Abänderung des Sachenrechts, des Gesetzes über das Internationale Privatrecht, der Konkursordnung und des Gesetzes betreffend den Nachlassvertrag (Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten) (Nr. 71/2007); [1. Lesung: 22. Juni 2007] Stellungnahme der Regierung (Nr. 91/2007); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am 2. Tag der September-Landtagssitzung fort. Wir kommen zur Behandlung von Traktandum 20: Abänderung des Sachenrechts, des Gesetzes über das Internationale Privatrecht, der Konkursordnung, des Gesetzes betreffend den Nachlassvertrag (Umsetzung der Richtlinie Nr. 2002/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten).
Wir haben diese Gesetzesvorlagen am 22. Juni 2007 in 1. Lesung behandelt. Wir erhielten nun die Stellungnahme der Regierung mit der Nr. 91/2007, die die Grundlage für die heutige 2. Lesung bildet.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Paul Vogt
Ich beantrage auch hier Artikelaufruf. Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann stimmen wir über den Antrag des Abg. Paul Vogt ab, diese Gesetzesvorlagen mit Artikelaufruf in Behandlung zu ziehen. Wer diesem Vorschlag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 17 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit ist diesem Antrag stattgegeben und wir können mit den 2. Lesungen dieser verschiedenen Gesetzesvorlagen beginnen.
Wir lesen zuerst das Gesetz über die Abänderung des Sachenrechts. Art. 392 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 392 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 393 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 393 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 394 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 394 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 395 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 395 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 396 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 396 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 397 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 397 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 398 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 398 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 399 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 399 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 400 bis 441 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 400 bis 441 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, wir müssen hier noch ein Datum einsetzen für das In-Kraft-Treten. Es ist offensichtlich nicht ganz die letzte Fassung von dieser In-Kraft-Tretens-Bestimmung hier eingeflossen. Es sollte der 1. Januar 2008 sein.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir noch abstimmen. Wer dem III. mit dem Datum 1. Januar 2008 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Sachenrechts die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DAS INTERNATIONALE PRIVATRECHT
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das internationale Privatrecht. Art. 37a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das internationale Privatrecht zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DER KONKURSORDNUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung der Konkursordnung.Titel wird aufgerufen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 15 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 33 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung der Konkursordnung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir dieses Gesetz abschliessend behandelt. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES BETREFFEND DEN NACHLASSVERTRAG
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend den Nachlassvertrag. Art. 8a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun noch zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend den Nachlassvertrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlagen abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 20 erledigt. -ooOoo-