Reform des Finanzzuweisungssystems vom Land zu den Gemeinden (Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze), (Nr. 86/2007); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 34: Reform des Finanzzuweisungssystems vom Land zu den Gemeinden (Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze).
Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 86/2007 steht zur Diskussion. Abg. Günther Kranz
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Vorerst besten Dank für den ausführlichen, detaillierten Bericht über die Reform des Finanzzuweisungssystems. Ebenso geht dieser Dank an den Stabsstellenleiter Finanzen, welcher die Vernehmlassung den Gemeindeverantwortlichen vorstellte. Dieses Vorgehen liess manchen die Materie besser verstehen und war in der Abfassung der Stellungnahme sicher hilfreich.
Bei der Reform des Finanzzuweisungssystems handelt es sich sowohl für das Land als auch für die Gemeinden um eine wichtige Gesetzesvorlage, besonders im Hinblick auf die Wahrnehmung der Aufgaben in den unterschiedlichen Staatsebenen und den darauf abgestimmten Finanzströmen. Nicht unerwartet haben daher viele Gemeinden in ihren Stellungnahmen Änderungen derjenigen Parameter vorgeschlagen, welche ihnen finanzielle Sicherheit im neuen System bringen. Die Regierung ihrerseits steht jedoch in der Verantwortung, dem Landtag eine Reform vorzuschlagen, welche die Finanzzuweisungen für alle Gemeinden ausgewogen regelt und welche über einen angemessenen Zeitraum die finanziellen Konsequenzen für die Gemeinden und das Land planbar machen. Dies ist fürwahr keine leichte Aufgabe.
Die verbesserte Transparenz gegenüber dem geltenden Finanzausgleich kommt im übersichtlichen und gegenüber dem heutigem reduzierten Stufenbau zum Ausdruck. Wenn der Bericht so vorliegt, fragt man sich, aus welchen Gründen dieses bedeutende Regelwerk nicht schon längst revidiert worden ist. Vielleicht sahen die Gemeinden keinen grösseren Handlungsbedarf, da ihnen angemessen Gelder zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung standen, und die Regierung sah sich vermutlich mit einer nicht zu unterschätzenden Aufgabe konfrontiert.
Die 1. Phase der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Gemeinden konnte in finanzieller Hinsicht im vergangenen Jahr abgeschlossen werden. Die Finanzzuweisungen, welche auch die Neuverteilung der Kapital- und Ertragssteueranteile beinhalten, nehmen im Reformsystem eine zentrale Grösse ein. Daher war es folgerichtig, dass das gesamte System der Zuweisungen nun in einem Guss mit der Phase 2 neu geregelt wird. Ein isoliertes Vorgehen wäre der Reform nur hinderlich gewesen, da die Kapital- und Ertragssteuer eine der Kerngrössen im Finanzzuweisungssystem darstellt.
Die Änderungsgründe werden im Bericht und Antrag ausführlich dargelegt. Der Paradigmawechsel liegt zum einen in der Transparenz und diese wiederum kommt in den dem System zugrunde gelegten drei Prämissen zum Ausdruck: In Stufe 1
a) der Umstellung vom einnahmen- zum ausgabenorientierten Finanzausgleich;
b) in der Bemessung der Finanzkraft aufgrund der standardisierten Steuerkraft
c) sowie in der Orientierung des Finanzbedarfs an den liquiditätswirksamen Aufwendungen der Laufenden Rechnung und den Nettoinvestitionsausgaben der jeweiligen Gemeinde und in Stufe 2 wird dem höheren Pro-Kopf-Finanzbedarf kleinerer Gemeinden Rechnung getragen.
Die Reduktion des neuen Finanzzuweisungssystems auf die angeführten Instrumente mit klar definierten Zielen stellt eine wesentliche Vereinfachung dar. Die Finanzströme sind transparent und die Gemeinden wissen frühzeitig und über eine mittlere Planungsphase, mit welchen Zuweisungen sie seitens des Staates zu rechnen haben. Eine gesetzliche Festlegung über einen Zeitraum von vier Jahren bringt Stabilität und Planungssicherheit für die Finanzplanung in den Gemeinden. Inhaltlich gibt es natürlich immer Bedürfnisse, den einen oder anderen Parameter anzupassen, jedoch erachte ich es als nicht zielführend, das vorgelegte System im Grundsatz in Frage zu stellen. Was wäre denn die Alternative? Diese könnte darin münden, wieder weitere Mechanismen einzuführen, die dann vermutlich dem heutigen System entsprächen.
Die eine oder andere Frage und Bemerkung möchte ich zum Reformsystem anbringen: Werden die finanziellen Deckungsüberschüsse der Gemeinden auf Seite 33 des Berichts betrachtet, so hält die Gemeinde Vaduz einen Anteil von 44% oder CHF 227,9 Mio. an den Gesamtreserven aller Gemeinden von CHF 519,2 Mio. Die Gemeinde Vaduz hebt sich - sowohl was die Finanzierungsüberschüsse in den vergangenen Jahren als auch das Reservevolumen anbelangt - sehr deutlich von allen übrigen Gemeinden ab. Die Reservepositionen sind im Zusammenhang mit dem Ausbau der jeweiligen Infrastruktur, der vorhandenen Siedlungsstruktur und der zum Teil daraus resultierenden Doppelfunktion einzelner Gemeinden zu betrachten. Die bisherigen Aufgabenerfüllungen und neuen Anforderungen in wirtschaftlicher, gesellschaftspolitischer Hinsicht etc. sind zu berücksichtigen. Somit kann für eine Gemeinde ihr Reservepolster mittelfristig ausreichend und für andere zu knapp bemessen sein.
Diese Reservepositionen können nicht mit dem Schlagwort «Die Kassen sind prall gefüllt» schmalhalsig abgehandelt werden. Es gilt die individuelle Betrachtung und darin stellen sich die wirtschaftlichen und infrastrukturellen Situationen und damit die Diversifizierung der Betriebs- und Unternehmensansiedlung recht unterschiedlich dar.
Nicht zuletzt aus diesen Erwägungen, besonders im Bestreben der Neuansiedlung von Betrieben, ist die Anrechnung des Faktors (a) von 0,7 in der Kapital- und Ertragssteuer zu begrüssen. Es gibt mehrere Gemeinden, welche enorme Anstrengungen unternehmen, um Betriebe mit entsprechendem Steueraufkommen anzusiedeln, um dadurch die eigene Steuerkraft zu verbessern. Der Aufwand für eine Gemeinde, um CHF 1 bis 2 Mio. an zusätzlichen Steuern generieren zu können, ist immens. Ich erlebe dies derzeit am Beispiel unserer Gemeinde. Es sind nicht die planerischen oder organisatorischen Abläufe, sondern vielmehr die grossen finanziellen Vorleistungen in der Bereitstellung der geforderten Infrastruktur. Der Return zur Ausgabendeckung lässt dann unterschiedlich lange auf sich warten und wer weiss, ob er überhaupt kommt.
Der Anrechnungsfaktor (a) sollte mindestens, wie nun im Bericht aufgenommen, bei 0,7 festgesetzt werden. Ich würde es durchaus unterstützen, wenn dieser auch bei 0,6 festgelegt würde, also dass der nicht angerechnete Teil an die Steuerkraft erhöht würde. Gerade im Hinblick auf die kostenintensiven Ausgaben für mittlere Gemeinden, die sowohl Wohn- als auch Arbeitsgemeinden mit Gewerbe- und Industriebetrieben sind. Die Diversifizierung der Betriebsansiedlung ist ein Ziel, lässt sich aber aus bekannten Gründen nicht verwirklichen.
Dann zu Art. 126 des Steuergesetzes - Kapital- und Ertragssteuer: Entgegen den Grundsätzen in der Vernehmlassung hat sich die Regierung - nicht zuletzt wegen der zahlreich vorgebrachten Bedenken in der Vernehmlassung - entschieden, die Kapital- und Ertragssteueranteile einzelner Gemeinden - gemessen am Total aller Gemeindeanteile - nach oben zu begrenzen und lehnt sich im Grundgedanken an die bestehende Gesetzesbestimmung an. Die Beibehaltung eines Kürzungsmechanismus in der Reservenentwicklung, wenn auch in abgeänderter Form, erachte ich als notwendig. Das neue Finanzausgleichsmodell sieht keinen so genannten Topf, in welchen prozentuale Steuererträgnisse fliessen, mehr vor und die dann wieder umverteilt werden können. Dennoch hätte ich eine solche Teillösung beibehalten, um Steuerkürzungsbeträge, wie sie der neue Absatz in Artikel 126 des Steuergesetzes vorsieht, um einen Steuerteilfreibetrag im horizontalen System auf andere Gemeinden umverteilen zu können. Besonders auf jene mittel-grossen Gemeinden, die nach den dargelegten Berechnungen aufgrund der Vergangenheitswerte schlechter abschneiden. Durch diese Umverteilung könnte analog der Stufe 2, welche kleineren Gemeinden finanziell zu Hilfe kommt, auch für mittlere Gemeinden ein finanzieller Ausgleich stattfinden.
Die Handhabung dieser Regelung ist einfach zu vollziehen, da - wie im Bericht angeführt - anzunehmen ist, dass nur die Gemeinde Vaduz bis auf weiteres von einer Steuerkürzung betroffen sein wird.
Zum Ausgleich des höheren Finanzbedarfs kleinerer Gemeinden schreibt die Regierung auf Seite 46 des Berichts, dass mit dem Einwohnerzuschlag von 1'200 Steg/Malbun wie eine Gemeinde anzusehen ist. Diese Bestimmung wird vom bisher gültigen Finanzausgleich übernommen. Doch interessant ist die Anmerkung, dass dieser Ansatz methodisch einen Bruch innerhalb des Modells für einen ausgabenorientierten Finanzausgleich darstellt. Das Naherholungsgebiet Steg/Malbun ist von landesweitem Interesse und diese erhöhte Zuweisung ist gerechtfertigt. Was dennoch zu überdenken wäre, ist die angemessene Beteiligung an den Infrastrukturkosten der ständigen Nutzer des Naherholungsgebietes, im Besonderen der Liegenschaftsbesitzer, wie es die Regierung im Bericht antönt. Im Bericht wird auch angeführt, dass die Anzahl der Wohneinheiten sich in den letzten Jahren auf 736 gesteigert hat und die Gemeinde beträchtliche Mittel in das Feriengebiet investiert hat.
Dann noch ein Wort zu den Pauschalsubventionen: Die Aufhebung der Pauschalsubventionen wird von den Gemeinden - mindestens mehrheitlich - begrüsst. Verschiedene Gemeinden stehen hingegen der Abschaffung von Grossprojektsubventionen skeptisch gegenüber. Die derzeit gültige Qualifikation zu einem Grossprojekt schafft falsche Anreize und steht im Widerspruch zu den Prinzipien der Dringlichkeit und der Wirtschaftlichkeit. Für ausgewählte Grossprojekte, die als Bildungsstätten für unsere Einwohner dienen, sollten vom Land weiterhin Subventionen gesprochen werden. Regionale Gemeinschaftsprojekte sollten ebenfalls in den Genuss von staatlichen Mitteln kommen. Werden Gemeinschaftsprojekte subventioniert, so würde dies doch einen Anreiz (analog dem Faktor a) bzw. ein Signal seitens des Landes an die Gemeinden darstellen, vermehrt Werke oder Bauten gemeinsam bzw. gemeindeübergreifend zu realisieren. Wir haben, glaube ich, genügend Beispiele, wo ein Zusammengehen sinnvoll wäre oder gewesen wäre. Das Land könnte hier Einfluss nehmen.
Dann noch zum Gemeindesteuerzuschlag: Berechtigt kann man sich fragen, ob der Steuerwettbewerb unter den Gemeinden funktioniert. Wenn er spielt, beschränkt er sich lediglich auf den Gemeindesteuerzuschlag. Er spielt im engen Rahmen und andere Faktoren, wie vorzügliche Wohnlage, gute Infrastruktur und Nähe zum Arbeitsort sind durchaus ausschlaggebendere Kriterien für die Entscheidung der Wohnsitznahme als eine geringfügige Reduktion im Gemeindesteueranteil. Ich unterstütze die Regierung, wenn sie den Bedenken einzelner Gemeinden Rechnung trägt und eine Untergrenze von 150% des Gemeindesteuerzuschlags in das Gesetz aufnimmt.
Dann noch ein Wort zur Steuerausscheidung und zum Hauptsitzanteil: Die Regierung folgt bei der Festlegung des prozentualen Sitzanteils einer Gesellschaft internationalen Gepflogenheiten und setzt den Sitzanteil mit 20% fest. Es wäre auch legitim, wenn der maximale Prozentsatz von 10% für die Hauptsitzgemeinde festgeschrieben würde. Zahlreiche Unternehmen haben und dürften wohl ihren Firmensitz im Öffentlichkeitsregister rein aufgrund der internationalen Reputation, welche mit dem Namen Vaduz in Verbindung zu bringen ist, eintragen lassen. Ich erkenne daher keinen weiteren Grund, nicht eine optimale nationale Lösung zu suchen und den Firmensitzanteil auf 10% festzulegen. Gleichzeitig möchte ich, wie dies aus der Stellungnahme einzelner Gemeinden hervorgeht, festhalten, dass die Kriterien für die Steuerteilung einer eingehenden Überprüfung unterzogen und der Verteilschlüssel zwischen Sitzgemeinde und Betriebsstätte den Gemeinden auf Anfrage transparent gemacht werden.
Die Regierung hat der Vernehmlassung Mindestfinanzbedarfsgrössen zugrunde gelegt und die Gemeinden haben sich bei der Ausarbeitung der Stellungnahme an diesen Grössen orientiert. Damals konnten die Jahresabschlüsse des Jahres 2006 noch nicht in die Berechnungsmodelle einfliessen. Daher noch meine Frage an die Regierung: Wird mit dem errechneten Ausgabendurchschnitt pro Kopf für das Jahr 2005, das heisst, der Periode 2001 bis 2004, für die erste Vierjahresperiode ausgegangen? Danke.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich kann mir gut vorstellen, dass Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, meine Meinung zum vorliegenden Bericht und Antrag interessieren wird. So hat doch die Diskussion um die Anhebung des Landesanteils der Kapital- und Ertragssteuer im Juni letzten Jahres zu heftigen Kontroversen geführt. Ich darf daran erinnern, dass die VU-Fraktion in einer Fraktionserklärung den Regierungschef dazu aufgefordert hat, die Finanzzuweisungsthematik mit den Gemeinden zu diskutieren und den Prozess der Vernehmlassung mit den Gemeinden einzuleiten.
In meinem letztjährigen Votum zur betreffenden Eintretensdebatte habe ich unter anderem dafür plädiert, dass im Sinne der Sache und im Sinne einer tragfähigen Lösung gemeinsam eine Lösung des nicht einfachen Problems erarbeitet werden sollte. Anlässlich eines Interviews im «Liechtensteiner Vaterland» habe ich zu diesem Thema ausgeführt - ich zitiere: «Mir ist klar, dass eine Gemeinschaft von 11 Gemeinden nur dann funktioniert, wenn alle ihren Teil dazu beitragen. Wichtig dabei ist, um das nochmals in aller Deutlichkeit zu betonen, dass alle Partner in die Entscheidungsfindung mit einbezogen und gleichberechtigt behandelt werden».
Und zu diesen Aussagen stehe ich auch heute. Ich stelle fest: Die Betroffenen wurden mit einbezogen, konnten ihre Meinung einbringen. Wir haben nun also einen Vorschlag zur Diskussion, der einen Kompromiss darstellt, einen tragfähigen Kompromiss wohlgemerkt, auch wenn er nicht perfekt ist. Aber welcher Kompromiss ist schon perfekt?
Der Regierungschef hat nun das getan, was ich erwartet habe, ich kann ihn nur zu seiner Arbeit beglückwünschen. Dass die Entflechtung von Land und Gemeinden ein wichtiger Vorgang ist, der mit der erfolgreichen Durchführung der Aufgabenentflechtung begonnen wurde, scheint mir unbestritten. Dass die zweite Phase, nämlich das Finanzzuweisungssystem, schwieriger zu regeln ist, das war vorhersehbar. Es geht schliesslich ums Geld und es geht um Begehrlichkeiten bzw. Ansprüche, die halt nicht immer für alle zur vollsten Befriedigung erfüllt werden können. Umso wichtiger ist nun, dass wir die zweite Phase jetzt zu Ende bringen und diese nicht durch unnötigen Kleinkrieg belasten. Ich bin der Ansicht, dass es sich beim vorliegenden Bericht und Antrag um einen Reformvorschlag handelt, der es im wahrsten Sinne des Wortes auch ist. Wie ich bereits im Juni letzten Jahres sagte, sind auch die Verantwortlichen der Gemeinde Vaduz sich sehr wohl bewusst, dass ein bedeutender Anteil an die Gemeinschaft Liechtensteins zu leisten ist, auch wenn dies in finanzieller Hinsicht schmerzlich ist. Und das ist es sicher.
Meiner Meinung nach ist es besonders wichtig, dass kleinere Gemeinden, die nicht über die Möglichkeit verfügen, ausreichend Steuern zu generieren, aber auch Gemeinden wie die Gemeinde Triesenberg, die durch ihre spezielle Lage und Funktion benachteiligt ist, in den Genuss eines vernünftigen Finanzausgleichs kommen. Zusammenfassend und ohne auf Details einzugehen, kann ich festhalten, dass der Reformvorschlag in die richtige Richtung geht und eine wesentliche Verbesserung zum bestehenden System darstellt. Es werden zum einen die Unterschiede bei den Gemeinden auf eine solidarische Grundlage gestellt und zum anderen die steigenden Kosten des Landes, vor allem im Sozial- und Gesundheitsbereich, berücksichtigt. Aus diesen Gründen werde ich den Vorschlag der Regierung unterstützen und werde im Sinne der Sache darauf verzichten, Kleinkrämerei zu betreiben. Ich denke, sollten noch mehr von Ihnen die gleiche Ansicht teilen, dass wir gemeinsam einen wichtigen Fortschritt für die Zukunft unseres Landes erreichen werden. In diesem Sinne spreche ich mich für Eintreten auf diese Vorlage aus. Danke. Abg. Franz Heeb
Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete. Die vorliegende Reform des Finanzzuweisungssystems vom Land zu den Gemeinden begründet eine zukunftsweisende Neuorientierung zum bisherigen Finanzausgleich. Die Berechnung des Finanzbedarfs und die daraus resultierenden Finanzzuweisungen orientieren sich an den durchschnittlichen Ausgaben der Gemeinden des Landes und tragen den besonderen Verhältnissen kleinerer Gemeinden Rechnung. Schwächen und Ungerechtigkeiten des bisherigen Finanzausgleichs können damit behoben werden und die Finanzeinnahmen sind damit für die Gemeinden auf längere Sicht berechenbar und planbar geworden.
Nach der Regelung der Aufgaben und Kostenzuteilung zwischen Land und Gemeinden waren in zweiter Phase die Zuteilung der Kapital- und Ertragssteuer zwischen Land und Gemeinden sowie die Zuteilung der Finanzzuweisungen vom Land an die Gemeinden neu zu regeln. In diesem grundlegenden Reformprojekt für den Finanzhaushalt des Landes und der Gemeinden ist es gelungen, eine ausgewogene und konsensfähige Lösung zu finden, die einfach und nachvollziehbar ist. Der zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben erforderliche Finanzbedarf ist damit sichergestellt und gerechter zugeteilt. Es ist in der Vernehmlassung und in den Verhandlungen der Regierung mit den Gemeindevertretungen gelungen, eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden, die sich nicht primär an partikulären Einzelinteressen orientiert, sondern die Voraussetzung für die richtige finanz- und kommunalpolitische Entwicklung aller Gemeinden schafft.
Wie aus dem Bericht und der Vernehmlassung hervorgeht, bestehen partikuläre Interessen von Gemeinden, und wer will es den Gemeindevorstehern verübeln, wenn sie sich speziell für ihre eigene Gemeinde einsetzen. Wir haben hier im Landtag dennoch ein für alle Gemeinden gerechtes System der Finanzzuweisungen zu beschliessen. Die bisher abgestuften Zuteilungs- und Kürzungsregeln spielen nicht mehr nach dem Zufallsprinzip und die Bildung von Finanzreserven für gut wirtschaftende Gemeinden soll im neuen Finanzzuweisungssystem nicht mehr bestraft werden. Zudem soll das heutige System der Subventionspauschalen und der Subventionierung von Grossprojekten aufgehoben und das bisherige durchschnittliche Subventionsvolumen in der Berechnung des Finanzbedarfs der Gemeinden Berücksichtigung finden.
Die Gemeinden tragen selber die Verantwortung für Bauprojekte und können sich insbesondere bei Gross- und Prestigeprojekten nicht mehr auf die Finanzierung durch das Land abstützen. Lediglich bei Bauprojekten von landesweitem Interesse kann das Land zusätzliche Subventionen ausrichten. Ich finde diesen Ansatz richtig, weil damit Gemeinden, die ihre Infrastruktur den Einwohnern des Landes zur Verfügung stellen, unterstützt werden. Allerdings ist in den gesetzlichen Bestimmungen zu definieren, wann ein landesweites Interesse besteht, welche Ansätze für unterschiedliche Nutzungsarten und Auslastungen durch die Gemeinde und das Land allgemein gelten sollen. Irgendwie steht jedes Bauprojekt auch im landesweiten Interesse und es ist ein Rahmen zu setzen, wann sich der Landtag damit zu befassen hat und an welchen Richtlinien er sich zur Festlegung der Subventionsansätze zu orientieren hat.
Land und Gemeinden teilen sich neu die Einnahmen aus der Kapital- und Ertragssteuer mit 60- und 40-Prozent-Anteilen. Diese Aufteilung ist inzwischen kommunal- und parteipolitisch unbestritten, insbesondere, wenn man die zusätzlichen Beitragszahlungen des Landes an die Stiftung der Liechtensteinischen Alters- und Krankenpflege sowie den sicher ausreichenden Finanzausgleich für die Gemeinden durch die Neuregelung des Systems der Finanzzuweisungen berücksichtigt. Die Gemeinde Vaduz, der grosse Einnahmen von Banken und vom Finanzdienstleistungssektor zufallen, muss dadurch Einbussen in vertretbarem Ausmass in Kauf nehmen.
Wie im Bericht und Antrag der Regierung ausgeführt wird, erhielt die Gemeinde Vaduz gegenüber den anderen Gemeinden bisher etwa 46% der Kapital- und Ertragssteuer, die den Gemeinden gesamthaft bisher zustehen. Eine Gemeinde hat vorgeschlagen, den Anteil für Vaduz auf 20% aller Gemeinden zu reduzieren, was nach meiner Abschätzung zu einem Abbau der Finanzreserven der Gemeinde Vaduz führen würde. Die Regierung schlägt deshalb im Bericht und Antrag vor, den Anteil der Gemeinde Vaduz auf 40% zu beschränken, ein für mich nachvollziehbarer Kompromiss. Neben den Steuereinnahmen der Gemeinden aus dem Zuschlag aus den Vermögens- und Erwerbssteuern, dem Anteil an den Kapital- und Ertragssteuern sowie den Grundstückgewinnsteuern erhalten die Gemeinden einen Finanzausgleich des Landes. Dieser wird in erster Stufe aufgrund des durchschnittlichen Finanzbedarfs und der standardisierten Steuerkraft ermittelt. In zweiter Stufe werden insbesondere kleinere Gemeinden berücksichtigt, indem ihnen für die höheren Verwaltungs- und Infrastrukturausgaben abgestuft nach Einwohnerzahl ein zusätzlicher Beitrag entrichtet wird. Der Gemeinde Triesenberg wird aufgrund des landesweiten Einzugsgebiets von Malbun eine Sonderzuteilung zugestanden.
Die Gemeinden haben im Rahmen der Vernehmlassung zur Berechnung dieser Zuschläge verschiedene Vorschläge eingebracht. Bei der Verrechnung des Finanzbedarfs schlagen einzelne Gemeinden eine Erhöhung des Kürzungssatzes vor. Die Regierung hat dies in der Vorlage an den Landtag berücksichtigt und den Kürzungssatz von 0,8 auf 0,87 erhöht.
Bei der Berechnung der standardisierten Steuerkraft, deren Unterschied zum Finanzbedarf den Finanzausgleich auf erster Stufe ausmacht, haben Gemeinden einen tieferen Anerkennungssatz bei den Kapital- und Ertragssteuern angeregt. Eine anteilsmässig tiefere Berechnung der Kapital- und Ertragssteuer soll insbesondere jene Gemeinden fördern, die sich um die Ansiedlung von Betrieben und die Schaffung von Arbeitsplätzen bemühen. Die Regierung hat diesen Ansatz in der Gesetzesvorlage von 0,8 auf 0,7 gesenkt, wodurch vor allem Gemeinden zur betrieblichen Standortentwicklung unterstützt und gefördert werden.
Der Regierungschef hat als zuständiger Ressortinhaber die Rückmeldungen aus den Vernehmlassungen aufgenommen und entsprechende Anpassungen in der Gesetzesvorlage zum System der Finanzzuweisungen vorgenommen. Ich denke, es ist auch den Gemeindevertretern verständlich, wenn nicht die partikulären Sonderinteressen einer Gemeinde im Gesetz Berücksichtigung finden, denn wir müssen eine allgemein gültige und systematische Regelung zur autonomen Finanzierung der Gemeinden finden. So haben wir in der folgenden Diskussion nicht allein auf die Interessen unserer eigenen Gemeinde zu achten, sondern eine gerechte und akzeptable Lösung für unser Land und alle unsere Gemeinden zu finden.
Werte Damen und Herren Abgeordnete, Eintreten auf diese grundlegende und zukunftsweisende Gesetzesvorlage steht für mich ausser Frage. Ich danke der vorbereitenden Arbeitsgruppe, der Vorsteherkonferenz und den Gemeindevertretungen, der Stabsstelle Finanzen und dem Regierungschef für die gründliche Vorbereitung und den fairen Aushandlungsprozess im Sinne eines gerechten Finanzausgleichs für unser Land und unsere Gemeinden. Danke. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, werte Frauen und Herren Abgeordnete. Schön ist es ja, wenn man mitunter nicht überall der gleichen Ansicht ist. So haben wir sicherlich noch einiges zu diskutieren betreffend dieses Traktandums. Als erstes möchte ich es nicht unterlassen, den neuen Ansatz des Finanzzuweisungssystems und auch den vorliegenden Bericht explizit zu würdigen und der Regierung meinen Dank für diese sehr gute Vorlage auszusprechen. Was mir persönlich mit meinen Vorstössen in den Jahren 2003 und 2005 nicht gelungen ist, hat die Regierung nun mit einem umfassenderen Ansatz, wo sehr unterschiedliche Interessen vorhanden sind, einen Lösungsansatz ausgearbeitet. Ich hoffe nun, dass dieser Ansatz nach diversen Jahren der Diskussion endlich mehrheitsfähig ist. Es wäre schön, wenn ich diese Abstimmungen auch noch miterleben dürfte. Gut Ding braucht anscheinend ein wenig länger als ich es mir persönlich gewöhnt bin.
Nachdenklich stimmen mich folgende Sätze auf Seite 165 im vorliegenden Bericht und Antrag - ich zitiere: «Die Befürchtungen einzelner Gemeinden, dass sich die «Zuschlagsspirale» aufgrund des Reformvorschlags für ein neues Finanzzuweisungssystem zu drehen beginnen könnte, teilt die Regierung damit nicht, denn dieser Prozess hat bereits eingesetzt, ohne dass am Zuweisungssystem Änderungen vorge-nommen wurden. Vielmehr sind diese Entscheide von den finanziellen Situationen in den einzelnen Gemeinden abhängig, und diese stellen sich aktuell eben sehr gut dar». Ende des Zitats aus dem Bericht.
Die Regierung hat sicherlich Recht, wenn sie ausführt, dass sich die Zuschlagsspirale bereits dreht, aber die zentrale Frage muss doch sein: Wieso ist dies so, wieso drehte bzw. dreht sich diese Spirale? Die Antwort liegt in der Natur der Sache und auf der Hand. Jene Gemeinden, die es sich leisten konnten - sei dies nun wegen ihrer sparsamen Ausgabenpolitik oder den horrenden Einnahmen - konnten den Gemeindesteuerzuschlag senken und somit mussten ihre Bürgerinnen und Bürger weniger Steuern bezahlen. Auch die Feststellung der Regierung, dass sich die finanzielle Situation einiger Gemeinden sehr gut darstelle, ist treffend. Nur ist oder war es nicht auch ein Grundanliegen dieser Reform, dass sich die finanzielle Situation der Gemeinden ausgeglichener repräsentiert?
Wie bereits vorab ausgeführt, geht der Ansatz des neuen Finanzzuweisungssystems in die richtige Richtung, sprich es findet eine Umverteilung von den Gemeinden zum Land statt und es ergibt sich eine Umverteilung innerhalb der Gemeinden. Die zentrale Frage ist jetzt aber: Findet mit diesem Ansatz eine hinreichende Umverteilung innerhalb der Gemeinden statt, um eine mögliche Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger in Sachen Gemeindesteuerzuschlag - um ein Beispiel aufzulisten - zu gewährleisten? Ich befürchte, dass dieser Vorschlag zu wenig weit geht und die Gleichbehandlung nicht gewährleistet ist. Persönlich anerkenne ich aber durchaus auch die politische Realität und hoffe somit, dass die nachfolgenden Gedanken mitunter im Jahr 2011 mehrheitsfähig sind.
Der Vier-Jahres-Rhythmus scheint ein politisch gangbarer und nötiger Horizont zu sein. Ein zentraler Parameter in dieser Diskussion ist und bleibt die Verteilung der Kapital- und Ertragssteuern, wie es bereits vom Abg. Günther Kranz erwähnt wurde. In diesem Zusammenhang ist der Anrechnungsfaktor (a) - sprich die Anrechnung des Kapital- und Ertragssteueranteils an die Steuerkraft der einzelnen Gemeinden - von erheblicher Bedeutung. Gemäss dem aktuellen Vorschlag sollen 70% des Kapital- und Ertragssteueranteils der Gemeinde bei der Berechnung der Steuerkraft herangezogen werden. Die restlichen 30% des Kapital- und Ertragssteueranteils verbleiben zwar auch bei der Gemeinde, werden aber nicht für die Berechnung der Steuerkraft berücksichtigt und müssen entsprechend bis zum Mindestfinanzbedarf der Gemeinde mit Finanzausgleichsmitteln auf der Stufe 1 durch das Land gedeckt werden. Da jedoch die Steuereinnahmen aus den Kapital- und Ertragssteuern in den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich sind, führt dies dazu, dass die Nichtberücksichtigung von 30% des Kapital- und Ertragssteueranteils bei der Berechnung der Steuerkraft bei einer Gemeinde eine sehr grosse Summe darstellt, hingegen bei einer anderen Gemeinde diese 30% nur minim zu Buche schlagen. Oder anders formuliert: Dank der grossen Kapital- und Ertragssteuererträge, welche nur zu 70% berücksichtigt werden, aber effektiv zu 100% verfügbar sind, verfügen diese Gemeinden über andere Möglichkeiten, zum Beispiel die Senkung des Gemeindesteuerzuschlages. Nicht umsonst hatte die Regierung in der Vernehmlassungvorlage noch eine Berücksichtigung von 80% des Kapital- und Ertragssteueranteils bei der Berechnung der Steuerkraft vorgesehen. Dieser Vorschlag hätte nach meinem Dafürhalten die Gleichbehandlung eher gewährleistet. Deshalb stehe ich einem Faktor von 0,8 positiv gegenüber. Aber wie wir ja jetzt gehört haben, es ist eben ein Kompromiss. Der Abg. Günther Kranz hat die 0,6 angesprochen, ich die 0,8. Das gibt dann im Schnitt die 0,7. Da wären wir wieder beim Vorschlag der Regierung. So scheint es gang und gäbe zu sein.
Im Wissen darum, dass von einer Erhöhung des Faktors (a) viele Gemeinden negativ beeinflusst werden, könnte ich mir vorstellen, den Faktor (k) entsprechend zu erhöhen, um einen teilweisen Ausgleich zu realisieren. Wie bereits vorab ausgeführt, ist die Verteilung der Kapital- und Ertragssteuer eine zentrale Grösse in dieser ganzen Diskussion. Insofern begrüsse ich auch die Kürzung des maximalen Anteils an den Kapital- und Ertragssteuern, welche eine Gemeinde erhalten kann. Inwiefern die Begrenzung mit 40% allerdings richtig angesetzt ist, wage ich zu bezweifeln. Zumindest dürfte der Gleichbehandlungsgrundsatz mit dieser Vorgabe noch nicht erreicht sein. Es gibt hier sicherlich noch andere Ideen und Lösungsansätze, wie die Kapital- und Ertragssteuern gerechter verteilt werden könnten. Ich würde eine entsprechende Diskussion begrüssen, aber mitunter braucht auch dies noch einige Jahre.
Ein weiterer Punkt, der mir Sorgen bereitet, sind die bescheidenen Mehreinnahmen des Landes. Gemäss Seite 148 des vorliegenden Bericht und Antrages hätten diese in den Jahren 2000 bis 2006 jährlich im Durchschnitt CHF 3,3 Mio. betragen. Als Vergleich dazu hätten die Mehreinnahmen - auf Basis des Jahres 2005 - gemäss dem Bericht und Antrag Nr. 51/2006 betreffend die Abänderung des Steuergesetzes sowie des Finanzausgleichsgesetzes zur Anhebung des Landesanteils an der Kapital- und Ertragssteuer noch CHF 10,3 Mio. betragen. Wie bereits bei Traktandum 6 erwähnt - und hier schliesst sich jetzt anscheinend auch der Kreis in dieser Landtagssitzung - frage ich mich einfach: Wie wollen wir die Mehrausgaben des Staats für das Familiengeld, für den Ausgleich der Kalten Progression und für die Sozialabzüge im Steuergesetz im Umfang von zirka CHF 12,7 Mio. bezahlen? Ist nicht hier und jetzt der Zeitpunkt gekommen, um die finanzpolitische Verantwortung zu übernehmen und entsprechende Abänderungen in dieser Vorlage zugunsten des Landes und der Gleichbehandlung der Gemeinden bis zur 2. Lesung zu fordern - oder brauchen wir weitere vier Jahre und warten wir bis zum Jahr 2011?Abg. Johannes Kaiser
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Diese Neuregelung des Finanzausgleichs - dieses Reformprojekt des Finanzzuweisungssystems vom Land zu den Gemeinden - ist ein besonderer Meilenstein. Das Ergebnis der intensiven Auseinandersetzung des ressortverantwortlichen Regierungschefs und seiner Amtsstellen mit den Gemeinden und ausgewiesenen Fachleuten ist eine Neuregelung der Finanzzuweisungen, die von einem modernen Ansatz geprägt ist, die auf nachvollziehbaren Kriterien basiert, die im Konsens mit den Gemeinden entwickelt wurde und die die Wirkungsweisen für alle Seiten transparent aufzeigt. Die Finanzhoheit bleibt nach wie vor beim Landtag. Man darf diese Reform des Finanzzuweisungssystems vom Land zu den Gemeinden - mit den Abänderungskonsequenzen der entsprechenden Spezialgesetze - durchaus als Jahrzehntewerk bezeichnen. Seit den 1990er Jahren war das Bestreben vorhanden, eine Neuregelung des Finanzausgleichs zu erarbeiten. Jahrelang wurde bei Unzulänglichkeiten sowie bei besonderen Situationen und Begehren einzelner Gemeinden, die sicherlich begründet waren, geflickt, korrigiert und mittels Sonderbeschlüssen des Landtags «gebügelt».
Mit der im Jahr 2005 beschlossenen Aufgabenentflechtung wurde die Anzahl der Finanzbeziehungen zwischen den beiden Staatsebenen drastisch reduziert und die Finanzierung einer Vielzahl von Aufgabenbereichen eindeutig zugewiesen. Grosse Ausgabenposten blieben zum Teil beim Staat. In der nun anstehenden zweiten Phase geht es darum, die Hauptfinanzströme vom Land zu den Gemeinden neu zu regeln.
Erstens geht es dabei zum einen um das nicht zweckgebundene Finanzzuweisungssystem und zum anderen um eine subventionsrechtliche Seite von zweckgebundenen Pauschal- und Grossbauprojekten. Ein entscheidender Punkt des bestehenden Finanzzuweisungssystems liegt in der Nichtberücksichtigung der tatsächlichen Ausgaben pro Einwohner, welche in einem ursächlichen Zusammenhang mit den Aufgaben der einzelnen Gemeinde steht. Beim bestehenden Finanzzuweisungssystem wird eine feststehende Summe aus dem Landessteueraufkommen an die Gemeinden verteilt und so ist es gänzlich einnahmenorientiert. Als entscheidendes Novum liegt dem Gesamtprojekt ein Paradigma-Wechsel zugrunde, und zwar von der einnahmenorientierten zur ausgabenorientierten Systematik. Diesbezüglich ergeben sich in der Ausgestaltung der Finanzzuweisungen vom Land zu den Gemeinden - natürlich zusammen mit weiteren relevanten Parametern - etliche Vorteile:
Es werden für die Gemeinden durch regelmässige kalkulierbare Transfers des Landes neue Anreize geschaffen, die bezüglich der Projektplanung und Projektfinanzierung wesentlich sinnvoller sind und der Gemeinde grössere Spielräume und Autonomie einräumen. Mit der vierjährigen Festlegung der Grössen der Zuteilungs-Parameter ergibt sich für die Gemeinden eine verlässliche Planungssicherheit. Durch die Orientierung des Finanzausgleichs am Finanzbedarf der Gemeinden können die Fehlanreize des jetzigen Systems bei der Gestaltung des Finanzhaushalts der Gemeinden beseitigt werden. Darin liegt eben der grundlegende Systemwechsel, welcher die bisherige Einnahmeorientierung der Finanzausgleichsmittel durch einen ausgaben- und bedarfsorientierten Ansatz ablöst.
Die daraus resultierenden Grundsätze sind: Die Gemeinden finanzieren sich weiterhin in hohem Masse aus den heutigen vier Hauptsteuerquellen: Vermögens- und Erwerbssteuer, Anteile an der Grundstücksgewinnsteuer und der Kapital- und Ertragssteuer sowie dem Finanzausgleich. Das bedarfsorientierte Finanzausgleichssystem definiert den Finanzbedarf der Gemeinden als Vierjahresdurchschnitt pro Kopf aller Gemeinden und gleicht die Differenz zwischen dem Finanzbedarf und der jeweiligen Finanzkraft aus. Kürzungen aufgrund zu hoher Reserven fallen inskünftig weg. Der Mindestfinanzbedarf bleibt aus Gründen der Planungssicherheit für die Gemeinden über eine Mehrjahresperiode unverändert. Die Reform der Berechnung der Finanzzuweisungen - wie sie die Regierung dem Landtag vorschlägt - stützt sich auf die Kriterien, die von meinen Vorrednern bereits näher vorgestellt wurden. Ich gehe darauf nicht mehr ein.
Der Bericht und Antrag der Regierung ist sehr ausführlich und behandelt diese Zuteilungskriterien äusserst detailliert. Die Berechnungen sind mit zahlreichen Beispielen belegt. Es ist somit ein Bericht mit hoher Qualität, Transparenz und wirklicher Informationssubstanz. Die vier Parameter der Berechnung bilden zugleich die «Stellschrauben». Es sind dies: Der Kapital- und Ertragsanteil, der bei maximal 40% des Gesamttotals der Gemeindeanteile sein soll. Der Faktor (k) als Korrekturfaktor zur Bestimmung des Mindestfinanzbedarfs pro Kopf. Der Faktor (a) als Ausgleichsfaktor für die jeweilige Standortgemeinde. Vom Kapital- und Ertragssteueranteil der einzelnen Gemeinden werden lediglich 70% der Steuerkraft angerechnet. Somit werden die Steuern aus bestehenden und neuen betrieblichen Aktivitäten in den Gemeinden nicht voll angerechnet. Bisher führten höhere Einnahmen automatisch zu Kürzungen im Finanzausgleich. Der Einwohnerzuschlag wird aufgrund der Vernehmlassungsanregung der Gemeinden differenzierter abgestuft.
Die Wirkungsweisen dieser Faktoren sowie die Konsequenzen der Veränderungen dieser Faktoren, die die Funktion von «Stellschrauben» inne haben, sind im Bericht und Antrag in zahlreichen Berechnungsmodellen und -beispielen auf vorbildliche Weise im Detail dargelegt. Die Subventionen sind durch diese Neuregelung abgeschafft worden und spielen nur noch bei Grossprojekten, bei denen das landesweite Interesse nachgewiesen werden muss, eine Rolle. In den entsprechenden Spezialgesetzen wird diese Abänderung vorgenommen. Die Haltung bzw. die Stellungnahmen der Gemeinden gehen von der «uneingeschränkten Zustimmung» bis hin zur «grundsätzlichen Zustimmung mit Änderungsvorschlägen», die von der Regierung bei Möglichkeit bei dieser Gesetzesvorlage bereits eingearbeitet sind. Am «einschneidensten» ist dieses Reformprojekt - dies liegt aufgrund der Finanzkraft der zwei dominierenden Grossgemeinden unseres Landes auf der Hand - für die Gemeinden Vaduz und Schaan. Dennoch ist diese Finanzausgleichsreform gesamtheitlich gesehen auch für diese beiden Grossgemeinden trag- und vertretbar.
Auch anderen Gemeinden konnten nicht alle Wünsche erfüllt werden. Ich denke beispielsweise an das jahrelang artikulierte Anliegen der Gemeinden Eschen und Mauren, die mit ihren «Zweitdörfern» Nendeln und Schaanwald infrastrukturell und personell «Doppelgemeinden» zu unterhalten und letztlich zu finanzieren haben. So hat jede Gemeinde ihre Nuance und wir werden heute sicherlich von den Landtagsabgeordneten aus den einzelnen Gemeinden den einen oder anderen weiteren Wunsch hören, da das Hemd der eigenen Gemeinde einem doch näher liegt. Diese lokale Sorge und Färbung ist - so denke ich - auch gut so und durchaus legitim.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Regierung nach intensiven Vorbereitungs- und Durchführungsarbeiten ein gelungenes Reformprojekt vorlegt, welches eine wirkliche Neuregelung der Finanzzuweisungen vom Land zu den Gemeinden darstellt, geprägt von einem modernen und zukunftsorientierten System, welches durch die Berechenbarkeit und damit einhergehender Planungssicherheit auch den Konsens mit den Gemeinden hinter sich weiss. Es ist ein Vorzeigebeispiel dafür, dass Reformvorhaben im guten Zusammenwirken der Beteiligten, die sich gemeinsam für eine nachhaltige Lösung mit gutem und zielstrebigen Willen zum Wohle aller einsetzen, möglich ist. Ich persönlich bewerte diese Vorlage als bedeutenden Meilenstein, danke allen Beteiligten, die sich dafür eingesetzt haben, der Regierung, Regierungschef Otmar Hasler, den Gemeinden, namentlich dem Bürgermeister und Gemeindevorstehern, der Stabsstelle Finanzen sowie allen weiteren Beteiligten. Für mich steht Eintreten ebenfalls ausser Frage. Abg. Josy Biedermann
Herr Präsident. Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Ich danke dem Abg. Johannes Kaiser. Er hat mir jetzt gerade eine Brücke gebaut zu den Anliegen der Gemeinden. Zuerst möchte ich der Regierung danken für den ausführlichen und sehr ausgewogenen Bericht und Antrag. Nach der Entflechtung der Aufgaben zwischen Land und Gemeinden vor zwei Jahren soll das System der Zuweisung von Landessteuern an die Gemeinden neu geregelt werden. Gemäss dem Vorschlag der Regierung orientiert sich das neue System an den Ausgaben der Gemeinden und damit an ihrem Finanzbedarf. Die Reform des Finanzausgleichs basiert auf dem Prinzip, das in einem ersten Schritt die Differenz zwischen der Steuerkraft einer Gemeinde und dem für alle Gemeinden einheitlich definierten Finanzbedarf ausgeglichen wird. In einem zweiten Schritt wird der Tatsache Rechnung getragen, dass kleinere Gemeinden aufgrund der Kleinheit einen höheren Finanzbedarf pro Kopf der Bevölkerung haben.
Meine kleine Gemeinde ist davon besonders betroffen. Deshalb will ich zur Finanzzuweisung des Landes an die Gemeinde Planken Folgendes bemerken: Ich begrüsse es, dass in einer zweiten Ausgleichstufe der höhere Pro-Kopf-Finanzbedarf von kleineren Gemeinden berücksichtigt wird. Bei der Berechnung des Einwohnerzuschlags profitieren die kleinen Gemeinden durch die abgestufte Erhöhung der Einwohnerzahl von 3'000 auf 3'300 Einwohner, da dadurch die für die Berechnung massgebliche Differenz zu kleineren Einwohnerzahlen grösser wird. Der Regierungsvorschlag sieht vor, sowohl die Pauschalsubventionen als auch die Subventionen für Grossprojekte abzuschaffen. Die Pauschalsubventionen verminderten sich in den letzten Jahren allmählich. Die Gemeinde Planken konnte seit mindestens sechs Jahren keine Subventionen für Grossprojekte geltend machen.
Da die Subvention von Grossprojekten zu falschen Anreizen für die Gemeinden führte, ist die Streichung dieser Subvention richtig. Die Abschaffung der Pauschalsubventionen an die Gemeinden wird Planken jedoch schmerzlich treffen, konnte doch damit rund 8% der Nettoinvestition finanziert werden. Aus der Sicht der Gemeinde Planken kann diesem Vorschlag der Regierung zugestimmt werden, wenn die im neuen Finanzausgleich zur Anwendung gelangenden Faktoren entsprechend angepasst werden. Ich denke da an den Faktor (k), der zur Bestimmung des Mindestfinanzbedarf der Gemeinden herangezogen wird. Der Regierungsvorschlag betrachtet einen Faktor von 0,8 als angemessen. Auch wenn dieser Faktor für andere Gemeinden vertretbar und verkraftbar sein sollte, für die Gemeinde Planken ist er zu tief. Angesichts der sehr bescheidenen Möglichkeiten der Gemeinde Planken, neben den Steuereinnahmen weitere Erträge zu generieren, ist dieser Faktor zu niedrig. Im Namen der Gemeinde Planken ersuche ich die Regierung, die Höhe dieses Faktors noch einmal zu überprüfen. Herzlichen Dank im Voraus.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren. Gewürdigt wurde der vorliegende Bericht und Antrag meines Erachtens zu Recht. Was lange währt, kann manchmal auch gut werden. Manchmal sind auch Notbremsen sehr nützlich. Auch ich befürworte den vorliegenden Bericht und Antrag zum grossen Teil und bin mit der geplanten Inkraftsetzung per 1. Januar 2008 einverstanden. Ich kann es kurz machen, indem ich hier lediglich noch eine Anmerkung mache und einen Änderungswunsch vorab deponiere.
Zuerst zur Anmerkung: Auf Seite 11 führt die Regierung aus, dass anlässlich der Aufgabenentflechtung im Bereich der stationären Alterspflege keine Einigkeit bezüglich der Finanzierung erzielt werden konnte. Weiters ist nachzulesen, dass der Landtag der Argumentation der Gemeinden gefolgt sei. Ich kann mich noch sehr gut an diese Abstimmung erinnern. Es ging darum, ob der Staat sich bei der Deckung der laufenden Betriebsdefizite der Alters- und Pflegeheime beteiligen soll oder nicht. Ich möchte hier nur festhalten, dass die Argumente bzw. Stellungnahmen der Gemeinden wohl nicht ausgereicht hätten, um den Staat für die Mithilfe der Finanzierung zu verpflichten. Es waren vielmehr einzelne Abgeordnete, die aufgrund der Meldungen aus der Bevölkerung hier aktiv wurden und gegen den Vorschlag der Regierung eintraten. Gleichzeitig möchte ich aber auch hier festhalten, dass die entsprechenden Mehrkosten für das Land berücksichtigt werden müssen. Im vorliegenden Reformvorschlag wird dies gebührend berücksichtigt, insbesondere durch die Anpassung des Prozentsatzes zugunsten des Landes bei der Kapital- und Ertragssteuer.
Nun zum Änderungswunsch: Es geht um den Faktor (k), welcher als Korrekturfaktor für den Mindestbedarf verwendet wird. Für die Festlegung des Faktors (k) werden massgebend die übrigen Erträge der einzelnen Gemeinde herangezogen. Die Regierung führt aus, dass 19% an übrigen Erträgen durch die Gemeinden erwirtschaftet werden. Das stimmt statistisch. Allerdings - und das ist bedauerlich - berücksichtigt die Regierung nach meiner Vorstellung die Ausreissergemeinden Schaan und Vaduz zum Nachteil der übrigen Gemeinden nicht richtig. In Schaan machen diese übrigen Erträge 24% und in Vaduz gar 31% aus. Die Regierung ignoriert damit die Tatsache, dass bei den übrigen Gemeinden dies eben ganz anders aussieht. Diese Gemeinden fahren im Schnitt nur 13% an übrigen Erträgen ein.
Sechs Gemeinden im Unter- und Oberland haben diesen Fakt erkannt, haben diesen Umstand glaubhaft in der Vernehmlassung deponiert und fordern eine Erhöhung des Wertes von Faktor (k). Meine Heimatgemeinde hat diesen Umstand auch erkannt und fordert einen Faktor (k) von 85% und nicht einen Faktor von 80%, wie ihn die Regierung wünscht. Die Regierung weist im Bericht darauf hin, dass in den historischen Werten der übrigen Erträge auch Überschüsse enthalten sind. Die Regierung benutzt dieses Argument dazu, den Wert von Faktor (k) nach unten zu drücken. Das akzeptieren die betroffenen Gemeinden nicht. Das neue System ist ja auch darauf ausgerichtet, dass die Gemeinden für ihre künftigen Vorhaben Reserven bilden können und auch sollen. Dann kann doch die Regierung nicht erwarten, dass diese Gemeinden mit einer Ausgestaltung des Faktors (k) von 80% einverstanden sind.
Das hört sich ja an, als ob die Regierung sagen würde: Liebe Gemeinden, bildet bitte Reserven, aber Überschüsse sollt ihr nicht haben! Ich setze mich dafür ein, dass dieser Wert aufgrund der vorhandenen historischen Daten bei 85% liegen wird. Ich danke der Regierung und allen Beteiligten für die ausgereifte Vorlage und bin für Eintreten.
Abg. Pepo Frick
Danke. Als Mitglied der Finanzkommission wurde ich in den vergangenen Jahren regelmässig durch die Regierung über die laufenden Arbeiten orientiert. Nach der Aufgabenentflechtung ist es konsequent und wurde auch angekündigt, dass die verbleibenden Finanzströme vom Land zu den Gemeinden geregelt werden müssen. Das Werk liegt vor, ist sicher auch eine Reaktion auf das jetzige Finanzausgleichsystem, welches in den letzten Jahren überstrapaziert wurde und zu Fehlentwicklungen geführt hat. Nun liegt dieser Reformvorschlag vor. Dieser wurde in einer Arbeitsgruppe mit einem ausgewiesenen Experten für Steuerfragen ausgearbeitet. Es ist eine eigentliche Systemänderung vorgesehen, nämlich: Das neues System richtet sich nach dem Bedarf der Gemeinden, ist also ausgabenorientiert. Das erklärte Ziel für die Regierung ist diese neue Ausgabenorientierung, also der eigentliche Systemwechsel. Wohl um bei der grossen Mehrheit nicht auf Widerstand zu stossen, stand die Erhaltung des finanziellen Status quo für die Regierung weit im Vordergrund. Dies trifft mit den Vorschlägen der vorliegenden Gesetzesänderungen für den Grossteil der Gemeinden nun auch zu.
Aufgrund der Vernehmlassung hat die Regierung eine neue Bestimmung eingeführt, nämlich: Die Begrenzung der Gemeindeanteile einer einzelnen Gemeinde an der Kapital- und Ertragssteuer bei neu ma-ximal 40% des Gesamttotals der Gemeindeanteile. Diese neue Bestimmung betrifft heute nur die Gemeinde Vaduz. Im Bericht und Antrag wird ausgeführt, dass trotz dieser 40-prozentigen Begrenzung die Gemeinde Vaduz in den Jahren 2000 bis 2005 weitere CHF 86 Mio. Überschüsse erzielt hätte, wenn das mit der Vernehmlassung vorgeschlagene System in diesem Zeitraum angewendet worden wäre. Per Ende 2006 beträgt der Deckungsüberschuss der Gemeinde Vaduz bereits CHF 227,9 Mio.
Ich möchte die Regierung bitten, für die 2. Lesung den Prozentsatz zu ermitteln, mit dem die im Vergleich zu den anderen Gemeinden sehr hohen Reserven der Gemeinde Vaduz nicht noch weiter überproportional anwachsen können. Dies betrifft Art. 126 Abs. 2 des Steuergesetzes. Ich zitiere hier aus der Stellungsnahme der Gemeinde Schaan vom 12.6.2007: «Nach Ansicht der Gemeinde Schaan wird man künftig kaum umhinkommen, dass finanzstarke Gemeinden nicht uneingeschränkt Reserven bilden können. Dies gilt insbesondere für die Gemeinde Vaduz, die derzeit die mit Abstand beste Finanzlage hat. Es ist aber auch so, dass die Gemeinde Schaan irgendwann zusätzliche Abgaben leisten müsste, wenn die Überschüsse bzw. die Reserven weiter so gut wachsen. Der Druck auf null Steuern wird irgendwann dermassen gross, dass insbesondere die Gemeinde Vaduz bald gezwungen sein wird, auf Steuern zu verzichten. Die Schere innerhalb Liechtensteins würde so gross, dass der soziale Friede im Land ernsthaft gefährdet ist. Nach Ansicht der Gemeinde Schaan ist es vertretbar, dass nach einem noch zu definierendem System die Überschüsse nur bis zu einer bestimmten Höhe voll in die Gemeindekasse fliessen».
Im Art. 130 Abs. 2 des Steuergesetzes schlägt die Regierung denn auch vor, dass der Gemeindezuschlag 150% nicht unterschreiten und 250% nicht übersteigen darf. Mit dieser vorgeschlagenen Abänderung greift der Gesetzgeber ganz bewusst in die Gemeindeautonomie ein. Die Beweggründe sind für mich sehr gut nachvollziehbar.
Damit komme ich zu meinem zweiten Anliegen: Ich möchte die Regierung bitten, bis zur 2. Lesung aufzuzeigen, ob der Steuerwettbewerb zwischen den Gemeinden aufgrund der divergierenden Zuschläge wirklich zu einem gesunden Wettbewerb führt. Ist dieser Wettbewerb in unserem kleinen Land sinnvoll? Kann sich zum Beispiel Vaduz dieses Steuergeschenk leisten, weil besonders gut gewirtschaftet wird? Ich bin sicher, dass sich die Gruppe, die dieses neue Gesetz im Auftrag der Regierung erarbeitet hat, zu diesem Thema auch objektive Gedanken gemacht hat.
Die Gemeindeautonomie in allen Ehren. In diesem Punkt führt dieser Pseudowettbewerb aber nicht zu einem gerechten Steuersystem für die Gesamtbevölkerung. Oder ist beabsichtigt, dass gut zahlende Steuerpflichtige von einer Gemeinde in die nächste dislozieren sollen oder sogar abgeworben werden?
Zusammenfassend: Ich plädiere klar für diesen Systemwechsel zu diesem Zeitpunkt. Die finanzielle Situation sowohl der Gemeinden als auch des Landes ist gut bis hervorragend. Jammern ist immer erlaubt, solange wir uns bewusst sind, dass dies bei diesem Thema auf sehr hohem Niveau geschieht. Danke. Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Auch für mich steht Eintreten ausser Debatte. Ich glaube, es ist ein sehr gelungener Gesetzesentwurf. Der Systemwechsel vom einnahmenorientierten System zu einem ausgabenorientierten System ist zu begrüssen. Ich möchte nur einen Irrtum noch aufklären: Hier wurde in den Voten - wenn ich das akustisch richtig verstanden habe - der Abgeordneten Josy Biedermann und Gebhard Negele ausgeführt, dass der Faktor (k) auf 0,8 festgesetzt wurde. In Art. 10 Übergangsbestimmung des Finanzausgleichgsgesetzes hat ja genau diesem Anliegen der einzelnen Gemeinden die Regierung Rechnung getragen und diesen Faktor neu auf 0,87 festgesetzt. Dem Anliegen dieser Abgeordneten ist hier also bereits Rechnung getragen worden.Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Das wollte ich auch noch klarstellen. Aber das wäre sicherlich auch die Aufgabe des Regierungschefs gewesen. Ich denke, ich kann mich noch an die Debatte anlässlich der Kürzung der Kapital- und Ertragssteuer im Bericht Nr. 51/2006 erinnern. Ich habe mich dann der Debatte enthalten. Dann kam die Fraktionserklärung der Vaterländischen Union. Am nächsten Tag stand dann im «Volksblatt» - ich zitiere: «Die Finanzexperten Vogt und Klein von der VU enthielten sich der Debatte, weil sie vom Vorschlag der Regierung überzeugt waren». Ich möchte dann noch erklären, warum das nicht so war. Wir befinden uns jetzt in der Phase zwei der Neuregelung der Finanzbeziehungen. Erstens war die Aufgabenentflechtung, wo wir die Aufgaben und auch Finanzströme zwischen den Gemeinden und dem Land geregelt haben. Jetzt kommen wir zur wirklichen Neuregelung der Finanzbeziehungen, der Phase zwei. Ich erinnere nochmal daran, dass die Regierung mit dem Bericht Nr. 51/2006 einen Abänderungsantrag des Anteils der Kapital- und Ertragssteuer dem Landtag vorgelegt hat. Darin war von ungefähr CHF 10 Mio. die Rede, die dem Land zugute gekommen wären. Und ich möchte jetzt auch noch darauf hinweisen, dass jetzt mit dem vorliegenden Vorschlag ungefähr gleiche Zuflüsse an das Land aus der Kürzung zufliessen werden.
Ziel unserer Fraktion war es damals, nicht nur den Mosaikstein der Kapital- und Ertragssteuer zu regeln, sondern wirklich die Finanzbeziehungen neu zu regeln. Und hier meine ich die Neuregelung der Finanzzuweisungen. Das haben wir nun erreicht. Die Regierung hat den Prozess eingeleitet. Es gab eine Vernehmlassung, es gab Gespräche mit den Gemeinden und der vorliegende Bericht und Antrag liegt nun vor.
Auch ich begrüsse den Systemwechsel. Ich begrüsse insbesondere die Beseitigung der vorhandenen Mängel im jetzigen System und denke, wir haben hier einen guten Vorschlag, der weitgehend allen Anliegen, sowohl den Anliegen der Gemeinden als auch des Landes, gerecht wird. Ich denke auch, dass wir nicht in Details verfallen sollten, denn es ist immer schwierig, die einzelnen Anliegen der Gemeinden entsprechend zu würdigen. Ich denke, es geht hier um eine grundsätzliche Sache, zu der wir stehen können. Und der Bericht führt aus, dass sowohl den kleinen Gemeinden als auch den mittleren und auch den grösseren Gemeinden mit entsprechend höherem Steuerbedarf Berücksichtigung zugekommen ist. Ich kann jedenfalls aus meiner Sicht diesem Bericht und Antrag mehrheitlich zustimmen und plädiere für Eintreten.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Einige Anmerkungen zu den Vorrednerinnen bzw. Vorrednern: Der Abg. Heinz Vogt hat gerade gesagt, die Kapital- und Ertragssteuer sei ein Mosaikstein gewesen. Ich denke, das ist der zentrale Edelstein, um den es in dieser ganzen Debatte geht. Und es stimmt schon, dass, wenn man nur den Kapital- und Ertragssteueranteil betrachtet, dann sind die Zuflüsse für das Land identisch. Nur bei diesem kompakten Vorschlag, der nun vorliegt, geht es eben nicht nur um die Mehreinnahmen bei den Kapital- und Ertragssteuern, sondern es gibt dann eben auch Mehrausgaben zu den Gemeinden. Und daraus resultieren statt CHF 10 Mio. Mehreinnahmen eben nun im Durchschnitt CHF 3 Mio. Mehreinnahmen, sprich eine Differenz von CHF 7 Mio., die den Gemeinden wieder zurückerstattet wird. Das ist einfach unter dem Strich so und das lässt sich ja auch in diesem Bericht in der Tabelle auf Seite 148 nachlesen. Und da sehen wir natürlich das Total. Das sind dann unter dem Strich mit allen Ein- und Ausnahmen diese CHF 3,3 Mio., die dem Land verbleiben. Und das gilt es sicherlich zu berücksichtigen.
Dann wurde die Erhöhung des Faktors (k) angesprochen. Es wurde jetzt bereits zweimal gesagt. Der liegt nach meinem Ermessen oder Dafürhalten eben bereits bei 0,87, denn die Regierung hat diesen um 0,07 zum Ausgleich der Pauschalsubventionen bzw. Grossprojektsubventionen erhöht. Und wenn man dann diesen Faktor (k) erhöht, dann gibt es Mehrausgaben für das Land und man muss sich fragen: Wie können wir diese Mehrausgaben wieder kompensieren? Und das wäre dann der zentrale Punkt, wenn man hier jetzt schon sagt: Jawohl, wir möchten diesen Faktor (k) erhöhen. Wie sieht es dann im Detail aus? Wie können wir diese Mehrausgaben wiederum kompensieren, damit für das Land unter dem Strich im Endeffekt auch noch gewisse Mehreinnahmen vorhanden sind? Das ist sicher auch ein zentraler Punkt, der mich interessieren würde, wenn wir diesen Faktor erhöhen.Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch den Abg. Heinz Vogt darauf aufmerksam machen, dass er dem Bericht und Antrag nicht mehrheitlich allein zustimmen kann, sondern bestenfalls grösstenteils.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Nur noch eine Bemerkung zu den Ausführungen des Abg. Wendelin Lampert: Es ist natürlich richtig, wenn man diese Tabelle anschaut, dass die durchschnittlichen Mehreinnahmen aufgrund dieser neuen Regelungen beim Land in den vergangenen Jahren etwa CHF 3,3 Mio. betragen hätten. Wir müssen aber schon auch berücksichtigen, dass im Moment die Kapital- und Ertragssteuer deutlich besser fliesst als im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2006. Und von daher wird das Land natürlich in Zukunft, wenn die Steuereinnahmen einigermassen auf diesem Niveau bleiben, natürlich deutlich mehr profitieren. Aber man muss sich auch bewusst sein, wenn das zurückgeht, wird das Land aufgrund der erhöhten Volatilität auch wieder stärker bluten.Abg. Heinz Vogt
Ich bin da gleicher Meinung. Es war auch nicht Ziel der Aufgabenentflechtung, dem Land mehr Geld zukommen zu lassen. Das stand auch explizit in diesem Bericht. Man muss auch bemerken: Bei der Einführung der Mehrwertsteuer hat das Land auch überproportional mehr profitiert von dieser Mehrwertsteuer. Und ich denke, wenn man jetzt das einmal sachlich ansieht, finde ich das einen gelungenen Vorschlag. Einerseits haben wir den Vorschlag bzw. den Wunsch der Regierung zur Abänderung des Kapital- und Ertragssteuersatzes mit eingebaut. Und andererseits haben wir - und das ist eben der Systemwechsel - darum den Finanzausgleich neu geregelt. Und da haben wir wirklich massive Fehler eliminiert. Ich denke nur an die Grossbauprojekte. Allein schon das ist es mir schon wert, so einem Vorschlag zuzustimmen. Ich denke auch, die Bedürfnisse von vielen Gemeinden und auch des Landes wurden in diesem Vorschlag berücksichtigt. Ich warne jetzt einfach davor, dass man wieder Faktoren ändert. Der Vorschlag kommt von der Regierung. Ich nehme einmal an, dass die Regierung hinter diesem Vorschlag steht. Und ich warne davor, dass wir jetzt Gemeindepolitik betreiben, sondern Politik im Interesse des Landes, das aber auch Konsens mit den Gemeinden bedeutet. Es war auch die Absicht unserer damaligen Fraktionserklärung, dass hier wirklich nicht etwas über die Köpfe der Gemeinden hinaus entschieden wird, sondern wirklich ein tragfähiger Konsens entsteht. Und somit denke ich, dass der Prozess eingeleitet wurde. Der Bericht und Antrag liegt jetzt vor und ich finde ihn nicht mehrheitlich gut, sondern ich finde ihn wirklich gelungen.Abg. Wendelin Lampert
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich denke mir, der Landtagsvizepräsident hat gerade sein Votum mit den Schlusssätzen relativiert. Er weiss ganz genau, die Wirtschaft wird nicht immer einen so horrenden Aufwärtstrend verzeichnen wie aktuell. Es wird wieder zu sinkenden Kapital- und Ertragssteuereinnahmen kommen. Das hoffen wir alle nicht, aber so viel Realitätssinn müssen wir ganz einfach an den Tag legen. Ich denke mir, es steht auch in diesem Bericht und Antrag. Die Gemeinden haben eben konstantere Einnahmen und im Prinzip liegt das konjunkturelle Risiko beim Land. Insofern ist hier schon Vorsicht geboten, gerade mit den Kapital- und Ertragssteuereinnahmen, die, wie gesagt, sich ganz sicher dem wirtschaftlichen Verlauf anpassen werden.
Dann zur Debatte Aufgabenentflechtung und jetzt der zweiten Stufe: In der Aufgabenentflechtung, soviel mir diese noch in Erinnerung ist, war es eindeutig so, dass das Land tendenziell mehr laufende Aufwendungen übernommen hat - sprich Ausgaben - und die Gemeinden eher bei den Investitionen im Prinzip zum Zuge gekommen sind - sprich, da hat das Land meiner Ansicht nach sicher auch doch erhebliche Mehrkosten zu verzeichnen. Für mich ist es eben schon nicht so - da mögen Sie Recht haben -, dass da drinsteht, es soll hier mehr oder weniger eine ausgeglichene Sache geben. Aber gerade, wenn wir uns eben diesen Landtag betrachten und ich habe es bereits ja mehrer Male gesagt, dann sehen wir doch: Wir haben sehr viele Ideen. Wir haben Ideen bei einer Kalten Progression, wir haben Ideen bei Sozialabzügen bei den Steuern, wir haben eine grosse Idee bei den Familiengeldern, die wir ausschütten möchten, und da müssen wir einfach irgendwo einmal unsere finanzpolitische Verantwortung wahrnehmen. Ich kann mit dem gut leben. Aber im November werden wir dann ein Budget 2008 diskutieren. Und wenn dann diese Einsicht immer noch so vorhanden ist, dann kann ich mit dieser Ansicht gut leben. Ich erhoffe mir dann einfach, dass man dann nicht sagt: Ja, wo ist jetzt das Geld geblieben - oder wie sollen wir die Zukunftsausgaben, wenn es dann um die Finanzplanung geht, wie sollen wir diese Zukunftsausgaben, die ja anscheinend doch mehrheitlich berechtigt zu sein scheinen, auch finanzieren? Das ist sicherlich ein zentraler Punkt, den wir uns stetig vergegenwärtigen müssen.
Dann, was mir im letzten Votum noch untergegangen ist: Ich möchte den Abg. Pepo Frick in seinem Votum unterstützen. Was ich versucht habe, diplomatisch zu formulieren, hat er konkret benannt und hier auch weitere Massnahmen gefordert. Ich frage mich auch, ob wir hier in die richtige Richtung gehen, wie er es angesprochen hat. Ich unterstütze hier also sein Votum.Abg. Josy Biedermann
Es tut mir leid, ich habe übersehen, dass der Faktor (k) 0,87 ist. Ich war der irrigen Ansicht, dass er 0,8 beträgt. Deshalb ziehe ich meinen Antrag zurück.Abg. Heinz Vogt
Ich darf noch auf das Votum meines Bankkollegen eingehen: Auch ich unterstütze das und ich sage es jetzt zum dritten Mal, bis es die Leute nicht mehr hören können. Ich möchte diese Themen gerade so in einer Sondersession diskutieren. Wir kriegen hier immer Einzelvorlagen. Es kommen Ideen von allen Parteien, was man besser machen kann. Die haben alle finanzielle Folgen. Die sind so komplex, dass wir es wahrscheinlich in den Einzelvorlagen gar nicht abschätzen können. Ich denke, dass man einmal grundsätzlich darüber diskutieren sollte, wie der Rahmen ist, und dann können wir die Massnahmen einzeln umsetzen. Und alles andere ist für mich nicht zweckgebunden und da können Sie mich jetzt auch nicht in die Ecke schieben. So lange das nicht passiert, müssen Sie leider auch damit leben, dass die Parteien einen Wettbewerb spielen lassen und natürlich einzelne Vorstösse einbringen.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Dieser Faktor (k) hat es in sich. Bitte schlagen Sie einmal nach auf Seite 70, wo die Regierung an ihrem Grundsatz festhält und sagt - ich zitiere: «Aus diesem Grund hält die Regierung an der Festlegung von k = 0,8 (vor Subventionskompensation) fest».
Im Gesetz hinten haben wir Art. 10. Ich glaube, dort steht aber 0,87. Wenn mir der Regierungschef erklären kann, dass das keine Mogelpackung ist und diese 0,87 sogar noch 2% mehr sind als ich mir wünsche, dann bin ich sehr glücklich. Danke.Abg. Andrea Matt
Ich möchte das Anliegen des Abg. Heinz Vogt unterstützen. Ich erachte es ebenfalls als wichtig, dass wir wirklich einmal ganzheitlich die Ausgaben, die von Verschiedensten vorgeschlagen werden, betrachten und gemeinsam diskutieren, was möglich und was nicht möglich ist.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich denke mir auch, die Argumentation des Abg. Heinz Vogt betreffend diese Sondersitzung ist sicherlich zutreffend. Ich denke, mitunter wird die Generationenbilanz hier zumindest einen sehr breiten Teilaspekt beleuchten. Ich versuche deshalb, da ich mich auch in diesem Dilemma befinde und das haben Sie vielleicht bei meinem Eintretensvotum bemerkt: Wenn ich den Faktor (a) eben von den 0,7 auf die 0,8 erhöhe, dann gibt es gewisse Mehreinnahmen für das Land. Deshalb habe ich dann im folgenden Satz vorgeschlagen, den Faktor (k) auch zu erhöhen, und dann gibt es wieder gewisse Mehrausgaben für das Land. Ich versuche hier immer die Waage zwischen Einnahmen und Ausgaben zu halten, zumindest in meinen Voten.
Und summa summarum: Ich bin ein Befürworter des Familiengeldes und versuche auch hier mit meiner Schlusspassage im Votum, dem Land die Mittel zur Verfügung zu stellen, um dieses Familiengeld zu finanzieren. Das ist eigentlich von mir aus gesehen eine glaubwürdige Argumentation. Ich kann für mich sagen: Ja, ich versuche, die Gelder auch irgendwo zu generieren und nicht nur Gelder auszugeben. Und wie gesagt, es wäre sicherlich schön, wenn das im breiten Konsens so auch erfolgen würde.Abg. Heinz Vogt
Wenn ich Sie richtig verstanden haben, sagen Sie, wenn Sie dem Land mehr Geld geben, geht es bei den anderen weg. Das ist richtig - oder wie ich Sie verstanden habe. Und das ist dann Ihre Lösung - und die verstehe ich einfach nicht.Abg. Wendelin Lampert
Es ist sicherlich keine vollkommene Lösung, aber zumindest in diesem Teilproblem habe ich dann das Dilemma für mich gelöst und kann sagen: In diesem konkreten Fall versuche ich, indem ich eben diesen Faktor (a) erhöhe und Mehreinnahmen für das Land generiere - man kann auch weniger Ausgaben sagen - durch den Faktor (k) dann wieder auszugleichen, indem ich diesen erhöhe. In meinem Votum ist das in sich geschlossen und ich kann sagen: Das sollte jetzt einmal ein Nullsummen-Spiel ergeben. Und diesen Prozess denke ich dann eben auch weiter. Dann komme ich auf die Debatte vom Mittwochmorgen zurück, wo wir - ich habe es im Votum angesprochen - alles in allem allein beim Land fast CHF 13 Mio. ausgeben, wenn wir das alles beschliessen. Und da ist für mich nun die zentrale Frage: Ist das kein Problem für eine Mehrheit hier drinnen? Dann kann ich mit dem auch leben. Ich persönlich sehe es eben anders. Ich sehe, es ist ein Problem. Aber wie gesagt, ich erwarte dann einfach im November-Landtag nicht eine Kritik an eine Finanzplanung oder an einem Budget, wenn man nicht bereit ist, auch gewisse Mehreinnahmen zu generieren. So viel Verantwortungsbewusstsein müssen wir doch alle haben, dass wir sagen: Wenn wir Vorschläge hier einbringen und Ausgaben generieren, dass wir auch wieder versuchen, diese Gelder irgendwo wieder einzunehmen. Und ansonsten muss man sagen: Gut, wir haben die Reserven - und wir leben von diesen Reserven. Das ist eine Ansicht. Ob diese gerade im Blickwinkel der Generationenbilanz noch an den Tag zu legen ist, wage ich doch zu bezweifeln. Aber wie gesagt, das werden wir dann bei dieser Debatte sehen. Und ich stehe Ihrem Vorschlag für eine Sondersitzung grundsätzlich positiv gegenüber.Abg. Heinz Vogt
Wenn ich Ihren Ausführungen jetzt folgen kann, denken Sie, das Familiengeld sollen die Gemeinden finanzieren. Ob das ein Ansatz ist, soll dahingestellt bleiben. Ich denke nicht, dass Vorschläge von Landesparteien dann über solche Massnahmen finanziert werden. Der Rest freut mich natürlich persönlich. Jetzt haben wir schon drei Abgeordnete im Boot.Abg. Paul Vogt
Ich ersuche den Landtagspräsidenten jeweils rechtzeitig zu intervenieren, dass es kein solches Ping-Pong-Spiel zwischen einzelnen Abgeordneten gibt. Wir sollten uns auf die wesentlichen Punkte konzentrieren.Landtagspräsident Klaus Wanger
Nachdem ich soeben festgestellt habe, dass das Ping-Pong-Spiel beendet wird mit diesem letzten Votum des Abg. Heinz Vogt, habe ich keine Intervention vorgesehen. Andernfalls hätte ich mich dazu geäussert.
Nun gibt es keine weiteren Wortmeldungen mehr aus dem Plenum. Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich bedanke mich sehr für die positive Aufnahme dieses Berichts und Antrags und auch für die Akzeptanz hier im Landtag, dass wir den Finanzausgleich grundlegend umstellen wollen, hier eine Systemumstellung machen, nämlich vom einnahmenorientierten Finanzausgleich, der ja einer Steueraufkommensverteilung glich, zu einem ausgabenorientierten Finanzausgleich zu kommen. Wenn wir zu einem ausgabenorientierten Finanzausgleich kommen, dann muss es bestimmte Parameter geben, an die wir uns halten, ansonsten wir das System nicht durchhalten können. Und da geht es ganz einfach darum, dass wir einerseits die Finanzkraft der Gemeinden bestimmen und andererseits den Finanzbedarf. Und sowohl die Finanzkraft, wie wir sie bestimmen wollen, wie den Finanzbedarf, die zwei Paramenter kann man klar nachvollziehen. Die haben wir definiert und die können jeweils auch von allen Beteiligten - und das ist wichtig für die Transparenz des Systems - von allen Beteiligten nachvollzogen werden. Wir definieren die Finanzkraft mit der standardisierten Steuerkraft, indem wir von einem Zuschlagsatz von 200% zur Vermögens- und Erwerbssteuer ausgehen. Dazu zählen wir die Grundstückserwerbssteuer und dazu zählen wir 70% der den Gemeinden zustehenden Kapital- und Ertragssteuer. Der Faktor (a) ist also 0,7. Und 30% sollen den Gemeinden verbleiben, ohne dass diese 30% an die Finanzkraft angerechnet werden. Das soll ein Anreizfaktor für die Gemeinden sein für ihre Ansiedlungspolitik und damit sollen sie ja auch die Ausgaben, die sie haben, ein Stückchen weit kompensieren können.
Auch der Finanzbedarf wird klar festgelegt, indem wir den laufenden Aufwand nehmen, plus die Nettoinvestitionen, minus die Abschreibungen. Und damit haben wir die relevanten Gesamtausgaben. Und jetzt rechnen wir die durchschnittlichen Ausgaben pro Kopf, dann haben wir den durchschnittlichen Finanzbedarf. Wir wollen den aber nicht zur Gänze ausgleichen, sondern hier wollen wir einen Kürzungsfaktor einbauen, der Faktor (k). Und dieser Kürzungsfaktor ist natürlich auch berechtigt. Erstens einmal orientieren wir uns bei der Festlegung des Mindestfinanzbedarfs im Normalfall an der Gemeinde, die am wenigsten Ausgaben pro Kopf hat. Aber, was wichtiger ist, wir haben auch inhaltlich Gründe, warum wir kürzen. Denn die Finanzkraft, so wie wir sie mit der standardisierten Steuerkraft messen, beinhaltet natürlich nicht alle Einnahmen der Gemeinden, sondern die Gemeinden können sich natürlich auch noch aus anderen Mitteln finanzieren, seien das Umlagen, seien das Gebühren, seien das Erträge aus dem Vermögen, seien das Zinsen. Und diejenigen Gemeinden natürlich, die Kapital- und Ertragssteuern einnehmen, haben hier auch Mittel, die wir hier nicht zur standardisierten Steuerkraft rechnen, nämlich die 30%. Deshalb ist es richtig, dass hier ein Korrekturfaktor nach unten vorgenommen wird, und dieser Korrekturfaktor muss jeweils - die Regierung schlägt hier vor alle vier Jahre - miteinander verhandelt werden und die Regierung muss dem Landtag einen Bericht und Antrag stellen, damit der Landtag dann jeweils diesen Korrekturfaktor festlegt. Ob der dann nach unten oder nach oben geht, das wird dann eben die jeweils wirtschaftliche Lage auch der Gemeinden wie des Landes zeigen. Das ist also das System.
In einer zweiten Stufe werden die Kleinheitsnachteile der Gemeinden ausgeglichen, indem hier auf die Einwohnerzahl Bedacht genommen wird, und da haben wir auch eine Stufung eingebaut. Für die kleinste Gemeinde wären das dann CHF 200. Dann von 500 Einwohnern bis 2'000 Einwohnern sind das CHF 140 und dann CHF 110. Und für die Gemeinde Triesenberg - das wurde auch gesagt - da wurde das Naherholungsgebiet des Landes, Steg-Malbun, ebenfalls mit einberechnet. Dazu kommt dann - das wurde alles gesagt - die Neufestlegung des Kapital- und Ertragssteuersatzes für das Land und die Gemeinden. Hier werden nun 40% für die Gemeinden festgelegt. Es werden die Pauschalsubventionen und die Subventionen für Grossprojekte aufgehoben. Es wird der Vorabanteil an die Sitzgemeinde von Unternehmen auf 20% gekürzt und es soll die Kapital- und Ertragssteuer einer Gemeinde, wenn sie 40% der Gesamteinnahmen aller Gemeinden übersteigt, ebenfalls gekürzt werden. Das sind also die Korrekturmechanismen, die wir eingebaut haben. Aber wichtig ist, damit das System erhalten bleibt, der Grundsatz, dass Finanzkraft und Finanzbedarf aneinander angeglichen werden. Und dann werden Sie vielleicht auch verstehen, dass ich einzelnen Vorschlägen hier wenig abgewinnen kann, weil sie dann das System durchbrechen würden. Aber ich werde darauf bei den einzelnen Voten kurz eingehen.
Was auch noch zu sagen ist und was mir nicht unwesentlich erscheint, ist das Folgende, dass wir den Gemeinden praktisch das Konjunkturrisiko abnehmen. Das heisst, die Gemeinden haben während vier Jahren ein Mindesteinkommen durch das Land gesichert. Selbstverständlich, wenn die Konjunktur sehr gut läuft, wenn die Kapital- und Ertragssteuer sehr gut fliesst, dann wird das Land mehr profitieren. Wenn die zurückgeht, wenn die Situation schlechter ist, dann werden die Gemeinden, die eben unter diesem Mindestfinanzbedarf liegen, davon profitieren, weil sie garantiert diese Einnahmen durch den Finanzausgleich zugesprochen erhalten und damit ist das ein Vorteil für diese Gemeinden. Ich finde das auch berechtigt, denn einige der Gemeinden haben nicht ein solches Reservepolster, dass sie uneingeschränkt darauf zurückgreifen könnten, währenddem das Land diese Schwankungen durchaus tragen kann. Wir haben das System auch zurückgerechnet und das wäre also durchaus auch tragbar gewesen.
Vom Grundsatz her schlagen wir einen ausgabenorientierten und damit auch einen aufgabenorientierten Finanzausgleich vor. Die Gemeinden müssen ja ihre Aufgaben wahrnehmen können, sie müssen das finanzieren können, und dazu soll der Finanzausgleich für die Gemeinden, die unter dem Mindestfinanzbedarf sind, auch richtig funktionieren.
Nun, wenn ich kurz auf einzelne Aspekte der einzelnen Voten eingehen darf, dann möchte ich das immer im Zusammenhang mit dem Funktionieren des neuen Systems aufzeigen. Und ich möchte aber nicht auf die grundsätzlichen Ausführungen der Abgeordneten eingehen, denn das System wurde sehr exakt und sehr genau beschrieben und auch gewürdigt. Erstens einmal kam von einzelnen Gemeinden immer wieder der Vorschlag: Wenn denn eine der Gemeinden, zum Beispiel die Gemeinde Vaduz, mehr als 40% aller Einnahmen aus der Kapital- und Ertragssteuer habe, dann solle man das in einen Topf geben und den anderen Gemeinden zukommen lassen. Wenn wir das machen würden, dann wäre hier das System nicht mehr richtig, denn das System beinhaltet ja, dass alle Gemeinden auf den Mindestfinanzbedarf angehoben werden. Und wie sollen wir dann begründen, dass wir da noch ein wenig darüber hinaus geben? Dann müssten wir den Korrekturfaktor nach oben anheben. Aber durch das System werden ja die Gemeinden schon richtig bedient. Und deshalb ist es durchaus richtig, dass, wenn eine einzelne Gemeinde mehr als 40% der Einnahmen aus der Kapital- und Ertragssteuer hat, dass dann der Rest dem Land zufliesst. Wir wollen ja nicht mehr einzelne Steuerarten ausgleichen, sondern nur insgesamt das System. Darum denke ich mir, sollten wir darauf verzichten. Auch die zweite Anregung kann ich durchaus verstehen. Aber ich bin auch der Anregung gegenüber sehr skeptisch, nämlich, dass einzelne Bauprojekte wiederum durch das Land subventioniert würden, wie Schulen oder regionale Projekte.
Was machen wir mit dem System? Wir haben ja die Subventionen in den vergangenen Jahren hochgerechnet, und zwar die Pauschalsubventionen wie die Subventionen für Grossprojekte, und nehmen dort den grössten Betrag. Rund CHF 10 Mio. rechnen wir jetzt ja ins System ein, indem wir den (k)-Faktor von 0,8 auf 0,87 erhöhen. Dann sind das, glaube ich, CHF 10,56 Mio. Und damit decken wir ja die gesamten Subventionen ab, nur verteilen wir sie jetzt auf die Finanzausgleichsgemeinden. Das heisst, die Gemeinden können damit Reserven bilden, und wenn sie dann ein Projekt realisieren, dann sollte das aus diesen angelegten Reserven realisiert werden. Ansonsten dürften wir ja diese Mittel, diese Subventionsmittel, nicht ins System hineinrechnen und den (k)-Faktor erhöhen, wenn wir dann wieder einzeln subventionieren würden. Wir wollten nur eine Ausnahme machen, nämlich dass wir bei landesweiten Projekten uns durchaus eine Subvention vorstellen können. Wir sehen auch, dass gerade Zentrumsgemeinden, wie die Gemeinde Vaduz oder die Gemeinde Schaan, zum Teil landesweite Projekte unterstützen oder dort beheimatet haben. Ich nehme zum Beispiel die Genossenschaft Theater am Kirchplatz. Das ist ein Theater, das sicher nicht nur für Schaan da ist, sondern das eine landesweite Bedeutung hat. Da haben wir ja auch Subventionen gesprochen. Aber wir wollen mit den landesweiten Projekten sehr restriktiv umgehen. Und da wird sich dann schon die Frage stellen, ob wir hier noch gewisse Angaben im Gesetz machen müssen, wann dann die Regierung an den Landtag gelangen soll betreffend eine landesweite Subvention.
Dann zur Steuerausscheidung Hauptsitz: Da denke ich mir, das ist eine offene Diskussion. Wir haben uns jetzt einfach einmal an internationale Gepflogenheiten gehalten, indem wir gesagt haben: Der Sitzanteil einer Gemeinde soll bei 20% sein. Aber da gibt es objektiv keine richtige und keine falsche Antwort, ob der nun 20 oder ob der 15 oder 10% ist. Darüber kann man sicher diskutieren. Wichtig ist ja, dass vor allem die Gemeinden, die Betriebsstätten haben, bei denen auch Gewinne erwirtschaftet werden, dass die Gemeinden hier transparent bei der Steuerausscheidung mit einbezogen werden und dass hier auch ein dementsprechendes Auskunftsrecht besteht. Das heisst, dass die Gemeinden auch darüber informiert werden, welche Kriterien man angewendet hat bei der Aufteilung des Steuersubstrates.
Dann zur Frage des Berechnungsmodells bei der erstmaligen Periode 2008 bis 2011: Da kann ich bestätigen, dass die Regierung vorschlägt, dass wir die Jahre 2001 bis 2004 einrechnen, und zwar aus dem einfachen Grund, weil wir hier auch zuverlässig sein wollten. Wir haben diese Berechnung den Gemeinden bei der Vernehmlassung vorgeschlagen, und wir möchten an und für sich da auch die Sicherheit geben, dass es bei dieser Berechnungsbasis bleibt. Deshalb schlagen wir vor, dass wir in einer ersten Phase die Jahre 2001 bis 2004 als Grundlage nehmen.
Wichtig sind natürlich die einzelnen Teile dieses Vorschlages, also die Frage: Wie kommen wir auf diese Berechnungsmethode? Wir sehen ja: Erstens einmal haben wir einen Faktor (k), den ich erklärt habe. Den Korrekturfaktor vom durchschnittlichen Finanzbedarf zum Mindestfinanzbedarf. Wie legen wir den fest? Wir haben den einmal mit 0,8 gerechnet - das muss ich sauber erklären - 0,8 und haben ihn nachher erhöht auf 0,87. Aber im Gegenzug haben wir natürlich die Pauschalsubventionen und die Subventionen für Grossprojekte gestrichen. Darum von 0,8 auf 0,87. Wenn jetzt gesagt wird, dass hier die Gemeinden zu schlecht wegkommen bzw. dass nicht alle Gemeinden aus den übrigen Erträgen diesen Unterschied von 0,8 auf 1 bezahlen können, dann müssen zumindest folgende Argumente mit berücksichtigt werden: - Die meisten dieser Gemeinden haben Unternehmen, die Kapital- und Ertragssteuer bezahlen. Da haben wir den Faktor von 0,8 auf 0,7 genommen. Sie haben also 30% der Einnahmen, die nicht zur standardisierten Steuerkraft gerechnet werden. Das müsste man neu dazu berechnen.
- Wir haben keine Kürzungsfaktoren mehr. Wir haben bis jetzt jedes Jahr den Finanzausgleich kürzen müssen, entweder weil die Reserven zu hoch waren oder weil die Steuern gesenkt wurden. Da wird nicht mehr gekürzt.
- Bei der Abschaffung der Pauschalsubventionen und der Subventionen für Grossprojekte müssen wir einfach wissen, dass wir diesen Betrag nun auf die Gemeinden verteilen, ausgenommen Vaduz und Schaan fallen hier nicht hinein. Die anderen Gemeinden erhalten da also prozentual auch mehr.
- Die Planungssicherheit: Vier Jahre ist ein bestimmter Mindestbedarf festgelegt - und diese Planungssicherheit garantieren wir den Gemeinden.
Und wenn ich die vier Argumente zusammennehme, dann bin ich überzeugt, dass der Faktor 0,8 bzw. korrigiert auf 0,87, wie er dann im Gesetz steht, sehr berechtigt ist. Und Sie können auch dem Bericht und Antrag entnehmen, wenn man zurückrechnet, da kommen die Gemeinden sehr gut weg. Da gibt es praktisch keine Gemeinde, die hier schlechter dasteht als sie vor der Änderung war, ausser Vaduz und Schaan. Das ist klar, das sind die Gemeinden, die über dem Mindestfinanzbedarf sind und die keinen Ausgleich bekommen und neu natürlich auch keine Pauschalsubvention bzw. Subvention für Grossprojekte mehr. Das ist klar. Aber die anderen Gemeinden steigen gut aus und das kann ich auch zur Gemeinde Planken sagen. Nachdem wir einen gestaffelten Satz haben in der zweiten Phase und nachdem wir den Einwohnerschnitt auf 3'300 erhöht haben, schneidet die Gemeinde Planken hier wiederum gut ab. Wir müssen sagen, die Gemeinde Planken hatte natürlich in den letzten Jahren sehr grosse Projekte, sehr grosse Steigerungen - das führen wir im Bericht auch aus - aber durchschnittlich wird auch die Kleinstgemeinde damit gut leben können.
Was wir erstmals nun im System drin haben, das ist ein so genannter Anreizfaktor auch für Unternehmensansiedlungen, indem wir eben den Faktor (a) eingebaut haben, nämlich bei der Kapital- und Ertragssteuer, dass die Gemeinden insgesamt nur noch 70% an ihre standardisierte Steuerkraft anrechnen müssen und 30% fliessen direkt in den Gemeindefinanzhaushalt, ohne dass sie an diesen Faktor angerechnet werden. Von daher denke ich mir ist das ganze System sehr ausgeglichen. Selbstverständlich, wie wir die Faktoren festgelegt haben, da sind wir Kompromisse eingegangen. Wir sind auf die Argumente einzelner Gemeinden eingegangen. Und ich muss auch sagen, mir ist lieber, es gelingt uns ein Systemwechsel dieser Art, der auch Korrekturmöglichkeiten beinhaltet, und zwar Korrekturmöglichkeiten, die sehr transparent gehandhabt werden können alle vier Jahre, indem der (k)-Faktor verändert wird aufgrund der Zahlen, die vorgelegt werden müssen, die nachvollzogen und nachgeprüft werden können, als dass wir hier nun zugunsten des Landes einen noch grösseren Schritt machen und dafür aber dann die Gemeinden auch die Sicherheit verlieren, dass sie mit diesem System auch leben können. Und da glaube ich, dass sie mit diesem System durchaus leben können. Von daher scheint mir dieser Schritt der richtige Schritt zu sein.
Was nun die Einnahmensituation Land und Gemeinden anbetrifft, kann ich den Landtagsvizepräsident unterstützen. Dadurch, dass wir im Moment doch eine erhebliche Steigerung der Kapital- und Ertragssteuer haben, werden wir natürlich durch die Senkung des Satzes auf 40% für die Gemeinden erheblich mehr profitieren. Sollte diese Steuer zurückgehen, dann wird es uns dabei natürlich auch wieder stärker treffen. Was dann genau die Auswirkung für das Land ist, können wir dann beim Ergebnis der Landesrechnung sehen, währenddem die Gemeinden doch die Sicherheit des Mindestfinanzbedarfs haben und die wissen dann schon mit dem Beschluss dieses Gesetzes genau, welches der Mindestfinanzbedarf für die nächsten vier Jahre ist und was dort ausgeglichen werden soll.
Dann sind zwei Fragen gestellt worden, denen wir gerne nachgehen können. Das war einmal die erste Frage: Wie müsste der Kürzungssatz sein, damit der Reservenaufbau der Gemeinde Vaduz im Gleichschritt mit den anderen Gemeinden gehen würde? Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, dann ist die Frage ja schon sehr positiv in dem Sinn, dass wir damit rechnen dürfen, dass die Gemeinden Reserven aufbauen können. Es gibt nicht viele Länder, die eine solche Diskussion führen können. Aber die Berechnung wird noch schwierig sein. Wir können versuchen, uns das einmal anzuschauen. Es kommt ganz darauf an, wie sich die Kapital- und Ertragssteuer in den nächsten Jahren auf die Gemeinden verteilen wird. Ich gehe davon aus, dass die Kapital- und Ertragssteuer eher stärker verteilt wird auf die Gemeinden. Was wir berechnen können, jetzt einmal rückwirkend betrachtet: Alles, was über 40% war. Was würde das ausmachen und wie müsste die Korrektur nach unten gesenkt werden, damit rückwirkend betrachtet das gleiche Wachstum stattgefunden hätte? Das ist also sicher eine Berechnung, die wir bei der Stellungnahme zu diesem Bericht und Antrag mitliefern können.
Dann das Zweite, der Steuerwettbewerb: Es ist natürlich immer die Frage: Soll Steuerwettbewerb stattfinden können oder nicht? Ich denke mir, wir sollten den Steuerwettbewerb in einem begrenzten Rahmen nicht ausschliessen. Wir vertreten als Land Liechtenstein die Auffassung, dass Steuerwettbewerb legitim ist unter definierten Bedingungen. Und ich denke mir, wir sollten auch innerstaatlich den Steuerwettbewerb nicht ausschliessen. Aber was ich durchaus nachvollziehen kann - und darum auch diese Vorlage -, dass dieser Wettbewerb auch bestimmte Grenzen haben soll und nur in bestimmten Grenzen spielen kann. Und wenn sich dann die Ausgangssituation der Gemeinden weiterhin so stark verändert bzw. auseinander entwickeln sollte, dann müssen wir das System anschauen. Dann müssen wir noch einmal sehen, ob wir hier die eine oder andere Korrektur vornehmen müssen, damit hier ein Stückchen weit mehr Ausgewogenheit im System herrscht. Und das wird natürlich immer eine Aufgabe sein, die wir uns auch in Zukunft sehr genau ansehen müssen.
Jetzt hoffe ich, dass ich zumindest auf die wesentlichen Fragen eingegangen bin. Wenn Korrekturen am System vorgeschlagen werden, dann werden wir schon ein Problem haben. Jetzt haben wir es sehr ausgewogen gestaltet. Sie sehen ja, wenn wir den (k)-Faktor um 0,1 hinaufsetzen, sind das CHF 1,5 Mio. Wenn wir den (k)-Faktor um 0,5 hinaufsetzen, dann würden wir CHF 7,5 Mio. mehr zu den Gemeinden fliessen lassen. Wenn wir sehen, wie die Gemeinden mit diesem vorgeschlagenen Modell, mit diesen Sätzen wegkommen, dann glaube ich, dass das ein ausgewogenes Modell ist, das von allen getragen werden kann. Und ich möchte hier ausdrücklich mich auch für die Zusammenarbeit bei den Gemeinden bedanken. Ich meine, es ist nicht leicht, wenn eine Gemeinde letztendlich auch zugestehen muss: Okay, wir sehen es grundsätzlich ein, dass unsere Einnahmen zum Teil gekürzt werden, währenddem auch andere, die gerne mehr Einnahmen hätten oder mehr profitieren würden, letztendlich auf diesen Kompromiss hier auch einsteigen können. Aber wir sprechen hier immer noch von einem sehr hohen finanziellen Niveau. Und wer durch unsere Gemeinden fährt, unsere Gemeinden anschaut, der sieht, dass mit dieser finanziellen Ausstattung sehr vieles verwirklicht werden kann.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank, Herr Regierungschef. Dann gebe ich das Wort dem Landtagsvizeipräsidenten Ivo Klein.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Herr Regierungschef, danke für Ihre Ausführungen. Ich möchte einfach noch ein, zwei Sätze zum Steuerwettbewerb sagen: Ich erachte den Steuerwettbewerb in einem beschränkten Umfang so, wie es hier vorgeschlagen ist, als sinnvoll. Und es kommt noch eine weitere Überlegung dazu: Wenn es völlig keine Rolle spielt, wie hoch der Gemeindesteuerzuschlag ist, dann sind die Gemeinden auch weniger angehalten zu sparen, weil die Bürger schauen dann weniger darauf, wie die Gemeinde wirtschaftet, wenn sie sowieso einen fixen Satz haben. Wenn es in einem gewissen Spielraum spielt, dann wird die Gemeinde auch daran gemessen, wie sparsam sie mit ihren Mitteln umgeht. Und von dem her ist es, glaube ich, schon zu begrüssen, dass wir in einem beschränkten Umfang hier einen Steuerwettbewerb haben. Und dann gilt auch noch zu berücksichtigen, dass wir insgesamt doch eine realtiv tiefe Steuerbelastung haben. Für die Standortwahl - mindestens der Privaten - ist es, glaube ich, nicht entscheidend, wie viel Steuern ich bezahle. Ich glaube, da spielen andere Faktoren eine deutlich grössere Rolle. Es mag sein, dass bei gewissen Neuzuzügern dies eine gewisse Rolle spielt, aber da spielen auch Faktoren wie Nähe zum Arbeitsplatz und andere Faktoren eine gewisse Rolle. Und von dem her glaube ich, in diesem Umfang, wie wir den Steuerwettbewerb betreiben, ist er auch gesund. Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Ich unterstütze auch, dass der Steuerwettbewerb in einem fairen Rahmen in unserem Land funktioniert. Vor allem auch deshalb, weil Gemeinden, die Betriebe, die Arbeitsplätze ansiedeln und dadurch höhere Aufwendungen, auch Belastungen in Verkehr und in der Wohnlage auf sich nehmen, dass diese wirklich auch gefördert werden gegenüber jenen Gemeinden, die jetzt reine Wohnortsgemeinden bleiben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt und Eintreten auf die Gesetzesvorlagen unbestritten scheint, können wir uns den Gesetzesvorlagen zuwenden.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Ich möchte zum Abs. 3 eine Anregung einbringen: Wir haben hier einen Planungshorizont vom Jahre 2008 bis zum Jahre 2011. Und wenn dann im Jahre 2011 entschieden wird für die nächsten vier Jahre, ist das natürlich sehr kurzfristig wiederum für die mittelfristige Planung der Gemeinden und des Landes. Im Sinne einer rollenden Planung möchte ich hier empfehlen, dass zum Beispiel in zwei Jahren schon überlegt wird für wiederum den Planungshorizont für vier Jahre - das wäre dann 2013 - wie das geändert wird. Dadurch kann man mittelfristig immer mit dem Planungshorizont von vier Jahren rechnen und man kann doch hier zwischendurch immer wieder das flexibel anpassen. Ich weiss nicht, ob meine Anregung oder mein Gedanke verstanden ist.Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte das auch unterstützen. Mir ist auch aufgefallen, dass jetzt für vier Jahre festgelegt wird und im Jahre vier wieder für vier Jahre festgelegt werden muss, sodass für das Jahr fünf praktisch kein Budget in der Gemeinde vorliegt. Meines Erachtens sollte jetzt für vier Jahre festgelegt werden und im Jahre drei für das Jahr sechs und sieben und im Jahr fünf für das Jahr acht und neun, sodass praktisch immer zwei Jahre im Voraus für das übernächste und das überübernächste Jahr das festgelegt wird. Das macht mir Sinn, denn nur so kann eine Gemeinde langfristig eine Planung vornehmen bzw. ein vernünftiges Budget erstellen. Es geht eigentlich in dieselbe Richtung wie die Anregung des Abg. Heeb.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich glaube, wir haben hier einen Interessenkonflikt. Einerseits möchten wir möglichst zeitnahe Zahlen haben. Auf der anderen Seite möchten wir möglichst früh sichere Planungswerte haben. Ich glaube, hier muss man das Optimum finden. Ich kann das sicher befürworten, dass die Regierung hier nochmal über die Bücher geht. Aber ich möchte das nicht per se so, wie von den Abgeordneten Heeb und Lampert vorgeschlagen, so haben.Abg. Rudolf Lampert
Ich weiss jetzt nicht, was das miteinander zu tun hat, denn Sie sagen eine zeitnahe Planung. Wenn Sie heute die Planung für das vierte Jahr machen, können Sie doch nicht mehr von einer zeitnahen Planung reden. Es wäre viel zeitnaher, wenn wir beispielsweise nur für drei Jahre festlegen, im nächsten Jahr dann für das Jahr vier und im Jahr drei dann wieder für das Jahr fünf, damit man praktisch nur drei Jahre jeweils vorausplant, aber dann nur für ein Jahr. Aber immer drei Jahre im Voraus, damit auch ein vernünftiges Budget erstellt werden kann.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke. Mein Begriff war nicht «zeitnahe Planung», sondern «zeitnahe Zahlen».Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Vielleicht muss ich hier noch Auskunft geben, wie das dann vor sich geht: Erstens einmal wollen wir diesen Mindestfinanzbedarf für vier Jahre festlegen. Das ist die Planungssicherheit für die Gemeinden. Was wäre dann im Jahr 2011? Als Prämisse gehe ich davon aus, dass dieser Mindestfinanzbedarf nicht riesige Sprünge macht. Mit dem kann man ruhig planen. Auf jeden Fall, wenn wir die Vergangenheit, die Vierjahresperioden betrachten, da haben wir keine riesigen Sprüge drin. Aber wir würden für das Jahr 2011, wenn wir dem Vorschlag folgen, den Vierjahresdurchschnitt von 2005 bis 2009 nehmen. Wir müssen dann im Jahr 2010 den Landtag begrüssen. Dann müssen wir vielleicht den Gesetzestext noch dementsprechend anpassen. Wir müssen ja immer auf die revidierten Rechnungen der Gemeinden abstützen. Und damit wir rechtzeitig den Prozess für den Landtag einleiten können, können wir nicht näher an diese Periode herankommen. Das heisst, die Gemeinden wüssten auf jeden Fall gut ein Jahr vorher, wie dann die nächste Vierjahresperiode angepasst wird mit dem Mindestfinanzbedarf und dem (k)-Faktor. Aber den (k)-Faktor sollten wir, so glaube ich, nicht alle zwei Jahre diskutieren, sondern der sollte dann auch stabil sein, weil die Gemeinden natürlich auch eine gewisse Stabilität im System wollen.Abg. Rudolf Lampert
Es geht mir auch nicht um den (k)-Faktor. Sie haben gesagt: Jetzt erfolgt die Planung für die Jahre 2007 bis 2011. Wir haben dann vier Jahre eine Planung. Wenn Sie aber erst im 2010 die Planung für 2012 bis 2016 machen, so haben Sie nur gut ein Jahr, um das in diese Planung einfliessen zu lassen. Es wäre doch sinnvoller, wenn man im Jahr 2009 beispielsweise die Jahre 2012 und 2013 vorrechnet. Das heisst, dass die Gemeinde immer praktisch vier Jahre vorausplanen kann in ihrer gesamten Bauplanung und was auch immer in der Gemeinde dann geplant wird.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich verstehe Ihr Anliegen schon, Herr Abgeordneter. Die Frage ist einfach: Wie stabil wollen wir das System halten und wie stark wollen wir hier in eine rollende Planung kommen?
Erstens einmal: Der Mindestfinanzbedarf - das können wir rückblickend errechnen - der ist relativ stabil. Mit dem kann man rechnen. Aber wenn wir die zwei Jahre dann anpassen und den Mindestfinanzbedarf neu festlegen, dann werden wir ja auch über den (k)-Faktor sprechen müssen. Wir können nicht das eine ohne das andere machen. Und das ist die Frage, ob wir dann so vorausblickend alle zwei Jahre das neu festlegen wollen. Darüber können wir uns schon Gedanken machen. Ich weiss nicht, ob es zum Vorteil der Gemeinden ist und ob die Finanzplanung wirklich so genau erfolgen kann, dass man auf diese Abstufungen so genau vier, fünf und sechs Jahre im Voraus schon eingehen kann.Abg. Günther Kranz
Wenn wir alle zwei Jahre darüber sprechen, haben wir eine geringere Planungssicherheit. Ich glaube, das war ein wesentliches Element in den Gemeinden in der ganzen Vernehmlassung, dass wir uns auf vier Jahre abstützen können. Und ich denke, da gebe ich dem Regierungschef Recht. Ich glaube, so gut arbeitet das Land und die Regierung zusammen. Wenn die Regierung sagt von 0,8 auf 0,87 - und das haben ja die Faktoren erhoben - dann dürfen die Gemeinden davon ausgehen, dass vielleicht am Prozentpunkt gedreht wird. Das sollte dann nicht so kurzfristig grosse Schwankungen haben. Dann haben wir keine gute Planungssicherheit. Ich nehme jetzt an, da brauchen wir auch keinen Kodex. Ich glaube, das geht über die gute Zusammenarbeit, dass wir uns da schon verlassen können, was die Regierung will und was das Bedürfnis der Gemeinden ist. Danke. Abg. Franz Heeb
Ich möchte da dem Abg. Kranz widersprechen. Die Planungssicherheit wird besser, weil der Planungshorizont verlängert wird. Der Planungshorizont ist am Schluss ja nur noch ein Jahr lang und das ist im Interesse sowohl der Gemeinden als auch des Landes, dass man hier im Sinne einer rollenden Planung vorausblickt.
Wo ich aber durchaus Verständnis habe: Wir müssen nicht alle vier Jahre über den Faktor (k) hier diskutieren, sondern alle zwei Jahre. Und es ist wirklich abzuwägen, was hier richtig ist. Ich denke, im Sinne der rollenden Planung und des längeren Planungshorizonts und damit grösserer Planungssicherheit wäre das System alle zwei Jahre richtig. Im Sinne des Aufwandes und der Diskussionen, die sich hier ergeben, sind vier Jahre verständlich.
Was in der Diskussion auch noch gefallen ist, das ist die konjunkturelle Entwicklung. Ich denke, die kann sehr einscheidend sein. Ich kann natürlich schneller darauf reagieren, wie wenn ich ganz dummerweise eben einen Vierjahresrhythmus oder Vierjahresstufen habe. Das sind die Argumente zu diesem Fall.Abg. Rudolf Lampert
Ich glaube auch, Herr Abg. Kranz, dass Sie hier falsch liegen, denn der Planungshorizont im 2010 ist nur noch ein Jahr, wenn wir dieses System hier beibehalten. Da können wir doch nicht von Planungssicherheit reden. Aber wo ich Ihnen Recht gebe: Die Konstanz, wenn Sie jetzt für vier Jahre einen fixen Betrag bekommen oder festgelegte Sätze haben, die Konstanz haben Sie schon, aber der Planungshorizont im 2010 ist maximal noch ein Jahr, weil Sie nur noch für das Jahr 2011 die Sicherheit haben. Aber ich nehme an, dass die Regierung unsere Anregungen mitnimmt, das bis zur 2. Lesung nochmals überlegt und Ausführungen dazu machen kann. Abg. Günther Kranz
Herr Abg. Lampert, ich sehe die Schwierigkeit schon. Aber ich nehme jetzt an, dass das jetzt errechnet wurde. Jetzt sind wir in der Gesetzesvorlage und dass wir davon ausgehen können, dass der Faktor (k) doch nicht diese Schwankungen haben wird.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt
Ich möchte hier in Abs. 3 eine redaktionelle Vereinfachung vorschlagen, nämlich dass man nicht sagt, beispielsweise CHF 200 pro 100 Einwohner, sondern CHF 2 pro Einwohner usw. Das liest sich dann wesentlich einfacher, kommt aber auf dasselbe heraus.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Mir ist nur aufgefallen beim Studium des vorliegenden Berichtes zu Abs. 2 dieses «Kann». Die Regierung hat, so viel mir in Erinnerung ist, selbst ausgeführt, dass teilweise die Gemeinden auf diese Akontozahlungen angewiesen seien. Müsste es dann nicht in logischer Konsequenz ein «Muss» sein? Ich weiss nicht, wie das die Regierung sieht.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir wollen hier einfach die gesetzliche Grundlage haben, damit wir Ausgleichszahlungen leisten können. Das ist ständige Praxis, das wird auch so gemacht. Von da her scheint mir hier der Gesetzesartikel schon richtig zu sein. Es wäre ein Problem, wenn die Regierung sich hier weigern würde. Aber ich denke, dann wäre das Gesetz im Landtag schnell geändert.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich frage Sie: Erlauben Sie mir noch eine Frage zu Art. 5?Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann müssen Sie einen Rückkommensantrag stellen.Abg. Wendelin Lampert
In diesem Fall stelle ich diesen Rückkommensantrag.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann stimmen wir über diesen Rückkommensantrag ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
10 Stimmen bei wie viel Anwesenden?Abg. Wendelin Lampert
17 - und das wird schwierig.Landtagspräsident Klaus Wanger
Nein, bei 17 Anwesenden zehn Stimmen Zustimmung.
Sie können Ihren Antrag also einbringen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank. Ich habe eine Frage zu Abs. 3 von Art. 5: Hier heisst es: «Der Mindestfinanzbedarf errechnet sich aus der Multiplikation des Finanzbedarfs nach Abs. 1 mit einem vom Landtag auf Vorschlag der Regierung» usw. Für mich heisst das, dass der Landtags selbst hier nichts machen kann, sondern nur auf Vorschlag der Regierung. Interpretiere ich das richtig oder wie sehen Sie das, Herr Regierungschef?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die Regierung wird damit verpflichtet, dem Landtag jeweils einen Vorschlag zu machen. Ich denke, das macht auch Sinn. Wir müssen die ganzen Berechnungen durchführen, wir müssen dementsprechend auch die Gespräche mit den Gemeinden führen, und dann machen wir dem Landtag einen Vorschlag und der Landtag kann dann darüber befinden. Aber wir sind verpflichtet, jeweils einen Vorschlag zu machen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Es scheint, dass der Abg. Wendelin Lampert mit dieser Auskunft zufrieden ist.Abg. Wendelin Lampert
Nicht ganz. Ich wollte nur wissen: Kann der Landtag von sich aus selbst auch tätig werden? - sprich: Ist er auf diesen Vorschlag der Regierung angewiesen oder könnte der Landtag in glorreicher Erkenntnis selbst einen Vorschlag einbringen?Regierungschef Otmar Hasler
Hier im Gesetz steht ganz klar, dass der berechnete Mindestfinanzbedarf für eine Dauer von vier Jahren gilt und die Regierung periodisch einen Vorschlag zu machen hat. Und da denke ich mir, das ist das richtige Vorgehen. Wenn der Landtag der Ansicht ist, er sollte da jederzeit eingreifen können, dann müsste das Gesetz anders formuliert werden. Aber wir wollen an dieser Vierjahresperiode festhalten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Damit haben wir die 1. Lesung des Finanzausgleichsgesetzes behandelt.-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES SUBVENTIONSGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Subventionsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1b steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier noch einmal betonen und hervorheben, dass wirklich auch gesetzlich geklärt gehört, wann ein landesweites Interesse besteht, vor allem auch nach was sich ein Landtag hier auszurichten hat bzw. überhaupt ob und wann ein solches Projekt in den Landtag kommen sollte. Wie eben gesagt, alle Gebäude und Infrastrukturen haben ein landesweites Interesse. Ich meine einfach auch, man muss hier darauf achten, dass man nicht einfach sagt: Grossprojekte, die auch Prestigeprojekte sein können, dass die einfach in den Landtag kommen. Dagegen möchte ich mich auch sehr verwehren.
Zu berücksichtigen ist auch, dass es Infrastruktur und Gebäude gibt, die im gemeinsamen Interesse von Gemeinden errichtet werden. Und soweit ich die Regierung in ihrer Ausführung verstanden habe, ist es auch im Interesse und in der Autonomie dieser Verbandsgemeinden, für ihre Investitionen selber zu sorgen und kostengünstige Lösungen zu finden.
Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich habe Ihnen in der Eintretensdebatte schon geantwortet, dass wir uns diese Bestimmung noch einmal anschauen. Etwas möchten wir vermeiden, dass der Landtag verpflichtet ist, auf jeden Fall für bestimmte Projekte Subventionen zu erteilen, sondern er kann Subventionen an Projekte von landesweitem Interesse ausrichten. Man wird nie abschliessend klären können, wann dieses landesweite Interesse gegeben ist. Aber es kann durchaus sein, dass wir einschränkende Prämissen finden. Letztendlich ist auch Art. 1 Abs. 2 wichtig, dass auf die Ausrichtung von Subventionen kein Anspruch besteht. Aber es scheint uns richtig, eine Subvention zu sprechen, wenn wirklich landes-weites Interesse vorhanden ist. Wie gesagt, restriktiv interpretiert kann sich das Land mit Subventionen an einem solchen Projekt beteiligen. Es ist aber nicht daran gedacht - das muss ich hier gleich schon klären -, dass, wenn zwei Gemeinden miteinander ein Projekt erstellen, dass dann das landesweite Interesse gegeben ist.Abg. Rudolf Lampert
Genau darauf wollte ich hinaus. Ich glaube, bisher haben wir die Formulierung «von regionalem Interesse» gehabt. Ob das identisch ist mit dem, einfach damit das wirklich geklärt ist in den Materialien, dass hier nicht, wie Sie gesagt haben, ein Tennishaus, das für drei Gemeinden gebaut wird, das dann nicht von landesweitem Interesse ist. Ich erinnere mich in der Vergangenheit hier an etliche Diskussionen. Beispielsweise wurde die ganze Tennisanlage in Vaduz mit 50% subventioniert, weil gesagt wurde, dort werden auch Landesmeisterschaften gespielt. So hat jede Gemeinde irgendein Argument, dass es von regionalem Interesse ist. Das sollte schon bestimmter als bisher geklärt werden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter. Art. 19a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang Pos. 1 bis 1.7, 2.1 bis 2.6, 2.8, 3.1 bis 3.4, 4.1, 5.1, 6.1 bis 6.3, und 8.11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Anhang Pos. 1 bis 1.7, 2.1 bis 2.6, 2.8, 3.1 bis 3.4, 4.1, 5.1, 6.1 bis 6.3 und 8.11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Subventionsgesetzes behandelt.
-ooOoo-
abänderung des steuergesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 126 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 126 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 4: Hier heisst es, dass die Aufteilung gemäss der in den einzelnen Gemeinden gelegenen Vermögenswerte oder der Anzahl Beschäftigten erfolgt oder einer anderen Grösse. Ich meine, damit führen wir zwei Beispiele auf, sagen aber, alles andere ist auch möglich. Brauchen wir die zwei Beispiele denn überhaupt? Kann man dann nicht gleich sagen: Eine für die Branche relevante Grösse?Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Ich habe bei diesem Absatz auch meine Bedenken. Ich würde hier empfehlen, ein Kriterium als klares Kriterium zu nehmen. Und das sind für mich die Beschäftigten.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich werde auf die 2. Lesung veranlassen, dass wir die Abklärungen hier noch einmal vorantreiben, und zwar vor allem, wie die Kriterien bis heute angewendet wurden. Ich finde es schon richtig, dass vor allem die wichtigsten Kriterien - und das ist sicher einmal die Berücksichtigung der in den einzelnen Gemeinden gelegenen Vermögenswerte und vor allem die beschäftigten Arbeitskräfte - im Gesetz genannt sind. Aber ich muss hier nun wirklich im Detail abklären, welche anderen Kriterien hier überhaupt berücksichtigt wurden. Es kann durchaus sein, dass es letztendlich genügt, wenn wir auf ein Kriterium abstellen. Das möchte ich gerne abklären, weil ich kenne jetzt die Praxis hier im Detail nicht.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 130 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 130 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich darf hier eine objektive Darstellung für die 2. Lesung erwarten, wie vom Herrn Regierungschef angetönt wurde. Es wurden noch einige Voten erwähnt jetzt im Anschluss dann an mein Votum. Theoretisch stehe ich auch zum Gedanken des Steuerwettbewerbs. Praktisch spielt er aber in Liechtenstein meiner Meinung nach eben nicht. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch die 1. Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Steuergesetzes behandelt.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 13:45 Uhr. Mittagspause (von 12:15 bis 13:45 Uhr)
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