habe. Und dann hätte ich noch eine Frage beim Bst. c. Hier steht Seite 33 oben: «Zumutbar ist die vollständige Eigen- oder Drittfinanzierung etwa bei Minimalbeträgen, die ausser Verhältnis zum Aufwand eines Förderverfahrens stehen oder bei einer entsprechenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Förderungswerbers». Beim Bst. c ist dann im Gesetz dieser Teil «einer entsprechenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Förderungswerbers» nicht mehr festgehalten. Es steht zwar vorne Seite 33 definiert, aber schlussendlich im Gesetz ist das nicht mehr erkennbar. Und ich denke, das ist ein sehr wichtiger Punkt, weil wir möchten ja grundsätzlich auch das Fördern von jungen Künstlern, von Nachwuchskünstlern, wo es eben wirklich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit fehlt, die die Möglichkeit nicht haben, sich vielleicht weiterzuentwickeln. Ich frage mich, wie man das hier noch aufnehmen könnte. Danke.Abg. Josy Biedermann
Auch meine Bemerkung bezieht sich auf Abs. 2: Projektbeiträge werden gewährt, wenn das kulturelle Projekt a) für das Land von Bedeutung ist, b) anerkannten Qualitätskriterien entspricht. In den Erläuterungen des Berichts der Regierung Seite 33 wird ausgeführt, dass sich der Bezug zum Land in verschiedenen Formen manifestieren kann. Ich begrüsse die offene Formulierung und verstehe Art. 6 so, dass Kulturschaffende eine Förderung erhalten, wenn sie in Liechtenstein wohnen und/oder wenn ihr Werk einen Bezug zum Land hat. Zusätzlich müssen sie die anerkannten Qualitätskriterien erfüllen. Diese werden gemäss Abs. 4 von der Kulturstiftung Liechtenstein festgelegt. Ist gedacht, diese Angaben in einer Verordnung zum Gesetz zu definieren? Wenn das nicht zielführend ist, frage ich, wie diese wichtigen Informationen öffentlich bekannt gemacht werden.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Auch meine Frage betrifft die Kriterien, und zwar Abs. 3b: «für die weitere Entwicklung Erfolg versprechend ist». Ist das für die Kulturstiftung nicht schwierig, im Voraus zu entscheiden, ob ein gefördertes Projekt dann in der Zukunft Erfolg hat oder ob sich dieser Künstler oder diese Gruppe Erfolg versprechend entwickelt?Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich hätte eine Frage zu Abs. 4. Hier wird ja gesagt, dass die Förderkriterien von der Kulturstiftung festzulegen sind. Meine Frage: Wird das in Form eines Reglementes geschehen, das ja dann von der Regierung zu genehmigen wäre?Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Einige Fragen betreffen den gleichen Sachverhalt. Die Kulturstiftung wird Reglemente/Richtlinien erlassen. Im Gesetz wird erläutert, dass die Reglemente von der Regierung zu genehmigen sind. Es ist also nicht daran gedacht, dass Verordnungen dazu erlassen werden, sondern dass diese Bereiche in Form von Reglementen abgedeckt werden, die dann aber die Regierung auch zur Kenntnis zu nehmen bzw. zu genehmigen hat.
Was die konkrete Abgrenzung betrifft, so ist das schon richtig verstanden worden, was die Abg. Josy Biedermann vorgebracht hat. Art. 6 ist so zu verstehen, dass Kulturschaffende eine Förderung erhalten, wenn sie in Liechtenstein wohnen oder Liechtensteiner sind und/oder wenn sie mit ihrem Projekt einen klaren Bezug zu Liechtenstein herstellen können. Das hat es auch immer wieder gegeben, zum Beispiel im Bereich Film, um ein typisches Beispiel zu erwähnen.
Ferner wurde auch noch darauf Bezug genommen, wie dies dann auch bekannt gemacht werden kann: Die Reglemente selbst müssen nach dem Informationsgesetz auch für Dritte einsehbar sein, damit Transparenz gewährt wird. Und ich gehe davon aus, dass die Kulturstiftung solche Förderkriterien, die in den Reglementen niedergelegt sind, auch im Internet aufnimmt oder diese zumindest bei Anfragen auch zugestellt werden. Wir wollen klare Transparenz, damit die Kulturschaffenden Kenntnis haben: Unter welchen Umständen werden sie gefördert, was sind die Kriterien, die anerkannt sind, um eine Förderung zu erhalten?
Was die Wirtschaftlichkeit und die Leistungsfähigkeit der Einzelnen betrifft, gilt selbstverständlich das Subsidiaritätsprinzip. Darum wird ja auch vorgeschlagen, dass eine gewisse Eigenförderung gegeben sein muss und auch Drittförderungen möglich sind, sodass die Kulturstiftung auch künftig Projekte nicht vollumfänglich finanziert, sondern in der Regel bis maximal 50%.
Die einzige Frage, die ich jetzt nicht beantworten kann, ist, wie die Kulturstiftung konkret entscheiden oder in die Zukunft blickend beurteilen kann, ob damit eine Weiterentwicklung möglich ist oder eine Förderung dazu beiträgt. Aber ich denke, da wird sich die Kulturstiftung und der Stiftungsrat Gedanken dazu machen. Es gibt heute schon verschiedene Reglemente, die erlassen wurden, und selbstverständlich kann der Stiftungsrat der Kulturstiftung auch auf zahlreiche Entscheidungen, die heute schon über den Kulturbeirat gemacht wurden, zurückgreifen.
Sie sehen dann auch: Wie sind die Entscheidungen bisher getroffen worden, welche Kriterien wurden anerkannt und wo, und wie hat man eine Abgrenzung vorgenommen? Aber ich glaube, es macht schon Sinn, dass so kleine Bagatellbeträge (Gesuche so um CHF 100/200) eigentlich in die Eigenleistung fallen sollten. Man muss sich auch bewusst sein, der Stiftungsrat muss tagen, die Geschäftsführung muss jedes Gesuch wirklich prüfen, die Gesuche sind rechtsmittelfähig zu entscheiden. Also bei CHF 100 Förderung wird das sicher eine Grenze sein. Da ist die Verhältnismässigkeit einfach nicht mehr gegeben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Abg. Doris Beck
Ich habe jetzt vielleicht doch noch eine Verständnisfrage. Also das «keine vollständige Eigen- und Drittfinanzierung zulässt»: Also ich habe mit der Anmerkung quasi die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - eigentlich nicht Beträge von CHF 100 oder CHF 200 - gemeint. Also mir geht es hier wirklich um grosse Projekte, die ein grosses Volumen haben und wo ich mich einfach frage, inwieweit die Finanzierung hier angeschaut wird, wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Künstlers ist.
Es gibt natürlich sehr anerkannte Künstler, die ihre Projekte durchaus selbst finanzieren könnten und hier frage ich mich einfach: Wird hier eine Prüfung vorgenommen, ob überhaupt eine Unterstützung notwendig ist oder wird das nur unter dem Gesichtspunkt gesehen: Es hat einen Bezug zum Land Liechtenstein, folglich bekommt er auf jeden Fall eine Finanzierung, eine Unterstützung, aber diese maximal 50%, das nehme ich zur Kenntnis, das finde ich auch vollkommen richtig hier im Gesetz. Aber ich frage mich halt einfach: Wann wird ein Gesuch abgelehnt? Kann das abgelehnt werden, weil man sich sagt: Okay, der Künstler ist so vermögend, dass er die Unterstützung nicht notwendig hat und seine Projekte trotzdem realisieren kann?Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Ich glaube, dass sich Ihre Frage mit Art. 7 selbstredend beantwortet. Dort steht konkret, wie gefördert wird, nach welchen Kriterien, was zur Beurteilung herangezogen wird. Und wenn man bei den Erläuterungen nachschaut, dann sieht man auch, dass die Eigenwirtschaftlichkeit als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Das soll aber nicht bedeuten, dass Projekte, die für das Land interessant sind, überhaupt nicht mehr gefördert werden, nur weil jemand vielleicht schon ein Renommee hat bzw. sich einen Ruf angeeignet hat, und damit eigentlich dann aus den Förderkriterien fallen soll.
Die Kulturförderung soll ja nicht nur neue Künstler umfassen und finanzieren, die sich überhaupt noch keinen Ruf erwerben konnten, sondern es soll eine gute Mischung sein auch von bestehenden guten Künstlern in Liechtenstein, die internationalen Ruf bereits geniessen, und wenn das Projekt für das Land interessant und relevant ist, dann wird sicher herangezogen, was die Eigenleistungsmöglichkeit ist. Aber ich glaube, so weit können wir nicht gehen, dass wir sagen: Wir verlangen dann von diesen, dass sie alles vollumfänglich bezahlen, und den anderen wird dafür dann alles bezahlt. Es gibt objektive Kriterien, wenn Sie Art. 7 konsultieren.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident und guten Morgen allerseits. Zu Art. 7, welcher für die Finanzierung einen Kernartikel darstellt, möchte ich folgendes Anliegen deponieren: Die vorliegende Regelung in Art. 7 Abs. 1 lässt staatliche Finanzierung von privat Kulturelltätigen von mehr als 50% zu. Für mich geht diese Regelung zu weit. Ich möchte für eine öffentliche Zuwendung an Private nicht über die 50-Prozent-Grenze gehen.
Hierzu habe ich folgende Begründung, welche übrigens deutlich und augenfällig auf Seite 26 des vorliegenden Bericht und Antrages vorliegt. Hier steht: «Eine Mehrheitsfinanzierung einer privaten Tätigkeit durch den Staat ist geeignet, die Unabhängigkeit derselben zu untergraben und darüber hinaus eine falsche Signalwirkung zu entfalten. Die staatliche Kulturförderung wird vielmehr als Ergänzung anderer Formen der Finanzierung und Förderung kultureller Tätigkeit verstanden».
Wenn ich diese Begründung lese und gedanklich verarbeite und dann mit Art. 7 Abs. 1 vergleiche, dann können Sie sicher auch nachvollziehen, dass eine Mehrheitsfinanzierung für Private nicht ermöglicht werden darf. Ich bitte die Regierung, diesen Umstand bis zur 2. Lesung zu berücksichtigen. Vielen Dank.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Negele, darf ich eine Verständnisfrage an Sie richten? Das bedeutet, Sie möchten das «in der Regel» herausgenommen haben und max. die Hälfte der Förderbeiträge?Abg. Gebhard Negele
Für die private Tätigkeit, Ja. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich bin grundsätzlich mit den Überlegungen des Abg. Negele einverstanden. Es steht ja so auch im Bericht und Antrag. Wenn wir «in der Regel» rausnehmen, dann schliessen wir das vollständig aus. Ich möchte die Regierung dann auch bitten, jetzt abzuklären, ob es nicht bereits solche Sachen gibt, die wir mehr als 50% finanzieren und wo es wirklich auch notwendig ist. Ich denke, vielleicht gibt es wirklich Ausnahmen, die gewährt werden sollten. Und wenn wir das «in der Regel» rausnehmen, schliessen wir das aus. Und «in der Regel» bedeutet ja, dass es die absolute Ausnahme sein sollte. Wenn das dann mehrheitlich passiert, dann geht das nicht. Von daher muss es sorgfältig abgewogen werden, ob das wirklich gestrichen werden sollte.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Der Abg. Gebhard Negele meldet sich zu Wort.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Die Bemerkungen vom Landtagsvizepräsidenten Ivo Klein habe ich zur Kenntnis genommen. Er sagt, dass er eigentlich derselben Meinung ist, aber in äussersten Ausnahmefällen eben doch eine Regelung vorhanden sein sollte. Das kann so sein, aber es wird in der Praxis einfach schwierig. Es gibt dann Präjudizfälle usw., wenn hier nicht eine klare Regelung vorhanden ist. Und das Gebiet der Förderung: Subventionen in diesem Bereich sind einfach eine schwierige Materie. Wenn hier nicht klare Regelungen herrschen, dann hat der Stiftungsrat - also der Subventionsgeber - hat dann einfach viel grössere Schwierigkeiten, da die Sache sauber zu gestalten. Danke.Abg. Andrea Matt
Wenn es jetzt doch Bereiche gibt, in denen ein höherer Beitrag notwendig ist als die Hälfte der Gesamtkosten - ich weiss jetzt nicht wie der Engländerbau, also die Ausstellung dort drin dann gehandhabt werden soll - dann gäbe es ja auch die Möglichkeit, einen weiteren Absatz mit Kriterien - für den Fall, dass es eben die Hälfte übersteigen kann - aufzuführen. Dann gäbe es für beide Möglichkeiten einen eigenen Kriterienkatalog.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Die vorhergehenden Voten werden wir prüfen, ob es Ausnahmemöglichkeiten geben muss oder nicht. Aber zum Votum der Abg. Andrea Matt: Der Engländerbau fällt nicht darunter. Dort geht es um einen Betriebskostenbeitrag und nicht um die Finanzierung eines privaten Projekts.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident, meine Damen und Herren, guten Morgen. Ich habe eine Frage zu Abs. 1 betreffend den Zeitpunkt «4 Wochen vor Beginn des Projektes oder der Fortbildung»: Ich erachte diese Zeitlimite als sehr knapp und kurz. Ich würde hier anregen, dies nochmals zu prüfen, weil sonst müsste ja in bestimmten Fällen extra der Stiftungsrat zusammentreffen, zusammenkommen und einen Entscheid fällen. Ich denke, das ist meines Erachtens in der Praxis sehr knapp und das müssten meines Erachtens 6 oder 8 Wochen vor Beginn des Projektes oder Fortbildung sein. 4 Wochen finde ich einfach zu knapp.Landtagspräsident Klaus Wanger
Die Regierung hat diese Anregung zur Kenntnis genommen und wir lesen weiter. Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Eine Frage zu Abs. 2: Ist diese Festlegung der Organisation und der Durchführung der Beratung auch in einem Reglement festgelegt oder nicht?Abg. Josy Biedermann
Ich möchte zu diesem Artikel fragen: «Die Kulturstiftung Liechtenstein berät im Rahmen ihrer Möglichkeiten ...». Wie erfolgt diese Beratung? Im Bericht der Regierung wird auf Seite 30 betont, dass die Beratung bereits heute als Dienstleistung des Kulturbeirates bzw. der Stabsstelle für Kulturfragen rege in Anspruch genommen wird. Welche Formen der Beratung haben sich bewährt?Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Zur Frage des Landtagsvizepräsidenten: Gedacht ist, dass dies in Reglementen festgelegt wird, damit auch eine Abgrenzung, was zum Beispiel nicht mehr unter die Beratung fallen kann, getroffen werden kann.
Zur Frage der Abg. Josy Biedermann: Wir haben uns an dem orientiert, was heute der Kulturbeirat bereits an Beratung anbietet. Und wir sehen die Beratung in der Form vor, dass es Gespräche gibt, die mit dem Präsidenten oder dem Geschäftsführer geführt werden können, wo sich Förderungsberechtigte bzw. Antragsteller an diese zwei Personen/Gremien wenden können, um Informationen zu erhalten: Wie muss der Antrag ausschauen? Wo kann ich mich allenfalls sonst noch um finanzielle Mittel bemühen? Auch heute hat der Kulturbeirat je nach Grösse des Projektes und Umfanges der notwendigen Förderung auch immer wieder vermittelnd Hand geboten, zu Stiftungen Kontakte geschaffen, um eine Drittfinanzierung zu ermöglichen, wenn der Kulturbeirat beispielsweise etwas nicht übernehmen konnte oder es einer Co-Finanzierung bedurfte, dass eine Stiftung gemeinsam mit dem Kulturbeirat Projekte finanziert hat, weil es beide Seiten für notwendig erachtet haben.
Die Stiftungen sehen in der Regel gerne, wenn der Kulturbeirat auch einen Beitrag gibt, damit abgesichert ist, dass die Qualität stimmt. Auf der anderen Seite kann der Kulturbeirat nicht immer alles aus den eigenen Mitteln zur Verfügung stellen und dann ist eine solche Co-Finanzierung auch von Interesse.
Beratung auch im Sinne von Information geben - das können Telefongespräche sein, das kann aber auch sein, dass jemand vor Ort sich Beratung und Unterstützung bei der Ausgestaltung der formellen Anträge holt, zum Beispiel beim Abfassen der Förderungsgesuche. Oder beispielsweise braucht es auch immer einen Finanzierungsplan des Projektes. Auch dort stand bisher entweder der Präsident des Kulturbeirates oder der Leiter der Stabsstelle für Kultur - der ja nachher nicht mehr zuständig sein wird, diese Aufgabe muss dann der Geschäftsführer übernehmen - beratend zur Seite und hat geholfen, diesen zu erstellen.
Gerade Künstler sind nicht immer prädestiniert, Finanzplanungen zu machen, um sich finanziell längerfristig absichern zu können. Und darum haben wir das als sehr wertvolles Angebot erachtet, sodass die Beratung nach wie vor einen Stellenwert haben kann und auch zur Verfügung gestellt werden kann.
Man kann sogar auch positiv vermerken, dass die Beratung manchmal zum Rückzug eines Gesuchs geführt hat, weil sich der Antragstellende finanziell übernommen hätte, weil das Projekt mit den Fördermitteln nicht realisierbar gewesen wäre und er in eine Verschuldung hineingelaufen wäre. Es ist manchmal gut, wenn die Beratung vor Ort Unterstützung und Hilfestellung geben kann.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Ich gehe davon aus, dass die in Abs. 3 erwähnten Regelungen auch in Form eines Reglementes erfolgen. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich habe in den Erläuterungen gelesen, dass dieser Kulturpreis als höchste Auszeichnung nur im Ausnahmefall verliehen wird. Wer macht denn da die Vorschläge zum Beispiel? Ich nehme an der Stiftungsrat - oder können auch Vorschläge von anderen Institutionen kommen? Ist das irgendwo festgehalten?Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Der Kulturpreis ist die einzige Verleihung, die auf Regierungsseite bestehen bleibt. Die Anerkennungspreise, die Förderpreise oder die Auszeichnungen erfolgen künftig über die Kulturstiftung. Der Kulturpreis, den Sie angesprochen haben, soll wirklich für ausserordentliche Leistungen gegeben werden. Beispielsweise hat bisher erst eine Person diesen Preis erhalten, nämlich Georg Malin, für die Auszeichnung seines Lebenswerkes. Und dieser soll eben nicht inflationär gehandhabt werden. Das heisst bei weitem nicht, dass jedes Jahr ein Preis verliehen wird, sondern das ist eher in Abständen von einigen Jahren wieder der Fall. Und darum bleibt die Vergabe des Kulturpreises auch bei der Regierung angesiedelt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke. Ich habe eine Frage und eine Bemerkung zu Abs. 4: Im zweiten Satz bei Abs. 4 geht es darum, dass bei Nichterfüllung die Leistungsvereinbarungen gekündigt werden können. Für mich gibt es noch etwas zwischendrin, nämlich, dass es teilweise erfüllt ist. Und für mich stellt sich dann die Frage, ob nicht auch die Möglichkeit, dass Leistungen gekürzt werden, hier aufgenommen werden sollte, dass es nicht nur Null und Hundert gibt; es gibt vielleicht auch etwas zwischendrin. Das ist das eine.
Dann das andere, was ich noch fragen wollte: Die Kulturstiftung hat ja bezüglich Leistungsvereinbarungen und Leistungserbringung der Regierung Bericht zu erstatten. Erfolgt das jährlich oder wie ist das vorgesehen? Hat die Regierung da schon eine Vorstellung?Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Zu Ihrer ersten Frage betreffend Kürzung: Das müssen wir überprüfen bis zur 2. Lesung, ob dies als Vorteil oder eher als Schwierigkeit der Handhabung betrachtet wird.
Zu Ihrer zweiten Frage betreffend Berichterstattung: Die Organisationen, das sind dann ja eigentlich juristische Personen, die Leistungsvereinbarungen erhalten können, die müssten jährlich der Kulturstiftung Bericht erstatten. Und ich gehe auch davon aus, dass die Kulturstiftung der Regierung Bericht erstattet betreffend die Einhaltung der Leistungsvereinbarungen. Das wurde im Detail noch nicht festgelegt, aber ich denke, das sollte auch möglich sein, weil die Leistungsvereinbarung ja der Genehmigung der Regierung bedarf und dass die Regierung auch Kenntnis haben sollte, ob allenfalls Unstimmigkeiten gegeben sind oder nicht.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Hier heisst es, dass Förderungsempfänger, die sich eine Förderung erschlichen haben zum Beispiel oder die gegen dieses Gesetz oder Reglemente verstossen haben, für höchstens zwei Jahre nicht mehr förderungsberechtigt sind. Ich frage mich: Warum nur zwei Jahre? Wenn sie sich Förderungen erschlichen haben, dann ist das ein Straftatbestand. Wenn jemand gegen Gesetze und Reglemente verstösst, denke ich, ist das eine schwer wiegende Sache und dass er dann einfach nur zwei Jahre warten muss und dann kann er wieder gefördert werden .... Meine Frage also: Warum nur zwei Jahre?Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Gut, über den Zeitpunkt, wie lange das dauern soll, kann man sich immer streiten. Aber ich glaube es muss auch eine vernünftige Grösse sein, dass man nicht aufgrund eines Fehlers jemand vollständig auf ewig ausschliesst. Die Dauer, die kann man sicher diskutieren.
Dann habe ich noch einen Punkt zu Abs. 2: Hier steht, dass der Ausschluss nach Abs. 1 verhältnismässig sein muss. Für mich ist das ein rechtlicher Grundsatz. Muss der hier wirklich speziell erwähnt werden - im Sinn der schlanken Gesetze?Abg. Elmar Kindle
Danke. Die Zeitspanne von zwei Jahren scheint mir auch zu kurz zu sein. Wenn jemand etwas erschlichen hat oder gegen ein Gesetz verstösst, so muss er meines Erachtens ausgeschlossen werden.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Betreffend Dauer: Das war ein Vorschlag unsererseits. Da kann der Gesetzgeber die Frist in der Tat selbst bestimmen. Es ist schwierig, das zu beurteilen: Was ist ein zu langer Ausschluss? Kann man den generell festsetzen oder nicht?
Was die Erschleichung der Förderung betrifft: Der Straftatbestand ist ja dann noch einmal ein zweiter Punkt, der strafrechtlich geahndet wird. Hier geht es nur um die Förderung nach dem Gesetz. Aber wie gesagt, die Zeitdauer des Ausschlusses kann sehr wohl diskutiert werden.
Zur Frage betreffend Abs. 2, ob dies so aufgenommen werden muss: Wir haben dies ganz bewusst nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip aufgenommen, weil der Hintergrund der Eingriffsintensität dieser Massnahme, die in Abs. 1 vorgesehen ist, doch ein sehr starker ist, um zu betonen, dass das auch nicht leichtfertig gemacht wird. Aber ich gehe mit Ihnen einig: Es ist der Verhältnismässigkeitsgrundsatz in jedem Fall zu wahren. Aber weil wir eine Eingriffsmassnahme von einer bestimmten Stärke in Vorschlag bringen mit Art. 1, sahen wir es als zielführend, in Art. 2 darauf hinzuweisen, dass diese Eingriffe verhältnismässig erfolgen müssen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich habe ein Verständnisproblem in Abs. 2: Ich lese den nochmals vor: «Gegen Entscheidungen der Regierung über Beschwerden nach Abs. 1 kann binnen 14 Tagen ab Zustellung» - das ist für mich noch klar - «Vorstellung bei der Regierung oder Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben werden». Diesen Einschub «Vorstellung bei der Regierung» verstehe ich grammatikalisch irgendwie nicht. Das funktioniert für mich nicht - oder habe ich hier ein Verständnisproblem?Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Das ist eine juristische Formulierung, die sich auch im Landesverwaltungspflegegesetz genau so niederschlägt. Es ist immer der Fall, dass in zweiter Instanz entweder die Vorstellung an die Regierung - das nennt man eben so - das ist auch eine Beschwerde. Aber dort wird der Begriff so gewählt «Die Vorstellung bei der Regierung oder die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof».Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung des Kulturförderungsgesetzes erledigt.
-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE «KULTURSTIFTUNG LIECHTENSTEIN»
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die «Kulturstiftung Liechtenstein».
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur eine kleine Frage: Könnte man nicht beim Einleitungssatz ergänzen: «Zweck der Kulturstiftung Liechtenstein ist die Förderung der privaten kulturellen Tätigkeit in Liechtenstein ...»? Wir sprechen hier immer von der privaten kulturellen Tätigkeit. Abg. Harry Quaderer
Könnte man hier noch einen Zusatz unter Bst. f «die Vermittlung von Kunst» anbringen?Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Betreffend private kulturelle Tätigkeit, das werden wir noch prüfen. Ich bin nicht ganz sicher, weil wir den Engländerbau ja auch drin haben, ob das funktioniert. Aber das werden wir prüfen.
Zur Anregung des Abg. Harry Quaderer: Können Sie mir erläutern, was Sie konkret unter dem Begriff «Kunstvermittlung» verstehen? Was steckt dahinter? Was möchten Sie gerne abgedeckt haben?Abg. Harry Quaderer
Unter «Kunstvermittlung» würde ich verstehen, dass zum Beispiel ein Historiker, ein Kunstlehrer, ein Künstler, ein Museumsdirektor die Kunst, die auch ausgestellt wird an den Schulen oder an die Leute, die das besuchen, vermittelt. Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
So wie Sie das jetzt umrissen haben, sehe ich das eher als Lehrtätigkeit an, die unter dem Ressort Bildungswesen gehandhabt werden müsste. Vor Ort kann ich nicht sagen, ob das Sinn macht, aber wir werden das prüfen. Aber grundsätzlich gehe ich eigentlich eher davon aus, dass die reine Vermittlung im Sinn von Wissensweitergabe nicht unbedingt den Kulturbegriff im engeren Sinn umfasst.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 1 Bst. c: Hier stellt sich für mich die Frage, ob die Sammlung der Stiftung pro Liechtenstein nicht bereits Vermögen der Stiftung ist und somit unter Punkt b fallen würde.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Was man sicher festhalten muss ist, dass die Sammlung nicht mit Franken und Rappen bemessen werden kann. Und darum haben wir das explizit aufgeführt, weil wir der Meinung sind, dass auch nach aussen erkenntlich gemacht werden soll, dass die Stiftung eine Sammlung hält. Aber wir können das auch gerne nochmals prüfen, ob das darunter subsumiert werden soll oder auch dann begründen, warum wir diesen Punkt, diese lit. c weiterhin im Gesetz führen möchten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich hätte eine Frage zum Buchstaben b: «zwei Drittel des Gewinnanteils des Fürstentums Liechtenstein am Ertrag der Interkantonalen Landeslotterie». Gemäss Seite 59 des Bericht und Antrages und der Tabelle sind diese zwei Drittel für den Voranschlag 2007 CHF 900'000. Wenn der Betrag mit zwei Drittel fixiert wird, dann ist er definitiv festgeschrieben in der Grösse. Kurzfristig besteht also somit keine Möglichkeit, den Betrag in begründeten Fällen, in welchen Fällen auch immer, anzupassen. Könnte daher die Beitragshöhe nicht jeweils zu Bst. a kummuliert werden, dass das im Landesvorschlag dann eine Summe ausmacht? Die könnte dann auch volatil gehalten werden und wäre dann von Jahr zu Jahr neu zu sprechen. Ich bin der Auffassung, dass es zweckmässiger wäre, wenn der Staat einen Beitrag spricht und die Unterstützung aus einem einzigen Topf kommen würde. Danke.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Nur eine Frage zur Präzisierung: Unter Bst. d wird das Wort «Kapitalerträgnisse» ausgeführt. Mir ist schon bewusst, das sind die Erträge innerhalb der Stiftung, nehme ich an, und nicht andere Kapitalerträgnisse. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Stiftung Anteile an den Landesbankdividenden haben kann. Ist das in diesem Sinne?Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Vielleicht gerade zur letzten Frage: Es geht tatsächlich um Kapitalerträge, die in der Stiftung sind. Beispielsweise wenn nicht alle Gelder ausgeschüttet wurden und ein Restbestand vorhanden ist, so kommen diese Kapitalerträge dazu. Aber das betrifft keine anderen Einkünfte.
Dann zur Frage des Abg. Günther Kranz: Wir haben dies in Fortführung der heutigen Gegebenheit, und wie das auch geregelt ist, weiter in Vorschlag gebracht. Heute erhält die Stiftung pro Liechtenstein zwei Drittel der Gewinne aus der Interkantonalen Lotterie - und darum haben wir das weitergeführt. Im Bericht sieht man auch: Es kam immer wieder zu Abnahmen der Gelder, die aus dem Budget des Kulturbeirats zur Ausschüttung zur Verfügung gestellt wurden, kommen. Und das hat man dann ausgeglichen mit diesen Zwei-Drittel-Einnahmen aus der Interkantonalen Lotterie. Wir würden eigentlich beliebt machen, dass man das beibehält; für die Interkantonale Lotterie wurde festgehalten, für welche Zwecke sie ihre Gewinne ausschütten muss.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Ich habe ja anlässlich meines Eintretensvotums beliebt gemacht, dass man die Buchführung und deren Kontrolle ins Gesetz aufnimmt. Konsequenterweise wäre meines Erachtens dann hier, wenn man das machen würde, als Organ auch die Revisionsstelle aufzuführen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Harry Quaderer
Ich habe es gestern in meinem Eintretensvotum eigentlich schon gesagt: Ich würde es begrüssen, wenn der Stiftungsrat aus neun Mitgliedern bestehen würde. Ich würde es auch begrüssen, wenn nicht sämtliche Stiftungsräte von der Regierung bestellt werden. Natürlich auch zu begrüssen ist eine Mandatsbeschränkung. Ich würde sehr stark dafür plädieren, dass man sich bei den Stiftungsräten die notwendige Zeit nimmt, weil ich glaube, da sind wir uns alle einig, dass die Institution Kultur mit der Besetzung der Stiftungsräte Ansehen gewinnt oder auch nicht. Und ich würde es sehr begrüssen, wenn wir Stifungsräte haben, die - ich sage jetzt einmal - produzierende Künstler sind aus verschiedenen Facetten wie aus der Musikschule oder aus dem Theater oder aus der angewandten Kunst. Danke.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Danke. Guten Morgen miteinander. Ich möchte auch auf mein Eintretensvotum zurückkommen und es beliebt machen, dass im Abs. 1 neben der fachlichen Kompetenz auch die Geschlechterparität bindend festgelegt wird.
Und im Sinne der gestrigen Diskussion und auch dessen, was Harry Quaderer jetzt gesagt hat, die Festlegung oder die genaueren Kriterien für die fachliche Kompetenz sollten hier auch geregelt werden im Sinne einer Spartenkompetenz.
Dann die Frage, die ja gestern im Raum stand und die ich hier gerne geklärt haben würde, eben ob es möglich wäre, hier eine Ausschreibung einzuführen, oder ob das hier keinen Sinn macht. Das würde ich gerne noch einmal von der Regierungsrätin wissen.
Und als Letztes noch: Im Abs. 2 wird davon gesprochen, dass die Stiftungsräte sich mindestens zweimal im Jahr zu einer ordentlichen Sitzung treffen müssen. Nach meiner Kenntnis ist es so, dass der jetzige Kulturbeirat sich praktisch monatlich getroffen hat. Ich weiss nicht, ob es Sinn macht, diese Sitzungshäufigkeit auf ein Minimum zu setzen oder ob man da nicht einfach von regelmässigen Treffen sprechen sollte.Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident, danke fürs Wort. Ich habe hier zu beiden Votanten eine komplett andere Ansicht: Ich würde hier beliebt machen, es bei sieben zu belassen. Ich würde sogar so weit gehen, es auf fünf Mitglieder zu reduzieren. Fünf Mitglieder deshalb, weil es viel effizienter ist. Ich würde auch die Besetzung des Stiftungsrates nicht aus - der Abg. Harry Quaderer hat gesagt, er will provozieren - es sollen Künstler sein. Ich würde hier so weit gehen, gar keine hineinzunehmen, weil es geht hier um Geldverteilung. Die Frau Regierungsrat Kieber hat auch ausgeführt und an einem Beispiel gezeigt, dass es offenbar auch Künstler gibt, die Geld wollten. Und wenn man sie nicht eingebremst hätte, wären sie buchstäblich verlumpt. Und das kann schon nicht sein, wenn solche Leute hier Einsitz nehmen sollten. Dagegen hätte ich schon etwas.
Das Zweite, die paritätische Besetzung von beiden Geschlechtern, das sehe ich überhaupt nicht. Wir brauchen hier qualifiziertes Personal und Leute und nicht drei Weibchen und drei Männchen und was noch Teufel was. Hier würde ich schon beliebt machten, das überhaupt nicht zu machen, es einfach offen zu lassen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke. Ich habe anlässlich meines Eintretensvotums gesagt, dass ich gerne hätte, wenn eine Bestimmung drin wäre, die die verschiedenen kulturellen Gebiete angemessen vertreten lässt, damit hier nicht gewisse Sparten überhaupt nicht vertreten sind und andere vielleicht übervertreten.Abg. Rudolf Lampert
Ich bin auch der Ansicht, dass es sich hier nicht um Künstler und dergleichen handeln sollte. Ich bin der Überzeugung, dass es gemischt sein sollte. Es geht hier wirklich um Finanzen und nicht nur um Bewertung von künstlerischen Objekten. Also ich würde das doch gemischt beibehalten.
Was ich aber anregen möchte ist, dass der Stiftungsrat nicht generell alle vier Jahre neu bestellt wird, dass hier ein Weg gefunden wird, dass die Amtsdauer der unterschiedlichen Stiftungsräte nicht zur selben Zeit endet. Wir haben eine ähnliche Lösung beispielsweise beim Aufsichtsrat der Finanzmarktaufsicht gefunden. Dort ist festgehalten, dass, wenn ein Mitglied aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, der Landtag - und hier wäre es die Regierung - unverzüglich eine Nachwahl vornimmt und der Nachfolger für die volle Amtsdauer von hier vier Jahren gewählt wird.
Das würde den Vorteil bringen, dass nicht plötzlich alle Stiftungsräte austreten, dass ein Fortbestand auch des Know-hows gewährleistet wäre. Ich würde eine solche Lösung generell begrüssen bei Institutionen, die nicht politisch gewählt werden, nicht politisch abhängig sind, dort wo es wirklich um die Sache ginge. Es hätte ganz einfach den Vorteil, dass nicht alle vier Jahre das gesamte Know-how ausfällt und diente der Kontinuität. Als Beispiel noch einmal möchte ich erwähnen Art. 8 und 9 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes, wo eine ähnliche Regelung für den Aufsichtsrat gewählt wurde.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich muss jetzt dem Abg. Elmar Kindle doch noch widersprechen. Ich hoffe eigentlich, dass dieser Stiftungsrat nicht nur Geld verteilt, sondern sich eben auch um die Kultur und die Förderung des Kulturlebens kümmert. Und was mir ganz wichtig wäre - ich habe es gestern schon einmal gesagt und ich sehe es hier auch nicht wirklich irgendwo inbegriffen - für mich wäre das auch eine Aufgabe, etwas für die Vision und Strategie, für die Kulturlandschaft. Das sehe ich auch noch als Bestandteil. Ich weiss nicht, wie man das schlussendlich im Gesetz drin handhaben könnte. Für mich geht es wirklich nicht nur um Geldverteilen. Ich halte das mit dem Abg. Rudolf Lampert, dass der Stiftungsrat gemischt sein sollte. Und ich denke mir jetzt unter Abs. 1 «Stiftungsrat durch fachliche Kompetenz», dass hier verschiedene Kompetenzen gemeint sind, ob Finanzen, Projekterfahrung oder eben Kunst.
Ich möchte nur vielleicht einfach vollständigkeitshalber noch einmal auf die Mandatsbeschränkung hinweisen, die ich hier gerne sehen wollte und kann mich hier auch dem Abg. Rudolf Lampert anschliessen. Also diese gestaffelte Mandatsdauer der einzelnen Stiftungsräte, das würde ich auch als sinnvoll erachten, damit eben Kontinuität im Stiftungsrat dann auch vorherrscht. Danke.Abg. Elmar Kindle
Frau Abg. Beck, Sie haben schon Recht. Es müssen auch Visionen aufgezeigt werden. Aber in Tat und Wahrheit wird hier Geld verteilt. Und das ist ihre Aufgabe. Abg. Doris Beck
Die Antwort für den Abg. Elmar Kindle: Ich hoffe doch, dass nicht immer alles so gemacht werden muss, wie es die letzten 30 Jahre gemacht wurde. Danke.Abg. Harry Quaderer
Ich möchte eigentlich auch dem Abg. Elmar Kindle ans Herz legen: Kultur ist nicht nur rein auf Geld zu reduzieren und «weniger Geld - weniger Kultur, mehr Geld - mehr Kultur» - das sehe ich überhaupt nicht.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Mir scheint es richtig, die Anregungen betreffend die angemessene Vertretung der verschiedenen Sparten nochmals genauer zu beleuchten. Auch kann ich dem Ansinnen des Abg. Rudolf Lampert einer gestaffelten Mandatsdauer im ersten Fall und dann einfach der Fortführung, wie das bei der Finanzmarktaufsicht eingeführt wurde, sehr viel abgewinnen, weil es geht dann in der Tat nicht so viel Know-how verloren. Gerade wenn man dann noch den Begriff der Mandatsdauerbeschränkung hineinnimmt, wären beim ersten Wechsel dann alle fällig und da könnte man dann ja von Kontinuität oder von Weiterführung von Projekten gar nicht mehr sprechen. Also diese Bereiche werden wir sicher nochmals genauer anschauen.
Persönlich bin ich der Meinung, dass sieben Stiftungsräte ausreichend sind. Damit kann man auch die fünf wichtigen Sparten abdecken. Man hätte auch noch die Möglichkeit, einen Juristen oder einen Ökonomen zu bestellen, damit eben auch diesen Bereichen angemessenes Augenmerk geschenkt werden kann.
Etwas mehr Mühe bereitet mir etwas, was ich eher zwischen den Zeilen heraushöre. Der Abg. Harry Quaderer hat das gestern bereits einmal angetönt und heute kam das wieder: Die Kulturförderung, gerade in diesem Zusammenhang auch die Beratung der Künstler und der Kulturschaffenden, hat sich sehr gut niedergeschlagen. Ich glaube, der Kulturbeirat, wie er in der Konstellation der letzten fünf/sechs Jahre bestanden hat, hat sehr gute Arbeit geleistet. Das merkt man auch, wenn man mit den Kulturschaffenden selbst zu tun hat. Eine enorme Leistung war es, den Kulturbericht, der unter diesem Kulturbeirat ins Leben gerufen wurde, herauszugeben. Damit haben wir auch sehr viele Vorurteile abfedern und abbauen können. Man sieht sehr genau, wer, wo, in welcher Sparte und wofür unterstützt und gefördert wird.
Ich möchte gerade in diesem Rahmen dem bestehenden Kulturbeirat, allen Mitgliedern des Kulturbeirates, aber insbesondere auch dem Präsidenten meinen persönlichen Dank abstatten, weil die Arbeit geht weit über das hinaus, was man von einem Kommissionsmitglied derzeit erwarten dürfte. Der Einsatz, den sie bringen, ist enorm. Und darum möchte ich eigentlich gerne den Ball zurückgeben an den Abg. Harry Quaderer. Ich habe zwischen den Zeilen herausgehört, dass hier ein gewisses Misstrauen besteht, wenn man sagt: Bei der Besetzung muss man Leute haben, damit man Ansehen gewinnt. Ich glaube, die heutige Besetzung hat sehr wohl zum Ansehen des Kulturbeirates beigetragen. Und gerade heute haben wir auch eine gute Mischung. Es sind nicht nur produzierende Künstler an Bord. Ich möchte Sie bitten, hierzu Stellung zu beziehen: Was steckt denn hinter Ihrem Misstrauen? Oder was wollen Sie wirklich ausdrücken?
Ich habe einfach Mühe damit, etwas im Raum stehen zu lassen, weil wir würden jetzt diesem Kulturbeirat Unrecht tun, wenn quasi das Bild entstünde: Die haben schlechte Arbeit geleistet, jetzt muss man ganz andere Mitglieder in die neue Kulturstiftung hineinbringen, das muss überhaupt anders funktionieren. Ich denke, die Arbeit war ausserordentlich gut, die sie geleistet haben. Und nochmals: Ich möchte diese Arbeit auch im Namen der Regierung verdanken. Ich glaube nämlich, dass dieser Kulturbeirat nicht politisiert hat. Alle haben ihr Mandat sehr wohl im Sinne der Kulturförderung und der Unterstützung der Kulturschaffenden wahrgenommen. Und die Regierung hat kein einziges Antragsgesuch, das seitens des Kulturbeirates in die Regierung gelangt ist, umgekehrt oder verändert, weil wir der Meinung waren, dass es wichtig ist, dass die Kultur etwas von der Politik wegkommt. Und darum haben wir auch den vorliegenden Vorschlag gemacht. Aber hierzu möchte ich Sie gerne bitten, dass Sie Stellung nehmen.
Und dann habe ich noch eine Verständnisfrage an die Abg. Doris Beck: Sie haben gestern noch für die öffentliche Ausschreibung votiert. Haben Sie jetzt Abstand davon genommen oder sehen Sie das nach wie vor so? Ich muss mir ja auch ein Bild machen, wie ausgewogen dieses Votum im Landtag ist, wenn wir uns mit Vorschlägen nochmals auseinander setzen und diese prüfen sollen.Abg. Harry Quaderer
Frau Regierungsrätin Kieber, jetzt wurden Sie ein bisschen polemisch. Sie haben die sachliche Ebene verlassen. Ich habe in keinem Wort eine Kritik am Kulturbeirat geübt. Wenn Sie das zwischen den Zeilen gesehen oder gehört oder gelesen haben, dann haben Sie das wirklich falsch gesehen.
Ich bin der Meinung - und das ist auch im Bericht und Antrag zu lesen -, dass der jetzige Kulturbeirat mit neun Mitgliedern im Milizsystem praktisch überfordert ist. Und wenn wir jetzt den Kulturbeirat auf sieben Mitglieder reduzieren, dann frage ich mich: Werden wir dann bei der Stabsstelle Kultur, werden wir dann auf einmal drei neue Stellen kreieren oder müssen diese sieben Leute 15-mal im Jahr zusammenkommen oder 20-mal, das weiss ich auch nicht. Aber auf jeden Fall dass Sie mir unterstellen, dass ich hier Kritik geübt habe am Kulturbeirat, an ihrer Arbeit, also das sehen Sie komplett falsch. Und da würde ich von Ihnen eine Stellungnahme erwarten. Abg. Doris Beck
Danke schön. Also mir ging es gestern wie heute darum, dass hier klare Profile für den Stiftungsrat erstellt werden. Ob das jetzt in einer öffentlichen Ausschreibung ist oder nicht, wichtig ist für mich, dass es - wie wir es vorhin gesagt haben - verschiedene fachliche Kompetenzen sind, dass es aber Profile gibt, das heisst, dass man wirklich sich eine Vorstellung, ein Bild macht: Wie muss so ein Stiftungsrat aussehen?, dass die verschiedenen Profile transparent sind; sie müssen am Schluss einfach mit den Stelleninhabern auch übereinstimmen.
Dann das Zweite wegen dem Kulturbeirat. Ich habe jetzt Ihre Frage in der Form auch nicht verstanden. Es ging glaube ich hier gar nicht darum, den heutigen Kulturbeirat zu kritisieren, der wurde mit keinem Wort irgendwo erwähnt. Im Gegenteil. Im Gesetz ist einfach das eine, was der Abg. Harry Quaderer schon ausgeführt hat, diese Reduktion von neun auf sieben. Ich habe gestern schon angemerkt, ich habe das Gefühl, dass sehr, sehr viele Aufgaben auf diesen Stiftungsrat zukommen und habe dafür votiert, dass vielleicht nebst dem Geschäftsführer sogar noch jemand, eventuell noch ein Kunstschaffender in Vollzeit da engagiert werden könnte. Also das Votum: Vielleicht könnte man da auch zwei Vollzeit-Beschäftigte haben oder eben den Stiftungsrat auf neun festlegen. Das kann ich nicht beurteilen, was schlussendlich effizienter ist.
Mir ging es eigentlich um zwei Dinge, wo ich das Gefühl habe, dass noch mehr getan werden sollte, aber dies nicht als Kritik am bestehenden Kulturbeirat, sondern einfach aufgrund der Gesetzesvorlage. Und das ist die Beratung. Da könnte ich mir eben vorstellen, dass man sehr viel noch machen könnte, auch für jüngere Künstler, die sich wirklich vielleicht einfach auch nicht auskennen. Und das Zweite, das ich vorhin genannt habe, das Thema Strategie für die Kulturlandschaft, dass das halt - es ist mir klar, wenn man sich damit beschäftigt - das sehr viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Danke.Abg. Rudolf Lampert
Wenn hier bei der Zusammensetzung des Stiftungsrates die Forderung in den Raum gestellt wird, dass dieser zu 100% anders besetzt werden soll als er heute ist, nämlich mit Künstlern, fast ausschliesslich mit Künstlern diesen Stiftungsrat zu besetzen, so wie es der Abg. Harry Quaderer vorhin gefordert hat, so muss ich daraus unweigerlich schliessen, dass die heutige Besetzung des Stiftungsrates ungeeignet ist, um diese Forderungen zu erfüllen. Es lässt für mich keinen anderen Schluss zu, wenn Sie jetzt eine ganz andere Konstellation des Stiftungsrates fordern als sie heute Bestand hat.Abg. Elmar Kindle
Danke, Herr Präsident. Für mich geht dieses Gesetz in Richtung Professionalisierung. Wir haben hier neu einen Stiftungsrat und eben neu einen Geschäftsführer. Und der Geschäftsführer ist als Entlastung für den Stiftungsrat meines Erachtens vorgesehen und deshalb sind die sieben Mitglieder meines Erachtens genügend. Ich würde - wie schon gesagt - auch auf fünf zurückgehen, hätte damit absolut gar keine Mühe.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Ich habe meine Frage beantwortet erhalten, die ich in den Raum gestellt habe. Das kann man so oder so sehen. Ich bin allerdings schon auch der Meinung, dass Ihre Äusserungen, Herr Abg. Quaderer, sehr wohl geeignet sind, als Kritik am Kulturbeirat verstanden zu werden. Und da bitte ich Sie halt vielleicht Ihr Votum von gestern nochmals zu lesen und auch das, was Sie heute für die Neubesetzung des Stiftungsrates gefordert haben. Aber da steht jetzt halt Ansicht gegen Ansicht.Abg. Harry Quaderer
Ich habe in meinem Votum gestern zum Kulturbeirat vielleicht höchstens erwähnt, dass es neun gibt und nicht mehr und nicht weniger. Wenn Sie darin irgendeine Kritik sehen, dann tut es mir schon sehr leid. Dann haben Sie nicht zugehört.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich bin nicht im Kern mit dieser Vorlage befasst, muss jedoch hier etwas klarstellen. Die Aussagen des Abg. Harry Quaderer gingen nie und nicht in die Richtung, wie sie hier von der Regierungsrätin zitiert werden. Wir werden das im Protokoll nachlesen können. Der Abg. Harry Quaderer hat nicht Kritik geübt. Danke schön.Abg. Andrea Matt
Ich möchte vielleicht versuchen, das Anliegen des Landtages bezüglich des Stiftungsrates noch einmal - so wie ich es jetzt verstanden habe von allen und wie ich es auch teilen kann - zusammenzufassen. Ich glaube dem Landtag ist es sehr wichtig, dass der Stiftungsrat die Qualität der Arbeit, die der Kulturbeirat bisher geleistet hat, fortsetzt und dass der Stiftungsrat eben nicht politisch besetzt wird, sondern dass er mit in der Materie betrauten, fachlich kompetenten Personen besetzt wird.
Der Landtag hat eben auch eine Ausschreibung vorgeschlagen, damit sich auch Personen melden können, die vielleicht über diese Eigenschaften verfügen, die aber einfach der Regierung oder den bestehenden Stiftungsräten nicht bekannt sind, damit sich einfach Personen melden können, die grundsätzlich Interesse an so einer Arbeit haben, aber vielleicht wirklich nicht bekannt sind. Und ich denke es ist eine Möglichkeit, die man prüfen kann.Abg. Elmar Kindle
Danke. Ich spreche mich klar gegen eine Ausschreibung aus. Der Abg. Franz Heeb hat es gestern erwähnt in seinem Votum, in seinem kurzen Replik, dass es genügend Beispiele gibt, wo Stiftungsräte von der Regierung bestellt werden oder von Organisationen selbst. Ich denke, wenn das Profil klar und eindeutig ist und man weiss, wer alles da Einsitz nehmen soll und kann, dass es der Regierung überlassen werden sollte, das auch so zu machen. Dieses Vertrauen muss einfach gesetzt werden. Eine Ausschreibung sehe ich in keiner Art und Weise.Abg. Rudolf Lampert
Ich glaube nicht, dass es zulässig ist festzuhalten, dass der Landtag dieses und jenes wünscht, denn einzelne Mitglieder haben Wünsche geäussert, aber nicht der Landtag. Wenn hier festgehalten wird beispielsweise die Ausschreibung, das wurde von einer Person erwähnt und niemand anders hat eine Ausschreibung sonst verlangt. Ich möchte das einfach auch für das Protokoll festhalten, dass das nicht etwa der Wunsch des Landtages ist, denn ich bin nicht dieser Ansicht, wie das jetzt hier zusammengefasst wurde. Einfach, um das klarzustellen.Abg. Andrea Matt
Als Wunsch des Landtags habe ich wirklich nur gesehen, dass eben der einheitliche Wunsch besteht, diesen Stiftungsrat nicht politisch zu besetzen. Alles andere sind selbstverständlich einfach Ansichten, vielleicht auch nur die würde so mehr Sinn machen der Freien Liste.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Caduff, für einmal sind wir uns einig. Wir werden das im Protokoll nachlesen können.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Meines Erachtens kann hier nicht alles dem Zufall überlassen bzw. dem Stiftungsrat überlassen werden. Beispielsweise, dass ein Kollektivzeichnungsrecht für Ausgaben und dergleichen festzulegen ist, das würde meines Erachtens ins Gesetz gehören, wie das auch bei anderen Institutionen der Fall ist. Also nur am Beispiel des Kollektivzeichnungsrechtes möchte ich das versinnbildlichen, dass nicht eine einzelne Person dieses Stiftungsrates sämtliche Kompetenzen erhält, nur weil es diese vom Gremium zugesprochen bekommen hat. Also da möchte ich die Regierung bitten, hier vor allem Zeichnungsrechte, Delegationsrechte und dergleichen genauer auszuführen bzw. konkreter zu werden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Hier möchte ich auch festhalten, wiederum bezogen auf das Delegationsrecht, dass in diesem Reglement nicht etwa festgehalten werden darf, dass der Geschäftsführer die Vergabungen vornehmen kann, nur damit weniger Sitzungen stattfinden usw. Vor allem, wiederum bezogen auf Art. 9, dort sollte klar festgehalten werden, was eben nicht delegiert werden kann. Ich denke hier an die Vergabung. Es kann nicht sein, dass die Regierung ein siebenköpfiges Gremium bestellt und dann eine einzelne Person über Vergabungen entscheidet. Das auch wieder als Beispiel, dass eben solche Sachen nicht im Pflichtenheft des Geschäftsführers auftauchen dürfen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich bin grundsätzlich mit dem Votum des Abg. Rudolf Lampert einverstanden. Ich stelle mir aber auch die Frage, ob man Bagatellvergaben nicht doch delegieren können sollte. Nehmen wir zum Beispiel einen Betrag unter CHF 1'000. Ich glaube, hier ist es auch eine Frage der Verwaltungseffizienz, ob man so etwas machen kann oder sollte.Abg. Rudolf Lampert
Ich habe damit auch keine Mühe, aber zumindest müsste dann im Nachhinein eine Absegnung durch das Gremium stattfinden oder zumindest dem Gremium zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Aber irgendwie kann ich mich nicht damit abfinden, dass eine einzelne Person für die Vergabungen zuständig ist. Aber ich bin mit Ihnen einig, im Sinne der schnelleren Bearbeitung von Gesuchen und dergleichen möchte ich auch anregen, dass hier vielleicht Betragslimiten festgelegt werden, aber dass es doch eindeutig festgelegt wird in Art. 9 oder 10.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Eigentlich hätte das wahrscheinlich vorher moniert werden sollen: Die Aufsichtsbehörde ist die Regierung. Aber findet hier eine Revision oder dergleichen statt? Es ist mir erst jetzt aufgefallen, dass eigentlich weder eine Rechnung noch sonst irgendwas hier revidiert wird. Aber ich kann mir vorstellen, dass das über die Landeskasse läuft - oder wie auch immer. Aber wir müssen uns hier doch damit abfinden, dass es eine eigenständige Stiftung ist und dass hier vielleicht festgehalten werden müsste, von wem diese Stiftung revidiert wird. Ich weiss, dass allein schon aus der Tatsache, dass es eine selbstständige Stiftung des Landes ist, dass dadurch die Revision gegeben ist durch die Finanzaufsicht, aber dass man das vielleicht hier doch irgendwo noch festhalten könnte.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Die Ausschüttungen werden auch heute über die Landeskasse gemacht. Das wird auch bleiben. Aber ich gehe mit Ihnen einig, dass wir hier vielleicht nochmals eine Regelung einführen müssen, wie die Übergabe stattfindet, allenfalls mittels revidierter Rechnung. Bisher hat die Finanzkontrolle diese Revision wahrgenommen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Kulturstiftung Liechtenstein erledigt und Traktandum 21 bearbeitet.
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