Vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens vom 19. Dezember 1996 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Direktversicherung (Nr. 75/2007)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am 3. Tag der Juni-Landtagssitzung fort.
Wir kommen zu Traktandum 25: Vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens vom 19. Dezember 1996 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Direktversicherung.
Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 75/2007 steht zur Diskussion.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich werde mich zu diesem Thema kurz fassen: Auch in der Aussenpolitischen Kommission wurde dieses Abkommen über Versicherungsvermittler diskutiert und hat einhellige Zustimmung gefunden. Am Mittwoch dieser Woche hat Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher sowie Bundesrat Hansrudolf Merz in Bern das Abkommen über die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit von Versicherungsvermittlern unterzeichnet.
Das Abkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz betreffend die Direktversicherung vom 19. Dezember 1996 gibt Versicherungsunternehmen aus einem Vertragsstaat die Freiheit, sich im anderen Staat niederzulassen sowie auch die Möglichkeit, im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr Abschlüsse im Lebens- und Nichtlebensversicherungsbereich zu tätigen.
Dieser Staatsvertrag deckte bisher nur die Versicherungstätigkeit ab und liess die Versicherungsvermittlungstätigkeit ausser Acht. Die Rechtsvorschriften betreffend die Versicherungsvermittler in beiden Ländern sind erst 2006 in Kraft getreten. In Analogie zur Regelung für die schweizerischen und liechtensteinischen Versicherungsunternehmen wird nun in Ergänzung des Abkommens von 1996 auf der Basis von Gegenseitigkeit die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit auch für die Versicherungsvermittler verwirklicht.
Zudem wird geregelt, dass sich die Versicherungsvermittler in der Schweiz oder in Liechtenstein nur noch bei einer Aufsichtsbehörde registrieren lassen müssen, um in beiden Ländern tätig sein zu dürfen. Die Ausweitung des Abkommens tritt per 1. Juli 2007 in Kraft. Danke.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Schönen guten Nachmittag, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Der Abg. Harry Quaderer hat den Inhalt des Abkommens dargestellt. Ich möchte eine Ergänzung dazu machen. Wie Sie wissen, wurde letztes Jahr im Hohen Hause das Versicherungsvermittlungsgesetz in Kraft gesetzt und verabschiedet. Dieses ist am 1. Juli letzten Jahres in Kraft getreten. Dort hat es eine Übergangsbe-stimmung, innerhalb welcher die Versicherungsvermittler verschiedene Unterlagen nachreichen müssen und ihre Tätigkeit dementsprechend behalten können.
In diesem Zusammenhang ist dieses Abkommen auch zu sehen. Wir beantragen hier die provisorische Anwendung, wie wir das ähnlich beim Sicherheitsfonds im Dezember letzten Jahres gemacht haben.
Anlässlich der Unterzeichnung waren Bundesrat Merz und meine Person einig, dass das wiederum eine Vertiefung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein ist, dass wir hier auch ein gutes Zeichen für den Versicherungsplatz Liechtenstein setzen, insbesondere auch, weil doch einige Versicherungsvermittler hier dann von einem noch grösseren Versicherungsmarkt profitieren können.
In diesem Sinne, glaube ich, kann man hier von einer Win-Win-Situation für beide Partner sprechen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann können wir über den Antrag der Regierung abstimmen, der wie folgt lautet: «Der Hohe Landtag wolle der vorläufigen Anwendung des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens vom 19. Dezember 1996 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Direktversicherung die Zustimmung erteilen».
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit ist diesem Abkommen zugestimmt und Traktandum 25 erledigt. -ooOoo-