Beschluss Nr. 151/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG), (Nr. 60/2007)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu Traktandum 23: Beschluss Nr. 151/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses - Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG.
Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 60/2007 steht zur Diskussion.Abg. Franz Heeb
Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete. Bei der EU-Richtlinie zur Kraft-Wärme-Kopplung handelt es sich um eine richtungsweisende, für unsere Energieversorgung und den Umweltschutz besonders wichtige Vorlage, vor allem zur Verbesserung der Energienutzung und Energieeffizienz. Hochwertige, nicht erneuerbare kalorische Energieträger wie Erdöl, Erdgas oder auch Biogas sollten nicht einfach für Heizzwecke verfeuert werden, sondern diese Wärmeenergie soll vorerst zur Erzeugung hochwertiger mechanischer und elektrischer Energie und die Restwärme für die Heizung im niedrigen Temperaturbereich genutzt werden. Umgekehrt soll die Abwärme kalorischer Kraftwerke als Nutzwärme bzw. für Fernheizungen besser genutzt werden.
Zum gemeinsamen Verständnis der Kraft-Wärme-Kopplung möchte ich kurz das Prinzip erläutern: Wenn wir zum Beispiel ein kalorisches Kraftwerk haben oder Motoren zur Erzeugung von mechanischer oder elektrischer Energie, dann gehen uns etwa 60 bis 70% der Energie als Abwärme verloren. Und diese Abwärme soll vermehrt genutzt werden und man kommt bei der Kraft-Wärme-Kopplung so zu einem Wirkungsgrad oder zu einer Energienutzung bis zu 90%. Auf der anderen Seite soll nicht hochwertige Energie einfach für Heizzwecke im Niedertemperaturbereich verfeuert werden. Diese Energie soll auf erster Stufe für die hochwertige mechanische und elektrische Energie zuerst genutzt werden und die Abwärme anschliessend für Heizungszwecke.
Mit der Zustimmung zum Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses erteilt der Landtag auch die Zustimmung dafür, dass künftig ein Herkunftsnachweis für Strom aus hoch effizienter Kraft-Wärme-Kopplung erstellt und dazu entsprechende Stellen beauftragt werden sowie dass das Potenzial für die Kraft-Wärme-Kopplung einschliesslich der Kleinstanlagen im Land analysiert und identifiziert werden, als auch dass eine Förderung bzw. Förderungsregelungen für bestehende und neue Kraft-Wärme-Kopplungen eingeführt werden, die sich an den Energieeinsparungen orientieren.
Mit der Zustimmung zur EG-Richtlinie und dem Beschluss des EWR-Ausschusses setzt der Landtag einen ersten formalrechtlichen Schritt. Die daraus folgenden Aufgaben und Fragen sind damit noch nicht gelöst. Es stellen sich daraus für die Regierung folgende Fragen: Wie wird der Herkunftsnachweis für Strom aus der Kraft-Wärme-Kopplung erstellt und welche Institution bzw. Stellen werden damit beauftragt? Welche Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stehen bereits im Land in Betrieb und wo sieht die Regierung künftig weitere Einsatzmöglichkeiten mit welchem Einsparungspotenzial? Ich denke hier vor allem an Haushalte, Gewerbe/Industriebetriebe aber auch öffentliche Gebäude.
Eine weitere Frage lautet: Wie soll die bestehende und künftige Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung gefördert und unterstützt werden bzw. welche Konsequenzen hat diese Richtlinie für das Fürstentum Liechtenstein?
Im Bericht und Antrag wird auf Seite 9 ausgeführt - ich zitiere: «Nachdem das Energiespargesetz in absehbarer Zeit durch ein neues Gesetz über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz) abgelöst werden soll, empfiehlt es sich, die Umsetzung der Kraft-Wärme-Kopplungsrichtlinie in diesem Rahmen vorzunehmen». Daraus stellt sich die weitere Frage: Was soll in diesem Energieeffizienzgesetz bezüglich Kraft-Wärme-Kopplung aufgenommen und geregelt werden? Ich verweise da auf die deutsche Gesetzgebung, wo ja speziell die Einspeisung von Strom aus der Kraft-Wärme-Kopplung auch unterstützt wird. Wann wird dieses Gesetz dem Landtag zur Beratung vorgelegt?
Ich danke der Regierung für die Beantwortung meiner Fragen und bin für die Zustimmung zum Beschluss des EWR-Ausschusses Nr. 151/2006. Danke. Stv. Abg. Rony Bargetze
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Oftmals müssen EWR- Richtlinien umgesetzt werden, die wenig Sinn machen oder meines Erachtens sogar unsinnig sind. Anders verhält es sich mit der vorliegenden Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt.
Die Ziele der Kraft-Wärme-Kopplungsrichtlinie sind die Steigerung der Energieeffizienz und die Verbesserung der Energieversorgungssicherheit. Diese Vorlage ist wiederum ein wichtiger Teil aus einer Reihe von Gesetzen und Richtlinien zum besseren Nutzen vorhandener Energieressourcen. In dieser Richtlinie werden Herkunftsnachweise für Strom aus hoch effizienter Kraft-Wärme-Kopplung definiert und eine einheitliche Berechnungsmethode für den erzeugten Strom aus solchen Anlagen festgelegt. Dies sind Massnahmen, die einem allfälligen Missbrauch, aber auch falschen Ausrichtungen, einen Riegel schieben.
Für mich wirklich wichtig aber ist die Analyse des nationalen Potenzials. Dabei können die erreichten Primärenergieeinsparungen ausgewertet werden. Durch die Möglichkeit, hoch effiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Zukunft fördern zu können, eröffnet sich in Liechtenstein eine weitere Möglichkeit, auf innovative Art und Weise Möglichkeiten zu schaffen, sich von Energieimporten unabhängiger zu machen. Es erscheint bei erster Betrachtung etwas abstrakt, über hoch effiziente Wärme-Kraft-Kopplung zu diskutieren. Bei näherer Betrachtung ist die Thematik jedoch nicht sehr weit entfernt. So betreibt der Verein für Abfallbeseitigung - kurz VfA genannt- in Buchs eine Kraft-Wärme-Kopplung im grossen Stil, indem die bei der Verbrennung von Abfall erzeugte Energie in Wärme und Strom umgewandelt wird.
Die Kehrichtverbrennungsanlage in Buchs stellt zudem den Idealfall dar, da keine Primärenergie verschwendet wird. Bei einer Kraft-Wärme-Kopplung ist in der Regel ein Verhältnis von 40% Strom und 60% Wärme optimal. Die geplante Dampfleitung nach Liechtenstein würde uns dieser optimalen Situation sehr nahe bringen. Nur ein Beispiel: Könnte die anfallende Energie der Kehrichtverbrennungsanlage zu 100% vermarktet werden, so entspräche dies einer Einsparung von rund 30 Mio. Liter Heizöl pro Jahr. Ein Beispiel, das uns sehr plastisch aufzeigt, dass ein solches EWR-Abkommen durchaus einen pragmatischen Hintergrund haben kann.
Neben der Kehrichtverbrennungsanlage sind auch die Blockheizkraftwerke, die in verschiedenen Gemeinden in Betrieb stehen, ebenfalls Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, die dazu beitragen, wenigstens einen kleinen Teil der Energieversorgung selber sicherzustellen. Dass die LKW nun aus dem Verbund der Blockheizkraftbetreiber aussteigen wollen, überrascht daher doch ein wenig.
Dem Wunsch der Regierung auf Umsetzung der Kraft-Wärme-Kopplungsrichtlinie im Rahmen der Neufassung des Energiespargesetzes - neu Energieeffizienzgesetz - kann meiner Meinung nach problemlos entsprochen werden. Aus diesem Grund empfehle ich, dieser Vorlage zuzustimmen. Danke.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Danke für die Zustimmung zu diesem Beschluss. Die EWR-Landtagskommission hat ja entsprechend auch diese Zustimmung ausgesprochen. Ich kann es auch relativ kurz machen: Der Abg. Franz Heeb hat eine Reihe von wichtigen Fragen aufgeworfen. Es gibt eine Reihe weiterer Fragen. Diese haben wir unmittelbar, nachdem die EWR-Kommission anfangs Jahr, konkret am 7./9. Januar, befunden hat, dass dieser Beschluss dem Landtag vorzulegen ist, der Energiefachstelle auch zur Abklärung in Auftrag gegeben. Die Energiefachstelle ist auch dabei, die Vernehmlassungsergebnisse zum Energieeffizienzgesetz auszuwerten, die entsprechenden Gespräche zu den Vernehmlassungsergebnissen zu führen und sie wird uns dann auch zu diesen Analysen des Potenzials berichten. Das scheint mir auch die wichtigste Angelegenheit hier zu sein.
Es kann deshalb auch heute noch nicht gesagt werden, wie diese Herkunftsnachweise zu erstellen sind. Ich glaube, das ist aber auch nicht der Rahmen der hier zu diskutierenden 103er-Umsetzung, sondern das ist dann die Umsetzung, die wir dann konkret dem Landtag vorschlagen und womit die Energiefachstelle jetzt beschäftigt ist.
Sie haben gefragt: Wann kommt dieses Energieeffizienzgesetz? Zunächst bin ich froh, dass Sie die Meinung teilen, dass wir diese Kraft-Wärme-Kopplungsrichtlinie auch dort umsetzen sollen. Die Regierung ist auch der Auffassung, dass es wenig Sinn macht, das alte Energiespargesetz durch das neue Energieeffizienzgesetz abzulösen und dann ein paar Monate später schon wieder eine Revision vorzunehmen. Deshalb werden wir das dort einbauen. Ich hatte die Gelegenheit, im Rahmen einer Kleinen Anfrage im letzten Landtag - die Abg. Claudia Heeb-Fleck hat diese Anfrage gestellt - dazu Stellung zu nehmen. Ich habe dort in Aussicht gestellt - wie auch heute Morgen anlässlich der Diskussion beim LKW -, dass dieses Energieeffizienzgesetz im Herbst dem Landtag vorgelegt wird.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Abg. Franz Heeb
Noch eine Frage: Sind schon bestimmte Pläne oder Konzepte bezüglich der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung ins Auge gefasst?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ja, es gibt eine interne Arbeitsgruppe. Diese Arbeitsgruppe hat sich dazu Gedanken gemacht. Die Ergebnisse liegen intern vor. Ich könnte Ihnen die Modelle, wenn ich die Zeit hätte, diese zu holen, vorlegen. Aber ich glaube, es macht wenig Sinn, so lange wir uns intern noch im Prozess befinden, diese hier schon zu diskutieren. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden, der wie folgt lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 151/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen».
Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir Traktandum 23 erledigt. -ooOoo-