Schaffung eines Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) (Nr. 53/2007); [1. Lesung: 24. Mai 2007] Stellungnahme der Regierung (Nr. 110/2007); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am Nachmittag des 1. Tages der Oktober-Landtagssitzung fort.
Wir kommen zu Traktandum 14: Schaffung eines Gerichtsorganisationsgesetzes.
Wir haben diese Gesetzesvorlage in 1. Lesung im Mai dieses Jahres behandelt und behandeln nun diese Gesetzesvorlage bzw. die Stellungnahme der Regierung Nr. 110/2007 in 2. Lesung.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Andrea Matt
Danke. Das vor uns liegende Gerichtsorganisationsgesetz hat relativ zur 1. Lesung so gut wie keine Änderung. Ich beantrage daher Artikelaufruf. Es ist ein wichtiges Gesetz, aber aufgrund der Tatsache, dass wir es schon einmal gelesen haben und es praktisch keine Änderungen gibt, beantrage ich Artikelaufruf.Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag der Abg. Andrea Matt gehört. Wer diese Gesetzesvorlage mit Artikelaufruf in Behandlung ziehen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
10 Stimmen bei 21 Anwesenden. Damit ist diesem Antrag nicht zugestimmt.
Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
18 Stimmen bei 19 Anwesenden.
Dann lesen wir weiter.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
17 Stimmen bei 18 Anwesenden.
Dann lesen wir weiter.Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
21 Zustimmungen bei 22 Anwesenden.
Dann lesen wir weiter.Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 29 steht zur Diskussion.
Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Der letzte Abschnitt ist der 3. Absatz. Das müssen wir korrigieren:
«Abs. 3) Die Konferenz der Gerichtspräsidenten ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs gegenüber den ordentlichen Gerichten weisungsbefugt».Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir noch abstimmen: Wer dem Art. 29 mit dieser Änderung zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
21 Zustimmungen bei 22 Anwesenden.
Dann können wir weiterlesen.Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
In Abs. 1 steht «Landsgerichtspräsidenten». Es müsste Landgerichtspräsidenten heissen. Das «s» bitte streichen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir noch abstimmen: Wer dem Art. 30 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
21 Zustimmungen bei 22 Anwesenden.
Dann lesen wir weiter.Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt
Ich stelle hier den Antrag, Abs. 1 mit folgendem Satz zu ergänzen: «Akten, die vernichtet werden sollen, sind dem Landesarchiv anzubieten, sofern das Landesarchiv nicht als Gerichtsarchiv bestimmt wird». Ich begründe das wie folgt: Wir haben hier eine Kollision mit dem Archivgesetz. Art. 7 des Archivgesetzes bestimmt, dass alle staatlichen Organe - das sind auch die Gerichte - ihre Unterlagen dem Landesarchiv anzubieten haben, wenn sie diese nicht mehr ständig benötigen. Im Art. 7 ist ausserdem festgehalten, dass keine Parallelarchive gebildet werden dürfen und dass ablieferungspflichtige Stellen nicht eigenmächtig Unterlagen vernichten dürfen. So wie Art. 40 jetzt formuliert ist, ist nicht bestimmt, was ein Gerichtsarchiv ist. Es ist denkbar, dass das Landesarchiv auch als Gerichtsarchiv bestimmt wird, aber das ist nicht zwingend.
Im ersten Bericht und Antrag der Regierung zum Gerichtsorganisationsgesetz wird nichts ausgeführt über die Archivierung. Es heisst dort lediglich, dass die näheren Umstände der Archivierung in der Geschäftsordnung bestimmt werden. Ich denke, es ist zwingend und wäre aus Sicht der historischen Forschung sehr bedauerlich, wenn hier einfach willkürlich oder nach freiem Ermessen der Landrichter Gerichtsakten aufbewahrt oder vernichtet werden. Um dem vorzubeugen, habe ich diesen Abänderungsantrag gestellt.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Darüber haben wir uns tatsächlich in der ganzen Vorarbeit keine weiteren Gedanken gemacht bzw. wir haben natürlich das Archivgesetz da nicht konsultiert. Mir stellt sich nur die Frage: Inwieweit ist hier das öffentliche Interesse dann gegeben? Aber das wäre dann vom Landesarchiv abzuklären, wenn es diese Akten angeboten bekommt.
Bezüglich Datenschutz rechtlicher Bestimmungen gehe ich jetzt davon aus, dass das im Archivgesetz geregelt ist, dass hier keine Kollision auftreten könnte.Abg. Paul Vogt
Nein, bezüglich Datenschutz gibt es keinerlei Kollisionen. Das Landesarchiv ist ausdrücklich ermächtigt, im Archivgesetz auch Daten aufzubewahren, die besonders schützenswert sind. Von daher gibt es gar keine Kollision. Mit meinem Abänderungsvorschlag ist auch nicht prädestiniert, wer nun Gerichtsarchiv sein wird. Ich finde es vernünftig, dass man ein einheitliches Gerichtsarchiv schafft. Mit diesem Ergänzungsantrag soll aber verhindert werden, dass Akten, die man als historisch wertvoll betrachten muss, ohne Wissen des Landesarchivs vernichtet werden. Ich denke, es ist die ureigene Aufgabe des Landesarchivs zu schauen, was für die Geschichte unseres Landes von Bedeutung ist. Und dass das auch Gerichtsakten sein können, steht, glaube ich, ausser Frage. Abg. Heinz Vogt
Könnten Sie zum besseren Verständnis ein Beispiel geben, was an Gerichtsakten interessant ist für das Landesarchiv? Es sind meistens doch sensible Daten. Gibt es diesbezüglich vielleicht Beispiele aus der Vergangenheit?Abg. Paul Vogt
Ja, da gibt es sehr viele Beispiele, was an Gerichtsakten interessant sein kann. Das können Kriminalfälle sein, das kann beispielsweise der Sparkassenskandal sein, um eins der bekanntesten Beispiele herauszugreifen. Das können Ministeranklagen sein. Da gibt es viele Möglichkeiten, besonders brisante Gerichtsfälle herauszupicken. Andererseits ist es auch so, dass eine repräsentative Auswahl von Alltagsfällen dokumentiert werden soll. Wenn wir an die Alltagsgeschichte denken, dann ist es absolut notwendig, dass man einen Querschnitt von Fällen aufbewahrt, die vor Gericht gelandet sind. Wenn wir über die Alltagsgeschichte des 19. Jahrhundert forschen wollen, dann haben wir als wichtigste Quelle nur die Gerichtsakten. Und von daher denke ich einfach, dass es das historische Interesse erforderlich macht, dass man das aufbewahrt.
Ich habe gerade einen anderen Hinweis bekommen. Die Hexenzeit ist ebenfalls brisant. Leider wurden da die meisten Akten vernichtet. Für mich als Historiker steht es aber auf jeden Fall ausser Zweifel, dass man hier darauf achten muss, dass nicht einfach alles vernichtet wird. Sicher sind es auch die letztinstanzlichen Urteile, die man global aufbewahren müsste.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir über den Antrag des Abg. Paul Vogt abstimmen. Darf ich Sie bitten, diesen Zusatz nochmals zu wiederholen.Abg. Paul Vogt
Der Zusatz in Abs. 1 soll lauten: «Akten, die vernichtet werden sollen, sind dem Landesarchiv anzubieten, sofern das Landesarchiv nicht als Gerichtsarchiv bestimmt wird».Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann stimmen wir noch über Art. 40 mit dem erwähnten Zusatz des Abg. Paul Vogt ab: Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 58 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 59 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 61 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 62 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 63 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 64 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 65 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 66 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 66 steht zur Diskussion.
Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Auch hier soll es heissen: «Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Verfassungsgesetz vom 24. Oktober 2007 über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 in Kraft».Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wer dieser Formulierung von Art. 66 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Vor der Schlussabstimmung wünscht der Herr Regierungschef nochmals das Wort.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich stelle einen Rückkommensantrag auf Art. 43 und entschuldige mich, dass ich das nicht gleich bemerkt habe. Wir haben nämlich im Gegensatz zur ersten Vorlage die Führung der Personalakten hier anders geregelt. Neu heisst es, dass die Gerichtspräsidenten die Personalakten der Richter, der Rechtspfleger, der Richteramts- und Rechtspflegeanwärter und der Gerichtspraktikanten führt, die an dem von ihnen geleiteten Gericht tätig sind, und der Verwaltungsleiter führt die Personalakten der übrigen nicht-richterlichen Angestellten. Somit müssen wir Abs. 2 von Art. 43 entfallen lassen, weil der würde ja dem Abs. 1 widersprechen. In der ersten Vorlage haben wir das so geregelt, dass das Amt für Personal und Organisation diese Personalakten führt. In Art. 43 muss also Abs. 2 entfallen und Abs. 3 wird dann zu Abs. 2.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Der Regierungschef stellt einen Rückkommensantrag auf Art. 43. Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann beantragt die Regierung, Art. 43 Abs. 2 ersatzlos zu streichen und somit Abs. 3 zu Abs. 2 zu machen.
Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Landtagsvizepräsident Ivo Klein wünscht noch das Wort.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich habe kein Problem mit dem Rückkommensantrag und habe diesem auch zugestimmt. Ich möchte einfach daran erinnern, dass wir im letzten Landtag dies einmal nicht zuge-lassen haben. Ich möchte mich einfach dafür einsetzen, dass wir gleiche Sachen auch gleich behandeln. Und zwar egal, ob es von der Regierung oder vom Landtag kommt. Wir müssen uns grundsätzlich einmal darüber einigen, ob solche Rückkommensanträge möglich sind. Ich würde das befürworten, aber im letzten Landtag wurde ein Rückkommensantrag der Abg. Doris Beck in Sachen Kultur von Ihnen einmal nicht zugelassen. Wie gesagt, das müssen wir einmal klären.Landtagspräsident Klaus Wanger
Das wäre aber ein Fehler meinerseits gewesen. Ich erinnere mich ehrlich gesagt nicht mehr, aber wenn ich einen Rückkommensantrag unterschlagen hätte, wäre das ein Fehler meinerseits gewesen.Abg. Rudolf Lampert
Entschuldigung, Herr Landtagsvizepräsident. Soweit ich mich erinnere, wollten Sie eine Abstimmung noch einmal durchführen. Und das ist für mich schon ein Unterschied.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Herr Abg. Rudolf Lampert, jetzt haben wir auch bereits über einen Artikel abgestimmt gehabt und der Herr Regierungschef hat einen Rückkommensantrag gestellt.Abg. Rudolf Lampert
Das ist beileibe nicht dasselbe, ob Sie auf einen Artikel zurückkommen wollen und dort irgendeinen Antrag stellen. Aber eine Abstimmung zu wiederholen, nur weil Ihnen das Resultat nicht passt, das sind dann doch unterschiedliche Ansätze.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wie gesagt, ich erinnere mich nicht mehr an dieses Verfahren. Ich kann aus dem Grund auch nicht jetzt konkret Stellung nehmen. Aber wenn es der gleiche Fall war, dann kann ich mir fast nicht vorstellen, dass ich dann den Rückkommensantrag nicht zugelassen habe. Aber ich nehme das zur Kenntnis.
Dann können wir jetzt zur Schlussabstimmung kommen: Wer dem Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte (Gerichtsorganisationsgesetz; GOG) die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
ZIVILPROZESSORDNUNGSGESETZ
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung der Zivilprozessordnung.
Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen. § 418 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 418 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.§ 429 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 429 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Hier ist einfach das Datum der heutigen Sitzung vom 24. Oktober 2007 einzufügen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann stimmen wir über II. ab. Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung der Zivilprozessordnung zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
strafprozessordnungsgesetz
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung.
Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.§ 206 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 206 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Auch hier muss das Datum der heutigen Landtagssitzung eingefügt werden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir über II. abstimmen. Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
gesetz der jurisdiktionsnorm
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung der Jurisdiktionsnorm.
Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.§ 8 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 8 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Ich gehe auch hier davon aus, dass das Datum der heutigen Sitzung - 24. Oktober 2007 - einzusetzen ist. Wer diesem II. zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung der Jurisdiktionsnorm zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlagen abschliessend behandelt und Traktandum 14 bearbeitet. -ooOoo-