Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes sowie Schaffung eines Gesetzes betreffend die Kulturstiftung Liechtenstein (Nr. 46/2007); [1. Lesung: 23./24. Mai 2007]; Stellungnahme der Regierung (Nr. 94/2007); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 16: Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes sowie Schaffung eines Gesetzes betreffend die Kulturstiftung Liechtenstein.
Wir haben diese Totalrevision in 1. Lesung am 23./24. Mai 2007 beraten und behandeln heute diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung.
Die Stellungnahme der Regierung Nr. 94/2007 steht zur Diskussion.Abg. Andrea Matt
Ich beantrage Artikelaufruf und nur Lesung derjenigen Artikel, bei denen es Änderungsanträge gibt.
Abg. Alois Beck
Es hat doch einige Änderungen gegeben. Ich bin der Ansicht, dass wir wichtige Gesetze doch lesen sollten. Deshalb möchte ich mich gegen diesen Antrag aussprechen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich teile die Ansicht des Abg. Alois Beck. Wir sind hier die gesetzgebende Instanz im Landtag. Diese Gesetzesvorlagen sind nicht so umfangreich und ausserdem hat es einige Änderungen. Ich glaube, der Landtag sollte sich das nicht zu leicht machen. Wenn gar keine Änderungen in Gesetzesvorlagen sind und diese sehr umfangreich sind, dann vertrete ich auch die Ansicht, dass man durch Artikelaufruf abstimmen kann. Ich möchte hier aber beliebt machen, diesem Antrag nicht zuzustimmen.
Wer also dem Antrag der Abg. Andrea Matt zustimmen will, dass diese beiden Gesetzesvorlagen mit Artikelaufruf in Behandlung zu ziehen sind, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt und wir können uns der 2. Lesung dieser Gesetzesvorlagen zuwenden.
Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Ich beantrage eine Änderung des Abs. 2, und zwar, dass ab dem Wort «sowie» gestrichen wird. Er würde dann nur noch lauten: «Ausgeschlossen von der staatlichen Kulturförderung sind Mitglieder des Stiftungsrates und der Geschäftsführer der Kulturstiftung Liechtenstein».
Ich möchte das wie folgt begründen: Wir haben in Liechtenstein bei vielen Organisationen und Vereinen heute schon Probleme, einfach die entsprechenden Menschen zu finden, die bereit sind, sich zu engagieren. Ich denke, angesichts der engen Verhältnisse halte ich einfach eine Einschränkung, dass dann die Organisationen, in denen jemand auch im Vorstand beispielsweise tätig ist, von einer Förderung ausgeschlossen sind, einfach für zu restriktiv. Im Sinne dessen, dass eben auch die guten Leute sich oft in Vorständen engagieren, stelle ich den Antrag, dass die Organisiationen, in denen sich denn diese Personen engagieren, nicht auch von der Förderung ausgeschlossen sind.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Der Abg. Rudolf Lampert meldet sich noch zu Wort.Abg. Rudolf Lampert
Wenn dem so wäre, wie die Abg. Matt das ausgeführt hat, müsste ich das auch unterstützen. Aber meines Erachtens geht es hier darum - ich zitiere: «an denen sie massgeblich beteiligt sind». Und mit Beteiligung verstehe ich natürlich nicht, dass hier in einem Vorstand eines Vereins mitgearbeitet wird und dergleichen, sondern unter Beteiligung verstehe ich das wirklich als Beteiligung, nämlich dass sie wirtschaftlich beteiligt sind an diesem Unternehmen.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es trifft auf beides zu. Wenn jemand natürlich Präsident einer Kulturinstitution ist, dann hat er massgeblichen Einfluss auf diese Institution. Wenn er als Präsident dieser Kulturinstitution auch Mitglied des Stiftungsrates ist, dann kann er beispielsweise bei der Budgetierung oder bei entsprechenden Anträgen bereits die Weichen stellen. Aber es trifft selbstverständlich auch auf den vom Abg. Rudolf Lampert ausgedrückten Umstand zu, dass, wenn jemand sogar noch Besitzer oder Eigentümer einer Kulturinstitution ist oder sich finanziell daran stark beteiligt, dann ist die Einflussnahme einfach eine Doppelte. Die Regierung hält an ihrem Antrag fest.Abg. Andrea Matt
Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, würde es somit nur die Präsidenten der Organisationen betreffen, nicht sämtliche Vorstandsmitglieder.Abg. Paul Vogt
Nach den Ausführungen der Frau Regierungsrätin bin ich mir nicht mehr sicher, was hier eigentlich gemeint ist. Das Votum des Abg. Rudolf Lampert ging ja eigentlich in eine ganz andere Richtung, dass er den Begriff «Beteiligung» so definiert hat, dass es hier um Besitzrechte gehe. Ich sehe aber die Kulturinstitution nicht so, dass das wirtschaftliche Unternehmen sind, die Profit abwerfen, sondern im Normalfall sind das Vereine, die von einem Vorstand geleitet werden. Ich denke, dass es in Liechtenstein aufgrund der kleinen Verhältnisse zu einschränkend wäre, wenn man all diese Organisationen ausschliessen würde. Sie haben ja nicht einmal ein Vorschlagsrecht zur Bestellung des Stiftungsrates. Ich denke, dass es genügt, wenn diese Personen dann jeweils in den Ausstand treten.
Andererseits müsste man sich dann auch überlegen: Was hat das dann für Konsequenzen für alle anderen Stiftungsräte? Müssen dann alle Wirtschaftsorganisationen in den Ausstand gehen, wenn es um Wirtschaftsfragen geht? Müssen Bank- und Finanzkreise ausgeschlossen werden, wenn es um Fragen des Finanzplatzes geht?Abg. Rudolf Lampert
Habe ich Sie richtig verstanden, Frau Regierungsrätin, dass, wenn beispielsweise der Präsident eines Musikverbandes zugleich im Stiftungsrat sitzt, dass dann der Musikverband von sämtlichen Zuwendungen ausgeschlossen werden soll? Ich glaube nicht, dass das damit gemeint sein kann.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Ich beziehe mich auf die Äusserungen, die wir im Bericht und Antrag Nr. 46/2007 gemacht haben. Dort geht es um die Förderungsberechtigung. Dort heisst es: «Abs. 2 trifft Vorsorge dafür, dass keine Interessenkonflikte zwischen Förderern und Geförderten auftreten und schliesst daher die Mitglieder des Stiftungsrates und den Geschäftsführer der Kulturstiftung Liechtenstein für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zu diesen Gremien von der Förderung aus. Dasselbe gilt für Organisationen, an denen die bezeichneten Personen massgeblich beteiligt sind. Obschon es sich als eine Selbstverständlichkeit darstellen sollte, dass niemand Richter in eigener Sache sein kann, haben einzelne Vernehmlassungsteilnehmer den Ausschluss von Mitgliedern des Stiftungsrates und des Geschäftsführers der Kulturstiftung Liechtenstein oder Organisationen, an denen sie massgeblich beteiligt sind, von der staatlichen Kulturförderung kritisiert. Zur Gewährleistung der Objektivität und Unabhängigkeit der staatlichen Kulturförderung erscheint es jedoch zwingend geboten, die gegenständliche Bestimmung beizubehalten. Dies auch deshalb, weil die Einsitznahme von Interessenvertretern nicht nur die Objektivität und Unabhängigkeit der Entscheidung über Förderanträge im Einzelnen beeinträchtigen würde, sondern im Lichte des umfangreichen Aufgabenkatalogs zur Kulturstiftung Liechtenstein der gesamten Entwicklung der Kulturförderung abträglich wäre, weil einzelne Kulturgattungen oder Kulturschaffende dadurch per se bevorzugt wären. Aus diesem Grund kann mit einer blossen Ausstandsregelung, wie dies vereinzelt als ausreichend vorgeschlagen wurde, nicht das Auslangen gefunden werden, weil diese ihre Wirksamkeit nur bei der Behandlung konkreter Geschäfte, nicht aber bei Agenden strategischer Natur, wie etwa der Festlegung der Strategie sowie der Schwerpunkte der Förderung der kulturellen Tätigkeit in Liechtenstein entfalten würde. Abgesehen davon finden sich im geltenden Recht durchaus vergleichbare Bestimmungen. So etwa in Art. 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein».
Im Rahmen der 1. Lesung gab es Ihrerseits hierzu keine Äusserungen. Deshalb haben wir diese Frage auch nicht nochmals geprüft und ich halte an diesem Antrag fest. Aber ich muss dem Abg. Rudolf Lampert mitteilen: Er hat das schon richtig verstanden, dass dann, wenn beispielsweise Vorstandsmitglieder eines Verbandes oder einer Organisation im Stiftungsrat sind, dass diese Organisationen dann von der Förderung für die Zeit der Einsitznahme ausgeschlossen wären.Abg. Andrea Matt
Ich möchte einfach nochmal sagen, das ist ja dann jetzt die Auslegung des massgeblich Beteiligtsein. Sie sagen ganz klar, wenn jemand in einem Vorstand sitzt, dann ist die ganze Organisation von einer Förderung ausgeschlossen. Und das geht mir zu weit. Und deswegen halte ich an meinem Antrag fest.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir über den Antrag der Abg. Andrea Matt abstimmen. Sie beantragt in Art. 4 Abs. 2 folgende Änderung, das heisst, Abs. 2 würde dann wie folgt lauten: «Ausgeschlossen von der staatlichen Kulturförderung sind Mitglieder des Stiftungsrates und der Geschäftsführer der Kulturstiftung Liechtenstein». Der Rest dieses Satzes würde ersatzlos gestrichen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt und wir können nun noch über Art. 4 der Regierungsvorlage abstimmen: Wer dem Art. 4 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Artikel zugestimmt und wir können weiterlesen.
Entschuldigung, der Abg. Rudolf Lampert sich nochmals zu Wort.Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte doch noch bei Art. 4 einen Satz dazu sagen, warum ich jetzt nicht mitgestimmt habe, obwohl mich das auch gestört hat. In Art. 4 Abs. 1 wird ganz klar von natürlichen Personen und privaten Organisationen gesprochen. Das heisst, das Beispiel, das ich gebracht habe, der Musikverband, ist keine private Organisation und ist somit nicht ausgeschlossen von dieser Förderung. Das war auch der Grund, weshalb ich dann der falschen Annahme war, dass auch die öffentlichen Vereine oder öffentlichen Verbände eingeschlossen sind. Aber hier geht es um private Organisationen und natürlich Personen.Abg. Paul Vogt
Diese Interpretation ist jetzt doch weit hergeholt, Herr Abg. Rudolf Lampert. Selbstverständlich ist ein Verband auch eine private Organisation. Was soll das denn sonst sein? Eine öffentliche Organisation?Abg. Heinz Vogt
Das sehe ich eigentlich auch gleich und das würde auch der Aussage der Frau Regierungsrätin widersprechen. Ich sehe einen Musikverband auch als private Organisation. Was soll es anderes sein?Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Meine beiden Vorredner haben das gesagt. Auch ich bin ganz klar der Meinung, ein Musikverein oder ein Musikverband ist eine private Organisation. Diese Interpretation des Abg. Rudolf Lampert kann ich nicht nachvollziehen.Abg. Heinz Vogt
Handelt es sich hier jetzt um einen Grundlagenirrtum des Abg. Rudolf Lampert? Hätte er anders entschieden, wenn er eine Klarstellung gehabt hätte?Abg. Rudolf Lampert
Es ist meines Erachtens nicht relevant, weil das Abstimmungsergebnis eindeutig ausfiel. Aber es war tatsächlich so, dass ich hier jetzt in der Diskussion noch steckte, als die Abstimmung schon stattfand. Aber ich nehme das so zur Kenntnis. Im schlimmsten Fall kann so etwas auch korrigiert werden, wenn es dann nicht haltbar ist.Abg. Andrea Matt
Vielleicht wäre es ein Vorschlag zur Güte, dass man die Abstimmung noch einmal wiederholen würde.Landtagspräsident Klaus Wanger
Nein, das ist kein Vorschlag zur Güte. Da kann ich Ihnen leider nicht entgegenkommen. Wir haben abgestimmt und damit ist die Angelgenheit erledigt.
Dann können wir mit Art. 5 fortfahren. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion. Abg. Arthur Brunhart
Ich möchte hier einen konkreten Antrag machen. Ich beantrage, dass ein Bst. f - Kulturvermittlung - eingefügt wird. Warum: Kulturell tätige Personen und kulturell tätige Institutionen, die Kunst herstellen, Kunstwerke schaffen, die Sammlungen haben und Ausstellungen anbieten, müssen auch die Möglichkeit haben, ihre Schätze und ihr Kunstverständnis zu vermitteln. Die Kulturvermittlung ist nicht von ungefähr im Art. 2 Bst. a und b ausdrücklich erwähnt. Der Bereich Bildung und Vermittlung spielt im Kulturmarkt heute eine bedeutende Rolle und eine immer wichtiger werdende Rolle. Er ist notabene, wie man weiss, für die Akzeptanz und den Zuspruch der Öffentlichkeit ausserordentlich wichtig. Ich bin deshalb der Ansicht, dass ein Kulturförderungsgesetz wie auch das Gesetz über die Kulturstiftung Liechtenstein die Kulturvermittlung als Form der Förderung ausdrücklich erwähnen sollte. Mein Antrag lautet: Art. 5 Abs. 3 um den Bst. f - Kulturvermittlung - zu ergänzen. Ich darf noch erwähnen, dass schon bisher der Kulturbeirat solche Projekte im Bereich Kulturförderung über Jahre hinweg unterstützt hat.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Das ist ein Antrag eines Abgeordneten. Ich denke, da muss sich jetzt der Landtag selbst ein Bild machen und entscheiden, ob er dem zustimmt oder nicht. Abg. Paul Vogt
Damit sich die Regierung ein Bild machen kann, möchte ich explizit festhalten, dass ich den Antrag des Abg. Brunhart unterstütze. Das ist seit Jahren gängige Praxis. Es werden Ausstellungen im Ausland unterstützt. Wir haben den Kunstraum und ich denke, dass es einfach ein Versehen ist, dass das hier nicht aufgenommen wurde.Abg. Rudolf Lampert
Ich glaube nicht, dass das ein Versehen ist, denn die direkte Kulturförderung erfolgt in Form von Förderbeiträgen. Das, was Sie ausgeführt haben, wenn solche Kunst- oder Kulturvermittlungen stattfinden, dass diese finanziell gefördert werden. Und ich glaube, das ist das, was Sie wollten. Im Abs. 3 geht es aber um die indirekte Kulturförderung und nicht mehr um Geldzuwendungen, sondern indem das in anderer Form unterstützt wird. Das, was Sie sagen, fällt doch unter Abs. 2, nämlich, dass das finanziell unterstützt wird. Wenn Sie sagen, die indirekte Kulturförderung erfolgt in Form von Kulturvermittlung, so müssten diese Institutionen selbst Kulturvermittlung betreiben. Ich glaube nicht, dass Sie das gemeint haben. Ich war der Ansicht, so wie Sie das formuliert haben, dass Sie finanzielle Zuwendungen für die Kulturvermittlung wollen. Diese sind in Abs. 2 geregelt.
Abg. Arthur Brunhart
Ja, an sich könnte man damit leben. Mir geht es darum, dass dieser Begriff, diese Tätigkeit oder diese Form der Kunstvermittlung ausdrücklich hier erwähnt ist. Wenn man der Ansicht ist, dass man das unter direkter Kulturförderung subsumiert, so könnte ich an sich damit leben. Mir ist es aber grundsätzlich wichtig, dass dieser Begriff als solcher aufscheint, weil diese Tätigkeit der Kunstvermittlung immer wichtiger wird. Es ist ja auch eine Form der Kulturförderung, dass man Kunst und Kultur durch zeitgemässe Formen in die Bevölkerung transportiert und so indirekt Verständnis für Kunst und Kultur fördert. Ich halte an diesem Antrag fest.Abg. Paul Vogt
Ich sehe das so, dass, wenn man Art. 6 liest, die direkte Kulturförderung aus finanziellen Beiträgen besteht. Und die indirekte Kulturförderung kann auch in Form von nicht finanziellen Beiträgen erfolgen, zum Beispiel als Beratung. Und deshalb macht für mich der Antrag des Abg. Brunhart sehr wohl Sinn und er entspricht auch der heutigen Praxis.Abg. Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Kollege Brunhart, in Art. 2 Abs. 1 lit. a bei den Begriffbestimmungen in der letzten Zeile steht dann auch «sowie die Weckung, Wahrung und Vertiefung des Verständnisses hierfür» usw. So habe ich jetzt Ihren Antrag verstanden, dass Sie gerne die Förderung der Weckung und Vertiefung des Verständnisses wollen. Das wird hier in dieser Gesetzesvorlage mit dem Begriff «Kulturvermittlung» bezeichnet. Vielleicht deckt sich das mit dem, was Sie wollen.Abg. Arthur Brunhart
Im Art. 2 geht es um Definitionen und im Art. 5 um Förderungsformen. Und Kulturvermittlung ist für mich eine indirekte Form - es kann auch eine direkte Form sein - der Förderung des Kulturverständnisses und der Qualität von Kultur. Darum möchte ich daran festhalten, umso mehr als das ja in Art. 2 schon ausdrücklich erwähnt ist, umso mehr verdient es als eigenständige Form der Förderung in Art. 5 erwähnt zu werden.Abg. Rudolf Lampert
Wenn Sie das so meinen, kann ich Ihren Antrag schon unterstützen. Da habe ich kein Problem. Aber ich habe Sie und auch die Ausführungen des Abg. Paul Vogt so verstanden, dass solche Sachen finanziell gefördert werden sollen. Das fällt unter Abs. 2. Abs. 3 besagt, dass diese Institution bzw. dass indirekte Kulturförderung auch nicht über finanzielle Anreize, sondern über andere Leistungen - sprich Beratung, Wettbewerb usw. - erfolgen kann. Ich habe kein Problem damit. Es wird hier auch, glaube ich, damit nicht irgendetwas ausgeschlossen oder neu eingeschlossen, weil die finanzielle Unterstützung dieser Anliegen, wie es auch der Abg. Paul Vogt gesagt hat, das erfolgt unter Abs. 2. Abs. 3 besagt dann, dass auch anstelle von Geld irgendwelche andere Förderungen ausgegeben werden können. Ich habe damit kein Problem.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Ich klinke mich jetzt doch in die Diskussion ein. Wenn Sie das im Rahmen der indirekten Kulturförderung abgehandelt haben möchten, dann möchte ich beliebt machen, dass man bei der lit. a «Beratung und Kulturvermittlung» aufnimmt und das dann auch unter Art. 10 dementsprechend berücksichtigt. Sie sehen bei der indirekten Kulturförderung, dort wird jede lit. separat aufgelistet. Es wird auch immer wieder gesagt, dass der Zweck und die Dotierung oder die bestimmten Vorschriften mit Reglement festzulegen sind. Ich denke, Beratung und Kulturvermittlung liegt sehr eng beieinander und könnte dort in einem aufgenommen werden. Sonst müssen Sie dann auch noch einen zusätzlichen Artikelantrag für die Kulturvermittlung machen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wünscht der Abg. Arthur Brunhart das Wort? Abg. Arthur Brunhart
Ja, ich wäre mit diesem Vorschlag an sich einverstanden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann liegt eine Ergänzung seitens der Regierung vor.
Entschuldigung, die Regierungsrätin Rita Kieber-Beck wünscht nochmals das Wort.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Ich möchte das nicht als Ergänzung seitens der Regierung verstanden wissen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Nein, ich lasse schon abstimmen. Aber Ihr Vorschlag wurde jetzt durch den Abg. Arthur Brunhart übernommen und nun stimmen wir ab über Ihren Vorschlag. Das war so gemeint.
Art. 5 Abs. 3 würde dann wie folgt lauten: «Die indirekte Kulturförderung erfolgt in Form von: a) Beratung und Kulturvermittlung». Der Rest wäre unverändert.Abg. Paul Vogt
Ich möchte schon noch einen Satz dazu sagen. Die ursprüngliche Lösung des Antrags des Abg. Arthur Brunhart gefällt mir besser. Wenn wir den Art. 10 - Beratung - anschauen, dann kann man die Kulturvermittlung nicht so einfach da hineinbauen. Und das war ja das wesentliche Argument der Regierungsrätin, dass man keinen neuen Artikel so ad hoc einbauen soll, wobei es um die Kulturvermittlung geht. Aber ich denke, in Art. 10 lässt sich die Kulturvermittlung nicht einfach so auf die Schnelle einbauen. Und wir haben dann eigentlich systematisch das gleiche Problem.Landtagspräsident Klaus Wanger
Herr Abg. Paul Vogt, der Antragsteller Abg. Arthur Brunhart hat sich mit diesem Vorschlag der Regierung einverstanden erklärt, es sei denn, Sie stellen einen Antrag, der auf dem früheren Antrag des Abg. Arthur Brunhart basiert, der einen zusätzlichen Bst. f einführen wollte. Dann müssen Sie aber auch einen Antrag stellen, sonst hat der Abg. Arthur Brunhart dem Vorschlag der Regierung zugestimmt.
Jetzt gebe ich aber das Wort noch dem Abg. Alois Beck.Abg. Alois Beck
Darf ich nochmals den Abg. Arthur Brunhart fragen, wie er das genau meint mit der Kulturvermittlung. Was ist dann die Rolle der Kulturstiftung?
Abg. Arthur Brunhart
Ich habe dem Vorschlag der Frau Regierungsrätin zugestimmt, obwohl mir mein eigener Vorschlag an sich besser gefallen würde. Nach dem Votum des Abg. Paul Vogt komme ich auf meinen Vorschlag zurück. Ich sehe wieder eine grössere Hoffnung, dass er auch durchkommt.
Zum Votum des Abg. Alois Beck, was die Rolle der Kulturvermittlung ist: Dazu könnte ich Ihnen jetzt einen langen Vortrag halten. Das will ich aber nicht tun. Mir geht es darum, dass die Kulturstiftung Liechtenstein bzw. das Kulturförderungsgesetz ganz klar festhält, dass die Vermittlung von Kunst und Kultur eine indirekte Förderung des Kulturverständnisses oder des Kulturschaffens in Liechtenstein ist. Wenn man durch Ausstellungen, durch Kulturvermittlung, die Öffentlichkeit mit solchen Belangen vertraut macht und Kultur im eigentlichen Sinne vermittelt, dann hat das eine direkte und indirekte positive Konsequenz im Bereich des kulturellen Lebens in Liechtenstein. Und darum möchte ich, dass der Bereich Kulturvermittlung, der - wie gesagt - immer wichtiger wird, dezidiert als Förderungsform erwähnt ist und dass die Stiftung im Bereich der Kulturförderung Projekte, personelle Ressourcen - was immer es auch ist - entsprechend fördert und die Möglichkeit gibt, das konkret umzusetzen.
Abg. Rudolf Lampert
Die Frage des Abg. Alois Beck hat schon ihre Berechtigung, indem er fragt: Was ist die Rolle der Kulturstiftung Liechtenstein? In der Konsequenz zum Bst. f, den Sie jetzt einführen wollen, haben Sie auch einen Art. 15 einzuführen, der erläutert, was unter diesem Bst. f gemeint ist. Die Bst. a, b, c, d und e werden ja erläutert - was darunter gemeint ist - in Art. 10 bis 14. In der Konsequenz muss es dann für den Bst. f einen Art. 15 geben, den Sie vermutlich auch wieder als Antrag einbringen werden, wenn wir zum Art. 15 kommen.Abg. Alois Beck
Ich habe deshalb gefragt, weil es hier wirklich um die Unterscheidung direkt und indirekt geht. Ich glaube, Ihr Anliegen ist meiner Ansicht nach unbestritten. Ihr Anliegen ist aber in Abs. 2 mit der direkten Kulturförderung abgedeckt. Wenn Sie sehen, die indirekte Kulturförderung in den Art. 10 ff., da heisst es immer: Die Kulturstiftung berät, die Kulturstiftung kann im Rahmen nach freiem Ermessen usw. Das heisst, wenn wir Ihrem Antrag stattgeben würden, unter Bst. f das aufzunehmen, dann hätte ja die Kulturstiftung da eine aktive Rolle. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht es doch darum, dass die Kulturstiftung das fördern kann, aber in Form von Beiträgen usw., sonst müsste sie ja aktiv werden. So verstehe ich das hier. Und dann müsste natürlich schon auch unter Punkt f hinten ein zusätzlicher Artikel aufgenommen werden. Das ist mein Verständnis.Abg. Paul Vogt
Die Geschäftsordnung lässt es nicht zu, dass wir jetzt einen Art. 15 einfügen. Das hätte 14 Tage vorher beantragt werden müssen. Aber ich glaube nicht, dass es einen eigenen Artikel braucht, um diese Kulturvermittlung zu definieren. Wenn wir als Beispiel den Art. 10 anschauen, so ist es eigentlich ein Artikel, der nichts Neues bringt und auch nichts besagt. Vorne heisst es: Die indirekte Kulturförderung erfolgt in Form von Beratung. Und dann heisst es hier in Art. 10: «Die Kulturstiftung berät im Rahmen ihrer Möglichkeiten Förderungsberechtigte». Das trägt zur Klärung überhaupt nichts bei. Das ist einfach der Vollständigkeit halber und der Systematik wegen noch einmal aufgeführt. Aber ein neuer Gedanke oder eine Präzisierung erfolgt hier nicht. Und ich denke, das ist bei der Kulturvermittlung dasselbe. Wenn wir einen Artikel aufnehmen würden, um das analog zu formulieren - die Kulturstiftung vermittelt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Förderungsberechtigte im Hinblick auf die Vermittlung von Kultur - dann wäre das analog formuliert, würde aber überhaupt nichts Neues bringen.Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich bin der Meinung, dass es systemwidrig mit diesem Gesetz wäre, wenn man den Bst. f als Kulturvermittlung einfügen würde. Und zwar, hinten sind, wie schon erwähnt, die einzelnen Begriffe erklärt und was darunter zu verstehen ist. Und wenn man jetzt den Bst. f einführen würde, würde das so im Art. 5 stehen bleiben ohne konkrete Ausgestaltung. Ich denke, die Absicht des Abg. Brunhart ist sicherlich richtig. Und dann müsste man aber, weil man ja keinen neuen Artikel einfügen könnte, müsste man es doch in den Bst. a hineinnehmen und eine Formulierung als Ergänzung suchen. Das wäre dann vermutlich der richtige Weg.Abg. Alois Beck
Meiner Meinung nach ist das auch falsch platziert hier ein Bst. f. Wenn man den Art. 10f. sieht - es geht um die Rolle der Kulturstiftung - das ist die aktive Rolle. Sie hat zu beraten, sie kann Ankäufe tätigen usw. Es geht hier um die Rolle. Dann müsste sie Kulturvermittlung machen, wenn man das unter Bst. f in Abs. 3 subsumieren würde. Es geht mir darum. Und ich glaube, das Anliegen ist hier unbestritten und das findet gut Platz in Abs. 2 und das haben wir ja auch in den Materialien. Wenn man zwar die gestrige Debatte anschaut, wird den Materialien nicht immer der gleiche Stellenwert beigemessen. Für mich aber schon. Und ich würde vorschlagen, dass wir das so belassen. Weil es ist nicht so, wie Sie sagen, Herr Abg. Vogt, dass das beliebig ist, die Art. 10f. Es wird zum Beispiel auch festgelegt, dass ein Reglement das präzisiert bei allen hier, dass hier vertiefte Vorschriften dann erlassen werden. Aber wenn wir diesen Vorschlag so gutheissen würden, würde das bedeuten, dass die Kulturstiftung Kulturvermittlung machen würde. Es geht hier um die aktive und passive Rolle dieser Institutionen. Aber wie gesagt, das Anliegen hat meiner Ansicht nach gut Platz in Abs. 2 - und das ist so berücksichtigt und in den Materialien festgehalten. Von daher braucht es meiner Ansicht nach hier überhaupt keine Änderung.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich bin auch der Meinung, dass, wenn wir hier eine Ergänzung einbringen wollen, das gemäss Vorschlag der Regierungsrätin Kieber-Beck, das unter dem Art. 5 Abs. 3 Bst. a als Ergänzung mit Kulturvermittlung am ehesten - wenn überhaupt - Platz hat. Weil man kann ganz sicher nicht sagen, dass die Artikel 10 bis 15 keine Präzisierung darstellen. Meiner Meinung nach ist das sehr wichtig, dass man dort nochmals diese einzelnen Begriffe umschreibt und es wäre wirklich ein Systemfehler, wenn wir einfach einen Bst. f einführen würden. Das können wir ganz sicher nicht machen. Darum würde ich auch den Vorschlag unterstützen. Weil unter Beratung und unter der Beschreibung in Art. 10 - «Die Kulturstiftung Liechtenstein berät im Rahmen ihrer Möglichkeiten Förderungsberechtigte im Hinblick auf deren kulturelle Tätigkeit» - da kann ohne weiteres auch eine Kulturvermittlung stattfinden im Rahmen der Beratung. Meiner Meinung nach könnte man das ohne weiteres so machen.Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte auch unterstützen, was der Abg. Heinz Vogt gesagt hat. Es ist wirklich ein Bst. f systemfremd, wenn er hinten nicht mehr erläutert wird. Der Kompromiss der Frau Regierungsrätin wäre gangbar, nur ich bin auch überzeugt, dass aufgrund Ihrer Ausführungen, wie ich das vorhin schon mehrmals gesagt habe, dass Abs. 2 das abdeckt, da Sie eigentlich nur eine finanzielle Förderung der Kulturvermittlung wollen und dass die aktive Rolle, dass die Kulturstiftung selbst Kulturvermittlung betreiben muss, dass das von Ihnen gar nicht so gewünscht wird.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Mein Vorschlag, das unter lit. a aufzunehmen, hatte zum Ziel, dass ich Ihnen eben einen neuen Artikelantrag erspare, der in der Tat zwei Wochen vorher hätte vorliegen müssen. Das, was der Abg. Alois Beck sagt, stimmt vollumfänglich. Der Abg. Brunhart hat ausgeführt, als es um die Frage ging, welche Rolle der Kulturstiftung im Rahmen der Kulturvermittlung zugeteilt werden solle, dass es ihm konkret auch darum geht, dass die Stiftung Projekte der Kulturvermittlung fördern kann. Und Projektanträge fallen unter den Abs. 2. Das sehen Sie bei der weiteren Ausgestaltung, bei der direkten Kulturförderung, wann Projektbeiträge finanziert werden können und solche Projekte wären sicher als Finanzierungsmöglichkeit hier zu subsumieren.
Bei der zweiten Variante, also die Brücke, die ich Ihnen eigentlich gebaut habe, Beratung und Kulturvermittlung, dort geht es eher darum, dass die Stiftung sich einbringt, berät und auch vermittelnd tätig ist. Allerdings sind dort wahrscheinlich keine direkten Zahlungen möglich.Abg. Arthur Brunhart
Dann werde ich meinen Antrag zurückziehen, bin aber einverstanden, dass man hier den entsprechenden Bst. a, obwohl es nicht perfekt ist, entsprechend ergänzt mit «Beratung und Kulturvermittlung» und dass man dann bei Art. 10 entsprechend einen zweiten Absatz einfügt. Und dann werde ich mir erlauben, beim Gesetz über die Kulturstiftung Liechtenstein unter Art. 3 - Zweck - das dann nochmals vorzubringen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann haben wir aber trotzdem in Art. 5 über die Änderung bzw. Ergänzung abzustimmen. In Art. 5 Abs. 3 lit. a würde dann mit «Beratung und Kulturvermittlung» ergänzt - wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Abg. Brunhart.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Hier wird so getan, wie wenn Beratung und Kulturvermittlung sehr nahe beinander sind. Ich glaube aber schon, dass es zwei unterschiedliche Dinge sind. Und ich sehe auch ein Problem, wenn wir das einfach in Art. 10 hineinpacken. Ich persönlich werde diesem Antrag nicht zustimmen, weil ich glaube, es sind einfach unterschiedliche Dinge.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Abg. Alois Beck
Ich werde diesem Antrag auch nicht zustimmen. Wie ich das ausgeführt habe, ist es systemwidrig. Dann müsste die Kulturstiftung eben quasi Kulturvermittlung machen. Das wäre hier die Konsequenz und das war, wie ich Sie verstanden habe, nicht die Absicht. Und Ihr Anliegen findet - meiner Meinung nach - so oder so Eingang in die Gesetzesvorlage. Und das ist den Materialien so festgehalten. Aus diesen Gründen stimme ich Ihrem Anliegen zu, aber nicht Ihrem Antrag.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann gehe ich doch davon aus, dass das Anliegen des Abg. Arthur Brunhart zur Abstimmung kommt, und zwar nochmals: Art. 5 Abs. 3 lit. a würde dann ergänzend lauten «Beratung und Kulturvermittlung».
Entschuldigung, die Frau Regierungsrätin meldet sich nochmals zu Wort.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Nur, damit es keine Unklarheit gibt: Ich stelle nicht den Antrag auf «Beratung und Kulturvermittlung». Ich habe nur versucht, eine Brücke zu bauen, falls so etwas notwendig sein sollte. Meines Erachtens ist das Anliegen absolut richtig, dass Kulturvermittlung gemacht wird. Aber für mich ist das auch unter Art. 5 Abs. 2 subsumiert.Landtagspräsident Klaus Wanger
Das war auch die Intention. Es war kein Antrag seitens der Regierung. Aber die Regierung hat die Brücke gebaut und der Abg. Arthur Brunhart hat sich auf diese Brücke begeben. Und nun haben wir über diesen Art. 5 in der ergänzten Form abzustimmen.
Entschuldigung, wir müssen vorgänging noch über die Änderung in Abs. 3 lit. a abstimmen. Dort würde es neu heissen: «Beratung und Kulturvermittlung».
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt. Dann stimmen wir noch über Art. 5 in der geänderten Form ab: Wer dem Art. 5 zustimmen will, möge bitte die Hand erhebenAbstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren. Zu Art. 7 habe ich noch Folgendes zu sagen, auch wenn es schlussendlich nur für die in letzter Zeit viel angesprochenen Materialien ist:
Anlässlich der 1. Lesung war ich nicht glücklich darüber, dass eine private, kulturelle Tätigkeit mit mehr als 50% finanziert werden kann. Den Grund hierfür lieferte die Regierung selbst, indem sie im Bericht zur 1. Lesung schrieb - ich zitiere: «Eine Mehrheitsfinanzierung einer privaten Tätigkeit durch den Staat ist geeignet, die Unabhängigkeit derselben zu untergraben und darüber hinaus eine falsche Signalwirkung zu entfalten. Die staatliche Kulturförderung wird vielmehr als Ergänzung anderer Formen der Finanzierung und Förderung kultureller Tätigkeit verstanden».
Nun liegt eine Stellungnahme der Regierung vor und ich kann damit leben. Es freut mich, dass die Ausnahmen für eine Finanzierung von mehr als 50% in einem Reglement, das von der Regierung genehmigt werden muss, festgeschrieben wird. Dieser Passus ist neu in Art. 7 Abs. 3 verankert und auf Seite 17 des Berichtes und Antrages beschrieben. Ich rate der Regierung dringend, das von der Kulturstiftung Liechtenstein auszuarbeitende Reglement gut zu prüfen und dafür zu schauen, dass nicht die Ausnahme zur Regel wird. Vielen Dank.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir noch abstimmen über Art. 7. Wer dem Art. 7 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Ich habe eigentlich darauf gewartet, dass der Abg. Arthur Brunhart drückt, weil konsequenterweise müsste es hier jetzt im Titel heissen «Beratung und Kulturvermittlung». Es wäre vielleicht auch gut, man hätte einen eigenen Absatz zur Kulturvermittlung. Abg. Arthur Brunhart
Ja, die Abg. Andrea Matt hat hier Recht, dass man den Titel entsprechend ändert. Das ist klar. Und dann, dass man einen zweiten Absatz einfügt, der etwa lauten könnte: «Die Stiftung kann im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Entwicklung des Kulturverständnisses durch Unterstützung der Kulturvermittlung fördern».Landtagspräsident Klaus Wanger
Die Ergänzung von Art. 10 - Beratung und Kulturvermittlung - das kann als Antrag eingebracht werden, aber wo würden Sie denn den Absatz einfügen?
Abg. Arthur Brunhart
Abs. 1 wie er schon dasteht: «Die Kulturstiftung Liechtenstein berät im Rahmen ihrer Möglichkeiten Förderungsberechtigte im Hinblick auf deren kulturelle Tätigkeit». Und dann Abs. 2: «Sie kann im Rahmen» usw.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ihr Antrag lautet dann, den Titel von Art. 10 mit «Beratung und Kulturvermittlung» zu ergänzen.
Können Sie den 2. Teil Ihres Antrages bitte nochmals wiederholen, dann können wir nämlich über diesen abstimmen.Abg. Arthur Brunhart
Abs. 2 würde heissen: «Sie kann im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Entwicklung des Kulturverständnisses durch Unterstützung der Kulturvermittlung fördern».Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir über den Antrag des Abg. Arthur Brunhart abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Diesem Antrag ist nicht zugestimmt und wir können noch über Art. 10 der Regierungsvorlage abstimmen. Wer dem Art. 10 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
12 Stimmen bei 23 Anwesenden. Dann gebe ich das Wort noch dem Landtagsvizepräsidenten Ivo Klein.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich sehe jetzt ein kleines Problem das wir haben. Aufgrund der ungleichen Anwesenheit der Abgeordneten haben wir jetzt ein inkongruentes Abstimmungsverhältnis im Verhältnis zu Art. 5. Da haben wir jetzt einen Buchstaben aufgenommen, der heisst Abs. 3 lit. a - Beratung und Kulturvermittlung. Und der Art. 10 lautet jetzt anders, obwohl er sich eigentlich auf das bezieht. Ich finde, wir haben ein systematisches Problem.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir hatten ein Anwesenheitsproblem bei dieser Abstimmung.Abg. Rudolf Lampert
Über diesen Artikel wurde jetzt abgestimmt und dieses Resultat zählt. Egal, welche Abgeordneten jetzt dafür waren. Das systematische Problem hatten wir bei einem früheren Artikel, bei dem verschiedene Personen mitgestimmt haben, ohne die Konsequenzen daraus zu sehen. Der Art. 10 bleibt jetzt im alten Zustand und hat dort eine geringe Mehrheit gefunden. Die Abänderung wäre in der Systematik notwendig gewesen, aber das haben diejenigen zu verantworten, die dem - ich glaube, in Art. 5 war es - zugestimmt haben. Abg. Andrea Matt
Ich möchte einen Rückkommensantrag stellen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Das ist nicht zulässig.Abg. Andrea Matt
Aber wir können jetzt doch nicht ein Gesetz verabschieden, das so inkonsequent ist.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann muss dieser Artikel zu einem späteren Zeitpunkt halt nochmals behandelt werden. Wir haben jetzt abgestimmt. Dieses Abstimmungsergebnis hat Gültigkeit. Wir können Rückkommensanträge auf Artikel stellen, aber nicht auf Abstimmungen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Ich habe die Stimmung hier im Saal so verstanden, dass gegen die Abänderung des Titels von Art. 10 - Beratung und Kulturvermittlung - nichts einzuwenden gewesen wäre, denn das wäre die logische Konsequenz unserer Änderung von Art. 5 Abs. 3 Bst. a. Da aber einer Änderung des Textes in Abs. 1 von Art. 10 nicht zugestimmt wurde, gäbe es eine Möglichkeit im Sinne des Rückkommensantrages der Abg. Andrea Matt, nur über den Titel von Art. 10 - Beratung und Kulturvermittlung - abzustimmen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich muss Sie leider enttäuschen. Das ist nicht möglich, weil wir haben eine Abstimmung durchgeführt und die Abstimmung ist - ich würde auch sagen - leider so ausgefallen. Und wir haben nun einfach über den Art. 10, so wie er da vorliegt, nochmals abgestimmt und dem Art. 10 mehrheitlich mit 12 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt. Ich sehe Ihre Problematik, aber es gibt keine andere Vorgehensweise.Abg. Rudolf Lampert
Es würde auch keinen Sinn machen, einen Artikel mit einem Titel zu versehen, wenn der Zusatz «und Kulturvermittlung» im Artikel selbst nicht erläutert wird. Da macht diese Überschriftsänderung keinen Sinn. Sie macht nur Sinn, wenn sie in diesem Artikel auch abgehandelt wird. Ansonsten, wie gesagt, macht das keinen Sinn. Wir haben jetzt so abgestimmt und das zur Kenntnis zu nehmen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Kulturförderungsgesetzes einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE «KULTURSTIFTUNG LIECHTENSTEIN»
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die «Kulturstiftung Liechtenstein».
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion. Abg. Andrea Matt
Wir haben gestern im Rahmen von Corporate Governance ja auch darüber gesprochen, wie wir künftig das mit den Revisionen machen wollen. Und es gab einige Voten, die einfach gesagt haben, es ist wichtig, dass wir die Organisationen unterscheiden. Wir werden nicht eine Lösung für alle haben können. Wir müssen unterscheiden, dass wir grosse Unternehmen haben, wie die Aktiengesellschaften sind, und dass wir eben kleine Stiftungen haben, die doch der Finanzkontrolle des Landes weiterhin unterstellt werden sollen. Ich werde deshalb weiter hinten bei Art. 12 zur Revisionsstelle den Antrag stellen, dass die Finanzkontrolle Revisionsstelle der Stiftung Liechtenstein ist und stelle, um die Kontinuität zu haben, auch dann eigentlich den Antrag, dass hier der Bst. c auch wieder als Organ gestrichen wird. Es ist ausgeführt in den Materialien, dass eine Revisionsstelle nicht zwingend Organ einer Stiftung sein muss. Ich möchte hier wieder auf die ursprüngliche Fassung zurückgehen, weil ich auch mit der Art der Revisionsstelle wieder ein Zurückgehen auf die Finanzkontrolle, wie wir sie bisher haben, machen möchte.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Die Regierung hält an ihrem Antrag, wie er hier aufgeführt ist, fest. Es war ja auch ein expliziter Wunsch einzelner Abgeordneter, dass die Revisionsstelle als Organ aufgenommen werden soll. Wir haben uns auch an Corporate Governance angelehnt. Deshalb halte ich daran fest.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich habe noch eine Frage an die Abg. Matt: Wie würde dann der Art. 12 lauten? Das ist für die Berurteilung nicht ganz unwesentlich.Abg. Andrea Matt
Ich werde den Vorschlag machen, dass wir einfach schreiben: «Die Finanzkontrolle ist Revisionsstelle». Also Abs. 1, dass einfach die Finanzkontrolle als Revisionsstelle eingesetzt wird.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Gut, das kann ich - auch aufgrund der gestrigen Diskussion - nachvollziehen. Ich verstehe jetzt aber nicht, wieso dann die Revisionsstelle nicht Organ sein kann.Abg. Andrea Matt
Ich denke, dass es dann sinnvoll ist, auf die ursprüngliche Gesetzesvorlage zurückzugehen. Ich denke, sie kann Organ sein. Da bin ich einfach zu wenig Juristin. Aber in der ursprünglichen Gesetzesvorlage der 1. Lesung war eben die Revisionsstelle nicht explizit drin. Und da wir jetzt ja quasi die Finanzkontrolle drin haben, denke ich, dass es gerechtfertigt ist, die Revisionsstelle, die nicht zwingend Organ sein muss, auch nicht als Organ zu benennen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke. Für mich ist das keine zwingende Schlussfolgerung. Wer dann die Revision ausführt, ist in Art. 12 ausgeführt. In Art. 6 ist lediglich ausgeführt, wer Organ ist. Das sind für mich nicht zwingende Zusammenhänge.Abg. Andrea Matt
Vielleicht kann die Frau Regierungsrätin hier Klarheit schaffen, ob es also möglich ist, hier die Revisionsstelle unter c) als Organ eingesetzt zu lassen und trotzdem dann die Finanzkontrolle als Revisionsstelle in Art. 12 einzusetzen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich gebe das Wort vorerst noch dem Landtagsvizepräsidenten.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich habe mich nicht mehr gemeldet.Landtagspräsident Klaus Wanger
Entschuldigung, bei mir waren Sie noch auf Sendung.
Dann gebe ich das Wort der Regierungsrätin Rita Kieber-Beck.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Frau Abg. Matt, wenn Sie die erste Vorlage anschauen anlässlich der 1. Lesung, dann wurde zur Revision überhaupt kein Artikel aufgenommen. Ich finde es nur schlüssig, wenn das Organ auch genannt wird.Abg. Heinz Vogt
Bei der Liechtenstein Bus Anstalt kommt der Revisionsstelle auch keine Organstellung zu. Es gibt aber einen Art. 16 ff., wo dann geschrieben ist, dass eine Revision stattfinden muss. Ich denke, es ist aufgrund der gestrigen Diskussion und meiner Ausführungen über die Stellung der Finanzkontrolle und die Aufgaben, die im Finanzkontrollgesetz dann explizit geregelt werden und auch heute schon so sind, dass es durchaus schlüssig ist, dem Antrag der Abg. Andrea Matt zu folgen. Das würde bedeuten, dass ich der Streichung von Bst. c zustimmen würde. Konsequenterweise steht meiner Meinung dann auch nichts dagegen, dass hinten steht, dass die Finanzkontrolle die Revision der Kulturstiftung wahrnimmt. Für meine Begriffe ist der Antrag der Abg. Andrea Matt schlüssig.Landtagspräsident Klaus Wanger
Es meldet sich noch die Frau Regierungsrätin. Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Sie haben die Liechtenstein Bus Anstalt genannt. Meines Wissens ist die Liechtenstein Bus Anstalt keine selbstständige Stiftung öffentlichen Rechts, während die Kulturstiftung eine selbstständige Stiftung öffentlichen Rechts ist.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Für mich ist es konsequent, wenn man hier die Revisionsstelle als Organ drinlässt und auch wenn man hinten bestimmt, wer die Revision macht. Da kann man meiner Meinung nach unterschiedlicher Meinung sein, aber als Organ würde ich es hier auf jeden Fall drinlassen.Abg. Alois Beck
Der Abg. Heinz Vogt hat jetzt auf die LBA - unabhängig vom rechtlichen Status - verwiesen. So zumindest habe ich das in Erinnerung. Wir haben gestern gesagt, wenn wir neue Gesetzesvorlagen auf dem Tisch haben, dann versuchen wir so gut als möglich eben diese Corporate-Governance-Aspekte einzubauen. Und jetzt auf eine Bestimmung zu verweisen, wo es früher auch nicht gemacht wurde, ist natürlich in diesem Zusammenhang nicht dienlich. Dann finden wir immer wieder Beispiele, wo das nicht der Fall ist. Wenn wir das Ansinnen einmal so formulieren, dass wir bei allen Vorlagen, die wir auf dem Tisch haben, das versuchen auch umzusetzen, dann sollten wir das hier auch machen.Abg. Heinz Vogt
Ich kann Ihre Argumente verstehen, aber erstens haben wir noch keine Corporate-Governance-Grundsätze. Wir haben weder ein Rahmengesetz noch gewisse Codes verabschiedet. Und jetzt ist es nun mal so, dass die Finanzkontrolle die selbstständigen und unselbstständigen Stiftungen und Anstalten zu kontrollieren hat. Und dahin geht auch das Anliegen der Abg. Andrea Matt und das kann ich jetzt eigentlich unterstützen. Und ich sehe nicht ganz ein, dass man jetzt schon solche Regeln in ein Gesetz einbauen soll, wenn man das andere noch nicht gelöst hat. Ich habe auch erwähnt: Wir haben die Corporate-Governance-Regeln noch nicht umgesetzt und wir haben auch das Finanzkontrollgesetz noch nicht umgesetzt. Und das sind wirklich schon dann grunsätzliche Fragen, ob der Landtag dem zustimmen wird oder nicht, besonders dann beim Finanzkontrollgesetz. Und darum denke ich, es ist auch der richtige Weg, wenn man jetzt auf den aktuellen Gegebenheiten aufbaut. Und nochmals: Ich habe gesagt, die Finanzkontrolle kann einen solchen Prüfungsauftrag sehr gut ausführen. Ich bin überzeugt, dass auch in der Qualität nichts entgegensteht.Abg. Andrea Matt
Ich sehe das schon so, dass es eben wichtig ist, die Finanzkontrolle als Revisionsstelle einzusetzen. Und ich gebe ganz offen zu: Ich bin juristisch zu wenig bewandert, um wirklich definitiv sagen zu können: Ist jetzt bei lit. c die Revisionsstelle als Organ richtig oder nicht? Und da bitte ich doch noch einmal um ganz eindeutige Aussage, ob beides möglich ist, und wenn beides möglich ist, welche Vorteile welche Lösung hat.Abg. Rudolf Lampert
Meines Erachtens kann hier die Revisionsstelle als Organ stehen bleiben. Wenn das gewünscht wird - nicht von meiner Seite -, aber wenn das in Art. 13 gewünscht wird, dass die Aufsichtsbehörde - sprich die Regierung - eine Revisionsstelle zu bestimmen hat und hier nicht eine externe Revisionsstelle zum Zuge kommen soll, so kann dort die Bestimmung eingeführt werden, dass die Regierung in ihren Aufgaben die Bestimmung der Revisionsstelle hat. Ob das die interne oder eine externe Revisionsstelle ist, aber trotzdem kann die Finanzkontrolle hier als Organ walten. Meines Erachtens steht dem nichts im Wege, wenn hier die Revisionsstelle explizit erwähnt wird.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich glaube, es ist ja so, dass bei den Stiftungen die Revisionsstellen fakultativ sind. Und wenn man dann eine Revisionsstelle einsetzt, wie es hier geschieht, dann stellt sich die Frage: Hat sie Organfunktion oder arbeitet sie im Auftragsverhältnis? Gemäss Vorschlag der Regierung arbeitet sie hier als Organ und hat dann auch Organhaftung. Ich befürworte das und unterstütze diesen Antrag der Regierung hier in Art. 6, möchte aber gleichzeitig auch schon ankündigen, dass ich dann im Art. 12 den Vorschlag der Abg. Matt unterstützen werde. Das ist dann auch konsequent mit dem, was mindestens ich gestern gesagt habe, dass wir bei kleineren Einheiten dann die Finanzkontrolle einsetzen werden. Für mich spricht nichts dagegen, dass wir den hier so lassen, wie die Regierung das vorschlägt.Abg. Andrea Matt
Dann danke ich für diese Auskünfte und ziehe meinen Antrag zurück.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir über Art. 6 abstimmen. Wer dem Art. 6 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Auch bei meinen zwei Anträgen zu Art. 7 beziehe ich mich auf die gestern im Landtag geführte Diskussion zu Corporate Governance. Wir haben dort auch über das Wahlgremium gesprochen. Deswegen stelle ich den Antrag, dass hier das Wahlgremium nicht die Regierung sein soll, sondern der Landtag. Ich gehe davon aus, dass wir irgendwann für Corporate Governance eine gemeinsame Lösung finden werden und dass wir dann alle Gesetze und auch dieses Gesetz der Kulturstiftung anpassen werden. Bis dahin möchte ich beliebt machen, dass der Landtag den Stiftungsrat bestellt.
Ich stelle deshalb als erstes den Antrag, den Abs. 1 abzuändern. Statt «von der Regierung» soll es heissen «vom Landtag». Konsequenterweise muss man auch den Abs. 5 lit. b - Abberufung durch die Regierung - ändern. Auch hier würde es dann heissen «Abberufung durch den Landtag».
Zu diesem Abs. 5 lit. b habe ich aber noch eine zweite Änderung, die ich gerne haben möchte. Und zwar möchte ich, dass wir einführen, dass nur aus wichtigen Gründen abberufen werden kann. Sowohl dann, wenn die Mehrheit des Landtages wünscht, dass die Regierung das bestellende und abberufende Organ ist, als auch dann, wenn dies der Landtag wäre. Deswegen wäre mein Vorschlag, zuerst über Abs. 1 abzustimmen und je nachdem, ob dann Regierung oder Landtag bestellt, sollte konsequenterweise auch bei lit. b das gleiche Organ wieder abberufen, aber nur aus wichtigen Gründen. Abg. Rudolf Lampert
Ich habe in 1. Lesung angeregt, dass man eine Modifikation der Bestellung, wie sie dort vorgeschlagen war, vornehmen soll, und zwar im Interesse der besseren Funktionsfähigkeit und des Know-how-Transfers. Die Regierung hat jetzt einen Vorschlag ausgearbeitet mit Abs. 2, indem sie dort festhält: «Die Mandatsperiode der Mitglieder des Stiftungsrates ist so zu gestalten, dass jedes zweite Jahr mindestens drei Mitglieder ausscheiden». Das bedeutet in der Praxis, dass nach zwei Jahren drei Mitglieder ausscheiden. Nach vier Jahren wiederum drei Mitglieder ausscheiden. Das würde bedeuten, nach vier Jahren ist praktisch der gesamte Stiftungsrat ausgewechselt.
Ich stelle hier den Antrag, dass man dort festhält: «Die Mandatsperiode der Mitglieder des Stiftungsrates ist so zu gestalten, dass jedes zweite Jahr mindestens drei Mitglieder neu zu bestellen sind». Das bedeutet, dass nicht jeweils diese Personen ausscheiden müssen, sondern dass sie erstmals nach zwei Jahren für weitere vier Jahre gewählt werden können. Das hat den Vorteil, dass dieser Know-how-Transfer stattfinden kann und dass die Intention, die die Regierung verfolgt, gewährleistet ist. Wer dann wieder wählbar ist, das ist in Abs. 4 geregelt, dass Personen, die bereits acht Jahre drin waren, nicht mehr gewählt werden können.
Es geht also darum, in Abs. 2 anstelle von «ausscheiden» die Formulierung zu verwenden «neu zu bestellen sind». Damit wäre die Intention der Regierung und auch die Anregung, die ich in 1. Lesung gemacht habe, erfüllt.Abg. Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich untestütze gerne den Formulierungsantrag, wie ihn den Abg. Lampert soeben gestellt hat, spreche mich allerdings ausdrücklich gegen den Abänderungsvorschlag der Abg. Andrea Matt, nämlich die Bestellungskompetenz zu ändern, aus. Ich meine, dass die Regierung direkt an der Quelle zu den Persönlichkeiten sitzt oder den besseren Kontakt zu den Persönlichkeiten hat, die Einsitz im Stiftungsrat nehmen können. Und wie wir ja in der gestrigen Diskussion gesehen haben, egal welches Gremium bestellt, immer wird es eine parteipolitische Balance in der Besetzung geben. Mir gefällt der Vorschlag, so wie er hier ist, nämlich Bestellungsorgan ist die Regierung, besser als die Idee, dass der Landtag die Stiftungsratsmitglieder zu bestellen hätte.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich unterstütze den Antrag des Abg. Lampert aus Gründen der Kontinuität und möchte auf Abs. 5 aufmerksam machen, welcher die vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft regelt. Bst. e, nämlich der Tod, halte ich hier für überflüssig. Es ist klar, dass Mitglieschaften in sämtlichen Gremien durch den Tod automatisch beendet werden. Dazu braucht es auch keiner Genehmigung des Landtags oder keiner gesetzlichen Regelung. Ich halte das aus Gründen der Pietät auch nicht für nötig, dass Bst. e hier noch dezidiert erwähnt wird. Ich möchte anregen, dass das gestrichen wird.Abg. Heinz Vogt
Ich plädiere auch auf die Bestellung des Stiftungsrates durch den Landtag und möchte dies auch begründen. So lange kein transparentes Auswahl- und Beurteilungsverfahren vorliegt, ist meiner Meinung nach der Landtag jetzt noch das richtige Gremium für solche Entscheidungen. Dann haben wir die öffentliche Transparenz. Es gibt ein Wahlverfahren im Landtag. Das ist öffentlich und das würde ich in diesem Fall so begrüssen.
Bei der Abberufung haben wir immer wieder die gleiche Thematik: Wann ist es möglich und wann nicht? Aus wichtigen Gründen - das sollte eigentlich logisch sein - und wichtige Gründe sind immer ein gewisses Problem. Das haben wir schon bei der Radio-L-Debatte gesehen. Ich denke, wichtige Gründe sind für mich Verstösse gegen das Gesetz, Nichteinhaltung der finanziellen Rahmenbedingungen. So sehe ich das aus meiner Sicht. Darum kann ich erstens den Antrag der Abg. Andrea Matt unterstützen und zweitens auch den Antrag des Abg. Rudolf Lampert bezüglich Bestellung und Ausscheidung von Stiftungsräten.Abg. Harry Quaderer
Ich kann den Antrag der Abg. Matt sehr wohl unterstützen. Der Abg. Heinz Vogt hat es jetzt ziemlich klar ausgedrückt. Der Argumentation der Abg. Wohlwend kann ich überhaupt nicht folgen, dass die Regierung an der Quelle zu besseren Persönlichkeiten sitzt - das finde ich jetzt schon sehr einfach ausgedrückt. Ich möchte das aber im Raum stehen lassen. Den Antrag des Abg. Lampert kann ich unterstützen.Abg. Paul Vogt
Ich denke, dass der Vorschlag des Abg. Rudolf Lampert inhaltlich keine Differenz ausmacht zu dem, was die Regierung gemeint hat. Aber es ist sicher eine Präzisierung in dem Sinn, dass die wieder gewählt werden können. Ausscheiden heisst ja nicht, dass sie nicht wieder bestellt werden könnten, sondern einfach, dass sie neu bestellt werden müssen. Inhaltlich scheint mir das dasselbe zu sein, aber ich begrüsse den Vorschlag des Abg. Rudolf Lampert, weil das damit klargestellt wird.
Dann zum Antrag der Abg. Andrea Matt: Auch ich unterstütze das. Mich hat die Begründung der Abg. Renate Wohlwend gestochen. Ähnlich lautet es auch im Regierungsbericht Seite 8, dass die Regierung die Personen, die geeignet seien für ein solches Mandat, aufgrund der Kleinheit des Landes kenne und dass sie diese Personen direkt anfragen könne. Ich denke, hier geht es genau darum: Wer hat dann überhaupt noch die Möglichkeiten, in einen solchen Stiftungsrat zu kommen? Und wenn man das der Regierung allein überlässt, ich denke, dann wird der Blickwinkel so eingeschränkt, dass die Gefahr besteht - ich will das nicht absolut formulieren -, aber dass die Gefahr besteht, dass dann der Stiftungsrat einseitig zusammengesetzt ist.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich bin für die Bestellungsberechtigung der Regierung, wie dies auch bei anderen öffentlich-rechtlichen Stiftungen der Fall ist, und zwar bei der Kunstschule, bei der Hochschule, dem Kunstmuseum usw. Ich stimme dem Vorschlag der Regierung zu.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich werde den Antrag der Abg. Andrea Matt mit der Bestellung durch den Landtag unterstützen. Ich denke, mit der Ausarbeitung der Gesetze im Sinne der gestrigen Debatte unter Traktandum 11 wird das alles dann zu gegebener Zeit auch wieder überarbeitet.
Ich möchte auch den Antrag des Abg. Rudolf Lampert unterstützen, weil mir das «nur ausscheiden» hier auch aufgefallen ist. Ich bin dafür, dass wir das präzisieren.
Und dann möchte ich die Abg. Marlies Amann noch bitten, wenn es ihr ein Anliegen ist - sie hat bisher keinen Antrag gestellt -, dass sie dann auch noch einen Antrag stellen wird.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich habe es allerdings so verstanden und mir auch so notiert, dass die Abg. Marlies Amann-Marxer beantragt, in Abs. 5 lit. e - Tod - ersatzlos zu streichen. Aber ich gebe ihr gerne nochmals das Wort.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Sie liegen richtig. Ich bin davon ausgegangen, dass Sie das so als Antrag verstanden haben, aber ich stelle ihn jetzt auch noch formell.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort der Frau Regierungsrätin Rita Kieber-Beck.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Betreffend den Antrag des Abg. Rudolf Lampert zu Abs. 2: Ich begrüsse diese Präzisierung. Inhaltlich hatte die Regierung die gleiche Intention, aber ich denke, mit dem Ausdruck «ausscheiden» könnte es zu Unklarheiten kommen, während die vom Abg. Lampert beantragte Formulierung «neu zu bestellen» klarer ist.
Betreffend den Antrag der Abg. Andrea Matt, als Wahlgremium den Landtag einzusetzen, stelle ich mich auf den Standpunkt der Regierung, wie der Artikel hier so dargelegt wird. Ich begründe das nicht nur mit Corporate Governance, sondern gerade im kulturellen Bereich sind alle anderen öffentlich-rechtlichen Stiftungen in genau dieser Form organisiert. Das betrifft einerseits die Kunstschule Liechtenstein, es betrifft aber auch die Hochschule, das Kunstmuseum, die Stiftung Erwachsenenbildung, die Liechtensteinische Musikschule, die Liechtensteinsiche Landesbibliothek, das Liechtensteinische Landesmuseum. Meines Erachtens würde das jetzt auch etwas quer in der Landschaft stehen, wenn gerade bei diesem Gesetz, wo es sich auch um eine kulturelles Thema handelt, der Landtag das Bestellungsorgan sein sollte.
Wir haben das in der Regierung sehr genau angeschaut und geprüft. Diese Ausgestaltung ist auf Zustimmung gestossen, weil wir überzeugt sind, dass bei dieser Stiftung, wo die Regierung ja alle Kompetenzen mit ganz wenigen Ausnahmen extern verlagert, also in die Stiftung hinein, dass hier zumindest bei der Bestellung die Regierung die Wahlbehörde sein sollte. Abg. Harry Quaderer
Ich glaube, das Wort «Corporate Governance» wird heute schon ein bisschen überstrapaziert. Ich glaube, der Abg. Heinz Vogt hat es gesagt, es ist überhaupt noch nichts beschlossen. Es sind keine Rahmenbedingungen vorhanden, es ist keine Vorlage zu einem Gesetz vorhanden. Ich möchte einfach nochmal in den Raum stellen: Der Landtag hat die Finanzhoheit, wir stellen das Geld zur Verfügung. Ich glaube, es wäre fair, dass wir auch ein Wörtchen mitzureden haben bei der Bestellung der Stiftungsräte. Danke.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, Herr Abg. Quaderer, nicht nur andere strapazieren den Begriff «Corporate Governance», sondern Sie auch. Er wird immer dann in den Mund genommen, wenn es einem passt und wenn es gerade gelegen kommt. Er wurde auch aktualisiert, als man danach rief, man will die Strukturen und Geschäfte nach Corporate Governance ausrichten. Wenn dann von neutralen Experten, die mit der liechtensteinischen Politik nichts am Hute haben, eine Empfehlung in den Landtag kommt, dann wird diese Empfehlung vom Landtag umgestossen. Das ist das Recht des Landtages, das spreche ich nicht ab, aber man soll dann anderen Personen, die diesen Vorschlag der Corporate Governance benutzen und nach dem leben wollen, nicht einfach abtun, dass sie diesen Begriff strapazieren.
Sie haben auch gesagt, der Landtag hat die Kompetenz und das Recht, darüber zu entscheiden. Das ist richtig. Aber wenn auf der einen Seite immer wieder nach mehr Effizienz des Landtags gerufen wird, und es wird nach schlanken Strukturen gerufen, und dann macht man schon beim nächsten Traktandum genau das Gegenteil, dass man alle Entscheidungen in den Landtag zurücknehmen will, die bisher über die Regierung gelaufen sind und eigentlich sehr effizient und - ich nehme an - auch zufriedenstellend gelaufen sind, dann sind das einfach komplett widersprüchliche Aktionen oder Zeichen, die hier im Landtag gesetzt werden. Und da ist es schon berechtigt, dass einige Abgeordnete dann einfach Probleme mit solchen Entscheiden haben.Abg. Harry Quaderer
Herr Abg. Büchel, ich sehe in meinen Aussagen überhaupt keinen Widerspruch. Und wenn ich das Wort «strapaziert» benutzt habe, war das jetzt nicht im bösen Sinne gemeint, aber ich vertrete hier die Anliegen des Landtages. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. So viel mir der Corporate-Governance-Bericht noch in Erinnerung ist, hat er ja unter anderem nicht nur das Bestellungsverfahren angesprochen, sondern auch gesagt, jene Institution, die die Aufsicht, die Verantwortung hat, sollte gleichzeitig auch den Verwaltungsrat bestellen können. Und insofern hätten wir hier schon eine gewisse Vorgabe, welche hier auch mit betrachtet werden sollte.
Der Abg. Heinz Vogt hat dann ausgeführt, er könne aktuell das noch nicht unterstützen, da die Rahmenbedingungen fehlen. Das mag sicherlich zutreffend sein. Aber wie gesagt, auch die zweite Leitplanke aus dem Corporate-Governance-Bericht wäre eigentlich zu berücksichtigen und diese würde dann eben doch für die Lösung der Regierung sprechen - sprich: Wer die Aufsicht hat, soll auch die Stiftungsmitglieder bestellen können.
Ich habe es gestern bei der Debatte des Corporate-Governance-Berichtes nicht gesagt, aber heute sehe ich mich jetzt doch bestätigt. Als ich den Bericht gelesen hatte, habe ich für mich auf die Titelseite geschrieben: «Die Geister die ich rief, werde ich nun nicht mehr los». Ich muss Ihnen ehrlicherweise zugestehen, mir kommt es halt doch ein bisschen vor, wir haben dieses Postulat gefordert oder es war eine Mehrheit in diesem Hohen Hause, die das Postulat gefordert hat. Jetzt haben wir die Empfehlung dieser Spezialisten, welche auch von der Regierung anscheinend einvernehmlich geteilt werden. Und jetzt fehlt uns nach meinem Dafürhalten doch ein wenig der Mut, um jetzt auch den nächsten Schritt zu machen.
Ich anerkenne durchaus auch die Argumente des Abg. Vogt, der sagt: Sobald wir das Rahmengesetz haben, dann könnte er zum Beispiel einem Antrag der Regierung, wie er jetzt vorliegt, eher zustimmen. Aber wie gesagt, der Corporate-Governance-Bericht hat auch noch eine zweite Konsequenz gefordert - sprich, wer die Verantwortung, die Aufsicht hat, der soll auch die entsprechenden Bestellungen vornehmen. Und zumindest dieser Vorgabe würden wir jetzt widersprechen, wenn wir den Antrag der Abg. Matt unterstützen würden.
Und wie gesagt, ich hoffe einfach, dass wir zukünftig dann auch den Mut haben, wenn wir mitunter gewisse Kompetenzen - gestern wurde von Macht gesprochen - abgeben. Aber wir müssen uns dann einfach einmal einigen: Können wir diesen Bericht akzeptieren, was da drinsteht? - oder sagen wir: Nein, es gibt dann doch noch gewisse Rahmenbedingungen, die uns wichtiger sind. Ich möchte auch dazu festhalten - ich sehe gerade wieder die Seite 77 neben mir liegen - ich hatte die Passage auch angestrichen, wo drinsteht, dass im Prinzip die Politik bei der Regierung nicht mitspielen würde. Das unterstütze ich vollkommen, das sehe ich genau gleich. Ich denke, die Politik spielt im Landtag wie in der Regierung. Das ist sicher kein Argument. Das wurde ja gestern auch in diesem Hohen Hause nicht bestritten, dass das das Argument für die Regierung wäre. Aber, wie gesagt, für mich ist der zentrale Punkt: Wer die Verantwortung trägt, sollte auch die entsprechenden Stiftungsräte bestellen können. Abg. Heinz Vogt
Noch einmal: Die Corporate Governance ist keine Geistergeschichte, sondern das ist Realität. Ich möchte es nochmals betonen: Mir geht es darum, dass man es Schritt für Schritt macht. Und jetzt haben wir die Gesetzesvorlage - und das andere haben wir noch nicht. Das heisst, wir haben kein Rahmengesetz zur Corporate Governance, wir haben keine Codes und darum kann man jetzt auch nicht argumentieren, dass man das jetzt schon die Wahl durch die Regierung partiell umsetzt, was sachlich richtig ist. Ich habe dann aber auch explizit gesagt und ich möchte das wirklich nochmals betonen: Zu einem Auswahlverfahren gehören Anforderungsprofile, dazu gehört ein Wahlgremium und es gehört ein transparentes Auswahlverfahren dazu. Und das ist jetzt alles noch nicht vorhanden und darum ist das für mich ein trifftiger Grund, dass man jetzt von dem Grundsatz nicht abweichen sollte. Die Wahl im Landtag ist öffentlich und bei der Kulturstiftung Liechtenstein - da sind wir uns, glaube ich, einig - das ist eine wichtige, öffentliche Aufgabe im kulturellen Bereich, auch vom öffentlichen Interesse. Dazu würde ich mir schon wünschen, dass der Landtag, wie es der Abg. Harry Quaderer gesagt hat, ein Wörtchen mitzureden hat.
Das Zweite ist dann natürlich der Massnahmenplan, den der Regierungschef und die Regierung zugesagt haben, wo Handlungs- und Anpassungsbedarf besteht. Den Massnahmenplan werden wir in Kürze erhalten und dann geht es darum, den Zug um Zug umzusetzen, angefangen von oben nach unten.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. An und für sich wollte ich zu diesem Thema wirklich nichts sagen. Aber die letzten Voten haben mich nun doch veranlasst, meine Ansicht der Dinge auch noch einzubringen.
Herr Abg. Markus Büchel, wir sind uns einig, die Effizienz und die Schlankheit des Landtages könnte gesteigert werden. Da gebe ich sogar dem Chefredaktor vom «Liechtensteiner Volksblatt» Recht, wenn er heute Morgen gesagt hat, es wäre besser, die Fernsehgeräte auszuschalten. Manche Debatten sind wirklich ermüdend, aber sie müssen scheinbar sein. Auch mit der Geisterbeschwörung habe ich eigentlich nicht sehr viel am Hut. Ich bin ein Mensch, der auf dem Boden steht. Und gerade das veranlasst mich dazu, auch nicht auf die Corporate-Governance-Diskussion einzugehen. Nein, mir geht es schlussendlich nur um eines und dafür werde ich mich - so lange ich in diesem Hause bin - einsetzen. Und zwar darum, den Landtag zu stärken. Und wenn es darum geht, den Landtag zu stärken, dann ist das eine gute Gelegenheit. Denn wir wissen ja alle, dass das ein wichtiges und ein gutes Gesetz ist und der Stiftungsrat, der Kulturförderungsstiftungsrat eine wichtige Funktion hat. Das wissen wir alle und da sind wir uns einig. Und genau dort denke ich mir, dass der Landtag seinen Einfluss geltend machen sollte und auch geltend machen muss. Und hier sollte die Kompetenz beim Landtag bleiben und nicht zur Regierung gehen. Und ich werde auch in Zukunft bei ähnlichen Gelegenheiten immer wieder für die Stärkung des Landtages eintreten. Das hat auch etwas mit Mut zu tun, Herr Abg. Wendelin Lampert, wenn man sich für den Landtag einsetzt. Danke schön.
Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident, danke. Jetzt bin ich ein wenig verwirrt. Auf der einen Seite wird ausgeführt, dass wir Corporate Governance im Landtag noch nicht im Detail besprochen, beschlossen und thematisiert haben, auf der anderen Seite wird gesagt, man könne ja dann später, wenn man wisse, ob jetzt der Landtag oder die Regierung Bestellungsorgan ist, die Gesetze ändern, und zwar je nachdem, wie der Entscheid ausfallen wird. Jetzt aber stossen wir einfach eine gängige Praxis um. Auf Seite 23 steht geschrieben, welche Stiftungen in der Vergangenheit von der Regierung bestellt wurden. Und jetzt soll man genau die Stiftung, die von der Stellung weitergeführt werden soll, soll einfach jetzt aus irgendwelchen Gründen anders bestellt werden. Das sehe ich jetzt in diesem Moment wirklich nicht ein, vor allem, wenn Sie damit argumentieren, man könne dann, wenn das Rahmengesetz steht, diese Änderungen machen - wie auch immer das Rahmengesetz dann auch ausfällt. Und hier jetzt einfach einen Querschläger zu generieren, damit habe ich grosse Mühe. Das muss ich Ihnen jetzt ehrlich sagen.Abg. Andrea Matt
Ich danke zuerst einmal für die vielen Voten, die mich in meinem Anliegen unterstützt haben. Es ist so, dass wir schon in der 1. Lesung sehr heftig darüber diskutiert haben, wie der Stiftungsrat optimal gewählt werden sollte. Wir haben über Ausschreibung diskutiert und verschiedene Sachen. Die ganze Diskussion: Wie erfolgt die Wahl eines Gremiums möglichst neutral und möglichst so, dass eben die Fachkenntnisse den Ausschlag geben? Die Diskussion wird uns eben im Rahmen vor Corporate Governance weiter begleiten. Ich sehe, dass dieser Stiftungsrat, so wie es vorhin auch mehrfach gesagt wurde, eine besondere Bedeutung hat. Es ist mir sehr wichtig, dass dieser Stiftungsrat offen und transparent, im und vom Landtag gewählt wird.Landtagspräsident Klaus Wanger
Nachdem die Meinungen klar sind, hoffe ich, dass das nicht wieder wie gestern ausartet, dass wir über eine halbe Stunde eine Diskussion über die Landtags- oder Regierungszuständigkeit führen.
Ich gebe das Wort nochmals dem Abg. Wendelin Lampert.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Die Argumentation des Abg. Heinz Vogt kann ich noch nachvollziehen, wobei er mir zumindest auf die Frage betreffend Verantwortung und Kompetenz der Bestellung auch keine Antwort gegeben hat. Aber ich sehe schon, das ist genau das Dilemma.
Aber den Abg. Jürgen Beck möchte ich doch fragen: Er macht keine Einschränkung, er sagt - wie ich es jetzt verstanden habe - unabhängig davon, was zukünftig passieren wird, möchte er gewisse Bestellungskompetenzen beim Landtag behalten. Das kann ich übrigens durchaus nachvollziehen. Wir haben gestern die Debatte gehört. Dabei ging es, wie bereits vormals erwähnt, um Macht. Das Dilemma ist nur, man hat ein Postulat eingereicht. Und wenn mich nicht alles täuscht, gehören Sie auch zu denjenigen Abgeordneten, die das unterschrieben haben. Jetzt liegt der Bericht da, wir haben ihn gestern besprochen. Er ist von anerkannten Fachexperten ausgearbeitet worden. Und da komme ich zum Sprichwort: «Die Geister, die ich rief, werde ich nun nicht mehr los». Wir haben diesen Bericht hier. Im Prinzip wäre es klar. Die Experten sagen: Lieber Landtag, im Prinzip ist es so: Die Regierung hat die Aufsicht, entsprechend soll die Regierung dann zukünftig, wenn die Leitplanken definiert sind, auch die Gremien bestellen. Und da frage ich mich halt eben schon: Können wir uns der Meinung dieser Experten hier komplett entziehen? - oder müssten wir nicht sagen: Die Experten sind ja die Spezialisten, entsprechend sollten wir uns auch an diese Leitplanken halten. Aber es kann jetzt auch sein, dass ich Sie falsch verstanden habe, Herr Abg. Beck, dass Sie auch sagen: Doch, zukünftig kann ich auch damit leben, die Ergebnisse dieses kompakten Berichtes zu akzeptieren.Abg. Elmar Kindle
Ich werde mich kurz halten: Frau Abg. Matt, Sie haben jetzt ausgeführt, dass die Kulturstiftung eine besondere Bedeutung für Sie hätte. Ich frage Sie jetzt allen Ernstes: Ist das jetzt wichtiger als Hochschule oder Kunstmuseum? Was ist hier wichtiger zu werten? Ich meine, auch Hochschule als Bildung ist das höchste Gut. Es ist für mich höher zu gewichten als das, was wir hier jetzt besprechen. Ich meine, ich verstehe das wirklich nicht mehr.Abg. Heinz Vogt
Mein Schlusswort: Keine Entscheidung ohne Prozesse und ohne Kontrolle. Ganz einfach!Abg. Jürgen Beck
Nur ganz kurz: Ich werde die Komplexität des umfassenden Berichtes wahrscheinlich mit der Zeit auch noch verstehen. Vielleicht können Sie mir dann bei der Interpretation behilflich sein. Aber ich werde Sie zu gegebener Zeit dann schon informieren, wie meine Einstellung dazu ist.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur noch eine Präzisierung anbringen: Es wurde jetzt wiederholt ins Feld geführt, dass die Wahlbehörde gleich bleiben soll wie bisher, weil man sich jetzt noch nicht an Corporate Governance orientieren soll. Es gebe noch kein entsprechendes Rahmengesetz. Diese Argumentation akzeptiere ich vollumfänglich. Der Abg. Jürgen Beck hat wörtlich gesagt: Die Kompetenz solle beim Landtag bleiben. Ich muss einfach feststellen, der Kulturbeirat, den es nun doch schon sehr viele Jahre gibt, wird gemäss Art. 13 des Kulturförderungsgesetzes auch heute von der Regierung bestellt. Das Abrücken bedeutet also nicht Kontinuität dessen, was wir heute haben. Wenn Sie heute als Wahlbehörde den Landtag beschliessen, dann rücken Sie vom Bestehenden ab und machen eine Veränderung, und zwar unabhängig davon, was Corporate Governance sagt oder nicht sagt.Abg. Jürgen Beck
Erlauben Sie mir wirklich zum Schluss noch zu erwähnen: Es geht mir nicht darum, eine Kontinuität in diesem Zusammenhang zu erhalten, sondern es geht mir darum - und ich wiederhole es gerne nochmals - den Einfluss des Landtags nachhaltig - obwohl ich das Wort nicht gerne sage - nachhaltig zu stärken. Und Sie wissen es selbst und Sie betonen es ja auch, dass das ein wichtiger Stiftungsrat ist. Ich möchte die Wichtigkeit des Stiftungsrates dadurch verstärken, wenn ich sage: Die Bestellung soll beim Landtag bleiben!Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank, wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann können wir uns den Abstimmungen zuwenden. Ich beginne gemäss Eingang der Anträge. Die Abg. Andrea Matt hat zwei Anträge gestellt. Zuerst in Abs. 1 und falls diese Änderung angenommen wird, stimmen wir dann noch über Abs. 5 lit. b ab. Findet die Änderung in Abs. 1 keine Zustimmung, wird der zweite Antrag obsolet.
Wir stimmen also zuerst über den folgenden Antrag ab: In Art. 7 Abs. 1 beantragt die Abg. Andrea Matt folgende Formulierung: «Der Stiftungsrat besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern, die vom Landtag für eine Mandatsperiode von vier Jahren bestellt werden». Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
12 Stimmen bei 25 Anwesenden. Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt. Ich gehe davon aus, Frau Abg. Andrea Matt, dass damit Ihr zweiter Antrag obsolet wird.
Die Abg. Andrea Matt wünscht nochmals das Wort.Abg. Andrea Matt
Ich hatte ausgeführt, dass mir die Abberufung aus wichtigen Gründen, dass ich auch dann den Abänderungsantrag möchte, wenn das absetzende Organ die Regierung bleibt. Ich stelle damit den folgenden Antrag: Abs. 5 lit. b - Abberufung durch die Regierung aus wichtigen Gründen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann hat sich noch der Abg. Heinz Vogt zu Wort gemeldet.Abg. Heinz Vogt
Ich gebe einfach noch meine Meinung dazu: Wenn ich wieder zurückkomme, heisst es, Abberufung muss jederzeit dann ohne Angaben von Gründen gemäss Corporate Governance möglich sein. Das würde dann ja heissen, dass ich dem Antrag auch nicht mehr zustimmen könnte. Dann müsste man es wieder so belassen, wenn man den Grundsätzen von Corporate Governance nachleben sollte.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann stimmen wir über den Antrag der Abg. Andrea Matt ab, und zwar wie folgt: Abs. 5 lit. b - Abberufung durch den Landtag aus wichtigen Gründen. Ist das so richtig?
Abg. Andrea Matt
Nein, die Regierung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Entschuldigung, jetzt habe ich aber einen Knopf. Können Sie die Formulierung bitte nochmals wiederholen?Abg. Andrea Matt
Abs. 5 lit. b soll lauten: «Abberufung durch die Regierung aus wichtigen Gründen».Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag gehört. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Diesem Antrag ist somit nicht zugestimmt.
Dann kommen wir zum Antrag des Abg. Rudolf Lampert. Über diesen Antrag haben wir nicht abzustimmen, nachdem die Regierung diesen Antrag übernommen hat. Der Antrag des Abg. Rudolf Lampert lautet dann wie folgt: Art. 7 Abs. 2: «Die Mandatsperiode der Mitglieder des Stiftungsrates ist so zu gestalten, dass jedes zweite Jahr mindestens drei Mitglieder neu zu bestellen sind». Das ist der Antrag und diesen Antrag hat die Regierung von sich aus übernommen. Somit ist dieser Antrag auch in die Gesetzesvorlage eingeflossen.Dann kommen wir zum Antrag der Abg. Marlies Amann-Marxer: Die Abg. Marlies Amann-Marxer beantragt, in Art. 5 lit. e das Wort «Tod» ersatzlos zu streichen. Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt.
Dann stimmen wir noch über Art. 7 ab. Wer dem Art. 7 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
21 Stimmen bei 24 Anwesenden.
Dann können wir weiterlesen. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Wie bereits angekündigt, möchte ich den Abs. 1 abändern und die Finanzkontrolle als Revisionsstelle einsetzen. Ich schlage folgenden Text vor: «Revisionsstelle ist die Finanzkontrolle».Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir über den Antrag der Abg. Andrea Matt abstimmen. Sie ändert den Art. 12 Abs. 1 wie folgt: «Revisionsstelle ist die Finanzkontrolle».
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
12 Stimmen bei 25 Anwesenden. Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt.
Nun stimmen wir über Art. 12 ab. Wer dem Art. 12 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Die Regierung hat da die Kompetenz abzuberufen. Ich wollte einfach fragen: Weshalb wurde dieses nicht in Abs. 2 aufgeführt? Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Weil es bei der Abberufung durch die Regierung um ein vorzeitiges Ende der Mitgliedschaft zum Stiftungsrat geht. Darum wurde das nicht explizit aufgenommen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir noch abstimmen. Wer dem Art. 13 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Kulturstiftung Liechtenstein zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
23 Stimmen bei 24 Anwesenden. Somit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 13:45 Uhr. Mittagspause (von 12:15 bis 13:45 Uhr)
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