Schaffung eines Gesetzes über das Mobilitätsmanagement des Landes (Nr. 73/2007); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 8: Schaffung eines Gesetzes über das Mobilitätsmanagement des Landes.
Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 73/2007 steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle
Danke. Guten Morgen. Der Bericht «Mobilitätsmanagement» ist seit einiger Zeit in aller Munde und ist auch zum Modebegriff geworden. Das Ansinnen der Regierung kann und werde ich unterstützen, obwohl ich zum Teil eine etwas andere Sicht habe, was die Umsetzung betrifft. Ich kann mir eine schrittweise Einführung von Massnahmen besser vorstellen als ein Gesamtpaket, so wie es vorgeschlagen wird.
Die Gesellschaft befindet sich im Wandel und wird fortlaufend auf die auftretenden Umwelteinflüsse sensibilisiert. Somit finden Prozesse statt, die keiner gesetzlichen Grundlage bedürfen, sondern nur auf Informationen aufgebaut sind. Es ist mir klar, dass, wenn der Staat eine Parkplatzbewirtschaftung einführt - wofür ich mich auch ausspreche - hierfür eine gesetzliche Grundlage benötigt wird, um Gebühren einziehen zu können, und die Höhen dieser Gebühren sind dann auch der Massstab für den Erfolg der gesetzten Massnahmen. Die Regierung schlägt zudem vor, eine neue Stelle zu schaffen, welche sich um die Durchführung des Mobilitätsmanagements zu besorgen hat. Es ist mir auch klar, dass eine Einführung eines solchen Systems Personal benötigt. Nur frage ich mich: Was hat diese Person nach der Einführungsphase zu machen?
Um es einfach darzustellen, gibt es für mich drei Möglichkeiten, wie ich mich fortbewegen kann: Mit dem Privatauto, mit dem öffentlichen Verkehr oder mit meinem eigenen Körpereinsatz. Für das Letztere brauche ich ein Fahrrad und Schuhe. Für das Mittlere ein gutes ÖV-System, welches zum Umsteigen animiert. Und für das Erste eine Parkplatzbewirtschaftung. Die Parkplatzbewirtschaftung kann mit technischen Apparaten und technischen Apparaturen gemacht werden oder aber auch mit einer so genannten Selbstdeklaration, wie es in etlichen Privatfirmen auch gemacht wird. Ich bin der Meinung, dass man mit relativ einfachen Mitteln und mit wenig Personalaufwand ein Mobilitätsmanagement betreiben kann, wenn man auch ein wenig auf die Eigendisziplin und die Eigenverantwortung setzen will. Im Wissen, dass es in der Anfangsphase Personal benötigt, möchte ich der Regierung den Vorschlag machen, die neu zu schaffende Stelle in eine befristete Stelle umzuwandeln. Somit besteht die Möglichkeit, die Stelle, wenn sie nicht ausgelastet ist oder nicht mehr benötigt wird, wieder aufzuheben oder eben allenfalls dann besser reagieren zu können. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.Abg. Josy Biedermann
Herr Präsident, guten Morgen. Frauen und Herren Abgeordnete. Als die UNO im Januar dieses Jahres ihren Klimabericht veröffentlichte, nahm die Welt Kenntnis vom alarmierenden Zustand unserer Erde. Die Temperaturen auf der Erde werden bis zum Jahre 2100 wahrscheinlich doppelt so schnell steigen wie im vergangenen Jahrhundert. Im besten Fall erwärmt sich die Erdoberfläche bis in drei Generationen um 1,1 bis 2,9 Grad, im schlechtesten Fall erhöht sich die Temperatur um 2,4 bis 6,4 Grad. Für das günstigste Szenario errechneten die Wissenschaftler einen Anstieg des Meeresspiegels um 18 bis 38 Zentimeter. Ohne die notwendigen Gegenmassnahmen könne der Meeresspiegel aber um bis zu 59 Zentimeter steigen. Hitzewellen, Dürrekatastrophen, Stürme und Unwetter werden global zunehmen.
In den Alpen wirken sich Veränderungen des Klimas besonders schnell und deutlich aus. Für den Klimaschutz sind sie deshalb so etwas wie ein europäisches Frühwarnsystem. Im Alpenraum zeigt sich, worauf sich der Rest des Globus in den kommenden Jahren einzustellen hat. Geringste Temperaturveränderungen haben in den sensiblen Berggebieten tief greifenden Einfluss auf die Zusammensetzung der Pflanzenarten. Der Mensch bekommt die Auswirkung aber auch direkt zu spüren. Längst hat das Abschmelzen der Gletscher begonnen. Dadurch könnten nicht nur die Trinkwasservorräte in manchen Regionen knapp werden, auch Hochwasser, Lawinen und Muren bzw. Rüfen werden immer mehr zur Bedrohung. Denn neben dem Temperaturanstieg rechnen Wissenschaftler auch mit einer drastischen Verschiebung der Niederschläge in den Wintermonaten.
Die Wissenschaftler des UN-Klimarates sagen aber auch, dass sich der Klimawandel noch aufhalten lässt - und das zu tragbaren Kosten. Allerdings bleibt dafür nur noch wenig Zeit.
Unser kleines Land kann in diesem Zusammenhang einen sinnvollen und nachhaltigen Beitrag leisten. Wir wissen, dass auch der Autoverkehr in Liechtenstein - speziell der Individualverkehr - nicht nur unsere Umwelt und unsere Lebensqualität beeinflusst, er belastet die Luft, er verursacht Lärm, bringt Tod und Leid. In Liechtenstein fallen auf 1'000 Personen 696 Personenwagen; das belegt, wie wichtig der Individualverkehr ist. Es ist notwendig, dass wir umdenken. Jedes Auto, das nicht gebraucht wird, leistet einen Beitrag zu besserer Luft und zu weniger Verkehr. Hier kann das von der Regierung geplante Mobilitätsmanagement ein Zeichen setzen.
Die Regierung will am 1. Januar 2008 für die Landesangestellten sowie für die vom Land getragenen Schulen ein Mobilitätsmanagement einführen. Dafür ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich, die jetzt vor uns liegt.
Es ist heute allen Bewohnerinnen und Bewohnern Liechtensteins bewusst, dass wir etwas unternehmen müssen, um den zunehmenden Verkehr in den Griff zu bekommen. Es ist wichtig, dass der Staat hier eine Vorbildfunktion zu übernehmen hat. In diesem Bereich müssen wir nicht experimentieren, weil einige Betriebe das Mobilitätsmanagement bereits mit Erfolg eingeführt haben. Dieses Engagement wird von der Regierung begrüsst und unterstützt. Betriebe, die sich für die Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements entscheiden, werden durch das Ressort Verkehr und Kommunikation im Rahmen einer Erstberatung finanziell unterstützt. Ausserdem werden besonders gute Einführungen des betrieblichen Mobilitätsmanagement jährlich prämiert.
So ist es nicht mehr als recht, dass die Regierung für die Landesverwaltung selbst das Mobilitätsmanagement beispielgebend einführt. Das betriebliche Mobilitätsmanagement des Landes betont, dass jeder Mitarbeitende frei ist, welches Verkehrsmittel er für seinen Arbeitweg wählt. Das Ziel dieses Gesetzes soll sein, dass bis ins Jahr 2010 die Nutzung des privaten Autos für den Arbeitsweg um 15% gesenkt wird, das heisst, von derzeit 70% auf 55%. Es werden Anreize und Reglementierungen geschaffen, die den Verzicht auf das private Auto fördern. Parkplatzgebühren, Belohnungen durch Rückvergütung der Gebühren; so sollen Mitarbeiter, die innerhalb des Liniennetzes der LBA wohnen, einen Mobilitätsbeitrag von CHF 160 erhalten, was dem Jahresabo für den Bus entspricht.
Ich halte dieses Modell für vorbildlich. Dabei geht es mit den Worten des Co-Vorsitzenden des UN-Klimarates Davidson «nicht um Opfer, die der Mensch erbringen muss, sondern um Änderungen des Lebensstils». Diese Änderungen sind erfahrungsgemäss nicht einfach. Sie sind aber technisch möglich und fördern die Lebensqualität. Deshalb unterstütze ich das Vorhaben der Regierung, ab 1. Januar 2008 das Mobilitätsmanagement konsequent ein- und durchzuführen und nur in wirklich notwendigen Fällen Ausnahmen zu bewilligen. Aus lokaler und globaler Sicht spreche ich für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage. Wir wissen, dass diese Massnahme nur ein kleiner, aber wichtiger Mosaikstein einer umfassenden Klimapolitik ist. Wir sind aufgefordert, die Weichen jetzt richtig zu stellen. Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordneten. Mobilitätsmanagement: Was lange gärt wird endlich gut - bin ich versucht zu sagen. Seit den 1990er Jahren ist die Einführung des betrieblichen Mobilitätsmanagements in der Landesverwaltung immer wieder Thema. Verschiedene Arbeitsgruppen haben sich in den vergangenen Jahren damit befasst und endlich scheinen wir vor einer Lösung zu stehen. Obwohl die Regierung im Regierungsprogramm 2005 bis 2009 die Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements in der Landesverwaltung als einen Schwerpunkt der Mandatsperiode bezeichnet hatte, hatte ich meine Zweifel, ob der hehren Absicht auch wirklich Taten folgen würden. Und siehe da, meine Zweifel waren umsonst.
Ich danke der Regierung ausdrücklich für diese Vorlage, auch wenn der eine oder andere Punkt im Gesetz über das Mobilitätsmanagement des Landes aus meiner Sicht hätte weiter gehen können oder die Beiträge hätten höher ausfallen können. Der Grundsatzentscheid, das Mobilitätsmanagement nun einzuführen, freut mich dennoch und gehört gewürdigt. Die Kernaussage, dass die Liechtensteinische Landesverwaltung im Sinne einer Vorbildfunktion für andere Unternehmen ein betriebliches Mobilitätsmanagement einführt und das freiwillige betriebliche Mobilitätsmanagement fördern wird, ist ohne Vorbehalte zu begrüssen. Wichtig ist sicherlich auch die Feststellung, dass der Begriff des betrieblichen Mobilitätsmanagements nicht nur die Parkplatzbewirtschaftung betrifft, sondern im Sinne der Bezeichnung - wie im Bericht und Antrag der Regierung auch ausgeführt - befasst sich das betriebliche Mobilitätsmanagement mit der Verkehrsregelung aller durch einen Betrieb erzeugten Verkehrsströme.
Ich betrachte das vorliegende Gesetz als ersten Schritt in diese richtige Richtung. Leider entspricht es auch der Wirklichkeit, dass wirksames Mobilitätsmanagement vor allem über das Portemonnaie geht. Nur mit schönen Worten ist nichts zu erreichen. Oder wie es die Regierung etwas vornehmer formuliert: Betriebliches Mobilitätsmanagement im Mitarbeiterverkehr führt vor allem über das Kostenargument zu weit grösserem Nachdenken und zu grösserer Akzeptanz bei der Belegschaft als das Argument «Umwelt».
Unbestritten ist sicherlich auch, dass die Landesverwaltung über keine einfache Struktur zur Einführung einer Parkplatzbewirtschaftung verfügt. Die Arbeitsplätze sind über das ganze Land verstreut. Parkplätze sind genügend vorhanden und wo nötig zugemietet. Je nach Amtsstelle oder betroffenem Personenkreis - hier möchte ich insbesondere die Schulen bzw. die Lehrerschaft erwähnen - sind die Ansprüche grundlegend unterschiedlich. Dagegen sind die meisten Amtsstellen in der Nähe von Bushaltestellen gelegen und somit gut und schnell erreichbar.
Die Einführung des betrieblichen Mobilitätsmanagements in der Landesverwaltung ist keine kleine Herausforderung. Ich begrüsse daher besonders auch die Bekanntgabe des messbaren Zieles, den Anteil der Nutzung der privaten Autos für den Arbeitsweg bis zum Jahre 2010 um 15% zu senken. Auch der Grundsatz, jeder Mitarbeitende ist frei zu entscheiden, welches Verkehrsmittel er für den Arbeitsweg verwendet, ist so richtig. Durch die im Bericht und Antrag und im Gesetz und der zugehörenden Verordnung festgelegten Anstösse und Reglementierungen werden Anreize geschaffen, auf das private Auto zu verzichten und alternative Verkehrsmittel für den Arbeitsweg zu verwenden.
Die im Bericht und Antrag erwähnten, in das Mobilitätsmanagement eingebundenen Personengruppen sind weit gefasst und aus meiner Sicht auch richtig in dieser Form. Einzelne mögen sich vielleicht daran stören, dass die Landtagsabgeordneten und deren Stellvertreter ausdrücklich ausgenommen sind. Dies ist ordnungsgemäss. Ich erläutere auch gerne wieso: Der Landtag tagt achtmal pro Jahr für durchschnittlich drei Tage, ergibt 24 Sitzungstage. 24 Sitzungstage mal CHF 1,50 Parkplatzgebühr sind CHF 36 Aufwendungen pro Abgeordneten. Für CHF 36 Ausgaben würde jedoch die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten im Gegenzug das Recht auf einen Mobilitätsbeitrag von CHF 160 Fr. erhalten. Und es kann wohl nicht sein, dass die Abgeordneten zu Lasten der Angestellten profitieren. Deshalb ist das Auslassen der Abgeordneten in diesem Punkt richtig.
Die weiteren Ausnahmen umfassen Personen mit körperlicher Behinderung, wenn sich der Arbeitsort weiter als 450 m Gehdistanz zur nächsten Bushaltestelle einer LBA-Hauptlinie befindet, oder gelten, wenn eine gesetzliche allgemeine Aufgebotsbereitschaft besteht, der angeordnete Dienstanfang und/oder Dienstende ausserhalb der Normalarbeitszeit, also nicht zwischen 06:30 Uhr morgens und 19:00 Uhr abends liegt, oder angeordneter Pikettdienst besteht. Dies betrifft im Sinne der Normalarbeitszeit vor allem die Reinigungskräfte und insbesondere die Verkehrs- und Einsatzpolizei. Dies begrüsse ich sehr. Gerade die Polizeikräfte opfern sich der nicht einfachen Aufgabe des unregelmässigen Nachtdienstes; diese nicht immer selbstverständliche und mit Gefahren verbundene Bereitschaft gehört auch anerkannt.
Ich möchte noch eine weitere Berufsgruppe erwähnen: Es sind dies Lehrerinnen und Lehrer. Diese sind wahrscheinlich mehr als andere betroffene Berufsgruppen mit Material des täglichen Bedarfs unterwegs. Seien dies Klassensätze von Übungsbüchern zur Kontrolle, sei dies mit Bastel- oder Werkmaterial für die Klassen. Hier möchte ich der Regierung vorschlagen, auf die 2. Lesung zu prüfen, ob nicht im Bereich der Schulen jeweils ein oder zwei in diesem Sinne Umschlag-Parkplätze zuzulassen wären. Diese müssten unter der gesamten Lehrerschaft geteilt und dürften von der einzelnen Lehrperson nur ausnahmsweise und nicht regelmässig für den Materialumschlag genutzt werden.
Im Bericht und Antrag auf Seite 6 wird erwähnt, dass die Regierung einen Mobilitätsdialog mit liechtensteinischen Firmen gestartet habe. Vielleicht kann die Regierung auch hier noch erläuternde Ausführungen dazu machen.
Im Weiteren bin ich auch gegen die Schaffung einer unbefristeten Stelle und schliesse mich dem Vorschlag des Abg. Elmar Kindle an, die Stelle erst einmal auf drei Jahre zu befristen und vor Ende dieser Frist erneut zu überprüfen, inwieweit diese Stelle in eine unbefristete Voll- oder Teilzeistelle umgewandelt werden sollte, oder ob die Aufgabe weitergegeben werden kann an ein anderes Amt.
Weitere Ausführungen bzw. Vorschläge werde ich bei den betreffenden Artikeln anbringen. Ich spreche mich für die Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements in der Landesverwaltung aus und bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Danke. Guten Morgen miteinander. Zuerst möchte ich meiner Befriedigung Ausdruck geben, dass endlich konkrete Massnahmen im Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements bzw. der Parkplatzbewirtschaftung in Angriff genommen werden. In den vergangenen zwölf Jahren wurden immer wieder neue Kommissionen und Arbeitsgruppen beauftragt, Konzepte zu erarbeiten, die dann gleich schubladisiert wurden. Auch wenn mich die vorliegende Gesetzesvorlage im Gegensatz zu meinen Vorrednern und Vorrednerinnen nicht überzeugt, wenigstens kommt darin der Wille zum Ausdruck, konkrete Massnahmen zu setzen.
Was will betriebliches Mobilitätsmanagement und wie muss es ausgestaltet sein, damit es erfolgreich ist? Ziel ist es, die Verkehrsmittelwahl über verschiedene Massnahmen in Richtung einer effizienten, sozial- und umweltverträglichen Verkehrsmittelwahl zu lenken. Konkret heisst das also, dass der arbeitsbedingte, motorisierte Individualverkehr reduziert werden soll.
Wie die Regierung auf Seite 8 des Bericht und Antrages schreibt, setzt erfolgreiches Mobilitätsmanagement auf ein Zusammenspiel von Reglementierung, so genannten Push-Faktoren, und Anreizen, so genannten Pull-Faktoren.
Die vorliegende Gesetzesvorlage bietet meiner Ansicht nach eine ungenügende Grundlage für ein erfolgreiches betriebliches Mobilitätsmanagement. Erstens wird das Ziel viel zu wenig konkretisiert. Zweitens werden Massnahmen eingeführt, die meines Erachtens zu wenig Anreize zur Umstellung bieten, und zwar sowohl für die Arbeitnehmenden als auch den Arbeitgeber Landesverwaltung. Drittens fehlen im Konzept klare Vorgaben zur Kontrolle der Wirksamkeit.
Zunächst zu den Zielvorgaben: Die im Bericht und Antrag Seite 12 definierte Zielsetzung muss konkret in den Zweckartikel aufgenommen werden, und zwar in der Art, dass festgelegt wird, dass der Anteil des motorisierten Individualverkehrs um mindestens 15% gesenkt werden soll. Um hier genaue Zahlen zur Verfügung zu haben - ich nehme an, bei der entsprechenden Angabe von 70% auf Seite 12 handle es sich nur um eine Schätzung -, um hier also genaue Angaben zur Verfügung zu haben, soll eine Erhebung bei den Mitarbeitenden der Liechtensteinischen Landesverwaltung durchgeführt werden, die alle relevanten Daten zum Arbeitsweg erfasst und damit eine gute Grundlage bietet, um einzuschätzen, inwieweit es zumutbar ist, den Arbeitsweg ohne private Motorfahrzeuge zurückzulegen.
Und damit komme ich zu den Massnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements, die zur Umstellung motivieren sollen: Hier möchte ich anregen, den Fokus des betrieblichen Mobilitätsmanagements auf die Zumutbarkeit des Arbeitsweges ohne Motorfahrzeug zu legen. Das bedingt natürlich das Definieren von Zumutbarkeitskriterien in einem eigenen Artikel. Als Leitplanke könnte analog zum Schulgesetz zum Beispiel festgelegt werden, dass es Mitgliedern der Landesverwaltung zumutbar ist, ohne Motorfahrzeug zum Arbeitsplatz zu kommen, wenn ihr Wohnort nicht mehr als zwei Kilometer vom Arbeitsort entfernt ist. Und auf der anderen Seite der Skala, dass es nicht zumutbar ist, wenn der Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als eine Stunde beträgt. In einer Verordnung könnten hier weitere Staffelungen definiert werden.
Als Grundsatz sollte gelten: Der Grad der Zumutbarkeit des Arbeitsweges ohne Motorfahrzeug definiert die Kosten für einen Parkplatz. Eine Person, der es zuzumuten ist, ohne Motorfahrzeug zur Arbeit zu kommen, zahlt mehr für die Benutzung eines Parkplatzes als jemand, dem der Arbeitsweg ohne Motorfahrzeug nicht zumutbar ist. Die mit diesem Ansatz verbundene Einstufung der individuellen Zumutbarkeit würde auch bei den Einzelnen den Anreiz schaffen, sich entsprechend zu verhalten. Auch beim Mobilitätsbeitrag sollte dieser Grundsatz greifen. Wer seltener das Motorfahrzeug benutzt als gemäss Einstufung definiert, wird belohnt und erhält einen höheren Mobilitätsbeitrag als jemand, der sich gemäss oder negativ zur Zumutbarkeit verhält. Mein Vorschlag ist also, keine fixen Parkplatzgebühren und nach der Entfernung von Wohn- und Arbeitsort gestaffelte Mobilitätsbeiträge zu erheben, sondern grundsätzlich sowohl die Parkplatzgebühren als auch die Mobilitätsbeiträge nach Zumutbarkeitskriterien zu bemessen.
In diesem Zusammenhang sind Pull-Faktoren für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung sehr wichtig. Zum Beispiel in Form von Aktionen, wie sie die Inficon oder die Liechtensteinische Landesbank in ihren Betrieben durchführen, oder durch die Förderung von Fahrgemeinschaften, durch das Zurverfügungstellen von Fahrrädern etc. Wie im Protokoll der Finanzkommission vom 11.5.2007 ausgeführt, geht es ja beim System des Mobilitätsmanagements nicht nur um eine reine Parkplatzbewirtschaftung, sondern darum, den Anreiz des Umsteigens auf den öffentlichen Verkehr immer wieder bewusst zu machen und immer wieder neue, entsprechende Massnahmen zu entwickeln.
Das betriebliche Mobilitätsmanagement ist also ein kontinuierlicher Prozess, der betreut und weiterentwickelt werden muss. Die Wirksamkeit der Massnahmen muss überprüft werden, um das Erreichen der Zielvorgaben sicherzustellen. Die vorgesehene hauptverantwortliche Fachstelle ist darum sehr zu begrüssen. Sie wäre aber meines Erachtens beim APO besser angesiedelt als beim Tiefbauamt, rein schon vom symbolischen Gehalt her.
Das betriebliche Mobilitätsmanagement der Landesverwaltung soll gemäss Bericht und Antrag ein Vorbild geben, das von anderen Unternehmen nachgeahmt werden kann. In diesem Sinne finde ich es problematisch, dass die vorgeschlagene Lösung für den Arbeitgeber Landesverwaltung nicht gerade attraktiv ist. Betriebliches Mobilitätsmanagement wird wohl dann erfolgreich sein, wenn es unter dem Strich sowohl für die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmenden eine Win-Win-Situation schafft. Für die Landesver-waltung lohnt sich das betriebliche Mobilitätsmanagement jedoch zumindest ökonomisch überhaupt nicht. Es werden keine Parkplätze abgebaut und damit keine Kosten gespart. Im Gegenteil: Durch die Parkplatzbewirtschaftung entsteht ein nicht unerheblicher Mehraufwand. Vor allem, wenn man Art. 3 Abs. 3 der Gesetzesvorlage betrachtet, der vorsieht, dass das Land für die Parkplätze, die ihm gehören oder die es schon gemietet hat, noch einmal an sich selber Parkplatzgebühren bezahlt, wenn es die eigenen Dienstwagen darauf parkiert. Bei allem Verständnis, dass man die Mittel, die man den Landesangestellten zur Verfügung stellen will, erhöht, das geht zu weit. Ich hielte es vielmehr für angebracht, gewisse ökonomische Zielsetzungen - wie zum Beispiel den Abbau der zugemieteten Parkplätze oder die Vermietung landeseigener Parkplätze - anzustreben.
Eine weitere grundsätzliche Bemerkung möchte ich zur vorgeschlagenen Organisation machen. Soviel ich weiss, ist über das Intranet ein System einführungsbereit, welches es ermöglichen würde, dass die Mitglieder der Landesverwaltung beim Einstempeln das am jeweiligen Tag gewählte Verkehrsmittel angeben. Dieses System der Selbstdekleration würde den Verwaltungsaufwand massiv reduzieren.
Zum Schluss möchte ich noch auf den Geltungsbereich eingehen. Zum Ersten: Im Gegensatz zum Abg. Henrik Caduff bin ich der Ansicht, dass die vorgesehene Sonderstellung der Landtagsabgeordneten keinerlei Berechtigung hat. Sie sollen mit gutem Beispiel vorangehen und nicht als Erstes für sich selber Ausnahmen schaffen. Wenn man nach Zumutbarkeitskriterien die Parkplatzgebühren berechnen würden, würden Sie auch nicht in den Genuss von einem Mobilitätsbeitrag kommen, sondern Sie müssten für die Parkplätze einfach entsprechend zahlen.
Zum Zweiten: Gemäss den Ausführungen auf Seite 17 des Berichts werden ein Teil der öffentlich-rechtlichen Stiftungen sowie die selbstständigen Anstalten des öffentlichen Rechts vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Konkret geht es um das Kunstmuseum Liechtenstein, die Hochschule Liechtenstein, die Kunstschule Liechtenstein sowie um die AHV, die LKW, die LGV, den LRF und Liechtenstein Tourismus. Ich frage die Regierung: Mit welcher Begründung sollen diese ausgenommen werden?Zum Dritten: Ausgenommen sind auch die Gemeinden. Ich denke, dieses Gesetz sollte zumindest die gesetzliche Grundlage einer möglichen Einführung des Mobilitätsmanagements analog zur Landesverwaltung auf Gemeindeebene bieten.
Nochmals: Es ist aus meiner Sicht unverständlich, wenn der Staat nicht alle öffentlichen Bediensteten ins betriebliche Mobilitätsmanagement mit einbezieht. Die einen müssten dann für einen Parkplatz bezahlen, die anderen nicht. Warum sollen die Lehrpersonen an den öffentlichen Schulen dem Gesetz unterstellt sein, die Lehrpersonen an der Hochschule und an der Kunstschule aber nicht? Warum sollen zum Beispiel im Gewerbehaus an der Messinastrasse alle Mitarbeitenden Parkplatzgebühren bezahlen ausser diejenigen des Kunstmuseums? Hier fehlt eine rationale, nachvollziehbare Begründung. Ich bin für Eintreten. Abg. Arthur Brunhart
Danke, Herr Präsident. Ich unterstütze das Mobilitätsmanagement natürlich, obwohl ich ein bisschen den Eindruck habe, dass hier der Gebrauch des Autos bestraft und nicht der Verzicht auf das Auto belohnt wird. Das ist eben ein qualitativer Unterschied. Im Übrigen kann ich mich mindestens teilweise den Ausführungen der Abg. Claudia Heeb-Fleck anschliessen. Ich habe allerdings nur drei kurze Fragen, die möglicherweise Detailfragen sind: - Sind die LBA auf die Konsequenzen aus dem Mobilitätsmanagement vorbereitet? Man weiss, dass die Busse in den Stosszeiten sehr voll - teilweise sogar überfüllt - sind. Wie ich zufällig von einem Chauffeur gehört habe, sind hier noch keine Vorkehrungen getroffen. Ist das so?
- Ich kenne Leute, die auf das Auto angewiesen sind. Zum Beispiel Alleinerziehende, die teilzeitlich arbeiten und ihre Kinder aus verschiedenen Gründen mit dem Auto fahren müssen. Wird diesen Leuten irgendwie entgegengekommen? Es ist ja zu bedenken, dass diese Personen in der Regel keine Grossverdiener sind und die Parkplatzgebühren spürbar merken werden im Unterschied etwa zu Grossverdienern.
- Wie wird mit Amtsstellen verfahren, die verschiedene Standorte haben? Zum Beispiel mit dem Liechtensteinischen Landesmuseum, das Aussenstellen etwa in Triesen und in Schellenberg hat, wo immer wieder Fahrten notwendig sind.
Das wäre schon alles. Danke schön.Abg. Elmar Kindle
Danke. Ich möchte noch kurz ein paar Argumente gegen die Abg. Frau Claudia Heeb-Fleck richten: Ich bin zum Teil ganz anderer Ansicht als sie. Sie hat gesagt, das Ziel sei zu wenig definiert. Sie möchte gerne im Zweckartikel, dass die Reduktion um 15% auch festgehalten wird. Dagegen spreche ich mich klar aus. Die Zahlen haben im Gesetz nichts zu tun. Es ist für mich ein Rahmengesetz. Die Zielsetzung ist klar. Wir wollen das Mobilitätsmanagement einführen. Dass die Freie Liste immer mehr will als möglich ist, das ist auch klar. Das liegt auch in der Natur der Sache.
Der zweite Punkt, der mich stört, sind die Kriterien die sie setzt, also die Zumutbarkeitskriterien. Dagegen habe ich auch etwas. Weil, das ist wieder zu interpretieren, wie auch immer. Ob es zumutbar ist, zwei Kilometer zu Fuss zu gehen oder nicht, das muss man jedem einzelnen Bürger selbst überlassen. Ich denke, es kommt einer Bevormundung gleich - und dagegen wehre ich mich. Für mich muss es klare und eindeutige Massnahmen geben, die auch mit wenig Kontrollaufwand durchgeführt werden können. Es kann nicht angehen, dass hier Kriterien gesetzt werden, die einen Kontrollaufwand verursachen, der unter dem Strich unverhältnismässig ist. Dagegen wehre ich mich.
Dann noch der letzte Punkt - es gäbe noch viele, aber ich habe nicht alles aufgeschrieben, spielt auch keine Rolle: Der Abbau von Parkplätzen - dagegen habe ich auch etwas. Parkplätze abzubauen, abzubrechen oder umzufunktionieren und vielleicht auch noch Bäume zu pflanzen, das kostet ja auch Geld. Ich würde meinen, das muss man so belassen. Man soll da eine Bewirtschaftung anbringen. Da kann man Franken reinwerfen oder es kommt ein Zettel heraus und man kann bezahlen. Das soll so sein, wie es jetzt ist.
Und dann noch zu den Gemeinden: Ich meine, das ist schon Aufgabe der Gemeinden, wie sie eine Parkplatzbewirtschaftung oder ein Mobilitätsmanagement einführen oder nicht. Das ist nicht Sache des Landes. Da muss man die Gemeindeautonomie auch bei den Gemeinden und nicht beim Land lassen.Abg. Rudolf Lampert
Ich kenne den Leidensweg der Parkplatzbewirtschaftung des Landes. Ich habe ihn auch sehr gut verfolgt. Denn damals, 1994 bzw. 1995, als die Parkplatzbewirtschaftung bei der Landesverwaltung spruchreif war, hat die Liechtensteinische Landesbank sich entschlossen aufgrund dessen, dass man praktisch solidarisch mit der Landesverwaltung hier die Parkplatzbewirtschaftung einführen wollte, hat sie sich entschlossen, das einzuführen. In einer relativ schnellen Aktion von wenigen Monaten konnte das Ganze umgesetzt werden. Dann war aber leider Funkstille. Es wurde 1995 bei der Landesverwaltung nicht ein-geführt. Es hat immerhin vier Regierungen und vier unterschiedliche Verkehrsminister gebraucht, um zu diesem Ziel zu kommen, das jetzt vor uns liegt. Dafür kann natürlich der jetzige Verkehrsminister nichts. Ich gratuliere ihm, dass er zusammen mit der Regierung den Mut gehabt hat, das hier vorzulegen.
Aber wie gesagt, ich war über diese längere Zeit doch etwas enttäuscht, dass damals nicht mehr gegangen ist. Es wurde immer wieder thematisiert hier im Landtag über Kleine Anfragen. Auch anlässlich der Behandlung des Rechenschaftsberichtes wurde immer wieder über dieses Thema gesprochen.
Warum ich mich hier aber melde, ist ein Appell an die Regierung. Wenn dieses Mobilitätsmanagement auf ein bestimmtes Datum wirksam eingeführt werden soll, dann muss mit vollem Elan dahinter gegangen werden. Es müssen die entsprechenden Begleitmassnahmen ab dem ersten Tag zur Verfügung stehen, ansonsten wird dieses System nicht die notwendige Akzeptanz finden. Ich bin überzeugt, dass es entsprechende Begleitmassnahmen braucht wie Fahrräder vor den Häusern, die ohne Administration zur Verfügung stehen, dass Autos für Geschäftsfahrten zur Verfügung gestellt werden müssen. Es müssen auch Autos für Privatfahrten zur Verfügung gestellt werden, wenn jemand sich die Mühe nimmt, mit dem öffentlichen Verkehr hierher zu kommen, dass er auch die Möglichkeit hat, wenn irgendetwas zu Hause passiert, dass er auch die Möglichkeit hat, mit diesem Fahrzeug nach Hause zu fahren und entsprechend kostenlos hier einen Ersatz zur Verfügung hat, damit man den notwendigen Bedürfnissen nachkommen kann. Es muss beispielsweise an Kleinigkeiten gedacht werden wie an den Empfang des Hauses, dass dort Abonnemente für diesen öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Dass ich einfach eine solche Karte nehmen kann, wenn ich zum Beispiel in eine andere Amtsstelle nach Triesen fahren muss, dass ich mit diesem Abo nach Triesen fahren und dort wieder aussteigen kann, und dieses Abo an der anderen Stelle platzieren kann, dass man möglichst ohne Administration beweglich ist und sich von einem zum anderen Ort bewegen kann. Dies vor allem hier bei der Liechtensteinischen Landesverwaltung, wo wir unterschiedlichste Amtsstellen an unterschiedlichsten Orten haben.
Ich denke auch, dass es gewisse Animationen braucht, dass beispielsweise Wettbewerbe während des Jahres durchgeführt werden, dass einfach gewisse Anreize und die über lange Zeit - wir haben das vor 12 Jahren eingeführt - über lange Zeit solche Animationen durchgeführt werden. Ich denke hier an einen Fahrradwettbewerb. Bei uns wird plötzlich jemand angerufen und gefragt: «Bist du heute mit dem öffentlichen Verkehr da»? Wenn ja, hast du heute ein Fahrrad gewonnen. Irgendwie müssen die Leute animiert werden und einen Ansporn haben, mit dem öffentlichen Verkehr zur Arbeit zu kommen. Ich weiss, dass verschiedene Personen beschäftigt sind, solche Regelungen sich auszudenken.
Nochmals mein Appell an die Regierung, auch wenn das beispielsweise mit Nachtragskrediten unterstützt wird, dass bei der Einführung alle diese Sachen zur Verfügung stehen und dass man mit einem gewissen Bonus arbeitet, dass nicht eine Bestrafung der Nutzer stattfindet, sondern eine Begünstigung jener Personen, die den öffentlichen Verkehr benutzen. Das einfach als Appell zur Einführung. Und wie gesagt, ich kann das wirklich aus der Praxis sagen, weil ich an vorderster Front mitbeteiligt war, dass das auch zum Erfolg führen wird.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich wollte mich eigentlich zu diesem Thema nicht gross melden. Ich glaube, die Pros und Kontras wurden ausgetauscht. Summa summarum glaube ich, dass das Mobilitätsmanagement genauso gut funktionieren wird, wie sich die Gewohnheiten der Menschen ändern werden.
Auf ein Paradoxon möchte ich doch noch hinweisen: Bei öffentlichen Bauten - so scheint mir zumindest - werden überproportional Parkplätze gefordert. Auf der anderen Seite sollen jetzt diese Parkplätze nicht benutzt werden. Das scheint mir nicht ganz logisch. Ich weise auf das neue Landesarchiv hin. Hier werden - so hat mir der Abg. Paul Vogt gesagt - 30 Parkplätze geschaffen und es arbeiten drei Personen im Landesarchiv. Hier stimmt etwas nicht. Die logische Konsequenz scheint mir ganz einfach zu sein: Je weniger Parkplätze, je weniger Autos. Danke.Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Nur eine kurze Wortmeldung zur Aussage, dass die Gemeinden in dieser Vorlage in das Mobilitätsmanagement mit einbezogen werden sollen: Die Gemeindeautonomie wird dann immer begehrt und begrüsst. Wenn es um finanzielle Angelegenheiten geht, dann sollen die Gemeinden das selbst regeln. Ich denke, man sollte den Gemeinden diese Autonomie, die sie noch haben, auch belassen. Die Gemeindeautonomie ist schon stark ramponiert und das können die Gemeinden selbst regeln. Danke.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Danke. Ich möchte auf ein paar Äusserungen reagieren, zunächst auf die des Abg. Günther Kranz: Es ist mir klar, dass die Gemeindeautonomie bedingt, dass die Gemeinden selber entscheiden können müssen, ob sie ein Mobilitätsmanagement einführen oder nicht. Mein Anliegen geht nur dahin, dass man einen Absatz aufnimmt, der die notwendige Gesetzesgrundlage schafft. Gemeinden können ein Mobilitätsmanagement ähnlich demjenigen der Landesverwaltung einführen - und nichts anderes. Hier wird ja ein Gesetz für die Landesverwaltung geschaffen. Ich denke, dass es Sinn macht, hier die gesetzliche Grundlage gleich mitzuliefern für ein mögliches Mobilitätsmanagement der Gemeinden. Die letztendliche Entscheidung bleibt natürlich den einzelnen Gemeinden überlassen.
Dann zur Frage der Zumutbarkeitskriterien, dass das doch die Sache eines jeden einzelnen Menschen sei. Man muss sich zuerst einmal überlegen: Was ist eigentlich die Zielsetzung des betrieblichen Mobilitätsmanagements? Die Zielsetzung ist ganz klar; es geht um eine Lenkung der Verkehrsmittelwahl, es geht um eine Steuerung. Ziel ist es, dass weniger Menschen mit Motorfahrzeugen zur Arbeit fahren, um eine umweltverträgliche Arbeitsweggestaltung herzubringen - auch für die eigene Gesundheit. Es geht also um Lenkung und für diese Lenkung braucht es einfach bestimmte Kriterien. Und ich denke, wenn jeder Arbeitnehmende sich einmal überlegen muss: Inwieweit ist es mir persönlich zumutbar, den Arbeitsweg ohne Motorfahrzeug zu gestalten? Dann ist das auch ein Anreiz. Gekoppelt mit den Anreizen, die der Abg. Rudolf Lampert vorher ins Feld geführt hat, wäre das ein sehr guter Ansatz. Es ist übrigens ein Ansatz, der nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern es ist der Ansatz, der bei der Firma Inficon schon lange umgesetzt wird und es ist eigentlich auch der Ansatz bei der Liechtensteinsichen Landesbank. Dort muss nämlich jemand, der in der Gemeinde Vaduz wohnt und einen Parkplatz beansprucht, wesentlich mehr dafür zahlen. Ich glaube, im Jahr sind das für einen Dauerparkplatz über CHF 1'000. Ich denke, dann ist es eine persönliche Entscheidung, die doch manchen zu einer Umstellung bewegen kann.
Und dann die Frage: Wie soll Mobilitätsmanagement ausgestaltet sein? Ich denke, wenn die Landesverwaltung ein Vorbild sein möchte, dann muss sie doch auch ein Modell präsentieren, das es auch für die Arbeitgeber einigermassen interessant macht, dieses betriebliche Mobilitätsmanagement einzuführen. Und wenn wir an die Beispiele von der Landesbank, von der Inficon und anderen denken, die in der uns zugesandten Begleitbroschüre beschrieben sind, dann sind das Umsetzungen des betrieblichen Mobilitätsmanagements, die für den Betrieb doch auch von gewissem Interesse sind. Und zwar zum einen, da der Betrieb dadurch weniger Parkplätze zur Verfügung stellen muss. Beispielsweise wissen wir, ein Tiefgaragenparkplatz kostet zwischen CHF 2'000 und 5'000. Und damit ist es für einen Betrieb interessant, wenn er mehr Mitarbeitende hat, die auf einen Parkplatz verzichten. Dann können Parkplätze abgebaut werden. Die Landesverwaltung könnte Parkplätze ausserhalb vermieten. Es geht mir nicht darum, da aufzupickeln und Bäume zu pflanzen, sondern es geht darum, dass die Landesverwaltung vielleicht Parkplätze anderen Betrieben vermieten könnte und längerfristig dann einfach weniger neue Parkplätze gebaut werden müssten.
Will die Landesverwaltung also Vorbild sein, muss sie ein Modell liefern, das für beide, für Arbeitgeber und für Arbeitnehmende, von Interesse ist. Und das ist es, wenn man motiviert wird, umzustellen, wenn man belohnt wird für die Umstellung, und wenn der Arbeitgeber nicht zu hohe Kosten und einen nicht zu riesigen Verwaltungsaufwand hat. Und hier denke ich, wäre das vorliegende Modell doch in der einen oder anderen Weise noch etwas überarbeitenswert.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Im Grundsatz haben Sie, Frau Abg. Heeb-Fleck, sicherlich Recht. Auch zu Ihren Anregungen, wie das Modell verbessert werden könnte, kann man von der Sache her nicht viel dagegen sagen. Aber ich bitte doch, die Realität zu berücksichtigen. Es hat ja auch Gründe, warum seit 1994 kein Mobilitätsmanagement eingeführt wurde oder eingeführt werden konnte. Das nun vorliegende Gesetz ist ein erster Schritt, ist ein Anfang. Ich erachte das weit wichtiger als mit einem perfekten Modell zu beginnen. Wir haben immer noch die Möglichkeit, nach der Einführung entsprechende Nachjustierungen beim Mobilitätsmanagement durchzuführen.
Nur eines bin ich mir auch sicher: Wenn ein Konzept oder Modell vorliegen würde, das alle Ihre Ansprüche, die Sie hier aufgeführt haben, erfüllt, dann bin ich mir fast sicher, das würde bereits im Landtag scheitern. Ich denke schon, man muss soweit die Realität des Machbaren - auch in der Politik - im Auge behalten. Und die jetzige Vorlage ist für mich der richtige Schritt. Sie ist machbar. Sehr wichtig für mich ist der Beginn und nicht das Ende. Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke, Herr Präsident. Ich bringe es jetzt ganz einfach auf den Punkt: Um was geht es? Es geht um Bequemlichkeit - und um nichts anderes! Das ist der Punkt. Bequemlichkeit und das kann man einerseits nur mit dem «Geldsäckel» und mit Informationen regeln. Und dafür braucht es keine Richtlinien und keine Abhandlungen wie: Für einen oder zwei Kilometer bekommst du noch CHF 5, und dann bekommst du das und das. Das kann man schlicht und einfach regeln. Und das wird auch die Zeit regeln.Abg. Andrea Matt
Guten Morgen. Man muss vielleicht bei diesem Mobilitätsmanagement doch einmal sich eines ganz klar bewusst machen: Wenn wir hier ein Gesetz schaffen, dann schaffen wir damit das Grundprinzip. Und wir können zwar Nachjustierungen machen, aber wir können nach diesem Gesetz nicht das Grundprinzip umstellen. Meines Erachtens ist im Gesetz hier ein ganz wesentliches Grundprinzip nicht enthalten - und das ist ganz klar diese Zumutbarkeit.
Dieses Kriterium mit den 450 Metern bis zur Behörde ist einfach kein sinnvolles Ausgangskriterium, denn es ist ganz klar: Wenn jetzt zum Beispiel die nächste Bushaltestelle 450 Meter von einem Gebäude weg ist, dann ist es nach dem vorliegenden Gesetz nicht mehr zumutbar, dass jemand das öffentliche Verkehrsmittel benutzt. Jetzt könnte aber jemand 300 Meter von diesem Gebäude wegwohnen und der hätte dann das Recht, jedesmal den Parkplatz zu benutzen. Allein an diesem Beispiel wird doch klar, dass es widersinnig ist, die Distanz zur nächsten Bushaltestelle als Ausgangsbasis, als Grundprinzip für Mobilitätsmanagement zu nehmen.
Ich denke, das Zumutbarkeitskriterium ist ein allgemein gültiges Kriterium. Es wird bei uns für die Schüler und Schülerinnen des Landes angewandt. Schüler und Schülerinnen, die innerhalb eines Kreises von zwei Kilometern zu ihrer Schule wohnen, haben kein Anrecht auf einen Schülerzubringerdienst. Weshalb soll dieses Kriterium, das für Schüler allgemein anerkannt ist, nicht für Mitarbeitende der Landesverwaltung als Zumutbarkeitskriterium verwendet werden? Es ist diesen Mitarbeitenden ja trotzdem möglich, mit dem Auto zu kommen. Aber ich denke, das Zumutbarkeitskriterium wird eines bewirken: Es wird bewirken, dass jeder Mitarbeitende sich bewusst werden muss: Könnte ich überhaupt alternativ kommen? Und das ist doch schon der allererste Schritt, sich überhaupt zu überlegen: Gibt es für mich eine Alternative zum Auto? Und wenn wir in diesem Gesetz das Zumutbarkeitskriterium nicht verankern, dann wird dieser Bewusstseinsprozess nicht stattfinden. Und ohne diesen Bewusstseinsprozess, ohne das Darübernachdenken, «könnte ich überhaupt eine Alternative benutzen?», ohne dies fällt das Umsteigen dann doch sehr schwer.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Ich möchte nochmals auf die Frage zurückkommen, was realisierbar ist: Der Abg. Henrik Caduff hat gesagt, ihm ist es lieber, nicht das Ende im Visier zu haben, sondern den Anfang, und dass man sich am Anfang auf das beschränken solle, was realisierbar sei. Ich verstehe die Argumentation nicht, dass es nicht realisierbar sei. Es gibt verschiedene Beispiele, dass man das umsetzen kann. Ich frage mich, wo das grosse Problem läge, eine Mobilitätserhebung bei der Landesverwaltung durchzuführen, bei der die Leute entscheiden oder ankreuzen müssen, wie ihr Arbeitsweg aussieht, wie die Distanzen vom Wohn- zum Arbeitsort sind. Davon ausgehend kann man einen Kriterienkatalog von drei oder fünf Kategorien aufstellen. Ich habe die Anfangskategorie schon erwähnt. Die Abg. Andrea Matt hat sie vorher gerade nochmals ausgeführt. Der Rahmen mit zwei Kilometern, wie das im Schulgesetz festgelegt wird, und dann ein oberes Kriterium, wo der Arbeitsweg ohne Motorfahzeug nicht mehr zumutbar ist. Dazwischen vielleicht noch zwei, drei Staffelungen, dann ist es klar, dass man Parkplatzgebühren hat je nach Zumutbarkeit von vielleicht CHF 1,50 bis meinetwegen diesen CHF 5, die ja auch im Bericht und Antrag schon mal als Bandbreite formuliert sind.
Sind diese Parkplatzgebühren definiert, kann jeder Mitarbeitende / jede Mitarbeitende der Landesverwaltung am Morgen beim Einstempeln angeben, mit welchem Verkehrsmittel er oder sie gekommen ist. Das kann man problemlos verwalten. Ich denke, das würde eine ganz andere Atmosphäre und einen ganz anderen Umgang mit dem betrieblichen Mobilitätsmanagement schaffen als das jetzige System. Und ich sehe nicht, inwiefern der Verwaltungsaufwand - ausser zu Beginn - so viel grösser wäre. Es würde der Landesverwaltung vielleicht ermöglichen, mit der Zeit effektiv Parkplätze abzubauen und damit auch Kosten zu sparen.Abg. Elmar Kindle
Zum letzten Mal: Zumutbarkeitskriterien sind für mich Willkürfaktoren, die in einem Gesetz nichts verloren haben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Das war die letzte Wortmeldung aus dem Plenum.
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte einige einleitende Bemerkungen machen, bevor ich dann das Wort weiter an den Herrn Regierungsrat Meyer gebe. Ich möchte zuerst einmal dafür danken, dass der Bericht und Antrag doch grossmehrheitlich positiv aufgenommen wird, nämlich dass die Liechtensteinsiche Landesverwaltung ein betriebliches Mobilitätsmanagement einführen möchte. Verschiedentlich wurden die zwei Begriffe synonym verwendet, nämlich Mobiltätsmanagement und Parkplatzbewirtschaftung. Das ist schon ein Irrtum, denn ein Mobilitätsmanagement umfasst eben mehr als nur eine Parkplatzbewirtschaftung. Es besteht aus Lenkungs- und Fördermassnahmen, wie ja gesagt wurde, und das Ziel ist die Änderung des Mobilitätsverhaltens. Ich glaube, da sind wir uns alle einig.
Dass die Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements eine anspruchsvolle Aufgabe ist, wird von allen bestätigt, das wird auch von diesen Betrieben bestätigt, die ein solches Mobilitätsmanagement eingeführt haben, und vor allem wird von diesen bestätigt, dass jeder Betrieb sein eigenes Mobilitätsmanagement einführen muss und dass es keinen Sinn macht, einfach ein System zu übernehmen, weil das nicht funktionieren wird. Die anspruchsvollste Phase ist die Phase, wo man die Angestellten dafür gewinnen muss, damit sie eine positive Einstellung zu diesem betrieblichen Mobilitätsmanagement bekommen. Ansonsten werden wir kaum ihr Verhalten ändern. Das wird dann sehr schwierig sein. Und diese Phase muss man durchlaufen, man muss ins Gespräch kommen mit den Angestellten, man muss ihnen erklären, was das Prinzip ist, warum man das einführt und weshalb das auch attraktiv sein kann für die Angestellten, wenn sie ihr Mobilitätsverhalten ändern. Das war die Hauptaufgabe im Vorfeld, die wir gemacht haben. Wir haben mit den Amtsstellenleitern gesprochen. Wir haben die Amtsstellen eingeladen, mit den Lehrern hat man darüber gesprochen, damit man die Leute dazu gewinnen kann, ein solches betriebliches Mobilitätsmanagement vom Grunde her anzunehmen.
Ich danke für die positiven Voten, die durchaus anerkennen, dass wir hier nun diesen Schritt machen. Es war tatsächlich eine lange Zeit der Vorbereitung und man hat dann dieses Vorhaben immer wieder unterbrochen. Allerdings muss ich auch sagen, dass früher viel mehr von der Parkplatzbewirtschaftung die Rede war und nicht von einem betrieblichen Mobilitätsmanagement - und da sind wir jetzt weiter. Ich denke mir, wir haben hier eine gute Grundlage für die Einführung eines betrieblichen Mobiltitätsmanagements. Jetzt müssen wir aber zwei Sachen unterscheiden, und das bitte ich schon zu beachten. Wir beraten heute das Gesetz, das Gesetz, das es uns überhaupt erlaubt, ein betriebliches Mobilitätsmanagement einzuführen. Denn aufgrund dessen, dass der Staat für die Benützung von landeseigenen und zugemieteten Parkplätzen mit Motorfahrzeugen und Motorrädern Gebühren erhebt und damit die Mitarbeitenden finanziell belastet - damit greift er ein in wohlerworbene Rechte der Mitarbeitenden - muss eine gesetzliche Grundlage für die Gebührenerhebung geschaffen werden. Und das hier ist die gesetzliche Grundlage, damit wir das Konzept umsetzen können.
Und in einem verstehe ich die Abg. Frau Heeb-Fleck überhaupt nicht. Wenn Sie denn alles im Gesetz und auf Verordnungsebene regeln wollen, dann sind wir auf jeden Fall inflexibel. Dann wird es schwierig. Es würde keinem Betrieb in den Sinn kommen, ein betriebliches Mobilitätsmanagement auf einer solchen Ebene zu regeln. Hier schaffen wir die Grundlagen dafür, dass wir das Konzept dann auch durchsetzen können. Und das Konzept wird Regierungsrat Meyer dann erläutern. Da sind wir natürlich viel weiter, weil das haben wir fortlaufend erarbeitet und wir haben heute natürlich viel präzisere Vorstellungen über Fördermassnahmen, die hier natürlich eingeführt werden sollen.
Wenn Sie zum Beispiel zur Aussage kommen: Das kann nicht funktionieren, zum Beispiel zu viele Parkplätze, Parkplätze sollen keine abgebaut werden. Dem ist doch nicht so. Nur schreiben wir das nicht alles im Gesetz fest. Selbstverständlich werden wir, wenn das Mobilitätsmanagement erfolgreich ist - und davon gehen wir aus - selbstverständlich wird es uns nicht einfallen, dass wir dann vorige Parkplätze haben und die nicht abbauen oder die zum Beispiel dort, wo wir in Miete sind, eben nicht künden. Das läuft natürlich Hand in Hand, wenn das Mobilitätsmanagement einmal angelaufen ist. Und so wird hier zu viel verlangt, was schon im Gesetz festgehalten sein soll oder was per Verodnung festgehalten sein soll.
Der Grundsatz ist: Wir wollen ein einfaches System haben. Ein System, das auch einfach handhabbar ist. Deshalb haben wir den Ansatz gewählt - das wird nachher von Herrn Regierungsrat Meyer ausgeführt -, dass wir die Parkplatzgebühren für alle gleich hoch ansetzen, dass wir den Mobilitätsbeitrag abstufen. Und in verschiedenen Elementen kann man durchaus Zumutbarkeitsfaktoren erkennen. Nur denke ich mir, es ist nicht der richtige Weg, wenn wir bis ins letzte Detail für die sehr diverse Landesverwaltung Zumutbarkeitskriterien definieren. Da werden wir uns überreglementieren müssen. Ich glaube auch nicht, dass wir das völlig gerecht machen können, und zwar so machen können, dass es die Angestellten nachher auch akzeptieren. Hier unterscheiden wir uns von der Inficon. Sie müssen nur schauen, wie die Inficon räumlich angelegt ist und wie die Landesverwaltung räumlich angelegt ist. Da unterscheiden wir uns sicher beträchtlich.
Übrigens hören wir von den Verantwortlichen gerade erfolgreicher Unternehmen betreffend betriebliches Mobilitätsmanagement, dass diese Grundlagen, die wir hier legen, durchaus gute Grundlagen sind. Das wird uns auch konzediert und dass man das Konzept sehr gut auch weiterentwickeln könne. Wir führen hier ein eigenes System ein, weil wir eine unterschiedliche Ausgangslage zu diesen Betrieben haben, aber wir sind überzeugt, dass das ein erfolgreiches System ist, das wir hier einführen.
Wir führen es für die Landesverwaltung, für die Landesangestellten ein, und für diejenigen Anstalten und Stiftungen, die die Dienste der Landesverwaltung in Anspruch nehmen. Wenn hier die selbstständigen Anstalten nicht inbegriffen sind, so sind wir selbstverständlich mit denen auch im Gespräch, dass sie ihr System auch wechseln. Und ich denke mir, auch die Gemeinden denken über betriebliches Mobilitätsmanagement nach. Das Gespräch suchen wir selbstverständlich. Wir haben auch schon in der Vorsteherkonferenz darüber gesprochen. Wir haben grösstes Interesse, dass betriebliches Mobilitätsmanagement übergreifend angelegt ist.
Wie gesagt, die gesetzliche Grundlage halte ich für gut und das Konzept werden wir jetzt im Detail erstellen, damit wir dann schon im Frühherbst so weit sind und damit wir dann auch am 1. Januar 2008 dementsprechend die Einführung wohl vorbereitet, auch für die Angestellten wohl vorbereitet einführen können. Wir wollten bewusst nicht, dass wir als Arbeitgeber geldmässig von der Einführung dieses betrieblichen Mobilitätsmanagements profitieren. Wir wollten das Geld vielmehr in Fördermassnahmen investieren, damit das noch attraktiver wird. Fördermassnahmen sind zum Beispiel die Anschaffung von umweltfreundlichen Fahrzeugen für Amtsstellen, damit auf das private Fahrzeug verzichtet werden kann. Es gibt viele andere Fördermassnahmen, wo wir investieren wollen.
Dann noch zu einem anderen Punkt: Warum wollen wir, dass die Amtsstellen, wenn sie eine Ausnahme beantragen, diesen Parkplatz auch verrechnen müssen? Das haben wir genau deshalb gemacht, damit auch bei den Amtsstellen das Bewusstsein entsteht und dass man bei jeder Budgetbesprechung darauf zu sprechen kommt: Ist es noch notwendig, dass hier eine Ausnahme gegeben wird? Ein Parkplatz kostet nämlich so viel und man könnte auf den verzichten, wenn man andere Massnahmen ergreift. Das ist bewusst so gemacht und ich denke mir, das kann eben auch einen verhaltensändernden Charakter haben, wenn jedes Jahr wieder begründet werden muss, warum diese Ausnahme und durch welche Massnahmen können solche Ausnahmen beendet werden.
Dann vielleicht noch zum Paradoxon des Abg. Harry Quaderer: Etwas haben wir schon im Baurecht, nämlich: Betriebe, die über ein wirksames Mobilitätsmanagement verfügen, müssen weniger Parkplätze nachweisen. Da ist es sogar erwünscht, dass dann weniger Parkplätze nachgewiesen werden. Wir haben nur heute die Pflicht, ein Mobilitätsmanagement nachzuweisen, nicht im Baurecht. Wenn jemand kein Mobilitätsmanagement hat, dann muss er natürlich schon irgendwo nachweisen, wo die Autos abgestellt werden. Die können dann nicht am Rande von Strassen abgestellt werden. Aber ansonsten kann diese Reduktion heute schon stattfinden. Und da werden wir das Baurecht auch weiterentwickeln. Das ist ein Anreizfaktor für einen Arbeitgeber. Wenn er weniger Parkplätze erstellen muss, kann er natürlich auch Kosten sparen, aber er muss dann auch nachweisen, wie er das bewerkstelligt, dass er weniger Parkplätze braucht.
Aber ich möchte das Wort jetzt gerne an den Herrn Regierunsrat Martin Meyer übergeben. Vielleicht klärt sich einiges.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Danke, Herr Regierungschef. Vorher möchte ich das Wort noch der Abg. Claudia Heeb-Fleck bzw. anschliessend dem Landtagsvizepräsidenten Ivo Klein geben.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Danke schön. Ich möchte nur präzisieren: Es ist mir natürlich klar, dass das Gesetz ein Rahmengesetz ist. Meine Ausführungen haben nicht dahingehend gelautet, dass alles, was ich formuliert habe, im Gesetz niedergeschrieben werden soll. Ich habe das Konzept, das hier im Bericht und Antrag vorgelegt wird und das sich in der konkreten Gesetzesvorlage niederschlägt, als Ganzes kommentiert. Und es ist klar, auf der Gesetzesebene wird der Rahmen definiert und in den Verordnungen werden dann die Zumutbarkeitskriterien festgelegt. Wenn man meinem Beispiel folgen würde, werden die Parkplatzgebühren logischerweise in der Verordnung definiert. Das gehört nicht in ein Gesetz. Das Einzige, wo ich nach wie vor der Meinung bin, dass, auch wenn es eine konkrete Zahl beinhaltet, ins Gesetz gehört, die konkrete Zielvorgabe, nämlich das Ziel, den individuellen motorisierten Verkehr um 15% abzubauen. Das ist eine Grösse, die auf Erfahrungswerten beruht und wo ich denke, dass diese durchaus auch in einem Gesetz stehen könnte.
Sonst ist klar. Auch der Abbau von Parkplätzen ist natürlich eine Sache, die aus dem Ansatz resultiert und natürlich nicht in ein Gesetz hineingehört. Und dass die Landesverwaltung eine unterschiedliche Ausgangssituation wie die Inficon hat ist mir auch klar. Es geht eigentlich darum, dass man definiert: Ein Parkplatz soll für jemanden, der problemlos ohne Motorfahrzeug zur Arbeit gelangen kann, mehr kosten als für jemanden, dem das einfach nicht zumutbar ist. Ich denke, Menschen, die über eine Stunde Anreise benötigen, um zu ihrem Arbeitsort zu kommen, sind keine hohen Parkplatzgebühren zuzumuten, wie im Gegensatz jetzt zum Beispiel zu mir als Lehrerin, deren Arbeitsplatz mit dem Fahrrad zehn Minuten entfernt ist. Ich denke, dass man solche Kriterien durchaus setzen kann, ohne dass es zu Schwierigkeiten führt. Ich würde in dem Sinne im Gesetz auch nur definieren, dass sich die Gebühren nach der Zumutbarkeit richten und alles weitere dann natürlich auf dem Verordnungswege geregelt wird.
Dann hätte ich noch eine kurze Nachfrage zum Geltungsbereich: Sie haben formuliert, dass die Regierung mit den selbstständigen Anstalten das Gespräch sucht. Das finde ich sehr positiv. Aber ich verstehe es immer noch nicht ganz, denn die Anstalten gehören doch zur Landesverwaltung. Warum werden sie dennoch ausgenommen?Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Ich glaube, es ist unbestritten, dass wir in diesem Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements mit der Bequemlichkeit der Menschen zu tun haben und gegen diese auch kämpfen. Es ist ein Kampf im Sinne der Umwelt und der Gesundheit. In diesem Sinne herrscht, glaube ich, auch relativ grosse Einigkeit in diesem Hohen Hause. In einem sind wir, glaube ich, aber nicht einig und da habe ich eine völlig andere Meinung als der Herr Regierungschef: Das betrifft das Baugesetz. Sie haben ausgeführt, dass der Nachweis der Parkplätze notwendig sei, damit die Autos nicht auf den Trottoirs und Strassen herumstehen. Ich glaube, im Ausland wurde auch der Nachweis erbracht: Wenn am Zielort Parkplätze zur Verfügung stehen, dann ist die Versuchung aufgrund der Bequemlichkeit relativ gross, dass man das private Auto nimmt. Und wenn am Zielort kein Parkplatz zur Verfügung steht und hier auch da sehr einschränkend das Ganze gehandhabt wird, dann ist der Druck viel grösser, dass man öffentliche Verkehrsmittel wählt. Und grosse Städte, die ganz andere Verkehrsprobleme als wir haben, sind den umgekehrten Weg von uns gegangen. Natürlich ist es nicht angenehm, hier eine Änderung herbeizuführen. Ich denke mir aber, das grosse Umdenken wird erst dann stattfinden, wenn wir hier auch im Baurecht umdenken.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Nur zwei, drei generelle Anmerkungen: Ich möchte nachher wirklich das Wort dem Herrn Regierungsrat überlassen. Ob wir die Zielsetzung, die 10 bis 15% bis ins Jahr 2010 ins Gesetz aufnehmen oder nicht, darüber kann man sich streiten. Wir gehen natürlich davon aus, dass das Gesetz länger wirken soll und wir sollten nicht bei 55% aufhören. Von daher geben wir zwar die Zielsetzung ganz genau vor und an der kann man uns im Jahr 2010 messen, ob wir die Wirkung erreicht haben oder nicht, und dann geht es weiter. Von daher waren wir der Ansicht, dass wir das nicht ins Gesetz aufnehmen, aber dem Landtag die Zielsetzung bekanntgeben. Wir haben eine klare Zielsetzung - und die wollen wir erreichen.
Das andere ist durchaus eine Frage, ob man dann wieder an den Landtag gelangt mit einer neuen Zielsetzung - oder was auch immer. Aber bekannt ist die Zielsetzung und die ist auch im Konzept enthalten. Die kann man nachlesen und dementsprechend auch überprüfen. Wir werden natürlich auch entsprechende Bestandesaufnahmen im Herbst machen, damit wir nachher auch zuverlässig belegen können, wie weit wir gekommen sind bzw. was wir erreicht oder eben wir nicht erreicht haben.
Noch einmal zur Zumutbarkeit: Da haben wir ein anderes, ein einfaches System gewählt. Wir sind überzeugt, dass das ein gutes System ist, dass wir mit den Beiträgen staffeln, dass wir die Parkplätze gleich bewirtschaften. Das ist unser System. Ich glaube auch, dass die Leute das annehmen werden. Wenn sie erstens einmal die Lenkungsmassnahmen sehen, zweitens bezahlen sie für den Parkplatz, drittens erhalten sie einen Mobilitätsbeitrag, der ihnen erlaubt, praktisch gratis umzusteigen. Da machen wir also schon einiges - und das finde ich schon richtig.
Was die öffentlich-rechtlichen Anstalten anbelangt: Diesbezüglich ist es einfach so. Sie sind nicht Teil der Landesverwaltung in dem Sinn, dass wir hier einfach den Durchgriff haben. Das sind selbstständige öffentlich-rechtliche Gebilde. Die haben ihre dementsprechenden Organe, die die Verantwortung haben. Sie haben einen Verwaltungsrat, der die Verantwortung zu übernehmen hat. Ich bin überzeugt, dass wir auf diesem Weg auch zum Ziel gelangen, ohne dass wir sie hier über dieses Gesetz zwingen.
Dann noch zum Baurecht: Dazu haben Sie den letzten Halbsatz nicht gehört. Ich habe gesagt was heute ist und dass das Baurecht auch weiterentwickelt werden muss. Nur, Damen und Herren Abgeordnete, da brauchen wir auch ein Stückchen weit Unterstützung. Es ist immer leicht, hier davon zu reden. Es braucht Mut, so etwas einzuführen und es ist nicht einfach. Ich habe für ein Raumplanungsgesetz, für ein Raumplanungsrecht, gekämpft. Das wäre eine erste Voraussetzung gewesen und dann kann man weitermachen. Die Abstimmungsergebnisse kennen Sie; ich sage das ohne Verbitterung. Das sind einfach Realitäten. Wir arbeiten selbstverständlich weiter daran. Ich denke, dass wir auch im Baurecht - und da haben Sie Recht, Herr Landtagsvizepräsident -, dass wir auch im Baurecht eine entsprechende Entwicklung machen müssen, denn wir müssen es einfach attraktiv machen für denjenigen, der eine Baute erstellt, dass er dazu auch ein Mobilitätskonzept erstellt. Und dann glaube ich schon, über den ökonomischen Anreiz erreicht man doch einiges.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich möchte den Herrn Regierungschef in Bezug auf die Zielsetzung, diese nicht im Gesetz festzulegen, unterstützen. Diese Freiheit müssen wir der Regierung überlassen, dass auch hier eine gewisse Dynamik und freie Anpassung möglich ist.
Ich bin auch gegen die grundsätzliche Festlegung solcher Zahlenwerte im Gesetz. Ich werde mich dann auch bei Art. 4 gegen die Ober- und Untergrenze bei den Abgaben pro Tag aussprechen. Ich denke, auch dort genügt, dass die Regierung das mit Verordnung macht. Das ist ja wirklich das grundlegende Gerüst, das Gesetz, auf dem die Verordnung und das Konzept aufbaut. Danke.
Abg. Andrea Matt
Ich möchte noch die Frage zum Thema «Landtagsabgeordnete und Parkplätze» gerne beantwortet wissen. Aktuell ist es ja so, dass jeder Landtagsabgeordnete für die Zeit der Sessionen einen kostenlosen Parkplatz erhält. Ich finde das eigentlich nicht in Ordnung. Ich würde doch anregen oder man kann ja heute entscheiden, ob man einen Parkplatz möchte oder nicht, aber dass auch die Landtagsabgeordneten für die Parkplätze bezahlen müssen. Das empfinde ich eigentlich als Selbstverständlichkeit.Landtagspräsident Klaus Wanger
Darf ich dazu Folgendes bemerken: Wir haben Parkplätze in der Vaduzer Parkgarage gemietet und die Miete wird durch das Landtagssekretariat getragen. Es ist eine Frage, ob in der Zukunft Vaduz überhaupt auf diese Parkplatzgebühren pocht, denn die Parkgarage ist während unserer Session am Mittwoch, Donnerstag und Freitag nicht so stark belegt.
Dann gebe ich das Wort dem Abg. Harry Quaderer.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, Sie haben es klar gesagt: Ich glaube, die Vaduzer Gemeinde braucht unsere Unterstützung. Diesbezüglich sind wir uns alle klar. Ich habe auch keine Mühe damit, wenn wir Landtagsabgeordnete für die Parkplätze bezahlen müssen.
Vielleicht sollten wir dann aber für solche Unannehmlichkeiten irgendwo Schmerzensgeld erhalten, wenn wir nämlich bis Mitternacht im Landtagssaal sitzen. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen, werte Frauen und Herren Abgeordnete. Es ist sicherlich von Vorteil, wenn man anderen Personen schon etwas vorschreibt, wenn man sich dann selbst auch an diese Spielregeln hält, denn damit ist man entsprechend glaubwürdig. Ansonsten mangelt es an dieser Glaubwürdigkeit. Insofern habe ich das Thema betreffend die Landtags-Parkplatzbewirtschaftung beim Rundgang an der Aufrichtfeier konkret angesprochen. Hier wurde mir zumindest vom entsprechenden Projektleiter versichert, dass wir zukünftig dann die Parkplätze unterhalb des Landtagsgebäudes in der Parkgarage haben werden. Dort werden auch entsprechende Gebühren eingezogen. Dort wird es eine Schranke haben und man muss für das Parkieren bezahlen. Ich finde es eigentlich auch richtig, denn wie gesagt, man sollte doch auch das vorleben, was man anderen auch empfiehlt, im Leben zu machen.
Des Weiteren gehe ich grundsätzlich davon aus - der Abg. Harry Quader hat es gerade kurz erwähnt - wir werden dann sehr lange Sitzungen haben. Es wäre auch nicht unklug, wenn wir uns zukünftig mitunter an den LBA-Fahrplan halten würden und dann mitunter die Sitzungen etwa um 23:30 Uhr in der Nacht beenden, damit wir noch den Bus erreichen können. Denn das ist auch sehr glaubwürdig.Abg. Elmar Kindle
Ich kann es mir nicht verkneifen: Dann soll es auch für jene gelten, die mit einer Vespa in den Landtag kommen, denn die verursachen auch Emissionen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Meyer.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke Ihnen einleitend, dass die Mehrheit der Abgeordneten bzw. der Votanten, die sich zu Wort gemeldet haben, diesen Regierungsvorschlag positiv würdigt. Sie haben in der Debatte festgehalten, dass die Regierung in ihrem Regierungsprogramm 2005 bis 2009 die Einführung des freiwilligen betrieblichen Mobilitätsmanagements fördern wird und dass die Landesverwaltung im Sinne einer Vorbildfunktion für andere Unternehmen ein betriebliches Mobilitätsmanagement einführen soll. Der Vorschlag der Regierung liegt nun mit dem vorliegenden Konzept vor.
Die Gründe für die Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements sind sehr verschieden. Das haben Sie in der Debatte auch ausgeführt. Exemplarisch finden Sie einige Gründe auf den Seiten 7 und 8 des Bericht und Antrags der Regierung.
Was ist nun der Unterschied des vorliegenden Konzepts zu den Ideen bzw. zu den Vorstellungen der Vergangenheit? Der Abg. Caduff hat sinngemäss ausgeführt: «Was lange gärt wird endlich gut». Hier möchte ich festhalten, dass es wie mit dem Wein und mit dem Most ist: Je länger er gärt, desto besser wird er. Es gibt natürlich eine Grenze, wo dann der Punkt überschritten ist und man diese edlen Tropfen trinken sollte. Aber ich möchte hier einfach den Anschluss an Ihr Votum finden.
Der Unterschied des vorliegenden Konzeptes zu den Ideen bzw. zu den Vorstellungen der Vergangenheit liegt ganz klar darin, dass das betriebliche Mobilitätsmanagement heute als eine Führungs- und Unternehmensphilosophie angesehen wird und dass es über eine reine Parkplatzbewirtschaftung hinausgeht. Und hier unterscheidet sich das vorliegende Konzept auch von den Konzepten, die in den umliegenden kantonalen Verwaltungen implementiert worden sind. Wenn man sich die Konzepte in den Verwaltungen in der Schweiz ansieht, dann sind das praktisch nur Parkplatzbewirtschaftungsmassnahmen, die eingeführt worden sind, ohne dass entsprechende Anreizsysteme zur Verfügung gestellt wurden.
Nun zum Konzept selbst: Wir haben uns für ein Konzept entschieden, das einfach sein muss. Das Konzept soll auch transparent sein. Es soll sehr flexibel sein und es soll vor allem wenig administrativen Aufwand generieren. Im vorliegenden Konzept der Regierung steht deshalb ein Vorschlag zur Diskussion, welcher eine Kombination von Anreiz- und Reglementierungssystem darstellt. Im Konzept - und das ist wichtig - wurden dabei auch die typischen Rahmenbedingungen der Landesverwaltung - unterschiedliche Standorte, unterschiedliche Parkplatzinfrastrukturen, unterschiedliche Anbindungsmöglichkeiten an den LBA-Bus - berücksichtigt.
Beim vorliegenden Konzept steht ein Anreizsystem im Vordergrund. Ich glaube, das ist wichtig. Wir stellen hier in unserem Konzept das Anreizsystem in den Vordergrund. Mit diesem Anreizsystem wird versucht, bei den Mitarbeitenden der Landesverwaltung eine Verhaltensänderung dahingehend herbeizuführen, dass auf den Einsatz von Autos oder anderen motorisierten Verkehrsmitteln im Arbeitsverkehr verzichtet und auf alternative Verkehrsmittel umgestiegen wird. Sie haben in der Debatte auch erwähnt, dass dadurch ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden kann und die eigene Gesundheit gestärkt wird. Damit wir dieses Anreizsystem oder diesen Umsteigeeffekt erreichen, wird den Mitarbeitenden der Liechtensteinischen Landesverwaltung ein direkter finanzieller Beitrag, ein so genannter Mobilitätsbeitrag, ausbezahlt. Darüber hinaus können die Mitarbeitenden künftig von indirekten finanziellen Vergütungen - wie zum Beispiel Firmenautos, Firmenfahrräder, Fahrradaktionen etc. - profitieren.
Damit wir das Ganze finanzieren können, wird demgegenüber eine Parkplatzbewirtschaftung auf den eigenen erstellten sowie zugemieteten Parkplätzen eingeführt. Und hier möchte ich wieder an die Debatte anknüpfen. Einerseits wurde von verschiedenen Votanten an die Regierung appelliert, man möge solche Aktionen durchführen, und zum anderen wurde sinngemäss argumentiert, dass die Regierung gar keine Pull- und Push-Massnahmen vorgesehen hätte. Und das möchte ich hier an dieser Stelle deutlich herausstreichen. Wir haben ein kombiniertes System von Pull- und Push-Massnahmen. Aber es ist ein System, das sich nicht mit anderen Systemen im Land vergleichen lässt, sondern es ist ein System, welches speziell auf die Landesverwaltung zugeschnitten ist.
Als Anreizsystem erhalten die Mitarbeitenden einen abgestuften Mobilitätsbeitrag sowie indirekte Vergütungen. Wir denken hier an Fahrradaktionen, wir denken hier an Überraschungsaktionen. Das wird jetzt im Detail ausgearbeitet. Ich möchte auch noch sagen, dass die Landesverwaltung diesbezüglich nicht untätig war. Wir haben vor vier Wochen, als der Landtag das letzte Mal getagt hat, zum einen einen Fahrradaktionstag in der Landesverwaltung durchgeführt, und zum anderen haben wir uns jetzt auch wieder an der Aktion «Mit dem Rad zur Arbeit» beteiligt, welche ja auch von der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer und vom Verkehrsclub unterstützt wird.
Hier befinden sich also bereits konkrete Massnahmen in der Umsetzung, und es werden auch noch weitere Massnahmen vorbereitet, damit die Umsetzung oder die Einführung dann auf den 1.1.2008 erfolgen kann.
Dann noch einige Bemerkungen zum Konzept selbst, vor allem zu den Aspekten, die die Abg. Claudia Heeb-Fleck vorgebracht hat: Die Zielsetzung, nämlich den MIV-Anteil um mindestens 15% zu reduzieren, dass man diese Zielsetzung in die Gesetzesvorlage aufnehmen soll, dazu hat der Herr Regierungschef schon kurz Auskunft gegeben und auch der Abg. Henrik Caduff hat sich dazu geäussert. Hier kann ich ausführen, dass ich diesen Vorschlag als gesetzestechnisch nicht korrekt und nicht zielführend erachte. Die Begründung ist die Folgende: Grundsätzlich soll in einem Zweckartikel ein genereller Zweck bezeichnet werden. Und falls eine konkrete Zielgrösse angegeben wird, müsste diese mit einem Bezugspunkt referenziert werden. Würde diese Zielsetzung jedoch erreicht, würde der Zweckartikel hinfällig, da er ja nämlich erfüllt ist und die weiteren Pull- und Push-Massnahmen werden dann obsolet. Also spätestens dann, wenn die Zielsetzung erreicht worden ist, müsste man wieder über die Frage diskutieren: Was machen wir mit diesem Konzept?
Dann wurde auch das Thema «EDV» angesprochen: Man könnte ein System implementieren, das EDV-mässig erfasst wird und das auf Selbstdeklaration beruht. Hierzu kann ich ausführen, dass wir diesen Test gemacht haben. Wir hatten eine Pilotinstallation ergänzend zum bestehenden Zeiterfassungssystem. Und hier mussten wir in der Pilotphase feststellen, dass diese Selbstdeklaration sehr komplex ist, dass es zusätzlichen Verwaltungsaufwand generiert und dass wir auch hinsichtlich der Kontrollmöglichkeiten noch nicht alle Fragen abgeklärt haben. Deshalb haben wir uns für ein einfaches System entschieden: Jeder kann sich seinen Parkschein lösen. Der Parkschein wird hinter die Windschutzscheibe geklebt, und es ist dann auf dem Parkplatz ersichtlich, ob das Auto über eine entsprechende Legitimation verfügt oder nicht. Diese Pilotphase haben wir durchgeführt. Und wenn sich diesbezüglich etwas ändern sollte, dann werden wir das selbstverständlich wieder aufgreifen. Das haben auch wir mit dem Systemlieferanten so vereinbart. Aber die Intention ist nun, dass wir mit dem System, so wie es jetzt vorgesehen ist, per 1.1.2008 starten werden.
Dann noch einige Bemerkungen zur Datenerfassung bzw. zur Umfrage: Auch diese ist geplant. Es wurde bereits eine Umfrage durchgeführt, aber es wird sicher vor Start des Systems noch einmal eine Umfrage betreffend das Mobilitätsverhalten durchgeführt, sodass wir dann, wenn wir eine gewisse Zeit mit dem neuen System gearbeitet haben, entsprechende Vergleichswerte haben. Aber auch diesbezüglich denke ich, dass es nicht sinnvoll ist, so etwas im Gesetz zu verankern.
Dann noch ein Hinweis zum Thema «Zumutbarkeitskriterien»: Auch das haben wir sehr intensiv diskutiert. Hierzu möchte ich einfach zwei Punkte festhalten: Die Zumutbarkeitsregeln, so wie sie zum Beispiel die Inficon definiert hat, sind ein gangbarer Weg. Aber aufgrund der verstreuten Standorte und aufgrund der wesentlich grösseren Anzahl an Mitarbeitern haben wir versucht, ein möglichst einfaches und transparentes System zu schaffen, welches für die Landesverwaltung funktioniert. Wir haben hier nicht auf abgestufte Parkplatzgebühren abgestellt, sondern wir machen das Umgekehrte, wir stufen die Mobilitätsbeiträge ab. Das zum einen.
Zum anderen finden Sie auch indirekt Zumutbarkeitskriterien im Gesetz verankert. Die 450 m Wegdistanz sind nämlich nicht einfach so vom Himmel gefallen, sondern hier steht eine konkrete Überlegung dahinter. 450 m Wegdistanz ergibt sich aus einer Gehzeit von fünf Minuten, die zugemutet werden kann, multipliziert mit der durchschnittlichen Gehgeschwindigkeit von 1,4 m pro Sekunde, das sind 420 m, wobei wir dann auf 450 m aufgerundet haben. Ich möchte hier feststellen, dass schon etwas dahinter steckt und dass diese Zahl nicht einfach so vom Himmel gefallen ist.
Also noch einmal: Das Inficon-Konzept mit den Zumutbarkeitskriterien ist ein gangbarer Weg, aber aufgrund der speziellen Situation der Landesverwaltung haben wir uns bewusst für ein anderes Konzept entschieden. Wir haben das auch mit Georg Sele, der ja bekannterweise Experte auf diesem Gebiet ist, diskutiert. Er hat ja in seinen Schlussfolgerungen in der Stellungnahme festgehalten - ich zitiere: «Die Ausführungen im Bericht und Antrag Nr. 73/2007 der Regierung an den Hohen Landtag bilden eine gute Grundlage für ein erfolgreiches betriebliches Mobilitätsmanagement mit Pull- und Push-Massnahmen». Er schreibt in seiner Stellungnahme auch sinngemäss, dass man das betriebliche Mobilitätsmanagement als kontinuierlichen Prozess verstehen muss. Genauso verstehen wir das auch. Für uns als Arbeitgeber in der Landesverwaltung ist wichtig, dass wir nun mit einem konkreten Projekt beginnen können. Und selbstverständlich werden dort, wo notwendig, die erforderlichen Verbesserungsmassnahmen eingeleitet.
Dann waren noch einige Detailfragen zu beantworten, auf die ich jetzt ganz kurz eingehen möchte: Es war zum Beispiel noch die Frage des Abg. Henrik Caduff offen betreffend den Mobilitätsdialog der Regierung mit dem Gewerbe und mit der Industrie: Hierzu kann ich ausführen, dass wir im letzten halben Jahr mit rund einem Dutzend Firmen so genannte Mobiltitäsgespräche geführt haben. Zum einen mit all denjenigen, die das Konzept schon erfolgreich implementiert haben, zum anderen mit Interessenten, die jetzt daran sind, ein betriebliches Mobilitätsmanagement zu implementieren oder die sich mit den relevanten Fragen beschäftigen. Die Kernergebnisse aus diesen Gesprächen können wie folgt festgehalten werden:
Es gibt unterschiedliche Ausprägungen in den Systemen, angefangen von einer reinen Parkplatzbewirtschaftung bis hin zu Unternehmen, die Busabos gratis zur Verfügung stellen. Wir können weiters feststellen, dass betriebliches Mobilitätsmanagement ein aktuelles Thema ist und dass das Interesse vorhanden ist bzw. dass Ansätze zu betrieblichem Mobilitätsmanagement als Führungsphilosophie auch teilweise vorhanden sind. Es gibt auch von kleineren und grösseren Industriebetrieben konkrete Absichtserklärungen zur Einführung von betrieblichem Moblitätsmanagement und diesen Dialog werden wir seitens der Regierung sicher weiterführen. Und da ist natürlich unser eigenes Projekt als Argumentation auch eine grosse Hilfe, wenn wir wieder mit Gewerbe und Industrie in Kontakt treten.
Das Thema mit den öffentlich-rechtlichen Stiftungen hat der Regierungschef schon angesprochen. Ergänzend hierzu: Die öffentlich-rechtlichen Gebilde, die hier im Gesetz namentlich genannt sind, die sind auch verwaltungsmässig und personalrechtlich der Landesverwaltung angeschlossen. Und da das ein Gesetz über die Landesverwaltung ist, haben wir diese auch aufgenommen. Andere öffentlich-rechtliche Anstalten sind nicht Teil der Landesverwaltung und damit auch nicht Teil dieses Gesetzes.
Dann hat der Abg. Arthur Brunhart drei Teilfragen gestellt. Zum Ersten, ob die LBA auf die Konsequenzen vorbereitet seien: Hierzu kann ich ausführen, dass die LBA selbstverständlich hier vorbereitet ist. Die LBA war Teil dieser Projektgruppe, die dieses Konzept vorbereitet hat. Und wenn nun einzelne Buschauffeure noch nichts davon wissen, dann schliesse ich dies darauf, dass die Kommunikation von der LBA zur Postauto Schweiz bzw. zu den Chauffeuren noch nicht richtig funktioniert hat.
Dann zum Thema «Alleinerziehende oder Teilzeitangestellte», ob diesen entgegengekommen wird: Hier muss ich ausführen, dass wir hier keine Ausnahmen gewähren. Das ganze Thema «Ausnahmen» wird sehr restriktiv gehandhabt werden. Das sehen Sie auch auf der Seite 19, wo angemerkt wird, dass der jeweilige Beschäftigungsgrad mit dem Mobilitätsbeitrag entsprechend multipliziert wird.
Dann war noch Ihre dritte Frage: Was passiert mit Amtsstellen, welche an verschiedenen Standorten sind? Hierzu habe ich vorhin schon ausgeführt, dass das System relativ einfach ist. Wenn Sie eine Parkplatzkarte haben, die Sie berechtigt, auf einem Parkplatz der Landesverwaltung zu parkieren, dann gilt das sowohl hier in Vaduz wie auch zum Beispiel in Triesen oder in Schellenberg.
Den Appell des Abg. Rudolf Lampert, mit vollem Elan die notwendigen Massnahmen zu initiieren, nehmen wir sehr gerne auf. Sollte hier diese 1. Lesung stattfinden, dann werden wir zusätzlich zu den Massnahmen, die wir jetzt schon vorgesehen haben, natürlich die weiteren Teilkonzepte mit Hochdruck vorantreiben.
Ich denke, damit habe ich alle Fragen beantwortet.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Danke. Zum Ersten, zur Pilotinstallation: Es ist natürlich klar, dass es einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedingt, aber Sie schreiben ja auch im Bericht und Antrag Seite 22, dass für eine reibungslose Abwicklung voraussichtlich 100 Stellenprozente notwendig sind. Das ist ja auch ein Aufwand und das sind auch Kosten. Ich denke, Mobilitätsmanagement umsetzen kann man nicht ohne Kosten. Es wäre genauer zu prüfen, inwieweit so eine Installation letztendlich dann nicht weniger Administrationskosten bedingen würde als die Verteilung dieser Karten.
Dann zum Zweiten, zum Anreizsystem: Der gewählte Weg ist der, dass man über den Mobilitätsbeitrag das Anreizsystem einbaut. Es bräuchte nur eine kleine, zusätzliche Veränderung, nämlich die Berechnung der Parkplatzgebühren nach Zumutbarkeit. Ich denke, es wäre kein wesentlich grösserer Aufwand, wenn man drei Mobiliätsbeiträge hat, wie es das Konzept vorsieht, dass man parallel dazu auch drei Parkplatzgebühren hat. Da wäre der Verwaltungsaufwand nicht so gross und die Bestandesaufnahme - haben Sie ja gesagt - ist im Herbst sowieso vorgesehen. Und darum denke ich, kann man bei dieser Bestandesaufnahme den Arbeitsweg in drei Kategorien einteilen und je nachdem die Parkplatzgebühren ausgestalten, und parallel dazu die Mobilitätsbeiträge festlegen.
Wenn also die Zumutbarkeit bei den Parkplatzgebühren berücksichtigt würde, wäre man schon einen wesentlichen Schritt weiter.
Dann zu Ihrer Aussage, in der Sie Georg Sele von der Inficon zitiert haben, der in seiner Stellungnahme sagt, dass die Vorlage eine gute Grundlage biete; das stimmt. Er zitiert aber gleichzeitig auf Seite 2 das Schulgesetz und argumentiert dann - Zitat: «Sollte diese Überlegung der Zumutbarkeit des Arbeitsweges mittels Fuss- und Radweg bis zwei oder besser drei Kilometer nicht auch für Staatsangestellte ins Mobilitätskonzept einfliessen?» Mit einer Berücksichtigung von unterschiedlichen Parkplatzgebühren je nach Arbeitsweg wäre eben diese Anregung auch umgesetzt. Ich denke, das wäre ein gangbarer Weg. Drei Mobilitätsbeiträge, drei Parkplatzgebühren, das wären zwei schöne Zahlen und doch hätten wir wesentlich mehr Richtung Zumutbarkeit drin.
Ich habe mit einem Angestellten der Liechtensteinischen Landesbank gesprochen, und zwar mit einem Angestellten, der sehr viel für einen Parkplatz bezahlt, aber dennoch diese Parkplatzbewirtschaftung, wie sie die Landesbank betreibt, als sehr gut und richtig erachtet und sagt, es bewirkt wirklich ein Überlegen, wie man seinen Arbeitsweg gestaltet.
Zum Schluss noch zu den 450 Metern: Da denke ich, dass es einfach der bessere Ansatz wäre, wenn man den gesamten Arbeitsweg berücksichtigt. Und das könnte man durch drei verschiedene Parkplatzgebühren beispielsweise erreichen. Abg. Rudolf Lampert
Herr Regierungsrat Meyer, ich wollte eigentlich mit meiner Aufzählung lediglich erreichen, dass Sie nicht aus Kostengründen auf verschiedene Sachen verzichten, lieber mit einem Nachtrag kommen und das wirklich mit vollem Elan durchführen. Ich wollte Sie animieren, Geld auszugeben. So schlimm das jetzt tönt, aber ich wollte mit diesem Appell der Parkplatzbewirtschaftung zum Durchbruch verhelfen und nicht, dass wegen ein paar Franken auf etwas verzichtet wird, das aber eine grosse Wirkung haben kann.Abg. Andrea Matt
Ich möchte auch noch einmal auf diese im Gesetz vorgesehene Distanz der Bushaltestelle zum Arbeitsort eingehen: Ich finde es einfach nicht sachgerecht, wenn nur ein Teil des Weges in die Überlegungen mit einfliesst. Tatsache ist doch, dass für jemanden, der irgendwo arbeitet, der ganze Weg zählt und nicht nur das letzte Stück vom Bus bis zum Arbeitsort. Und an dem muss sich doch die Zumutbarkeit orientieren. Es ist einfach ein Unterschied, ob jemand 600 Meter neben einer Arbeitsstelle wohnt, oder ob jemand sechs Kilometer weit entfernt wohnt. Es ist auch ein Unterschied, ob jemand mit dem Bus in zehn Minuten dort wäre oder in einer Stunde. Ich finde es den Arbeitnehmenden gegenüber einfach nicht sachgerecht, nur einen Teil des Arbeitsweges als Kriterium heranzuziehen. Und allein schon aus diesem Grund müsste die Zumutbarkeit sich auf den ganzen Arbeitsweg erstrecken.Abg. Harry Quaderer
Herr Regierungsrat Meyer, mich würde auch noch interessieren: Ich glaube, die Kollegen Elmar Kindle und Henrik Caduff haben Sie wegen der befristeten Stelle angesprochen. Ich möchte eigentlich Ihre Ausführungen dazu auch noch gerne hören. Danke.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich bin der Frau Abg. Matt noch eine Antwort betreffend die Landtagsabgeordneten schuldig: Es macht sicher keinen Sinn, es wäre auch nicht stufengerecht, wenn wir den Landtag hier in das Mobilitätsmanagementsystem einbeziehen würden, denn Landtagsabgeordnete sind nicht Angestellte des Landes. Was wir aber machen werden, die Tiefgarage werden wir bewirtschaften. Und wie der Landtag mit der Bewirtschaftung umgeht, das ist dann Sache des Landtags. Das einfach zu diesem Aspekt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort Herrn Regierungsrat Meyer.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Zuerst zum Votum des Abg. Rudolf Lampert: Ich habe Sie schon richtig verstanden und ich bin auch froh um diese Unterstützung. Bevor wir aber nicht genau wissen, ob wir in eine solche Richtung weiterarbeiten können, werden verschiedene Abklärungen natürlich auch noch nicht getätigt. Aber Sie können versichert sein, dass der Landtag dann noch einmal mit diesem Thema befasst sein wird, und zwar spätestens bei der Budgetdebatte im November. Aber ich bin Ihnen hier sehr dankbar für die Unterstützung.
Dann noch kurz eine Antwort zur Abg. Claudia Heeb-Fleck: Ich möchte einfach noch einmal festhalten - und das betrifft eigentlich auch das Schlussvotum der Abg. Andrea Matt: Diese Zumutbarkeitsregel ist bei der Inficon ein gangbarer Weg, aber wir haben uns hier für ein anderes Konzept entschieden, weil wir der Ansicht sind, dass dieses Konzept auf die Landesverwaltung passt. Wir werden uns heute hier nicht einig. Das müssen wir so zur Kenntnis nehmen. Aber die Erfahrung wird dann zeigen, ob man etwas verändern kann oder nicht. Es gibt schon Überlegungen, warum wir uns für so etwas entschieden haben.
Und bezüglich der 450 Meter Gehdistanz: Hier geht es ja vor allem um die Ausnahmen von der Abgabepflicht und nicht um irgendwelche Mobilitätsbeiträge.
Dann wurde auch noch das Landesbankkonzept erwähnt. Auch hier muss ich festhalten: Das ist einfach anders aufgebaut als das Konzept, das wir Ihnen hier vorstellen.
Und dann zum Letzten, zum Thema der EDV-mässigen Erfassung: Wir haben das geprüft. Aber es ist nicht nur einfach die Pilotinstallation, die Sie beim Amt für Personal und Organisation vornehmen, sondern es müssen auch 900 bis 1'000 Mitarbeitende mit diesem System arbeiten. Und das bedeutet wieder einen gewissen Einführungsaufwand. Wir sind einfach auch nicht in der Lage, monatlich neue Programme einzuführen. Es ist schon so, dass die EDV-Infrastruktur heute in der Landesverwaltung sehr komplex ist. Und hier haben wir einfach abgewogen: Wo ist der Aufwand geringer? Bei einer EDV-mässigen Erfassung oder wenn wir eben mit einer händischen Lösung starten? Und aus Gründen der Einfachheit haben wir uns für das Zweite entschieden.
Dann war noch die Zusatzfrage des Abg. Harry Quaderer und das Votum des Abg. Elmar Kindle, ob hier auch eine befristete Stelle denkbar ist: Diesen Punkt werden wir im Hinblick auf die 2. Lesung sicherlich noch einmal prüfen. Das wurde auch in der Finanzkommission bereits so diskutiert.Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte noch einen Satz zu diesem Art. 3 Abs. 2 Bst. d sagen, zu diesen 450 Metern. Für mich macht das schon Sinn. Hier wird nicht festgehalten, wer über den 450 Metern ist. Es geht nur darum, mindestens diese Personen sind befreit, wenn sie 450 Meter Gehdistanz von der Hauptlinie entfernt sind. Ich glaube, diesen Spielraum sollten wir Reglementen und dergleichen überlassen, aber hier wird einfach gesagt: Zumindest diese Personen sind ausgenommen. Ich würde jetzt nicht per Gesetz noch diese Ausnahmen noch erweitern und damit praktisch dem Gesetz die Zähne ziehen.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Danke. Noch ein letztes Mal: Sie haben gesagt: Man hat sich für ein anderes Konzept entschieden. Meine Frage ist: Warum soll sich das ausschliessen, was ich vorschlage? Das Konzept, das hier vorliegt, geht von Anreizfaktoren aus. Und Sie sagen: Die Anreize werden beim Mobilitätsbeitrag gesetzt. Und mein Vorschlag ist: Das ist wunderbar und machen wir das zusätzlich bei den Parkplatzgebühren, die wir erheben. Statt, dass man nur einen Fixbetrag erhebt, wäre es doch möglich - weil Sie, wie Sie vorher gesagt haben, sowieso eine Bestandesaufnahme machen müssen - drei verschiedene Parkplatzgebühren analog zu den drei Mobilitätsbeiträgen zu erheben. Und wenn man bei Ihrem System bleibt, wäre das von den Karten her auch kein Problem. Die Karten müssen gekauft werden. Ob dann gelbe, organge und grüne Karten - oder was auch immer - gekauft und verwaltet werden, würde keinen Unterschied machen. Ich denke, das wäre doch ein gangbarer Kompromiss zwischen dem vorliegenden Konzept und dem stärkeren Einfluss des Kriteriums der Zumutbarkeit, das im jetzigen Konzept einfach sehr schwach ausgestaltet ist. Das ist meine Bitte, das auf die 2. Lesung nochmals genau zu prüfen, ob das nicht möglich und gangbar ist.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Für mich ist dieser Punkt, den die Abg. Heeb-Fleck hier erwähnt, wahrscheinlich nur die Frage von Aufwand und Ertrag. Bei über 1'000 Angestellten, verstreut in den verschiedensten Gemeinden und jeder hat einen individuellen Arbeitsweg, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen von der Schweiz und von Österreich. Hier stellt sich dann die Frage nach Aufwand und Ertrag. Danke.Abg. Andrea Matt
Der Aufwand muss sowieso gemacht werden, weil ja der Mobilitätsbeitrag abhängig von diesen Kriterien gemacht ist. Es würde also kein Zusatzaufwand entstehen.Abg. Wendelin Lampert
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Eines ist sicherlich festzustellen: Je gerechter das System ist, desto höher wird die Akzeptanz sein. Aufwand hin oder her. Und gerade bei diesem Artikel mit den 450 Metern kann man sich berechtigt die Frage stellen: Wenn die Distanz zwischen dem Busnetz und dem Arbeitsplatz eine gewisse Relevanz hat, wieso hat die Distanz zwischen Wohnort und Hauptlinie keine Relevanz? Das nur ein weiterer Aspekt, der in dieser Diskussion sicherlich zu berücksichtigen wäre. Wobei - und das hat der Abg. Caduff sicherlich treffend ausgeführt: Politik ist halt auch das machbar Mögliche und nicht die Wünsche, die wir mitunter alle noch haben.
Dann noch ein weiterer Punkt, der angeführt wurde - und hier sehen wir auch betreffend den Punkt «Gerechtigkeit», dass es nicht so einfach ist: Ich glaube, die Abg. Claudia Heeb-Fleck hat gesagt, dass sie bei der Landesbank jemanden kennt, der sehr viel bezahlen muss für diesen Platz. Und hier kommen wir natürlich gleich wieder zum Aspekt, den der Abg. Arthur Brunhart in die Diskussion eingebracht hat. Für die einen Damen und Herren sind CHF 1'000 viel Geld, für die anderen ist es wenig. Und es wurde intern in der Verwaltung auch diskutiert, ob man es nicht sogar noch an das Einkommen koppeln sollte. Aber wir sehen, dann haben wir eine unendliche Geschichte und dann werden wir nie ein Mobilitätsmanagement in den Griff bekommen. Aber ich muss schon sagen: Die Argumente der Abg. Claudia Heeb-Fleck haben sicherlich auch ihre Berechtigung.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Diese 450 Meter beziehen sich - wie richtig gesagt wurde - auf den Arbeitsort. Der Arbeitsort 450 Meter in Gehdistanz zu einer Hauptlinie der LBA. Ich bin mir nicht sicher, ob das auch von der Freien Liste so richtig verstanden wird. Der Aufwand, um zu erheben, wie viele Menschen sich in diesem Bereich finden, ist ungleich kleiner, als wenn ich von über 1'000 Angestellten den gesamten Arbeitsweg vom Wohnort bis zum Arbeitsplatz erheben muss. Und wenn man das System richtig machen möchte, wie Sie auch antönen, müssen natürlich auch die Fahrzeiten erhoben werden, weil die reine Distanz ist die eine Sache. Dann müsste geschaut werden: Wie geht es mit den Umsteigebeziehungen? Wird dreimal umsteigen anders gewertet als wie wenn jemand nur einsteigen muss und dann kann er beim Arbeitsort aussteigen? Dann Verkehrsmittelwahl, Bahn/Bus in Kombination gibt das einen Bonus oder ist nur Bus weniger? Dann müsste auch berücksichtigt werden: Wie ist das Angebot im Fahrplan? Hat man jede 20 Minuten einen Bus oder kann man nur alle zwei Stunden mit dem Bus fahren? Damit wird ein Bereich geöffnet, der kaum übersehbar ist und dann wahrscheinlich jede Person, die einzeln betrachtet wird, für sich auch glaubwürdig Argumente bringen wird, wieso sie oder er ein spezieller Fall oder eine Ausnahme ist. Und die Handhabung mit 450 Metern, diese fünf Minuten Gehdistanz vom Arbeitsort ist leicht zu handhaben, sie ist einleuchtend, eindeutig und kann leicht nachvollzogen werden. Das andere wird sehr kompliziert und noch einmal: Ich kann mir nicht vorstellen, dass Aufwand und Ertrag dann in einem Verhältnis stehen. Danke.Abg. Andrea Matt
Ich bitte Sie einfach noch einmal, die Seiten 14/15 aufzuschlagen. Da steht bei «Mittelverwendung» unten: «Mitarbeitende, die in derselben Gemeinde arbeiten und wohnen, erhalten pro Jahr einen Mobilitätsbeitrag von CHF 80 zur freien Verfügung». Statt einem Punkt könnte es weiter heissen: «und bezahlen pro Arbeitstag CHF 5 Parkplatzgebühr».
Der zweite Punkt: «Mitarbeitende, die innerhalb des Liniennetzes der LBA wohnen, erhalten pro Jahr einen Mobilitätsbeitrag von CHF 160 zur freien Verfügung und bezahlen pro Tag CHF 3».
Dann das dritte Kriterium: «Mitarbeitende, die ausserhalb des Liniennetzes der LBA wohnen, erhalten pro Jahr einen Mobilitätsbeitrag von CHF 200 zur freien Verfügung und bezahlen CHF 1». Ob das jetzt CHF 1 oder CHF 1,50 sind, aber hier sind ja die drei Kriterien schon erfasst. Es kann jetzt doch nicht der Aufwand sein, nach diesen drei Kriterien auch drei Parkplatzgebühren zu berechnen.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Es steht der Freien Liste natürlich frei, diese Formulierungen im Gesetz bei den entsprechenden Artikeln vorzuschlagen. Danke.Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte doch noch auf die Philosophie zurückkommen, nämlich was der Mobilitätsbeitrag eigentlich soll: Grundsätzlich soll der Mobilitätsbeitrag eine Entschädigung dafür sein, dass sich die Person an den Arbeitsplatz bewegen muss. Wenn sie dies nun mit dem öffentlichen Verkehr macht, so hat sie diesen Betrag grundsätzlich zur Verfügung und benötigt ihn nicht, um die Parkplatzgebühr zu bezahlen. Wenn sie mit dem Auto kommt, so hat sie diese Entschädigung nicht mehr im Sack, sondern sie liefert sie beim Land ab. Grundsätzlich ist der Ansatz, den auch der Abg. Brunhart erwähnt hat, dass sich das Ganze nicht als eine Bestrafung, sondern vielmehr als eine Belohnung auswirkt. Wenn wir nun aber von einer Bestrafung reden, nämlich indem jede Person eine andere Parkplatzgebühr bezahlt, ist das eine ganz andere Philosophie. Aber hier muss man doch davon ausgehen, dass, wenn die Person mit dem ÖV kommt, wenn sie mit dem Fahrrad oder zu Fuss kommt, dass sie dann das in ihrer Hosentasche hat. Und im anderen Fall ist dieses Geld in der Parkuhr.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich gebe das Wort jetzt noch dem Herrn Regierungsrat Martin Meyer. Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Ich kann eigentlich an die letzten Voten anknüpfen. Es geht schlussendlich um eine Philosophiefrage. Und wie ich das zuvor ausgeführt habe, haben wir uns für ein anderes Konzept entschieden, auch wenn das die Vertreterinnen der Freien Liste jetzt anders sehen.
Worum geht es denn bei diesem abgestuften Mobilitätsbeitrag? Es geht schlussendlich darum, dass ein Anreiz gesetzt wird, von einem privaten Verkehrsmittel auf ein öffentliches Verkehrsmittel umzusteigen. Dieser Anreiz soll vor allem für Personen, die nahe am Arbeitsort wohnen, möglichst gross sein. Wir wollen Personen, die möglichst nahe beim Arbeitsort wohnen, zum Umsteigen bewegen, und zwar nicht durch Bestrafung, sondern durch Belohnung. Und anstatt eine Differenzierung bei der Parkplatzgebühr vorzunehmen, hat sich die Regierung im vorliegenden Konzept dafür entschieden, einen abgestuften Mobilitätsbeitrag einzuführen. Warum? Das liegt im Nettoeffekt.
Ein Beispiel: Wenn Sie jetzt die Maximalbeträge betrachten, und Sie rechnen zum Beispiel 12 mal CHF 40, wenn Sie eine Monatskarte lösen, so haben Sie CHF 480 bezahlt und Sie bekommen im Gegenzug CHF 200. Insgesamt haben Sie netto CHF 280 bezahlt. Und jemand, der nur CHF 80 erhält, hat einen Nettoeffekt von CHF 400. Und genau diese Personen, die CHF 400 bezahlen, bei denen möchten wir versuchen, eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Und hier sehen Sie genau den Nettoeffekt. Wenn diese Personen beginnen, auf das private Auto zu verzichten, dann wird die Differenz kleiner und sie nähert sich dann schrittweise demjenigen an, der weiter weg wohnt. Aber das ist eine Philosophiefrage, und ich habe es vorhin gesagt: Hier müssen wir die unterschiedlichen Positionen zur Kenntnis nehmen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Eintreten auf diese Gesetzesvorlage scheint unbestritten.
Dann bitte ich, mit der Lesung zu beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Darf ich fragen, weshalb nur vollamtliche Richterinnen und Richter davon betroffen sind und nicht alle Richter und Richterinnen?Abg. Franz Heeb
Ich beziehe mich auf den Bst. e. Für mich ist dieser Absatz abschliessend formuliert. Und wie die Diskussion gezeigt hat, könnten ja später auch andere Anstalten und Stiftungen hier unterstellt werden oder dem Mobilitätsmanagement beitreten. Und ich empfehle hier eine offene oder ergänzende Formulierung dazu: «sowie die weiteren öffentlichen Anstalten und Stiftungen, die dem Mobilitätsmanagement unterstellt werden oder sich beteiligen». Ich kann mir auch gut vorstellen, dass hier die Regierung eine entsprechende Verordnungs- oder Verfügungskompetenz dazu hat.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuerst die Frage, warum die vollamtlichen Richter hier nur eingeschlossen sind: An und für sich wollten wir im engeren Sinne die Landesverwaltung hier einschliessen. Nebenamtliche Richter haben ganz unterschiedliche Voraussetzungen. Das kann sein, dass einer von St. Gallen einmal im Monat für drei, vier Stunden hier Gerichtssitzung hat, und das scheint uns ein übertriebener Formalismus zu sein, diese Personen auch dem Mobilitätsmanagement zu unterstellen.
Dann das Zweite, das Anliegen des Abg. Franz Heeb: Wir werden das gerne noch einmal anschauen. Ich erachte es nicht als unproblematisch, wenn wir selbstständige Anstalten und Stiftungen hier unter die Landesverwaltung subsumieren und praktisch die verantwortlichen Organe in dem Sinn umgehen und ihnen dieses Konzept praktisch aufzwingen. Das müssen wir rechtlich noch einmal anschauen. Ich finde den Weg sinnvoller, dass wir im Dialog mit den selbstständigen Anstalten und Stiftungen auch erreichen, dass ein Mobilitätsmanagement eingeführt wird. Es kann auch sein, dass sie nicht dasselbe haben, dass es vielleicht auch nicht sinnvoll ist, dass sie dasselbe haben. Wenn es eine Anstalt ist, die in einem oder zwei Gebäuden untergebracht ist, dann kann hier ein ganz anderes Konzept viel sinnvoller sein. Und warum zwingen wir sie dann, das Konzept der Landesverwaltung zu übernehmen?Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Ich möchte gemäss den Ausführungen von mir und denen der Abg. Matt noch einmal bitten, den Abs. 2 Bst. d zu überprüfen, ob hier nicht der ganze Arbeitsweg berücksichtigt werden könnte.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Wie bereits erwähnt, heisst es im 2. Satz von Abs. 1: «Die Abgabe beträgt mindestens CHF 1,50 und höchsten CHF 5 pro Tag». Ich würde hier der Regierung vorschlagen, diesen Satz zu streichen. Abgesehen davon, dass für mich die Beträge viel zu gering sind, denke ich, es genügt auch im Sinne des Gesetzes, wenn hier die Regierung die Kompetenz zur Festlegung der Höhe der Abgabe mit der Verordnung hat und hier dann auch die entsprechende Flexibiltiät hat. Danke.
Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Im Sinne meiner Ausführungen plädiere ich dafür, dass die Höhe der Parkplatzgebühren sich an der Zumutbarkeit des Arbeitsweges ohne Motorfahrzeug orientiert, und dass das Nähere die Regierung über Verordnung festlegt.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zum Votum des Abg. Henrik Caduff: Es geht hier darum, wenn wir Angestellte belasten, muss das Gesetz einen bestimmten Bestimmtheitsgrad haben. Ich glaube, eine völlige Freigabe der Kompetenz an die Regierung wäre wahrscheinlich rein rechtsstaatlich gesehen kaum möglich, aber wir lassen das gerne überprüfen. Natürlich sind wir auch für eine bestimmte Flexibilität, aber ich denke schon, dass wir einen bestimmten Rahmen im Gesetz festlegen müssen. Das können wir auf die 2. Lesung beantworten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Ich möchte hier zwei Dinge anregen: Zum Ersten, zur Abgabenverwendung: Im Abs. 1 Bst. a soll definiert werden: «zu maximal zwei Dritteln für finanzielle Leistungen», damit sicherlich ein Drittel zur Finanzierung anderer Massnahmen zur Verfügung steht. Das im Sinne der Ausführungen sowohl des Regierungschefs als auch des Regierungsrates Meyer, dass Förderungsmassnahmen sehr wichtig seien.
Und im Abs. 3 ist eine Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten enthalten. Wenn jemand halbtags arbeitet, zum Beispiel jeden Tag 4 Stunden und 12 Minuten, dann zahlt er nach der gegenwärtigen Vorlage die vollen Parkplatzgebühren, da kein Unterschied gemacht wird, ob jemand den Parkplatz nur eine Stunde oder den ganzen Tag beansprucht. Wenn es dann aber um die Verteilung der Erträge geht, wird der Beschäftigungsgrad eingerechnet. Und das ist insgesamt eigentlich nicht gerecht.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Art. 5 Abs. 1 Bst. b heisst: «zur Finanzierung anderer Massnahmen zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs». Hier bitte ich die Regierung zu klären, ob hier allenfalls Amtsverkehr oder amtsinterner Verkehr auch dazu geschrieben werden müsste. Aus meiner Sicht ist es ja nicht nur der Arbeitswegverkehr, sondern auch der Amtsverkehr. Danke.Abg. Rudolf Lampert
Ich halte es schon für richtig, dass der Beschäftigungsgrad hier einbezogen wird. Aber Sie haben ein Beispiel genannt, wo das nicht so ganz spielt. Das andere Beispiel ist das, dass diese 50% an zwei Tagen erbracht werden, und eine 100-prozentige Rückvergütung wäre dann wieder die Ungerechtigkeit auf der anderen Seite. Ich weiss nicht, wie die Regierung das lösen will. Das einfach noch als Input dazu.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich weiss es auch noch nicht. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir haben uns hier schon Überlegungen gemacht, und zwar immer unter der Prämisse, dass das System noch handhabbar ist, dass wir es nicht zu kompliziert machen, denn irgendwann müssen wir uns auch fragen: Um wie viel Geld geht es letztendlich? Aber wir werden auf die 2. Lesung diese vorgebrachten Anregungen noch einmal überprüfen und sehen, wir wir dann ein möglichst gerechtes System installieren können.Abg. Andrea Matt
Angesichts der Tatsache, dass es sich bei den Teilzeitbeschäftigten vorwiegend um Frauen in niedrigen Lohnstufen handelt, würde ich für eine Grosszügigkeit der Regierung plädieren.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.
Entschuldigung, der Herr Regierungschef wünscht nochmals das Wort.Regierungschef Otmar Hasler
Ich denke mir, wenn Sie das schon ansprechen, dann müssen Sie auch Art. 3 mit berücksichtigen. Da haben wir natürlich auch Ausnahmebestimmungen, gerade für Personen, die ausserhalb der normalen Arbeitszeit arbeiten, die im Normalfall in Teilzeit angestellt sind und vielleicht nicht dem höchsten Lohnniveau angehören. Da werden wir natürlich auch mit Ausnahmebestimmungen arbeiten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Ich habe hier eine Anregung: Ich denke, Art. 6 steht unter dem Titel «Kontrollen und Massnahmen». Ich würde das gerne weiterfassen als «Wirksamkeitskontrolle» und dann zusätzlich einen ersten Absatz einfügen, dass die hauptverantwortliche Fachstelle regelmässig die Wirksamkeit der Massnahmen überprüft und geeignete Massnahmen zur Sicherstellung der Ziele des betrieblichen Mobilitätsmanagements ergreift bzw. in Vorschlag bringt - falls das möglich ist.
Dann noch zu Abs. 1: Da geht es darum, dass im Bericht erwähnt ist, dass Kontrollen extern vergeben werden sollen oder durch EIPOLA-Angestellte gemacht werden. Und das Letztere wäre für mich nicht in Ordnung. EIPOLA-Leute sind Langzeitarbeitslose, die noch nicht ausgesteuert sind. Sie erhalten auch Arbeitslosenentschädigung, können aber gratis in der Landesverwaltung arbeiten mit der Idee, ihre Arbeitsbereitschaft so unter Beweis zu stellen. Wenn nun solche Gratis-Leute regelmässig für die Kontrollen eingesetzt werden, gibt der Staat meines Erachtens ein schlechtes Vorbild, da sie nichts lernen, nichts verdienen und eigentlich nur ausgenutzt werden.
Zum Abs. 2 habe ich auch noch eine Anmerkung: Im Bericht und Antrag Seite 20 ist vorgesehen, dass Personen, die nicht in der Landesverwaltung arbeiten, ihr Auto aber auf einem für Mitarbeitende reservierten Parkplatz abstellen, als Sanktion umparkieren müssen. Das ist eigentlich keine Sanktion, sondern eine Einladung, dort zu parkieren. Bis man zum Beispiel im Städtle in Vaduz die betreffende Person gefunden hat, kann es lange dauern. Realistischerweise wird man sie erst gar nicht suchen und darum wäre ich hier für schärfere Massnahmen. Insgesamt scheint mir die Sanktion mit CHF 15 zu tief zu sein.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ihre erste Anregung: Diese Wirksamkeitskontrollen werden selbstverständlich stattfinden, ob sie im Gesetz stehen oder nicht. Aber es spricht nichts dagegen, die auch ins Gesetz zu schreiben, weil es scheint uns wichtig, dass wir die Wirksamkeit regelmässig untersuchen und damit auch wissen, ob das System funktioniert oder ob es nicht funktioniert.
Den anderen Anregungen gehen wir nach. Nur das EIPOLA-Programm ist nicht initiiert worden, um Leute auszunützen. Das möchte ich hier schon klargestellt haben.
Dann betreffend die Höhe der Strafe: Da haben wir einfach das Zehnfache gewählt. Irgendwo muss eine Verhältnismässigkeit gegeben sein. Nur müssen Sie auch wissen, wenn natürlich jemand das System unterwandert bzw. sich nicht an die Regeln hält, hat das dann natürlich auch andere dienstrechtliche Konsequenzen. Denn letztendlich heisst das, dass man sich eben nicht an die Vorschriften hält. Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Ich wollte nicht unterstellen, dass EIPOLA-Leute angestellt werden, um sie auszunutzen. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, wenn man diese EIPOLA-Leute, die man ja anstellt, um ihnen die Möglichkeit zu geben, dass sie unter Beweis stellen, dass sie eigentlich arbeiten möchten, dass, wenn man diese Leute für solche Kontrollen einsetzt, dass das ein schlechtes Bild abgeben würde. Nur das wollte ich anmerken. Das Programm an sich finde ich sehr sinnvoll. Das zum Ersten.
Zum Zweiten: Ich habe das so verstanden im Bericht und Antrag auf Seite 20, dass es da um Personen geht, die nicht in der Landesverwaltung arbeiten, ihr Auto aber auf einem Parkplatz der Landesverwaltung parkieren, dass diese dann als Sanktion umparkieren müssen. Ich weiss nicht, ob ich das jetzt falsch verstanden habe. Und diese Personen würde ich gerne härter bestrafen, wenn sie auf einem widerrechtlichen Parkplatz parkieren.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir sind natürlich vom Grundsatz ausgegangen, dass sich die Landesangestellten an die Vorschriften halten und von daher das Sanktionenregime nicht sehr oft angewendet werden muss. Aber wir haben die Verhältnismässigkeit schon auch in Betracht zu ziehen.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auf Seite 14 im Bericht und Antrag verweisen. Hier heisst es im vierten Absatz: «Vorsätzliches Nichtbezahlen des Parkplatzes kann im Wiederholungsfall als Dienstpflichtverletzung geahndet werden». Und das kann dann weit reichende und weitest reichende Konsequenzen haben. Ich glaube nicht, dass das hier als quasi Kavalliersdelikt behandelt wird. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich habe hier eine grundsätzlich legistische Frage. Und zwar bei gewissen Gesetzen schreiben wir hier bei den Durchführungsverordnungen, dass die Regierung die notwendige Durchführungsverordnung erlässt. Bei anderen Gesetzen - wie hier - zählen wir diese Verordnungen bzw. die Themen auf. Ich würde mir wüschen, dass wir uns hier mal zu einer Einheitlichkeit durchringen können, ob wir einfach eine grundsätzliche Bemerkung machen, oder ob wir die einzelnen Themen oder Verordnungen aufführen. Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Das können wir gerne einmal machen. Hier scheint es mir klar zu sein, dass die Regierung keinen Freiraum hat, in diesen Belangen auf Verordnungsebene ganz genau zu bestimmen die Höhe der Abgaben und wie die Abgaben zu entrichten sind, dann die Abgabenverwendung, denn das ist auch der eigentliche Grund, warum wir dieses Gesetz machen mussten. Es geht hier tatsächlich darum, dass wir nun Angestellte belasten. Wir greifen in wohl erworbene Rechte ein. Da gilt natürlich ein erhöhtes Gebot an Rechtssicherheit. Deshalb muss die Regierung diese Fragen auf Verordnungsebene lösen. Aber es ist durchaus so - und da haben Sie Recht -, dass wir in unterschiedlichen Gesetzen zum Teil Verordnungskompetenzen bei entsprechenden Artikeln haben und am Schluss noch eine allgemeine Verordnungskompetenz haben.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke. Hier haben wir beides. Hier haben wir die Verordnungskompetenz bei den entsprechenden Artikeln. Ich nehme zum Beispiel Art. 3 Abs. 3, der wie folgt lautet: «In den Fällen nach Abs. 2 ist die Abgabe von der Behörde oder Institution, bei der die betreffende Person beschäftigt ist, zu entrichten. Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung». Hier ist die Verordnungskompetenz beim Artikel geregelt und hinten wieder aufgeführt. Darum geht es mir. Mir geht es einfach um die Einheitlichkeit, dass wir hier eine saubere Lösung finden und das nicht jeweils unterschiedlich handhaben.Regierungschef Otmar Hasler
Wie gesagt, grundsätzlich kann hier der Rechtsdienst, die Abteilung Legistik, sicher einmal Auskunft geben, wie die entsprechenden Verordnungsbestimmungen in den Gesetzen zu handhaben sind. Allerdings beleuchten wir hier zwei unterschiedliche Fälle. Bei Art. 3 wird gesagt, dass die Abgabe von der Behörde oder Institution, bei der die betreffende Person beschäftigt ist, zu entrichten ist. Also sei das nun bei einer unselbstständigen Anstalt, bei einer Schule oder hier bei der Landesverwaltung, während hinten die Grundsätze geregelt werden, die Höhen der Abgaben, und zwar über alle hinweg, die organisatorischen Voraussetzungen und die Abgabenverwendung. Aber wir können über die legistischen Aspekte sicher einmal Auskunft geben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Ich empfehle hier die neue Regelung bezüglich In-Kraft-Treten mit dem Vorbehalt des Referendums einzufügen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Damit haben wir das Gesetz über das Mobilitätsmanagement des Landes - sprich Landesmobilitätsmanagementgesetz - in 1. Lesung beraten und Traktandum 8 erledigt.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 13:45 Uhr. Mittagspause (von 12:10 bis 13:45 Uhr)
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